Steuervergünstigungen bei der Umwandlung und bei der Auflösung von Kapitalgesellschaften gewährt werden. Die Steuererleichterungen sollen zunächst den Gesellschaften zugute kommen, die auf Grund der vom Reichsminister der Justiz vorbesehenen Vorschriften umwandeln. Sie sollen darüber hinaus auch auf diejenigen Fälle ausgedehnt werden, in denen sich Gesellschaften auflösen und ihr Vermögen im Weg der Liquidation auf die Gesellschafter oder den alleinigen Gesellschafter übertragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Erleichterungen bei allen denjenigen Steuern gewährt werden, die für die Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften in nennenswerter Weise ins Gewicht fallen können.
Da sind auf dem Gebiet der Verkehrssteuern die Gesellschaftssteuer, die Grunderwerbssteuer, die Wertzuwachssteuer, die Gewerbeanschaffungssteuer und die Umsatzsteuer. Auf die Erhebung aller dieser Steuern wird, soweit sie bei der Umwandlung oder Auflösung anfallen, möglichst ganz zu verzichten sein, und auf dem Gebiet der Vesitzsteuern die Körperschafts
steuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer (für diese wird eine wesentliche Ermäßigung gewährt werden müssen).
Ich glaube, daß die vorgesehenen Erleichterungen genügen werden, um eine große Zahl von Kapitalgesellschaften anzuregen, sich in Personalgesellschaften oder Einzelunterneymungen umzuwandeln. Jede Umwandlung trägt zur Vergrößerung der Klarheit der Beteiligungs- und Verantwortungsverhältnisse in der Wirtschaft bei.
Das bezeichnete „Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften" wird wahrscheinlich schon Anfang Juli erlassen werden.
Die Abneigung gegen Zwerg-Aktiengesellschaften und Zwerg-Gesellschaften G. m. b. 5). soll auch dadurch gesteigert werden, daß im Entwurf des neuen Vermögenssteuergesetzes und im Entwurf des neuen Körperschaftssteuergesetzes Mindestbesteuerungen für Aktiengesellschaften und für Gesellschaften m. b. 5). vorgesehen sind, und daß die eine oder andere Ver- aünstiguntz, die für solche Zwerg-Kapitalgesellschaften bisher vorgesehen war, beseitigt wird.
Schachtchnvileg bei Kapitalgesellschaften
Was die Herbeiführung klarer Beteiligungsverhältnisse und Verantwortungsverhältnisse in der deutschen Wirtschaft anlangt, so wird im Rahmen der Steuerreform-Arbeiten auch zu prüfen sein, ob das sogenannte Schachtelprivileg beibehalten werden kann und wenn ja, ob im bisherigen Ausmaß oder eingeschränkt. Ist eine inländische Kapitalgesellschaft als Muttergesellschast an dem Vermögen einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft, die in dem Fall als Tochtergesellschaft gilt, zu mindestens einem Viertel beteiligt, so bleibt dem bisherigen Recht gemäß diese Beteiligung bei der Feststellung des Einheitswertes für das Betriebsvermögen der Muttergesellschaft und infolgedessen bei der Vermögensbesteuerung der Muttergesellschaft außer
Ansatz. Und der auf die Beteiligung der Tochtergesellschaft entfallende Gewinn bleibt körperschaftssteuerfrei und gewerbesteuerfrei. Durch dieses bisherige Recht ist die Verschachtelung von Gesellschaften außerordentlich angeregt worden. Dieses Schachtelprivileg ist oft mißbraucht worden. Die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Lage der Beteiligten wird durch das bisherige Recht in sehr bedenklicher Weise verschleiert.
Um zu klaren Beteiligungs- und Verantwortungsverhältnissen in der Wirtschaft zu kommen, muß angestrebt werden, dos Schachtelprivileg allmählich zu beseitigen. Wir werden diese Frage sehr eingehend im Finanz- und Steuerrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht erörtern.
Aus aller Welt.
„Graf Zeppelin" in Rio de Janeiro eingelroffen.
Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist am Donnerstag 7.30 Uhr MEZ. in Rio de Janeiro eingetroffen.
Das Urteil im Lahusen-Rordwolle-Prozeh bestätigt.
Das Reichsgericht verwarf am Donnerstag antragsgemäß die von G. Carl L a h u s e n und Heinz Lahusen gegen das Urteil des Landgerichtes Bremen vom 29. Dezember 1933 eingelegte Revision mit einer für die Strafhöhe belanglosen Maßgabe als unbegründet. Damit sind rechtskräftig verurteilt der Angeklagte Carl L a h u s e n wegen Konkursvergehen und handelsrechtlicher Untreue zu fünf Jahren Gefängnis und 50 000 RM. Geldstrafe, sowie sein Bruder Heinz L a h u s e n zu zwei Jahren
neun Monaten Gefängnis und 20 000 RM. Geldstrafe.
Ein Kind beim Besteigen eines Schornsteins abgestürzt.
Ein lOjähriger Junge wollte in Kassel einen Schornstein mittels der Steigeisen erklettern. Als er sich in etwa sieben Meter Höhe befand, lockerte sich eins der Steigeisen, das erst wenige Stunden vorher angebracht worden war, und der Junge stürzte ab. Er erlitt so schwere Verletzungen, daß er kurz nach seiner Einlieferung in das Krankenhaus starb.
Schwere Bluttat in Berlin-R. — Zwei Tote.
Eine furchtbare Bluttat ereignete sich in der Nacht zum Freitag in der Oderberger Straße im Norden
Berlins. Dort bewohnte die 28 Jahre alte Frau Erna S e h l k e mit ihrem drei Monate alten Kind und ihrer 51 Jahre alten Mutter Marie Scharfe eine Wohnung im vierten Stockwerk. Gegen Mitternacht wurden die Bewohner des Hauses durch laute Hilferufe aus dem Schlaf geschreckt, die aus der Wohnung der Sehlke kamen. Gleich darauf sah ein Hausbewohner den erst Donnerstag von seiner Frau geschiedenen Ehemann rasch die Treppe herunterkommen. Nichts Gutes ahnend begab er sich sofort in die Wohnung der Sehlke. In der Küche und in der Stube lagen in großen Blutlachen Frau Sehlke und Frau Scharfe, beide durch Beilhiebe furchtbar zugerichtet. Im Wohnzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des drei Monate alten Kindes der Frau Sehlke mit einer klaffenden Stirnwunde. Die beiden schwerverletzten Frauen wurden sofort in das Lazarus-Krankenhaus geschafft, wo Frau Sehlke kurz nach ihrer Einlieferung verstorben ist. Auch die Mutter der Getöteten hat so schwere Verletzungen erlitten, daß sie kaum mit dem Leben davon kommen dürfte. Als Täter kommt mit höchster Wahrscheinlichkeit der geschiedene Ehemann der Frau Sehlke, der 34 Jahre alte Erich Sehlke in Frage, der nach der Tat geflüchtet ist. Vermutlich dürfte er die Tat aus Eifersucht oder Rache begangen haben.
Folgenschwerer Gerüsleinslurz in Köln. — Zwei Tote, vier Schwerverletzte.
Ein folgenschweres Unglück ereignete sich Donnerstag in einer Fabrikhalle des Deutz-Humboldt- Werkes in Köln-Kalk. Eine Anstreicherfirma hatte ein etwa 10 Meter hohes Gerüst errichtet. Als man gerade die letzte Hand an dem Gerüstaufbau legen wollte, brach ein Balken, wodurch das ganze Gerüst zusammenstürzte. Fünf Anstreicher und ein Gerüstbauer wurden in die Tiefe gerissen. Zwei von ihnen waren sofort tot, während die drei übrigen sehr schwere Verletzungen davontrugen. Ein in der Nähe des Gerüstes stehender Arbeiter wurde von einem Balken am Kopf getroffen und ebenfalls schwer verletzt. Bei allen vier Verletzten besteht Lebensgefahr. Ein auf dem Gerüst stehender Vorarbeiter konnte sich dadurch retten, daß er sich an eine Eisenklammer des Hallenbaues klammerte, wahrend unter ihm das Gerüst zusammenstürzte. Er konnte nach einiger Zeit aus seiner gefährlichen Lage befreit werden.
Zum Ozeanflug gestartet.
Die polnisch-amerikanischen Brüder Joe und Ben A d a m o w i tz , die schon mehrfach versucht haben, den Ozean im Flugzeug zu überqueren, sind am Donnerstagmorgen erneut nach Harbour Grace (Neufundland) gestartet, um von dort ohne Aufenthalt nach Warschau zu fliegen. Sie werden, bis Harbour Grace von dem Flieger Holger Hoiriis begleitet, der im Jahre 1931 auf seinem Fluge nach Kopenhagen denselben rot-weiß-blauen Eindecker benutzte, mit dem die Brüder Adamowitz jetzt ihren Flug angetreten haben. Die Flieger sind um 3.16 Uhr Ostnormalzeit in Harbour Grace gelandet.
Kraftwagen rast in einen Kanal. — Fünf Tote.
Bei Verduns (Nordfrankreich) fuhr in der Dunkelheit ein mit sieben Personen besetzter Kraftwagen
in einen Kanal. Don den Insassen konnten nur zwei Personen gerettet werden. Die übrigen fünf Personen wurden erst nach mehrstündigen Bemühungen tot geborgen.
Eine Granate beim Transport explodiert. Vier Tote, drei Schwerverletzte.
Beim Transport nichtzuverwendender Geschosse, die für industrielle Zwecke gebraucht werden, explodierte am Donnerstag in Porto di Marghera bei Venedig eine Granate. Vier Arbeiter wurden getötet, drei schwer verletzt.
Strahenschlacht zwischen Polizei und streikenden Straßenbahnern in Amerika.
Anläßlich einer Streikkundgebung der Straßenbahner in Milwaukee tarn es zu schweren Ausschreitungen und blutigen Kämpfen. 2000 streikende Straßenbahnschaffner und deren Mitläufer bewarfen mit Steinen die von Arbeitswilligen geführten Straßenbahnwagen und gingen mit Knüppeln gegen die Streikbrecher vor. 200 Polizisten mußten ein- gesetzt werden. Mit Tränengas und Gummiknüppeln konnte die Polizei nach achtstündigem heftigem Kampf endlich der Lage Herr werden und die Streikenden auseinandertreiben. 20 Personen, darunter 7 Polizisten, mußten mit schweren Derletzun- gen ins Krankenhaus geschafft werden. Fünf Straßenbahnwagen wurden vollkommen zertrümmert, zahlreiche andere schwer beschädigt. Der gesamte Straßenbahnverkehr ist lahmgelegt. 58 Personen wurden verhaftet.
Wettervoraussage.
Die Störung, die in unserem Bezirk heftige Gewittertätigkeit mit über 20 Millimeter Niederschlag brachte, zieht sich südöstlich nach den Balkanländern zurück. Indessen breitet sich der hohe Druck von Westen her über Skandinavien aus, so daß wir an feine Südseite zu liegen kommen und daher die Winde nach Osten zu drehen werden. Wenn auch vorerst einzelne gewitterartige Niederschläge zu- standekommen, so wird sich doch die Wetterlage wieder beruhigen und bei aufheiterndem Himmel werden die Temperaturen tagsüber anfteigen.
Aussichten für Samstag: Wolkig und wieder mehr aufheiternd, tagsüber wärmer, meist trocken.
Aussichten für Sonntag: Vielfach aufheiterndes, warmes und trockenes Wetter.
Lufttemperaturen am 28. Juni: mittags 23,3 Grad Celsius, abends 14,8 Grad; am 29. Juni: morgens 15,6 Grad. Maximum 24,6 Grad, Minimum 13,9 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 28. Juni: abends 19,6 Grad; am 29. Juni: morgens 17,0 Grad Celsius. — Niederschläge 23,1 Millimeter. — Sonnenscheindauer 3,8 Stunden.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellv. Hauptschviftleiter: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Feuilleton: I. V.: Ernst Blumschein, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. V. 34: 11 000. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts- Buch. und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.
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