den. weil sie ohne Angabe von Gründen bi» Sitzungen versäumten. Die.Listennächsten haben ebenfalls den Eintritt in den Demeindcrat ver- weigert. Der Gemeinderat bestehl deshalb zur Zeit nur aus vier Mitgliedern, die die Verantwortung für neue Steuern ablehnem So wurde die Einführung der Dürgersteuer und Vier st euer abgelehnt. Die Aufsichtsbehörde hat inzwischen den Bürgermeister vonGioß- Rechtenbach. Dr. Reumann, als S t a a ts- ko mm iss ar bestimmt, der nunmehr die Bürgersteuer zwangsweise einführte.
Oberbeffen.
VaiiDtrcic Wier.cn.
X Klein-Linden 29.Dez. Die hiesige Zigarrenfabrik Behrens hat ihren Betrieb völlig eingestellt, so daß hierdurch etwa 80 Arbeiterinnen und Arbeiter brotlos geworden sind. — Am ersten Weihnachtstage konnte der Landwirt und Wagnermeister Konrad Lotz II., Kirchstrahe, seinen 83. Geburtstag feiern, während Frau Marie Langsdorf Witwe, Wetzlarer Straße, vorgestern 80 Jahre alt wurde. Beide erfreuen sich einer guten Gesundheit.
X Wieseck, 30. Dez. Der Evangelische Frauenverein veranstaltete zusammen mit dem Frauenchor zum ersten Male in einem weiteren Kreis von Freunden kirchlicher Vereins- arbeit eine Weihnachtsfeier. Der Ortsgeistliche begrüßte die Teilnehmer, gemeinsame Lieder wechselten mit mehrstimmigen Ehorgesängen. Eine stattliche Lichtbilderreihe zeigte Weihnachtssitten und -gebrauche in aller Welt. Zur Ausführung eines flotten Einakters hatte sich die Jugend der Stenographen-Dereinigung zur Verfügung gestellt.
• Lollar, 30. Dez Die Sängervereini- gung Lollar veranstaltete am zweiten Weih- nachteseiertag eine Weihnachtsfeier. Zwei Weibnachtslieder, zwei schöne Volkslieder und ein Ehorlied fanden ungeteilten Beifall. Ganz besonders gefiel das zu Gehör gebrachte Wiegenlied von BrahmS, so daß sich der Verein zu einer Zugabe entschließen mußte. Der Ehor, der seit etwa fünf Wochen unter der Leitung von Herrn 3. Dapper steht, stellte große Fortschritte unter Beweis. Zwei Theaterstücke und einige Konzertstücke vervollständigten das Programm.
v Londorf, 30. Dez. Am zweiten Weihnachtsfeiertag hielt der Turnverein „Gut Heil" fein diesjähriges Wintervergnügen in der Volkshalle ab. Die Veranstaltung nahm einen harmonischen Verlauf. Zwei Theaterstücke fanden großen Beifall. Die turnerischen Darbietungen am Pferd und Reck wurden sehr exakt ausgeführt.
xf Leihgestern, 29. Dez. Aus der jüngsten Gemeinderatssitzung ist u. a. zu berichten: Auf Antrag des Schulvorstandes wurden der hiesigen Volkshochschule aus der Gemeindekasse 50 RM als Beihilfe für Lehr- und Dortragszwecke zur Verfügung gestellt. Etwa 30 Gesuche umWln - terb et Hilfe fanden nach genauer Prüfung und zur Hälfte Berücksichtigung. Die schlechte Finanzlage der Gemeindekasse gebietet äußerste Sparsamkeit,
und so konnten nur die unter di« allgemeinen Richt- sätze fallenden Antragsteller berücksichtigt werden. Der Rechnungsdefizit der Gemeinde für 19 30 beträgt bis heute 5000 RM Es wurde eine Kommission gemäht, welche die Steuersätze prüfen und dem gesamten Gemeinderat in der näch-
3. Jugend Skitag auf dem Hoherodskopf.
Am Samstag, 3., und Sonntag. 4. 3anuar, findet auf dem Hohcrodslops ein Iugendskitag statt, bei dem sich die schneeschuhlausende Jugend ein Stelldichein geben soll. Das Programm umsaßt eine KampsgerichtS-Sitzung am SamStag im Klubhaus, am Sonntag um 8 Uhr beginnen die L a n g l ä u f e , deren Start und Ziel in der Nähe deS Klubhauses ist, um 11.30 Uhr finden dann die Sprungläufe auf der Schanze ebenfalls in der Bähe des Klubhauses statt, und gegen 15 Uhr bildet di« Siegerverkündigung den Abschluß der Veranstaltung. An den Wettkämpfen können Jugendliche von 12 bis 18 Jahren teilnehmen, ein Renngeld wird nicht erhoben. Um an diesem Wettkampf teilzunehmen, ist eine vorherige Anmeldungnicht notwendig. Des weiteren ist die Teilnahme nicht lediglich auf die Mitglieder des Deutschen Sliverbandes beschränkt, vielmehr kann sich jeder Jugendliche im Alter von 12 biS 18 Jahren daran beteiligen, sofern er ein Paar Skier (und seien es selbstgefertigte) besitzt. Hoffentlich ist der Veranstaltung, der man den größten Erfolg wünschen möchte, auch
sten Sitzung Vorschläge über die Aufbringung der fehlenden Mittel machen soll.
* L i ch , 31. Dez. Am Donnerstag, 8. d. M., findet im Llcher Stabtroalbe bie erste Brenn- holzversteig erung statt. Aus bie Anzeige im heutigen Blatt sei hingewiesen.
Hörden unterstützten bi« Bemühungen, indem sie Gelände für die Flüge freigaben und zugleich den UeberwachungSdienst durchführten.
$. E Teutonia Steinberg.
FC. Teutonia I — Germania Marburg II 5:1 (1:1).
Am 1. Weihnachtsseiertag hatte die erste Mannschaft der Teutonen die Liga-Reserv« der Germania Marburg zu Gast. 'Das überaus faire Spiel endete mit einem unerwarteten 5:1- Sieg.
Jt. Teutonia I — Vsv. Gießen II 6:3 (2:3).
Zum letzten Derbandsspiel auf eigenem Platz standen sich die I. Mannfchaft der Teutonen und die Liga-Aescrve des VfB. Gießen gegenüber. 3n der ersten Halbzeit sah man ein ausgeglichenes Spiel. 3n der zweiten Halbzeit gab Der Plahbefiher den Ton an, und drängte den Gegner vollständig in feine Lpielhälfte zurück. Die
Platzbesitzer spielten geschlossener und erzielten noch vier weitere Tore. Die Gäste waren dem von Anfang an scharfen Tempo nicht gewachsen
Fußballklub 1926 Großen-Buseck.
Ein am Sonntag in Weilburg auSgetrcigeneS Derbandsspiel konnte der dortige Sportverein 1920, wenig« Minuten vor dem Schlußpsisf. mit 5 4 Toren für sich entscheiden. Die Busecker Ligamannschaft war in bester Aufstellung an- getreten, konnte auch das Spiel bis Halbheit aus 2:0 für sich gestalten, gewann nach der Pause immer mehr an Ueberlegenheit, und nur durch das Ausscheiden eines Verteil».gr> wurde kurz vor Schluß der Vorsprung der Weilburger erzielt. Die Busecker Mannschaft spielte eifrig, der Torhüter war wieder in bester 'Verfassung, die Verteidigung wehrt« gewissenhaft ab. die Läufer erschienen in einer Aufstellung, die sich glänzend bewährte, der Sturm war auf der Höhe.
Spielvereinigung 1926 Leihgestern.
Leihgestern I — Cigareferoe Friedberg 3:2 (2:0).
Am zweiten Weihnachtsfeiertag weilte die Ligareserve des VfB. Friedberg zu einem Gesellschasls- spiel in Leihgestern. Von Anfang an entwickelte sich ein sehr spannender Kamps, in dem die Gäste leicht überlegen waren. Das Glück war jedoch beim Platz» bcsitzer, der nach einigen Durchbrüchen zweimal erfolgreich sein konnte. Rach der Halbzeit kamen die Gäste jedoch auf und konnten zwei Tore erzielen, denen Leihgestern nur noch ein Tor entgegensetzte.
An der Jahreswende.
Von Staatssekretär a. D. Dr. Th Lewald
OJl.-tf’pori
daS geeignete Wetter beschieden.
Segelflüge bei Homberg.
Mit dem „Zögling" eine Stunde in der Luft.
Die Marburger Segelllieg^r vom „Kurheffi- fchen Verein für Luftfahrt" weilten mit einem Segelflugzeug am 2. Weihnachtsseiertag wieder einmal in der Rähe von Homberg und veranstalteten am Aieder-Ofleidener Dasaltbruch einige Segelflüge mit der Degelllugmaschine Typ „Zögling", die sich teilweise über eine Stunde Dauer erstreckten. Die ersten Starte bet Segelflieger vor einigen Wochen auf diesem Gelände standen im Zeichen eine- ungünstigen nebeligen Wetters, die Flüge, die nun am zweiten Feiertag durchgeführt ttmroen, wurden wohl bei einigermaßen klarer Luft vollzogen, jedoch war die Windstärke nicht ganz so, wie sie sich der Segelflieger wünschte. Daß trotzdem Flüge von über einer Stunde Dauer, dazu noch auf dem kleinen Hangegleiter ^Zögling" zustande kamen, muß als hohe, sportliche Leistung gewertet werden. Der Verein beabsichtigt auf dem Gelände, daS sich bisher als vorzüglich geeignet erwieS, demnächst auch mit einer größeren Maschine zu starten. Des weiteren soll angeregt werden, daß von der zuständigen Stelle, dem Deutschen Luftfahrt-Verband, das Gelände am Vieder-Osleidener Bruch als zur Ablegung der B-Prüfung geeignet zugelassen wird. Die De-
Wer im Mittelpunkt der Turn- und Sport- Verwaltung steht, blickt sorgenvoll In die Zukunft. 3n Deutschland gibt es zur Zeit 400 000 Jugendliche zwischen 17 und 21 Gabrcn, die erwerbslos sind: das bedeutet mindestens 200 000 erwerbslose Aktive unserer Verbände. Dazu kommen noch die Erwerbslosen aus den anderen Iahresklassen, und somit ein gewaltiger Ausfall an Mitteln zur Aufrechterhaltung desTurn- und Sportbetriebs. Denn selbstverständlich werden diese Erwerbslosen nicht deswegen, weil sie keinen Beitrag zahlen können, aus dem Vereinsbetrieb gestoßen. Vielmehr entfaltet die Turn- und Sportbewegung hier ihre schönste, aber auch la- stendste Ehrenpflicht. Während die Einnahmen absinken, erhöhen sich die Steuern und Abgaben. Auch die neuen Steuergesetze der Notverordnung bringen nicht bie von uns erhoffte Er.eichterung.
Und doch, trotz aller dieser Schwierigkeiten lebt der deutsche Sport und er wird roeitcrlebcn. Er wird auch das Tal Überwinden, in das er jetzt widerstrebend hinabgleitet und wird wieder zur Höhe anklimmen. Die beispiellose Unternehmungslust und innere Kraft der deutschen Turn- und Sportbewegung, bie bie Bewunderung des Auslandes immer wieder neu hervorruft, ist die beste Gewähr dafür. Diese Straft gründet sich auf den deutschen Idealismus. Darum ist es für
den Sport geradezu eine Existenzfrage, diesen Idealismus rein zu erhalten. Wer sich gegen den Amateurparagraphen versündigt, indem er auch nur einen Pfennig mehr erstattet, als er erstatten darf, legt die Axt an die Wurzel der Gesundheit des deutschen Sports. Er nimmt unS den Grund, auf dem wir stehen und dem Dpocls- mann, dem er zu Helsen vermeint, das Schönste, was ihm der Sport bieten kann: Das Gefühl, ohne Eigennutz mit Opfern einer hohen Sache zu dienen.
Ich bin sicher, daß der Reinigungsprozeß, der im vergangenen Jahr eingeleitet wurde, bis zum letzten durchgesührt wird. Dann werden Turnen und Sport freundschaftlich geeint ihre fozial-sitt- liche Gemeinschaft erfüllen und auch ihren nationalen Aufgaben nach innen und außen gerecht werden. Ein« so von Idealen getragene und von allen politischen Wirrnissen sich fernhaltende Turn- und Sportbewegung wird auch in der Rot dieser Zeit die Mittel aujorlngen, um eine klein«, aber erlesene Mannschaft zu ben Internationalen Olympischen Spielen des Jahres 1932 nach LoS Angeles zu entsenden.
Wer, wie ich bie Rot unserer Dache tief verspürt, aber auch den Mut und den Schwung kennt» mit dem man sie zu überwinden trachtet, kann den Optimismus für die Entwicklung unserer Sache nicht verlieren. Sursum corda!
Der Nachtragsvoranschlag für 1930 ber i Gemeinde Leihgestern liegt vom 31. b. 2TL eine Woche lang auf ber Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Es wird eine Umlage erhoben zu welcher bie Ausmärker beizu- tragen naben. 894ID
Leihgestern, ben 30. Dezenwer 1930. _____________Bürgermeisterei._____________ Betr.: Sicherung ber Haushaltsführung ber Stabt Gießen
Anordnung.
Auf Grunb Art. 1 des Gesetzes zur Sicherung ber Haushaltsführung ber Gemeinden vom 11. Dezember 1930 wirb, soweit erforberlid), mit Genehmigung bes Ministers des Innern und des Ministers ber Finanzen, für ben Haushalt ber Stabt Gießen folgendes angeorbnet: 8767C
1. Der Haushalt ber Stabt ist mit jofor- tiger Wirkung in ben Rubriken des Voranschlags 1930, bie burch den von mir feftgeftellten Nachtragsvoranschlag vom 30. Dezember 1930 abgeändert worden sind, nad) diesem Nachtragsvoranschlag zu führen.
2. Die in dem Voranschlag in der Abtei- hing B „Dermoaensrechnung" für 1930 vorgesehenen Kapitalaufnahmen und Arbeiten haben, soweit sie noch nicht begonnen worden sind zu unterbleiben, es fei denn, daß es sich um Arbeiten handelt, die auszuführen die Stadt vertraglich gebunden ist oder die zur Beschäftigung von Ausgesteuerten dienen oder deren Nichtausführung ber Stadt finanzielle Nachteile bringen würde.
3. Die Gemeindeumlagen werden für das Rj. 1930 wie folgt festgesetzt:
a) Der Steuersatz der Grundsteuer pon Gebäuden und Bauplätzen auf 0,35 Reichsmark: eine Erhöhung der gesetzlichen Miete wird nicht beantragt.
b) Der Steuersatz der Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlich ober gärtnerisch genutztem Grunbbesitz auf 0,35 RM.
c) Der Steuersatz der Gewerbesteuer vom Gewerbekapital auf 0,65 RM
d) Der Steuersatz der Gewerbesteuer vom Gewerbeertrag auf 3,00 RM
4. Die Getränkesteuer wird für die Gemarkung der Stadt Gießen nach anliegender Steuerordnung mit Wirkung vom 1. Januar 1931 eingeführt.
5. Einstellungen, Anstellungen und Be- föröerungen von Angestellten und Beamten müssen bis auf weiteres unterbleiben. .
6. Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Haushaltsführung bleiben Vorbehalten.
Darmstadt, den 30. Dezember 1930.
Haberkorn, Ober-Regierungsrat, durch Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 30. Dezember 1930 auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der Haushaltführung der Gemeinden vom 11. Dezember 1930 zum Staatskommissar für die Stadt Gießen bestellt.
Wird veröffentlicht.
Gießen, den 31. Dezember 1930.
Der Oberbürgermeister: Dr. Keller.
(SteuerorOnung über bie Erhebung einer Getränkesteuer
In ber Stabt Gießen.
Der Staatskommissar hat auf Grund des Artikels 1 des Gesetzes zur Sicherung der Haushaltsführung Der Gemeinden vom 11. Dezember 1930 (Reg.-Bl S. 311) mit Zustimmung der Landesregierung für den Gemarkungsbezirk der Stadt Gietzen die nachstehende ©etränfefteuerorbnung erlassen:
8 1-
Die entgeltliche Abgabe von Wein, wein- ähnlichen und weinhaltigen Getränken, Schaumwein, schaumweinähnlichen Ge- tränten, Irintbranntroein, Mineralwässern und künstlich bereiteten Getränken sowie Kakao, Kaffee, Tee unb anberen Auszügen aus pflanzlichen Stoffen zum Verzehr an Ort unb Stelle, insbesondere in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen Stätten, wo derartige Getränke entgeltlich ver- abreicht werden, unterliegt einer Steuer nach Maßgabe dieser Ordnung.
§ 2.
Die Steuer beträgt 5 v. H. des Entgelts (Kleinhandelspreises) für die in § 1 be- zeichneten Getränke. Bei der Berechnung der Steuer darf für übliche Beigaben, deren Preis herkömmlicherweise im Preise für das Getränk nütenthaUen ist (z. B. Zucker und Milch bei Kaffee, Zitrone bei Tee), nichts abgezogen werden, dagegen gehört das Bedienungsgeld nicht zum Kleinhandelspreis.
§ 3.
Zur Entrichtung der Steuer ist verpflich- tet, wer steuerpflichtige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle entgeltlich abgibt (Steuerpflichtiger)
§ 4.
Die Steuerschuld entsteht, wenn gemäß § 1 steuerpflichtige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden mit dem Zeitpunkt der Abgabe des Getränkes.
8 5.
Der Steuerpflichtige hat bis ;um zehnten Tage eines jeden Monats bie Getränke, für bie im vergangenen Monat eine Steuerschuld entstanden ist, bei der Steuer- stelle (88) nach Art, Menge unb Klein- banbelepreifen anzumelben unb bie sich danach ergebende, von ihm selbst zu berechnende Steuer zu entrichten.
§ 6.
Wenn der Steuerpflichtige die ihm durch diese Steuerordnung auferlegten Pflichten nicht erfüllt, insbesondere die Meldung über die von ihm abgegebenen steuerpflich tigen Getränke nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, kann die Steuerschuld geschätzt werden.
§ 7.
Die Veranlagung und Erhebung der Getränkesteuer erfdtat durch den Oberbürgermeister obst Die von ihm beauftragte Stelle.
§ 8.
Die Steuerstelle kann mit dem «teuer- pflichtigen Vereinbarungen über die zu entrichtende Steuer (z. B über ihre Berechnung, Fälligkeit, Erhebung, Pauscha- lierung) treffen, soweit diese die Besteue
rung vereinfachen und das steuerliche Er-1 gebnis bei den Steuerpflichtigen nicht wesentlich verändern.
§ 9.
Der (Erteilung eines Steuerbescheids be- darf es nur bann, wenn bie Steuerstelle einen höheren Betrag als den nach § 5 selbst errechneten festjetzt In diesen Fällen ift der Mehrbetrag sofort nach Erhalt der Festsetzung zu entrichten.
Erfolgt bis zum nächsten Anmeldungs- termin (§5) eine Beanstandung der von dem Steuerpflichtigen eingereichten Steuer- berechnung nicht, so gilt die Steuerberech- nung als endgültige Veranlagung.
§ 10.
Gegen die Veranlagung zur Getränke- [teuer ist binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Steuerbescheids (§ 9 Abs. 1) oder im Falle des § 9 Abs. 2 nach dem Tage, an dem bie von dem Steuerpflichtigen eingereichte Steuerberechnung als endgültige Veranlagung anzusehen ist, der Einspruch zulässig. Der Einspruch ift bei dem Oberbürgermeister einzulegen, Der über ihn entscheidet. Gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters steht dem Steuerpflichtigen die Klage im Derwattungsstreitoerfahren gemäß Art. 200 StO. offen.
§ 11.
Die Beitreibung der Getränkesteuer geschieht im Verwauungszwangsverfahren.
§ 12.
Die Steuerstelle kann die Steuer in einzelnen Fallen aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen.
§ 13.
Zuwiderhandlungen gegen diese Steuerordnung unb bie von bem Oberbürgermeister zur Ausführung erlaßenen Bcstim- mungen werden mit einer Geldstrafe bis zu dem nach Art. 199 StO. in Verbindung mit der Verordnung über Vermögens- strafen und Bußen vom 6 Februar 1924 (RGBl. I S. 44) zulässigen Höchstmaß bestraft, sofern nicht nach sonstigen Gesetzen eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verwirkt ist
Inbetresf der Erkennung ber in Abs. 1 bezeichneten Strafen unb des bezüglichen Verfahrens finden die Bestimmungen des Gesetzes vom 20 September 1890, betr. die Einführung des Derwaltungsstraf. bescheibs bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung ösfent- sicher Abgaben und Gefälle, Anwendung.
Die nach Abs. 1 erkannten Geldstrafen fließen in die Stadtkasse.
§ 14.
Soweit die vorstehende Steuerordnung nichts Abweichendes bestimmt, finben bie Vorschriften der Reichsabgabenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung sinngemäß Anwendung.
§ 15.
Diese Steuerordnung tritt am 1. Januar 1931 in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des Rechnungsjahres 1930 außer Straft.
Gießen, den 31. Dezember 1930.
Der Oberbürgermeister. Dr. Ä e 11 e r.
Vergleichsverfahren.
lieber das Vermögen des Kaufmanns Hugo Runk in Gießen. Selterswcg 35, ist am 29. Dezember 1930, um 10 Uhr vor- mittags das Vergleichsverfahren zur Ab- Wendung des Konkurses eröffnet worden
Der Dr. Ruckeishausen, Volkswirt RDV. in Gießen, Goethestrahe Jlr. 30, ist zur Dertrauensperson ernannt. 8928D
Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf
Donnerstag, den 22. Januar 1931
9 Uhr vormittags vor dem Hessischen Amtsgericht in Gießen, Zimmer Nr. 112, anberaumt.
Der Antrag auf (Eröffnung des Verfahrens nebst feinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gießen, den 29. Dezember 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Nutz- unb
Brennholzversteigerung
Freitag, den 9. Januar 1931, vormittags 10 Uhr, werden in der Gastwirtschaft von Ronthaler zu Langd aus den Staatswald- distrikten Hupp 10, Heegwald 5b und 6a, Eisenkaute 5e und Hatloh 6a versteigert:
A. Ruhholz.
Langholz. Lich«: SU. 3N 1 St. = 0,53 km, HI. 4 N 1 St. - 0,62 Im; Kl. 5 N 1 St. - 0,51 km. Esche: SU. 1 N 9 St. = 1,45 km, SU. 2 N 2 St. = 0,61 Im; SU. 3 N 1 St. = 0,72 km. Fichte: Kl. 1b N 1 St. = 0,40 km. Ruhknüppel: Liche: 14 rm (4 bzw. 2,50 m lang).
B. Brennholz.
Scheiter rm; 443 Buche l.Stt, 8 2. SU.; 7 Eiche 1. SU.; Knüppel rar: 260 Buche 1 Kl., 5 2. SU.; 57 Hainbuche; 126,2 Eiche; 2 Esche. Reisig 1. LI. (finüppelretfig) rm: 95 Buche, 228 Eiche. Reisig 2. Li. (Stamm- reisig) rm: 334 Buche. 8940D
Sämtliches Hoi.; lagert an chauffierten Wegen. Aus Distrikt Heegwald 5 unb 6 und Hailoh 6a kommt sämtliches Brennholz, aus Eisenkaute 5e sämtliches Brennholz außer Reisig 3. Klasse und aus Distrikt Hupp 10 nur das blau gestrichene Brennholz zur Versteigerung. Besichtigung, insbesondere des Nutzholzes, wird vorausgesetzt. Nähere Auskunft erteilt Herr Sortier Büttner zu Langd.
Eichelsdorf, den 30. Dezember 1930.
Hessisches Forstamt Eichelsdorf.
MchlraMVoranschlT" der Gemeinde Lumda für 1930 liegt vom Mittwoch, dem 31. Dezember 1930, ab eine Woche lang auf dem Geschäftszimmer der Bürgermeisterei zur Einsicht und Erhebung von Einwänden offen. Bemerkt wird, daß die Erhebung einer Umlage beschlossen wurde, die auf die Einwohner unb Aus- märker zum Ausschlag kommt. 8938D
Lumda, den 29. Dezember 1930.
Bürgermeisterei Lumda.
Schultheiß.
Holzversteigerung
aus den Forstorten Hainstruth, Sidlerge- heg, Rinnwege, Sidlergraben, Exerzier» platz, Hundsiegstannen, Kahieberg, Holzapfeldrusch, Kirchgeheg, Steinberg unb Köpfchen des Schutzforstes Rabenau. Dienstag, ben 6. Januar 1931, 10 Uhr vormittags, im Saale von L. Lich, Londorf. Es werden versteigert: Stämme, im: Eiche 1 2. Kl., 0,61 3. Kl., 3,84 4. SU. unb 1 Hauklotz; Fichte: 1 Abschnitt 0,30 Im; Derbstangen, Stück: Fichte 7 1. SU., 2 2 Kl., 25 3. SU.; Ruhscheiter, rm: Fichte 4,4 rm (3 m lang), Kiefern 4 rm (3 m lang); Ruhknüppel, rm: Eiche 4 (Gartenpfosten); Brennholz, rm: Scheiter: Buche 24, Eiche 9, Kiefern 6, Lärche 2, Fichte 2. SU. 78; Knüppel. Buche 330, Eiche 150, Birke 2. SU. 8, Aspe 2. SU. 10, Kiefern 44, Fichte 1. SU. 96, Fichte 2. SU. 45, ftnüppelrcifig: Fichte 10; Stammreisig: Buche 115, Eiche 36; Astreisig: Buche 330, Eiche 36; Stöcke: Buche 8, Eiche 9, Kiefern 6, Fichte 18.
Vorherige Besichtigung wird empfohlen, da spätere Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. 8942D
Londorf, den 30. Dezember 1930. ______Hessisches Forstamt Rabenau.
Holzversteigerung
aus dem Schutzforst Ampel, Donnerstag, den ^8. Januar 1931, 10 Uhr vormittags, im Saale von Heinrich Theiß, Rüddings» hausen. Es werden versteigert: Stämme, km: Eiche 0,46 Ki. 2, 1,99 Kl. 3; Ruhfchei- ler, rm: Eiche 3 (2 m lang), Fichte 5 (3 m lang); Ruhtnüppel, rm: Eiche 13 (2 m lang), 2 (1,70 m lang), Fichte 4 (3 m lang); Brennholz, Scheiter, rm: Buche 190, Eiche 13, Fichte 2. Kl 17; Knüppel: Buche 90, Eiche 58, Fichte 20; Knüppelreisig: Fichte 4; Reisig. Buche 182, Eiche 4; Stöcke: Buche 28, Elche 2, Fichte 2. 8942D
Vorherige Besichtigung wird empfohlen, da spätere Beanstandungen nicht berücksich- tigt werden. Zahlungsbedingungen finb dieselben, wie beim hessischen Staat.
Londorf, den 30. Dezember 1930.
Hessisches Forstamt Rabenau.
Sreltag, den 2. Jan. 1931, nachm. ab 2 Uhr versteigere ich im Löwen,71euenweg 28:
ein Schlafzimmer, eine Brandkiste, ein Klavier (Marke Schwechten), einen Radioapparat, einen Staubsauger, einen Spiegel (oval), mehrere Bilder, Zigarren, Sekt, Damenhüte, Dampfmaschinen, Eisenbahnen, Maskenstoffe, Anzugstoffe u. n. v. a. 8944V
Versteigerung bestimmt.
Ludwig Harimetz
Auktionator und Taxator
Neuenweg 28 — Telephon 3414
Zum verkauf kommen:
ein Schlafzimmer (Elche), ein BüfetL Waschtische, Nachtschränke, zwei Schreib, tische einen Bücherschrank, einen ftlei* verschränk.


