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Nr. 288 Erstes Blatt

18t Zahrgairg

Mittwoch, 9. Dezember 1931

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

und Verlag: vrühl'sche Univerfilüls-Vuch- und Ztelndruckerei «.Lange in Stehen. Schnftleitung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe 7.

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot, für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Gießen.

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Der Inhalt der neuen Notverordnung.

Schutz der Währung durch Sicherung der öffentlichen Haushalte. Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Stärkung des Binnenmarkts durch gleichzeitige Senkung des Preis-, Lohn- und Gehaltsniveaus. Senkung der Zinsen und Mieten. Abbau der Hauszinsfteuer. Lockerung der gebundenen Preise. Verminderung der Handelsspannen. Senkung der Verkehrstarise. Senkung der Lohn- und Gehaltssätze aus den Stand yom 10. Januar 1927. Beamtenbesoldungskürzung um 9 Prozent. Erhöhung der Llmsahsteuer. Eine neue Reichsflucht- steuer zur Bekämpfung der Kapitalflucht. Llniform- und Waffenverbot.

Berlin, 9. Dez. (WTB. Funkspruch.) Sn der Einleitung zur amtlichen Verlautbarung zur Rot- verordnung vom 8. Dezember 1931 wird zunächst auf die weitere Verschärfung der wirt­schaftlichen und sozialen Lage Deutschlands in der zweiten Hälfte dieses Jahres infolge der lang andauernden Weltwirt­schaftskrise, das Absinken der englischen Währung und anderer Valuten, deren Aus­wirkung auf die deutsche Ausfuhr, die z o l l - politischen Maßnahmen gegen die deutsche Einfuhr und dem anhaltenden Ab­zug fremder kurzfristiger Gelder aus Deutschland hingewiesen. Alle diese ungünstigen Llmstände, so heißt es dann weiter, haben einen st a r k e n Rückgang im deutschen Geschäftsle­ben verursacht, der die Erzeugung, die Llmsätze und den Verkehr immer weiter hat einschrumpfen lassen. Infolgedessen können nur sehr tiefe Ein­griffe Erfolg versprechen, wenn das klar erkannte und unverrückbar feststehende Ziel erreicht wer­den soll, nämlich die Wettbewerbsfähig­keit der deutschen Wirtschaft erneut zu stärken und die große Arbeitslosigkeit zu mindern.

Als Ausgangspunkt jeder gesunden Gesamt- wirtschaft wird weiter auf die Erhaltung oder die Schaffung des Ausgleiches der öffent­lichen Haushalte hingewiesen und betont, daß die Etat-Sicherung auch mitentscheidend ist für die Aufrechterhaltung der deut­schen Währung. Reichspräsident und Reichs- rcgierung, so wird ausgeführt, lehnen in voller Llebereinstimmung mit der Reichsbank ab, durch geldpolitische Experimente die Sicherheit der deut­schen Währung zu gefährden.

Als weiteres Ziel der Notverordnung wird die Entlastung der Gesamtproduktion, des Umsatzes und der Lebenshaltung des deut­schen Volkes in jeder nur möglichen Weise be­zeichnet, dabei sei aber an einer weiteren Senkung von Löhnen und Gehäl­tern nicht vorbeizugehen. Diese Senkung von Löhnen und Gehältern ohne S i ch e r st e l - lung gleichzeitiger und entspre­chender Senkung der Preise sei aber untragbar, da sonst eine verhängnisvolle Schrumpfung der Kaufkraft die Folge wäre. Erst, nachdem ein wesentliches Abgleiten sämtlicher Preise sichergestelll war, hat sich die Reichsregierung zu dem Eingriff in Löhne und Gehälter entschlossen. Die schicksal- hafte Verbundenheit von Löhnen und Preisen bleibt selbstverständlich auch für die Zukunft erhallen. Gerade um eine un­erträgliche Schrumpfung der Kaufkraft des großen Volkes zu vermeiden, wird die Reichs­regierung es als ihre vornehmste Pflicht an­sehen, darauf zu achten, daß der jetzige Stand von Löhnen und Gehältern nur bei einem entsprechend tief gehaltenen Stand aller Preise ausrechkerhalten bleiben kann.

1. preis- und Zinsfenkung.

Der amtliche Kommentar zur Rotverordnung führt in dem Kapitel über Preis- und Zinssen- hing u. a. aus: Die Preise müssen an die ver­änderte Wirtschaftslage angepaßt werden. Die Rotverordnung unterscheidet hierbei zwischen gebundenen Preisen und solchen, die sich iin freien Markte bilden. Entsprechend den Vor- lchlägdn des Wirtschaftsbeirats ist davon abge- lehen worden, allgemein Preissenkungen aufzuhe- t»m und Kartelle und Syndikate grundsätzlich zu erschlagen. Das Ziel der Bestimmungen ist viel­mehr eine Auflockerung dieser Verbände, auf deren bedeutende Rol e in der Wirtschaft der Kommentar noch einmal ausdrücklich hinweist. Alle Preise, die durch Kartelle, Syndikate und ähnliche Abmachungen, sowie durch Derpflich- 'vngsfcheine und Lieferungsbedingungen g e b u n - d e n find, müssenbiszum 1.3anuarl932 um mindestens 10 vom Hundert ge­genüber dem Stande vom 1. Juli 1931 gesenkt werden. Der Kommentar stellt fest, daß uian auf eine Rachprüfung der bestehenden Preis- Höhe angesichts der Vielgestaltigkeit verzichten müßte, bezeichnet aber die geforderte Preisherab- leyung von 10 Prozent im Hinblick auf die durch die Rotverordnung herbeigesührte Minderung der Selbstkosten als durchaus tragbar. Preissenkun­gen, die nicht in dem vorgeschriebenen Ausmaß herabgesetzt worden sind, werden mit dem 1. Ja­nuar 1932 nichtig. Die Preise für nicht» gebundeneWare werden bis zum 1. Januar durch Zusammenwirkung von Herstellung und

Handel gleichfalls um 10 Prozent ge­senkt werden. Preiserhöhungen und die Einfüh­rung neuer Preisbindungen sind in der Zeit bis zum 1.3uli 1932 genehmigungspflichtig. Ver­suche, die angeführten Vorschriften zu umgehen, und Zuwiderhandlungen werden unter Strafe ge­stellt. Den Zwangssyndikaten der Kohlen- und Kaliwirtschaft wird aufgegeben, eben­falls mit Wirkung vom 1. Januar ihre Preise um 10 Prozent zu senken. Für die Preisbindun­gen des Kohleneinzelhandels ist eine besondere Regelung Vorbehalten, die der Reichskommissar für Preisüberwachung erlassen wird.

Der Kommentar wendet sich nunmehr d r Preis- beeinfluffung der lebenswichtigen Waren und wirtschaftlichen Leistungen auf dem freien Markte zu und verweist auf die Tatsache der Einsetzung eines P r e i s k 0 in- missars für Preisüberwachung mit außerordentlichen Vollmachten. Der Preiskommissar werde seine besondere Aufmerk­samkeit der Beseitigung überhöhter Preisspannen zuwenden. Ausdrücklich wird betont, daß der sachliche Arbeitsbereich dcS Preis­kommissars als praktisch unbegrenzt zu gelten hat. Seine Vollmachten erstrecken sich auch auf eine angemessene Senkung der Werk­tarife der Kommunen, sowie der Ta­rife für handwerkliche Leistungen. Er hat das Recht, Betriebe zu schließen, die sich seinen Anordnungen nicht fügen oder sonst die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

3n diesem Zusammenhang wird beloul, daß die Erzeugerpreise für landwirl- schaflliche Produkte nach ausdrücklicher Feststellung des Wirtschaftsbeirates unter dem allgemeinen Preisniveau lie­gen. hier wird es als Ausgabe des Preiskom- mifsars bezeichnet, eine Verringerung der in vielen Gegenden noch besonders hohen Preisspannen zu erreichen. Um der Ge­fahr vorzubeugen, daß die Erzeugerpreise für landwirtschaflliche Produkte durch die Ein­fuhr aus Erzeugerländern mit ab­sinkender Währung gefährdet wer­den, beabsichtigt die Reichsregierung, insbeson­dere im Interesse der bäuerlichen Veredelungs­wirtschaft die Gegenmaßnahmen zu treffen, die sich aus dem vorgehen anderer Länder auf dem Gebiete der Währung und der Devisenbewirt­schaftung ergeben.

Das von der Reichsregierung verfolgte Ziel einer allgemein wirtschaftlichen Gesundung könne nicht erreicht werden, ohne daß gleichzeitig mit den anderen Maßnahmen eine merkliche Sen­kung des Zinsniveaus herbeigeführt wird. Sie werde wesentlich dazu beitragen, die Selbst­kosten der deutschen Wirtschaft zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit mit dem Auslande zu stärken. Gleichzeitig solle sie aber auch bewirken, daß die zugrundeliegenden Kapitalforderungen sicherer werden als bisher, womit auch dem Gläubiger ein wichtiger Dienst ge­leistet werde. Die Rotverordnung sieht daher vor, daß die Zinsen für alle lang­fristigen Forderungen um rund 1/i, jedoch nicht unter 6 Prozent gesenkt werden. Bei übersteigerten, über 12 Pro­zent hinausgehenden Zinsen ist eine noch stärkere Herabsetzung vorgesehen. Betont wird, daß die Herabsetzung der Zinsen auch für die Zukunft wirksam bleibt, bis die Gesundung der Wirtschaft von sich aus ein ge­regeltes Funktionieren des Geld- und Kapital­marktes gewährleistet. Deswegen ist die Zins- herabsehung mit einer gewissen Streckung der Kündigungsfristen verbunden. Die Maßnahmen auf dem Kapitalmarkt haben natur­gemäß eine gewisse Einflußnahme auf die Zinsen am Geldmarkt. Deswegen ist vorgesehen, die Beeinflussung der Debetzinsen auf dem Geld­märkte organisch ausgehend von den Haben­zinsen herbeizuführen. Der Reichskommissar für das Bankgewerbe hat zu diesem Zwecke Verein­barungen zwischen den Spihenverbänden der Kreditinstitute herbeizuführen über die Höhe der künftig zu zahlenden Haben- zinsen und über die Berechnung der Provisionen bei Weitergabe der Gelder an Dritte.

Weiter verweist dann der Kommentar auf die in Höhe von jährlich 300 Mill. Mk. vorgesehenen Tarifermäßigungen für den Güter­verkehr bei der Reichsbahn. Der Ror- maltarif wird in allen Klassen einschließlich der Rebenklaffen gegenüber dem Stand vom 31. Ok­tober dieses Jahres gesenkt, bei Stückgut um 15 v. H., bei Klasse A um 24 v. H., Klasse B um

17 bis 24 v. H., C um 1.5 bis 25 v. H., D um 14 bis 26 v. H., E um 14 bis 25 v. H., F um 10 bis 22 v. H. und G um 5 bis 17 v. H. Den Hauptwert hat die Reichsregierung auf eine Senkung der Kohlens rach ten in Höhe von 85 Millionen gelegt. Weitere Ent­lastung erhofft man aus der Senkung der An- schlußgebühren, der Verbilligung der Rollge­bühren durch Aufwendung von etwa 70 Millionen und die Organisierung des Sammelgutverkehrs.

Die neuen Tarife sollen zum 16. Dezember d. 3. durchgeführt werden, soweit die Neuberechnung bis dahin erfolgen kann. Die Reichsregierung erwartet, daß die ermäßigten Frachtsätze den Verbrauchern in Gestalt herabge­setzter Einzelhandelspreise unge­schmälert zugute kommen.

3m Hinblick auf die Zinssenkung werden mit Wirkung vom l.Sanuar die Steuerver­zugszuschläge vollständig aufgeho­ben und die Steuerzinsen erheblich gesenkt. Die Verzugszinsen werden von 24 auf 12 v. H. jährlich herabgesetzt. Sie finden in Zu­kunft auch in den Fällen Anwendung, wo bisher Verzugszuschläge erhoben wurden. Aufschubzinsen insbesondere bei Zöllen werden von 10 auf 8 v. H. jährlich herabgesetzt, Dteuerstundungszinsen unge­fähr 5 bis 12 v. H. auf nunmehr 5 bis 8 v. H. jährlich.

2. Wohnungswirtschast.

Das zweite Kapitel, welches sich mit der Woh­nungswirtschaft beschäftigt, bringt die endgül­tige Regelung der Hauszins steuer. Zahlreiche Gründe, wie die zunehmende Ent­fernung von der Inflationszeit und die seither zahlreich erfolgten Eigentumsübertragungen, die der Besteuerung des eigentlichen Jnflationsgewin- ners entgegenstehen, lassen einen baldigen Fortfall der Steuer geboten erscheinen, was wiederum auf der anderen Seite durch die finanzielle Lage von Ländern und Gemeinden unmöglich ist. Aus diesen Ge­sichtspunkten heraus soll die Hauszinssteuer noch eine Reihe von Jahren gezahlt werden.

3hr stasfelmähiger Abbau ist aber vorgesehen.

3n den Rechnungsjahren 1932 bis 1934 soll sie noch in voller höhe erhoben, werden, vom 1. April 1935 ab wird ein Abschlag von 25 v. h. gewährt, vom 1. April 1937 ab wird für drei 3ahre noch je die Hälfte der Steuer erhoben, die mit dem 1. April 1940 völlig in Fortfall kommt.

Die Möglichkeit einer Ablösung durch Zah­lung des dreieinhalbfachen Iahressollbetrages in der Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1934 ist gegeben. Wer bis zum 31. März 1932 ablöst, braucht nur das Dreifache zu zahlen. Die aus der Ablösung aufkommenden Beträge dienen zur Ab -

Erstes Echo der presse.

Berlin, 9. Dez. (ERB.) Reben einer In­haltsangabe der neuen Rotverordnung bringen die Berliner Blätter ausführliche Stellung­nahmen. in denen die neue Rotverordnung in ihrer Gesamtheit gewürdigt wird. DieGer­mania" (Ztr.) bezeichnet die Rotverordnung als ein Dokument der Rot und hebt hervor, daß an zahlreichen Einzelheiten noch eingehende Kritik zu üben fei, daß man aber dem gesamten Problem nur gerecht werden könne, wenn man die leitenden Gesichtspunkte berücksich­tige, die die Reichsregierung bei der Abfassung dieses Gesehwerkes im Auge gehabt habe und die von keiner noch so gearteten deutschen Re­gierung außer Acht gelassen werden könnten, wenn sie verantwortungs- und pflichtbewußt handele.

DieD 0 s s i s ch e Zeitung" (ilHftein) über­schreibt ihren ArtikelRegierung zeigt Mut". Zum erstenmal unternehme eine Regierung den Versuch, den Wirtschaftsprozeß eines großen Staates nach bestimmten Absichten zu regulieren, um einerseits die Währung auf­rechtzuerhalten, andererseits die Wettbewerbs­fähigkeit auf dem internationalen Markt zu sichern. Besonders unterstreicht das Blatt die Bestimmungen zur Sicherung des inneren Frie­dens und das Unifornwcrbot, in dem die An­kündigung eines neuen schärferen Kurses gegen den Radikalismus zu sehen sei. DasBerliner Tageblatt" (dem.) spricht von einerklaren Front gegen Hitler" und nennt die Rundfunkrede des Kanzlers eine Kampf­ansage. Zu der Rotverordnung schreibt das Blatt: Wie alle großen Notverordnungen, die bisher erlassen worden sind, stelle sie ein gesetz­geberisches Sammelsurium dar. Die gestern unter­zeichnete Rotverordnung sei von dieser Charak­terisierung nicht auszunehmen, da ihr jene Ein­heitlichkeit der Ideengebung fehle, die notwendig wäre, um von einemWirtschaftsprogramm" im eigentlichen Sinne des Wortes sprechen zu können. Auch derVorwärt s" (soz.) bezeichnet die Kanzlerrede als eine Kampfansage an Hitler. Die politischen Bestimmungen nennt das Blatt ein Stück Belagerungszustand". Das Verbot des Tragens von Uniformen und politi­schen Abzeichen schere alle über einen Kamm. Daß es dis auf weiteres den Verteidigern der Republik in gleicher Weise wie ihren Feinden verboten fein solle, ähre. Gesinnung in Kleid und Abzeichen erkennen zu lassen, müsse Erbitterung Hervorrufen. Bei Erörterung der lohn- und preis­politischen Bestimmungen gibt derVorwärts" der Meinung Ausdruck, daß die Lohnsenkung stärker als die Preissenkung sei. Die Rotverord­nung stelle darum eine außerordentlich schwere Belastung für die Arbeiterschaft dar.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" (DVP.) sagt, man könne der Reichsregierung nicht mehr den Vorwurf machen, daß sie halbe Maß­regeln ergreife und keine ganze Arbeit leiste. Es

sei diesmal eher zu fürchten, daß die Keule zu heftig geschwungen worden sei. Die Mittel, deren sich die Regierung bediene, widersprächen an einigen Punkten in fundamentaler Weise den Grundprinzipien des kapitalistischen Systems. Es sei zwar kein Zweifel darüber möglich, daß die Regierung als Ziel ihrer Politik nicht den Bolfche» wismus betreibe, sondern die Rückkehr zu nor­malen Verhältnissen. Ader ob der Zweck die Mittel so sehr heiliges dürfe, wie es in dieser Notverordnung geschehe, müsse doch bezweifelt wer­den.

DieKölnische Zeitung" (DVP.) schreibt u. a.: Unter dem Druck von außen habe die Re­gierung Brüning in ihren Maßnahmen den Grundsatz der freien Wirtschaft und der Privatwirtschaft, der bereits zum erheblichen Teil eine Fixion geworden war, in wesentlichen Teilen noch weiter verlassen müssen. Das Abweichen von diesem Grundsatz sei ein vorläu­figes, was aber in Zukunft daraus werde, das vermöge niemand zu sagen. Der Weg, den die Reichsregierung habe beschreiten müssen, führe in eine immer stärkere Regelung der Wirtschaftsbewegungen durch den Staat, zu einer schärferen Kontrolle und Ein­greifen in das private Handeln. Aber es gebe keinen anderen, und es fei das Bezeichnende unserer von Weltkrise und Reparationszwang be­stimmten Lage, daß auch eine Regierung der Opposit on ihn beschreiten müsse. Wir übersehen jetzt erst die Anfangsstrecke. Sie fei, wenn sie folgerichtig durchgebaut werde, eine Vorstufe des Staatskapitalismus.

DerLokalanzeiger" (Hugenberg) führt aus, daß er seit dem Jahre 1924 immer wieder auf das eindrückkichste vor all den Fehlern ge­warnt hätte, deren leicht voraussehbare Folgen die heutige Lage herbeigeführt hätten. Eine u n geheure Verantwortung habe Brüning auf sich geladen mit seinem Versuche, in letzter Minute eine gemäßigte Binnenwirt - schäft unter gleichzeitiger Herabdrückung des gesamten Preisniveaus der deutschen Volkswirt­schaft zu erzielen. Ob er in der Lage sei, auch nur parlamentarisch sein Werk durchzuhalten, sei noch unsicher. Mit der scharfen Polemik gegen die Rationalsozialisten habe er bewußt sein parlamentarisches Schicksal wieder allein auf die Sozialdemokratie gestellt. -

DerSag (Hugenberg) spricht von einem Sprung ins Dunkle" und fragt: Wird über dem Wege, den der Kanzler Brüning jetzt gehe, das tragische Wortzu spät" stehen? Manches, was in der Rotverordnung stehe, könne man als ein Sichbesinnen auf jene nationale Binnenwirtschaft deuten, die Hugenberg seit Jahren gefordert habe.

Die kommunistischen BlätterRote Fahne" undD erlin am M 0 rge n" sprechen von einemGeneralangriff der Drüning-Diktatur ge­gen die Arbeiterklasse".