an Tabaksteuern im Jahr mehr finanzieren mühte, sondern daß sie darüber hinaus noch für den gleichen Betrag das Mehrrisiko auf sich nehmen mühte, wobei im Konkursfalle die Tabaksteuer noch nicht einmal berechtigt ist, also vom Fabrikanten selbst dann gezahlt werden muh, wenn er sie bei einem Abnehmer in vollem Umfange verloren hat. Es ist vollkommen unerfindlich, wo das zur Finanzierung der Re- gierungsvorschläge notwendige Mehrkapital Herkommen soll! Aus eigener Kraft ist das nicht zu erreichen und durch Kredite wird es nur weniger besonders gut fundierten Firmen möglich sein, bringt dann aber eine nicht herauszuwirtschaftende Zinsmehrlast mit sich. Die Durchführung der Vorschläge würde also unabweisbar — und' zwar besonders stark bei der Mittelund Kleinindustrie — zu einer noch größeren Kapitalnot als der schon vorhandenen führen, die viele Zusammenbrüche zur Folge haben würde und damit Ausfälle bei den direkten und anderen indirekten Steuern.
Der neue Reichswehretat
Notwendiger Ausbau derLstbefe'iignngen
Berlin, 18.März. (CAB.) Der Reichs» finanzminister hat nunmehr den Reich'Haushaltsplan dem Reich5rat zugeleitet. Wie der „Demokratische Zeitung ^.dienst" erfährt, wird im Vorwort zum Hau halt des Reichswehrministeriums ausgesührt, dah sich die Forderung des Reichswehrministeriums bei der Beratung des vorjährigen Etats, es müsse sich hierbei um eine einmalige Kürzung handeln, nicht verwirklichen lasse. Es war nicht möglich, die Zuschuhsumme von 707 Millionen Mark des Jahres 1928 wieder zuzubilligen. Der Gesamtzuschuh für 1930 kann nur auf 700 Millionen Mark bemessen werden. Das bedeutet für das Reichswehrministerium die Rot» wendigkeit, 35 Millionen Mark ein- zusparen. Bemerkenswert ist, dah der Haushalt des Reichswehrministeriums die Vorbemerkung enthält: „Die Reichsregierung hält hiernach weite re Abstriche nicht für möglich." Für Maßnahmen zur Verbesserung der Landesbefestigung En werden insgesamt 30 Millionen Mark angefordert. Der angesehte Betrag von 2,25 Millionen Mark ist nur ein erster Teilbetrag. 3n der Erläuterung für diese Summe heißt es: Die geänderte Grenzführung des Reiches im Osten erfordert im Anschluß an die vorhandenen Befestigungsanlagen besondere Maßnahmen, die nach Abschluß der auf Grund der Pariser Abmachungen vom Januar 1927 eingeleiteten Ermittlungen nunmehr in Angriff genommen werden müssen. Irgendwelche Bemerkungen über das Panzerschiff 8 „Ersah Lothringen" finden sich im Etat der Reichsmarine nicht.
Die Manöverpläne der Reichswehr.
Berlin, 17. März. (Priv.-Tel.) Wie wir erfahren, eilen die vielfach aufgetretenen Aach- richten über die diesjährigen Manöverpläne der Reichswehr den Tatsachen voraus. Es werden zwar darüber zur Zeit, obwohl der Etat des Reichswehrministeriums noch nicht verabschiedet ist, Erörterungen gepflogen, in denen es aber nach unseren Informationen noch zu keinen bestimmten Festlegungen gekommen ist. Immerhin scheint man sich schon darauf geeinigt zu haben, die eine größere Hebung, die in diesem Jahre durchgeführt werden soll, in der Form einer Rahmenübung in der Main- gegend, und zwar in der Aähe von Schweinfurt, zum Austrag zu bringen. Weitere Manöver größeren Stiles werden dagegen mit Rücksicht auf die schwierige Finanzlage des Reiches auch in diesem Jahre nich t zur Durchführung kommen können. Es wird also auch diesmal nur bei Heineren Hebungen auf den Truppenübungsplätzen der verschiedenen Garnisonen verbleiben müssen. Die endgültige Festlegung der Manöverpläne dürfte voraussichtlich aber erst nach der Verabschiedung des neuen Etats erfolgen.
Deutscher Reichstag.
Der Ausbau der Angestelltenversichcrung.
Berlin, 17. März. (V. D. Z.) Auf der Tagesordnung des Reichstags steht die dritte Beratung des Reichsministergesetzes. An» genommen wird die Ausschutzentschließung, nach der zurückgetretene Minister, die aus der De- amtenlaufbahn hervorgegangen sind, nach Möglichkeit in für sie geeignete Reichs» beamtenftelten angestellt werden sollen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern.
Abg. Söder (Soz.) äußert sich über Mißstände in der Praxis der Landarbeitersiedlung. Vielfach seien die Arbeiter nicht in der Lage, die mit dem Eigenheim übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Abg. Behrends (Chr.-Nat.-A.-G.) beklagt den Zustand der meisten Werkswohnungen, besonders in der Landwirtschaft der Ostprovinzen. Das vorliegende Gesetz bringe immerhin einer großen Zahl von Landarbeitern eine Besserung der Wohnungs- oerbältnisse.
'■Mbg- Frhr. v. Richthofen (Dntl.) widerspricht der Meinung, daß die Landarbeiterwohnungen besonders schlecht seien. Wenn jeder Stand seine Pflicht in der Wohnungsfrage so erfüllt hätte, wie die Landwirtschaft, so stände es besser in Deutschland. 2er landwirtschaftliche Arbeitgeber müsse allerdings auch vom Arbeiter Treue verlangen.
Abg. Schmidt-Köpenick (Soz.) erklärt, daß jeder zehnte organisierte Landarbeiter einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber habe, und daß von 10 000 Rechtsstreitigkeiten dieser Art 9000 zugunsten der Arbeiter entschieden worden seien.
Die Vorlage wird in zweiter und dritter Beratung angenommen dazu eine Ausschußent- schließung, wonach die Tilgungsfrist für die Darlehen für Landarbeitereigenheime allgemein auf 30 Jahre festgelegt werden soll.
Zur ersten Beratung kommt bann der Gesetz» entwarf zum Ausbau der Angestelltenversicherung. Der Entwurf erweitert die Selbstverwaltung und verbessert die Ver» sicherungsleistungen für die Angehörigen von Versicherten. Im Falle der Scheidung oder der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft soll die frühere Ehefrau des Versicherten eine Witwenrente erhalten. Die Eltern und Großeltern sollen eine Rente bekommen, wenn sie vom Derficher-
Die Kinderzuschläge in Hessen.
Die Ortsgruppe Gießen des Reichsbundes der höheren Beamten bittet uns um Veröffentlichung einer Abhandlung, der wir folgende Darlegungen entnehmen.
In diesem Jahre hat die Regierung wiederum, wie in früheren Jahren, tiefgreifende Abstriche an den persönlichen und sachlichen Ausgaben des Staates vorgesehen: das bekannte Sofortprogramm bildet einen Bestandteil des Voranschlages, weitere Sparmaßnahmen sind angekündigt, zum Teil bekannt. Roch vor Eintritt in die Prüfung dieses Regierungsprogramms sind jedoch im Finanzausschuß Anträge eingebracht worden, die auf eine Kürzung der Bezüge der Beamten abzielen, und die somit diese Kürzung als die vornehmste Aufgabe des Staates, die allen anderen voranzugehen habe, bezeichnet. Zwar hat sich die Regierung ihrer Annahme auf das entschiedenste widersetzt. Der Antrag jedoch, die Zuschläge für Kinder vom 16. Lebensjahre an zu streichen, ist in erster Lesung angenommen worden, obwohl auch gegen ihn der Staatspräsident sich energisch zur Wehr setzte: eine Koalition der Vertreter der Sozialdemokratie, des Landbundes und des Zentrums gab als Mehrheit den Ausschlag.
Die gesamte Beamtenschaft ohne Hnterschied der Vorbildung und Einstufung, gleichviel, ob der einzelne davon berührt wird oder nicht, fühlt sich im Kern und Wesen getroffen und ist sich einig in der Abwehr dieser Matznahme. Man kann auf dem Standpunkt stehen, dah das Grundgehalt allein die Besoldung des Beamten auszumachen habe: die letzte Besoldungsordnung hat sich bereits durch „Einbau" der Frauenzulage diesem Standpunkt stark angenähert. Aber solange die Gehälter der überwiegenden Mehrzahl der Beamten, gemessen an den Teuerung szahlen unter dem Friedensstand stehen, solange namentlich die höheren Beamten, wie kürzlich erst der preußische Finanzminister Höpker-Aschoff öffentlich feststellte, nur 70 v. H. ihrer Friedensbezüge erhalten, kann nicht völlig auf einen sozialen Ausgleich für die Familie verzichtet werden. Darum sehen denn auch die Besoldungsgesetze des Reiches und sämtlicher °änber Zuschläge für Kinder bis zum Vollerde en 21. Lebensjahr vor. Ihre Streichung für Kinder über 16 Jahre, würde der Anfang zum Abbau des letzten sozialen Bestandteiles des Gehaltes bilden, ohne dah dem Familienvater innerhalb des anerkannt zu niedrigen Gehaltes für die Kosten der Ausbildung feiner Kinder gegenüber dem Junggesellen ein Ausgleich geboten würde. Weit entfernt davon, trifft ihn die Streichung der Zuschläge in einem Zeitpunkt, wo die Sorgen für die Kinder in finanzieller Hinsicht erst recht eigentlich anfangen: zwischen dem 16. und 21. Lebensjahre vollzieht sich der Hebergang von der Schule ins Leben, sei es nun ins praktische Leben mit der dafür erforderlichen Ausbildung oder von der höheren Schule auf die Hnioerfität — in jedem Fall sind mit der Ausbildung (nur dann wird der Zuschlag überhaupt gewährt!) in diesen Jahren erhebliche Kosten verbunden. Die Möglichkeit, sie aufzubringen, einsparen zu können, entscheidet über das ganze Leben des Kindes. Seit Jahren ist schon das Studium eines oder gar zweier Kinder für den Beamten mit den schwersten Entbehrungen verbunden. Eine Gesetzgebung, die darauf keinerlei Rücksicht nehmen wollte, richtet sich gegen die Familie, insbesondere gegen die Ausbildung der begabten Kinder aufstrebender Schichten, schließlich damit gegen den Rachwuchs des Beamtentums selbst.
In diesem Zusammenhang erscheint jedoch der Beschluß des Finanzausschusses in einem besonders eigenartigen Licht, wenn man die Kosten für die Ausbildung hessischer Kinder mit her» anzieht. Der hessische Staat hat im Herbst vergangenen Jahres überraschend das Schulgeld an den höheren Schulen erhöht. Er hat es dabei auf eine solche Höhe geschraubt, datz nunmehr das Schulgeld in Hessen dasjenige aller anderen Länder nicht nur übersteigt, sondern ganz wesentlich übersteigt! (Hamburg und Bremen können mit anders gelagerten Verhältnissen hier außer Betracht bleiben. Bayern jedoch sei angeführt mit 90 Mk. jährlich, Hessen dagegen 252 Mk. bzw. 288 Mk.!) Das hessische Schulgeld aber hat noch eine besondere Eigenart: es beträgt für Sexta bis Hnter- sekunda 252 Wk., von Obersekunda ab 288 Ml.
jährlich. Heberfteigt nun schon die erste Summe (252 Mk.) den Kinderzuschlag für das erste Kind (240 Mk.), so wird nun vollends nach dem Beschluß des Finanzausschusses der Zuschlag gerade in dem Augenblick völlig gestrichen, in dem das erhöhte Schulgeld (288 Mk.) aufzubringen ist. Denn der Hebertritt in die Obersekunda erfolgt in der Regel im 16. Lebensjahr. So trifft im Vergleich mit den Beamten des Reiches und aller Länder dieser Beschluß den hessischen Beamten doppelt hart. Hnd durch welch groteskes, in Wirklichkeit grausames Zusammentreffen! Die hessische Regierung erhöht das Schulgeld auf dem Dervrdnungswege, b. h. ohne Mitarbeit des Parlamentes. Das Parlament (bis jetzt der Finanzausschuß) streicht den Kinderzuschlag — gegen den Willen der Regierung. Das Opfer aber solcher gegeneim- Verlaufenden Maßnahmen ist der Beamte als Diener des Staates.
Diese sozialen Gesichtspunkte müssen ergänzt werden durch eine beamtenpolitische Betrachtung. In der Beamtenlchaft Hessens ist die Heber» zeugung lebendig, datz die Reichsgesehe die Grundsage zu bilden haben für die hessischen Beamtengesehe. Das Reichsgesetz sieht vor, daß die Bezüge des Beamten aus Grundgehalt, Wohnungsgeld und Zuschlägen für Kinder b i s zum vollendeten 2 1. Lebensjahre bestehen. Vom vollendeten 16. Iah e an wird jedoch der Zuschlag nur unter der Bedingung gewährt, daß das Kind in der Ausbildung ist und nicht ein eigenes Einkommen von mindestens monatlich 30 Mk. (Preußen u. s. 40 Mk.) hat. Genau die gleichen Bestimmungen sehen die Gesetze sämtlicher Länder, von Preußen bis Schaumburg- Lippe, vor. Sollte Hessen die Zuschläge vom 16. Lebensjahre ab streichen, so steht der hessische Beamte schlechter da als sämtliche Beamte Deutschlands. Er sieht sich in einem Bestandteil seines Gehaltes gekürzt, der vom Reich und allen Ländern als ein Grundbestandteil des Gehaltes rechtlich und gesetzlich anerkannt und festgelegt worden ist. Im ganzen Deutschen Reiche bildet die Kinderbeihilfe in vermögensre-^ttichrr Beziehung einen Faktor für die gesamte Hnler- haltsforderung des Beamten — nur in Hessen nicht!
Als einziges unter allen deutschen Besoldungsgesetzen sieht das hessische Gesetz vom 30. März 1928 in Ziffer 3 Artikel 15 vor, daß der Zuschlag an Kinder über 16 Jahre gezahlt werden kann. Er kann gezahlt werden, wenn dieselben zwei Vorbedingungen erfüllt sind, die das Reich vorschreibt. Diese beiden Vorbedingungen beziehen sich auf das Objekt, das Kind. Rur dann oder erst wenn es sich in einem bestimmten Zustande befindet, in der Ausbildung ist und nicht mehr als ein bestimmtes Einkommen hat, kann der Zuschlag gewährt werden. Andere Vorbedingungen k^s Könnens, die sich auf das Subjekt, den Gesetzgeber, bzw. auf das ausführende Organ seines Willens beziehen, sind weder im Gesetz noch in Ausführungsbestimmungen gegeben. Cs ist weder ein materieller, noch ein zeitlicher Hinweis darauf gegeben, wann der Staat können soll oder wann er nicht zu können braucht — außer im Hinblick auf das Objekt. Daraus ergibt sich, daß die Aufhebung der ganzen Ziffer 3 des Artikel 15 ebenso wie die Aufhebung oder Aenderung der Kannbestinnnung im besonderen nur durch Aenderung des Gesetzes möglich ist (vgl. Artikel 43 Hess. Bes.-Ges.). Sowohl die Einfügung subjektiver Vorbedingungen — etwa die Angabe des Zeitpunktes, von wann das „Können" des Staates aufhört, möglicherweise auch der materielle Grund, warum er aufhört, — wie die Aenderung der vorhandenen objektiven Vorbedingungen — etwa, daß die Kinder begabt sein müssen (Zeugniszwang) — bedeuten ebenso Aenderungen des Gesetzes wie die Streichung der ganzen Ziffer! 3. Rach der nahezu einstimmigen Ansicht voiz Literatur und Rechtsprechung widerspricht jedoch Artikel 43 des Bes.-Ges., wonach Älenderungen der durch das Gesetz geregelten Dienstbezüge, wozu laut Artikel 1, Ziffer 3 Hess. Bes.-Ges. auch die Kinderzuschläge gehören, durch einfaches Gesetz erfolgen können, der Reichsverfassung (Artikel 129). Eine Aenderung der Verfassung müßte der Aenderung des Gesetzes vorausgehen, da es sich auch hier um ein wohlerworbenes Recht handelt. Roch eine Reihe weiterer Erwägungen führt zu demselben Ergebnis: hingewiesen sei jedoch nur auf die Zuschläge für Kinder über 21 Jahre, die widerruflich und durch Verordnung geregelt sind.
ten vorwiegend aus seinem Arbeitsverdienst unterhalten worden und bedürftig sind. Weibliche Versicherte sollen bei der Heirat die Hälfte der Beiträge auch dann erstattet erhalten, wenn die Wartezeit bei der Heirat noch nicht erfüllt ist. — Dce Vorlage wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. Dienstag: Schlußabstimmungen über das Republikschuhgesetz und über das Reichsministergesetz.
Oie Religionsverfolauno en in Rußland
Berlin, 17. Blärj. (TU.) wie in proleslantisch- kirchlichen Kreisen verlaulel, schmachten nach neuen Meldungen aus Sowjetrußland 13 lutherische Pastoren in Gefängnissen. Eine Reihe weiterer ist auf den Wunsch ihrer Gemeinde von hause entwichen. Zwei Pastoren wurden nach monatelanger haft bei 30 Grad Frost in die Wälder Sibiriens verschickt. 3n Lenin- grad stehen zahlreiche Mitglieder der evangelischen Gemeinde unter Anklage, „revolutionsfeindlicher" Gesinnung. Etwa die hälfte befindet sich in haft, während die auf freien Fuß Belassenen sich unterschriftlich verpflichten mußten, die Stadt nicht zu verlassen, linier den Angeklagten find fünf Pastoren. Die administrative Derurteilung steht in Kürze bevor. Bon einem ordentlichen Gerichtsverfahren hat man ausdrücklich abgesehen.
Oie Kommunisten demonstrieren mit einem Pappsarg.
Berlin, 17. März. (ERB.) Von kommu- nistischer Seite war geplant worden, die Beisetzung der beiden bei den Zusammenstößen am 6. März erschossenen Kommunisten zu einer neuen großen Demonstration auszunuhen. Der Polizeipräsident hatte deshalb angeordnet, daß die Heberführung der Asche vom Krematorium nach dem städtischen Kirchhof in Friedrichsfelde heute früh
I in aller Stille erfolgte. Die Kommunisten haben im Vertrauen darauf, daß dies nicht allgemein bekannt geworden war, versucht, heute mittag die angesagte Demonstration auf dem Küstriner Platz doch noch durchzuführen. Sie benutzten dabei einen leeren Sarg aus Pappe. Die Atrappe wurde beschlagnahmt und der Platz geräumt und von der Polizei beseht. In mehreren Fällen mußte gegen die sich immer wieder bildenden Demonstrationszüge eingeschritten werden.
Aus aller Wett.
Schwerer kircheufrevel in Böhmen.
In Deutsch-Brod bemalten unbekannte Täter mit roter Farbe die erst im vorigen Jahre mit einem Millionenaufwand erneuerte Wand der Dekanat-Kirche. Sie schrieben an: Los von Rom! — Es lebe S. S. R.! — Tretet aus den Kirchen aus! — Glaubt ihnen nicht! Die Aufschriften sind in einer Höhe von drei Meter angebracht und sehr deutlich zu lesen. Die Wiederausbesserung der bemalten Wand wird mit großen Kosten verbunden sein. Als Täter wurden zehn Gymnasiasten und ein Maschinenschlosserlehrling verHas - t e t. Beim Verhör auf dem Polizei amt gestanden sie alle die Tat ein, wollten jedoch nicht angeben, wer sie zu der Tat a n g e ft i f t e t habe. Äehn- liche Aufschriften kommunistischer Tendenz waren auch an den Mauern der Dreifaltigkeitskirche zu lesen.
Born Spiel In den lob.
In Saal (Kr. Franzburg) ließen sich mehrere Knaben an den Flügeln der langsam gehenden Windmühle des Dorfes ein Stück Hochziehen und sprangen dann ab. Der neunjährige Sohn des Ziegeleiarbeiters Schuldt wurde hierbei von den Windmühlenflügeln mit hochgerissen und stürzte von oben auf das Dach der Mühle. Trotz sofortiaer Hilfe erlag er bereits nach einer Stunde seinen schweren Verletzungen.
Marcel Salzer f.
Der bekannte deutsche Vortragskünstler Professor Marcell Salzer ist am Montagnachmittag in seiner Villa in Berlin-Lichterfelde nach einem längeren Herzleiden im Alter von 5ß Jahren g e ft o r b e n. Professor Salzer, gebürtig aus St. Johann a. d. March, gehörte der alteren Generation der deutschen Vortragsmei» fter an; seine Spezialität war der mimisch belebte Vortrag heiterer Prosa und Poesie, worunter er wiederum gewisse Dialektstücke bevorzugte. Auf seinen zahlreichen Vortragsreisen durch ganz Deutschland — auch das Gießener Pu- blifum wird sich seiner gern erinnern — hat sich Professor Salzer eine große und anhängliche Gemeinde geschaffen: eine Auslese seiner heiteren Vortrags- und Lesestücke ist in den vier Bänden des „Lustigen Marcell-Salzer- Buches" vereinigt.
Schweres Lawinenunglück bei Bludenz.
Don einer niedergehenden Lawine sind im hinteren Teil des Vergaldener Tales am sogenannten Hinterberg vier Skifahrer, zwei Damen und zwei Herren, verschüttet worden. Die beiden Damen wurden von anderen Skifahrern sofort geborgen. Sie waren noch am Leben. Der Ingenieur Ludwig Karck aus Bad Dürkheim, wohnhaft in Pegnitz bei Berlin, war bei seiner Auffindung bereits tot. Der andere Skifahrer, Ingenieur Wilhelm Heidt, Chemiker aus Durlach bei Karlsruhe, konnte bisher noch nicht aufgefunden werden. Die Rettungsabteilung ging wieder an die Hnglücks- stelle ab, um die Suche fortzusetzen. Die Ski- Partie, die zu dem Hnglück führte, wurde ohne Führer unternommen.
Dlederaufrollung des Mordprozsses von Dietingen.
Dor dem Schwurgericht Osnabrück begann der wiederaufgenommene Mordprozeß gegen den Dien ft knecht von Dielingen aus Helle, der am 14. Mai 1926 wegen Mordes an der Dienstmagd Anna Hoge zum Tode verurteilt und durch Erlaß des Staatsministeriums oom 22. Februar 1927 z u lebenslänalichem Zuchthaus begnadigt worden war. Aufgrund einer Reihe neuer Sachverständigengutachten, die über die Todesursache der Dienstmagd zu einem andere n Ergebnis als die ersten Gutachter gekommen waren, wurde das Wiederaufnahmeverfahren in Gang gesetzt. Rach den Ergebnissen des ersten Prozesses soll von Dielingen die Anna Hoge, mit der er ein Liebesverhältnis unter- halten hatte, erwürgt haben, während später beigebrachte Gutachten aufgrund des Berichtes über den Sektionsbefund Herzschlag als Todesursache ansahen. Zu dem Prozeß hatte sich eine ungeheure Anzahl Zuschauer eingefunden. Elf Sachverständige und 33 Zeugen sind geladen.
Manasse Friedländer in der Irrenanstalt Herzberge.
Sanitätsrat Dr. Leppmann, der vom Reichsgericht beauftragt worden war, den wegen Totschlages an seinem Bruder Waldemar und dessen Freund Tibor Földes zu sechs Jahren Gefängnis verurteilten Manasse Friedländer auf feinen Geisteszustand zu untersuchen. hat nunmehr fein Gutachten dahin abgegeben, daß Manasse Friedländer tatsächlich geisteskrank sei. Der Sachverständige hat zur Bestätigung seines Gutachtens eine sechswöchige Beobachtung Manaise Friedländers in einer geschlossenen Irrenanstalt für erforderlich gehalten. Das Reichsgericht hat diese Unter» suchung angeordnet und Friedländer ist nach der Anstalt Herzberge gebracht worden. Ts scheint,. daß er diese An st alt nicht verlassen wird, da er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bildet. Er bedroht seit einiger Zeit jeden, mit dem er zusammen» kommt, mit dem Tode.
Oie Wetterlage.
o wolkenlos o neue/. (* naib Gedeckt. ® wolkig. • gedeckt • Reget ♦ Sehnet a Grauoem «Nebel K GeWit'^r.^)Windstille. -O-> K* leichte- o$i £ massige» Südsüdwest q stürmische1 -tordvesl Die Piene fliegen mit dem wmdt Pie du den Stationen stenenoen Zah" len geben die Temperatur an. Pie Linien verbinden Orte o»l gleichet*
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Wettervoraussage.
lieber dem nordwestlichen Deutschland und dem Nordseeküstengebiet bewegte sich heute morgen der Kern der Storung, welche bei uns abermals verbreitete Niederschläge und wieder Temperaturzunahme brachte. Rasch wird der Erwärmung wieder Abkühlung folgen, die durch die zufließende Kaltluft an der Rückseite der Störung hervorgerufen wird. Dabei bleibt das Wetter unbeständig, Bewölkung wechselt mit Aufheiterung und Schauer treten vorläufig auf, welche bei der Abkühlung teils als Schnee niedergehen dürften.
Wettervoraussage für Mittwoch. Wechselhaftes Wetter mit Temperaturrückgang, Schauer, teils als Schn«.
Lufttemperaturen am 17. März: mittags 9,9 Grad Celsius, abends 6,8 Grad: am 18. Wäry: morgens 8,5 Grad. Maximum 10,0 Grad, Minimum 6,0 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cw Tiefe am 17. März abends 6,0 Grad, ivu 18. März: morgens 5,8 Grad Celsius.


