Schnell und friedlich hat Gott unsere gute Mutter und Ahne
2581 l>
Giessen, den 28. April 1934.
02287
Frau Elisabeth Ohr Wwe. und Angehörige
Gießen, den 28. April 1934.
557D
2556C
statt-
bis 7. Mai 1934 einschließlich gemahnt:
25640
4,—
4,—
IIIIIIIIINIIIIIIIIIINIIIIIIIIIIIIIlIhllllllllllllllllllllll
zu verm. Zu er-
i»aktLst^G?A 1III1IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIU
3,—
3,—
RM.
5,—
Gießen, den 28. April 1934.
Bürgermeisterei Gießen. 3.23.: Bartholomäus.
Beerdigung: Montag, den 30. April, nachmittags 7,3 Llhr, auf dem Neuen Friedhof. - Don Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.
2,— wird Rate
Ranglogen mit vier Plätzen
Sperrsitz (Reihe 1 bis 9), 1. Rang (Reihe
3 und 4)
Sperrsitz (Reihe 10 bis 13), 1. Rang (Reihe
5 und 6), Logenrückplätze
Sperrsitz (Reihe 14 bis 18), 2. Rang Vorder- platz (Reihe 1, Mitte)
2. Rang (Reihe 2 und 3)
2. Rang (Reihe 4 und 5), 2. Rang (vordere
Seitenreihe)
Mit Rücksicht auf den Rechnungsabschluß dringend um pünktliche Einlösung der letzten gebeten.
Statt Karten.
Beim Heimgang unseres teueren Entschlafenen sind uns so unendlich viel Beweise aufrichtiger, herzlicher Anteilnahme und so viele Blumenspenden zuteil geworden, dass es uns nicht möglich ist, jedem einzelnen zu danken. Wir tun es auf diesem Wege.
Im Namen der Hinterbliebenen:
Frau Marie Schwan
5,- 10,—
Oeffentliche Mahnung.
Folgende Rückstände werden hiermit zur Zahlung
Schulgeld für die Hessische Studienanstalt für Februar und März 1934,
Wohnungsmiete aus städtischen Häusern usw. für Februar und März 1934,
6. Ziel Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen einschließlich Sondergebäudesteuer 1933 sowie die für 1933 und frühere Jahre nachträglich veranlagten und bis 25. März 1934 zu zahlenden Beträge.
Rach Ablauf dieser Frist erfolgt ohne weitere Mahnung Einzug der. rückständigen Beträge auf Kosten der Schuldner.
Bei den Steuerzahlungen werden die vorgeschrie- benen Verzugszinsen erhoben.
Gießen, den 28. April 1934.
Stadtkasse Gießen.
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DANKSAGUNG
Für die außerordentlich vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die reichen Blumenspenden bei dem Heimgänge unseres lieben Entschlafenen, für die tröstenden, tief empfundenen Worte des Herrn Pfarrers, sowie für das weihevolle Cellospiel des Herrn Emst Schneider, dem Fahrbeamtenverein, der Fünfzigervereinigung und dem Kriegerverein für die letzte Ehrung meinen herzlichsten Dank.
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Gießen
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<n der Zeit von 10 bis 13 und von 17 bis 18 Uhr.
Rach Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt am Main 37210 Kasse des Stadttheaters Gießen erfolgt Uebersendung der Abonnementskarten
Die zu zahlende achte Rate beträgt-für:
Ranglogen 2 bis 6 und 13 bis 17, 1. Rana,
(Reihe 1 und 2)
Ranglogen 7, 8, 11 und 12, Proszenimums- logen
Xuife Mickel, geb. Kraußer, Wwe.
nach einem inhaltsreichen Leben heute vormittag in ihrem 87. Jahre heimgeholt, ohne Krankenlager, Kampf und Schmerz.
Marie (Lhringhaus, geb. Mickel, und Familie Oberstudienrai Otto Mickel, und Familie Anna Ködding, geb. Mickel, und Familie Maria Mickel, geb. Vollert, und Kinder
Witwe des t Reg.-Baurals Heinrich Mickel
Kassel, Gießen, Gberstadt bei Lich, Wetzlar, den 27. April 1934.
Bekanntmachung.
Der auf Dienstag, den 1. Mai 1934 (Feiertag der nationalen Arbeit) fallende Wochenmarkt findet am TNontag, dem 30. April 1934, und der auf Donnerstag, den 10. Mai 1934 (Himmelfahrttag) fallende Wochenmarkt findet am Mittwoch, dem 9. Mai 1934,
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Gtadttheater-Abonnement.
Die Einlösung des achten Abschnitts der Abonnements für Dienstag, Mittwoch und Freitag hat an der Theaterkasse, Johannesstraße 3, zu erfolgen, und zwar: 2553C
Mittwoch, den 2. 2Hal 1934, für die Dienstag- Abonnenten,
Donnerstag, den 3. Mai 1934, für die Mittwoch- Abonnenten,
Freitag, den 4. Mai 1934 für die Freitag-Abonnenten
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Bekanntmachung
der Allg. Ortskrankenkasse für den kreis Gießen.
Den berechtigten Wünschen der arbeitenden Bevölkerung nachkommend, verlegen wir unsere Schalterstunden wie folgt:
1. wochentags (außer Samstags) von 8.30 bis
12.30 Uhr.
2. Samstags von 8 bis 11 Uhr.
Wir bitten mit Rücksicht auf die durchgehende Arbeitszeit (von 7 bis 15 Uhr) und die zur Bearbeitung an den Schaltern in Empfang genommenen Anträge usw. der Verlegung der Geschäftsstunden Verständnis entgegenzubringen. Die Arbeit des Schalterbeamten ist mit seinem Schalterdienst noch lange nicht beendet. 2595D
Allgemeine Ortskrankenkasse für den Kreis Gießen.
Jung, Direktor.
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Donnerstag,3.5. 20-geg.23 Uhr: Fiesko.
Freitag, 4.5., 19-nach22.30U.
Försterchristl Meuinszenierü. Samstag, 5.5., 20 —geg.23Uhr: Fiesko.
Sonntag, 6.5., 1L-nach21.30U.
Försterchristl.
Illlllllllllllllll iüiiVM
Bekanntmachung.
Donnerstag, den 3.2Hai 1934, findet in Gießen Rindvieh- (Ruhvieh-) Markt statt. Auftriebszeit von 7 bis 8 Uhr vormittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft.
Nächster Schweinemarkt: Mittwoch, den 30. Mai 1934. 25720
Gießen, den 26. April 1934.
Bürgermeisterei Gießen. J.D.: B a r,t h 0 l 0 m ä u s.
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister, Abteilung A, wurde eingetragen: 25650
Am 20. März 1934: a) die Firma Zenlral-Rund- funkvermittlung Rams, Gießen, Kommanditgefell- schäft. Persönlich haftender Gesellschafter ist Ingenieur Johannes Rams in Gießen. Die Kommanditgesellschaft hat am 1. Februar 1934 begonnen. Es sind 2 Kommanditisten vorhanden, b) Bei der Firma L. W. Rowack & Sohn in Gießen: Curt Heinemann ist aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschieden und diese erloschen. Das Geschäft ist mit dem Rechte der Weiterführung der seitherigen Firma auf Ilse Rowack in Gießen als Alleininhaberin übergegangen.
Am 9. April 1934: a) bei der Firma Gießener Stempel- und Farbenfabrik Joseph üreuter in Gießen: Dem Fritz Kreuter in Gießen ist Prokura erteilt. Er ist berechtigt, die Firma in Gemeinschaft mit einem der übriaen Prokuristen zu zeichnen, b) Bei der Firma Lh. F. Roll in Gießen: Gottlieb Georg Stark ist durch Tod ausgeschieden. Das Geschäft ist nebst Firma auf den Kaufmann Adolf Stark in Gießen als Alleininhaber übergegangen.
Am 10. April 1934 bei der Firma Lauer & Wöll in Gießen: Die Firma ist geändert in: Johannes Lauer. Ludwig Wöll ist aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschieden und diese erloschen. Johannes Lauer haftet für alle im seitherigen Geschäftsbetrieb eingegangenen Verpflichtungen der offenen Handelsgesellschaft und führt das Geschäft als Einzelkaufmann weiter.
Am 13. April 1934 bei der Firma Vlumenhaus Karl Dieh in Gießen: Die Firma ist geändert in Blumenhaus Rudolf Schneider, Karl Dietz Nachfolger. Inhaber ist Gärtnereibesitzer Rudolf Schneider in Gießen. Die Uebernahme der seither im Ge- schäftsbetrieb begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Am 16. April 1934 die Firma Franz Soldan in Gießen. Inhaber ist der Gastwirt Franz Soldan in Gießen.
Gießen, den 26. April 1934.
Hessisches Amtsgericht.
Amtliche Bekanntmachung -es Landratsamt Wehlar.
Gebührenordnung der Schornsteinfeger.
Auf Grund des § 77 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1900 wird für den Gewerbebetrieb der Schornsteinfeger folgende Gebührenordnung erlassen:
1. Für das einmalige Kehren
a) eines besteigbaren Schornsteins eine Grundgebühr von 0,20 RM. und für jedes Stockwerk ein Zuschlag von 0,04 RM.;
b) eines russischen Schornsteines eine Grund- gebühr von 0,15 RM. und für jedes Stockwerk ein Zuschlag von 0,04 RM.;
c) eines auf einen Schornstein aufgesetzten Rohres oder Ventilationsaufsatzes 0,05 RM.;
d) eines Schornsteines für gewerbliche Zwecke, wie Bäckereien (auch in Privat- und Gemeindebackhäusern), Brauereien, Brennereien, Wäschereien usw. eine Grundgebühr von 0,25 RM. und für jedes Stockwerk ein Zuschlag von 0,04 RM.;
e) eines Zentralfeuerungsschornsteines in einem Ein- vis Zweifamilienhaus 0,45 RM., in größeren Gebäuden 0,90 RM.
Als Stockwerk sind zu berechnen sämtliche Geschosse, die der Schornstein durchläuft, auch Dach- und Kellergeschoß. Letzteres indessen nur dann, wenn sich in ihm eine Feuerstelle befindet. Werden aufgesetzte Schornsteine von den darunter liegenden Stockwerken benutzt, so rechnen sie von dem Stockwerk an, von welchem sie benutzt werden. Bei freistehenden Schornsteinen und solchen, die höher als 1,50 m über die Dachfläche aufgeführt sind, und bei hohen Speichern roerben je 3 m Höhe für ein Stockwerk angenommen.
2. Für das Ausbrennen eines Schornsteines mit Einschluß der unmittelbar darauf vorzunehmenden Reinigung sind die doppelten Gebühren zu 1 zu entrichten.
Dis zum Ausbrennen erforderliche Material m dem Schornsteinfeger vergütet oder ge» I-< । - - i werden. Nimmt das Ausbrennen eines einzelnen Schornsteins länger als eine Stunde in Anspruch, so ist außer den tariflichen Gebühren ein Zuschlag für jede angefangene Stunde von 0,80 RM. zu entrichten.
3. Bei Inanspruchnahme außer der regelmäßigen Kehrperiode oder wenn auf Verlangen die gemeldete Reinigung verschoben wird, steht dem Schornsteinfeger eine Ganggebühr nach auswärts über 2 km vom Wohnort von 0,75 RM., auch Wohnort, und bis zu 2 km Entfernung von 0,25 RM. zu. Außerdem sind die tariflichen Gebühren für die Schornsteinreinigung zu entrichten.
4. Für die Besichtigung und Begutachtung von Schornsteinen und Ausstellung einer Bescheinigung über deren ordnungsmäßige Beschaffenheit sowie für die Nachreoision, falls dazu von der Polizeibehörde Auftrag erteilt worden ist, ober bie Bescheinigung gegenüber ber Behörde verwenbet werben soll, für jeden Schornstein 0,40 RM., minbeftens jedoch 1,— RM. neben ber Ganggebühr gemäß Ziffer 3.
5. Bei Reinigung ber Schornsteine zur Nachtzeit auf Wunsch bes Eigentümers, im Winter (vom 1.10. bis 31.3.) vor morgens 8 Uhr, im Sommer vom 1. 4. bis 30. 9.) vor morgens 7 Uhr, finb die doppelten Gebühren zu entrichten.
6. Die Einigung über die Gebühren des Reinigens von freistehenden Fabrikschornsteinen bleibt den Beteiligten überlassen. Wird eine Einigung nicht erzielt, so entscheidet die untere Verwaltungsbehörde.
7. Auf Verlangen ist eine schriftliche Rechnung, getrennt nach einzelnen Gebührensätzen, aufzu- stellen.
8. Diese Gebührenordnung tritt mit dem 1. Mai 1934 im Kreise Wetzlar einschließlich der Stadt Wetzlar in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden sämtliche bisherigen Gebührenordnungen des Kreises aufgehoben.
Die Ortspolizeibehörden werden um entsprechende Weiterbekanntgabe ersucht. 25880
Wetzlar, den 26. April 1934.
Der Lcmdratr örlllo»


