Ausgabe 
5.11.1931
 
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November.

ri Schallplatten. 9 bis 1 unf: »Aus iem Leben Ä wird eine Pro« M'.krophon beim Ober» Hlottenkonzert. 15.30: ^achmittagskonzert des Jeitfragen. 19.05: ftt Gespräch zwischen ld l)r. Fritz Aeumaik. der Spätlese. 20.15: Zobsiade. 22.N bis 23:

lindigungsblatt.

!ündigungsblati enthält: Gemindc« Reifung von Wander- dcgitimationätartcn.

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Rr. 259 Erstes Blatt

181. Jahrgang

Donnerstag, 5. November 1931

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vnick und Verlag: vrühl'sche Univerfitäls-Vuch- und Zleinbruckerel R. Lange in Gießen. 5chriftleitnng und Geschäftsstelle: ZchulNraße 7.

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Dr. Friebr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyrioi, für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Erscheint täglich,autze, Sonntags und Feiertags.

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Die Reparationsdebatte kommt in Gang.

Deutschlands Gründe gegen eine Rückkehr zum Houng-Plan.

Berlin, 4. Nov. (TU.) An hiesiger zuständiger Stelle ist über die am Dienstag zwischen Laval und von hoesch stattgesundene Unterredung eine Stel­lungnahme noch nicht zu erhalten, da die Prü­fung des ausführlichen Berichtes, den der Botschafter nach Berlin gesandt hat, noch nicht abgeschlossen ist. 3n Berliner politi­schen Kreisen ist man der Auffassung, baß die fran­zösische amtliche Verlautbarung, die unmittelbar nach Beendigung der zweistündigen Unterredung ausgegeben wurde, sehr stark für den inne­ren Gebrauch bestimmt gewesen sein müsse, um so mehr, als eine weitere halbamtliche Aus­lassung, die havas in den frühen Morgenstunden des Mittwoch ausgab, eine etwas mildere Beurtei­lung zulasse. In der ersten amtlichen Verlautbarung ist bekanntlich die Rede von der Wiederher­stellung der normalen Regelung des Zoungplanes nach Ablauf des hoooerjahres. In der zweiten halbamtlichen Auslassung wird je­doch bemerkenswerter Weise bereits das Wort von der deutschen Zahlungsfähigkeit in die Aussprache geworfen. Der Sonderausschuß der BIZ. solle sich möglichst noch im Dezember oder Januar über die Zahlungsfähigkeit äuhern. Der deutsche Standpunkt über die Einberufung die­ses Ausschusses ist bekannt. Auslassungen von zu­ständiger deutscher Stelle liehen erkennen, dah der Diggin-Bericht bereits eine aus­reichende Grundlage für die Beurteilung der Sachlage abgebe und dah sich infolgedessen nach deutscher Ansicht die Einberufung des Sonderaus- fchusfes erübrige. Die Reichsregierung wird in Paris zweifellos darauf Hinweisen, dah, wenn schon der Sonderausschuh der BIZ. die deutsche Zahlungsfähigkeit prüfe, diese Untersuchung dann die Gesamtverschuldung Deutschlands nach innen und auhen umfassen müsse. Dem Ausschuß, dessen Ausgabenkreis nach den Bestim­mungen des Poungplanes eng umgrenzt ist, muh demnach die Möglichkeit gegeben werden, alle Fragen der inneren und äuhcren Verschuldung Deutschlands zu behandeln. Es geht nicht an, wenn die eine Frage als von der anderen getrennt bezeichnet wird. Dem Paragraphen 120 des Poung- planes, der neben den Paragraphen 119 und 125 die Zuständigkeit des Sonderausschusses umschreibt, muh infolgedessen nach hiesiger Auffassung eine Auslegung gegeben werden, die im weitesten Sinne der Prüfung der deutschen Zahlungsfähig- teif gerecht wird.

Der taktische Gegensatz der deutschen und der französischen Auffassungen läht sich wohl am kürzesten aus die Formel bringen, dah Laval )u nächst die reparationspolitische Seite des ganzen Problems behan­delt sehen will, damit der Poungplan mit dem Ablauf des Feierjahres wieder in Funk­tion tritt. Dabei sind die Franzosen offenbar bereit, zumindesten vorübergehend einige Nachlässe ju gewähren. Sie scheinen sich auch in der tech­nischen Entwickelung einer solchen Regelung ge­wissen deutschen Wünschen anpassen zu wollen, z. B. in der Einberufung einer Repara- lionskonferenz. Aber das Wesentliche ist doch, dah sie den Poungplan wieder i n- gangbringen wollen, der seine Unmöglichkeit nicht nur nach unserem, sondern nach dem Urteil der besten Sachverständigen der Welt erwiesen hat.

Der deutsche Standpunkt geht nun von der Erkenntnis aus, der sich prinzipiell auch der tranzösifche Finanzminister in der gestrigen Unter­haltung nicht verschliehen konnte, dah die kurz- fristige Verschuldung Deutschlands eine Situation geschaffen Hal, die ; u n ä ch st eine Bereinigung verlangt, ehe man die Möglich­keiten der Reparationszahlungen überhaupt über­iefen kann. Das heiht also, dah die Reichsregierung zunächst die privaten Schulden konso­lidieren will, damit sie an das grohe Repara­tionsproblem von einer gefestigteren Basis aus Herangehen kann. Das widerspricht dem, was die iranzösische Regierung will. Sie nimmt für die Reparationen die unbedingte Prio­rität in Anspruch. Dah dieser Gegensatz nun ichars herausgearbeitet ist, scheint im Augenblick das kinzige Ergebnis der gestrigen Pariser Unterredung I» fehl. Die Reichsregierung wird nun zu dieser Situation Stellung nehmen müssen. Das ist die Aufgabe der Kabinettsberatungen, die Mittwoch vormittag begonnen haben, über die jedoch ftreng- Ifes Stillschweigen bewahrt wird, weil die zustän- bigen Stellen vermeiden wollen, dah die auher- »rdenllich schwierigen Verhandlungen irgendwie ge­hört werden können. Sicher ist aber, dah irgend­welche wesentlichen Beschlüsse über die Reparations- Irage noch nicht gefaht worden sind. Die Annahme, bah zunächst weitere Rückfragen in Varis notwendig seien, Hal einen ziemlichen Ärad von Wahrscheinlichkeit.

Deutsch-schweizerische Mrischaftsverhandlungen in Berlin.

Berlin, 4. Nov. (ENB.) Die Fühlungnahme mit der Schweiz wegen der strittigen Handelsver­tragsverhandlungen hat nun eine Verständigung darüber ergeben, daß die offiziellen Verhandlungen sobald wie möglich in Berlin aufg-e- n 0 m m e n werden sollen. Auf schweizerischer Seite stellt man sich den Verlauf wohl so vor, daß bis

Darmstadt, 4. Nov. Amtlich wird mitge­feilt: In einer dritten Verordnung hat die hes­sische Regierung weitere Mahnahmen zur Erzielung von Ersparnissen getroffen. Gleichzeitig wird aber vom 1. Dezember 1931 ab eine Bestimmung der ersten hessischen Notverord­nung rückgängig gemacht, nämlich die ein­jährige Ausrückungssperre im Gehalt. Da das Reich, wie erwartet werden muhte, gleiche Mahnahmen nicht getroffen hat und andere Län­der, wie Preuhen, sie rückgängig gemacht haben, hätte sich diese Bestimmung in Hessen als besondere Härte ausgewirkt.

Aus der großen Zahl von Sparmaßnahmen seien genannt: Durch eine Vereinfachung des Geschäfts­ganges in allen Verwaltungen soll eine wesentliche Verminderung der Stellenzahl herbei­geführt werden. Künftig freiwerdende Stellen sollen auf den Inhaber gefetzt werden. Um Stellen einfparen zu können, können Beamte in solchen Fäl­len ihre Ruhestandsverfetzung bean­tragen, nachdem sie das 6 0. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum vollendeten 65. Le­bensjahr kann ihnen die Zeit bis dahin als ruhe­gehaltsfähige Dienstzeit angerechnet und ein Z u - schlag zum Ruhegehalt von 10 0. h. gegeben wer­den. Für verheiratete weibliche Be­amte, die ausscheiden wollen, ist eine Abfin­dungssumme in Aussicht genommen. Ver­setzungen von Beamten sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Die Regierung glaubt in Durchführung ihrer Sparmaßnahmen auch die Anzahl der Mi­ni st erien vermindern zu sollen. 3m Hinblick auf die außerordentliche p 0 l i t i f ch e T r a g w e i t e einer solchen Maßnahme schien es jedoch nicht ge­boten, im gegenwärtigen Zeitpunkt, kurz vor Land- tagsschluh, die Entscheidung über die sofortige Auf-

Berlin, 4. Nov. (END.) Wie wir erfahren, liegt die Verordnung über die Neuregelung der Osthilfe bereits vor. Es ist anzunehmen, dah morgen auch die Ernennung des Neichstags- abgeordneten Schlange-Schöningen zum Neichskommissar und Mitglied des Kabinetts er­folgen wird. Der grundsätzliche Charakter der Neuregelung besteht in dem Anweisungs- recht für den Reichskommissar unter gleichzeitiger Aufhebung des bisherigen Dualismus Reich-Preußen. Wie wir von unterrichteter Seite erfahren ist es völlig unzutreffend, von neuen Differenzen zwischen dem Reich und Preuhen zu sprechen, im Gegenteil ist in den letzten Be­sprechungen die seit Jahren bestehende Meinungs­verschiedenheit zwischen Reich und Preuhen be­seitigt worden, und man ist übereingekommen, dah die Doppelbehandlung der Sache n i ch t d i e n l i ch ist. In völliger Ilebereinstim- mung zwischen beiden Regierungen ist daher die Führung der Osthilfe lediglich dem Reich zugewiesen worden, so daß die preuhischen Bertreter ausscheiden werden.

Hinsichtlich der praktischen Handhabung der Osthilfe hat sich herausgestellt, dah in den an­derthalb Jahren ihres Bestehens biege« plante Rentabilität der Betriebe nicht erreicht werden konnte. Dazu kommt, dah die erwartete ausländische Kredit- Hilfe nicht erfolgt und drittens, dah eine grundlegende Beränderung der Grund- und Bodenpreise eingetreten ist, so dah die Osthilfe völlig veränderten Berhältnissen gegen» übersteht. Ein Abstoppen der Osthilfe ist politisch und sachlich unmöglich. Ebenso undurchführbar sind die Borschläge hinsichtlich einer stärkeren Siedlung. Für eine solche wären erhebliche Fi­nanzmittel notwendig, die angesichts der ange­spannten Finanzlage des Reiches nicht eingesetzt werden können. Dazu kommt, dah auch die Ren­tabilitätsaussicht für die kleineren Betriebe sich

zum 1. Dezember irgendwie eine Klärung herbeige­führt werden muß. Die Reichsregierung ist der Schweiz insofern entgegengekommen, als die Kün­digungsdauer für den laufenden Vertrag von drei auf zwei Monate herabgesetzt worden ist. Wenn die Verhandlungen, die sich bisher nur auf Textilien und Holz ctftrerften, nun auch in größerem Rahmen zu einer Verständigung führen sollten, würde der neue Vertrag also wahr­scheinlich am 1. Februar in Kraft treten können.

lösung eines Ministeriums endgültig zu treffen. Mit den Vorarbeiten ist bereits begonnen. (Wie wir er­fahren, handelt es sich bei dem aufzulösenden Mi­nisterium um das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, für das Minister k 0 retl als S t a a t s t 0 m m i f f a r für die Ueberleitung in Aussicht genommen ist.) Zur Einschränkung von Doppeloerbien ff en bei Beamten sollen bei solchen Ehegatten, die entweder beide ein Beamteneinkommen oder von denen der Ehegatte des Beamten ein größeres selbständiges Einkommen hat, die Dienstbezüge weiter gekürzt werden können.

Auf dem Gebiete der Rechtspflege bringt die Ver­ordnung u. a. eine weitere Erhöhung des Sfaatsanteils an den Notariatsge­bühren sowie neue Bestimmungen über die Fest­setzung der Notariatsgebühren, die dem Notar die Möglichkeit geben, unter Ausschaltung des ordent­lichen Rechtsweges die Gebühr auf einfachstem und schnellstem Wege einzuziehen und beizutreiben. Ssuf diese Weise ist auch rascherer Eingang des Staats­anteils an den Notariatsgebühren zu erwarten. Die Amtsgerichte Darmstadt 1 und 2 werden mit Wirkung vom 1.3anuar 1932 ab zusam- m e n g e l e gt, so dah es künftig für ben Sfabf- unb Lanbbezirk Darmftabt nur noch ein Amtsgericht gibt.

An ben Schulen kann bie Wochen st unben- Zahl bet Schüler herabgesetzt werben. Auherbem ist bie Zusammenlegung schwach belegter Klassen vorgesehen. Wie anberc Länber sieht sich auch Hessen genötigt, bie Stubiengebühren an ben Hochschulen zu erhöhen, unb zwar von 70 auf 85 Mark. Der Anteil ber Profes- foren an ben Kolleg gelbem, ber bisher fünf Sechstel betrug, wirb auf zwei Drittel herabgesetzt.

erheblich verringert hat. Die einzig mögliche Siedlungsart ist die Anliegersiedlung, da in diesem Falle kostspielige Neubauten auf den Siedlungen vermieden werden können.

Bei der Umstellung der Osthilfe muh stärker als bisher Gewicht auf die Sicherung der er st en Hypotheken gelegt werden, die man ursprünglich für sicherer gehalten hat als sich dann später herausstellte. Hier muh auf alle Fälle Borsorge getroffen werden, daß eine un­nötige Beunruhigung am Pfand­briefmarkt verhindert wird. Daneben wird es unbedingt nötig sein, eine Erleich­terung der Zinsen zu schaffen, und dafür Sorge zu tragen, dah durch eine Art Still­haltung hinsichtlich der landwirtschaftlichen Kre­dite die Betriebe in die Lage gesetzt werden, die kommende Erntekampagne durchzuführen.

Heber bie ber Osthilfe zur Verfügung stehenden Mittel erfahren wir, daßfürbieZweckeder Umschulbung im laufenben Etatsjahr a u 5 b e r Industrieaufbringungsumlage 50 Mil­lionen Mark unb von der Rentenbank ebenfalls 50 Millionen Mark zur Verfügung stehen. Um der gegenwärtigen angespannten Lage gerecht zu wer­ben, ist beabsichtigt, für bas nächste Jahr bie aus ber Jnbustrieaufbringung unb Rentenbank vorge­sehenen 90 Millionen zum Teil vorzufinan­zieren, so baß mit insgesamt 150 Millionen zu rechnen ist. Die Umschuldung soll aber nur zu einem Viertel in bar und z u drei Vier­tel in Papieren erfolgen. Für die übrigen Zwecke der Osthilfe stehen im laufenden Etatsjahre ebenfalls rund 100 Millionen zur Verfügung. Da­von ist ein wesentlicher Teil als Vorgriffe unb ein Teil als Hypotheken bereits verausgabt. Für den Rest des laufenden Jahres bleiben noch 15 Millionen Mark verfügbar. 20 Millionen sollen als Reserve für das nächste Etatsjahr zurückgestellt werben. Von ben erledigten Anträgen auf Entschul­dung betreffen 95 Prozent kleinere Betriebe unter 40 Morgen.

Die briiieRoiverorbnung in Hessen.

Aufhebung der Aufrückungssperre. Verminderung der Siettenzahl in der Verwaltung. Vorläufig noch kein Abbau der Ministerien. - Erhöhung der Hochschulstudiengebühren von 70 auf 85 Mark.

Die Umstellung ber Osthilfe.

Oie Beseitigung des Dualismus Reich-Preußen. - Oie Finanzierung. Llmschuldungsaktion. Anliegersiedlung.

Die Erwerbslosenfieblung.

Das neueRcichskommtiiariak an der Ar. cit

Berlin, 5. Nov. (CNB.) Im Reichsarbeits­ministerium hat das neue Reichskommissariat für die Siedlung mit einem kleinen Stab von Sach­referenten seine Tätigkeit ausgenommen. Wie die Boss. Ztg." berichtet, finden heute die abschließen­den Besprechungen mit dem Achterausschuh der Länder, am Samstag mit den kommunalen Spihen- verbänden und am Montag im Siedlungsausschuh des Reichstages statt. Wenn nicht unerwartete Schwierigkeiten austauchen, werden am 10. No­vember die allgemeinen Richtlinien des Reichs­kommissars Saassen veröffentlicht werden.

Borgefehen ist ein S e ch s m o n a t s p l a n , für dessen Durchführung monatlich acht Milli­onen Mark vom Reichsfinanzministerium zur Verfügung gestellt werden. Die Siedlungstäti^k.it liegt nach dem Prinzip weitgehender Dezentralisa­tion bei denKommunen, die wieder Bau« oder Siedlungsgenossenschaften beauf­tragen können. Die Siedlerstellen werden e i n Viertel bis zwei Morgen Land umfas­sen und nur eine primitive Wohngelegenheit so­wie das notwendigste Inventar an Geräten und Kleinvieh enthalten. Eine solche Erwerbslosen- siedlerstelle soll mit ihren Gesamtkosten 2500 Mark nicht überschreiten. Damit die Reichsmittel für eine möglichst große Zahl von Stellen nutzbar gemacht werden, soll versucht wer- den, auch Fremdmittel zu mobilifieren, die als Sicherheit vor den Reichsdarlehen rangieren. Das Halbjahresprogramm rechnet etwa mit der Schaffung von 20 000 Siedler stellen und 30 000 Kleingärten, deren Kosten man auf 100 bis 200 Mark herunterzudrücken hofft. Für die Siedlerstellen soll dieBelastung des Erwerbslosen mit Rentenzahlungl2 bis 15 Mark im Monat nicht über­schreiten. Bei der Auswahl der Siedlungs­bewerber sollen langfristige Erwerb s - lose und Kinderreiche besonders berück­sichtigt werden.

$ür 250 Millionen Mark neue Aufträge.

Zusätzliches Arbeiisbejchaffungsprogramm der Reichsbahn.

Berlin, 4. Nov. (CNB.) Zwischen dem Reichsfinanzminister, dem Reichsverkehrsminister und dem Generaldirektor der Reichsbahn ist man übereingekommen, dah die Reichsbahn zusätzlich noch für etwa 250 Millionen Mark Aufträge erteilt. Etwa 80 Millionen des Zusatzbetrages sollen bereits für diesen Monat mit angeseht werden, die wohl in der Hauptsache für Oberbauarbeiten Ver­wendung finden werden. Die Aufträge sollen möglichst verschiedenen Industrien zugute­kommen und gerecht auf die Industriegebiete der einzelnen deutschen Länder verteilt werden. Auch die Kleineisenin du st rie, die bekanntlich vor allem in Südwestfalen zuhause ist, soll be­sonders bedacht werden, und zwar zunächst mit Aufträgen von etwa 10 Millionen Mark.

Der Zweck dieses zusätzlichen Programms liegt natürlich darin, gerade jetzt, da mit dem schärferen Einsehen des Winters ohnehin mit einer stärkeren Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen ist, den in Frage kommenden Wirtschafts­zweigen zu helfen, ihre Betriebe über Wasser zu halten und möglich st viele Arbeiter zu beschäftigen. Deshalb soll die Vertei­lung der Aufträge auch möglichst beschleunigt werden. Es ist damit zu rechnen, dah sie bereits in den allernächsten Tagen zum Abschluß kommt. Diese Anstrengungen der Reichsbahn für eine zu­sätzliche Arbeitsbeschaffung sind um so höher an­zuerkennen, als die Reichsbahn ohnehin jährlich für etwa 900 Millionen Aufträge herausgehen läßt.

Boykotidrohung der Nügenschen Landwirte.

Gegen bie Zwangsversteigerungen.

Stralsund, 4. Nov. (CNB.) Die im Hom­merschen Landbund zusammengeschlossenen Land­wirte der Insel Rügen haben wegen der katastrophalen Zusammenbrüche der landwirt­schaftlichen Betriebe und der darauf folgenden Zwangsversteigerungen folgenden Be­schluß gefaßt:

Jeder, der einen landwirtschaftlichen Groh- oder Kleinbetrieb, Grund oder Boden oder totes landwirtschaftliches Inventar in oder nach einer Zwangsversteigerung sich an eignet, verfällt dem Verruf sämtlicher Berufsgenos­sen, die ihn geschäftlich, gesellschaftlich und per­sönlich als Gegner betrachten und behandeln werden. In allen landwirtschaftlichen Organi­sationen, auf die die Landwirte Einfluß haben, wird dieser Verruf so durchgeführt, daß weder die Aufnahme als Mitglied, noch ein gesellschaftlicher Verkehr sowie An- und Verkäufe von Produkten erfolgt. Dieser Verruf gilt auch für diejenigen, die die bisherigen Pächter aus ihrer Pach­tung verdrängen. Mit Händlern, Hand­werkern und Gewerbetreibenden, die mit diesenVerruss-Erklärten in geschäftliche Verbindung treten, wird gleichfalls sofort jede geschäftliche Verbindung abgebroche n.