Praktische Hinweise zu den neuen Steuerbescheiden
Don Wirtschaftsprüfer und Steuers yndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin.
Oberheffen
stufe.
Hinweise zur Ehestanbshilfe.
Die Ehestandshilfe der Veranlagten für die Zeit seit dem 1. Juli 1933 wird besonders festgesetzt. Betroffen werden Personen, die nicht verheiratet sind, sowie verwitwete oder geschiedene Personen, wenn aus ihrer Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Bei den Jungverheirateten muß die Ehe zur Vermeidung der Abgabepflicht entweder am 1. Januar 1933 (Beginn des Steuerabschnitts) oder später im Jahre 1933 wenigstens vier Mongate bestanden haben. Bei Unterhaltspflichten wird Befreiung nur gewährt, wenn für die bedürftigen Eltern oder die geschiedene Ehefrau mindestens ein Sechstel des Einkommens aufgewendet und aus diesem Grunde die Einkommensteuer ermäßigt ist. Auch für Frauen fällt die Ehestandshilfe fort, die 1933 für den haushalt ihres geschiedenen Ehemannes mindestens ein Sechstel ihres Einkommens aufgewendet haben. Befreit find auch verwitwete Steuerpflichtige, die Kinder des verstorbenen Ehegatten unterhalten.
Die Ehestandshilfe berechnet sich für das ganze Jahr von den jährlichen, auf volle 100 Mark nach oben abgerundeten Reineinkünften — soweit sie nicht der Lohnsteuer unterlegen haben —, bei 750 Mark bis ausschließlich 1300 Mark auf 2 v. H., bei 1300 Mark bis ausschließlich 2100 Mark auf 3 v. H., bei 2100 bis ausschließlich 5500 Mark auf
mensteuer 1934 können im Wege der Stundung herabgesetzt werden, wenn sich das Einkommen im Jahre 1934 voraussichtlich um mehr als ein Fünftel, mindestens aber um 1000 Mark niedriger berechnen wird als das Einkommen für 1933. Bei einem geringeren Einkommensrückgang kommt eine Stundung aus Billigkeitsgründen in Betracht, wenn sich Härten ergeben. Entsprechendes gilt für die Vorauszahlungen auf die E h e st a n d s h i l f e. Der Gewerbetreibende wird nach Möglichkeit eine Zwischenbilanz einreichen: andernfalls wird eine Gegenüberstellung der Umsätze, eine Darlegung der Unkosten usw. gegenüber dem Vorjahre erforderlich sein. In Betracht kommt auch die Geltendmachung von besonderen Abzügen vom Einkommen des Jahres 1934 wie für steuerfreie Ersatzbeschaffungen, Gebäudeinstandfetzungen und -ergänzungen usw. In diesen Fällen ist ein Entgegenkommen der Finanzbehörden bei Stundungsanträgen besonders zu erwarten.
Möglich ist, daß die in dem Steuerbescheid für 1933 festgesetzten Vorauszahlungen für 19 3 4 niedriger als die bereits auf Grund des früheren Bescheids an früheren Vorauszahlungsterminen für dieses Jahr geleisteten Zahlungen find. Trifft dies zu, fo kann nach dem Mi- nifterialerlaß vom 28. Februar 1929 eine entsprechende Herabsetzung der weiteren Vorauszahlungen beantragt werden. Es ich hier ausdrücklich geltend zu machen, daß sich die Einkommensteuer 1934 voraussichtlich nicht höher stellen wird als die Einkommensteuer 1933. In den oben erwähnten Fällen, in denen sich das Einkommen 1934 niedriger stel- len wird als im Jahre 1933, kann gegebenenfalls in dem Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen — wegen Cinkommensminderung um mehr als den fünften Teil — ebenfalls verlangt werden, daß die bereits geleisteten höheren Vorauszahlungen Anrechnung finden.
„Der Katholik" auf drei Monate verboten.
LPD. Mainz, 22. Juni. Durch Verfügung des Hessischen Staatsministeriums vom 21. Juni 1934 ist die in Mainz erscheinende Wochenschrift „Der Katholik" auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 auf d i e Dauer von drei Monaten verboten worden.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Sonntag, den 24. Juni.
Gießen. Stadtkirche. 8 Uhr: Pfarrvikar Balz; Christenlehre für die Matthäusgemeinde; 9.30: Pfr. Becker; hl. Abendmahl; 11: Kinderkirche für die Markusgemeinde; Pfr. Becker. — Iohanneskirche. 8: Pfr. Bechtolsheimer; Christenlehre für die Lukas- gemeinde; 9.30: Pfr. Ausfeld; hl. Abendmahl; 11; Kinderkirche für die Johannesgemeinde; Pfr. Ausfeld. — äapelle des Alten Friedhofs. 9.30: Pfr. Sucker; im Anschluß Christenlehre für die konfirmierten Mädchen der Luthergemeinde; 11: Kinderkirche für die Luthergemeinde. — Vetruskapelle. 9.30; Bei günstiger Witterung Waldgottesdienst an der Bergschonke; im Anschluß daran Kinderkirche; Pfr. Trapp. — Johannessaal. 20: Pfr. Bechtolsheimer; Bibelbesprechung. — Wieseck. 9.30: Hauptgottesdienst; 10.45: Christenlehre. — Allen-Buseck. 10: Gottesdienst; 13: Gottesdienstliche Feier auf dem Kirchplatz. — Steinbach. 10: Gottesdienst und Christenlehre. — Albach. 8.30: Gottesdienst. — Heuchelheim. 9: Hauptgottesdienst; 10: Christenlehre. — Kirchberg. 10; 11: Christenlehre für die männliche Jugend. — Lollar. 13.30. — Watzenborn-Steinberg. 9: Hauptgottesdienst; 10: Kinderkirche. — Garbenteich. 13: Gottesdienst. — Hausen. 10.30: Gottesdienst. — Lich. 9.30: Stiftsdechant Kahn; 10.45: Kindergottesdienst. — Virklar. 14: Stiftsdechant Kahn. — Bettenhausen. 8.45: Jugendgottesdienst; 9.30: Hauptgottesdienst. — Langsdorf. 11: Hauptgottesdienst; 13.30: Kindergottesdienst. — Hungen. 9.45: Gottesdienst; anschließend Christenlehre. — Langd. 13: Gottesdienst und Christenlehre. — Beltershain. 9.30: Gottesdienst; zugleich Christenlehre. — Mrberg. 11: Gottesdienst; zugleich Christenlehre. — Veitsberg. 13: Gottesdienst; zugleich Christenlehre. — Ober-Gleen. 9: Kinderkirche; 10: Hauptgottesdienst; 11.10: Christenlehre. — Kirtorf. 13: Hauptgottesdienst; 14.10: Christenlehre; 14.30: Kindergottesdienst.
katholische Gemeinden.
Samstag, den 23. Juni.
Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.
Sonntag, den 24. Juni. 5. Sonntag nach Pfingsten.
Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion der Frauen; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Messe mit Predigt; 14.30: Andacht. — Echzell. 11: Hochamt mit Predigt. — Grünberg. 9.45: Messe mit Predigt. — Hungen. 9.30: Hochamt mit Predigt und Christenlehre. — Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt; 20: Christenlehre und Andacht. — Lollar. 8.45: Messe mit Predigt. — Nidda. 8.30: Hochamt mit Presse.
Montag, den 25. Juni.
Laubach. 7.30 Uhr: Messe.
. Mittwoch, den 27. Juni.
Hungen. 6.15 Uhr: Messe.
veffentlicher Sonntagsdienst.
Polizei: Telefon 2751, nur in dringenden Notfällen Telefon 01.
Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Telefon 02.
Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr.
Stadtpostamt: Für Schließfachabholer 7 bis 13 Uhr.
Sanitätskolonne: Telefon 2500.
Aerzte: Dr. Mehl, Dr. Hofmann.
Zahnarzt: Dr. Breuning. Apotheke: Hirschapotheke.
getragen. Nach Anhörung der Gemeinderäte mürben die Steuersätze wie folgt festgesetzt: Zuschlag auf die staatliche Steuer vorn Grundvermögen 350 v. h., Zuschlag auf die Gewerbesteuer nach dem Kapital und Ertrag auf 350 v. h., die Bürgersteuer auf 100 o. h. des Reichssatzes. Dieselben Sätze sind auch im Vorjahre erhoben worden. Im übrigen wurde der Haushaltsplan auf 46 750 Mark in Einnahme und Ausgabe festgestellt. Für den Gemeinde-Wegebau find im Etat 3200 Mark vorgesehen. Für die Durchführung der Wasserschürfungsarbeiten, die als Notstandsarbeit ausgeführt werden sollten, aber zurück- gestellt worden sind, sind 3000 Mark in den Etat eingestellt worden. Es ist vorgesehen, die Wasser- schürfungsarbeiten im Spätsommer auszuführen. Anschließend wurde die Gemeinderechnung für das Rechnungsjahr 1932/33 abgenommen. Die vorge- kommenen Etatsüberschreitungen wurden genehmigt. Sodann wurde noch über die Schaffung von Grünlandflächen beraten. In der Gemeinde herrscht großer Mangel an Wiesen. In diesem Jahr machte sich der Futtermangel ganz besonders bemerkbar. Es wurde erwogen, vorerst einen Teil Waldland im Distrikt Steinberg abzuholzen und dann das Land zu roden und als Wiesen anzulegen. Die Gemeinderäte erklärten sich mit dem Plane einverstanden. Die Genehmigung der Forstbehörde soll eingeholt werden.
Für den Steuerpflichtigen ist es grundsätzlich zu empfehlen, den erhaltenen neuen Emkommen- steuerbescheid sobald als möglich zu prüfen und nicht bis zum Ablauf der einmonatlichen Rechtsmittelfrist zu warten. „Nicht unschuldig an der Versäumung einer Frist" ist nach der Rechtsprechung, wer mit der Absendung der Rechtsmittelschrift ohne G und bis kurz vor Ablauf der Frist wartet. Nachsicht wegen unverschuldeter Fristoeisäurnung, die an sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem.der Steuerpflichtige die Versäumung festgestellt 'hat, unter Nachholung des Rechtsmittels beantragt werden kann, wird hier nicht gewährt. Verspätet ist ein Rechtsmittel auch dann, wenn das Schriftstück, wie z. B. ein Telegramm, der Behörde erst nach Schluß der Dienstftunden zugestellt wird. Als Entschuldigungsgründe für einen Antrag auf Nachsicht kommen lediglich Umstände in Betracht, die nicht in der Macht des Steuerpflichtigen liegen, wie Unglücksfälle schwere Erkrankungen usw., durch die der Steuerpflichtige an der Wahrung der Frist verhindert war. Nach Möglichkeit muß aber auch in derartigen Fällen ein anderer mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt werden. Rechtsunkenntnis wird nur berücksichtigt, wenn sie sich auf die Form oder die Frist des Rechtsmittels bezieht.
Die Kosten des Rechtsmittels sind nicht so hoch, daß sich der Steuerpflichtige dadurch von der Einlegung des Rechtsmittels abschrecken zu lassen braucht. Bei Zurücknahme eines Rechtsmittels
werden nur die halben Kosten erhoben. Wird das Rechtsmittel auf Zusagen des Finanzamts hin 3U= rückgenommen, so ist zu beachten, daß derartige Vergleiche oder Vereinbarungen für die Finanzbehörde nicht bindend sind. Als Rechtsmittel gegen den Einkommensteuerbescheid sind nacheinander der E i n^s p r u ch , über den das Finanzamt entscheidet,
Landkreis Gießen.
* Lo klar, 23. Juni. Aus Anlaß des am morgigen Sonntag, 24. Juni, stattfindenden Volks- liedertages wird die Sängervereini- g u n a Lollar auf dem Platze vor der Schule eine Anzahl Chöre und Volkslieder zum Vortrag bringen.
# Lauter, 22.Juni. Am Sonntag, 24. Juni, feiert unser Mitbürger Heinrich M e b u s seinen 8 5. Geburtstag. Der Jubilar hütete in den Gemeinden Lauter und Groß-Eichen 54 Jahre lang die Schafe. Er blickt auf 5 Kinder, 20 Enkel und 17 Urenkel zurück. Täglich kann man den Jubilar noch in den Straßen unseres Dörfchens sehen, wenn er feinen Spaziergang macht. Auch an den politischen Ereignissen nimmt er noch lebhaften Anteil.
tn. Lang-Göns, 22. Juni. Gestern abend sand hier eine eindrucksvolle Revolutionsfeier statt, an der sämtliche Organisationen geschlossen teilnahmen, sowie fast die gesamte Einwohnerschaft. Auf der Anhöhe gegenüber der Turnhalle wurde ein großer Holzstoß angezündet. Eingeleitet wurde die Feier mit dem Vortrag von Militärmärschen der hiesigen Kapelle des Motor-Sturmes. Dann ergriff Kreisleiter Haus (Wetzlar) das Wort zur Weihe- rede. In zündenden, kraftvollen Worten wies er darauf hin, daß wir heute wiederum, wie einst unsere Vorfahren, die Höhe des Jahres am flammenden Holzstoß feiern, daß dieser Brauch hinüberleite in die deutsche Vergangenheit. Wenn heute auf allen Höhen die Feuer brennten, dann sei das ein Zeichen der Verbundenheit des gesamten deutschen Volkes. Das Reoolutionsfeuer solle aber zugleich ein Mahner sein für alle deutschen Volksgenossen, daß wir auch weiterhin das Werk unseres Führers unterstützen und nicht müde werden in der Ausübung unserer Pflicht, seien wir nun Arbeiter, Bauern, Handwerker, Geschäftsleute oder Beamte. In scharfen Worten wandte sich der Redner dann gegen alle Nörgler und Miesmacher, die die Arbeit und das Werk des Volkskanzlers herabfetzten und aus dem Hinterhalte alles zerstören möchten. Der Kampf ums Dritte Reich fei nicht so schwer gewesen als der Kampf im Dritten Reich. Es gelte deshalb, diesen Schädlingen entgegenzutreten und ihre verderblichen Wühlereien zu unterbinden. In warmen Worten wandte sich dann der Redner an die deutsche Jugend, die dereinst das Erbe antreten werde, das wir in diesen Jahren erringen und verteidigen mußten. Für uns alle gäbe es nur ein Wort: Deutschland! In einem Sieg-Heil auf das deutsche Vaterland, die Heimat und den Dolkskanzler Adolf Hit- l e r klang die Weiherede aus. Nach dem gemeinsamen Gesang der Nationallieder dankte der politische Leiter der Gemeinde, Karl Wenzel, dem Redner für seine packenden Worte und schloß mit der Mahnung, nun auch im Sinne der Ausführungen des Pg. Haus zu handeln, die Kundgebung.
Klein-Linden, 22. Juni. Unserem Bericht über die Jubiläumsfeier des Schützenklubs „Roland" (in der Dienstagausgabe des GA.) ist berichtigend nachzutragen, daß der Name eines der Gründer nicht Gastwirt August Lang, sondern Gastwirt August Lamm, Gießen, lauten mußte.
Kreis Friedberg.
* Friedberg, 22. Juni. In der Zeit vom 30. Juni bis einschl. 2. Juli finden hier zwei große sportliche Veranstaltungen statt. Die Turnge- gemeinde Friedberg richtet das Bezirksturnfest aus, der Schützenverein Friedberg begeht sein 2 5. Stiftungsfest. Mit der Veranstaltung der Schützen wird gleichzeitig, nach den neuesten Bestimmungen des Deutschen Kartells für Jagd- und Sportschießen, ein großes Wettschießen durchgeführt. Mit den sportlichen Veranstaltungen der beiden Vereine wird ein großes Volksfest verbunden sein.
* G a m b a ch, 22. Juni. Gestern nachmittag ereignete sich hier ein Unglücksfall. In der Wohnung des Landwirts Otto Klein fanden spielende Kinder einen geladenen Flobert. Ein 13jähriger Junge legte, nicht ahnend, daß die Waffe geladen war, auf die 12sährige Tochter des Landwirts Klein an. Die Waffe entlud sich und das Mäd-
Amtsgericht Gießen.
Ein Mann war angeklagt wegen eines Vergehens gegen das Kraftfahrzeuggesetz. Er sollte mit einem Motorrad, das er in Reparatur hatte und das ohne Kennzeichen versehen und nicht versteuert war, Probefahrten ausgeführt haben. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß nicht der Angeklagte Halter des Motorrads gewesen ist, da er das Motorrad während der Reparatur an einen anderen verkauft hat. Der Angeklagte war deshalb freizu- sprechen.
. legung des Rechtsmittels an gerechnet, — seine Einwilligung nicht, so gilt das Rechtsmittel als Einspruch. Der Steuerpflichtige kann auch noch vom Einspruch zur Sprungberufung innerhalb der feit Erhalt des Steuerbescheids laufenden einmonatlichen Rechtsmittelfrist übergehen. Zu beachten ist jedoch, daß das Finanzgericht über die Berufung, wenn der streitige Steuerbetrug nicht höher als 100 RM. ist, insbesondere wenn es die Berufung zurückweifen will, nach freiem Ermessen entscheiden kann, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären ober zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Streitgegenstandes höher als 500 RM. ist oder sie vom Finanzgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ausdrücklich zugelassen wird.
Nachprüfung der Steuerberechnung.
Für die Berechnung der Einkommensteuer ist eine neue amtliche Tabelle maßgebend, ohne die der Steuerpflichtige die Richtigkeit der vom Finanzamt festgesetzten Steuer nicht nachprüfen kann (Bezug von der Reichsdruckerei Berlin SW 68).
Die Familienermählgungen.
Die Familienermäßigungen werden bei der Anwendung der Tabelle gleich berücksichtigt. Die Ermäßigungen werden bekanntlich für die mit dem Steuerpflichtigen zusammen veranlagte, zum Haushalt gehörige Ehefrau und minderjährigen Kinder, — soweit letztere nicht über 18 Jahre alt sind und eigenes. Arbeitseinkommen beziehen, — gewährt, wenn diese Voraussetzungen entweder zu Beginn des Jahres (Steuerabschnitts) 1933 vorhanden waren oder später im Laufe des Jahres mindestens 4 Monate bestanden haben, z. B. ein Kind erst nach dem 1. Januar 1933 volljährig geworden ist.
Für die Zeit feit dem 1. Juli 1933 erhält der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung auch für Hausgehilfinnen (bis drei). Die Hausgehilfin muß bei Gewerbetreibenden usw. mindestens überwiegend für häusliche Arbeiten eingestellt fein. Für 1933 wird diese. Ermäßigung in der Weise gewährt, daß für die vollen Monate, in denen Hausgehilfinnen beschäftigt worden sind, je 50 Mark vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Möglich ist infolge des Stufentarifs, daß sich trotz des Abzuges eine niedrigere Einkommensteuer nicht ergibt. In biefem Falle wird die tarifmäßige Einkommensteuer für jeden Beschäftigungsmonat um je 5 Mark ermäßigt, aber nicht unter die Einkommensteuer in der nächst-niedrigeren Einkommens-
* n I y *. V* w.y f uvu vvil vuy U U IUJ10UIUI C Hl | U.JX2 lUt-1, die Berufung, die an das Finanzgericht geht, omie die Rechtsbeschwerde — mit Revi- ionscharakter —, für die der Reichsfinanzhof zu- tänbig ist, gegeben. Statt bes Einspruchs kann ofort Berufung (Sprungberufung) eingelegt wer- >en. Erklärt jeboch ber Finanzamtsvorsteher hierzu bis zum Ablauf eines Monats, — von ber Ein-
4 v. H., bei 5500 Mark und darüber auf 5 v. H. Für 1933 werden diese Sätze nur zur Hälfte erhoben.
Auf die veranlagte Ehestandshilfe für 1933 wird die am 10. September 1933 fällig gewesene Vorauszahlung angerechnet. Gegen die Festsetzung ber Ehestandshilfe finb bie orbentlichen Rechtsmittel (Einspruch, Berufung usw.) wie gegen den Einkommensteuerbescheib gegeben. Die bei ber Einkommensteuerveranlaguna zugrunbe gelegten Einkünfte, Einnahmen usw. sind jeboch für bie Ehe- ftanbshilfe maßgebenb, ohne baß Einwendungen bei biefer noch zulässig finb.
Stundung und Erlaß von Einkommensteuer.
Erlaß ober Ermäßigung ber innerhalb eines Monats nach Erhalt bes Steuerbescheibs zu ent» richtenben Nachzahlungen auf bie Einkommensteuer unb Ehestanbshilfe aus Billigkeitsgründen ist nur in ganz befonberen Ausnahmefällen zu erreichen. Nach ben Anordnungen bes Reichsfinanzministers ist regelmäßig Voraussetzung, baß burch bie Ablehnung bes Erlaßantrages bie Bestreitung bes notroenbigen Lebensunterhalts vorübergehend ober bauernb gefährbet würbe, ober bei Gewerbe- treibenben unb Landwirten auch, baß eine erhebliche Gefährdung ber Fortführung bes Betriebes eintreten würbe. Bestehen Zahlungsschwierigkeiten, so wirb ber Steuerpflichtige im allgemeinen nur zinslose Stunbung unb Abtragung ber Steuer» schuld in Teilzahlungen mit Erfolg beantragen können.
Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer 1934.
Die in dem Steuerbescheid für 1933 festgesetzten Vorauszahlungen auf bie Einkom-
chen erlitt lebensgefährliche Verletzungen in ber Bauchgegend. Das bebauernsroerte Kind würbe sofort in bas Johanniter>Krankenhaus nach Nieder- Weifel gebracht, wo es sofort operiert werben mußte.
Kreis Schotten.
□ Laubach, 22. Juni. Dieser Tage fanden hier die von der Real- und Volksschule anläßlich der Reichsschwimmwoche vorgesehenen Schwianm- ro ett Eäm p fe im städtischen Schwimmbad statt. Die sportliche Veranstaltung stand unter Leitung von Lehrer Bechthold und Reallehrer Haas. Die drei gestellten Pflichtübungen (50-Meter- Schwimmen, Sprung vom 3 Meter hohen Brett sowie 25 Meter Kleiberschwimmen) wurden von fast sämtlichen Teilnehmern erfüllt.
I. Rudingshain, 22. Juni. Während der Heuernte ereigneten sich in unserer Gemeinde zwei U n g l ü ck s f ä 11 e. Die Witwe Emma Fischer wurde beim Herausführen einer Kuh aus der Scheunentenne von dem Tiere gegen die Wand gedrückt unb erlitt dabei einen Schlüsselbeinbruch. Der zweite Unfall ereignete sich auf einer Wiese. Ein Rind, von ben Bremsen beunruhigt, schlug aus unb traf dabei die Frau bes Lanbwirts Müller so heftig, baß sie einen doppelten Armbruch erlitt. — Bei einem biefer Tage niedergehenben Gewitter schlug ber Blitz in das hiesige Trans- formatorenhaus unb in den Elektromotor bes Müllers Karl Stein II. ein. Ein in ber Nähe bes Motors liegenbes Kleidungsstück fing Feuer. Der Brand konnte jedoch gelöscht werben, bevor er an Umfang gewann.
Kreis Alsfeld.
* Schabend ach, 22. Juni. Dieser Tage stürzte der Lanbwirt Wilh. Erd von Schabenbach auf ber steilen Straße von Deckenbach nach Gontershausen mit dem Rade unb blieb besinnungslos liegen. Die erste Hilfe leistete der als Sanitäter ausgebildete Sohn des Sägewerksbesitzers F e y h, Gontershausen.
Preußen.
Flucht eines Strafgefangenen.
LPD. Marburg, 22. Juni. Der in Unter- suchungshast befindliche 22 Jahre alte Karl Sann aus Gießen wurde heute morgen von einem Angestellten des Amtsgerichts nach dem Landgericht gebracht, wo er sich zu verantworten hatte. Nach ber Verhanblung sollte er wieber zurücktransportiert werben. Nach bem Verlassen bes Amtsgerichts trat ein junger Mann auf ben Gefangenen zu unb wollte ihm Zigaretten zustecken, was ber Beamte verhinberte. Als sich ber Strafgefangene mit. feinem Wärter auf ber Treppe zum Rübenstein befanb, gab ber Gefangene feinem Wärter einen Stoß, fo baß er mehrere Treppenstufen hinunter stürzte. Der Gefangene ergriff bie Flucht. Erst gegen Abenb gelang es ber Polizei, ben gefährlichen Burschen, ber bei einer ihm be- freunoeten Familie in ber Altstabt bie Dunkelheit ber Nacht zur Fortsetzung seiner Flucht abwartete, zu ergreifen.
Das Verkehrsflugzeug Köln-Frankfurt verunglückt.
LPD. Frankfurt a. M., 22. Juni. Zwischen Köln unb Frankfurt a. M. ist am Freitagvormittag kurz vor 9 Uhr ein Verkehrsflugzeug mit fünf Personen über bem Taunus verunglückt. Vier Fluggäste und ber Funkermaschinist Hägele wurden zum Teil leicht verletzt. Ein fünfter Fahrgast Gottfried Hain del aus Düsseldorf, würbe schwer verletzt und starb noch im Laufe des Nachmittags. Der Flugzeugführer Helmer fanb ben Tob. Die Ursache des Unfalls konnte noch nicht aufgeklärt werden.
Kreis 26elUar
0 Groß-Rechtenbach, 22. Juni. In ber jüngsten Gemeinderatssitzung wurde der Haushaltsplan der Gemeinde für das Rechnungsjahr 1934 beraten. Der im Entwurf ausgestellt« Haushaltsplan wurde durch den Bürgermeister vor
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