er
nannt werden.
der
Das neue Einkommensteuergesetz
der der
Berlin, 24. Oft. (DNB.) Im Reichsgesetzblatt vom 24. Oktober 1934 wird das neue Einkommensteuergesetz veröffentlicht. Der Wortlaut des Gesetzes ist durch Einkommens - und Lohnsteuertabellen ergänzt.
Im ersten Abschnitt wird die S t e u e r p f l i ch t (§1) festgestellt.
Abschnitt II, Einkommen, behandelt zunächst die Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. Es folgt eine Aufstellung der steuer- freien Einkünfte, z. B. die Vergütungen im Freiwilligen Arbeitsdienst sowie Heiratsbeihilfen an Arbeitnehmerinnen beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis. Nach einer Aufzählung der Werbungskosten gibt das Gesetz die Sonderausgaben an, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen sind. Hierunter fällt ein Betrag von 50 Mark für jede Hausgehilfin, ferner die Familienabzüge, die mit 300 Mark für die Ehefrau, 300 für das erste Kind, 400 Mark für das zweite Kind, 600 Mark für das dritte Kind, 800 Mark für das vierte Kind und je 1000 Mark für das fünfte und jedes weitere Kind eingesetzt sind.
Hieran schließt sich der Abschnitt III über die Veranlagung. Ehegatten werden zusammen veranlagt, solange beide unbeschränkt steuervflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Auch die Kinder, für die Kinderermäßigung gewährt wird, werden mit dem Haushaltsvorstand zusammen veranlagt, solange er und die Kinder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Jedoch scheiden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die die Kinder aus einem fremden Betrieb beziehen, bei der Zusammenoer- anlagung aus.
Im Abschnitt IV Tarif wird auf die Ein- kommensteuertabelle in der Anlage hingewiesen. Die Tabelle umfaßt alle Einkommen von mehr als 560 Mark im Jahr, so daß genau zu ersehen ist, wie viel Einkommensteuer ein Lediger, ein kinderlos Verheirateter und ein Steuerpflichtiger. mit ein, zwei. drei. vier, fünf und mehr Kim.
Eine Kundgebung Dr. Leys.
Die Gewerkschaftler des Saargebiets in der Arbeitsfront willkommen.
Berlin, 24. Oft. (DNB.) Der Stabsleiter der PO., Dr. Robert Ley, erläßt" folgende Kundgebung:
„Nachdem unsere Gegnervon der Zweiten und Dritten Internationale über ein Jahr lang versucht haben, dir klarzumachen, daß die Deutsche Arbeitsfront ein Instrument des Kapitalismus sei, um dich rechtlos zu machen, oder man versuchte, mit allen möglichen Lügenmeldungen die Führer der Arbeitsfront zu diffamieren oder man zuletzt von der Arbeitsfront als von einer „romantischen Angelegenheit" sprach, die sich selbst der Lächerlichkeit preisgeben würde, versuchen sie heute, nachdem der gewaltige Erfolg der Arbeitsfront dir in all und jeder Beziehung das Gegenteil bewiesen hat, neue Methoden anzuwenden. Die Moskowiter schreiben und senden, man sei gezwungen, die Deutsche Arbeitsfront ernst zu nehmen. Sie habesich eingeführt, und es nutze nichts, ihr Dasein zu leugnen, ohne sich lächerlich zu machen. Deshalb empfehlen sie allen ihren Anhängern in Deutschland — es gibt immer noch einige Verrückte —. in die Deutsche Arbeitsfront einzutreten, um sie „von innen a u s zu- hohlen".
Diesem Aushöhlungsprozeß können wir ruhig entgegensetzen. Denn die festgefügte Deutsche Arbeitsfront wird jeden Schädling erkennen und kaltstellen.
Weit gefährlicher ist der andere Weg, den die Emigranten in Prag, an der Saar und in Paris unternehmen: Sie versuchen dich, deutscher Arbeiter, bei der Ehre zu packen und appellieren an deinen Stolz. So sagen sie: „Im vorigen Jahr hat Dr. Ley die Gewerkschaften und ihre Mitglieder national geächtet. Deshalb verbietet es euch euer Stolz, heute diesem selben Dr. Ley nachzulaufen."
Das ganze ist natürlich ein übles Manöver. Ich habe mit der nationalen Aechtung niemals die Gewerkschaften oder die Gewerkschaftsmitglieder, euch, deutsche Arbeiter und Arbeiterinnen, gemeint. Der Führer selbst schreibt in seinem ersten Band „Mein Kampf", daß selbstverständlich in dem liberalistisch-marxisti- schen System die Gewerkschaften notwendig waren, um den Arbeiter nicht der Willkür der Unternehmer auszusetzen. Ich möchte dem hinzufügen, daß ich gerade darin, daß der deutsche Arbeiter sich in diesem liberalistischen vorigen Jahrhundert zusammengeschlossen hat und zum Kampfe angetreten ist, den Ausdruck jenes Stolzes sehe, ohne den die Arbeit des Nationalsozialismus und der Deutschen Arbeitsfront unmöglich wäre. Die Gewerkschaften waren, solange sie Kampfgemeinschaften darstellten, im liberalistisch-marxistischen Staat die notwendige Heimat des deutschen Arbeiters. Als sie durch die Folgen ihres eigenen Systems und unter persönlicher Mithilfe ihrer Führer zu betrügerischen Versicherungsanstalten wurden, mußten sie verschwinden. Sie wären auch dann zugrundegegangen, wenn der nationalsozialistische Staat nicht gekommen wäre, wie der ständige Rückgang ihrer Mitglieder zeigte. Im nationalsozialistischen Staat jedoch war das gesamte bisherige System der Wirtschaftskämpfe unmöglich, und an seine Stelle mußte die Gemeinschaftsschule zu anstän- digem Denken und Handeln treten.
Deshalb mache ich Euch, Arbeiter und Arbeiterinnen keinen Vorwurf daraus, daß ihr euch im
Oer Führer und Reichskanzler verkündet dasGrundgeseh der Deutschen Arbeitsfront
§ 5. Die gebietliche Gliederung der Deutschen Arbeitsfront entspricht derjenigen NSDAP. Für die fachliche Gliederung Deutschen Arbeitsfront ist das im Programm NSDAP, aufgestellte Ziel einer organischen Ordnung maßgebend. Die gebietliche und fachliche Gliederung der Deutschen Arbeitsfront wird vom Stabsleiter der PO. bestimmt und im Dienstbuch der Deutschen Arbeitsfront veröffentlicht. Er entscheidet über die Zugehörigkeit und die Aufnahme in die Deutsche Arbeitsfront.
8 4. Die F ü h r u n g der Deutschen Arbeitsfront hat die NSDAP. Der Stabsleiter der PO. führt die Deutsche Arbeitsfront. Er wird vom Fuh- rer und Reichskanzler ernannt. Er ernennt und enthebt die übrigen Führer der Deutschen Arbeitsfront. Zu solchen sollen in erster Linie Mitglieder der in der NSDAP, vorhandenen Gliederungender NSBO. und der NS.-Hago, des weiteren Angehörige der SA. und der SS.
selbständigen Existenz und möglichst auch auf eigenem Grund und Boden zu verhelfen.
§ 10. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 24. Oktober 1934.
gez. Adolf Hitler, Führer und Reichskanzler.
An die deuischen Arbeiter!
Warum die ins Ausland gegangenen ehemaligen Gewerkschaftsführer geächtet wurden.
Grundstock für die Se l b sth i l f - einri ch - tung der Deutschen Arbeitsfront Durch die Selbst- hilfeemrichtung der Deutschen Arbeitsfront soll jedem ihrer Mitglieder die Erhol- tung feiner Existenz im Falle d er N o t oewührleistet werden, um den befähigten Bolksge- noffen den Aufstieg zu ebnen oder ihnen zu einer
Abschnitt 6, Besteuerung nach dem Verbrauch (§ 48), sieht vor, daß der Steuerpflichtige nach dem Verbrauch besteuert werden kann, wenn der Verbrauch im Kalenderjahr 10 000 RM. überstiegen hat und um mindestens die Hälfte höher ist als das Einkommen. Die Einkommensteuer nach dem Verbrauch beträgt nur die Hälfte der Steuer, die sich aus der Einkommensteuertabelle ergibt. Wenn der sich danach ergebende Steuerbetrag geringer ist als der Steuerbetrag, der sich bei Zugrundelegung des Einkommens ergeben würde, so ist der Besteuerung nicht der Verbrauch, sondern das Einkommen zugrundezulegen.
In den Uebergangs- und Schlußvorschriften wird bestimmt, daß das Gesetz erstmalig auf Veranlagungen für das Kalenoerjahr 1934 anzuwenden ist. Die Vorschriften über die Lohnsteuer sind auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für eine nach dem 31. Dezember 1934 erfolgende Dienstleistung gewährt wird. Die Vorschriften über den Steuerabzug vom Kapitalertrag und von sonstigen Einkünften find auf Einkünfte anzuwenden, die den Steuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 1934 zufließen.
Nach § 52 werden die Vorfchriften über die Ehe- st a n d s h i l f e der Lohn- und Gehaltsempfänger (Ledigensteuer) auf den Arbeitslohn, der für die Zeit nach dem 31. Dezember 1934 gewährt wird, nicht mehr angewendet. Entsprechend wird die Ehestandshilfe nicht mehr von den Einkünften erhoben, die der Veranlagung für das Kalenderjahr 1934 oder ein späteres Kalenderjahr zugrundeliegt. Die für das Kalenderjahr 1934 entrichtete Ehestands- Hilfe wird auf die für das Kalenderjahr 1934 festgestellte Einkommensteuerschuld angerechnet.
Einschränkung der Fortdauer alter Tarifregelungen.
DNB. Berlin, 24. Okt. Der Reichsarbeits- m i n i st e r hat im Einvernehmen mit dem Reichs- wirtfchaftsminifter eine Ergänzung feiner früheren Anordnung über die Weitergeltung der am 30. April 1934 noch laufenden TartjvLLtkägtz als Tarifordnungen
§6 . Die Kassenführung der Deutschen Arbeitsfront untersteht im Sinne der ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 23. März 1934 der Kontrolle des Schatzmeisters der NSDAP.
§7 . Die Deutsche Arbeitsfront hat den Arbeitsfrieden dadurch zu sichern, daß b ei den Betriebsführern das Verständnis für die berechtigten Ansprüche ihrer Gefolgschaft, bei den Gefolgschaften das Verständnis für die Lage und die Möglichkeiten ihres Betriebes geschaffen wird. Die Deutsche Arbeitsfront hat die Aufgabe, zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten jenen Ausgleich zu finden, der den nationalsozialistischen Grundsätzen entspricht und die Anzahl der Fälle ein schränkt, die nach dem Gesetz vom 20. Januar 1934 zur Entscheidung den allein zuständigen staatlichen Organen zu überweisen sind. Die für diesen Ausgleich notwendige Vertretung aller Beteiligten ist ausschließlich Sache der Deutschen Arbeitsfront. Die Bildung anderer Organisationen oder ihre Betätigung auf diesem Gebiet ist unzulässig.
§ 8. Die Deutsche Arbeitsfront ist die Trägerin der nationalsozialistischen Gemeinschaft „Kraft durch Freud e". Die Deutsche Arbeitsfront hat für die Berufsschulung Sorge zu tragen.' Sie hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch das Gesetz vom 20. Januar 1934 übertragen wurden.
§ 9. Das Vermögen der in § 1 dieser Verordnung genannten früheren Organisationen einschließlich ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen, Vermögensverwaltungen und wirtschaftlichen Unternehmungen bildet das Vermögen der Deutschen Arbeitsfront. Dieses Vermögen ist der
früheren System organisiert habt, sondern irn Gegenteil, ich achte und ich ehre euch. Wenn ich jedoch über einige eurer ehemaligen Führer im August vorigen Jahres die nationale Aechtung aussprach, so war dafür folgender Grund maßgebend: Nach der Uebernahme der Gewerk- chaften bot ich den ehemaligen Führern derselben, wie Otto von den christlichen und Leuschner von den „freien", die Hand. Selbstverständlich konnte ich sie nicht in Führerstellen belassen. Ich nahm sie aber u. a. mit zu der Tagung des Internationalen Arbeitsamtes in Genf und sagte: „Ich gebe Ihnen dort Gelegenheit, zu beweisen, ob Sie es mit dem deutschen Arbeiter gut wollen oder nicht, und ich hoffe, daß Sie Ihre internationalen Beziehungen zum Segen und Vorteil Deutschlands ausnutzen. In dem Augenblick, wo ich beobachten würde, daß Sie mich hintergehen, würde ich vor den letzten Mitteln nicht zurückfchrecken."
Ich habe in Genf feststellen müssen, daß sowohl der ehemalige Führer der christlichen Gewerkschaften Otto wie der ehemalige Führer der freien Gewerkschaften Leuschner von Anfang bis Ende keine anderen Ziele verfolgten, als in Verbindung mit ihren internationalen Freunden, an der Spitze der Franzose Jouhaux, uns Fallen zu fetzen und insbesondere mich persönlich zu st ü r z e n. Sie führten mit ihren internationalen Freunden geheime Verhandlungen hinter meinem Rücken. Sie entwarfen Pläne, wie sie uns Deutsche vor der Konferenz ins Unrecht fetzen könnten, und auf der anderen Seite sandten sie in die Heimat unwahre Nachrichten. Ich habe die Herren Otto und Leuschner vor der gesamten Abordnung klipp und klar gefragt, ob sie jetzt endlich gewillt seien, vor der Konferenz, dem internationalen Forum, die wahre Lage in Deutschland zu schildern. Ich verlangte nichts von ihnen, daß sie etwa schön färben oder etwa als Parteiredner der NSDAP, auftreten sollten. Ich verlangte aber, daß sie im Interesse des deutschen Arbeiters die Wahrheit sagten. Sie haben f i ch beide geweigert, das zu tun.
Als ich dann nach Hause zurückkehrte, sah ich es als meine Pflicht an, die nationale Aechtung über sie auszusprechen und sie damit der Verachtung des Volkes preiszugeben. Dasselbe galt von den Gewerkschaftsführern, die als Emigranten ins Ausland gingen und gegen Deutschland hetzten, und von denen, die sich der Korruption und Unterschlagung schuldig gemacht hatten.
So der wahre Sachverhalt. Euch, deutschen Arbeitern und Arbeiterinnen, die ihr in euren Gewerkfchaften an der Ruhr, in Oberschlesien und jetzt an der Saar tapfer und mutig in Deutschland gegen Separatismus und völkische Versklavung gekämpft habt, dankt das neue Deutschland. Dagegen sehe ich keinen Grund, die nationale Aechtung gegen Männer, die nicht Kämpfer, sondern käufliches Subjekt waren, zurückzunehmen. Ich habe sie ja nicht geächtet, weil sie Gewerkschaftler waren, sondern weil sie den deutschen Arbeitsmenschen in Genf verraten haben.
In diesem Sinne grüßen wir auch euch, Arbeiter und Arbeiterinnen der Saar, und wir öffnen euch die Arme der Deutschen Arbeitsfront recht weit, und es wird für uns der größte Freudentag fein, wenn wir euch Gewerk- werkfchaftler und Gewerkschaftlerinnen von der Saar in der großen nationalsozialistischen Gemeinschaft der Deutschen Arbeitsfront aufnehmen können.
Berlin, den 23. Oktober 1934.
(Gez.) Dr. R. L e y, Stabsleiter der PO."
zu lassen.
Oer Aufbau des Reichsnährstandes abgeschlossen.
Berlin, 24. Okt. (DNB.) Der Reichsbauern- führer hat die- Landesbauernführer, Landesobleute und Stabsleiter des Reichsnährstandes zusammengerufen, um nach nahezu einjährigem Einspielen des Verwaltungsapparates des Reichsnährstandes letzte Fragen organisatorischer Art in dieser Beziehung zu klären. Nach Abschluß dieser Tagung kann der verwaltungsmäßige Ausbau des Reichsnährstandes als a b g e s ch l o s« s e n betrachtet werden. Es hat sich gezeigt, daß die Art und der Aufbau der Verwaltungsorganisation richtig und zweckmäßig gewesen ist. Eine weitere Besprechung diente dem Einsatz des Reichsnährstandes beim Winterhilfswerk. Nach dem hervorragenden Ergebnis der Kartoffel-Sofort-Aktion verpflichtete der Reichsbauernführer die Landesbauernschaften zu weiterer rascher und scharf disziplinierter Arbeit, um den Aermsten der Volksgenossen weitgehend zu helfen. Bei einem kameradschaftlichen Zusammensein im Landwehrkasino erörterte Reichsbauernsührer alle mit der Durchführung des vom 11. bis 18. November stattfindenden Reichsbauerntages in Goslar zusammenhängende Fragen.
Kleine politische Nachrichten.
Der Führer und Reichskanzler empfing in Anwesenheit des Herrn Reichsministers Freiherrn von Neurath den französischen Botschafter Herrn Francois-Poncet. Der Botschafter brachte bei dieser Gelegenheit den Dank des französischen Staatspräsidenten und der fron« zösischen Regierung für die anläßlich der Ermor- düng des französischen Außenministers Herrn Bar- thou deutscherseits gezeigte Teilnahme zum Ausdruck.
*
Der Beauftrage der Reichsregierung für Ab« rüftungsfragen von Ribbentrop spricht am Donnerstag, 25. Oktober, in der Zeit von 21.45 Uhr bis 22.15 Uhr im Deutschlandsender über „Europäische Solidarität auf der Grundlage gleicher Rechte".
Der Regierende Bürgermeister der Freien Stadt Bremen, Dr. Markert, hat dem Reichsstatthalter Roever seinen Rücktritt angeboten. Der Reichsstatthalter genehmigte das Rücktrittsgesuch. Mit der kommissarischen Weiterführung der Geschäfte des Regierenden Bürgermeisters wurde Senator H e i d e r betraut.
Kunst und Wissenschaft.
Entdeckung eines Fürstengrabes aus der Hallstattzeit.
Beim Bau der ausgedehnten Stadtrandsiedlung auf dem Steinhaldenfeld nördlich von Bad Cannstatt (Württemberg) stieß man in 50 Zentimeter Tiefe auf eine Kulturfchicht mit stark verrosteten Eifenpfeile rn und mit Bronzeblech' stücken. Die Fundstelle wurde durch Dr. Par et von der Stuttgarter Altertümerfammlung untersucht. Das Ergebnis war überraschend. Der Fund stellte sich als die Begräbnisstätte eines Hallstattfürsten aus dem 6. Jahrhundert vor
dern bei einer bestimmten Einkommenshöhe zu zahlen hat. Auf Antrag werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn das Einkommen 20 0 0 0 RM. nicht überfteigt. Es ist hierbei an außergewöhnlichen Belastungen durch Unterhalt von Kindern oder bedürftigen Angehörigen und Ausgaben wegen Krankheit, Todesfall oder Unglücksfall gedacht.
Die Entrichtung der Steuer ist im Abschnitt V geregelt. Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten. Steuerpflichtige, deren Einkünfte überwiegend aus Land - und Forstwirtschaft herrühren, haben am 10. März und am 10. Juli Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels und am 10. Dezember eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der zuletzt veranlagten zu entrichten. Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) wird auf die in bet Anlage 2 beigefügte Lohnsteuertabelle verwiesen, in der insgesamt 132 Lohnstufen alle Löhne und Gehälter von mehr als 80 Mark im Monat für Ledige, kinderlos verheiratete und Arbeitnehmer mit 1 bis 10 Kindern verzeichnet sind. Im übrigen wird in diesem Zusammenhang (§ 38) feftgefteUt, daß der Arbeitnehmer neben dem Arbeitgeber für die Lohnsteuer nur haftet, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat oder wenn der Arbeitnehmer weiß, daß der Arbeitgeber die eingehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig ab- geführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt.
In § 43 werden die Kapitalerträge aufgezählt, bet denen die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragssteuererhoben wird. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalertrags ohne Abzug ,.
Berlin, 24.Okt. (DNB.) Der Führer und Reichskanzler hat am Mittwoch folgende Verordnung über Wesen und Ziel der Deutschen Arbeitsfront erlassen:
§ 1. Die Deutsche Arbeitsfront ist die Organisation der schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust. In ihr sind insbesondere die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaften, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehemaligen Unternehmervereinigungen als gleichberechtigte Mitglieder zusammengeschlofsen. Die Mitgliedschaft bei der Deutschen Arbeitsfront wird durch die Mitgliedschaft bei einer beruflichen, sozialpolitischen, wirtschaftlichen oder weltanschaulichen Organisation nicht ersetzt. Der Reichskanzler kann bestimmen, daß gesetzlich anerkannte st ä n - dische Organisationen der Deutschen Arbeitsfront korporativ angehören.
§ 2. Das Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist die Bildung einer wirklichen Dolks-und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. Sie hat dafür zu sorgen, daß jeder einzelne seinen Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation m der geistigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die ihn zur höchsten Leistung befähigt und damit den größten Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet.
§ 3. Die Deutsche Arbeitsfront ist eine Gliederung der NSDAP, im Sinne des Gesetzes über Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933.
vorgenommen. Danach können bk Treuhänder 6e8 Arbeit innerhalb ihres Bezirkes einzelne Betriebe aus dem Geltungsbereich der alten Tarif- regelungen ausnehmen, die Ausnahme ist bet Tarifordnungen für einen größeren räumlichen Geltungsbereich an die Zustimmung des Reichsarbeitsmini st ers gebunden.
Die Neuregelung stellt einen weiteren Schritt zu dem vom Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit erstrebten Ziele dar,die Betriebsordnungen in immer stärkerem Maße zurGrundlageder Regelung der Arbeitsbedingungen zu machen. Wird in einer Betriebsordnung eine den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen angepaßte Regelung der Arbeitsbedingungen getroffen, so kann nunmehr der Treuhänder der Arbeit ohne langwieriges Verfahren den Betrieb von den Fesseln einer veralteten Tarifregelung befreien.
Wichtig für Gaarabstimmungsberechtigte!
Der Bund der Saarvereine teilt mit: Jede im Saargebiet wohnende Person kann Einspruch gegen d i e Eintragung einer bereits in die vorläufige Abstimmungsliste angenommenen Person erheben.
Die Abstimmungskommission hat nun verfugt, daß derjenige, der einen solchen Einspruch einlegt, eine Abschrift desselben durch eingeschriebenen Brief dem Betroffenen mitzuteilen hat, und zwar an dessen Anschrift im Saargebiet. Der Betroffene muß innerhalb von vier Tagen seit Aufgabe dieses Einschreibbriefes zur Post (also nicht seit dem Tage, an dem er ihn erhält), feine Einwendungen gegen diesen Einspruch dem zuständigen Kreisbüro schriftlich mit- teilen. Er muß ferner das ihm abschriftlich zugestellte Einfpruchsschreiben des Einsprucherhebenden seiner Erwiderung an das Kreisbüro beifügen.
Also: Wer einen solchen Brief über seine Anschrift im Saargebiet erhält, muß sofort seine Einwendungen schriftlich (Unterschrift nicht vergessen!) unter Beifügung der Schrift des Gegners an das zuständige Kreisbüro der Abstimmungskommission senden. In Zweifelsfällen wende man sich sofort an d i e Ortsgruppen des Bundes der Saarvereine.
In den letzten Tagen sind von separatistischer Seite zahlreiche Einsprüche gegen in Deutschland lebende Personen eingelegt worden, meistens mit folgender Bemerkung:
„Die betreffende Person hat am 28. Juni 1919 nicht die Saareinwohnereigenschaft im Sinne der Wahlordnung besessen. Beweis: Die erforderlichen Urkunden wurden von amtlichen Behörden verweigert."
Wem ein solcher, offenbar unbegründeter Einspruch eines Dritten zugeht, braucht darauf nicht zu antworten. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn er folgende Gegenäußerung an das Kreisbüro sendet:
„Auf den mir zugestellten Einspruch beziehe ich mich zum Nachweis meiner Abstimmungs- berechtigung auf das von mir früher vorgelegte Beweismaterial und beantrage die Verwerfung des Einspruchs." Die große Anzahl derartiger Einsprüche ohne jede Begründung beweist klar, daß es sich um eine politische Mache von separatistischer Seite handelt, und daß diese Einsprüche nicht eingelegt werden, weil man der Ueberzeugung ist, der Betreffende sei nicht abstimmungsberechtigt, sondern weil man die Abstimmungsbehörden mit Arbeit überlasten will, um an technischen Schwierigkeiten die rechtzeitige Abhaltung der Abstimmung scheitern


