Ausgabe 
3.8.1931
 
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Montag, 5. August 1951

181. Zahrgang

Nr. 179 Erster Matt

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Dr. Fnedr. Will). Lange. Beranttvortfich für Politik Dr. Fr. Will). Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumfchein und für den Anzeigenteil Max Filler, fämtlid) in Diesten.

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Die 3Uuftnerte

Bießener FamUienblätta Heimat im Bild

Die Scholle

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Siebener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

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Was ist in Chile los?

Don W. George.

Run hat die sübarnerikanifche ReSvlutionstoelle, die vom Hotten, von Meriko her auSging. auch daS Dvllwerk Cyile erreicht und überflutet. Ar­gentinien, Brasilien. Bolivien und Peru find vor- auSgegangen aber in diesen Ländern ist man an solche Ereignisse gewöhnt, eine Revolution be­deutet für den Burger im besten Falle ein paar schlaflose Rächte es wird mit südlichem Tempe­rament gern und viel in die Luft geknallt im schlimmsten- neue Steuern, neue Beftechungsgclter und den alten Aerger. Gewiß, für den Indio, den armen Bauern, schaut schon etwas mehr da­bei heraus aber allzu viel ist e« bis heute auch nicht gewesen. Rur in Chile ist es ruhig geblie­ben seit der groben Salpeterkrise nach dem Kriege. Der .Mussolini Latein-Amerikas" .der Oberst Car- loS Ibanez, hatte im Jahre 1925 mit ter Ilebemahme ter Präsidentschaft ein diktatorisches Regime einaeführt. Gestützt auf eine kleine, aber glänzend disziplinierte, Don ehemaligen preubi- schcn Offizieren geschulte Armee selbst öie Pickelhaube und dte deutsche Parade-Hnrsorm hat man übernommen begann er ein großzügiges Reformwerk.

«in seltsame« Staatsgebilte diese« Chile. Kaum 300 Kilometer breit erstreckt es sich mehr als 4300 Kilometer lang an ter Küste de« Stil­len Ozean« von Peru bis zum Feuer- land- ein schmaler ßanbftreifen von einer ge­radezu ungeheuerlichen Ausdehnung. Man kann sich vorstellen, wie schwierig es ist, so ein Gebiet zu verwalten noch dazu,' wenn man bedenkt, daß innerhalb dieses Monstrum« die Bevölkerung noch durch tiefgehende Rassenunter­schiede a e t r e n n t ist. Außer den 100 000 rein- blütigen Araucanos einem kriegerischen Indio- Stamm gibt es eine spanisch-indianische Mi­schung. die das Hauptkontingent der Bevölkerung bildet. Daneben oder besser gesagt: darüber steht eine Oberschicht: die Rachkommenschaft ter spanischen Eroberer. Zwischen diesen drei Elemen­ten zu denen sich schließlich noch Feuerländer und einige Ueberbleibsel alter Indianerstämme ge­sellen, muß ständig hin und ter laviert werten. Aber daS ist nicht die Hauptschwierigkeit.

Solange die Salpeterproduktion Chiles den Weltmarkt beherrschte. ging alle« gut Die Prosperity die damals allerdings noch kein beliebtes USA.6d)lagtoort war erfaßte sogar bis zu einem gewissen Grate die ärmeren Bevöl­kerungsschichten. Diese gewaltige Industrie ist nun durch di c Produktion künstlichen Stickstoffdüngers in Deutschland beinahe vernichtet worden, nachdem sie noch während des Krieg« einen ungeheuren Auf­trieb erfahren hatte. Kaum ein Fünftel ter Sabri' len konnte noch den Betrieb aufrechterhalten. Die Lage spitzte sich gefährlich zu, es drohte ein Um­sturz, ter die Brandfackel an den ganzen Erdteil hätte legen können. Die Industrialisierung die mit Riesenschritten vor sich gegangen war. hatte natürlich auch die sozialen Gegensätze außerordent­lich verschärft.

Da, gerate in diesem kritischen Augenblick, setzte eine Hilfe ein. die in solchen Momenten trotz aller Bedenken stets willkommen geheißen wird. Die Bereinigten Staaten gaben nicht nur Geld her 500 Millionen Dollars betrugen 1927 die amerikanischen Kapital-Inveftititionen gegen­über 20 Millionen um die Jahrhundertwende, sie schickten eine große Kommission nach Chile, die den ganzen verfahrenen Apparat wieder in Schwung bringen sollte. Die Kommission fetzte sich in Santiago fest und begann mit Hilfe des neuen Diktators Ibanez, der durch einen Mililär- Putfch den Präsidenten Larrain zum Rücktritt ge­zwungen hatte mit eifernem Besen auszu- kehren. Die gesamte Verwaltung wurde von überflüssigem Personal gereinigt, man beschloß- energisch gegen die typisch fübameritanifd£ Kor­ruption vorzugehen, man führte direkteSteu- e r n ein. man unterstellte die Staatsfinanzen einer halbprivaten Kontrolle, selbst die Danken mußten sich eine Aufsicht gefallen lassen, und schließlich wurde die W ä h r u n g . die ins Ufer- lose zu sinken drohte, stabilisiert. Die,« Maßnah­men bedeuteten natürlich eine außerordentliche tief­greifende Einflußnahme des nordamerikanischen Kapitals auf den gesamten Wirtschaft«- und Derwaltungsapparat des Landes. Trotzdem tourte die Regierung der eisernen Hand, die zudem auch noch die parlamentarische Verfassung soweit ein- schränkte. daß dem Äongrefc kaum eine andere Aus­gabe zufiel, als die Bildung der Ministerien, hn Anfang wie eine Erlösung nach einer langen Zeit ter Haltlosigkeit und ter politischen Wirren mit Jubel begrüßt. Aber im Lause ter letzten Jahre zeigte es sich mit immer größerer Deutlichkeit, daß zwar ter Staatshaushalt einigermaßen geregelt war wenn es nicht mehr recht tocitcrqmg. pumpte man sich eben in Reuyork neues Geld daß aber ter einzelne herzlich wenig von all den Reformen profitierte. 'Die Salpeter - In­dustrie, die das Rückgrat der Wirtschaft bildet, kann sich gegen den Ansturm ter deutschen chemi­schen Industrie, die mit den Chemie-Trusts ter ganzen Welt eng liiert ist, nicht mehr durchsetzen. Die Kupferproduktion hat unter den Ein­wirkungen ter Weltkrise ungeheuer gelitten, die breite Masse ter Bevölkerung geriet in ein immer größeres Elend. Die Unzufriedenheit wuchs. Aber troydem schien noch bis vor kurzem das Land ungefährdet Ibanez hatte die Zügel sicher in ter Hand, die Armee und die zahlenmäßig recht starke E»ndarmerie hielten fest zu ihm.

Doch die Erschütterungen, die die Rachbarlander durchlebten, pflanzten sich fort wie Erdtebenwel-

Oer Abbau der Bankseieriage.

Am Mittwoch falten die letzten Beschränkungen. Gonderbehandlung der Sparkonten bis zum 8. August.

len. Die UmtoäUungen in Peru und Bolivien sanden Widerhall eine ansangs noch recht zag­hafte Kritik fiel auf einen günstigen Rährboten. Im September des vergangenen Jahres begann es sich zu regen. Eine Milit är-Revolte in Conception der drittgrößten Stadt des Lan­des. konnte allerdings noch mühelos im Keime er- flidt werten Aber sie war sozusagen das Sturm­signal. Hoffnungen, die man auf eine neue ame­rikanische Anleihe zur Belebung ter Salpeter aus­fuhr gesetzt hatte, wurden enttäuscht. Die USA hatten keine Lust mehr, noch größere Summen in ein Geschäft zu investieren, das rettungslos brach liegt. Das brachte das Feuer Aum Ausbruch □texnei versuchte es mit dem Pallialivmittclchen einer Regierungsumbildung. Aber damit setzte er selbst den Funken ins Pulverfaß. Der neue Kabinettschef, ein hoher Marineoffizier, glaubte die Keime ter Revolution mit ® e ö a 11 ersticken zu können. Er verhängte, sofort nach ter Regierungsübernahme, den Belagerungs­zustand über Santiago. Es kam zu Zusammen­stößen fünfzig Menschen wurden getötet. Das war das Signal zum Generalstreik. Aber nicht nur die Arbeiterschaft sagte dem Regime Ibanez den Kampf an. Die Aerzte. die Lehrer, die Stu­denten schließlich sogar das Militär traten auf die Seite ter Gewerkschaften. Damit war das Schicksal des südamerikanischen Mussolini befiegell. Sin schwacher Versuch mit Hilfe ter treugebliebe­nen Gendarmerie Widerstand zu leisten, brach an

ter allgemeinen Empörung zusammen. Ibanez ist zurückgetreten, ter Präsident des Senat«. Pedro Opazo ßeplier. ist an seine Stelle getreten. Das ist ter Anfang einer Entwicklung, die im Verein mit den übrigen südamerikanischen Staaten dem ganzen Kontinent ein neues Gesicht geben kann.

Amerika bieiet Baumwolle und Weizen an.

Ein neuer Vorschlag Hoovers.

Berlin, 1. Mag. (CJIB.) Die amerikanische Re­gierung hat Deutschland einen neuen plan jur Hilfeleistung bei der Behebung seiner finanziellen Schwierigkeiten unterbreitet Die meh­rere Berliner Blätter infolge einer Indiskretion zu melden in der Lage sind, ist durch die Vermittlung des Botschafters S a d e 11 bei der deutschen Re­gierung angefragt worden, ob das amerikanische Farmamt Deutschland dadurch unterstützen könne, daß es einen Teil der in Amerika vorhandenen weizen- und Baumwollüberschüsse zu liberalen Bedingungen verkaufe. Die Verkäufe sollen durch langsristige Kredite finanziert werden. Der plan dürfte augenblick­lich oora deutschen Kabinett beraten werden. Line

Berlin, 1. August. iWLB. Amtlich.) Die vom Reichskabinett verabschiedete 7. Verordnung über die Wiederaufnahme deS Zahlungsverkehr« nach den Dankfeiertagen bringt entsprechend der in voriger Woche erfolgten Ankündigung die Auf­hebung derDeschränkungenim Zah­lungsverkehr von Mittwoch den 5. August ab. Rur für die eigentlichen S p a r - fönten sind noch gewisse Deschränkungen vorgesehen.

Hm die von der Reichsregierung, ter ReichS- bank und der Wirtschaft inzwischen getroffenen Maßnahmen zur vollen Auswirkung zu bringen, ist cs notwendig, bis dahin, also für den 3. und 4. A u g u st . die bisher geltenden Deschrän­kungen aufrechtzuerhalten; jedoch treten bereits für diese Tage Lockerungen im Heberweisungsverkehr ein: vom 3. Au- gust ab sind Heberweisungen innerhalb des Mit- gliederkreiseS des Heberweisungsverbantes in jeter Höhe zulässig, vom 4. August ab auch außer­halb dieses Verbandes, doch dürfen solche 'Be­träge nicht auf Postscheck ober Reichsbankgirokonto überwiesen werden.

Hinsichtlich der Darauszahlungcnohne besondere Zweckbestimmung verbleibt eS für den 3. und 4. August bei den bisher vor­gesehenen Deträaen (10 v. H. des vorhandenen Guthabens, höchstens bis zu 300 Mark voy jeder lausenden Rechnung dies bedeutet allo eine Verdoppelung des "Betrage«, da die "Beträge bis­her für vier Tage galten bis zu 300 Mark bür- fen auf jeben "Reifefrebitbrief ausgrzahlt werten).

Auch für bie Einlösung eigener A k - zeptverbinblichkeiten werten für ben 3. unb 4. August wie bisher höchstens 8000 TEIL für ben Tag freigegeben. Die Protestsrist ist auch für bie vom 2. bis 6. August fälligen Wechsel verlängert worben. Eine Verlängerung ter für die Ausstellung bestätigter Verrechnungs­schecks bis zum 10. August einschließlich vorgesehe­nen Frist ist nicht erfolgt, da dies wegen ter Auf­nahme des unbeschränkten Zahlungsverkehrs am 5. August nicht mehr erforderlich ist.

Sine besondere Behandlung ist, wie eingangs erwähnt, vorläufig noch für sämt­liche Sparkonten infolge ihres besonderen Charakters vorgesehen, unb zwar sowohl für Sparkonten bei Banken, wie bei Sparkassen und Genossenschaften. Die Verordnung bringt Dor- schritten hierfür für die Zeit vom 3. bis 8. August 1931. Darauszahlungen und Heber- Weisungen für die bisher erwähnten beson­deren Zwecke (Gehälter, Löhne. Abgaben usw.) bleiben unbeschränkt zulässig, lieber- Weisungen nicht freigeqebener "Beträge sind nur von einem Sparkonto auf ein ande­res zulässig, das denselben Beschränkungen un­terliegt wie das Guthaben des Auftraggeber«. Barauszahlungen ohne besondere Zweckbestim­mung erfolgen bi« zu 10 v. H. des Gut­habens, aber nicht höher als insgesamt 50 Mk.

Oie Reichsbank hebt die Kreditrestrikttonen auf.

Wcchzclabrechnung innerhalb von Tagen zum Diskont von 15 Prozent

"Berlin. 1. Aug (ERB) Die Erhöhung te« Diskontsatzes auf 15 Prozent hat ter Reichs- bank Veranlassung gegeben, die Restrik­tionen ihres Kredits gegenüber den Banken aufzuheben. W.e wir erfahren, ist bei den Zweiganstalten dcr Reichsbank ein entsprechendes Telegramm eingegangen, welches den Vorbereitungen des normalen Zahlungsver­kehrs dienen soll. Eine der wichtigsten Mcch- nahmen ter Reichsbank ist die Abrechnung

von Wechseln innerhalb von zehn Tagen zu dem zur Zeit bestehenden hohen Diskontsatz von 15 Prozent. Die Einreicher von Wechseln müssen sich ver­pflichten. ihre Wechsel innerhalb von zehn Ta­gen von dcr Reichsbank wieder zurückzu­nehmen. und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit dcr Wechsel. Diese Maßnahme hat auf der einen Seite den Vorteil, daß die Einreicher von Wechseln nur für zehn Tage mit dem hohen Diskontsatz belastet teer­ten, wodurch sich ein erheblicher volkswirtschaft­licher Ruhen ergibt, da ter Zinsdruck auf die

Wirtschaft zeitlich begrenzt ist: aus der an­deren Sette wird dadurch eine Beschleuni­gung des Notenumläufe erreicht, wenn alle Wechsel bereit« nach zehn Tauen wieder e i n g e l ö ft werten. Diese Maßnahme wird sich um so günstiger au-wirken. je schneller die zur W'.eteringangsetzung de« normalen Zahlungs­verkehrs an die Reichsbank herantretenden An­sprüche wieder zurückgehen. Don ter Entwicklung dieser Ansprüche hängt eS natürlich auch ab, tote lange der hohe Diskontsatz aufrechterhal­len wird.

Oie Bewirtschaftung der Devisen wird durch Notverordnung geregelt.

"Berlin. 1. Aug. (MTB ) 3n ben Still- halteverhandlungen über kurzfristige Auslandverlchuldung, die zur Zeit zwischen aus­ländischen Gläubiger t und deutschen Schuldnern schweben, ist dcr bestimmte Wunsch zutage getre­ten. daß keinesfalls bie außerhalb der DcrhandlungSgruppen stehen­den ausländischen Gläubiger besser gestellt sein dürften, als die Gruppen, btc grundsätzlich bereit sind, sich freiwillig Beschrän­kungen zu unterwerfen. Diese Erwägungen und die Rotwendigkeit, eine sparsame Deoiscnwirtschaft in Deutschland durch­zuführen. haben angesichts ter bevorstehenden Eröffnung ter Banken dazu geführt, daß das Reich eine allgemeine Devisen -Reg - I u n g getroffen bat Innerhalb ter Verordnung sind nicht nur die selbständigen Stillhalte-Ab- tontmen gellchrr sondern e« ist selbstverstärtblich die Bezahlung der Zinsen und Tilgungsquoten zum Fälligkeitstage keinen Beschränkungen unter­worfen.

Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 ter Rcichsvcrfassung wird u. a. verordnet:

Ausländische Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung dürfen gegen inlän­dische Zahlungsmittel nur von der Reichs- bank ober fru r d) ihre De rmittlung erworben und nur an bie Reichs- bank unb ihre Vermittlung ver­äußert werten. Der Erwerb bedarf einer schriftlichen Genehmigung ter Stelle für De - visenbewirtschaftung. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die ausländischen Zahlungs­mittel der Forderungen in ausländischer Wäh­rung bestimmt sind zur Zahlung von Zin­sen und regelmäßigen Tilgungsbe- lägen für langfristige Anleihen. Heber ausländische Zahlungsmittel oder Forde­rungen in ausländischer Währung, die anders erworben worden sind, darf nur mit schrift­licher Genehmigung der Stelle für Devisenbewirt­schaftung verfügt teerten. Ausländische Wert­papiere. bie nicht an einer teutschen Börse zum Handel zugelassen sind, dürfen nur mit schrift­licher Genehmigung der Stelle für Devisenbe­wirtschaftung erworben werten. Heber sie bars nur mit schriftlicher Genehmigung der Stelle für Devisenbewirtschaftung verfügt werten. Termin- gefchäfte über ausländische Zahlungsmittel ober Forderungen in ausländischer Währung oder über Edelmetalle gegen inländische Zahlungs­mittel sind verboten.

Rur mit schriftlicher Genehmigung ter Stelle für Devisenbewirtschaftung 1. dürfen Kredite, bie auf Reichsmark ober Goldmark laufen, Per­sonen eingeräumt werten, bie im Aus­land ober im Saargebiet ansässig sind: 2. dür­fen Forderungen, die auf Reichsmark oder

Goldmark lauten, auf Konten übertragen werten, die im Ausland ober im Saargebiet geführt werten ober an bort ansässige Personen abge­treten werten: 3. darf über Forderungen ver­fügt werten, die aus Reichsmark oder Goldmark lauten, vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung entstanden sind und im Ausland ober im Saar­gebiet ansässigen Personen zu st e he n. Zah­lungsmittel und Wertpapiere dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung ter Stelle für Devisen­bewirtschaftung i ns Ausland ober in« Saargebiet oerlanbt ober über- bracht werden. Die Beschränkungen gelten nicht, soweit die Zahlungsmittel Forderungen, Wertpapiere oder Kredite im Ein.zelsall den Wertmaß nicht den Betrag von 3000 Mark über ft eigen. Gleichartige Tatbe­stände. die sich innerhalb eine« Monat« >n Ansehung einer Person ergeben, die den Be­schränkungen unterworfen ist, gelten habet al« ein Einzelsall.

Der ReichstoirtschastSminister unb bie Stellen für Devisenbewirtschaftung können von jetermann Auskünfte verlangen, bie sich auf Ge­schäfte ober Handlungen beziehen, die nach bleiet Verordnung verboten sind. Der Reichswirtschafts­minister kann anorbnen, daß ihm oder ben Stel­len für Devisenbewirtschaftung gegenüber bie Richtigleit einer Auskunft eibesstattlich versichert wird.

Die Reichsregierung kann anorbnen, daß aus­ländische Zahlungsmittel und andere innerhalb einer von ihr zu bestimmenden Frist a n ge­rn e l ö e t ober ter Reichsbank au ben allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und auf Verlangen verkauft unoübertragenwer­den. Hat die Reichsregierung angeordnet, daß Werte ter Reichsbank anzubieten seien (§ 15), so kann dagegen die Entscheidung ter Stelle für Devisenbewirtschaftung angerufen werten. So­weit die Stelle, die Zwecke als vol kSwirt- schoftlich gerechtfertigt anerkennt, ent­fällt die Pflicht zur Enbietung. Stellen für Devisenbewirtschaftung sind die Lan­desfinanzämter: sie treffen ihre Maßnahmen nach Richtlinien, bie ter Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit tem Reichsminister bet Fi­nanzen und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellt.

Es find für die Hebertreter ter Verordnung Freiheitsstrafen bi« zc hn Jahren Zuchthaus und Geldftrafen bis zum zehnfachen Wert ter betreffenden Zahlungsmittel vorgesehen. Ist bei Inkrafttreten dieser Verordnung eine An­zeige, die nach § 1 Absatz 2 der Verordnung de« Reichspräsidenten gegen die Kapital- unb Steuerpslicht vom 18. Juli 1931 zu erstatten ist. noch nicht erstattet, so ist sie ter zuständigen Stelle für Devisenbewirtschaftung zu erstatten.

Entscheidung der teulschen Regierung liegt noch nicht vor. Rian glaubt in Washington, daß die Annahme des Vorschlags wesentlich zur Besserung der deut­schen Wirtschaftslage beitragen und gleichzeitig eine kräftige Erholung der Weizen- und Baumwollpreise Im (Befolge haben würde. THan halt es allerdings für unwahr­scheinlich, daß Deutschland geneigt sei, großem ZTlengen amerikanischen Weizens zu er­werben, meint aber, daß die großzügigen Kredit­bedingungen die deutsche Industrie veranlassen konn­ten, in beträchtlichem Umfange Ba u m ro o 11 e an­zukaufen.

Oie Bankzinsen werden dem neuen Diskont angepaßt.

Berlin, 1. Aug. (WTB.) wie WTB.-handels- dienst erfährt, hat die Stempeloereinigung aus Anlaß der Erhöhung des Reichsbankdiskonts auf 15 Prozent p. a. beschlossen, mit Wirkung vom 1. August 1931 die habenzinssähe für täg- 1 i ch fällige Gelder, gültig sowohl füralte Konten" als auch fürfreie Konten", in provisions- freier Rechnung auf 11 Prozent p. a., in pro- oisionspflichtiger Rechnung auf 12 Prozent p. a. zu erhöhen. Der Zinssatz für Sparkonten bleibt mit 8 Prozent p.a. vorläufig unoerän-