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an Tabaksteuern im Jahr mehr finanzieren mühte, sondern daß sie darüber hinaus noch für den gleichen Betrag das Mehrrisiko auf sich neh­men mühte, wobei im Konkursfalle die Tabak­steuer noch nicht einmal berechtigt ist, also vom Fabrikanten selbst dann gezahlt werden muh, wenn er sie bei einem Abnehmer in vollem Umfange verloren hat. Es ist vollkommen un­erfindlich, wo das zur Finanzierung der Re- gierungsvorschläge notwendige Mehrkapital Her­kommen soll! Aus eigener Kraft ist das nicht zu erreichen und durch Kredite wird es nur we­niger besonders gut fundierten Firmen möglich sein, bringt dann aber eine nicht herauszu­wirtschaftende Zinsmehrlast mit sich. Die Durch­führung der Vorschläge würde also unabweisbar und' zwar besonders stark bei der Mittel­und Kleinindustrie zu einer noch größeren Kapitalnot als der schon vorhandenen führen, die viele Zusammenbrüche zur Folge haben würde und damit Ausfälle bei den direkten und an­deren indirekten Steuern.

Der neue Reichswehretat

Notwendiger Ausbau derLstbefe'iignngen

Berlin, 18.März. (CAB.) Der Reichs» finanzminister hat nunmehr den Reich'Haushalts­plan dem Reich5rat zugeleitet. Wie derDemo­kratische Zeitung ^.dienst" erfährt, wird im Vor­wort zum Hau halt des Reichswehrministeriums ausgesührt, dah sich die Forderung des Reichswehrministeriums bei der Beratung des vorjährigen Etats, es müsse sich hierbei um eine einmalige Kürzung han­deln, nicht verwirklichen lasse. Es war nicht möglich, die Zuschuhsumme von 707 Mil­lionen Mark des Jahres 1928 wieder zuzubilli­gen. Der Gesamtzuschuh für 1930 kann nur auf 700 Millionen Mark bemessen werden. Das be­deutet für das Reichswehrministerium die Rot» wendigkeit, 35 Millionen Mark ein- zusparen. Bemerkenswert ist, dah der Haus­halt des Reichswehrministeriums die Vorbemer­kung enthält:Die Reichsregierung hält hier­nach weite re Abstriche nicht für mög­lich." Für Maßnahmen zur Verbesserung der Landesbefestigung En werden ins­gesamt 30 Millionen Mark angefordert. Der angesehte Betrag von 2,25 Millionen Mark ist nur ein erster Teilbetrag. 3n der Erläuterung für diese Summe heißt es: Die geänderte Grenzführung des Reiches im Osten erfordert im Anschluß an die vorhandenen Be­festigungsanlagen besondere Maßnahmen, die nach Abschluß der auf Grund der Pariser Abma­chungen vom Januar 1927 eingeleiteten Ermitt­lungen nunmehr in Angriff genommen werden müssen. Irgendwelche Bemerkungen über das Panzerschiff 8Ersah Lothringen" finden sich im Etat der Reichsmarine nicht.

Die Manöverpläne der Reichswehr.

Berlin, 17. März. (Priv.-Tel.) Wie wir er­fahren, eilen die vielfach aufgetretenen Aach- richten über die diesjährigen Manöverpläne der Reichswehr den Tatsachen voraus. Es werden zwar darüber zur Zeit, obwohl der Etat des Reichswehrministeriums noch nicht verabschiedet ist, Erörterungen gepflogen, in denen es aber nach unseren Informationen noch zu keinen bestimmten Festlegungen gekommen ist. Immerhin scheint man sich schon darauf ge­einigt zu haben, die eine größere Hebung, die in diesem Jahre durchgeführt werden soll, in der Form einer Rahmenübung in der Main- gegend, und zwar in der Aähe von Schweinfurt, zum Austrag zu bringen. Weitere Manöver größeren Stiles werden da­gegen mit Rücksicht auf die schwierige Finanz­lage des Reiches auch in diesem Jahre nich t zur Durchführung kommen können. Es wird also auch diesmal nur bei Heineren Hebungen auf den Truppenübungsplätzen der verschiedenen Garnisonen verbleiben müssen. Die endgültige Festlegung der Manöverpläne dürfte voraussichtlich aber erst nach der Verabschiedung des neuen Etats erfolgen.

Deutscher Reichstag.

Der Ausbau der Angestelltenversichcrung.

Berlin, 17. März. (V. D. Z.) Auf der Tages­ordnung des Reichstags steht die dritte Be­ratung des Reichsministergesetzes. An» genommen wird die Ausschutzentschließung, nach der zurückgetretene Minister, die aus der De- amtenlaufbahn hervorgegangen sind, nach Mög­lichkeit in für sie geeignete Reichs» beamtenftelten angestellt werden sollen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern.

Abg. Söder (Soz.) äußert sich über Mißstände in der Praxis der Landarbeitersiedlung. Vielfach seien die Arbeiter nicht in der Lage, die mit dem Eigenheim übernommenen Verpflichtungen zu er­füllen.

Abg. Behrends (Chr.-Nat.-A.-G.) beklagt den Zustand der meisten Werkswohnungen, besonders in der Landwirtschaft der Ostprovinzen. Das vor­liegende Gesetz bringe immerhin einer großen Zahl von Landarbeitern eine Besserung der Wohnungs- oerbältnisse.

'Mbg- Frhr. v. Richthofen (Dntl.) widerspricht der Meinung, daß die Landarbeiterwohnungen be­sonders schlecht seien. Wenn jeder Stand seine Pflicht in der Wohnungsfrage so erfüllt hätte, wie die Landwirtschaft, so stände es besser in Deutschland. 2er landwirtschaftliche Arbeitgeber müsse allerdings auch vom Arbeiter Treue verlangen.

Abg. Schmidt-Köpenick (Soz.) erklärt, daß jeder zehnte organisierte Landarbeiter einen Rechts­streit mit seinem Arbeitgeber habe, und daß von 10 000 Rechtsstreitigkeiten dieser Art 9000 zugunsten der Arbeiter entschieden worden seien.

Die Vorlage wird in zweiter und dritter Be­ratung angenommen dazu eine Ausschußent- schließung, wonach die Tilgungsfrist für die Dar­lehen für Landarbeitereigenheime allgemein auf 30 Jahre festgelegt werden soll.

Zur ersten Beratung kommt bann der Gesetz» entwarf zum Ausbau der Angestell­tenversicherung. Der Entwurf erweitert die Selbstverwaltung und verbessert die Ver» sicherungsleistungen für die Angehörigen von Versicherten. Im Falle der Scheidung oder der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft soll die frühere Ehefrau des Versicherten eine Witwen­rente erhalten. Die Eltern und Großeltern sollen eine Rente bekommen, wenn sie vom Derficher-

Die Kinderzuschläge in Hessen.

Die Ortsgruppe Gießen des Reichsbun­des der höheren Beamten bittet uns um Veröffentlichung einer Abhandlung, der wir folgende Darlegungen entnehmen.

In diesem Jahre hat die Regierung wiederum, wie in früheren Jahren, tiefgreifende Abstriche an den persönlichen und sachlichen Ausgaben des Staates vorgesehen: das bekannte Sofort­programm bildet einen Bestandteil des Voran­schlages, weitere Sparmaßnahmen sind ange­kündigt, zum Teil bekannt. Roch vor Eintritt in die Prüfung dieses Regierungsprogramms sind jedoch im Finanzausschuß Anträge ein­gebracht worden, die auf eine Kürzung der Bezüge der Beamten abzielen, und die somit diese Kürzung als die vornehmste Aufgabe des Staates, die allen anderen voranzugehen habe, bezeichnet. Zwar hat sich die Regierung ihrer Annahme auf das entschiedenste wider­setzt. Der Antrag jedoch, die Zuschläge für Kinder vom 16. Lebensjahre an zu streichen, ist in erster Lesung ange­nommen worden, obwohl auch gegen ihn der Staatspräsident sich energisch zur Wehr setzte: eine Koalition der Vertreter der Sozialdemo­kratie, des Landbundes und des Zentrums gab als Mehrheit den Ausschlag.

Die gesamte Beamtenschaft ohne Hnterschied der Vorbildung und Einstufung, gleichviel, ob der einzelne davon berührt wird oder nicht, fühlt sich im Kern und Wesen getroffen und ist sich einig in der Abwehr dieser Matznahme. Man kann auf dem Standpunkt stehen, dah das Grundgehalt allein die Besoldung des Be­amten auszumachen habe: die letzte Besoldungs­ordnung hat sich bereits durchEinbau" der Frauenzulage diesem Standpunkt stark an­genähert. Aber solange die Gehälter der über­wiegenden Mehrzahl der Beamten, gemessen an den Teuerung szahlen unter dem Friedens­stand stehen, solange namentlich die höheren Beamten, wie kürzlich erst der preußische Finanz­minister Höpker-Aschoff öffentlich feststellte, nur 70 v. H. ihrer Friedensbezüge erhalten, kann nicht völlig auf einen sozialen Ausgleich für die Fa­milie verzichtet werden. Darum sehen denn auch die Besoldungsgesetze des Reiches und sämt­licher °änber Zuschläge für Kinder bis zum Vollerde en 21. Lebensjahr vor. Ihre Streichung für Kinder über 16 Jahre, würde der Anfang zum Abbau des letzten sozialen Bestandteiles des Gehaltes bilden, ohne dah dem Familien­vater innerhalb des anerkannt zu niedrigen Ge­haltes für die Kosten der Ausbildung feiner Kinder gegenüber dem Junggesellen ein Aus­gleich geboten würde. Weit entfernt davon, trifft ihn die Streichung der Zuschläge in einem Zeitpunkt, wo die Sorgen für die Kinder in finanzieller Hinsicht erst recht eigentlich anfan­gen: zwischen dem 16. und 21. Lebensjahre voll­zieht sich der Hebergang von der Schule ins Leben, sei es nun ins praktische Leben mit der dafür erforderlichen Ausbildung oder von der höheren Schule auf die Hnioerfität in jedem Fall sind mit der Ausbildung (nur dann wird der Zuschlag überhaupt gewährt!) in diesen Jahren erhebliche Kosten verbunden. Die Mög­lichkeit, sie aufzubringen, einsparen zu können, entscheidet über das ganze Leben des Kindes. Seit Jahren ist schon das Studium eines oder gar zweier Kinder für den Beamten mit den schwersten Entbehrungen verbunden. Eine Gesetz­gebung, die darauf keinerlei Rücksicht nehmen wollte, richtet sich gegen die Familie, insbe­sondere gegen die Ausbildung der begabten Kin­der aufstrebender Schichten, schließlich damit gegen den Rachwuchs des Beamtentums selbst.

In diesem Zusammenhang erscheint jedoch der Beschluß des Finanzausschusses in einem be­sonders eigenartigen Licht, wenn man die Kosten für die Ausbildung hessischer Kinder mit her» anzieht. Der hessische Staat hat im Herbst ver­gangenen Jahres überraschend das Schul­geld an den höheren Schulen erhöht. Er hat es dabei auf eine solche Höhe geschraubt, datz nunmehr das Schulgeld in Hessen dasjenige aller anderen Länder nicht nur übersteigt, son­dern ganz wesentlich übersteigt! (Ham­burg und Bremen können mit anders gelagerten Verhältnissen hier außer Betracht bleiben. Bay­ern jedoch sei angeführt mit 90 Mk. jährlich, Hessen dagegen 252 Mk. bzw. 288 Mk.!) Das hessische Schulgeld aber hat noch eine besondere Eigenart: es beträgt für Sexta bis Hnter- sekunda 252 Wk., von Obersekunda ab 288 Ml.

jährlich. Heberfteigt nun schon die erste Summe (252 Mk.) den Kinderzuschlag für das erste Kind (240 Mk.), so wird nun vollends nach dem Beschluß des Finanzausschusses der Zuschlag ge­rade in dem Augenblick völlig gestrichen, in dem das erhöhte Schulgeld (288 Mk.) aufzubringen ist. Denn der Hebertritt in die Obersekunda erfolgt in der Regel im 16. Le­bensjahr. So trifft im Vergleich mit den Beam­ten des Reiches und aller Länder dieser Beschluß den hessischen Beamten doppelt hart. Hnd durch welch groteskes, in Wirklichkeit grausames Zu­sammentreffen! Die hessische Regierung erhöht das Schulgeld auf dem Dervrdnungswege, b. h. ohne Mitarbeit des Parlamentes. Das Parla­ment (bis jetzt der Finanzausschuß) streicht den Kinderzuschlag gegen den Willen der Re­gierung. Das Opfer aber solcher gegeneim- Ver­laufenden Maßnahmen ist der Beamte als Diener des Staates.

Diese sozialen Gesichtspunkte müssen ergänzt werden durch eine beamtenpolitische Betrachtung. In der Beamtenlchaft Hessens ist die Heber» zeugung lebendig, datz die Reichsgesehe die Grundsage zu bilden haben für die hessischen Beamtengesehe. Das Reichsgesetz sieht vor, daß die Bezüge des Beamten aus Grundgehalt, Woh­nungsgeld und Zuschlägen für Kinder b i s zum vollendeten 2 1. Lebensjahre bestehen. Vom vollendeten 16. Iah e an wird jedoch der Zu­schlag nur unter der Bedingung gewährt, daß das Kind in der Ausbildung ist und nicht ein eigenes Einkommen von mindestens monatlich 30 Mk. (Preußen u. s. 40 Mk.) hat. Genau die gleichen Bestimmungen sehen die Gesetze sämt­licher Länder, von Preußen bis Schaumburg- Lippe, vor. Sollte Hessen die Zuschläge vom 16. Lebensjahre ab streichen, so steht der hessische Beamte schlechter da als sämtliche Beamte Deutschlands. Er sieht sich in einem Bestandteil seines Gehaltes gekürzt, der vom Reich und allen Ländern als ein Grundbestandteil des Ge­haltes rechtlich und gesetzlich anerkannt und fest­gelegt worden ist. Im ganzen Deutschen Reiche bildet die Kinderbeihilfe in vermögensre-^ttichrr Beziehung einen Faktor für die gesamte Hnler- haltsforderung des Beamten nur in Hessen nicht!

Als einziges unter allen deutschen Besoldungs­gesetzen sieht das hessische Gesetz vom 30. März 1928 in Ziffer 3 Artikel 15 vor, daß der Zu­schlag an Kinder über 16 Jahre gezahlt werden kann. Er kann gezahlt werden, wenn dieselben zwei Vorbedingungen erfüllt sind, die das Reich vorschreibt. Diese beiden Vorbedingungen be­ziehen sich auf das Objekt, das Kind. Rur dann oder erst wenn es sich in einem bestimmten Zu­stande befindet, in der Ausbildung ist und nicht mehr als ein bestimmtes Einkommen hat, kann der Zuschlag gewährt werden. Andere Vorbe­dingungen k^s Könnens, die sich auf das Subjekt, den Gesetzgeber, bzw. auf das ausführende Organ seines Willens beziehen, sind weder im Gesetz noch in Ausführungsbestimmungen gegeben. Cs ist weder ein materieller, noch ein zeitlicher Hin­weis darauf gegeben, wann der Staat können soll oder wann er nicht zu können braucht außer im Hinblick auf das Objekt. Daraus ergibt sich, daß die Aufhebung der ganzen Ziffer 3 des Artikel 15 ebenso wie die Aufhebung oder Aenderung der Kannbestinnnung im besonderen nur durch Aenderung des Gesetzes möglich ist (vgl. Artikel 43 Hess. Bes.-Ges.). Sowohl die Ein­fügung subjektiver Vorbedingungen etwa die Angabe des Zeitpunktes, von wann dasKön­nen" des Staates aufhört, möglicherweise auch der materielle Grund, warum er aufhört, wie die Aenderung der vorhan­denen objektiven Vorbedingungen etwa, daß die Kinder begabt sein müssen (Zeugniszwang) bedeuten ebenso Aenderungen des Gesetzes wie die Streichung der ganzen Ziffer! 3. Rach der nahezu einstimmigen Ansicht voiz Literatur und Rechtsprechung widerspricht jedoch Artikel 43 des Bes.-Ges., wonach Älenderungen der durch das Gesetz geregelten Dienstbezüge, wozu laut Artikel 1, Ziffer 3 Hess. Bes.-Ges. auch die Kinder­zuschläge gehören, durch einfaches Gesetz erfolgen können, der Reichsverfassung (Artikel 129). Eine Aenderung der Verfassung müßte der Aenderung des Gesetzes vorausgehen, da es sich auch hier um ein wohlerworbenes Recht handelt. Roch eine Reihe weiterer Erwägungen führt zu demselben Ergebnis: hingewiesen sei jedoch nur auf die Zu­schläge für Kinder über 21 Jahre, die widerruflich und durch Verordnung geregelt sind.

ten vorwiegend aus seinem Arbeitsverdienst un­terhalten worden und bedürftig sind. Weib­liche Versicherte sollen bei der Heirat die Hälfte der Beiträge auch dann erstattet erhalten, wenn die Wartezeit bei der Heirat noch nicht erfüllt ist. Dce Vorlage wird dem Sozial­politischen Ausschuß überwiesen. Dienstag: Schlußabstimmungen über das Republikschuhgesetz und über das Reichsministergesetz.

Oie Religionsverfolauno en in Rußland

Berlin, 17. Blärj. (TU.) wie in proleslantisch- kirchlichen Kreisen verlaulel, schmachten nach neuen Meldungen aus Sowjetrußland 13 lutherische Pastoren in Gefängnissen. Eine Reihe weiterer ist auf den Wunsch ihrer Gemeinde von hause entwichen. Zwei Pastoren wurden nach monatelanger haft bei 30 Grad Frost in die Wälder Sibiriens verschickt. 3n Lenin- grad stehen zahlreiche Mitglieder der evangelischen Gemeinde unter Anklage,revolutions­feindlicher" Gesinnung. Etwa die hälfte befindet sich in haft, während die auf freien Fuß Belassenen sich unterschriftlich verpflichten mußten, die Stadt nicht zu verlassen, linier den Angeklagten find fünf Pastoren. Die administrative Derurteilung steht in Kürze bevor. Bon einem ordentlichen Ge­richtsverfahren hat man ausdrücklich abgesehen.

Oie Kommunisten demonstrieren mit einem Pappsarg.

Berlin, 17. März. (ERB.) Von kommu- nistischer Seite war geplant worden, die Bei­setzung der beiden bei den Zusam­menstößen am 6. März erschossenen Kommunisten zu einer neuen großen De­monstration auszunuhen. Der Polizeipräsi­dent hatte deshalb angeordnet, daß die Heber­führung der Asche vom Krematorium nach dem städtischen Kirchhof in Friedrichsfelde heute früh

I in aller Stille erfolgte. Die Kommunisten haben im Vertrauen darauf, daß dies nicht allgemein bekannt geworden war, versucht, heute mittag die angesagte Demonstration auf dem Küstriner Platz doch noch durchzuführen. Sie benutzten dabei einen leeren Sarg aus Pappe. Die Atrappe wurde beschlag­nahmt und der Platz geräumt und von der Polizei beseht. In mehreren Fällen mußte gegen die sich immer wieder bildenden Demonstrations­züge eingeschritten werden.

Aus aller Wett.

Schwerer kircheufrevel in Böhmen.

In Deutsch-Brod bemalten unbekannte Täter mit roter Farbe die erst im vorigen Jahre mit einem Millionenaufwand erneuerte Wand der Dekanat-Kirche. Sie schrieben an: Los von Rom! Es lebe S. S. R.! Tretet aus den Kirchen aus! Glaubt ihnen nicht! Die Aufschriften sind in einer Höhe von drei Meter angebracht und sehr deutlich zu lesen. Die Wiederausbesserung der bemalten Wand wird mit großen Kosten verbunden sein. Als Täter wurden zehn Gymnasiasten und ein Maschinenschlosserlehrling verHas - t e t. Beim Verhör auf dem Polizei amt gestanden sie alle die Tat ein, wollten jedoch nicht angeben, wer sie zu der Tat a n g e ft i f t e t habe. Äehn- liche Aufschriften kommunistischer Tendenz waren auch an den Mauern der Dreifaltigkeitskirche zu lesen.

Born Spiel In den lob.

In Saal (Kr. Franzburg) ließen sich mehrere Knaben an den Flügeln der langsam gehenden Windmühle des Dorfes ein Stück Hochziehen und sprangen dann ab. Der neunjährige Sohn des Ziegeleiarbeiters Schuldt wurde hierbei von den Windmühlenflügeln mit hochgerissen und stürzte von oben auf das Dach der Mühle. Trotz sofortiaer Hilfe erlag er bereits nach einer Stunde seinen schweren Verletzungen.

Marcel Salzer f.

Der bekannte deutsche Vortragskünstler Pro­fessor Marcell Salzer ist am Montagnachmit­tag in seiner Villa in Berlin-Lichterfelde nach einem längeren Herzleiden im Alter von Jahren g e ft o r b e n. Professor Salzer, gebür­tig aus St. Johann a. d. March, gehörte der alteren Generation der deutschen Vortragsmei» fter an; seine Spezialität war der mimisch be­lebte Vortrag heiterer Prosa und Poesie, worun­ter er wiederum gewisse Dialektstücke bevorzugte. Auf seinen zahlreichen Vortragsreisen durch ganz Deutschland auch das Gießener Pu- blifum wird sich seiner gern erinnern hat sich Professor Salzer eine große und anhäng­liche Gemeinde geschaffen: eine Auslese seiner heiteren Vortrags- und Lesestücke ist in den vier Bänden desLustigen Marcell-Salzer- Buches" vereinigt.

Schweres Lawinenunglück bei Bludenz.

Don einer niedergehenden Lawine sind im hinteren Teil des Vergaldener Tales am sogenannten Hinterberg vier Skifahrer, zwei Damen und zwei Herren, verschüttet worden. Die beiden Damen wurden von anderen Ski­fahrern sofort geborgen. Sie waren noch am Leben. Der Ingenieur Ludwig Karck aus Bad Dürkheim, wohnhaft in Pegnitz bei Berlin, war bei seiner Auffindung bereits tot. Der andere Skifahrer, Ingenieur Wilhelm Heidt, Chemiker aus Durlach bei Karlsruhe, konnte bis­her noch nicht aufgefunden werden. Die Rettungsabteilung ging wieder an die Hnglücks- stelle ab, um die Suche fortzusetzen. Die Ski- Partie, die zu dem Hnglück führte, wurde ohne Führer unternommen.

Dlederaufrollung des Mordprozsses von Dietingen.

Dor dem Schwurgericht Osnabrück begann der wiederaufgenommene Mordprozeß gegen den Dien ft knecht von Dielingen aus Helle, der am 14. Mai 1926 wegen Mordes an der Dienst­magd Anna Hoge zum Tode verurteilt und durch Erlaß des Staatsministeriums oom 22. Februar 1927 z u lebenslänalichem Zuchthaus begnadigt worden war. Aufgrund einer Reihe neuer Sachverständigengutachten, die über die Todesursache der Dienstmagd zu einem andere n Ergebnis als die ersten Gutachter ge­kommen waren, wurde das Wiederaufnahme­verfahren in Gang gesetzt. Rach den Ergeb­nissen des ersten Prozesses soll von Dielingen die Anna Hoge, mit der er ein Liebesverhältnis unter- halten hatte, erwürgt haben, während später beigebrachte Gutachten aufgrund des Berichtes über den Sektionsbefund Herzschlag als Todes­ursache ansahen. Zu dem Prozeß hatte sich eine ungeheure Anzahl Zuschauer eingefunden. Elf Sach­verständige und 33 Zeugen sind geladen.

Manasse Friedländer in der Irrenanstalt Herzberge.

Sanitätsrat Dr. Leppmann, der vom Reichsgericht beauftragt worden war, den wegen Totschlages an seinem Bruder Waldemar und dessen Freund Tibor Földes zu sechs Jahren Gefängnis verurteilten Manasse Fried­länder auf feinen Geisteszustand zu unter­suchen. hat nunmehr fein Gutachten dahin abge­geben, daß Manasse Friedländer tatsächlich gei­steskrank sei. Der Sachverständige hat zur Bestätigung seines Gutachtens eine sechswö­chige Beobachtung Manaise Friedländers in einer geschlossenen Irrenanstalt für erforderlich gehalten. Das Reichsgericht hat diese Unter» suchung angeordnet und Friedländer ist nach der Anstalt Herzberge gebracht worden. Ts scheint,. daß er diese An st alt nicht ver­lassen wird, da er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bildet. Er bedroht seit einiger Zeit jeden, mit dem er zusammen» kommt, mit dem Tode.

Oie Wetterlage.

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Wettervoraussage.

lieber dem nordwestlichen Deutschland und dem Nordseeküstengebiet bewegte sich heute morgen der Kern der Storung, welche bei uns abermals ver­breitete Niederschläge und wieder Temperaturzu­nahme brachte. Rasch wird der Erwärmung wieder Abkühlung folgen, die durch die zufließende Kaltluft an der Rückseite der Störung hervorgerufen wird. Dabei bleibt das Wetter unbeständig, Bewölkung wechselt mit Aufheiterung und Schauer treten vorläufig auf, welche bei der Abkühlung teils als Schnee niedergehen dürften.

Wettervoraussage für Mittwoch. Wechselhaftes Wetter mit Temperaturrückgang, Schauer, teils als Schn«.

Lufttemperaturen am 17. März: mittags 9,9 Grad Celsius, abends 6,8 Grad: am 18. Wäry: morgens 8,5 Grad. Maximum 10,0 Grad, Mini­mum 6,0 Grad. Erdtemperaturen in 10 cw Tiefe am 17. März abends 6,0 Grad, ivu 18. März: morgens 5,8 Grad Celsius.