ten Artikel deklinieren? Das nimmt mich wunder! Hosentasche einen alten Tuchbeutel von fragwür«
gleiten sollte.
schlugen in
Göden kroch hinein und tarn mit drei Tonpfeifen wieder zum Vorschein. Wittmütz langte aus feiner
Deutsche Arbeitsfront.
NS.-Gemeinschaft „(traft durch Freude-.
An alle Ortswarte „Kraft durch Freude", an alle Betriebsgemeinschaftswalter im Kreise Gießen. Das Reichsamt benötigt die ungefähre Feststellung, wie der Bedarf an Urlaubsplätzen für dieses Ur- laubsjahr noch ist. Wir bitten daher alle Ortswarte .Kraft durch Freude" bzw. Betrlebsgememschafts- walter, umgehend die Zahl der Personen fest- zustellen, die bisher noch keinen Urlaub hatten, und wieviele davon sich an den Fahrten der NS.«Ge- meinschaft „Kraft durch Freude" beteiligen wollen. Meldetermin ist der 28. September. Der Termin muh eingehalten werden.
Oie Anmeldungen zum Arbeitsdienst.
Von dem Meldeamt für den freiwilligen Arbeitsdienst in Gießen wird uns geschrieben:
Die Anmeldungen zum Arbeitsdienst finden vorläufig nur Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr auf dem Meldeamt Liebigftr.16 statt.
An Papieren find mitzubringen: Leumundszeugnis von Geburt bis heute, SA.- oder ähnlicher Ausweis und, falls die Bewerber noch nicht 21 Jahre sind, eine beglaubigte Genehmigung des Vaters
den Heimweg ein — Fritz hatte durch die lachende Aufnahme des Uznamens die Sympathien seiner
unter oem .11 h rh p
Haeckler (Darmstadt) trat das H e s NI ch e Sondergerich gestern im Sitzungssaale des Amtsgerichts Eichen zu einer R-" Die Anklage vertrat Staatsanwatt — —
dächtnis haften.
Nun kam die Reihe an feinen Vetter und zuletzt an ihn selbst.
„Dein Name?"
„Fritz Reuter."
„Geburtsort?"
„Staoenhagen."
Nun erst bemerkte der Konrektor, daß Fritz bei den Antworten seelenruhig sitzengeblieben war.
„Aufstehen!" rief er ihm zu, lauter und fchävfer, als er es vielleicht beabsichtigte.
„Jawoll", brüllte Fritz zurück und fuhr wie der Blitz in die Höhe.
Unterdrücktes Lachen wurde in der Klaffe laut, das der Konrektor mit einem barschen „Ruhe" verwies.
„Der Schüler hat sich bei jeder Antwort vom Sitz zu erheben", belehrte Dr. Bossert nun in ruhigem Tone den Neuling und fragte ihn darauf nach seinen französischen Kenntnissen.
„Ich habe Voltaires Histoire de Charles douze gelesen", antwortete Fritz stolz.
„So! Na, dann dekliniere mir einmal den unbestimmten Artikel."
Fritz begann: „un — un“, stockte und schwieg verlegen. Der gute Uhrmacher Droz, sein bisheriger Mentor im Französischen, hatte eben mehr Wert auf die flüssige Konversation als die trockene Grammatik gelegt.
„Du willst den Charles douze gelesen haben und kannst nicht einmal das Einfachste: den unbestimm-
1534: Pabst Clemens VII. (Giulio de Medici) in Rom gestorben (geboren 1478); — 1555: Abschluß des Augsburger Religionsfriedens; — 1793: durch die zweite Teilung Polens fallen da ' Posener Land, — * ~ • ««—..t—• _ 1878: der Kar
tograph August Petermann in Gotha gestorben (g^ boren 1822); — 1931 der klassische Philologe Ulrich von Wilamoritz-Möllendorf in Charlottenburg ge- torben (geboren 1848).
Neue Bürgermeister und Beigeordnete in Oberhesien.
Das Personalamt der Hessischen Staatsregierung gibt bekannt: Ernannt wurden
zu Bürgermeistern:
Fritz Schneider in Nieter-Erlenbach, Karl Wilhelm Walther in Ossenheim, Josef Seitz m Vilbel, sämtlich Kreis Friedberg. .
Johann August Hofmann m Fleschenbach, Leonhard Sippe! III. m.Hartershausen, August Drtroein in Holzmühl, Heinrich Karl Hoppe N. in Schadges, Heinrich K ö 11 n e r m Vaitshain, Hch. HabermehlVI. in Willofs, amtlich Kreis Lau-
6od)fd)ulnad)rid)ten.
Professor Dr. Ernst Rudolf Huber, Ordinarius an der Universität Kiel, hat einen Ruf aus oen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der UniDerim» Tübingen abgelehnt. .
Professor Dr. Walter B l u rn e n b e r g von oer Universität Bonn hat einen Ruf als Ordinär für Hygiene an der Universität Breslau ang
Professor Dr. Kurt Sprehn vom Tierseuchen Institut der Universät Leipzig erhielt einen als Ordinarius für 23eterinärparafitologie an türkischen Universität Ankara. . _ (fn
Dem Privatdozenten Dr. Michael Saoo 1 v (Mathematik) an der Technischen Hochschule lin wurde auf Grund des § 6 bes Berufsbeamten. gesetzes die Lehrbefugnis entzogen.
Die große juristische Staatsprüfung im Herbst.
Der Hessische Staatsminister Jung hat durch eine Verordnung über die große juristische Staatsprüfung im Herbst 1934 folgendes angeordnet:
Die Prüfung beginnt am 1. Oktober 1934. Die mündliche Prüfung kann schon stattfinden, ohne daß die christlichen Arbeiten beurteilt und bewertet sind. Den Kandidaten soll zu Beginn der schriftlichen Prüfung eröffnet werden, an welchen Tagen die mündliche Prüfung stattfindet. An einem Tage dürfen auch mehr als sechs Kandidaten geprüft werden. Für diesen Fall bestimmt die Prüfungskommission, ob dem einzelnen Mitglied für die mündliche Prüfung ein Zeitraum von mehr als 45 Minuten zur Verfügung steht.
Die Verordnung ist mit ihrer gestrigen Verkündung in der amtlichen „Darmstädter Zeitung m Kraft getreten.
Schiller-Gedenkfeier in den Schulen.
Die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat an die Direktionen der höheren Schulen, der gewerblichen Unterrichtsanstalten und an die Kreis- und Stadtschulämter folgende Verfügung gerichtet: .
Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat folgendes angeordnet:
„Am 10. November d.J. vor 175 Jahren ist Friedrich von Schiller geboren. Die unvergleichliche Bedeutung Schillers für das deutsche Geistesleben und die Gestaltung deutschen Wesens laßt ihn gerade in unseren Tagen deutschen Erwachens und als großes Vorbild deutscher Gesinnung, heldischen Ringens und idealistischen Strebens erscheinen. In diesem Sinne ist er der deutschen Jugend aller Schulen durch würdige Feiern am 10. November und im Unterricht vorher und nachher nahezubnn- gen." ,, ,
Wir ersuchen, dieser Anordnung zu entsprechen.
Verbot des öffentlichen Auftretens von Angehörigen jüdischer Zugend- verbönde.
Gondergericht in Gießen.
3“VS“ “SÄ
Fritz Renier in -er Schule.
Von Werner Siebold.
Wir entnehmen den folgenden Abschnitt mit Erlaubnis des Verlages Emil Roth, Gießen, dem kürzlich erschienenen Buche „Unser Fritzing"; wir haben auf dieses Lebensbild des mecklenburgischen Dichters bereits in einer Besprechung empfehlend aufmerksam gemacht.
Durch das mächtige Backsteintor der ehrwürdigen Landstadt Friedland rumpelte der Wagen des Bürgermeisters Reuter, und das Rütteln über das holprige Kopfsteinpflaster der Straße munterte die von der langen Fahrt ermüdeten Insassen auf. Der Kutscher wandte sich vom Bock zurück und fragte: „Nah de Achterstrat, Frölen, so wirt' doch?"
„Jawoll, Friedrich", antwortete Tante Christiane.
Nach kurzer Zeit hielt der Wagen vor der Wohnung der Konrektorswitwe Schulz in der Achterstraße. Tante Christiane schälte sich und ihre beiden Neffen Fritz und August aus den Decken, in die sie sich während des letzten Teiles der Fahrt durch den schon recht frischen Herbstnachmittag immer fester eingewickelt hatten. Zehn Stunden waren sie unterwegs gewesen und außer der anderthalbstündigen Mittagspause nicht vom Wagen gekommen. So war es verständlich, daß die Verbeugungen der Knaben vor ihrer zukünftigen Pensionsmutter, die sie mit herzlichem Willkomm begrüßte, recht fter und ungelenk ausfielen.
Die rundliche Dame führte ihre beiten Pflege-
Straße Aufstellung nahm und die Fahrer stürmisch und herzlich begrüßte.
Don Marburg aus wird die Fahrt weiterfuhren nach Detmold, von dort aus nach Nienburg und Verden an der Aller, schließlich nach Bremen. Don Bremen aus werden die Fahrer mit einem Dampfer nach Helgoland fahren und in Hamburg wieder an Land gehen, lieber Salzwedel werden fte Berlin erreichen und dort voraussichtlich vom Führer empfangen und zu ihrer Fahrt beglückwünscht werden. Ueber Dresden kehren sie bann in ihre Heimat zurück. Am 2. Oktober wollen sie wieder in Zwickau fein.
Unter den Fahrtteilnehmern ist der jüngste SA..7Nann 18 Jahre alt, der älteste 54 Jahre.
Die Kolonne wird von einem Kraftwagen begleitet, der als Reparaturwerkstätte eingerichtet ist und in dem Pannen sofort beseitigt werden, so daß Fahrer und Kolonne ohne Zeitverlust reisen können. Em Arzt begleitet die Mannschaften ebenfalls, so daß auch für das gesundheitliche Wohl der unternehmungslustigen SA.-Männer gesorgt ist. Ein^ Kameramann nimmt bei dieser Gelegenheit die schönsten Punkte der Reise auf, um sie für Die Kameraden als Erinnerung festzuhalten.
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Der Führer der Deutschlandfahrer, Standartenführer Lange, der der alten Garde angehort, gründete im Jahre 1923 die Ortsgruppe Bremen der NSDAP. Am 1. Mai vergangenen Jahres unternahm er bereits mit einigen feiner Kameraden einen Fußmarsch von Zw i cf au nach B e r - I i n und überbrachte dabei dem F u h r e r ols Symbol der Ergebenheit und der bergmännischen Arbeit im sächsischen Industriegebiet eine brennende Grubenlaterne.
Aus her provinzialhauptsiadi.
Ausschmückung der Schaufenster zum Erntedankfest.
^^‘purpurrotem Kopf sank Fritz in feine Bank zurück.
„Sag ihm, wie es heißt, Rievers", forderte ter Konrektor ten in der gleichen Bank sitzenden kleinen Rievers auf.
„Un — d’un — ä un —= un“, schnurrte der Kleine herunter, und daran anknüpfend nahm Dr. Bossert den französischen Unterricht auf. Doch bald klep- perte eindringlich vom Schulhofe her eine blecherne Schelle — die Stunde war zu Ende.
Kaum hatte der Lehrer die Klaffe verlassen, erhob sich befreit ein schallendes Gelachter.
„Korl Duß — Korl Duß", rief es in Plattdeutsch von allen ©eiten.
Fritz, verblüfft, wollte sich zuerst ärgern, lachte bann aber selbst mit. „Charles douze? — so übel ist der Name nicht, es gibt schlimmere. Auf jeden Fall ist er besser als Kratzefuß, wie sie mich zu Hause gerufen haben", flog es ihm durch den Sinn. Niemand wußte, wer ten Namen zuerst gerufen, aber Fritz erhielt so in der ersten Stunde seinen Spitznamen, der ihn durch sein ganzes Leben be-
Schülern der Tertia, in die sie eingereiht werden ollten. Fritz, frisch und stämmig, verlor bald bie^ Schüchternheit. Er reckte seinen Kopf mit dem blonden Haarschopf, feine großen blauen Augen musterten lebhaft die neuen Kameraden.
Da trat ter Konrektor Dr. Bossert ein. Die alten Schüler sprangen auf ihre Plätze und empfingen tehend iyren Lehrer. Ein kurzer Wink, und die Klasse setzte sich. Der Konrektor wies Fritz und einem schwarzbraunen, schmalen Vetter Plätze auf )er letzten der sechs langen siebensitzigen Schulbänke an. Dann begann er mit der gewissenhaften Umständlichkeit des Pädagogen das Klassenverzeichnis aufzustellen. So hatte Fritz Muße, seine Mitschüler zu betrachten und sie mit Namen kennenzulernen. „Also der Lange in der ersten Dank" memorierte er, „heißt Rudolf Göden", und setzte bei sich dazu „fixen Jung". Nun folgten zwei Frank, der eine aus Woldegk, ter andere aus Malchin. „Demnach keine Brüter", dachte Fritz und weiter „der dicke Wittmütz gefällt mir, hat so lustige Augen." Wilhelm Mayer, Fritz Runge, Wilhelm Hilgendorff aus Gr. Tetzleben bei Treptow und der kleine Rievers aus Roga blieben ihm noch im Ge
biger Reinheit, knotete ihn auf, und nun wurden die Pfeifen mit sachverständiger Feierlichkeit gestopft. Göden schlug Feuer, rauche eine der Pfeifen an und sagte zu Fritz und August: „Wir wollen euch in unseren Bund aufnehmen. Versprecht uns, nichts zu verraten und immer treu mit uns zusam-
Klassenkameraden gewonnen.
Am Nachmittag nach der Zeichenstunde holten der lange Göden, der dicke Wittmütz und Franz Runge die Vettern aus ihrer Pension ab und liefen mit ihnen hinaus auf die „Grot Wisch' ein weites Wiesengelände, das sich südlich ter Stadt unabsehbar ausdehnte. Nach einer halben Stunde erreichten sie einen dichten Wach older knick. Wittmütz übernahm die Führung durch das Dickicht, aus dem einzelne Wacholderbüsche wie riefige, über doppelmannshohe Kerzen herausragten. Wie die Indianer folgten die Jungens im Gänsemarsch. Gin Stück Rehwild polterte fort, zwei Häher schimpften ärgerlich über die Störung. Zwischen^ten Wacholdern wuchs weiß und schlank eine Birke heraus. Unter ihr hockte, halb zusammengesunken eine anspruchslose, aus Zweigen zusammengesteckte Hütte, gut ausgepolstert mit trockenem Gras — ber Schlupfwinkel der Knaben.
tretens von Angehörigen jüdischer Jugendverbände erlassen: _ .,
Auf Grund des § 1 der BO. des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 wird für das Gebiet des Landes Hessen im Interesse der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung den Angehörigen der jüdischen Jugendverbände bis auf weiteres untersagt:
1. Jedes geschlossene Auftreten in der Oefsentlich- teit;
2. das öffentliche Tragen von Bundestracht oder von Kleidungsstücken oder Abzeichen, das sie als Angehörige der jüdischen Jugendverbände kenntlich machen. Unter diese Verbotsordnung fällt auch das Tragen von Bundestracht oder zur Kluft gehörigen Kleidungsstücken und Abzeichen unter Verdeckung durch zivile Kleidungsstücke (z. B. Mäntel), sowie jede sonstige einheitliche Kleidung, die als Ersatz ür die bisherige Buntestracht anzusehen ist;
3. das Mitführen oder Zeigen von Wimpeln oder Fahnen in der Öffentlichkeit;
4. der öffentliche Vertrieb oder das öffentliche Verteilen von Presseerzeugnissen der jüdischen Jugendverbände (Jugendzeitungen, Jugendzeitschriften, Flugblätter);
5. Gelände- und wehrsportliche Uebungen jeter Art, sowie gemeinsame Auf- und Ausmarsche in feldmarschmäßiger Ausrüstung. Nicht unter dieses Verbot fallen dagegen die sportliche oder volkssportliche Betätigung, sowie zwanglose Spaziergänge und Ausflüge bzw. Wanderungen in kleinerem Rahmen, sofern ihnen jeder demonstrative Charakter fehlt. Geschlossenes Marschieren ist dagegen unzulässig.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §4 der DO. des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 bestraft. Zuwiderhandelnde, werden ferner in Schutzhaft genommen und unerlaubt getragene Kluft ober Abzeichen, unerlaubt geführte Fahnen, Banner oder Wimpel, sowie unerlaubt zur Verteilung gelangende Presfeerzeugnifse und Flugblätter beschlagnahmt und eingezogen.
Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Daten für Dienstag, 25. September.
Die Reichspropagandaleitung der NSDAP, gibt in Verbindung mit ber Reichs- fachschaft Deutscher W e r b e f a ch l e u t e (NSRDW.) unb ber Hauptgemeins ch a f t des Deutschen E i n z e l h a n b e l s tee Richtlinien für bie Ausschmückung ber Schaufenster zum Erntebankfest 1934 — am 30. September — nach- stehenb bekannt. Alle Einzelhanbler haben biefe Richtlinien genau zu beachten.
Die Schaufenster sollen, ber Bebeutung bieses Tages entsprechenb, in festlicher unb roürbiger Form ausgeschmückt werben. Wo bies aus technischen Gründen erforderlich ist, wird empfohlen, mit der Ausschmückung am Samstag, dem 29. September, zu beginnen. Für die Dekorationen ist vor allem an den Außenfronten frischer Grun- schmuck, wie Fichte, Tanne und Eiche zu verwenden. Dieser frische Grünschmuck ist jedoch frühestens erst Samstag, den 29. September, abends anzubringen. Die Dekorationen der Schaufenster sind am Dienstag, dem 2. Oktober, wieder zu entfernen.
Der Leitgedanke für die Schaufensterdekorationen soll die Verbundenheit von Stadt und Land sein. Insbesondere soll an diesem Tage ber Dank b e s Stäbters an ben land - schaffenben Volksgenossen zum Ausdruck gelangen. In geschmackvoller Form sollen bie Erzeugnisse ober Symbole bes deut- schen Bauern ihre Würbigung finben. Erwünscht sinb babei Hinweise auf bie Zusammenarbeit ber einzelnen Wirtschaftsgruppen mit ber Landwirtschaft im Rahmen bes Wieberaufbaues. Besonderer Wert ist auf bie Ausschmückung ber Geschäfte zu legen, bie in ben Anmarsch- straßen für bie Festzüge liegen.
In ben Dekorationen sollen f r i s ch e Blumen, Kornähren, Erntebankbänber unb bgl. Verwendung finden. Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird die Anwendung von künstlichen Blumen zugelassen. Unbedingt abgu- sehen ist von der Anbringung von Bildern und Büsten der nationalsozialistischen Führer und von allen dekorativen Hilfsmitteln, die das Gebiet des nationalen Kitsches streifen.
Quӊ<hft hatte sich das Gericht mit dem Siegftied ein 'Wahl, boa die zwdli Pnnkie ddd
NSW qetragen haben. In der HauptoerHandlung entschuldigte der Angeklagte sein Verhalten damit, daß er der Aufsassung gewesen sei, das Plakat hätte keine Bedeutung mehr unb könne durch ein anderes ersetzt werden. Der Angeklagte gab weiter an sich bei der NSW. angemeldet zu haben, dw Aushändigung seines Mitgliedsbuches habe sich jedoch verzägert. Die Schutzbehauptungen des Angeklagten konnten nicht widerlegt werden Wegen groben Unfugs erkannte das Gericht, entsprechend dem Antrag des Vertreters der Anklage aus sechs Wochen Hast, die mit der Untersuchungshaft als verbüßt gelten. Q .
Der Georg Eberts aus Heppenheim, z. Z. m Strafhaft im Landeszuchthaus Marienschloß würbe in bern bekannten Lindenfelser Sprengstoffprozeß zu insgesamt fünf Jahren Zuchthaus Derurteilt. Während der Untersuchungshaft schrieb der Angeklagte einen Brief an seine Frau, ber schwere Beleidigungen gegen das heutiae Regime enthielt. Der Angeklagte gab an, nicht die nationalsozialistische
menzuhalten." ,
„Wir versprechen es", sagten die beiten Vettern mit ernster Wichtigkeit.
„So werden wir jetzt die Pfeifen zusammen rauchen", fuhr Göden fort, „das gilt als Schwur.
Die Jungen fetzten sich im Kreise vor die Hütte. Die erste Pfeife ging von Mund zu Mund, dann die zweite und Dritte. Franz Runge tat nur fo, als ob er rauchte. Er konnte es nicht vertragen und in Erinnerung an bie üblen Folgen seines ersten Rauchversuchs hütete er sich.
Es war gut, daß die Köpfe der Tonpfeifen klein waren, denn bei der dritten bekam August das Schlucken, unb Fritz perlte ber Schweiß auf der Stirn. Aber mutig hielten sie bis zum Ende durch, und außer etwas körperlichem Unbehagen hatte das Rauchopfer für sie keine Folgen. Wittmütz zeigte ben Buntesbrütern eine alte Reiterpistole, die in der Hütte versteckt lag, und erzählte ben ehrfürchtig Lauschenden von den Heldentaten, die Goden, Runge und er schon ausgeführt hatten. Darüber wurde es Abend, die Herbstnebel stiegen, die Dämmerung mähte zur Heimkehr. Im Dauert wurde der Rückweg zurückgelegt, und so tarnen I> gerade noch zum Abendessen zurecht. Der KoliM' tnrin fiel wohl bas blasse Aussehen unb ter geW Appetit ihrer Pfleglinge aus, sie schob es aber aui den Trennungsschmerz und schwieg darüber.
terbach.
ZuBeigeordneten:
Heinrich König in Büdesheim, Peter F r e i in Harheim, Karl H o r a d in Reichelsheim i. b. W., sämtlich Kreis Friebberg. ~ -
Karl Faber in Lang-Göns, Wilhelm Re ich» darbt II. in Robheim a. b. H., Heinrich Gustav R u b l o f in Trais-Horloff, sämtlich im Kreis Gießen.
Heinrich H o f f m a n n in Holzmühl, Kurt E ur i ch in Hutzborf, Karl S ch n ä g e l b e r g e r m 2anben- hausen, August Köhlerin Radmühl, Karl Rausch in Schadges, sämtlich Kreis Lauterbach.
Johannes Düdert IV. in Betzenrod, Kreis Schotten.
Täglich wieder dritte Briefzustellung in Gießen.
Das Postamt Gießen teilt uns mit: Mit dem 1. Oktober wird in Gießen bie b ritte O r t s . briefzustellung an Werktagen eingerichtet. Die Zustellung wirb um 16.15 Uhr beginnen.
(Bekanntlich wurde vor einigen Jahren Die tägliche dritte Briefzustellung auf Anordnung der Poft aufgehoben. Die jetzige Wiedereinführung dieser Briefzustellung ist nur zu begrüßen. D. Red.)
Monatliche Beitragszahlung bei allen Verbänden der OAF.
LPD. Die Gaukassenwaltung der Deutschen Arbeitsfront Hessen-Nassau teilt mit: .
Die Einzelmitglieder der DAF. zahlen ihre Beiträge monatlich. Die Mitglieder ter seitherigen Verbände zahlen teilweise noch wöchentlich. Nach Em- glieterung der Verbünde in die DAF. werben die Beiträge genau wie bei der Einzelmitglieberorgani- sation monatlich erhoben. Es gelangen nur Monats« marken zur Ausgabe. Die monatliche Zahlung de- deutet für die Mitglieder im Jahr eine Ersparnis von vier Wochenbeiträgen.
föhne in das für sie bestimmte, nach dem Haus- garten gelegene freundliche Zimmer. Friedrich unb Stine, die Hausmagd, brachten die großen Holz- toffer, von den Jungens scherzhaft Buntesladen genannt, herauf. Tante Christiane half mit vielen guten Ratschlägen beim Auspacken und Unterbringen der Sachen, und bald darauf vereinte ein reichlich gedeckter Abendbrottisch die Konrettvrin mit ihren Gästen, von denen die beiten Jungen nun für einige Jahre ihre ständigen Hausgenossen sein sollten.
Bürgermeister Reuter, dessen Wunsch es war, sich von seinem Sohne einst im Amt ab lösen zu lassen, hatte sich entschlossen, da der Hausunterricht durch mehrmals wechselnde Hauslehrer Fritz zu wenig förderte, ihn auf die hohe Schule nach Friedland zu geben und ihm seinen gleichalttigen Vetter August zugesellt. .
Am nächsten Morgen, dem Michaelistag 1824, standen die neugebackenen „Gymnasten", wie es im Volksmund hieß, recht schüchtern zwischen ten
Nun folgte eine Neliaionsstunte bei Prorektor Karl Horn, Darauf eine Lateinstunde bei Konrektor Gesellius, unb in der letzten Stunde unterrichtete Rektor Johannes Zehlicke Deutsch. Damit war der Vormittagsunterricht zu Ende. Die beiden Vettern Begleitung einiger Mitschüler munter g ein — Fritz hatte durch die lachende
Wegen schwerer Beleidigung des nattonalsozia- listischen Staates, insbesondere ber Polizei, wurde ber schon vielfach vorbestrafte Reinhard K r o ll aus Rainrod, z. Z. w-g-n einer anderen Sache in Untersuchungshaft, zu einer ® e f<a n gin i s ft r af e von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte ist, wie ber Vertreter der Anklage betonte, der typische Querulant, der keine Autorität anerkennt und sämtliche Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, tue schon einmal mit ihm zu tun hatten, haßt. Da Der Angeklagte verurteilt ist, hat er auch bie Kosten bes Verfahrens zu tragen.
Am Nachmittag beschäftigte sich bas Gericht mit Dem Philipp Schmibt aus Gießen, z. Z. m Unter» suchungshaft. Dem Angeklagten würbe ber Vorwurf gemacht, sich am 10. September b I. beleibi- qenb über ben Führer geäußert zu haben. Der Angeklagte bestritt in ber Hauptverhandlung, die ihm zur Last gelegte Aeußerung getan zu haben. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hielt Das Gericht den Angeklagten für überführt, zumal er nach ber Bekunbung einer Zeugin zwei Tage vorher unflätige Bemerkungen über ben sichrer gemacht hat. In Anbetracht feines hohen Alters hielt Das Gericht Drei Monate Gefängnis als ausreichende Sühne. Der Angeklagte trägt bie Kosten bes Verfahrens.
Das Hessische Staatspolizeiamt hat an die Polizei Direktionen Staatspolizeistellen, Kreis- unb Polizei — u----- « -- m ■ -
ämter das 'nachstehende Verbot des öffentlichen Auf- Thorn und Danzig an Preußens


