Ausgabe 
8.2.1930
 
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Nr. 35 Erstes Blatt

180. Jahrgang

Samstag, 8. Zebruar 1930

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Die Illustrierte _ Tiehener Familienblättei

Heimat im Bild Die Scholle

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GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Chefredakteur.

Dr Friede Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr Wilh. Lange, für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich tn Diesten.

die Hessische Re.

Betrag für den Staates zu ver­

einen Rückzahlungsplan nach gesetzliche Sicherung des fue- durch Hergabe von Reichs-

der hessische Städtelag in Aussicht genommene

Dieses Projekt sieht Jahresraten und die dites vor, eventuell bankvorzuZsaktien.

gebenden Fehlbeträge ihre Bevölkerung mit belasten müssen.

Insbesondere erhebt Einspruch gegen die

bau zu entziehen und diesen allgemeinen Finanzbedarf des wenden.

erschwert.

Der Polenvertrag gehört in die Reihe der Liqui­dationsabkommen, die Deutschland in_ Verfolg der Empfehlung der Pariser Sachverständigen zum Zweck einer vollständigenLiquidation der Vergangenheit" zwischen der ersten und zwei­ten Haager Konferenz mit einer Reihe seiner ein­

vollständigen Stockung der Bautätigkeit eine an­dere Stellungnahme des Städtetages nicht ver­antwortet werden könnte.

gen zuzustimmen.

Sind so die rechtlichen Grundlagen des Liquida­tionsabkommens heftig umstritten, so gilt das gleiche von Ziel und Inhalt des Vertrages. Seine Befür­worter sehen den Hauptzweck des Abkommens in der Sicherung des Grundeigentums und der wirt­schaftlichen Rechte der deutschstämmigen Bevölkerung in den durch den Versailler Vertrag an Polen ge­langten Teilen unserer Ostprovinzen. Das betrifft einmal Reichsdeutsche, die Besitz in Po­len haben. Auf Grund des Artikels 297 des Ver­sailler Vertrages hatte Polen das Recht, deren

Frankfurt a. M, 7. Frbr. (Priv.-Tel.) Der Hessische Städtetag hat unter der Leitung seines Borsitzenden, Oberbürgermeister Dr. Keller- Gießen, zu der finanziellen Lage der hessischen Städte Stellung genommen. Bach längerer Be­ratung wurden folgende Entschließungen einstimmig angenommen:

Der Hessische Städtetag, durch Zeitungsnach­richten über das Sparprogramm der hessischen Regierung unterrichtet, erhebt Einspruch da­gegen, daß die beabsichtigte Verbesserung der Staatsfinanzen im wesentlichen auf Ko st en und unter Schädigung der Belange der örtlichenDerwaltungs- stellen erzielt werden soll. Das Sparprogramm will den Fehlbetrag des Staates zum größten Teil nur verschieben und auf die Kommunen

In Hessische SMelag $um Sparprogramm.

Scharfer Einspruch gegen die Lastenverschiebung zum Nachteil der Kommunen.

Oer polenvertrag.

Der R e i ch s r a t hat in der gleichen Sitzung, in der er den für das Inkrafttreten des Poung- plans notwendigen Gesetzen seine Zustimmung gab, auch das deutsch-polnische Liquida­tionsabkommen angenommen. Daß die Abstimmungen über beide Vertragswerke sehr ver­schieden ausfielen, daß neben sämtlichen preußischen Ostprooinzen auch Schleswig-Holstein, das Rhein­land und Westfalen, von den Länderregierungen Bayern und Mecklenburg-Schwerin dagegen stimm­ten, während vier weitere Länder sich der Stimme enthielten, wirft ein Licht darauf, wie sehr umstrit­ten der Polenvertrag ist und wie auch heute noch trotz eines lebhaftenAufklärungs"seldzugs der Reichsregierung über die Auswirkungen dieses Li­quidationsabkommens die öffentliche Meinung in seiner Beurteilung durchaus auscinandergeht. Da auch die rechtlichen Grundlagen und politischen Vor­aussetzungen des Vertrags von feinen Gegnern, wie von der Regierung und den Kreisen, die sein« 'An­nahme empfehlen, völlig verschieden dargestellt und bewertet werden, ganz abgesehen von dem Inhalt des Vertragswerks, den beiderseitigen Leistungen und Zugeständnissen, der Verhandlungstaktik und den politischen Folgen auf die Entwicklung im Osten überhaupt, ist eine unabhängige, vorurteilsfreie Urteilsbildung für die deutsche Oeffentlichkeit sehr

würden. Die Bedenken gegen dieses Projekt richten sich vor allem gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer, weil sie sich wieder aus das Preisniveau ausdrücken dürste. Deshalb ist der zweite Plan ausgearbeitet worden. Er projektiert eine Verdop­pelung des Viersteueroorschlages, so daß sie statt 180 theoretisch 360 Millionen bringen würde. Dabei muh man allerdings mit einem ge­wissen Rückgang des Konsums rechnen. In diesem Zusammenhang ist die Frage ausgeworfen worden, ob nicht angesichts der Verminderung der Differenz zwischen Bier- und Weinpreisen, der durch die Steuer eintreten würde, die Wiedereinfüh­rung der Wein ft euer berechtigt fein würde. Dieser Gedanke ist aber mit Rücksicht aus die beson­dere Rotlage der Winzer und auf starke politische widerstände fallengelasfen worden. Dafür sucht der Vorschlag des Reichsfinanzministers den Steuerausfall, der mit dem Rückgang des Konsums eintreten würde, durch eine Erhöhung des Kafseezoltes auszugleichen, die mit 50 Millio­nen veranschlagt ist.

Keine Erhöhung der direkten Steuern.

Auch die Bcamlcnttchäller sollen nicht tzerabstlsctzt werden.

Es ist wohl verständlich, dah diese Vorschläge in der Parteiführerbesprechung keineswegs grohe Be­geisterung ausgelöst haben. Ihnen wurden von an­derer Seite auch Vorschläge zu einer Erhöhung der direkten Steuern entgegengestellt, die der Reichssinanzminlster aber unter keinen 11 m - ständen für annehmbar hält, weil eine Belastung der allgemeinen wirtschaft ihm einfach untragbar erscheint. Ebenso wenig kommt der Gedanke einer Herabsetzung der Beamtengehälter in Frage. In der Presse ist ja bereits eine Verminde­rung um 5 v. H. besprochen worden. Sie würde, auf Reich, Länder und Gemeinden erstreckt, an­nähernd 300 Millionen ergeben, wird aber aus so­zialen und politischen Gründen als vollkommen unmöglich bezeichnet.

In wttcher Form die Steuerpläne des Finanz­ministeriums verwirklicht werden, das hängt von den Besprechungen mit den Etats- und Finanzrefe- renfen der Fraktionen ab, die bekanntlich in den nächsten lagen beginnen. 3m Reichsfinanzministe- rium stehl man jedenfalls auf dem Standpunkt, dah

Beitragspflicht der Städte zu den persönlichen Kosten der Volksschule.

Rachdem der Staat 1924 den Finanzausgleich 5um Rachteil der Städte geändert und 1925 die Städte mit Beiträgen zu den persönlichen Kosten der verstaatlichten Polizeiverwaltung (1200 Mk. für jede Polizeistelle) belastet hat, muh die be­absichtigte Belastung mit Beiträgen zu den per­sönlichen Kosten der Volksschule entschieden zu­rückgewiesen werden.

Auch die Erhöhung der Pflegesätze in den heil- und pflegeanftalten bedingt eine schwere Mehr- belaffung der Städte, die nicht getragen werden kann.

Ter Städtetag stellt mit Rachdruck fest, dah die den Städten zur Verfügung stehenden Ein­nahmequellen. zumal sie sich angesichts der ver­schlechterten allgemeinen Wirtschaftslage als immer weniger ergiebig ertoe;,en, k e i - nesfalls ausreichen, um die den Städten obliegenden Aufgaben auch nur im bescheidensten Mähe erfüllen zu können. Anderseits wachsen die von den Städten gesetzlich zu leistenden Aus­gaben, insbesondere auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege von Tag zu Tag

unter allen Umständen im ersten 3ahre des Poung- planes ein wirklich ausgeglichener Etat zustande- gebracht werden muh. Man rechnet bestimmt da­mit, dah der darauf folgende nächste Etat verhättnis- mäfjig starke Erleichterungen bringen wird, zumal die Wirtschaftskrise bis dahin überwunden fein dürfte.

Finanzreform vor fioungplan.

Die Forderung des Zentrums.

Berlin, 7. Febr. (Privat.) Bei der heutigen Besprechung des Reicbskabinetts mit den Partei­führern haben die Vertreter des Zentrums erneut ihre Forderung vorgebracht, die Fi­nanzreform noch vor der dritten Le­sung des Po ung-Planes unter Dach zu bringen, um so eine feste Bindung der übri­gen Regierungsparteien zu erzielen. Ferner ist das Zentrum aus diesem Grunde nicht dafür cingetretcn, dah das Kabinett den Etat sofort verabschieden soll. Es wünscht, dah die unsiche­ren Ausgaben, die der Reichskasse durch die sich immer ändernden Kredite für die Arbeits-

eingeräumt war, vor dem Gemilchten Schiedsgerichts- i'bof auf eine angemessene Entschädigung zu klagen, wenn ihnen der Preis von der polnischen Regie­rung durch außergesetzliche Maßnahmen unbillig be­einflußt erschien. Polen hat auf diese Weise bereits mehr als 50 000 Hektar liquidiert, weitere 55 000 Hektar ländlichen Bcsincs und 700 städtisch« Grund­stücke im ungefähren Gesamtwert von 60 Millionen find noch von der Liguidation bedroht. In dem nun vom Reichsrat gebilligten Vertrag verzichtet Polen mit dem 1. September 1929 als Stichtag a u f alle weiteren Liquidationen mit der Einschränkung, daß das Abkommen nur dann rück­wirkende Kraft erhält, wenn der bisherige Eigen­tümer noch nicht exmittiert war. Die im Bcrfaiüer Vertrag ausdrücklich Polen auferlegte Verpflichtung zur Entschädigung der enteigneten Deutschen übernimmt Deutschland, die zahlreichen, vor dem Gemischten Schiedsgericht anhängigen Pro-

abwälzen, die dadurch ihre ohnehin sich er- ' noch mehr steigern und noch höheren Abgaben

Berlin, 7.Febr. (WB.) Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers fand heute in Anwesenheit der Mitglleder des Reichskabinetts eine erste Aussprache mit den Führern der Regie­rungsparteien über die Gestaltung des Haus­haltes 1930 statt.

Immer noch 100 Millionen Defizit.

Den Parteiführern hat der Reichsfinau;- Minister in längeren Ausführungen ein Bild der gegenwärtigen Finanzlage gegeben und ihnen gleichzeitig die Vorschläge unterbrei­tet, die das Reichsfinanzministerium zur Deckung des Defizits ausgearbeitet hat. Sie gehen von der Tatsache aus, daß trotz der 705 Millionen Min­derausgabe, die aus der Differenz zwischen dem Poung- und dem Dawesplan in den haushalt ein­gestellt worden sind, noch ein Defizit von 700 Millionen bleibt Dieser Fehlbetrag ergibt sich aus einer Reihe von großen Posten, die das Reich für das 3ahr 1930 außerordentlich belasten. Es handelt sich dabei um die 450 Millionen des im Dezember beschlossenen Schuldentilgungs­fonds für die Kreuger-Anleihe. 154 Millionen Defizit aus dem 3 ahre 1928, die nach dem Etatgesetz spätestens im tornnrnben Etatsjahr abgedeckt werden müssen, 250 Millionen für die Mrbeltslofenf ürforge und 95 Millionen Ausgabenerhöhungen, die sich aus der krifenfürsorge. der lex Brüning und verschiedenen kleineren Posten des Rachtragsetats zusammensehen. Dazu kommt noch ein Minder­er t r a g an Steuern, der für das kommende Etatsjahr auf 223 Millionen berechnet ist, und ein Minderertrag der Reichspost von 7 Mil­lionen, zusammen also 230 Millionen.

Die Arbeitslosenfürsorge.

Darlehen der anderen Lozialvcrsichcrungcn

(Eine besondere Gefahr für den neuen haushalt liegt noch in der Unsicherheit, die über der Arbeits- lofenfürforge schwebt. Man muß nämlich unter Um­stünden damit rechnen, daß die Zahl der Unterstütz­ten zunächst noch weiter zunimmt. Deshalb ist im Reichssinanzministerium der Plan erwogen worden, die Arbeitslofenf ürsorge überhaupt aus dem Etat herauszunehmen, wenn nicht ganz, so doch bis auf einen Betrag von viel- leicht 50 Millionen und den größeren Teil der Für­sorge den Gemeinden zu übertragen, von anderer Seite bestand die Absicht, die Beiträge auf 4 v.h. ju erhöhen, so daß nur noch ein Fehlbetrag von 80 Millionen übrigbleibt. Das Reichsfinanzministerium hat aber diesem Projekt seine Zustimmung versagt, und zwar einmal, weil auch für die 80 Millionen kein e Deckung vor- Händen ist, und der Wirtschaft in diesem kritischen Stadium die neue Belastung der Beitragserhöhung nicht zugemutet werden kann. Es hat deshalb einen andern Vorschlag gemacht: Die 250 Millionen, die in diesem 3ahre notwendig sind, durch die Reichsange st elltenversicherung und die Invalidenversicherung hergeben zu lassen, da beide Anstalten mit lleberschüssen arbeiten, die sie im Augenblick nicht brauchen.

Die Deckung -es Defizits im Reichshaushalt.

ReichsfinanzministerMoldenhauerunterbreitetdenparteiführernseineDeckungsplänerHeraus nähme der Arbeitslosenversicherung aus dem Etat und Bier- und ttmsatzsteuererhöhung.

Rach Zeitungsmeldungen soll

gierung diese Maßnahmen damit begründen, daß - - ... -

sie den Wohnungsbau in den letzten Jahren 6iß«ntum Zuruckzubehalten und zu liquidleren. Der mehrfach über die gesetzlichen Verpflichtungen L.qu.dabonserws war den Empfangsberechtigten hinaus gefördert habe und zur Zeit doch keine I unmittelbar auszubezahlen, wobei diesen das Recht ersten Hypotheken für den Wohnungsbau zu be­kommen seien. Der Hessische Städtetag muß, so­weit der städtische Wohnungsbau in Betracht kommt, auf Grund der Tatsachen widersprechen und im Gegenteil feststellen, daß die Hess. Regie­rung in den letzten Jahren den Wohnungsbau unter dem gesetzlich v o r g e s ch r i e b e- n e n Maß finanziert hat. Er muß auch wider­sprechen. daß keine ersten Hypotheken zu bekom­men seien. Das mag für Landgemeinden zu­treffen, aus deren Anteil an der Gebäudesonder- steuer aus diesem Grund noch etwa 1000 000 Mark im lausenden Etatsjahr verfügbar sein sollen.

Der hessische Städtetag ist der Auffassung, dah diese Million umgehend den Stöbt en, deren Wohnungsnot trotz aller Bautätigkeit fortgesetzt steigt, zuzuführen ist.

die Bereinigung der Vergangenheit im Geiste all- seitigen Entgegenkommens empfehle, jeder deutschen Konzession müsse auch «ine Konzession der andern Seite gegenüberstehen. Alle Gutschriften, soweit sie früheres deutsches Staatseigentum beträfen, ständen und haben nachgerade eine bedrohliche, in ein- I Deutschland zu, was besonders Dr. Schacht hebt idnen Städten sogar katastrophale Höhe erreicht, dies ausdrücklich heraus für das frühere deutsche Der Hessische Städtetag kann nicht annehmen. Staatseigentum in Polen von Bedeutung fei. Der daß die Hessische Regierung die finanzielle Lage Poungplan enthalte nicht die leiseste Begründung der Städte derart verkennt, daß sie ernstlich beab- den im Memorandum aufgezahlten Verzichten und sichtigt. den Städten neue Lasten auszuerlegen. Zahlungen, darunter auch denen aus dem Polenoer- die für die Städte untragbar find und mit | trag »yne gleichwertige Gegenleistun- Entschiedenheit abgelehnt werden müssen.

Der hessische Stäbfefag nimmt mit starkem Be- fremben baoon Kenntnis, baß bie hessische Regierung beabsichtigt, 2 000 000 Reichsmark aus ber (Bcbäubefonberfleuer bem wohnungs-

losenversicherung erwachsen. möglichst beseitigt werden, und schlägt dafür vor, die jetzige Erhöhung der Beiträge für die Arbeits- ........_____,_____u ... z

losenversichcrung, die 3,5 Prozent beträgt, und zelnen Reparationsgläubiger abschloß. Schon hier die zum 1. Avril 1930 bekanntlich abläuft, bis jst bie Frag« umstritten, ob Polen überhaupt zu zum 1. April 1932 zu verlängern. Auf diese Deutschlands Reparationsgläubigern gehört. Di« Re- Weise hofft das Zentrum, daß die Arbeitslosen- parationsfommiffion hat Polen diese Eigenschaft Versicherung sich selbst sanieren kann, da niemals zuerkannt und Polens Ansprüche auf Rück- man allgemein annimmt, daß im Llahre 1932 erftattung für im Kriege beschlagnahmte Güter si- sich der durch den Krieg eingetretene Geburten- gurierten stets außerhalb der von den Reparations­ausfall zugunsten eines Rückganges der Ar- I gläubigem geforderten Gesamtzahlung von 132 Mil- beitslosen um zirka 100- bis 300 000 Personen I liarden. So war Polen auch an dem Dawesplan bemerkbar machen wird. Ebenso tritt das Zen- nicht beteiligt und erst die Haager Konferenz erhob ttunx dafür ein, daß bei der jetzigen Steuer- bie rein privatrechtlichen Forderungen Polens zu und Finanzresorm auch die Sanierung der Reparationsforderunqen. So sah in diesem Falle di« Finanzen der Länder und Gemein- von den Sachverständigen geforderte ,I?ommerziali- den miteinbezogen wird. sierung" der deutschen Schuld aus. Weiter ist ftrih

Wie derVorwärts" weiter berichtet, hat der ng, ob Deutschlands Forderung auf Ersah der an Grundgedanke der Anregung des Zentrums auch! Polen abgetretenen Staatsdomänen, Forsten, Bau- bei anderen Parteien Anerkennung ijchkeiten, Staatsbergwerke, die der preußische Fi­gesunden Bedenken hätten sich jedoch wegen der nanzminister Dr. Höpker-Aschoff im November vo- zeitlichen Verzögerung des Poung- rigen Jahres mit 2% Milliarden bezifferte, noch planes und einer eventuellen sachlichen Rück- 3 u Recht besteht, wie die Gegner des Polen­wirkung erhoben. DieD. A.-Z." sagt, das Vertrags behaupten, ober ob, wie das Auswärtige grundsätzlich Wichtige der Besprechung sei le- 2lrnt erklärt, diese Milliardenforderung auf Deutsch- biglid) der Entschluß, der Forderung des Zen- lands Reparationsleistungen in Anrechnung trums entsprechend die Grundlage des Etats vor gebracht wurde, als die Pariser Sachverständigen Verabschiedung der Vounggesetze zu bestimmen. bic 132 Milliarden des Londoner Ultimatums auf Das sei ein formaler Erfolg des Zentrums, der bie 34 Milliarden des Poungplans herabsetzten. Die- es hoffentlich ermutigen werde^auch aus fei- fer Auffassung steht entgegen die Meinung des nen außenpolitischen Wünschen nach Reichsbankpräsibenten Dr. Schacht, der, als deut- Klarheit zu bestehen. | scher Sachverständiger in Paris mit der Materie

aufs innigste vertraut, in feinem berühmt gewor­denen Memorandum erklärt, daß der Voungplan

Die neuen (Steuern.

die Umsatzsteuer erhöht werden?

wird es verwirklicht, so bleibt noch ein Fehl­betrag von 350 Millionen zu decken, hier­für kommen nur neue Steuern in Betracht. Der Reichsfinanzminister hat den Parteiführern zwei Pläne entwickelt, der erste umfaßt die E r h ö h u n g der Bier st euer um 180 Millionen. Das ist der Vorschlag vom vorigen 3ahr, der den Reichs­rat bereits passiert hat und bem zusiänbigen Reichs­tagsausschuh vorliegt, also ohne weiteres parlamen­tarisch weitergeführt werden könnte. Dazu mühte eine Erhöhung ber Umsatzsteuer auf 1 v. h. treten. Sie würbe für das Reich 190 Millio­nen und für bie Cänber 80 Millionen ergeben, so MI auch die Länder, wenigstens zum Teil, befriedigt j

Der Städtetag hält es unbedingt für nötig, zesse, die die Liquidationsgeschädigten wegen unbil» dah die fraglichen 2 000 000 Mark nicht für den liger Entschädigung aus dem Liquidationserlös an- allgemeinen Finanzbedarf verwendet, sondern dem gestrengt haben, werden niedergeschlagen. Deutsch» Wohnungsbau, wohin sie gesetzlich land muß für alle noch ausstehenden Ersatzleistung gehören, zugeführt werden, weil ange- gen aus den Liquidationen auskommen.

sichts der bestehenden Wohnungsnot und der | Don dem Liquidationsabkommen werden weiter betroffen deutschstämmige polnische Staatsangehö-

, rige, die sog. frühere Ansiedlungsgüter be- 1 wirtschaften. Auf Grund von Rentengutsoerträgen