Ausgabe 
6.10.1931
 
Einzelbild herunterladen

Hr. 233 Erstes BlM

181. Jahrgang

Dienstag, 6. Oktober 1931

Erschein! räglich, anher Sonntags und Feiertags.

Beilagen:

Die Illustrierte Giehener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

Monats-Bezugspreis: 2.20 Reichsmark und 30 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Richter- scheinen einzelnerRummern infolge höherer Gewalt.

Zernsprechanschlüsse unterSammelnummer2251. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Stehen.

Postscheckkonto: Frankfurt am Main 11686.

GietzemrAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhefsen

vnick und Verlag: vrühl'sche Univerfität§-Vuch- und 5teindruckerei R. Lange in Stehen. Zchriftlettung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe

für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, ' Platzvorschrift 2O°/o mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot,' für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Giehen.

Was wird die neue Notverordnung bringen?

Eine erste Llebersicht über die wichtigsten punkte. Heute vertrauliche Aussprache im Reichsrat der Notverordnung.

Berlin, 5. Ott. (CNB.) Die neue Notverord­nung, die am Mittwoch in Kraft treten soll und an Umfang nicht hinter der Verordnung vorn 1. Dezember 1930 zurückstehen dürfte, wird sich im wesentlichen mit folgenden Materien befassen:

Erleichterung der Wohlfahrtslasten.

Sachleistungen in der Arbeitslosen- Versicherung.

Lieber die Erleichterung der Wohl- fahrt^lasten der Gemeinden wird be­stimmt: Die Reichshilfe von 60 Millionen, die nach der Notverordnung vom Juni aus den Lohnsteuererstattungsbeträgcn gezahlt werden sollte, wird auf 150 Millionen erhöht. Hiervon erhalten die städtischen Fürsorgever­bände drei Viertel, die ländlichen ein Viertel. Zur Unterstützung von Gemeinden in besonderen Fällen werden weitere80 MillionenMk. bereitgestellt, so daß, wie bereits bekannt, der Gesamtzuschuh des Reiches 2 3 0 Mil­lionen Mark erreichen wird.

Auf dem Gebiete der Arbeitslosenver­sicherung wird insofern eine einschneidende Acnderung getroffen, als der Vorstand der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung anord­nen kann, daß die Unterstützung bis zu einem Drittel in Sachlei st ungen ge­währt werden darf. Die Kürzung der Un­ter st ühungsdauer ist bereits durch De- schluh des Vorstandes der Reichsanstalt angeord­net worden.

Einschränkung der öffentlichen Ausgaben.

Senkung derHanszinsstener um 2025%.

Wesentliche Einschränkungen werden an öf­fentlichen Ausgaben bestimmt. So dürfen bis zum 31. März 1934 Neubauten von Verwaltungsgebäuden für Zwecke der öffentlichen Verwaltung nicht in Angriff genom­men werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen mit Zustimmung der Reichs- und der Landesregierung möglich.

DieSenkungderHauszinssteuer, die ab 1. April 1932 erfolgen soll, dürfte zwischen 20 und 25 Prozent betragen. Sie soll nach dem vollen Jahresertrag ohne Berücksichtigung der niedergeschlagenen oder erlassenen Beträge berechnet werden. Durch diese Ermäßigung soll der den Eigentümern zur Verzinsung auf­gewerteter Hypotheken und des Ei- genkapitals zu belassende Betrag als abgegolten gelten.

Die Siedlung wird gefördert.

Ein Reichekommissar für Kleinsiedlung.

Ein umfangreicher Teil der Notverordnung wird sich mit den Vorschriften für das Siedlungswesen befassen. Besondere För­derung sollen die landwirtschaftliche Siedlung, die vorstädtische Kleinsiedlung und die Errichtung von Kleingärten für Erwerbslose erfahren. Die Mittel sollen dadurch aufgebracht werden, dah die Länder ab 1932 von der Reichsregierung festzu­setzende Beträge ausdemHauszinssteuer- aufkoinmen andasReich abliefern und Kreditmittel des Reiches flüssig gemacht werden. Zwecks einheitlicher Durchführung der landwirtschaftlichen Siedlung soll in jedem betei­ligten Lande ein Staatskommissar be­stellt werden. Die vorstädtische Kleinsiedlung soll dem dem Reichsarbeitsminister unterstellten Reichskommifsar obliegen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dah geeignetes Siedlungsland, besonders durch öffentliche Körperschaften, zur Verfügung gestellt wird. Enteignung soll unter Umständen möglich sein. Das für die vorstädtische Kleinsiedlung benötigte Land soll in der Regel ohne erhebliche Barzahlungen er­worben werden können. Kleinsiedler, die als Pächter oder Erbbauberechtigte angesiedelt wer­den, sollen die Möglichkeit erhalten, das Land a 16 Eigentum zu erwerben. Zur hypothe­karischen Beleihung können Reichsbürgschaften übernommen werden.

Die Spihengehälter in der privatwirtschafi.

Ueber die Herabs etzung hoher Bezüge in der Privatwirtschaft wu. a. bestimmt: Schiedsverträge, die eine Vergütung vorsehen, die mit der Geschäfts- oder Vermögenslage des Dienstberechtigten oder der allgemeinen Wirt­schaftslage nicht mehr übereinst immen, können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Dienstverpflichteten auf einen angemesse­nen geringeren Betrag abgeändert werden. Die Frist zwischen der Erklärung und ihrer Wirksamkeit muh wenigstens drei Monate betragen. Der Dienstverpflichtete kann gegen die Kürzung Klage erheben, ein Schiedsgericht an­rufen oder das Dienstverhältnis vorzeitig kün­digen. Dies alles gilt nur für Dienstvergütun­

gen, Pensions- oder sonstige Bezüge, die jähr­lich 15 000 Mk. überschreiten.

Reform im Justizwesen.

Die Prozesse solle > beschleunigt und vereinfacht werden

Weitere Bestimmungen bezwecken eine Be­schleunigung der Prozehführung. Revisionen in Strafsachen können durch das Ober­landesgericht verworfen werden, wenn dieses sie einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet. Auch für das Privatklageverfahren ist Vereinfachung und die Möglichkeit einer Ein­stellung des Verfahrens durch Be­sch l u h vorgesehen. Die Wertgrenze für die Zu­ständigkeit der Amtsgerichte in Zivilstreitigkeiten wird generell auf 1000 Mk. erhöht. Die Be­stimmungen über die Bewilligung des Armenrechtes erfahren aus Ersparnisgrün­den weitgehende Aendcrungen. Die Gerichts­vollziehergebühren werden erhöht. Bezüglich der geplanten Sondergerichte beschränkt sich die Notverordnung auf eine Er­mächtigung an die Reichsregierung, zur Ab­urteilung bestimmter strafbarer Handlungen in Bezirken, in denen ein Bedürfnis dafür hervortritt, Sondergerichte zu bilden. Die Reichs­regierung wird ermächtigt, über die Zusammen­setzung der Sondergerichte, ihre Zuständigkeit und das Verfahren, Vorschriften zu erlassen.

Reform des Sparlaffenwefens.

Lockerung von den Gemeinden. Ver­stärkung ihrer Liquidität.

Auf wirtschaftlichem Gebiete wird eine Re­form des Sparkassenwesens in die Wege geleitet, indem die Verordnung die Lan­desregierungen verpflichtet, die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Spar- und Girokassen, der kommunalen Kreditinstitute, der Giroverbände und Girozentralen mit den neuen Vorschriften, die von Reichs wegen erlassen werden, in Ein­klang zu bringen. Alle diese Unternehmungen sind zu An st alten mit eigener Rechtsper­sönlichkeit umzuge st alten. Soweit nach Landesrecht eine Sparkasse Darlehen an Ge­meinden, Gemeindeverbände usw. gewähren darf, dürfen diese Darlehen 25 Prozent der gesamten Einlagen nicht über ft eigen. Die Darlehen dürfen höchstens bis zu 50 Prozent langfristig sein. Die Spar- und Girokassen haben 30 Prozent der Sparein­lagen und 50 Prozent der sonstigen Einlagen in flüssigen Werten anzulegen. Dabei sind mindestens 10 Prozent der Spareinlagen und 20 Prozent der anderen Einlagen als Liquidi­tätsreserve bei der zuständigen Gi­rozentrale anzulegen. Solange die Liqui­ditätsreserve nicht die vorgeschriebene Mindest­höhe erreicht hat, haben die Spar- und Giro­kassen mindestens 50 Prozent der jeweils ver­fügbaren Mittel der Liquidttätsreserve zuzufüh­ren. Höchstens 40 Prozent der Sparein­lagen dürfen in Hypotheken angelegt wer­den. Soweit Spareinlagen nach landesgesetzlichen Vorschriften in Wertpapieren anzulegen sind ist mindestens ein Drittel davon in Reichsbanklombardsfähigen Wert­papieren anzulegen.

Die kurzfristigen Schulden der Länder und Gemeinden.

Vi'dung von Umschuldungssonds.

Kein Kreditnehmer der Sparkassen darf mehr als ein Prozent der Einlagen bzw. nicht mehr als 20 000 Mark als Personalkredit erhalten. Die Girozentralen haben die Liquidi­tätsreserve zu e^nem von der Deutschen Girozen­trale zu bestimmenden Teil bei dieser als Guthaben zu unterhalten und den Rest in anderen, völlig flüssigen Wertpapieren, vorzugsweise in Privat­diskonten, anzulegen. Die Liquiditätsreserven dür­fen nicht zur Gewährung von Darle­hen verwendet werden. Die Deutsche Giro­zentrale hat die bei ihr unterhaltenen Liquiditäts­reserven mindestens zur Hälfte als Guthaben bei der Reichsbank zu unterhalten oder durch diese anzulegen.

Die Umschuldung kurzfristiger Schulden von Ländern und Gemein­de n wird durch die Notverordnung ausführlich geregelt. Sie soll durch Ausgabe von Schuldver­schreibungen und Festsetzung von Tilgungsraten vor sich gehen. Aus dem Aufkommen der Haus­zinssteuer sollen hierfür in den nächsten vier Rech­nungsjahren je 12 Prozent verwendet und einem Umschuldungsfonds f ü r jedes Land zugeführt werden, über dessen Verwendung die Landesregierung bestimmen soll. Der Reichs­finanzminister wird ermächtigt, gegenüber der die Umschuldungsschuldverfchreibungen aus?,ebenden Stelle für die Verzinsung und Tilgung Garantien zu übernehmen. Die Umschuldungsstelle hat das Recht, die Umschuldung von Bedingungen abhängig zu machen. Das Land haftet dem Reiche

gegenüber zu einem Drittel des garantierten Be­trages.

Schließlich wird der Reichsfinanzminister er­mächtigt, Garantien auf dem Gebiete der Kreditversicherung mit der Maßgabe zu übernehmen, daß das Reich daraus höchstens

Berlin, 6. Oki. (TA.) Während die Schluhbera- fungen über die neue Notverordnung noch im Gange sind, beschäftigt sich ein Teil der Berliner Blätter bereits mit der parlamentarischen Situa­tion, die das Kabinett Brüning bei dem W jeder - Zusammentritt des Reichstags vorfindet. Man spricht von der Möglichkeit einer Ergänzung oder einer Umbildung des Kabinetts. Daß an den kursierenden Gerüchten etwas wahres ist, bestätigt eine Meldung der(ßermani a, die bekanntlich dem Reichs­kanzler nahesteht. Das Berliner Zentrumsorgan schreibt in seiner Dienstagmorgenausgabe u. a.-. Ls darf als sicher angenommen werden, daß das Reichs­kabinett in seiner heutigen Zusammen­setzung nicht mehr vor den Reichstag treten wird... Doch ist nicht mehr daran zu zweifeln, dah der Reichsauhenminister in den allernächsten Tagen seinen Rücktritt nehmen wird. Darüberhinaus ist damit zu rech­nen, dah noch im Lause dieser Wocheeine Umbildung der Reichsregierung ffatt- findet. Es steht allerdings noch nicht fest, ob es sich hierbei nur um die Neubesetzung der seit langem unbesetzten Ministerien handelt Wiri­sch a f t s - und Justiz-, zu den nun auch noch das Auhenministerium trift oder ob noch weitere personelle Veränderungen erfolgen. In jedem Fall ist aber anzunehmen, dah diese Entschei­dungen noch in dieser Woche getroffen werden.

*

DasD. T." will wissen, daß nunmehr auch die oft angekündigte Uebernahme des Reichswirtschaftsministeriums durch Geheimrat Schmitz von der JG.°Farben erfol­gen und der Staatssekretär im Reichsjustizmini­sterium, Joel, zum Reichsjustizminister ernannt werden soll. Die Ernennung des Mini­sters Treviranus zum R e i ch s s i e d ° lungskommissar sei beschlossen. Man spreche weiterhin sogar von einem Rücktritt des Reichsverkehrsministersv. Guerard. Alle die Um» oder Neubesetzungen sollten vor dem Zusammentritt des Reichstages erfolgen. Das Blatt drückt die Hoffnung aus, daß diese Maßnahmen die Fraktionen des rechten Regie­rungsflügels davon abhalten würden, für einen Mihtrauensantrag zu stimmen. DieVossische Zeitung" (Ullstein) behauptet, der Kanzler werde dem Reichspräsidenten seine Demission an­bieten, die mit der Demission des Gesamtkabinetts gleichbedeutend sei, um nach erfolgter Wieder- betrauung freie Hand f ü r einen Wechsel in einzelnen Ressorts und die Neubesetzung der erledigten Ministerien zu haben. Das Blatt hört, daß 'neben Dr. Schmitz auch Professor Warm- b o l d für das Wirtschaftsministerium in Frage käme. Beide sollen aber bereits abgelehnt haben.

Die Haltung der Volkspartei.

Die DAZ. fordert rasches und energisches

Handeln.

DieDAZ." fordert in einemZweites Ka­binett Brüning?" überschriebenen Artikel eine gänzliche Umgestaltung des Kabinetts. Das Blatt erklärt, man spreche nunmehr all­gemein von zwei politischen Lösungen, die sich aufdrängten. Die eine sei ein Kabinett Hu - genbergs. Da das Zentrum dieses Ka­binett bestimmt nicht mitmachen würde, scheine vielen die andere Lösungsmöglichkeit in einem Kabinett Gehler, Bracht (Oberbürgermeister von Düsseldorf) oder S t e- gerwald zu liegen mit Brüning a l s Außenmini st er. Demgegenüber fordert das Blatt von Brüning den Ausweg einer radi­kalen Umbildung seines Kabinetts. Brü­ning müsse sich von parteipolitischen Rücksichten vollkommen frei machen und ein nationales Kabinett ohne Berücksich­tigung der Fraktionsinteressen auf die Beine stellen. Das Kabinett Brüning, so wie es sei, werde die Tagung des Reichstages kaum über­leben. DieDAZ." meint, nur wenn der Kanz­ler sehr rasch und energisch handele,

- Mittwoch Veröffentlichung

mit 30 Millionen Mark zuzüglich der von ihm ver­einnahmten Rückversicherungsprämien in A. s ruch genommen werden darf. Der Reichsfinanzminister erhält die Vollmacht, für allgemeine Fi­nanzzwecke bis zu 300 Millionen im Wege des Kredits'zu beschaffen.

könne er die Dinge noch in der Hand behalten. Schon behaupte der Sozialdemokratische Presse­dienst, daß die DVP. beschlossen habe, am Sonntag i h r Umschwenken auf die nationale Oppositon bekanntzugeben und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Curtius noch im Amte sei oder nicht. Diese Behauptung möge den Tatsachen vorauseilen, sicher sei aber, dah mahgebende Kräfte der deutschen Politik und Wirtschaft im Begriff ständen, sich von Brüning zu lösen. DieDAZ." rechnet damit, dah neben dem Reichsverkehrs- und Reichswirtschaftsmini­sterium auch das Reichsinnenmini st e- rium neu beseht werden soll.

DieNationalliberale Korrespon­denz" schreibt u. a.: Nach allem, was man hört, besteht kein Zweifel darüber, dah Reichsminister Dr. Curtius vom Kabinett nicht desavouiert werden kann aus der einfachen Tatsache heraus, dah seine Auhenpolittk im Einvernehmen und nach den Richtlinien des Kabi­netts geführt worden ist. Wenn sich aus dieser Politik Konsequenzen ergeben sollten, so können sie deshalb nicht gut dem Außenminister zuge- f(hoben werden. Dah das Kabinett Brüning in seinerGesamtheit gefährdet erscheint, dar­über ist man sich wohl in allen Lagern eins. Nicht nur durch die Niederlage in der Zollunionsfrage, sondern vielmehr durch die Verzöge­rung der innenpolitischen Aufgaben und durch die jetzige Haltung der So­zialdemokratie ist eine Stimmung entstan­den, die für den Bestand des Kabinetts in seiner jetzigen Zusammensetzung gefährlich ist.

DieRechisoMsition unbefriedigt

Der Ta g (Hugenberg) spricht von einem letzten Rettungsversuch Brünings. Die zahlreichen Kombinationen hinsichtlich der perso­nellen Seite feien im wesentlichen auf den ge­meinsamen Nenner zu bringen, dah sachlich alles beim alten bleiben würde. Für die nationale Opposition gehe es um die Sache. Tak­tische Manöver und neue Namen f ü r eine alte Politik beirrten sie nicht im mindesten. Die nationale Opposition habe betont, dah es ein Denkfehler sei, den von ihr zum Rücktritt aufgeforderten Kanzler Brüning als den Kanzler eines Kabinetts der nationalen Opposition zu bezeichnen. Die vom Kanzler geplante Llmbil- dung seines Kabinetts deute in ihrer Tendenz darauf hin, dah Brüning sich die sozial­demokratische Rückendeckung erhal­ten wolle. DerLokal-Anzeiger" (Hu­genberg) betont, dah jede vom Marxismus ab­hängige Reichsregierung dem schärfsten Kampf der nationalen Opposition begegnen werde. Lind es gebe nur eine Art der Reichsregierung, die nicht vom Marxismus abhängig wäre: Die, in der die nationale Opposition regierte. Die D ö r s e n z e i t u n g" (konservativ) sagt, alles was über dieKabinettsumbildung" bisher bekannt geworden sei, deute darauf hin, dah diese alles andere als eine ideale Lösung im Sinne der nationalen Bewegung bedeuten würde, nichts Ganzes, sondern wieder nur eine Halb­heit. Der Eintritt von Geheimrat Schmitz in die Regierung wäre an sich zu begrüben, aber eine Schwalbe allein mache noch keinen Sommer. Der neue Wirtschaftsminister würde zweifellos bald einsehen, dah er sich mit seinen Ideen in einem Kabinett nicht durchsetzen könne, dessen politisches Gesicht nicht verändert worden sei. Von einer wirklichen Llmbildung könne man erst sprechen, wenn auher Curtius noch einige andere seiner Kollegen durch Per­sönlichkeiten erseht würden, die auf das Ver­trauen der nationalen Bewegung Anspruch er­heben könnten.

OerVorwärts" warnt vor den zwei Stühlen.

DerVorwärts" (soz.) hebt hervor, es könne dem Ansehen des Kanzlers nicht förderlich fein, wenn er sich unter den gegebenen Llinständen zu einer Llmbildung seines Kabinetts entschliche, es entstehe dadurch der Eindruck, dah er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse sei. Im übrigen werde er damit rechnen müssen, dah er durch jeden Versuch, seine Hand nach rechts zu stärken, seine Stellung nach links ge­fährde. Die Gefahr sei sehr groß, daß er sich zwischen verschiedenenStühlen auf den Boden setze.

Noch in dieserWocheLlmbiidnnOesNeichSkabinM

Rücktritt des Außenministers Or. Curtius. Wiederbesehung des WirtschastS- und Justizministeriums. Auch Gue>ard und Wirth sollen ausscheiden.