Ausgabe 
12.7.1930
 
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sollte, büß die Aufrechterhaltung der Arbeits­losenversicherung für die daran ja als Steuer­zahler und Beitragspflichtige doppelt beteiligte Unternehmerschaft gleichsam eine bislang wirk­same Rückversicherung gegen politische Unruhen ist, die für eine Erholung der Wirtschaft das schwerste Hindernis bedeuten würden. Wie schon in den anderen beiden Punkten hat sich die Volkspartei auch in diesem nur zur Hälfte durch­setzen können, denn wenn auch in Zukunft die der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung ge- währten Darlehen im Haushaltsgesetz festgelegt werden müssen, so steht es doch im Belieben des Reichsarbeitsministers, bei eintretendem weiteren Bedarf Rachforderungen im Rachtragsetat zu stellen. Die Schranke für eine Fortsetzung der uferlosen Zuschuhpolitik ist also nicht übermäßig hoch. Wesentlicher ist daher auch für die Sanie­rung der Arbeitslosenversicherung die Durch­führung der von der Reichsanstalt selber vor- gcschlagenen und gewiß noch nach der einen oder anderen Seite hin zu ergänzenden Borschläge zu einer Reform, die offensichtliche Mißbräuche zum Schaden der öffentlichen Finanzen, nicht zuletzt aber auch der beitragleistenden Arbeiterschaft

rücksichtslos beseitigen.

Aber entscheidend für die Gesundung der Staatsfinanzen und der Arbeitslosenversicherung im besonderen bleibt, ob es gelingt, der Wirtschaft neue Impulse zu geben. Cs scheint, als ob die Reichsregierung auf ihre Preis - und Lohn­senkungsakt ivn noch nicht verzichtet habe, obwohl die ersten Ansätze nicht übermäßig glück­lich ausgefallen waren und auch die Berhand- lungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wenigstens vorläufig noch kein greifbares Ergeb­gebracht haben. Mit diesem Endziel erklärt der Reichskanzler das wenn auch in abgeschwäch­ter Form beibehaltene, von uns seinerzeit als ein­seitige, halbe und unaufrichtige Maßnahme ab- gelehnte Rotopfer der Beamten. Aber schlecht dazu passen will die Zustimmung der Re­gierung zu den schon lange schwebenden Tarif- e r h 5 h u n g s p l ä ne n der Reichsbahn. Wie will man von Reichs wegen eine allge-

Oie Auswertungshypotheken.

Annahme der Regierungsvorlage im Reichstag.

Berlin. 11.Juli. (WTB.) Zunächst wurden die zugunsten der Hinterbliebenen der Opfer der Grubenkatastrophe von Reurode ein­gebrachten Anträge beraten. Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald gedachte der Verunglückten und ihrer Hinterbliebenen. Danach wurde in zweiter Beratung das Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypv- theken angenommen. Rach der Vorlage wird die Regierung ermächtigt, die Zinsen der Aufwer­tungshypotheken zu erhöhen, um so den Hypo­thekengläubigern einen Anreiz zu geben, die fäl­ligen Hypotheken weiter stehen zu lassen. Der Ausschuß verlangt in Entschließungen, daß die Erhöhung der Hypothekenzinsen nicht, durch eine Erhöhung der gesetzlichen Miete, sondern durch eine Senkung der Hauszinssteuer ausgeglichen werde.

Abg. Dr. Warum (So^.) erkennt in dem Gesetz den Grundgedanken als richtig an, daß die Rück­zahlungen der Aufwertungshypotheken auf einen längeren Zeitraum verteilt werden, um eine plötzliche Erschütterung des Geldmarktes zu ver­hindern. Die aufgewertete persönliche Forderung dürfe aber nicht unter das Gesetz fallen, soweit ihr Betrag die Hypothek übersteigt oder wenn für sie überhaupt keine grundbuchmähige Siche­rung besteht. Der Redner empfiehlt einen ent­sprechenden Antrag seiner Fraktion.

Abg. Dr. Rademacher (Dnl.) betont, daß das Gesetz auch im Interesse der Gläubiger liege. Es müsse bezweifelt werden, ob der von ter entstehenden Mehrbelastung von 200 Millionen auf die Landwirtschaft entfallende Teil von dieser Betragen werten könne. Der größte Teil der andwirtschaftlichen Hypotheken seien sogenannte Amortisationshypotheken, für die der wirtschaft­liche und rechtliche Zwang zu einer Erhöhung des Zinsfußes nicht bestehe. Der Redner be­antragt deshalb, für diese Hypotheken den bis­herigen Zinssatz bis zur normalen Tilgung zu belassen. Die in den Entschließungen aufgestell­ten Forderungen gegen eine Mietserhöhung und für einen Ausgleich durch Senkung der Haus­zinssteuer beantragt ter Redner gesetzlich fest, zulegen.

Abg. Dingeldey (DVP.): Der Zinsfuß der Aufwertungshypotheken muh ter allgemeinen Zinshöhe angepaht werten. Wir sind aber gegen das Verlangen ter Landwirtschaft, daß die noch recht lange laufenden Tilungshypotheken anders geregelt werten als die Aufwertungshypotheken. Im Zusammenhang mit den Auswertungsfragen können wir nicht landwirtschaftlich« Rotstände ^^Abg^^Hetzel (WP.) erklärt, der Hausbesitz sehe mit Sorge ter Zeit entgegen wo er die Hypotheken zurückzahlen müsse. Leider sei m 'Ausschuß wieder der Gedanke ausgetaucht, alle

meine Senkung des Preis- und Lohnniveaus bewerkstelligen, wenn als Auftakt für den Herbst eine Erhöhung der Personentarife des, trotz ter zunehmenden und unter den gege­benen Umständen immer mehr berechtigten Kon­kurrenz des Autos, heute noch wichtigsten Ver­kehrsmittels verkündet wird? Ist sich das Reichs­kabinett über die psychologische Wirkung klar ge­worden, die ihre Tarifpolitik grade m diesem Augenblick auslösen muß? Stehen diese Psycho- Augenblick auslösen muh? Stehen diese psychologischen Folgen in irgendeinem ver­tretbaren Verhältnis zu den geringen Mehreinnahmen, die die Reichsbahnverwaltung zugestandenermaßen aus den von ihr beantragten Tariferhöhungen erwartet? Es scheint, dah die Zustimmung zu ter Tariferhöhung der Preis gewesen ist. für den die Reichsbahn ihre Mit­wirkung beim Arbeitsbeschaffungsprogramm ter Regierung zugesagt hat. Aber wir glauben, daß der Preis zu hoch gewesen ist, den die Herren Stegerwald und Guörard hier gezahlt haben, und wir möchten der bestimmten Erwartung Aus­druck geben, dah künftige Maßnahmen des Reichs­kabinetts im Kampf gegen den Wirtschaftspessi­mismus von etwas mehr Verständnis für die psy­chologische Seite des Problems getragen sein werden.

Rur wenn man bei allen Maßnahmen daS .Ziel fest im Auge behält, kann es gelingen, über eine Ankurbelung der Wirtschaft zu einer wirksamen und auch für die öffentlichen Finanzen heilsamen Behebung der Arbeitslosigkeit zu kommen, die heute als Damoklesschwert drohend und unberechenbar über allen finanzpolitischen Entschlüssen schwebt.

neuen Lasten dem Hauswirt aufzubürden und die Hauszinssteuer zugunsten der Mieter zu er­mäßigen.

Abg. Dr. Ehlermann (Dem.) wendet sich dagegen, daß die Hypothekengläubiger stärkeren Beschränkungen unterworfen werten, als es im Interesse des Kapitalmarktes notwendig sei. Die Anträge, allgemein Zahlungsfristgewährung zu­zulassen, mühten abtzelehnt werden. Der Zins­fuß sollte eher hoher als zu niedrig angeseht werden, um den Zweck des Gesetzes zu erreichen, nämlich den Anreiz zur Kündigung der Hypo­theken zu nehmen.

Das Gesetz wird in der Ausschuhfassung mit unwesentlichen Aenderungen angenommen, ebenso das Gesetz über die Bereinigung der Grundbücher.

UeberrMende Schließung her parlamentssessn n in Frankreich.

Paris, 11. Juli. (WTB.) In ter Kammer und im Senat wurde heute abend über­raschend ein Dekret über die Schliehung der Parlamentssession verlesen. Die Kammer beriet den ganzen Rachmittag über die Reforni der Kommunal- und Departe­mentsfinanzen, zu der zwei Tagesord­nungen vorlagen. Ministerpräsident Tardieu sprach sich für die Tagesordnung des Demo­kraten Simon aus, die der Regierung das Ver­trauen aussprach, dah sie die Reform der Kom­munal- und Departementsfinanzen durchführen werte und den Niedergang zur Tagesordnung forderte. Gegen die andere Tagesordnung Bon­net. die die Regierung aufsorderte, einen Teil der Kommunal- und Departementsftnanzen auf das Staatsbudget zu übernehmen, beantragte Tardieu die Vertrauensfrage. Die Tagesordnung Bonnet wurde mit 316 gegen 268 Stimmen abgelehnt und hierauf die Vertrauenstagesord­nung Simon widerspruchslos ange­nommen. Darauf verlangte ter sozialistische Abgeordnete Fevrier Beratung der sozialistischen Interpellation über den Po st beamte n- st r e i k. Kurzerhand erhob sich Tardieu und verlas ohne jede weitere Erklärung das Schluhdekret. Der Kammer bemäch­tigte sich eine große Erregung. Es wurden von den linksstehenden Parteien P r o t e st e laut unter Hinweis darauf, dah sämtliche Gesetzes­vorlagen nicht mehr verabschiedet wor­den seien. Eine Debatte entspann sich auch über die Annahme des Schluhprotokolls. die schließ- lich mit 310 gegen 273 Stimmen erfolgte. Die Verlesung des Schluhdekrets im Senat ging ohne Opposition vor sich.

»Gras Zeppelin" vom Horben zurück.

Hamburg, 11. Juli. <WTB.) Rach Mittei­lung der Hapag befand sich das von der Nord­landfahrt heimkehrende LuftschiffGraf Zeppe­lin" um 15 Uhr mitteleuropäischer Zeit auf 53,43 Grad nördlicher Breite und 1,7 Grad öst­licher Länge etwa 100 Kilometer östlich von

Hüll, mit Kurs auf Amsterdam.Graf Zeppe­lin" erschien gegen 17.30 Ußr über Amster­dam. Das Luftschiff flog sehr niedrig, und war bei dem klaren Wetter in allen Einzelheiten deutlich erkennbar. Da seine Ankunft gerade in die Stunde des Geschäftsschlusses fiel, bildeten sich überall auf Strahen und Plätzen große Ansammlungen von Menschen, die dem Luftschiff mit Tüchern und Hüten zuwinkten. Rachdem es eine kleine Schleife über der Stadt

beschrieben hatte, entschwand es in südöstlicher Richtung.Graf Zeppelin" wurde auf seiner Heimfahrt um 18.15 Uhr über Krefeld, fünf Minuten später über Düsseldorf und zehn Minuten später über Köln gesichtet. Das Luft­schiff ist nach 6P^ünöiger Fahrt um 22.40 Uhr glatt gelandet. Die Strecke Spitzbergen- Friedrichshafen hat das Luftschiff in 29 Stunden zurückgelegt. Die gesamte Flugstrecke beträgt 7800 Kilometer.

Thüringens Hiebenage vor bemStaalSgerichlshos

Kricks Schu'gedete mit der Reichöverfaffung unvereinbar.

Leipzig. 11. Juli. (WTB.) Der Staats- gerichtshof für das Deutsche Reich verhandelte am Freitag unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumke die ver­fassungsrechtliche Streitfrage zwischen dem Deut­schen Reich Reichsministerium des Innern gegen das Land Thüringen über die Unverein­barkeit des Erlasses des thüringischen Volksbildungs. Ministers Dr. Frick über die Empfehlung von Schulgebeten mit dem Artikel 148 Abs. 2 der Reichsverfassung. Dieser Artikel besagt: Beim Unter­richt in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenken­der nicht verletzt werden. Beanstandet waren vom Reich die Gebete Nr. 2, 3 und 4 und im einzelnen die Sätze:Drum mach' uns frei von Betrug und Verrat, mach' uns stark zu befreiender Tat!" .Ich glaube, du strafst den Landesverrat und segnest der Heimat befreiende Tat!",Ich weiß, daß Gottlosigkeit und Landesverrat unser Volk zer­rissen und vernichtet hat!"

Oer Standpunkt des Reichs.

Staatssekretär Dr. Z w e i g e r t betonte, Schul- g«bete dürften nicht dazu mißbraucht werden, parteipolitischen Zielen ten Weg zu bereiten und die Gefühle Andersdenkender zu verletzen. Was heute in Thüringen geschehe, könne sich morgen in einem politisch anders gerichteten Lande in etwas anderer Weise wiederholen. Minister Frick habe selbst zugegeben, dah er zu denart- und volksfremden Elementen", von denen er in sei­nem Erlaß sprach, die Juden, aber nicht nur die Juden, rechne. Wer mit den Verrätern ge­meint sei, ergebe sich ebenfalls ganz klar aus den Aeußerungen Fricks im Landtag und auch im Reichstag. Gerade von kirchlich gesinnten Kreisen seien die Frickschen Gebete als Profanierung und Blasphemie bezeichnet worden. Der Thürin­gische Lehrerverein habe sie als eine der be­denklichsten Maßnahmen in der Schulgeschichte seit Gründung des thüringischen Staates be­zeichnet.

Oer Standpunkt her Kirchen

Geheimer Konsistorialrat Dr. Eger erklärt, die beanftanteten Gebete verstießen gegen den christlichen Geist. Es bedeute eine Verletzung evangelischen Empfintens, wenn die

Gebete dazu gebraucht werden, Gott zum Werk­zeug menschlichen Zornes und menschlichen HasseÄ gegen andere Menschen zu machen. Als katho­lischer Theologe kam Prälat Mausbach eben­falls zu ter Auffassung, daß von sittlich-reli­giöser Sinngebung des Erlasses keine Rete sein könne. Die Empfehlung solcher Anklagegebet« entspreche nicht dem Geist Jesu Christi.

Oer Standpunkt Thüringens.

Für die thüringische Regierung erklärte Mini­sterialrat Geh. Rat Dr. S ch n o be, in Thüringen habe man die Gemeinschaftsschule: die Freitenker- kinter nähmen an ten Gebeten nicht teil, so daß also iyre Empfindungen nicht verletzt werten könnten. Einen Druck auf die Lehrerschaft aus- zuüben, liege dem thüringischen Ministerium fern.

Der einzige Grund zur Beanstandung ter Ge­bete könnte in der Wendung von denart- und volksfremden Kräften" gefunden werden. Es werde in dem Erlaß aber nur gesagt, daß diese Kräfte eine der Ursachen der deutschen Rot seien. Damit sei die Entsittlichung des Volkes durch Literatur, Theater usw. gemeint. Mit ..Betrug und Verrat" seien bei der Abfassung der Ge­bete die 14 Punkte Wilsons und die Kriegsschuld­lüge gemeint gewesen. Die Gebete erstrebten die äußere Befreiung und auch die innere sittliche Befreiung von den Hebeln im Sinne des Vater­unsers.

Oas Urteil

-es Staatsgerichtshofs.

Rach mehrstündiger Beratung .verkündete Reichspräsident Dr. Bumke die Entscheidung des Staatsgerichtshofes dahin, daß die Emp­fehlung von Schulgebeten, soweit sie sich auf die Gebete 2, 3 und 4 beziehen, mit Artikel 148 Abs.2 der Reichsverfassung nichtvereinb ar fei. Zur Begründung führte der Reichsgerichts­präsident u. a. aus: Die Vorschrift des Art. 148 Abs. 2 der Reichsverfassung enthalte die Wei­sung, beim Unterricht das zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen würde. Diese Weisung sei eine Rechtsvorschrift und begründe eine Rechtspflicht. Die Vor­schrift gelte, wo religiöse Fragen behan­delt werden. Sie gelte für die Erörterung gt*

Reurode.

Eine Gruppe der Rettungsmannschaften.

licher Riß entsteht und daß durch diesen Ritz Kohlen­säuremassen ausbrechen. Ob einer der verunglückten selbst etwa mit der hacke gearbeitet hat, wird sich wohl niemals festslellen lassen, da die Beteiligten sämtlich lot sind.

wie der Unfallausschuh der Grubensicherheit»- kommission erklärt, wurde nur dadurch, dah die Ret­tungsmannschaften, die von allen niederschlesischen Gruben herbeigeeilt waren, zur Beschleunigung des Rettungswerkes ohne Gasschuhgeräte un­ter Lebensgefahr vorgingen, der selten« Erfolg möglich, datz aus dem vergasten Betrieb noch 49 Mann, die bereits meist bewuhtlos waren, lebend geborgen wurden.

Die Totenhalle des Knappfchafts- l a z a r e t l e s ist jetzt für die Angehörigen der ver­unglückten freigegeben worden. Ein weißes Leinen­tuch mit frischen Blumen geschmückt deckt die Körper und lätzt nur den Kopf frei. Ls ist, als wenn sie schliefen, so friedlich sind die Gesichtszüge, an denen kaum einmal eine geringfügige Verletzung zu sehen ist. Rur ein entsetzter wund deutet bei einzelnen an, datz sie im Todeskampf nach Luft gerungen haben, bis ter Tod sie erlöste. Sämtliche geborgenen Toten des Reuroter Bergwerksunglücks werden auf das Zechen­haus wölke übergeführt werden. 3n ter Rächt zum Sonntag werden die Toten auf dem neuen katho­lischen Friedhof in Hausdorf aufgebahrt. Am Sonn­tagmorgen um 8 Ahr findet die Trauerfeier und die Beisetzung statt. Die Toten, die nicht aus Hausdors stammen, werten nach ter Irauerfeier in ihren Heimatorten beigeseht werten.

Oie Bergungsarbeiten in

102 Tote geborgen Die Ursache der Katastrophe.

Reurode, 12. Juli. (Tel.-lln.) Bis 5 Uhr früh konnten weitere 8 Tote aus dem Kurt-Schacht der Wenzeslaus-Grube bei Hausdors geborgen werten, o datz jetzt insgesamt 102 Tote geborgen ind. 49 Vergleutesindnocheingeschlos- e n. Die Bergungsarbeiten werden ununterbrochen ortgeseht, doch glaubt man nicht, datz es möglich ein wird, sie im Laufe des heutigen Tages zum Abfchlutz zu bringen.

Die Bergungsarbeiten sind ungeheuer schwierig und anstrengend, so dah die wannschasten nach 15 Minuten vollständig ermattet sind und abgelöst wer­den müssen, von ter Beschaffenheit des Hauptpfei­lers wird es abhängen, wie sich die weiteren Bergungsarbeiten gestalten. Dann wird man auch den Herd der Katastrophe feslstellen können, der auch noch aus der Strecke hinter dem hauptpseiler liegen kann, lieber die Ursache des Unglücks lätzt sich immer noch nichts sagen. Es kursieren die ver­schiedensten Gerüchte, die in erster Linie von links­radikaler Seite verbreitet werden, aber bisher noch jeder Bestätigung entbehren. Wan gibt die Schuld zunächst ter Schrämmaschine, die arbeitete, als ter Kohlensäureausbruch erfolgte. Diese Wa­schins, die einen Keil in den Flöz hineinlreibt, wird dort angewandt, wo die Kohlensäure nicht so stark ist, dah mit dem Schiehversahren gearbeitet werden mühte. Es kann natürlich geschehen, dah ein plötz-

Die Angehörigen der eingefahrenen Bergleute warten am Zecheneingang auf Nachricht.

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