Das Staatsbegräbnis für Generaloberst von kluck
DNB. Berlin, 24. Okt. Einer der größten Heerführer des Weltkrieges, Generaloberst a. D. Alexander von Kluck, ist auf dem Südwestkirchhos in Stahnsdorf zur letzten Ruhe gebettet worden. Durch ein feierliches Staatsbegräbnis ist dem verdienten Führer der I. Armee, die die deutsche Front bis vor die Tore von Paris vorgetragen hat, die höchste Ehre zuteil geworden. Unmittelbar an der Kapelle hatten die Spielleute und die Musikkorps Aufstellung genommen. Es folgte ein Bataillon der Wachttruppe Berlin, anschließend das Trompeterkorps und die Erste Eskadron des Reiterregiments Potsdam und eine Batterie des Artillerieregiments 3 der l. Kaoalleriedivision Potsdam. Ihnen schloffen sich an die Regimentsvereine des Grenadierregiments 3, der Regimenter 49, 55, 66, 43, 33 und 34, Abordnungen des Kyffhäuferbundes, des RSDFB. (Stahlhelm), der NSKOV., des Reichsverbandes deutscher Offiziere und der Burschenschaft „Reo- Germania".
Bor dem Rednerpult in der Friedhofskapelle stand der schlichte Sara, geschmückt mit den Reichsflaggen, Lorbeer und Lilien. Am Kopfende lagen Helm und Degen des verstorbenen Heerführers, zu Füßen des Sarges vier Ordenskissen. Zwei Offiziere der Wachttruppe mit gezogenem Degen, zwei Unteroffiziere mit aufgepflanztem Seitengewehr und je zwei Unteroffiziere des Reiterregimentes Potsdam und des Artillerieregimentes 3 mit gezogenem Säbel hielten die Ehrenwache.
Diele hohe Offiziere, Vertreter der SA., SS., der Schupo und der Landespolizei, der PO. und der HZ. sowie der Regimentsvereine nahmen in den Bänken Platz, unter ihnen der Chef der Heeresleitung, General Freiherr von Fritsch, als Vertreter des Führers, Generalfeldmarschall von Mackensen als Vertreter des früheren Kaisers, General von Liebmann als Vertreter des Reichswehrministeriums, General von Kuhl für den früheren Kronprinzen, der ehemalige Kriegsminister, General von Scheuch, sowie der Führer des Reichsverbandes der deutschen Offiziere, General Graf von der Goltz, Oberst Reinhardt vom Kyffhäuserbund, Reichsarbeitsminister S e l d t e, Dr. Schacht und General von Hindenburg. Die Militärattaches von Japan, der Türkei, Ungarn und Oesterreich legten kostbare Kränze am Sarge nieder.
Um 14 Uhr gab der Stadtkommandant, Generalmajor Schaumburg, das Kommando „Stillgestanden!". Ein Orgelpräludium leitete über zu^der Gedächtnisrede des Hofpredigers D. Doehring. Dann wurde der schlichte Eichensarg auf die mit sechs Rappen bespannte Lafette gesetzt, während die Truppen die Ehrenbezeugung erwiesen. Offiziere mit den Ordenskissen folgten. Hinter der Geistlichkeit, unter ihnen Reichsbischof Müller, schritten die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die hochbetagte Witwe wurde vom Vertreter des Führers und Reichskanzlers, General von Fritsch, sowie von Generalfeldmarschall von Mackensen geführt. Unter gedämpftem Trommelschlag und Choralweisen zogen die Truppenteile am Sarge vorbei. Anschließend setzte sich dann die Lafette mit dem Sarge in Bewegung, gefolgt von den Angehörigen und den übrigen Leidtragenden.
Inmitten von Kiefern und Tannenbäumen hat man dem toten Heerführer die letzte Ruhestätte bereitet. Hofprediger D. Doehring sprach Dankgebet und Segen, schließend mit dem Vaterunser und dem Nachruf: „Bleib du im ew'gen Leben mein guter Kamerad!" Während die Ehrensalven über das offene Feld hinwegrollten, sank der Sarg in die Tiefe.
In Vertretung des Führers und Reichskanzlers als obersten Befehlshabers der Wehrmacht sprach der Chef der Heeresleitung, General der Artillerie Freiherr von Fritsch, Worte des Gedenkens: „In tiefer Trauer steht die Wehrmacht, steht Deutschland am Grabe des Heimgegangenen Generalobersten von Kluck, des unvergeßlichen kühnen und wagemutigen F e l d h e r r n , der als tapferer Soldat in drei Kriegen in Verteidigung seiner Heimat für Deutschland gekämpft und geblutet hat. In Vertretung des Führers und Reichskanzlers bin ich von diesem beauftragt, dem verewigten Generalobersten einen letzten Abschiedsgruß und einen letzten Dank zu sagen für all das, was er in einem reich gesegneten Leben, in langen, arbeitsreichen Friedens- und ehrenvollen Kriegsjahren für das Heer und damit für das deutsche Volk getan und geleistet hat. Unvergänglichen Lorbeer hat der Verewigte als Oberbefehlshaber der auf dem entscheidenden Stoßflügel befindlichen I. Armee an die Fahnen seiner siegreich vorwärts
stürmenden Truppen zu heften gewußt. Der letzte Sieg wurde uns durch ein tragisches Geschick verwehrt. Aber der ruhmreiche Name Kluck ist in das Buch der Geschichte eingetragen und wird stets ehrend mit den Ersten genannt werden, wenn das Blatt des Weltkrieges aufgeschlagen wird. Als Mann, als Soldat, als Heerführer war und bleibt er uns allen einleuchtendes Vorbild in alle Zukunft."
Generalfeldmarschall von Mackensen legte
dann im Namen des früheren Kaisers einen Kranz nieder. Weiter sprachen ein Vertreter des früheren Kronprinzen, des Reichsverbandes deutscher Offiziere, des Kyffhäuferbundes und Reichsbischof Müller. Ein Wort des Gedenkens sprach auch Staatssekretär Milch im Namen des Reichsministers Göring. Auch Münster, die Ge- burtsstadt des Verewigten, ehrte seinen Ehrenbur. ger mit einem Kranz. Dann defilierten Reichswehrformationen im Parademarsch am Grabe vorbei.
Kommunalpolitische Tagung in Alsfeld.
I Alsfeld, 23. Oktober. Dieser Tage fand im großen Saale des „Deutschen Hauses" unter dem Vorsitz des Kreisobmanns, Bürgermeister Dr. V ö l s i n g, eine Tagung der Kreisabteilung Alsfeld des Deutschen Gemeindetags, Landesdienststelle Hessen - Hessen- Nassau, statt, zu der 83 Bürgermeister des Kreises Alsfeld erschienen waren.
Der Kreisbauernführer von Oberhefsen-Ost, Pg. Geiß (Vadenrod), hielt zuerst einen Vortrag über
„praktische Iragen aus der Durchführung des Reichserbhofgefehes".
Er befaßte sich insbesondere mit der Auslegung und der Rechtsprechung der Anerbengerichte zu den Paragraphen 37 und 15 des Reichserbhofgesetzes. Paragraph 37 stellt den Grundsatz auf, daß der Erbhof unveräußerlich und unbelastbar ist. Der Vortragende erläuterte den Zweck und die Bedeutung dieser Begriffe und die Richtlinien über die zu gewährenden Ausnahmen von diesem Grundsatz. Bei Belastung von Erbhofgrundstücken habe man nach der Rechtsprechung der Anerbengerichte ein Drittel des Einheitswertes angenommen bzw. eine Belastung bis zur Hälfte des Betriebswertes als Höchstgrenze. Diese Grundsätze werden durch entsprechende Beispiele erläutert. In ausführlicher Weise befaßte sich dann der Redner mit den Gutsübergabeverträgen, wobei er die verschiedenen Möglichkeiten auseinandersetzte, den । Hof auf einen Nachfolger zu übertragen. Von In-1 teresse war dabei die Mitteilung, daß das einge-1 brachte Gut der Ehefrau bei Einheiratungen im Uebergabevertrag nicht zur Herauszahlung der Anteile der Kinder Berücksichtigung finden darf. An Hand von zwei Beispielen eines Gutsübergabevertrages gab der Redner eine allgemeinverständliche Anleitung für die Abfassung von Uebergabeverträ- gen und empfahl die Mitarbeit der Bürgermeister ei den Vorarbeiten für die Verträge. Von besonderem Interesse war bezüglich der Uebergangszeit die Feststellung, daß alle Testamente, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reichserbhofgesetzes (1. Oktober 1933) errichtet sind, soweit sie nicht im Einklang mit dem Reichserbhofrecht stehen, hinsichtlich aller Bestimmungen über Hof und Zubehör ungültig sind. Zu Paragraph 15 des Reichserbhofgesetzes gab Kreisbauernführer Geiß interessante Erläuterungen über den Begriff der Bauernfähigkeit und dessen Auslegung, sowie über die Entziehung derselben. Bei Verlust tritt Zwangsverwaltung, oder Uebertragung des Hofes auf eine andere bauernfähige Person ein. Am Schlüsse seiner Ausführungen gab der Vortragende eine belehrende Darstellung des für den Erbhof wichtigen Begriffes der Ackernahrung, deren Vorhandensein bekanntlich die Voraussetzung für die Eintragung in die Erbhöferolle ist. An den sehr lehrreichen und tiefgründigen Vortrag schloß sich eine rege Aussprache an.
Im Anschluß hieran sprach Bürgermeister Dr. V ö l s i n g (Alsfeld) über
das neue Reichsjagdgefeh vom 3. Iuli 1934, wobei er zunächst einen allgemeinen Ueberblick über den Zweck und den Geist des neuen Reichsjagdgesetzes gab. Danach sollen für alle Zukunft Wild und Jagd als wertvolle deutsche Volksgüter erhalten bleiben und dem eigensüchtigen wirtschaftlichen Verhalten einzelner Jagdpächter ein Ende
bereitet werden. Der Vortragende behandelte die Grundprinzipien des neuen Jagdrechts und wies dabei auf die grundlegenden Aenderungen hin, die das neue Reichsjagdgesetz gegenüber dem seitherigen hessischen Jagdrecht hinsichtlich der Jagdverpachtung bringt. Für hessische Verhältnisse neu ist die Bestimmung, daß der Ertrag der Jagdnutzung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d. h. aller Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Markung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, grundsätzlich an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen ist. Seither floß in Hessen der Erlös aus der Jagdpacht der Gemeinden in die Gemeindekasse. Für die Uebergangszeit ist nach Artikel 67 des Reichsjagdgesetzes die Möglichkeit gegeben, daß es hinsichtlich der Jagdpachterlöse gemeinschaftlicher Jagdbezirke, die bisher zugunsten der Gemeinde verwendet wurden, für eine Uebergangszeit von fünf Jahren dabei bleiben soll. Die Gemeinden können aber auf diese Sonderregelung verzichten. Ebenso kann auch jeder Jagdgenosse auf seinen Anteil an dem Erlös verzichten. Für hessische Verhältnisse vollkommen neu ist auch der Aufbau und das Verfahren der Jagdverwaltung nach dem neuen Reichsjagdgesetz (Jagdgaue, Jagdkreise, Reichsjägermeister, Gaujägermeister und Kreisjägermeister). Von besonderem Interesse ist noch die Bildung der Jägerehrengerichte. Wenn man sich mit den von hohen Gesichtspunkten und edelsten Motiven getragenen Bestimmungen des neuen Reichsjagdgesetzes näher befaßt, so tritt daneben, wie der Referent ausführte, die seitherige hessische Jagdgesetzgebung in ihrer ganzen Dürftigkeit besonders hervor. Wenn irgendein Gebiet der Landesgesetzgebung reformbedürftig war, so ist es das hessische Jagdrecht gewesen.
Als drittes Referat der Tagesordnung behandelte Verwaltungsinspektor Dippel! vom Kreisamt Alsfeld
„Die Aufstellung der Gemeindevoranfchläge für das Rechnungsjahr 1935.“
Der Vortragende erläuterte die Grundzüge und das System der Aufstellung des Voranschlages auf Grund der einzelnen Beilagen. Es sei notwendig, daß die Voranschläge von den Bürgermeistern selbst aufgestellt würden, da man nur hierdurch einen richtigen Einblick in die Gemeindeverwaltung bekommen könnte. Bei der
Aussprache über laufende Verwaltungsange- legenheiten
gab Kreisbauernführer Pg. Geiß die an die Ortsbauernführer ergangenen Anweisungen zur Sicherung der Volksernährung aus der Ernte 1934 bekannt und erbat die Unterstützung der Bürgermeister bei der Durchführung der zu treffenden Maßnahmen. Bezüglich des Winterhilfs- werks teilte Kreisbauernführer Geiß mit, daß die den Kreisen Alsfeld, Lauterbach und Schotten auferlegten Umlagen an Kartoffeln und Brotgetreide sich auf etwa dreiviertel der Menge vom vergangenen Jahr belaufe.
Die arbeitsreiche Tagung wurde mit einem begeistert aufgenommenen Sieg-Heil auf den Führer und Kanzler Adolf Hitler geschloffen.
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