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Die Abstimmung im Gaargebiet

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Saargebiet wohnten.

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LPD. Frankfurt a. M., 16. Juli. Vor dem Einzelreichter hatten sich zwei Männer und eine Frau zu verantworten, weil >sie ungesalzene Land­butter, die 19,64 v. H. Wassergehalt hatte, in den Verkehr gebracht hatten. Solche Butter darf aller- höchstens 18 v. H. Wassergehalt haben. Die Frau hatte die Butter aus der Rhön erhalten und einem Kolonialwarenhändler in der Nähe des Hauptbahn­hofes verkauft. Der Händler seinerseits hatte die Butter an ein Vorstadtgeschäft weitergeliefert. Die

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Das neue Ehrenkreuz, das vom Reichspräsi­denten auf Vorschlag der Reichsregierung für alle Kriegsteilnehmer gestiftet wurde. Links: Das Frontkämpferkreuz. Mitte: Das Ehren­kreuz für Kriegsteilnehmer. Rechts: Das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern Gefallener. Die beiden ersten Kreuze am schwarzweißen Bande mit rotem Mittelstreifen, das letzte am weißschwarzen Bande gleichfalls mit rotem Mittelstreifen.

e) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemel­det hatten, um z. B. während der Reise am Aufenthaltsort Brotkarten zu erhalten:

f) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangs- weise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort im Saargebiet ferngehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet ge­flüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückge­kehrt waren.

Der Aufenthalt von Minderjährigen und Entmündigten am 28. Juni 1919 be­stimmt sich nach dem Aufenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormund­schaft über sie ausüblen. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormundes hat aber dann keine entscheidende Bedeutung, wenn ein Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Ellern oder seinem Vormund wohnte, selb st für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäftigte M i n d e r j ä h r i g e, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also abstimmungsberech­tigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im

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R. Walther Darre, Unser Weg. Zeitgeschichte", Verlag und Vertnebs-G. m. b. H. (244) In dieser kleinen Schrift erläutert der

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Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war.

An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhaften Personen, die auf Grund der vorstehen­den Richtlinien die Verleihung der Abstimmungs­berechtigung beanspruchen können und sich bis­her noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmelde- slelle ihres jetzigen Wohnortes (beim Einwohner­meldeamt, in den Städten beim zuständigen Poli­zeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Rachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Beschäftigungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mitzubringen.

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Wie sich die Arbeitsbeschnsfungsmaßnahmen auswirkten.

Das Bild zeigt die Erfolge der Arbeits­schlacht. Man sieht, daß vor allem der Fahrzeugbau, das Baugewerbe und der Maschinenbau eine verhältnismäßig starke Belebung erfuhren. Aber auch die übrigen Wirtschaftszweige konnten eine große Zahl von Arbeitern einstellen. Im Gesamt- durchschnitt war im Februar 1934 etwa ein Fünftel mehr Arbeitsplätze besetzt als im Februar 1933. Gleichzeitig wurde aber auch die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 6,7 Stunden auf 7,3 ge­steigert. Das ist der Erfolg der national­sozialistischen Aufbauarbeit im ersten Jahre nach der Regierungsübernahme.

Ord., selbständig. Mädchen das schon in gut. Hause war, ge­sucht. Wo, sagt dieGeschäftsst.o. Gieß. Anz. 03559

Bedeutung für die nationalsozialistische Erneuerung der Agrarverfassung erklärt. Die Schrift des Reichs- bauernsührers ist in ihrer gedrängten Darstellung eine ausgezeichnete Einführung in die Gedanken­welt, auf der die große Bauernreform unserer Tage beruht. An der Schrift wird daher kein interessierter Volksgenosse vorübergehen können.

Wilhelm Scharrelmann, In der P i ck b a l g e. Roman einer deutschen Gasse. Carl Schünemann, Verlag, Bremen. (255) Eine versinkende Zeit wird in dieser Geschichte einer alten Gasse lebendig. Roch ragt sie in die breiten, lärm­erfüllten Verkehrsstraßen der Großstadt hinein, diese spitzgiebelige, verräucherte, verschlafen lächelnde Kleinwelt unserer Väter. Morgen wird die Spitz­hacke sie zerschlagen. Dennoch ist diese Welt nicht tot. Die Pickbalge liegt am Strom, dessen Häfen Kontinente verbindet. Auch durch sie zittern die Er­schütterungen, die die Welt wanken machen. Auch über den Dächern der Pickbalge graut bereits der Tag, dem wir Lebenden entgegenziehen. Die ruhige, breit dahinströmende Erzählung mutet ein wenig altertümlich an, aber vielleicht, sofern wir eine Zeit der Sammlung und Verinnerlichung erwarten dür­fen, ist sie bereits die Sprache von morgen. Das Werk stattete Hans Meid, Berlin, in bekannter Meisterschaft aus.

Die Brücke zwischen Harz und Kyffhäuser", so heißt die Aufschrift eines klei­nen Führers durch die tausendjährige Stadt Nord­hausen und ihre Umgebung. Das Heftchen enthält neben einer großen Anzahl Tiefdrücke auch eine kleine Harzkarte und eine Wegweiserkarte durch Nordhausen. Ferner sind darin Vorschläge enthalten für Ausflüge in den Südharz und zum Kyffhäuser mit Nordhausen als Standort und Aus­gangspunkt.

Deutscher Hotelführer 1934. (Ver­lagDeutsche/ Hotel-Nachrichten, vereinigt mit Küche und Keller", Hamburg 3.) In diesem Jahre ist der Deutsche Hotelführer zum ersten Male in fünf Sprachen herausgebracht worden. Die be­währte Gliederung der letztjährigen Ausgaben ist auch für den neuen Führer beibehalten worden. Er ist aber inhaltlich wesentlich vervollständigt: die Zahl der aufgeführten Orte ist von 924 auf 1261 gestiegen, ebenso ist eine ganze Reihe von Städten und Kur­orten mit mehr Betrieben vertreten als in der vor­jährigen Ausgabe. Der vom Reichseinheitsverband des deutschen Gaststättengewerbes unter Mitwir­kung der Reichsbahnzentrale für den deutschen Reiseverkehr herausgegebene Hotelführer 1934 stellt ein authentisches und vollständiges Verzeich­nis der guten deutschen Beherbergungsbetriebe und ein zuverlässiges Auskunftsmittel über deren Ein­richtungen und Preisgestaltung dar.

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In den letzten acht fah­ren zwischen den beiden Volkszählungen 1925 und 1933 hat sich die deutsche Bevölkerung nur um 0,50/0 vermehrt. Um 1900 herum betrug die Zunahme der Vs- völkeruna noch nahezu 1,5%, also dreimal soviel. Damit hie BevölkerungSzunahme slm Deutschen Reiche geringer, als in den meisten europäi­schen Staaten und nicht mehr h-lher als in Frankreich und England. Zn Polen und in den südosteuropäischen Staaten ist aber die Be- völkern'ngSzunahme noch immer dreimal so hoch, als in Deutschland. Man sieht aus diesen Zahlen, wie not­wendig eine zielklare Be- völkerungspolitik in Deutschland ist.

entflog. Geg. gt. hier,Neuenweg 28Zum Löwen' Belohnung abzu-

heißt es, die Zungenprobe habe von allen drei An­geklagten durchgeführt werden müssen. Es müsse dazu kommen, daß nur ganz sorgfältig geprüfte But­ter auf den städtischen Markt komme.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Die Wasserversorgung der Kleingärten.

So sehr die Maßnahmen des Städtischen Gas- und Wasserwerks zur Sicherung der Wasserversor­gung berechtigt sind, so wenig durfte jedoch auch die vollständige Unterbindung jeglicher Wasserzulei­tung für Nutzgärten angebracht fein, dies um so weniger, als ja die Reichsregierung das deutsche Volk auch hinsichtlich der Gemüseversorgung vom Aus­lande unabhängig machen will. Es durfte mög­lich fein, ohne daß dadurch die Wasserversorgung der Stadt wesentlich ungünstig beeinflußt wurde, wenn wenigstens an einem Tage tn her Woche die Zuleitung des Wassers zu den Nutz­gärten angeordnet würde. Es entspricht dies gerade in der jetzigen Zeit, wo Neupflanzung und Neusaaten durchgeführt werden müssen, einem dringenden Be­dürfnis, sollen diese nicht vollständig in Frage ge­stellt werden. Ein Kleingärtner.

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Von zuständiger amtlicher Stelle wird mit- geteitt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstim­mung im Saargebiet auf Sonntag, 13. 3 a- nuar 1 935 festgesetzt. Abstimmungsberech- tigt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die a m 1 3. I a- nuar zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 2 8. Juni 1919, im Saargebiet ge­wohnt hat. Rach dem vom Völkerbundsrat fest­gesetzten Abstimmungsreglement ist grundsätzlich jede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tage im Saargebiet ihren gewöhnlichen Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens nie­dergelassen halte.

Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt; auch wer sich erst am Stichtag, dem 28. Juni 1919, im Saargebiet niedergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt.

Andererseits ist die vorübergehende Ab­wesenheit vom ständigen Wohnort im Saarge­biet ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsäch­lichen Aufenthalt im Saargebiet beizube- h alt en. Es sind sonach beispielsweise auch ab­stimmungsberechtigt:

a) Personen, die aus einer Gemeinde des Saar­gebietes zur Erfüllung des Militär­dienstes ei »gezogen, am 28. Juni 1919 aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sich i n G e f a n g e n s ch a f t befanden oder infolge Verwundung oder Krank­heit noch nicht in das Saargebiet zurückkeh­ren konnten;

b) aktive deutsche INilitärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebietes bei einem im Saargebiet garnifonierenden Trup­penteil standen und bei der Besetzung das Saar­gebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hatten. In Betracht kommen Offiziere, Wilitär- beamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nickt aber die lediglich zur Erfüllung ihrer RUlitär- dienstpflicht Eingezogenen;

c) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 z u Besuchs-, Studien- oder Ausbil­dungszwecken außerhalb ihres im Saarge­biet gelegenen ständigen Wohnortes aufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren:

d) Personen, die über den 28. Juni 1919 vor­übergehend außerhalb ihres ständigen Wohnortes im Abstimmungsgebiet eine Dienst-

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Auf 1000 Einwohner jedes Landes l J kommt eine jährliche Zunahme von Menschen: a C \

Frau wurde zu 30 Mark, die beiden Männer zu je oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben. 10 Mark Geldstrafe verurteilt. In der Begründung

Reichsbauernführer ebenso knapp wie prägnant und erschöpfend die gefchichtsbildende und rechtsschöpfe­rische Kraft des Bauerntums, den scharfen Gegen­satz zwischen dem Schmarotzertum nomadischer Zwingburgenherrschaft und dem Führertum grund­herrlich abgeftimmter geimanische. Oberherrschaft. Der Begriff des Odal, des Sippeneigelnums, wird aus dem germanischen Grundgedanken von Blut und Boden entwickelt und in seiner.grunblegenbennadjmittag geschlossen.

wurde heute nachmittag 4 Uhr von seinem schweren, mit großer Geduld ertragenem Leiden im Alter von 56 Jahren durch einen

sanften Tod erlöst

Die trauernden Hinterbliebenen:

Ottilie Loos, geb. Müller

Familie Karl Ott

Die Trauerfeier findet Donnerstag, den 19. Juli, nachmittags 2% Uhr,

auf dem Neuen Friedhof statt.

Von Beileidsbesuchen bittet man abzusehen.

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