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Ruhmesblatt in der Geschichte des Rodhekmer Krie­geroereins werden.

I Lützellinden, 24. April. Anläßlich des Ge­burtstages unseres Führers und Volks­kundlers Adolf Hitler fand eine Versammlung der hiesigen Parteimitglieder statt. Stützpunktleiter Pg. Schwarz wies in seiner Ansprache auf die Bedeutung des Tages hin. Anschließend zeigte Schulungsleiter Pg. Lehrer Goubeaud eine größere Anzahl Lichtbilder aus dem Leben Adolf Hitlers und gab die entsprechende Erläuterung dazu. Zum Schlüsse sprach Pg. Goubeaud über die Ju- gend des Führers, wobei er besonders seine harte Jugendzeit betonte. Mit dreifachem Sieg-Heil auf Führer, Volk und Vaterland wurde die Feier be­endet. Nachdem vor kurzem durch den LOF. An­träge der Pächter auf Pachtpreisermäßi­gung entgegengenommen worden waren, fand auf dem Pachteinigungsamt in Wetzlar in Anwesenheit von Vertretern der Pächter und Verpächter eine Einigung statt. Während man bei privaten Pacht- stücken kaum eine Pachtpreisermäßigung erreichte, wurden die Gemeindestücke an der Zechweide um 40, teilweise sogar 50 v. H. heruntergesetzt, da das Land minderwertig ist und nur sehr geringe Er­träge erzielt worden sind. Hier ist in diesem 3ahre eine rege Bautätigkeit zu verzeichnen. Nachdem bereits unter Inanspruchnahme des Staats­zuschusses mehrere An- und Umbauten fertiggestellt wurden, befinden sich jetzt zwei neue Wohnhäuser im Bau. Außerdem sollen in diesem Jahre noch zwei weitere Wohnhäuser errichtet werden.

O Groß-Rechtenbach, 25. April. Anläß­lich des Geburtstags des Führers fand hier eine stark besuchte Versammlung der Orts- aruppe der NSDAP, statt. Nach einer kurzen An­sprache des Ortsgruppenleiters Karl Lang und einem Gedichtvortrag von Frl. Ludwig hielt Pg. Bürgermeister Dr. Neumann die Hauptansprache, in der er die Person und das Wirken des Führers eindrucksvoll würdigte. Die Ansprache klang mit dem Deutschlandlied aus. Hierauf folgten Gedicht­vorträge und lebende Bilder des BDM. und der Gesang von Fahnenliedern. Nach der Schlußan­sprache des Ortsgruppenleiters wurde des Führers mit dreimaligem Sieg-Heil gedacht und zum Schluß gemeinsam das Horft-Wessel-Lied gesungen. In

einer Versammlung unter Leitung des Ortsbürger- Meisters Langsdorf wurde hier nach einem Vortrag des Kreisbrandmeisters Riegel eine Freiwillige Feuerwehr gegründet. 22 junge Volksgenossen erklärten sofort ihren Beitritt. Zum Führer der Wehr wurde Kreisstraßenwärter Friedrich Schmidt bestimmt. Die Versammlung wurde mit dreimaligem Sieg-Heil auf den Führer geschlossen.

Oer Bankraub in Mainz.

Mainz, 26. April. (LPD.) lieber den Verbleib der Täter und des Wagens bei dem Bankraub in Mainz ist bis jetzt fiichts Zuverlässiges be­kannt geworden. Auf die nachstehende Beschreibung, die von Zeugen gegeben wird, die den Wagen und die Täter aus der Nähe gesehen haben, und die teilweise von der früheren Beschreibung abweicht, wird mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht, die Behörde bei der Fortsetzung der Ermittlungen unterstützen zu wollen.

Es hat sich inzwischen ein Kraftfahrer gemeldet, an dem der Wagen vorbeisuhr, mit dem später die Täter flüchteten. Er gibt von dem Wagen folgende Beschreibung: AeltererAdler-Favorit" (Baujahr 1928/29), dunkelblaue Lackierung, schwarzer, durch Alter und mangelhafte Pflege grau schimmernder Dachbezug An der Rückwand des Wagens befand sich ein stark verbrauchtes mil drei Bolzen befestig­tes Reserverad. Auf der Zierscheibe, die den Halter des Reserverades verdeckt, war die ursprünglich vernickelte TypenbezeichnungAdler-Favorit" mit chwarzer Farbe überstrichen, aber noch schwach er­kennbar. Auf dem quadratischen Kennzeichen stan­den die Zeichen IT über der Zahl 40771. In der rechten oberen Ecke des Kennzeichens befand sich ein vernickelter oder verchromter Ring, der eine Zellu­loidscheibe festhielt, die jedenfalls'den Stempel der Zulassungsbehörde vor Beschädigungen schützen ollte. Ob das Kennzeichen abgestempelt war bleibt dahingestellt. Der Zeuge gab weiter an, daß der Führer des Wagens 27 bis 30 Jahre alt gewesen sei, langes Gesicht und dunkle Haaare gehabt und einen dunkelblauen Anzug mit langer Hose getra­gen habe.

Ein Mädchen, an dem die Täter bei ihrer Flucht

aus dem Dcmkgebaude in den Kraftwagen vorbei­stürzten, albt folgende Beschreibung: Der erste aus dem Hause laufende Täter war glatt rasiert, etwa 26 bis 30 Jahre alt, 1,70 Meter groß und gesetzt.

Hohe Zuchthausstrafen für Devisen­schieber.

LPD. D a r m st a d t, 26. April. Nach zweitägiger Verhandlung wurde heute von der Großen Straf­kammer Darmstadt das Urteil gegen vier Angeklagte wegen Devisenschiebung bzw. Beihilfe dazu gefällt. Zwei Bankbeamte Schweizer Staatsangehö­rigkeit, die früher in Deutschland ihre Geschäfte getrieben und auch lange Jahre in der Schweiz ein Bankgeschäft führten, hatten jahrelang Arbi­tragegeschäfte unternommen und trotz des Verbotes das Bargeld über die Grenze nach der Schweiz ge- schafft. Zunächst hatten die Angeklagten Effekten erworben, die noch nicht von der Nummernkontrolle der Devisenbewirtschaftungsstelle erfaßt waren. Im August vergangenen Jahres kam man ihnen auf die Spur, und als der Hauptangeklagte Norbert Franck wieder einmal aus der Schweiz zurück­kehrte, wurde er verhaftet. Im Laufe der Ver­handlung wurde ihm nachgewiesen, daß er im Laufe eines Jahres über 600 000 Mark über die Grenze geschafft hat. Sein Bruder Her­mann Franck leugnete in der Verhandlung, von diesen Dingen etwas gewußt zu haben. Mitange- klagt sind außerdem zwei Verwandte, ein Autover­mieter Karl Stark aus Berlin, der drei Konten bei Berliner Banken für die Brüder Franck unter seinem Namen führte, und ein junger Kaufmann S. Dahlerbrück), der Konten für die beiden Franck führte und Effekten für sie verkaufte. Das Gericht verurteilte Norbert Franck zu sechs Jahren Zuchthaus und 112 000 Mark Geldstrafe, ersatz­weise elf Monate Zuchthaus und zwei Monate Ge­fängnis, den Angeklagten Hermann Franck zu sieben Jahren Zuchthaus und 140 000 Mark Geldstrafe, ersatzweise ein Jahr Zuchthaus, den Kaufmann Siegfried Dahlerbrück; aus Eberstadt bei Darmstadt wegen Beihilfe und Ur­kundenfälschung zu einem Jahr Gefängnis. Der Autovermieter Karl Stark, Berlin, wurde mangels ausreichenden Beweises freigesprochen.

Buntes Allerlei.

X-Strahlen-photographien als Beweismittel.

Vor dem Berufungsgericht in der indischen Stadt Kalkutta konnte ein Inder eines Verbrechens über« führt werden, das vor neun Jahren begannen wor« den war. Den Schuldbeweis erbrachte eine X-Strah. len-Photographie. Im Jahre 1925 wurde in einem indischen Dorf ein Haus um die mitternächtige Stunde von Räubern überfallen. Der Bewohner des Hauses gab mehrere Schüsse auf die Beine der Einbrecher ab, die daraufhin die Flucht ergrif­fen. Vor kurzem gestand nun ein notorischer Räu­ber seine Taten ein, darunter auch den Ueberfaö, der im Jahre 1925, wie erwähnt, in dem indischen Dorfe verübt worden war. Er nannte den Namen des Räuberhauptmanns, der alsbald verhaftet wurde. Der Verhaftete stritt aber alle Beschuldigun­gen ab und behauptete auch, er habe mit dem er­wähnten Ueberfall nicht das geringste zu tun ge­habt. Irgend welche Narben waren an ihm nicht zu entdecken. Man fertigte dann aber doch eine X-Strahlen-Photographie von seinen Beinen an und konnte auf diese Weise nachweisen, daß fünf kleine Kugeln in fein Knie eingedrungen waren. Das Berufungsgericht verurteilte ihn auf Grund dieses Beweises zu sieben Jähren Zuchthaus.

Die Speiserechnung des Zoologischen Gartens.

In dem Jahresbericht des Londoner Zoologischen Gartens wird der Jahresverbrauch an Nahrungs­mitteln im einzelnen wie folgt angegeben: 198 Ton­nen Pferdefleisch, 46 Tonnen frische Fische, 275 Ton- nen Heu und Klee, 10 Tonnen Roggen und Hafer, 184 000 Bananen, 8 Tonnen Aepfel, 6 Tonnen Rüben, 35 Tonnen Kartoffeln, 20 Tonnen Biskuit und Bisquitmehl, 19 800 Eier, 686 Pfund Mehl- Würmer, 471 Pfund getrocknete Fische, 250 Pfund Sandhüpfer. Für diese Nahrungsmittel wurden etwa 150 000 Mark aufgewendet.

Einer Erklärung bedarf vielleicht der Posten Sandhüpfer". Es handelt sich hier um winzige Krustentiere, die die Küsten bevölkern und in den Aquarien zu den Hauptnahrungsmitteln gehören.

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Jtur V, Rr. 3454/io, Grabgarten daselbst = 104 qm. Schätzungsbetrag: 40 000 RM.

Gießen, den 10. März 1934.

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