Ausgabe 
3.3.1930
 
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Oer Ocher Amtsgerichtsprotest.

Oie Begründung.

D L i ch. 1. März. 3n der Begründung des Licher Gemeinderats-Protests gegen die Aufhebung des Licher Amtsgerichts wird ertlärt, dost die Stadt Lich eine der ältesten Gemeinden der Umgegend sei. Sie besitze bereits seit dem Jahre 1300 Stadtrcchte und eigene Gerichtsbarkeit. Heute noch seien die Gerichtsbüchrr des Gerichts Lich zurückgehend bis zum Jahre 1455 vorhanden. Lich habe sogar in dem Solmser Landrecht ein eigenes Recht, das bis Ende des vorigen Jahr­hunderts in Geltung war und vielen anderen Geseheswcrken als Vorbild diente, besessen. Jahrhundertelang sei die Stadt Lich wirtschaft­licher Mittelpunkt der ganzen Umgegend g:to;fcn. Erst mit dem modernen Verkehr, den Eisen­bahnen und den Automobilen sei dies anders ge­worden. Es zeige sich die Erscheinung, die über­all eintritt, wo kleinere Städte im Wirtschasts- bereich größerer Städte lägen. - Die wirtschaft­liche Hebermacht der großen Universitätsstadt Gießen habe die kleinere, schwächere Stadt immer mehr zurückgedrängt, und diese habe immer mehr an Bedeutung verloren. Trotzdem fei es dem Fleiß und der Rührigkeit der Ein­wohner gelungen, eine gewisse Stellung zu be­haupten und die Entwicklung der Stadt stetig zu fördern. Mit dazu beigetragen habe der Um­stand, daß L i ch in gewissem Sinn immer noch Zentrum der umliegenden Gemein­den gewesen sei. Das Amtsgericht, das Forst­amt, die Landwirtschaftsschule, das Vorseminar, hie Dezirlskasse und nicht zuletzt der Umstand, daß Lich vor dem Kriege Musterungsort für die gesamte Umgegend gewesen sei. habe die umliegenden Ortschaften in vielfachen Beziehun­gen mit der Stadt Lich verbunden, und dieses Verbundensein habe sich naturgemäß auch auf wirtschaftlichem Gebiete ausgewirkt.

An diesen Verhältnissen habe sich in der Rachkriegszeit vieles geändert. Richt allein, daß Lich trotz aller Bemühungen das Finanzamt n cht habe erhalten können, sondern dieses in eine viel kleinere Rachbarstadt gefegt wurde, habe es nach und nach die Finanzkaste und das Dorsemi- nar und seine Bedeutung als Musterungsort verloren. Verliere jetzt die Stadt von den drei behördlichen Einrichtungen, die ihr noch ver­blieben sind, noch eine oder die andere, und vor allem die bei weitem wichtigste, das Amts­gericht, so sei sie zu i m m e r g r ö st e r e r B e - deutungslosigkeit verurteilt Sie werde in ihrer Entwicklung vollständig zurückg wor'en Werden und werde dem übermächtigen Einflust der großen Rachbarstadt Gießen erlieg.n Daß sich das in schlimmster Meise auf die Wirtschaft der Stadt auswirken müsse, bedürfe keiner wei­teren Darlegung, und letzten Endes werde auch der Staat bei dem unvermeidlichen Rückgang der Steuerlcistungen mit der Leidtragende sein.

Rach Ansicht der Stadtverwaltung stehe die Auswirkung einer Aufhebung des Amtsgerichts Lich in gar keinem Verhältnis zu dem, was eventuell an Vorteil für den Staat dagegen erreicht werden könne, wenn überhaupt solche

zu erwarten sei, was vorläufig noch bestritten werden müsse. Es müsse festgestellt werden, daß das Amtsgericht Lich kein Zuschuß­betrieb sei. Die Aufwendungen für dasselbe würden überholt durch die Einnahmen an Stem­pel-, Gerichtsgebühren und Gerichtskosten. Es möge zugegeben sein, dost der Gerichtsbezirk nicht übermästig grotz sei, und dah vielleicht noch m i t demselben Personal einige wenige Gemeinden mitverwaltet werden könn­ten. Menn das ermöglicht werden könnte, würde das selbstverständlich auf das wärmste begrüstt werden, zumal eine ganze Anzahl anderen Ge­richtsbezirken zugeteilter Gemeinden in nächster Rähe der Stadt lägen.

Was aber seien die s i n a n z i e l l e n Ergeb­nisse einer Aufhebung des Amts­gerichts? Der Bezirk Lich würde dann vor­aussichtlich dem Amtsgerichtsbezirk Gießen zugeteilt werden, eine Maßnahme, die von den allerschwersten wirtschaftlichen Rachteilen für die Stadt und die örtlichen Steuerzahler sein müßte. Das gesamte Personal müßte anderwärts über­nommen werden. Selbst wenn, was bestritten wird, vorläufig unter dem Druck der Verhält­nisse die Geschäfte bei dem Amtsgericht Gießen ohne sonderliche Personalvermehrung mitgeführt werden konnten, würden für später am Amts­gericht Gießen entsprechende Personalvermehrung und wahrscheinlich auch bauliche Erweiterungen vorgenommen werden müssen, die den augenblick­lichen zahlenmäßigen Erfolg bei weitem wieder wettmachen und voraussichtlich sogar in dos Gegenteil verkehren würden. Für die Bevölke­rung von Lich und Umgebung würden Beur­kundungen, Auflassungen und alle beim Amts­gericht vorzunehmendcn Geschäfte außerordentlich erschwert werden und mit größeren Reisekosten verknüpft sein. Die Ausgaben für Zeugenge­bühren würden sich bedeutend erhöhen. Die un­mittelbare Folge davon wäre einmal ein Rück­gang der amtsgerichtlich zu protokollierenden Rechtsgeschäfte überhaupt, und vor allem für solche Geschäfte, die nicht vermieden werden kön­nen, eine überaus große Abwanderung zum Rotariat. Ein gr oster Teil der heute dem Staat zufliestenden Gebührenwürde in Zukunft dem Staat entgehen und von dem Rotar eingenommen werden. Den viel­leicht um einen verhältnismäßig geringen Teil verkleinerten Ausgaben würdet auch bedeutend geringere Einnahmen gegenüberstehen.

Was die sachlichen Unkosten anbelange, so würden diese im wesentlichen auch bei einer Verlegung des Amtsgerichts dieselben bleiben. Der Staat würde voraussichtlich nicht ein­mal eine sonderliche Ersparnis an Miete machen, denn er würde hierfür nach der Ansicht der Stadtverwaltung die Stadt Lich anderweitig entschädigen müssen. Die Stadt Lich habe das Amtsgerichtsgebäude inLich seinerzeit unter einem Druck der Justizbe­hörden mit einem Kostenaufwand von fast 45 000 Mk. bauen müssen. Die urkundlichen Rach- weise darüber seien vorhanden. Bei der verhält­nismäßig geringen Miete, die der Staat für das

Gebäude bezahle, könne keine Rede davon sein, daß dasselbe bis jcht irgendwie amortisiert wor­den sei. Menn ta.sächlich tic Aufhebung des Amts­gerichts erfolgen würde, hätte die Stadt für das Gebäude bei der besonderen, nur auf den Dienst­betrieb zugeschnittenen Bauart desselben keiner­lei Verwendung. Das würde für die Stadt allein einen jährlichen Schaden von 2800 Mk. bedeuten. Es bedürfe keiner besonderen Darlegung, daß der Staat schon allein aus Billigkeits­gründen nach Treu und Glauben ver­pflichtet sei. die Stadt Lich hierfür schadlos zu halten, ganz abgesehen von der Rechtslage, die unter Umständen geklärt wer­den müsse. Bei den heutigen schwierigen finan- zielten Verhältnissen könne die Stadt unter kei­nen Umständen zu den großen wirtschaftlichen Schäden, die eine Aufhebung des Amtsgerichts indirekt bringen würde, auch noch diesen direk­ten Ausfall tragen.

. Es sei doch nicht so, daß Staat und Stadt sich als Gegner gegenüber ständen und daß der Rachteil des einen der Vorteil des anderen sei. Sie würden sich vielmehr heute mehr denn je in einer R o t g e m e i n s ch a f t miteinander be­finden. und wenn der Staat aus besonderen Grün­den sich zu irgendwelchen Maßnahmen veran­laßt sähe, habe er unter allen Umständen die Verpflichtung, darauf zu sehen, daß diese Maß­nahme für eine Stadt auch tragbar sei und nicht wie hier, mit den schwersten Folgen für sie verbunden wäre.

preuhen.

Kreis Wetzlar.

WSR. Wetzlar, 2. März. In den Du- derusschen Eisenwerken schleuderte ein Junge die Mühe eines jugendlichen Arbeiters auf ein Dach. Der Arbeiter wollte die Mühe her­unterholen und liest sich an den Deinen von zwei Kameraden hochheben. Dabei schlug er hintenüber und stürzte mit dem Kopf auf ein Schienengleis, so daß er mit einer schweren Gehirnerschütterung in hoff­nungslosem Zustande ins Krankenhaus gebracht werden mußte.

00 Lützellinden, 27. Febr. Gestern ging der in der hiesigen Gemeinde abgehattene zweite Kreiswanderhaushaltskursus, an dem 19 Mädchen teilncchmen, zu Ende. Aus diesem Anlast fand nachmittags im neuen Schul- Hause eine Schlustfeier statt. Rach einer Be­sichtigung der in dem Kursus hergestellten und ausgelegten Handarbeiten fand die Prüfung der Teilnehmerinnen durch die Kursusleiterin Frl. Müller (Wetzlar) statt. Die Prüfung ergab, dast die Teilnehmerinnen in der kurzen Zeit der Kursusdauer nicht nur viel Nützliches für, die Hauswirtschaft gelernt, sondern sich auch manche Kenntnisse auf dem Gebiete der Gesundheitspflege angeeignet haben. Im Anschluß an die Prüfung richtete Gemeindevorsteher R o r s ch eine herz­liche Begrüßungsansprache an die Erschienenen, darunter auch Landrat Miß; er dankte der Kreisverwaltung für die Zuteilung des Kurses, ebenso der Lehrerin für die treffliche Unterrich­tung der Mädchen auf den verschiedenen Gebieten. Sein aufrichtiger Wunsch sei, dast die Mädchen zu tüchtigen Hausfrauen heranwachsen möchten. Landrat M i ß gab den der Kreisverwaltung gezollten Dank an die Kursusleiterin weiter. Er

wünschte, daß die Mädchen nicht bet dem in dem Kursus Gelernten stehenbleiben, sondern sich auf ben gegebenen Grundlagen weiter fortbilden möchten. Er bemerkte, dast dem Kursus eine be­sondere Bedeutung dadurch bcikomme, dah es der letzte fei, den Frl. Müller abhalte. Frl. Müller scheide am 1. April aus dem Amte, um in den wohlverdienten Ruhestand zu treten. 78 Kurse ßabe sie seit ihrem Amtsantritt im Jahre 1904 im Kreise Wetzlar abgehalten, davon ihren ersten Kursus ebenfalls in Lützellinden. Als äußeres Zeichen des Dankes liest ihr Landrat M i st im Ramen der Kreisverwaltung Wetzlar einen Blu­menkorb überreichen, wofür Frl. Müller sicht- lich bewegt dankte. Bürgermeister Dr. Reu­mann (Groß-Rechtenbach) wies in seiner An­sprache darauf hin, welche große Aufgabe die Hausfrau in der Familie zu erfüllen habe, und wünschte den Teilnehmerinnen, daß sie das in dem Kursus Gelernte zum Wohle der Familie praktisch verwerten möchten. Die Schülerin Lui le Schmidt trug ein der Lehrerin gewidmetes Ab­schiedsgedicht vor und überreichte ißc. einen von den Schülerinnen gestifteten Auhesessel.

<0> Hochelheim, 27. Febr. Heute hat hier ein Kursus der Wanderhaushalts­schule des Kreises Wetzlar begonnen, der von 24 Mädchen aus der hiesigen Gemeinde besucht wird. Der Kursus wird von der Haushaltslehre­rin Fräulein Schröder (Astlar) geleitet; er wird etwa sechs Wochen dauern.

> Wistmar, 27. Febr. Dieser Tage wurden bei Ausschachtungsarbeiten in einem hiesigen Ge­höft wieder Kugeltöpfe aus der fränkischen Zeit^ gefunden, die die Vermutung immer mehr bestätigen, dast sich hier zu dieser Zeit eine Töpferei befanb.

3000 Liter Wein ausgelaufen.

WSR. Wörrstadt (Rheinhessen), 28. Febr. Auf der Strahe WörrstadtSulzheim geriet ein schwerer Lastkraftwagen der Firma A. Racke in Dingen, der mit sechs Halbstück We i n belaßen war, in einer gefährlichen Links­kurve infolge Versagens der Steuerung ins Schleudern und stürzte um. Die gesamte La­dung fiel auf die Straße, und zwar mit solcher Wucht, dast die Fässer zerbrachen und sich der größte Teil des edlen Inhalts, rund 3000 Liter Wein, auf die Straße ergoß. Personen sind glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen.

Kunst und Wissenschaft.

Professor Dr. Richard Wilhelm t-

Frankfurt a. HR., 2. März. (WSN.) Der Gründer und Leiter des Frankfurter China-Insti­tuts, Universitätsprofessor Dr. Richard Wilhelm, ist nach längerer Krankheit in Tübingen im Alter von 56 Jahren g e ft o r b e n. Professor Wilhelm galt als einer der besten Kenner der chinesischen Sprache, Kultur und Geschichte.

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Bekanntmachung.

In der Zeit vom 10. Mär, bis 5. April d 3. werden sämtliche städtischen Straßen­kanäle gespült. 18390

Während dieser Zeit sind die Rückstau­verschlüsse an Grundstücksentwässerungen verschlossen zu halten.

Gießen, den 28. Februar 1930

Städtisches Tiefbauamt: Braubach,

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Weickarts­hain für 1930 liegt vom 4. Mär; bis ein­schließlich 10. Mär; auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Einsicht offen. Einwendungen hiergegen können inner haio dieser Frist schriftlich oder zu Pro­tokoll bei der unterzeichneten Bürger­meisterei vorgebracht werden. 18360

Es wird eine Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.

Weickartshain, 28. Februar 1930. Hessische Bürgermeisterei.

, Hock. _____________

Lagt»-Verpachtung.

Donnerstag, den 13. Mär; 1.3., vor­mittags 11 Uhr, wird auf dem Rathaus ;u Alsfeld der 3agdbe;irk Nr. IVgemein­schaftlicher Wald Homberg" von 456 ha Größe, darunter zirka 35 ha Wiesen, auf acht Jahre öffentlich meistbietend ' ver­pachtet. Die Bestandszeit beginnt am 1. tfebruar 1930.

Die Pachtliebhaber, deren Befähigung zur Pachtung nicht bekannt ist, wollen sich rechtzeitig vor der Verpachtung bei uns ausweisen. 1837D

Alsfeld, den 1. März 1930.

________Hessisches Forstarnt Eudorf.________

Rutzholzversteigerung.

Die Gemeinde Frankenbach verkauft Samstag, den 8. Mär;, nachstehendes Nutzholz auf dem Gemeindehaus Fran- kenbach. Beginn der Versteigerung vormit- kugs 10 Uhr. 18:380

158 lm Fichlenskämme kl. la bis 3a. Frankenbach, den 1. Marz 1930.

Wack, Bürgermeister.

Bekanntmachung, i

Am Mittwoch, dem 5. März 1930, vor-1 mittags 10 Uhr, werden im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 14. 183901

verschiedene Tabakwaren

öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert.

Gießen, den 3. März 1930.

Der Oberbürgermeister.

(Vollstreckungsstelle.)

Dienstag, den 4. März 1930, nachm. 2 Lthr, versteigere ich im Löwen,Neuenweg 28,dahier, zwangsweise gegen sofortige Barzahlung:

zwei Maercklin-Baukasten, vier Näh­maschinen, vier Divans, ein Glasschränk­chen, eine Dublee-Taschenuhr, fieben Kleiderschränke, einen Warenscyrank, eine Sprechmaschine, vier Ladentheken, einen Ladenschrank, eine Schreib Laden­kasse, ein Warenregal, fünf Schreib­maschinen, eine Schärfmaschine, drei Vertikos, ein Motorrad, ein komplettes Speisezimmer, s chs Bücherschränke, sieben Schreibtische, einen Tisch, zwei Sessel, acht Stühle, sieben Büfetts, zwei Kredenzen, drei Chaiselongues, ein kom­plettes Schlafzimmer, ein Schränkchen, Mei Standuhren, einen Stuhl mit Kunstledersitz, einen Rohrplattenkoffer, einen Küchenschrank, drei Sofas, fünf Ausziehtische, ein Harmonium, drei Steppdecken, zwei Bettücher, zwei Bett­bezüge, vier Kopfkissenbezüge, zwei Kla­viere, eine Chaiselonguedecke, ein Gram­mophon, vier vollständige Betten, drei Nachttischchen, zwei Waschkommoden, eiicen Läufer, ein KinderkaruffeU, eine Registrierkasse, ein Entbindungsbett. Mei Tevpiche, drei alte Fahrräder, eine Flurgarderobe, drei Waschtische, ein Sekretär (Pult) einen Spiegel. (18290

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Gerichtsvollzieher in Gießen Dammstraße 24 Telephon Nr. 4039.

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Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 129b, Absatz II, Ziffer 1 des Gesetzes, die Städteordnung betreffend, vom 8. Juli 1911 in der Fas­sung des Gesetzes vom 15. April 1919, Öe: Gesetzes, die Schlachtvieh- und Fleisch­beschau vom 3. Juni 1900, der Artikel 710 des Gesetzes, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 4. April 1903, des 8 24 der hessischen Fleisch­beschauordnung vom 9. April 1903 sowie der Verordnung über die Vermögens­strafen und Bußen vom 6. Februar 1924, ist noch Anhörung des Stadtrats und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 29. Januar 1930 zu Nr. M. d. I. II 592 eine Polizeiverordnung über die Schlachtungen und Rotschlachtungen in der Gemarkung Gießen erlassen wor­den. Die Polizeioerordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsver- fünbigungsblott, das ist der 25. Februar 1930 (f. Amtsverkündigungsblatt 1930, Rr. 14), in Kraft; die Polizeiverordnung Hegt außerdem von heute ab acht Tage lang im Stadthaus, Bergstraße 20, Zim­mer Nr. 12, zur Einsichtnahme offen.

Gießen, den 28. Februar 1930. (1839C Der Oberbürgermeister.

3- 23.: Dr. Rosenberg.

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»271

Nutzholzverkauf

Freitag, den 7. März, vormittags 10 Uhr anfangend, werden aus dem Gemeinde­wald Cleeberg, auf dem Rathaus daselbst folgende Holzsortimente öffentlich ver­steigert: 1799v

2s Eichen-Stämme mit 9,52 km.

3 Buchen-Stämme mit 1,34 km.

5 rm Eichen-Nutzknüppel (Deichseln), 4 m lang

317 Nadelholz-Stämme, 102,88 km.

135 Nadelholz-Stangen 1. Kl.

70 Nadelholz-Stangen 2. Kl.

70 Nadelholz Stengen 3. Kl.

Folgende Sortimente werden im Sub­missionswege Deriauft Schriftliche An­gebote mit Preisangabe pro Festmeter bzw Raummeter und Bezeichnung des Loses werden an demselben Tage bis 2 Uhr entgegengenommen.

Los 1. Distrikt Gaulskopf 25a:

200 Stück Nadelholz-Stämme, 108,61 km Nr 1-200.

Los 2. Distrikt Gaulskopf 25a:

155 Stück Nadclholz-Stämme 100,42 km Nr 201355

Los 3. Markwald, Distrikt 513:

120 Stück Nadelholz-Stämme, 58,47 km Los 4 Kiefern-Schichtnutzholz (Grubenholz):

127 rm Rundscheit, 2,50 m lang.

132 rm Knüppel. 1,55 m lang.

Nähere Auskunft erteilt Förster Müller Weiperfelden, sowie der Unterzeichnete.

Cleeberg, den 27 Februar 1930.

Der Bürgermeister: Höhn,

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Für den Neubau eines Schalt- und Transformatorenhauses der Städtischen Elektrizitätswerke Gießen sollen auf Grund der Reichsverdingungsordnung

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vergeben werden. 1839C

Angebote auf Vordruck sind bis zum Verdingungstermin am

Samstag, dem 8. März 1930, 11 Uhr. verschlossen und versiegelt bei dem Städti­schen Hochbauamt, Asterweg 9, einzu­reichen, woselbst die Vordrucke zu haben sind.

Die Zeichnungen liegen auf dem Bau­bureau im Verwaltungsgebäude der Elek­trizitätswerke während der Dienststunden zur Einsichtnahme offen.

Städtisches Hochbauamt: Oraoert