Oer Ocher Amtsgerichtsprotest.
Oie Begründung.
D L i ch. 1. März. 3n der Begründung des Licher Gemeinderats-Protests gegen die Aufhebung des Licher Amtsgerichts wird ertlärt, dost die Stadt Lich eine der ältesten Gemeinden der Umgegend sei. Sie besitze bereits seit dem Jahre 1300 Stadtrcchte und eigene Gerichtsbarkeit. Heute noch seien die Gerichtsbüchrr des Gerichts Lich zurückgehend bis zum Jahre 1455 vorhanden. Lich habe sogar in dem Solmser Landrecht ein eigenes Recht, das bis Ende des vorigen Jahrhunderts in Geltung war und vielen anderen Geseheswcrken als Vorbild diente, besessen. Jahrhundertelang sei die Stadt Lich wirtschaftlicher Mittelpunkt der ganzen Umgegend g:to;fcn. Erst mit dem modernen Verkehr, den Eisenbahnen und den Automobilen sei dies anders geworden. Es zeige sich die Erscheinung, die überall eintritt, wo kleinere Städte im Wirtschasts- bereich größerer Städte lägen. - Die wirtschaftliche Hebermacht der großen Universitätsstadt Gießen habe die kleinere, schwächere Stadt immer mehr zurückgedrängt, und diese habe immer mehr an Bedeutung verloren. Trotzdem fei es dem Fleiß und der Rührigkeit der Einwohner gelungen, eine gewisse Stellung zu behaupten und die Entwicklung der Stadt stetig zu fördern. Mit dazu beigetragen habe der Umstand, daß L i ch in gewissem Sinn immer noch Zentrum der umliegenden Gemeinden gewesen sei. Das Amtsgericht, das Forstamt, die Landwirtschaftsschule, das Vorseminar, hie Dezirlskasse und nicht zuletzt der Umstand, daß Lich vor dem Kriege Musterungsort für die gesamte Umgegend gewesen sei. habe die umliegenden Ortschaften in vielfachen Beziehungen mit der Stadt Lich verbunden, und dieses Verbundensein habe sich naturgemäß auch auf wirtschaftlichem Gebiete ausgewirkt.
An diesen Verhältnissen habe sich in der Rachkriegszeit vieles geändert. Richt allein, daß Lich trotz aller Bemühungen das Finanzamt n cht habe erhalten können, sondern dieses in eine viel kleinere Rachbarstadt gefegt wurde, habe es nach und nach die Finanzkaste und das Dorsemi- nar und seine Bedeutung als Musterungsort verloren. Verliere jetzt die Stadt von den drei behördlichen Einrichtungen, die ihr noch verblieben sind, noch eine oder die andere, und vor allem die bei weitem wichtigste, das Amtsgericht, so sei sie zu i m m e r g r ö st e r e r B e - deutungslosigkeit verurteilt Sie werde in ihrer Entwicklung vollständig zurückg wor'en Werden und werde dem übermächtigen Einflust der großen Rachbarstadt Gießen erlieg.n Daß sich das in schlimmster Meise auf die Wirtschaft der Stadt auswirken müsse, bedürfe keiner weiteren Darlegung, und letzten Endes werde auch der Staat bei dem unvermeidlichen Rückgang der Steuerlcistungen mit der Leidtragende sein.
Rach Ansicht der Stadtverwaltung stehe die Auswirkung einer Aufhebung des Amtsgerichts Lich in gar keinem Verhältnis zu dem, was eventuell an Vorteil für den Staat dagegen erreicht werden könne, wenn überhaupt solche
zu erwarten sei, was vorläufig noch bestritten werden müsse. Es müsse festgestellt werden, daß das Amtsgericht Lich kein Zuschußbetrieb sei. Die Aufwendungen für dasselbe würden überholt durch die Einnahmen an Stempel-, Gerichtsgebühren und Gerichtskosten. Es möge zugegeben sein, dost der Gerichtsbezirk nicht übermästig grotz sei, und dah vielleicht noch m i t demselben Personal einige wenige Gemeinden mitverwaltet werden könnten. Menn das ermöglicht werden könnte, würde das selbstverständlich auf das wärmste begrüstt werden, zumal eine ganze Anzahl anderen Gerichtsbezirken zugeteilter Gemeinden in nächster Rähe der Stadt lägen.
Was aber seien die s i n a n z i e l l e n Ergebnisse einer Aufhebung des Amtsgerichts? Der Bezirk Lich würde dann voraussichtlich dem Amtsgerichtsbezirk Gießen zugeteilt werden, eine Maßnahme, die von den allerschwersten wirtschaftlichen Rachteilen für die Stadt und die örtlichen Steuerzahler sein müßte. Das gesamte Personal müßte anderwärts übernommen werden. Selbst wenn, was bestritten wird, vorläufig unter dem Druck der Verhältnisse die Geschäfte bei dem Amtsgericht Gießen ohne sonderliche Personalvermehrung mitgeführt werden konnten, würden für später am Amtsgericht Gießen entsprechende Personalvermehrung und wahrscheinlich auch bauliche Erweiterungen vorgenommen werden müssen, die den augenblicklichen zahlenmäßigen Erfolg bei weitem wieder wettmachen und voraussichtlich sogar in dos Gegenteil verkehren würden. Für die Bevölkerung von Lich und Umgebung würden Beurkundungen, Auflassungen und alle beim Amtsgericht vorzunehmendcn Geschäfte außerordentlich erschwert werden und mit größeren Reisekosten verknüpft sein. Die Ausgaben für Zeugengebühren würden sich bedeutend erhöhen. Die unmittelbare Folge davon wäre einmal ein Rückgang der amtsgerichtlich zu protokollierenden Rechtsgeschäfte überhaupt, und vor allem für solche Geschäfte, die nicht vermieden werden können, eine überaus große Abwanderung zum Rotariat. Ein gr oster Teil der heute dem Staat zufliestenden Gebührenwürde in Zukunft dem Staat entgehen und von dem Rotar eingenommen werden. Den vielleicht um einen verhältnismäßig geringen Teil verkleinerten Ausgaben würdet auch bedeutend geringere Einnahmen gegenüberstehen.
Was die sachlichen Unkosten anbelange, so würden diese im wesentlichen auch bei einer Verlegung des Amtsgerichts dieselben bleiben. Der Staat würde voraussichtlich nicht einmal eine sonderliche Ersparnis an Miete machen, denn er würde hierfür nach der Ansicht der Stadtverwaltung die Stadt Lich anderweitig entschädigen müssen. Die Stadt Lich habe das Amtsgerichtsgebäude inLich seinerzeit unter einem Druck der Justizbehörden mit einem Kostenaufwand von fast 45 000 Mk. bauen müssen. Die urkundlichen Rach- weise darüber seien vorhanden. Bei der verhältnismäßig geringen Miete, die der Staat für das
Gebäude bezahle, könne keine Rede davon sein, daß dasselbe bis jcht irgendwie amortisiert worden sei. Menn ta.sächlich tic Aufhebung des Amtsgerichts erfolgen würde, hätte die Stadt für das Gebäude bei der besonderen, nur auf den Dienstbetrieb zugeschnittenen Bauart desselben keinerlei Verwendung. Das würde für die Stadt allein einen jährlichen Schaden von 2800 Mk. bedeuten. Es bedürfe keiner besonderen Darlegung, daß der Staat schon allein aus Billigkeitsgründen nach Treu und Glauben verpflichtet sei. die Stadt Lich hierfür schadlos zu halten, ganz abgesehen von der Rechtslage, die unter Umständen geklärt werden müsse. Bei den heutigen schwierigen finan- zielten Verhältnissen könne die Stadt unter keinen Umständen zu den großen wirtschaftlichen Schäden, die eine Aufhebung des Amtsgerichts indirekt bringen würde, auch noch diesen direkten Ausfall tragen.
. Es sei doch nicht so, daß Staat und Stadt sich als Gegner gegenüber ständen und daß der Rachteil des einen der Vorteil des anderen sei. Sie würden sich vielmehr heute mehr denn je in einer R o t g e m e i n s ch a f t miteinander befinden. und wenn der Staat aus besonderen Gründen sich zu irgendwelchen Maßnahmen veranlaßt sähe, habe er unter allen Umständen die Verpflichtung, darauf zu sehen, daß diese Maßnahme für eine Stadt auch tragbar sei und nicht wie hier, mit den schwersten Folgen für sie verbunden wäre.
preuhen.
Kreis Wetzlar.
WSR. Wetzlar, 2. März. In den Du- derusschen Eisenwerken schleuderte ein Junge die Mühe eines jugendlichen Arbeiters auf ein Dach. Der Arbeiter wollte die Mühe herunterholen und liest sich an den Deinen von zwei Kameraden hochheben. Dabei schlug er hintenüber und stürzte mit dem Kopf auf ein Schienengleis, so daß er mit einer schweren Gehirnerschütterung in hoffnungslosem Zustande ins Krankenhaus gebracht werden mußte.
00 Lützellinden, 27. Febr. Gestern ging der in der hiesigen Gemeinde abgehattene zweite Kreiswanderhaushaltskursus, an dem 19 Mädchen teilncchmen, zu Ende. Aus diesem Anlast fand nachmittags im neuen Schul- Hause eine Schlustfeier statt. Rach einer Besichtigung der in dem Kursus hergestellten und ausgelegten Handarbeiten fand die Prüfung der Teilnehmerinnen durch die Kursusleiterin Frl. Müller (Wetzlar) statt. Die Prüfung ergab, dast die Teilnehmerinnen in der kurzen Zeit der Kursusdauer nicht nur viel Nützliches für, die Hauswirtschaft gelernt, sondern sich auch manche Kenntnisse auf dem Gebiete der Gesundheitspflege angeeignet haben. Im Anschluß an die Prüfung richtete Gemeindevorsteher R o r s ch eine herzliche Begrüßungsansprache an die Erschienenen, darunter auch Landrat Miß; er dankte der Kreisverwaltung für die Zuteilung des Kurses, ebenso der Lehrerin für die treffliche Unterrichtung der Mädchen auf den verschiedenen Gebieten. Sein aufrichtiger Wunsch sei, dast die Mädchen zu tüchtigen Hausfrauen heranwachsen möchten. Landrat M i ß gab den der Kreisverwaltung gezollten Dank an die Kursusleiterin weiter. Er
wünschte, daß die Mädchen nicht bet dem in dem Kursus Gelernten stehenbleiben, sondern sich auf ben gegebenen Grundlagen weiter fortbilden möchten. Er bemerkte, dast dem Kursus eine besondere Bedeutung dadurch bcikomme, dah es der letzte fei, den Frl. Müller abhalte. Frl. Müller scheide am 1. April aus dem Amte, um in den wohlverdienten Ruhestand zu treten. 78 Kurse ßabe sie seit ihrem Amtsantritt im Jahre 1904 im Kreise Wetzlar abgehalten, davon ihren ersten Kursus ebenfalls in Lützellinden. Als äußeres Zeichen des Dankes liest ihr Landrat M i st im Ramen der Kreisverwaltung Wetzlar einen Blumenkorb überreichen, wofür Frl. Müller sicht- lich bewegt dankte. Bürgermeister Dr. Reumann (Groß-Rechtenbach) wies in seiner Ansprache darauf hin, welche große Aufgabe die Hausfrau in der Familie zu erfüllen habe, und wünschte den Teilnehmerinnen, daß sie das in dem Kursus Gelernte zum Wohle der Familie praktisch verwerten möchten. Die Schülerin Lui le Schmidt trug ein der Lehrerin gewidmetes Abschiedsgedicht vor und überreichte ißc. einen von den Schülerinnen gestifteten Auhesessel.
<0> Hochelheim, 27. Febr. Heute hat hier ein Kursus der Wanderhaushaltsschule des Kreises Wetzlar begonnen, der von 24 Mädchen aus der hiesigen Gemeinde besucht wird. Der Kursus wird von der Haushaltslehrerin Fräulein Schröder (Astlar) geleitet; er wird etwa sechs Wochen dauern.
> Wistmar, 27. Febr. Dieser Tage wurden bei Ausschachtungsarbeiten in einem hiesigen Gehöft wieder Kugeltöpfe aus der fränkischen Zeit^ gefunden, die die Vermutung immer mehr bestätigen, dast sich hier zu dieser Zeit eine Töpferei befanb.
3000 Liter Wein ausgelaufen.
WSR. Wörrstadt (Rheinhessen), 28. Febr. Auf der Strahe Wörrstadt—Sulzheim geriet ein schwerer Lastkraftwagen der Firma A. Racke in Dingen, der mit sechs Halbstück We i n belaßen war, in einer gefährlichen Linkskurve infolge Versagens der Steuerung ins Schleudern und stürzte um. Die gesamte Ladung fiel auf die Straße, und zwar mit solcher Wucht, dast die Fässer zerbrachen und sich der größte Teil des edlen Inhalts, rund 3000 Liter Wein, auf die Straße ergoß. Personen sind glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen.
Kunst und Wissenschaft.
Professor Dr. Richard Wilhelm t-
Frankfurt a. HR., 2. März. (WSN.) Der Gründer und Leiter des Frankfurter China-Instituts, Universitätsprofessor Dr. Richard Wilhelm, ist nach längerer Krankheit in Tübingen im Alter von 56 Jahren g e ft o r b e n. Professor Wilhelm galt als einer der besten Kenner der chinesischen Sprache, Kultur und Geschichte.
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Bekanntmachung.
In der Zeit vom 10. Mär, bis 5. April d 3. werden sämtliche städtischen Straßenkanäle gespült. 18390
Während dieser Zeit sind die Rückstauverschlüsse an Grundstücksentwässerungen verschlossen zu halten.
Gießen, den 28. Februar 1930
Städtisches Tiefbauamt: Braubach,
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Weickartshain für 1930 liegt vom 4. Mär; bis einschließlich 10. Mär; auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Einsicht offen. Einwendungen hiergegen können inner haio dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Bürgermeisterei vorgebracht werden. 18360
Es wird eine Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.
Weickartshain, 28. Februar 1930. Hessische Bürgermeisterei.
, Hock. _____________
Lagt»-Verpachtung.
Donnerstag, den 13. Mär; 1.3., vormittags 11 Uhr, wird auf dem Rathaus ;u Alsfeld der 3agdbe;irk Nr. IV „gemeinschaftlicher Wald Homberg" von 456 ha Größe, darunter zirka 35 ha Wiesen, auf acht Jahre öffentlich meistbietend ' verpachtet. Die Bestandszeit beginnt am 1. tfebruar 1930.
Die Pachtliebhaber, deren Befähigung zur Pachtung nicht bekannt ist, wollen sich rechtzeitig vor der Verpachtung bei uns ausweisen. 1837D
Alsfeld, den 1. März 1930.
________Hessisches Forstarnt Eudorf.________
Rutzholzversteigerung.
Die Gemeinde Frankenbach verkauft Samstag, den 8. Mär;, nachstehendes Nutzholz auf dem Gemeindehaus Fran- kenbach. Beginn der Versteigerung vormit- kugs 10 Uhr. 18:380
158 lm Fichlenskämme kl. la bis 3a. Frankenbach, den 1. Marz 1930.
Wack, Bürgermeister.
Bekanntmachung, i
Am Mittwoch, dem 5. März 1930, vor-1 mittags 10 Uhr, werden im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 14. 183901
verschiedene Tabakwaren
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
Gießen, den 3. März 1930.
Der Oberbürgermeister.
(Vollstreckungsstelle.)
Dienstag, den 4. März 1930, nachm. 2 Lthr, versteigere ich im Löwen,Neuenweg 28,dahier, zwangsweise gegen sofortige Barzahlung:
zwei Maercklin-Baukasten, vier Nähmaschinen, vier Divans, ein Glasschränkchen, eine Dublee-Taschenuhr, fieben Kleiderschränke, einen Warenscyrank, eine Sprechmaschine, vier Ladentheken, einen Ladenschrank, eine Schreib Ladenkasse, ein Warenregal, fünf Schreibmaschinen, eine Schärfmaschine, drei Vertikos, ein Motorrad, ein komplettes Speisezimmer, s chs Bücherschränke, sieben Schreibtische, einen Tisch, zwei Sessel, acht Stühle, sieben Büfetts, zwei Kredenzen, drei Chaiselongues, ein komplettes Schlafzimmer, ein Schränkchen, Mei Standuhren, einen Stuhl mit Kunstledersitz, einen Rohrplattenkoffer, einen Küchenschrank, drei Sofas, fünf Ausziehtische, ein Harmonium, drei Steppdecken, zwei Bettücher, zwei Bettbezüge, vier Kopfkissenbezüge, zwei Klaviere, eine Chaiselonguedecke, ein Grammophon, vier vollständige Betten, drei Nachttischchen, zwei Waschkommoden, eiicen Läufer, ein KinderkaruffeU, eine Registrierkasse, ein Entbindungsbett. Mei Tevpiche, drei alte Fahrräder, eine Flurgarderobe, drei Waschtische, ein Sekretär (Pult) einen Spiegel. (18290
Hebbel
Gerichtsvollzieher in Gießen Dammstraße 24 — Telephon Nr. 4039.
Zum weiteren Ausbau der Organisation iurbt bcdcu- tcudeLebensvcrsicherungs» aeiellichlNt tüi den hiesigen Bezirk an allen grüneren Matzen prominente (184qv WWWM alS Vertrauensleute.
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Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikels 129b, Absatz II, Ziffer 1 des Gesetzes, die Städteordnung betreffend, vom 8. Juli 1911 in der Fassung des Gesetzes vom 15. April 1919, Öe: Gesetzes, die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, der Artikel 7—10 des Gesetzes, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 4. April 1903, des 8 24 der hessischen Fleischbeschauordnung vom 9. April 1903 sowie der Verordnung über die Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924, ist noch Anhörung des Stadtrats und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 29. Januar 1930 zu Nr. M. d. I. II 592 eine Polizeiverordnung über die Schlachtungen und Rotschlachtungen in der Gemarkung Gießen erlassen worden. Die Polizeioerordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsver- fünbigungsblott, das ist der 25. Februar 1930 (f. Amtsverkündigungsblatt 1930, Rr. 14), in Kraft; die Polizeiverordnung Hegt außerdem von heute ab acht Tage lang im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 12, zur Einsichtnahme offen.
Gießen, den 28. Februar 1930. (1839C Der Oberbürgermeister.
3- 23.: Dr. Rosenberg.
Kalkhofs
Kaffee
ist hochfein, holen Sie ihn vor der Zollerhöhung heim.
• »271
Nutzholzverkauf
Freitag, den 7. März, vormittags 10 Uhr anfangend, werden aus dem Gemeindewald Cleeberg, auf dem Rathaus daselbst folgende Holzsortimente öffentlich versteigert: 1799v
2s Eichen-Stämme mit 9,52 km.
3 Buchen-Stämme mit 1,34 km.
5 rm Eichen-Nutzknüppel (Deichseln), 4 m lang
317 Nadelholz-Stämme, 102,88 km.
135 Nadelholz-Stangen 1. Kl.
70 Nadelholz-Stangen 2. Kl.
70 Nadelholz Stengen 3. Kl.
Folgende Sortimente werden im Submissionswege Deriauft Schriftliche Angebote mit Preisangabe pro Festmeter bzw Raummeter und Bezeichnung des Loses werden an demselben Tage bis 2 Uhr entgegengenommen.
Los 1. Distrikt Gaulskopf 25a:
200 Stück Nadelholz-Stämme, 108,61 km Nr 1-200.
Los 2. Distrikt Gaulskopf 25a:
155 Stück Nadclholz-Stämme 100,42 km Nr 201—355
Los 3. Markwald, Distrikt 5—13:
120 Stück Nadelholz-Stämme, 58,47 km Los 4 Kiefern-Schichtnutzholz (Grubenholz):
127 rm Rundscheit, 2,50 m lang.
132 rm Knüppel. 1,55 m lang.
Nähere Auskunft erteilt Förster Müller Weiperfelden, sowie der Unterzeichnete.
Cleeberg, den 27 Februar 1930.
Der Bürgermeister: Höhn,
Vorsicht Geflügelhalter beim Einkauf von Hühner- und Kükenfutter! Körbe voll Eier und gesunde, muntere Küken erzielt man erst durch Kraftfutter
Muskator
500000k gTaces versand beweisen Wirkungund Preiswürdigkeit.
Achtet auf zugenähte Säcke. ,onV
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Telephon 1156
I
Arbeitsvergebung.
Für den Neubau eines Schalt- und Transformatorenhauses der Städtischen Elektrizitätswerke Gießen sollen auf Grund der Reichsverdingungsordnung
1. ök inneren vcrpuhörbeilen
2. Mc Glaserarbeiten
vergeben werden. 1839C
Angebote auf Vordruck sind bis zum Verdingungstermin am
Samstag, dem 8. März 1930, 11 Uhr. verschlossen und versiegelt bei dem Städtischen Hochbauamt, Asterweg 9, einzureichen, woselbst die Vordrucke zu haben sind.
Die Zeichnungen liegen auf dem Baubureau im Verwaltungsgebäude der Elektrizitätswerke während der Dienststunden zur Einsichtnahme offen.
Städtisches Hochbauamt: Oraoert


