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auf. (Eine besondere schauspielerische Ausbildung hat Maria Beling nie aenossen; sie war nicht nötig, weil ihr das Schauspielerische im Blute lag. Sie entstammt einer alten Schauspielerfamilie; ihre Großeltern waren bereits Theaterdirektoren. Don der Mutter, der badischen Kammersängerin Marga­rete Beling-Schäfer, wurde die junge Maria im Gesang unterrichtet; dann begann sie ihre Bühnen- tätigkett als zweite Naive am Stadttheater zu Kiel. Nach zweijähriger Wirksamkeit vertauschte sie 1929 das Kieler Engagement mit einem neuen in Gotha. Nun aus der Naiven eine Soubrette geworden, wurde Maria Beling von Stadttheater Gießen als erste Soubrette verpflichtet. Mitten in ihre Gieße­ner Tätigkeit fällt ihre erste Filmrolle. Harry Piel

Oie Helfer der NS.-Volkswohlfahrt sind Frontsoldaten des nationalen

Sozialismus!

sah die junge Künstlerin während feines Aufent­haltes in der hessischen Landeshauptstadt im Som­mer 1933, als er Aufnahmen für seinen FilmEin Unsichtbarer geht durch die Stadt" machte. Piel fand derart Gefallen an ihrem Spiel, daß er Ma­ria Beling zu Probeaufnahmen nach Berlin einlud. Sie kam, ward gesehen und siegte durch ihre aus­gesprochene Operetten-Begabung. Die Ariel-Film GmbH, übertrug ihr die Rolle des Bärbele in dem FilmSchwarzwaldmädel".

Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen.

Bezirk:

Landgericht der Provinz Oberhessen in Gießen.

BezirLsobmann: Rechtsanwalt Wilhelm L u l e y , Gießen;

Geschäftsführer: Diplom-Volkswirt Referendar Fritz Bau m g ärtner, Gießen;

Presse und Propaganda: Referendar W. Reitz, Gießen;

Personal: Rechtsanwalt Krüger, Gießen.

Facygruppenleiter: a) Richter und Staatsanwalt: Oberstaatsanwalt Dr. Wo da ege, Gießen; b) Ju­stizbeamte: Justizobersekretär Hardt, Gießen; c) Verwaltungsbeamte: Regierungsrat Grein, Gießen; d) Rechtsanwälte: Rechtsanwall Karl Krü­ger, Gießen, e) Notare:>Rechtsanwalt und Notar Alb recht, Gießen; f) Wirtschaftsrechtler: Dr. Ruckelshaufen, Gießen, g) Referendare und Assessoren: Referendar Klaus, Gießen; h) Hoch­schullehrer: Professor Dr. Bley, Gießen.

Ortsgruppen: Alsfeld: Rechtsanwalt Vogt, Als­feld; Altenstadt: Rechtsanwalt Dr Wittekind, Büdingen; Bad-Nauheim: Amtsgerichtsrat Dr. Willenbücher; Büdingen: Rechtsanwalt Dr. Wittekind, Butzbach: Oberamtsr. Dr. Plitt; Friedberg: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm, Gießen: Rechtsanwalt Luley Grünberg: Rechtsanwalt Lind; Herbstein: Rechtsanwalt Dr. D o m m , Homberg: Rechtsanwalt Dr Wagner; Hungen: Rechtanwalt Schönhals; Laubach: Rechts­anwalt Schonhals, Hungen Lauterbach: Rechts­anwalt Scheer Lich: Oberamtsrichter Bern­hard; Nidda: Rechtsanwalt Dr. Meinhardt; Ortenberg: Oberamtsrichter Holzinger; Schlitz: Oberamtsrichter T r i n k a u s ; Schotten: Oberamts­richter Klose Ulrichstein: Oberamtsrichter Groß; Vilbel: Rechtsanwalt Dr. H e u s e l.

Aerkehrsunfall der Biebertalbahn.

Gestern gegen 14.40 Uhr ereignete sich auf der Biebertalbahn ein Derkehrsunfall, der den Betrieb auf der Strecke für einige Zeit unterbrach. Der Zug der Diebertalbahn, der um 14.20 Uhr in der Richtung nach Gießen Bieber verläßt, entgleiste mit der Lokomotive und einem Kastenwagen un­mittelbar vor dem Windhof an jener Stelle, an der die Schienen von der Landstraße in das Feld nach Heuchelheim zu einbiegen. Die Ursache der Entgleisung war ein Schienenbruch. Die Lokomotive kam quer über die Schienen zu stehen. Glücklicher­weise verlief der Unfall harmlos insofern, als Menschenleben nicht zu Schaden kamen. Auch der Materialschaden war nur gering. Der Verkehr auf der Landstraße wurde durch den Vorfall nicht be­einträchtigt. Der Personenverkehr der Biebertalbahn wurde sofort durch Kraftomnibusse besorgt. Die Aufräumungsarbeiten wurden sofort in die Wege geleitet, die Lokomotive noch im Laute der Nacht auf die Schienen gebracht und die zerstörten Schie­nen aus 27 Meter Länge ausgewechselt, so daß der Verkehr heute morgen in vollem Umfange wieder ausgenommen werden konnte.

(tii?fccncr Marktpreise.

* Gießen, 17. Jan. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Landbutter, das Pfund 1,20 bis 1 30 Mark, Kochbutter 1, dis 1,10 Mark, Matte 20 bis 25 P," Käf^ das Stück 4 bis 10, Eier (inländische) 12 bis 13; Wirsing, das Pfund 15 bis 18, Weißkraut 10, Rotkraut 12, Gelbe Rüben 10 bis 12 Rote Ruben 10, Spinat 25 bis 30, Unterkohlrabi 6 bis 8 Grünkohl 12 bis 20. Rosenkohl 30 bis 35 Pf., Feld­salat 1bis 1,50 Mark, Zwiebeln 8 bis 10 Meer- rettich 40 bis 50, Schwarzwurzeln 25 bis 30 Kar­toffeln. das Pfund 3 bis 3/4 Pf., der Zentner 2 80 bis 3 Mark, Aepfel, das Pfund 12 bis 20 Pf Birnen 10 dis 15, junge Hähne 80. Suppenhühner 75. Gänse 70, Blumenkohl, das Stück 40 bis 60, Salat 20 Endivien 15 bis 20, Lauch 10, Sellerie 10 bis 30 Pf'

Vornvtrzcn

Elender für Mittwoch. Stadt­theater: 19.30 bis 21.45 UhrMona Lisa" Oberhessischer Kunstverein: 16 bis 17 Uhr Turrn- feT ^ranb' Ausstellung. - Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Schwarzwaldmädel". Evana Stadtmission: 10 und 20.30 Uhr, Loberstraße 14 Bibelkurs und Volksmissions-Vorträge. __ NS -

Frauenschaft Gießen-Süd: 20.30 Uhr, Hotel Hopfeld Ortsgruppenabend.

l^*-?"<^'!tsvorlesung in der Univer- fitat Von der Pressestelle der Universität Gießen wird mitgeteilt: Zu einer Antrittsvorlesung des Herrn Professors Dr. Karl Bechertlieber den -Begriff und die Eigenschaften der Elementarteil­chen am Donnerstag, 25. Januar, 17 Uhr c. t. im Großen Hörsaal des Physikalischen Instituts wird eingeladen

** Aus der Medizinalverwaltung Aus unserem Leserkreise wird uns geschrieben: Der Sohn des in Gießen und besonders im Buseckertal weitbekannten und beliebten praktischen Arztes Dr. Gengnogel in Großen-Buseck, Dr. med. Ernst ® e n g n o g e I, hat in jungen Jahren schon eine glanzende Karriere gemacht, die seine Tüchtigkeit beweist. Dr. Ernst G eng nagel bestand im

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Hauptversammlung des Gewerbevereins Gießen

doch notwendig, um der Klarheit in der handwerk­lichen Organisation willen.

Herr Launspach machte ferner den Vorschlag, den Zinsenertrag des Vermögens den hilfsbedürfti­gen Handwerkern in unserer Stadt zugute kommen zu lassen. Schreinermeister Lenz sah keine Gefahr für den Fortbestand des Vermögens und stimmte dem Vorschlag zu. Bäckerinnungs-Obermeister L o e- b e r sah zwar auch im Jnnungsausschuß eine In­stitution, die sehr wohl durch den Ortsgewerbeverein dargestellt sein konnte, allerdings werde auch der Jnnungsausschuß in Zukunft stabilere Form haben, als bisher. Es komme indessen nicht auf den Namen an, sondern darauf, daß das Vermögen des Ge­werbevereins dem Gießener Handwerk erhalten bleibe. Im übrigen werde, wie schon verschiedent­lich betont wurde, das Vermögen des Gewerbever­eins gesondert verwaltet und zwar durch einen Ver­waltungsausschuß innerhalb des Jnnungsaus- schusies.

Schlossermeifter B o u r g o i s fand für die Not­wendigkeit der Auflösung des Gewerbevereins Gie­ßen einen humorvollen Vergleich. Er meinte, daß es den Mitgliedern des Gewerbevereins so ergehe, wie einem Vater, der feine liebste Tochter verliere, allerdings nicht, um sie zu Grabe zu tragen, sondern um sie einem frischen Jüngling zur Ehe zu geben. Es gebe also keinen Grund zur Trauer.

Glasermeister B i e r a u erwähnte, daß das Ver­mögen unter der Verwaltung von Professor Krausmüller, wie auch unter seinem Nach­folger, Bäckerinnungs-Obermeister L o e b e r in bester Obhut gewesen sei. Man wolle hoffen, daß es auch für die Zukunft in gute Hände gelange.

Der Führer der Gießener Handwerkskammer, Pg. S t ü h l e r, nahm ebenfalls Stellung zu der Frage der Vermögensübernahme und wies insbe­sondere auf die Notwendigkeit dieser neuen Rege­lung hin.

Der Versammlungsleiter betonte, daß das Ver­mögen auch in Zukunft im Sinne der Vorfah­ren, also in sparsamstem Sinne, verwaltet werden solle.

Sodann wurde die Abänderung des § 19 der Satzung einftimmig beschlossen. § 19 sah vor, daß im Falle der Auflösung des Orts­gewerbevereins das Vermögen an die Stadt Gießen übergehe. Dieser § 19 wurde nun dahingehend ge­ändert, daß das Vermögen unter den vorerwähn­ten Bestimmungen an den Jnnungsausschuß zur Verwaltung übergeht.

Die endgültige Beschlußfassung über die Auf­lösung des Gewerbevereins wird einer späteren Hauptversammlung vorbehalten sein.

Im weiteren Verlaufe der Versammlung wurde über die vorgesehene Kundgeb ung, der N S.- Hago in Frankfurt gesprochen. Der Führer der Handwerkskammer Gießen, Pg. Stühler, teilte je­doch mit, daß diese Veranstaltung auf Februar verscho­ben sei. Der Vertreter der NS.-Hago, Pg. Stein­häuser, wies abschließend auf

die Notwendigkeit des engsten Zusammen­schlusses des Handwerks

hin, da diese restlose Einigung allein die Voraus­setzung sei, um zu dem Ansehen zu gelangen, das heute bereits andere Berufsstände genießen.

Nach der Verlesung des Protokolls fand die Ver­sammlung mit einem dreifachenSieg-Heil!" auf den Führer Adolf Hitler ihren Abschluß.

Im Gasthaus Hindenburg fand gestern abend unter Leitung des Führers des Vereins, Bäcker- innungs-Obermeister L o e b e r, eine Hauptversamm­lung des Gewerbevereins Gießen statt. Die Tages­ordnung sah eine Statute n ä nberung zum Zwecke der eventuellen Auflösung des Ge­werbevereins vor.

Jnnungsobermeifter L o e b e r verlas einen aus­führlichen Schriftwechsel mit der Hessischen Hand­werkskammer, wie auch mit dem Reichsstand des deutschen Handwerks in Berlin, aus dem die gegen­wärtige Lage für die Gewerbevereine und ihre Stellung im neuen Reich klar ersichtlich wurde.

Die Gewerbevereine sollen nusgelöst werden und in dem zu bildenden Jnnungsausschuß aufgehen, bzw. in ihm vertreten sein.

Der Gewerbeverein Gießen habe zwar gut gewirt­schaftet, ein stattliches Vermögen in Ordnung ge­halten, er wolle sich aber den großen Gedanken- gangen fügen. Die Ueberleitung des Vermögens an den Jnnungsausschuß solle jedoch erst bann end­gültig werden, wenn dem Jnnungsausschuß die Bestätigung seiner Rechtsfähigkeit Juteil geworden sei. In einer Sitzung des Vor- tandes des Gewerbevereins war beschlossen wor- >en, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den § 19 der Satzung abzuändern und die Auflösung nur unter folgenden Voraussetzungen zu beschließen:

.Der Verein gilt als aufgelöst, wenn die Hauptversammlung auf Grund von § 19 der Satzung die Auflösung beschließt. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen an den Jnnungsausschuß in Gießen unter der Bedin­gung, daß das Vermögen in seinem Bestand erhalten bleibt und daß die Erträgnisse des­selben im Interesse des Gießener Gesamthand­werks verwendet werden, sowie daß der Jn­nungsausschuß in die bestehenden Verträge des Gewerbeoereins eintritt und dessen Verpflich­tungen übernimmt. Das zu übertragende Ver­mögen des Gewerbevereins ist gesondert zu verwalten. Dem zu bildenden Verwaltungs­ausschuß dürfen nur Gießener Mitglieder des Jnnungsausschusses angehören."

Unter Gießener Gesamthandwerk ist zu ver­stehen die Zahl der in Gießen-Stadt bestehen­den Innungen, sowie die in Untergruppen von Kreis-, Provinzial- und Land-Innungen orga­nisierten Handwerker, die im Stadtbezirk Be­triebs- und Wohnsitz haben.

Dieser Vorschlag loste eine rege Aussprache aus. Weißbindermeister Launspach äußerte sich ab­lehnend zu diesen Vorschlägen und gab der Mei­nung Ausdruck, daß doch der Jnnungsausschuß ebensogut im Gewerbeverein aufgehen könne. Syn­dikus Röhr wies demgegenüber darauf hin, daß es nicht möglich sei, die Innungen (als öffentlich- rechtliche Organisationen) in einem Gewerbeverein aufgehen zu lassen. Es könne nur im umgekehrten Sinne eine Vereinheitlichung durchgefuhrt werden. Das Vermögen und fein Fortbestand fei bis zur äußersten Möglichkeit gesichert. Das Vermögen des Gewerbevereins werde ja besonders verwaltet. Die Handwerkskammer habe kein Verfügunasrecht dar­über. Die Interessen des Gießener Gesamthand­werks seien absolut gewahrt. Wenn auch die Auf­lösung und Eingliederung des Gewerbevereins als einer alten Vereinigung hart erscheine, so sei sie

Herbst 1929 an der hiesigen Universität sein ärzt­liches Staatsexamen. Nach kurzer Tätigkeit am Städtischen Krankenhaus in Offenbach nahm er eine Assiftenzarztstelle an der Heil- und Pflege­anstalt Schkeuditz-Altscherbitz, Bezirk Halle a. d. Saale, an. Schon nach zweijähriger Tätigkeit dort wurde er zum Medizinalrat ernannt (am 1. Okto­ber 1933) und schon fun daraus, am 1. November 1933, zum Provinzial-Ooermedizinalrat und Direk­tor der Anstalt. Dies beweist neben der Tüchtigkeit als Arzt auch eine ganz besondere Begabung in der Verwaltung, da doch ein solcher Betrieb (1600 Patienten) dem Direktor sehr große Lasten auf- erlegt. Auch in der NSDAP, ist Dr. Gengnagel eifrig tätig. Bei seinem jugendlichen Alter hat er schon das Amt eines Brigadearztes inne.

** Ein rassenhygienischerSchulungs- turfus für Gemeindeschwestern und Fürsorgerinnen findet im Einvernehmen mit der hessischen Regierung unter Leitung von Dr. med. Kran z (Gießen), Leiter der Abteilung für Erb- aesundheits- und Rassenpflege bei der Hessischen Aerztekammer, am 27., 28. und 29. Januar im Hygienischen Institut zu Gießen statt. Der Kursus nimmt am Samstag, 27. Januar, nachmittags seinen Anfang.

Kirche und Schule.

Landkreis Gießen.

OO Klein-Linden, 16. Jan. Die vorige Woche war in unserer Kirchengemeinde derVolk s. missionsarbeit gewidmet. Diakon und Volks, missionar O f f e n b o r n (Lüdenscheid) vom Hessischen Landesverein für Innere Mission hielt an Nachmit­tagen und Abenden Bibelstunden und Vorträge mit ' anschließender Aussprache ab mit dem Zwecke, an der inneren Erneuerung und dem Aufbau unseres \ Volkes mitzuhelfen. Es wurden je ein befonberer Abend für männliche und für weibliche Jugend ge, ' halten. In den Bibelstunden wurden die Sendschrej- ben der Offenbarung behandelt.

I Hausen, 16. Jan. Am vergangenen Samsttz . wurde in der Kirche zu Hausen um 17 Uhr und ij der Kirche zu Garbenteich um 20 Uhr der Ost- ' afrika-FilmAndrea, der Sohn des Zaubz, : rers", gezeigt. An Stelle des verhinderten Missü nars Laut erläuterte Missionar Weißer von d? ; Baseler Mission die Bilder. Missionar Weiße: : arbeitet auf Borneo, befindet sich zur Zeit auf hei- . maturlaub und wird im Dezember wieder naj ; Borneo ausreifen. Die erklärenden Worte des Mis sionars ließen die schönen Bilder noch deutlicher her vortreten. Herrliche Landschaftsbilder des uns ent­rissenen Landes, das Leben der Eingeborenen trat deutlich vor die Seele. Für unsere Zeit bedeutungs­voll war zu sehen die Macht der Sippe. Hinter allen Bildern offenbarte sich aber doch auch zugleich dir Dunkelheit der Heidenwelt und das Erlöstwerdeii aus dieser oft grauenhaften Dunkelheit durch die Ar­beit der Missionare. Wer das Bild mit angesehen hat, wie die Mutter auf Befehl des Zauberers ihn kleines Kind aussetzt, der fühlt erst, was die Mis­sion in ihrer segensreichen Arbeit bedeutet. Ain Sonntag predigte Missionar Weißer dann noch im Gottesdienst der beiden Gemeinden Hausen uni Garbenteich in schlichter anschaulicher Weise.

)( Lich, 16. Jan. Am Sonntag wurde in unser« evangelischen Gemeinde durch den Superintendenten von Oberhessen, Oberkirchenrat D. Wagner (Gie­ßen), eine ordentliche Kirchenvisitation abge- halten. Im Vormittagsdienst wirkten Posaunenchvl und Kirchengesangverein mit. Stiftsdechandt Kahn predigte über 1. Korinther, Kapitel 2, Vers 6 bis 18. Der Visitator wandte sich in einer Ansprache an dir Gemeinde. Anschließend fand eine Besprechung mit der Kirchengemeindevertretung und dem Organisten statt, in der u. a. die Schwierigkeiten, mit denen Posaunenchor und Kirchengesangverein infolge her vielseitigen Inanspruchnahme ihrer Mitglieder zu kämpfen haben, und die Frage der Kirchenerneue­rung zur Sprache gebracht wurden. Es folgten am Nachmittag ein außerordentlich gut besuchter, von dem ersten Geistlichen geleiteter Kindergottesdienst, und ein zweiter Gemeindegottesdienst, in dem «Stifts- Pfarrer Draudt über Evaigelium Johannis, Kapi­tel 1, Vers 43 bis 47, sprach und eine Prüfung der Christenlehrpflichtigen stattfand. Eine Sitzung mit dem Kirchenvorstand schloß die Visitation ab.

Y Ruttershausen, 15. Jan. Gestern wurde von den Missionaren der Basler Mission, Weißer und Laut in der Kirche zu Kirchberg ein Mis­st o n s f i l m von OstafrikaAndrea, der Sohn des Zauberers" vorgeführt. Beide Gottesdienste, nach­mittags für die Schüler des Kirchspiels und abends für die Erwachsenen der Gemeinden, waren sehr gut besucht. Der Film verdient es auch, daß er ge­sehen wird. Nicht nur weil uns Oftafrika, ti? frühere deutsche Kolonie, innerlich so naheMl, sondern weil auch in treffender Weise, nicht ten­denziös, Heidentum und Christentum einander gegenübergefteüt werden. Ganz besonders inter­essierte die Erwachsenen, wie der bekannte Missio­nar Gutmann von derBerliner Mission", dem eine Professur in Deutschland angeboten war, der es aber vorzieht, unter seinenSchwarzen" ju bleiben und zu wirken, es verstanden hat, afrika­nische Sitte nicht zu zerschlagen, sondern soweit als möglich christlich zu beeinflussen. Das trat hervor­ragend bei der Feier des Erntedankfestes mit feinen Freudentänzen hervor. Jeder nachdenkende Besu­cher mußte den Eindruck mitnehmen: Gerade heute ist Unterstützung der Missionsarbeit Christen pflicht.

Tagung der evangelisch-kirchlichen Frauenvereine des Kreises Gießen.

T Birklar, 15. Jan. Unser Dörfchen war am Sonntag das Ziel der Mitglieder der evange­lisch - k i r ch l i ch e n F r a u e n v e r e i n e des süd­östlichen Bezirks des Kreisverbandes Gießen. Trog des schlechten Wetters hatten sich die Mitglieder der Frauenvereine Hungen, Langsdorf, Muschenheim, Eberstadt und Münzenberg sehr zahlreich eingefun- den.

Im Festgottesdienst in der neu her-gerich­teten Kirche predigte Pfarrer Weisel (Heuchel­heim) über das Gleichnis vom Säemann, und zeigte, wie alle rechte Säeleute sein sollten, die Gottes Wort in die Gemeinden unseres Landes hinaustragen sollten.

Nach der Kaffeepause, in der alle auswärtigen Teilnehmer Gäste der Einwohner Birklars waren, and in einem großen Saale die Nachoer samM' l u n g statt. Die Kreisverbandsführerin Frau K r e u d e r hieß besonders die hessische Hauptver- bandsvorsitzende, Frau Heraeus (Offenbach a. M.s willkommen. Nach einigen geschäftlichen Mitteilun­gen der Kreisverbandsvorsitzenden hielt Frau Heraeus einen Vortrag über das ThemaUnsere evangelische Frauenarbeit in der heutigen Zeit". Die Rednerin führte u. a. aus, daß die Frauenvereine (Frauenhilfen) offiziell anerkannt seien als Arbeit der innerkirchlichen Organisation; sie seien mit aller Arbeit der Kirche Christi verantwortlich. Das Frauen­werk der deutschen evangelischen Kirche gliedere sich in fünf Säulen: 1. in die kirchliche Gemeindearbeit offiziell kirchlicher Dienst), 2. in die Gruppe der ozialen Arbeit (Bahnhofsmission, Verein Freundin' neu junger Mädchen), 3. in die erzieherische Arbeit (Jugendarbeit), 4. in den evangelischen Reichsmütter' dienst und 5. in die weibliche evangelische Diakonie. NS. - Frauenschaft und konfessionelle Frauenhilfe müßten neben- und miteinander arbeiten. Wenn man bei aller Arbeit die Sache in den Vordergrund tdle, sei die segenbringende Zusammenarbeit mÖfl» "ch Frauenarbeit müsse aus der heiligen Schrift ihre Kraft schöpfen. Die Familie müsse die Keim­zelle für den Staat sein. Der Staat von heute vünsche die Erhaltung der Familie. Großer Segen ei schon von der Frauenhilfe ausgegangen. Zum Schluß forderte die Rednerin auf, bei der demnächst kommenden Sammlung für den Mütter­dienst nach Kräften mitzuhelfen. Die Sammlung im oorigen Jahr hatte für Hessen 6000 Mark er­geben, die restlos für Erholung bedürftiger Frauen und besonders für kinderreiche Mütter verwandt wurden.

Mit gemeinsamem Choralgesang fand die Ver­sammlung ihr Ende.

Vertreter- bzw. Reisenden-Stande herbeizuführen. Die Ziele des RDHG. gehen dahin, in Zukunft sämt­lichen Handelsvertretern sowohl wie auch den fest­angestellten Reisenden zur Pflicht zu machen, ihm anzugehören, um dem Stande, der seither von allen Seiten ziemlich stiefmütterlich behandelt wurde, eine feste Form zu geben. Es werde leider immer noch zu wenig anerkannt, daß gerade der reisende Kauf­mann einer der Grundpfeiler .ines soliden Han­dels ist.

Große Strafkammer Gießen.

Eine in Hamburg wohnhafte Ehefrau wurde vom hiesigen Schöffengericht zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Auf die von der An­geklagten gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde sie gestern freigesprochen. Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, während ihres Kuraufent­haltes in Bad-Nauheim marxistisches Hetzmaterial an andere Kurgäste weitergegeben zu haben. Das Gericht konnte aber mit dem Vordergericht inso­weit nicht einig gehen, als es im Gegensatz zur ersten Instanz in der Weitergabe der betreffenden Broschüre eine Verbreitung im Sinne der Ver­ordnung vom 21. März 1933 nicht erblickte. Aus diesen Gründen kam das Berufungsgericht zur Freisprechung, nachdem der Vertreter der Anklage die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts stellte.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelte die Kammer gegen einen zur Zeit in Göttingen in Strafhaft sitzenden Melker. Dem Angeklagten wurden mehrere Verbrechen im Sinne des § 176 RStGB., begangen an einem Mädchen unter 14 Jahren, vorgeworfen. Das Gericht erkannte unter Einbeziehung der Strafe in Göttingen auf eine Gefängnis st rafevonlJahr9Monate

Ein ehemaliger Krankenkassenbeamter aus Als­feld, der schon wegen Untreue vorbestraft ist, wurde wegen Vergehens gegen den § 3 der Verordnung nom 21. März 1933 vom Gießener Schöffengericht zu insgesamt 5 Monaten Gefängnis ver­urteilt. In der gestrigen Hauptverhandlung standen sich verschiedene Zeugenaussagen gegenüber. Das Gericht hob das Urteil der Vorinstanz insoweit auf, als die Gefängnisstrafe auf 3 M o - nate herabgesetzt wurde. Der Staatsanwalt hatte die Zurückweisung der Berufung und Aufrechter­haltung des erstinstanzlichen Urteils beantragt.

BnefToften öer Heöafhon

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

A. V. in G. Eine gesetzliche Bestimmung dahin, die durch die Nichterhebung der staatlichen Grundsteuer für landwirtschaftlich genützte Grund­stücke freigewordenen Beträae dem Pächter zugute kommen müssen, d. h., daß sich der vereinbarte Pacht- preis um die eingesparten Steuerbeträge nottvendia ermäßigt, besteht u. W. nicht. Sie können daher nach wre vor den vertraglich festgelegten Pachtpreis ver­langen. Ist eine Einigung über die Hohe des Pacht­zinses nicht zu erzielen, so steht dem Pächter die An­rufung des Pachteinigungsamtes, Ihnen selbst die Klage auf Zahlung der vereinbarten Pachtsumme

Städtische Brennholzversteige- rung. Bei der gestrigen Brennholzversteiaerung ! aus den städtischen Waldungen (Försterei Rödgen) wurden folgende Preise erzielt: Buchenscheiter 1. Klasse 10,50 Mark je Raummeter, 2. Klasse 7,50 Mark. Eichenscheiter 1. und 2. Klasse 7 Mark je Raummeter. Buchenknüppel 7,50 Mark je Raum­meter. Eichenknüppel 6 Mark, Buchenreiser 3. Klasse 15 Mark je 100 Wellen. Buchenstöcke 6 Mark je Raummeter. Fichten-Derbstangen 1. Klasse 1,10 Mark, 2. Klasse 0,80 Mark und 3. Klasse 0,50 Mark le Stück. Die angebotenen Brennholzmengen wur­den restlos verkauft.

** Heute keine Versammlung der Ar­beitsfront und NSBO. Zu unserer gestrigen, auf einer Mitteilung der Frankfurter Verwaltung der Deutschen Arbeitsfront in Hessen-Nassau be­ruhenden Notiz über eine Versammlung der Ar­beitsfront und der NSBO. am heutigen Mittwoch­abend, in der Pg. Goebel über das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit sprechen sollte, wird uns von der Kreisbetriebszellenleitung in Gießen mitgeteilt, daß diese Versammlung auf nächsten Dienstagabend (23. Januar) verschoben wurde. Die Kundgebung wird in der Volkshalle stattfinden Näheres folgt noch im Anzeigenteil.

Versammlung der Handelsver­bot e r und Geschäftsreisenden. Am ver­gangenen «Samstag fand im Hotel Viktoria die erste uer|ammlung des Reichsverbandes deutscher Han­delsvertreter und Geschäftsreisenden (Ortsgruppe ®l.?6en) statt. Der Führer, Pg. Weidig, be- grufjte den als Vertreter der NS.-Hago erschienenen »St e- ' ber. Richtlinien für Handel und Ge- erve tm nationalsozialistiscben Staat erläuterte.

Ä sxDor!,eflcnben Mitteilungen ist der Zentral-' vervand der deutschen Handelsvertreter dem RDHG. nunmehr ebenfalls angeschlossen. In längerer Aus­sprache wurden die Maßnahmen behandelt, die vor­erst notwendig sind, um eine Vereinheitlichung im