Das Bodenschähungsgeseh
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die rechtsverbindlichen Ergebnisse der Schätzungen des Reichsschätzungsbeirates.
Der Präsident des Landesfinanzamts beruft im Benehmen mit dem zuständigen Landesbauernführer für jeden Finanzamtsbezirk einen oder mehrere Schätzungsausschüsse. Führer des Schätzungsausschusses ist der Vorsteher des Finanzamts. Er ist an die Weisungen des Präsidenten des Lundes- finanzamts gebunden. Der Schätzungsausschuß schätzt die nicht als Musterstücke ausgewählten Bodenflächen in engster Anlehnung an die rechtsverbindlichen Ergebnisse der Schätzungen der Musterstücke.
Die Entscheidungen des Reichsschätzungsbeirats werden von dem Führer des Reichsschätzungsbeirats nach Beratung im Beirat getroffen. Die Entscheidungen der Landesschätzungsbeiräte werden nach einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Der Führer des Landesschätzungsbeirates stimmt mit. Seine Stimme entscheidet bei Stimmengleichheit. Die Entscheidungen der Schätzungsausschüsse wer-! den von den Führern nach Beratung in den Ausschüssen getroffen. |
— Im Tukan-Verlag in München, der sich mit dankenswertem Bemühen und entschiedener Rührigkeit für die gegenwärtige Dichtung in Deutschland und besonders für das Schaffen der jungen und jüngsten Generation einsetzt, läßt Rudolf Schmitt Sulzthal unter dem Sammeltitel „Die Tukan r e i h e" eine Anzahl gut ausgestatteter und gedruckter Bändchen erscheinen, in denen jeweils ein Vertreter des zeitgenössischen Schrifttums mit Vers oder Prosa zu Worte kommt. Uns liegen aus dieser Sammlung vor die Bändchen 13 bis 18. — (117) — Wolfgang Jünemann, ein junger Hamburger Lyriker, dessen Name uns schon gelegentlich in Anthologien und Zeitschriften begegnet ist, gibt eine kleine Auswahl seiner Gedichte in dem Bändchen „Das ewige Wirken", weiche und empfindsame Verse, die an eine gute Tradition anzuknüpfen bemüht scheinen und die Entwicklung des noch sehr jungen Verfassers zu persönlichster Form vorläufig erst andeuten. — Von Armin Renker erscheinen zwei Bände, die Erzählung „Das K l o st e r" und „Das B i l d" mit dem Untertitel „Fragmente zur Wesenheit"; mit beiden Arbeiten vermögen wir persönlich nicht viel anzufangen, da sie in einem ziemlich spröden und un
alten „Germanen" ist ein treffliches Beispiel für Art und Charakter des Handbuches. Grundlegende Erkenntnisse über germanisches Leben und germanische Kultur sind hier in wissenschaftlich sachlicher und doch fesselnder Weise niederlegt. Neckel spricht überzeugend von dem sakralen Charakter der germanischen Todesstrafe, von germanischem Recht, von Königstum, dem Kriegs- und Befestigungswesen, den Begriffen der Landnot und Fehde. Professor Dr. P. Kletler (Wien) führt seinen Beitrag über die „Deutsche Kultur zwischen Völkerwanderung und Kreuzzügen weiter. Die weite Spannung des frühmittelalterlichen Geisteslebens weiß er einleuchtend darzulegen. Die Zeit der großen religiösen Erregungen um das Fahr 1000, auf der anderen Seite das Erwachen eines subjektiven Naturgesühls sind Zeug-
Das im Rahmen der Reinhardtschen Steuerreform von der Reichsregierung am 16. Oktober 1934 beschlossene Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) wird die Grundlage für spätere Einheitsbewertungen bil- den. Die auf Grund des Bodenschätzungsgesetzes durchzuführenden Arbeiten werden oahre erfordern. Vorgesehen sind hierfür etwa fünf Jahre. In dieser Zeit wird nach § 1 des Gesetzes für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern, einer planvollen Gestaltung der Bodennutzung und einer Verbesserung der Beleihungsunterlagen eine Bodenschätzung für die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Reichsgebietes durchgeführt werden. Im weiteren wird durch das Gesetz bestimmt, daß die Bodenschätzung umfaßt:
1. die genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit (Bestandsaufnahme). Die Bestandsaufnahme wird kartenmäßig festgehalten;
2. die Feststellung der Ertragsfähigkeit. Bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit sind lediglich die Ertragsunterschiede zu berücksichtigen, die auf die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffen- heit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) zurückzuführen sind.
Ertragsunterschiede, di-e auf wirtschaftliche Ertragsbedingungen (Zugehörigkeit der geschätzten Bodenfläche zu bestimmten Betrieben und Derkehrs- und Absptzverhältnisse der Betriebe) zurückzuführen sind, bleiben bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit außer Betracht. Sie werden erst bei der Feststellung des Einheitswerts der Betriebe nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgefetzes berücksichtigt.
Der Reichsminister der Finanzen leitet die Bodenschätzung. Er entscheidet auch über ihre spätere Ausdehnung auf andere als landwirtschaftlich nutzbare Flächen.
Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Boden- schätzuna werden im ganzen Reichsgebiet ausgewählte Bodenflächen als Musterstücke geschätzt. Die Ergebnisse der Schätzung von Musterstücken werden von dem Reichsminister der Finanzen bekanntgegeben. Sie erhalten durch die Bekanntgabe rechtsverbindliche Kraft. Die Musterstücke bilden die Hauptstützpunkte der Bodenschätzung.
Der Reichsminister der Finanzen beruft zu seiner Unterstützung und Beratung im Benehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft einen Reichsschätzungsbeirat. Führer des Reichsschätzungsbeirats ist der Reichsminister der Finanzen. Der Reichsschätzungsbeirat schätzt in^allen Teilen des Reichsgebiets ausgewählte Bodenflächen als Musterstücke.
Die Präsidenten der Landesfinanzämter berufen zu ihrer Unterstützung und Beratung im Benehmen mit dem zuständigen Landesbauernführer einen Landesschätzungsbeirat. Führer des Landesschät- 1 zungsbeirates ist der Präsident des Landesfinanzamts. Der Landesschätzungsbeirat schätzt nach Be- 1 darf in feinem Bezirk weitere ausgewählte Boden- : flächen als Musterstücke in engster Anlehnung an ,
Die für alle Vodenflachett festgestellten Schatzungsergebnisse werden offengelegt.
Gegen die nicht als rechtsverbindlich festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung zu. lieber die Beschwerde entscheidet der Landesschätzungsbeirat. Gegen die Beschwerdeentscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben.
Treten nach Abschluß der Bodenschätzung Umstände ein, die die Ertragsbedingungen einzelner Bodenflächen wesentlich verändern, z. B. Aende- runaen der Kulturart (Nutzungsart), Ent- und Bewässerungen, Eindeichungen u. ä., so sind diese Flächen nachzuschätzen. Die Vorsteher der Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind verpflichtet, die vorgenannten Veränderungen anzuzeigen.
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Ausgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
— Handbuch der Kulturgeschichte. Herausgegeben von Dr. Heinz Kindermann, Professor an der Technischen Hochschule in Danzig. Etwa 3000 Abbildungen. Zahlreiche vierfarbige und einfarbige Tafeln. Preis 2,80 Mk. pro Lieferung. Akademische Derlagsgesellschaft Athenaion m. b. H. Potsdam. Das Handbuch will das Werden und Wachsen eines Volkes in allen seinen Gliederungen vom Beginn unseres völkischen Daseins bis zum heutigen Tage schildern und zugleich mit der Darstellung der fremden Kulturen eine Weltgeschichte der Kultur geben. Die Arbeit des bekannten Germanisten Professor Gustav Neckel (Berlin) in den soeben erschienenen Lieferungen 5 und 6 über die Kultur der
zugänglichen Stil geschrieben und für unser Empfinden mit eigenwilligen Reflexionen überbelastet sind. Uebrigens ist Renker kein sozusagen unbeschriebenes Blatt mehr, sondern hat bereits außerhalb ... - r _ . . ------ i- - v—a der Tukan-Reihe verschiedene Bücher in Prosa und
rr?Pcann-un$' wie sie ja auch vor allem in Versen erscheinen lassen, die gerühmt werden. — öer Wissenschaft dieser Zeit, die bei allem antikisie- Heiner ©Hermann kennen wir aus der vor eini- renden Stil keine Wiederbelebung der Antike ist, ger Zeit an dieser Stelle besprochenen Anthologie zum Ausdruck kommt. I „Gedichte" (im Heitz-Verlag, Straßburg); seine ly
rische Auswahl „Irrfahrt und MandSi r u n g" ist schon in ihrer äußeren Form völlig als Nachfolge des Georgeschen Vorbildes gekennzeichnet. — Wolfgang Petzet bringt einen schmalen Prosa- band „Begebenheiten"; die journalistische Schulung des aus anderen Arbeiten bereits bekannten Verfassers verleugnet sich weder in Sehweise und Stil, noch in der Auswahl seiner The. men. Petzet schreibt knapp, klar und gegenständlich-! er hat einen sicheren Blick für das Einmalige, Anekdotische und Besondere, und ihm gelingt etwa in der Erzählung „Der Brückenheilige" ein Stück Prosa, eine „Begebenheit" von novellistische Schärfe und Rundung. — Für die unter der lieben schrift „Der Silberträumer" zusammenge. faßten Gedichte von Maria von Ribbentrop setzt sich der bekannte mecklenburgische Dichter Hang Franck in seiner Einleitung temperamentvoll ein; wir glauben zwar, daß er diese typisch weibliche Lyrik in ihrer Gesamterscheinung ein wenig überschätzt, aber sicher wird man auch hier auf eine Weiterentwicklung aus solchen Anfängen gespannt sein dürfen, und vielleicht wird auch Maria von Ribbentrop eines Tages „zu denen zählen, mit welchen Deutschland ... wie mit einer gegebenen Größe zu rechnen haben wird." —y—
— Im Verlag der Dürrschen Buchhandlung in Leipzig erscheint eine Schriftenreihe unter dem Titel „Dürrs Vaterländische Bücherei" (244), herausgegeben von Stadtschulrat D inst ühler in Duisburg-Hamborn; die Hefte sind gut ausgestattet, teilweise bebildert und kosten je 25 Pf. (Doppelheft 40 Pf.) Uns liegen vor: Heft 1: Hindenburg. Der Vater des Vaterlandes. Bilder aus feinem Leben von Dr. Martin Eckhardt. Heft 2: Hitler. Von Will Kelter. Heft 5: Der Gewaltfriede von Versailles. Von Karl Schoßmeier. Heft 9/10: Die alte preußisch- deutsche Armee. Bilder aus dem Werden des alten Heeres. Von Generaloberst von Einem. Heft 11/12: Unsere Wehrmacht. Von Oberst a. D. von Oertzen. Heft 13/14: A u f Tauchstationen! Kriegsfahrten mit U 39. Von Korvettenkapitän a. D. Dr. Walter Forstmann. Heft 16/17: Der deutsche Amerikaflug. Von Hauptmann Dr. h. c. Hermann Koehl. Heft 18/19: Entrissene Gebiete. Von Richard Reinhardt. Heft 20/21: Unsere Kolonien. Von Waldemar Schleier. Heft 22/23: Danzig deutsch und treu. Von Artur Brausewetter. Heft 24/25: Der Luftschutz. Von Polizeihauptmann Krüger. Heft 26: S ch l a g e t e r. Von Karl Zaum. Heft 27/27a: Die Franzosen an Rhein u n d Ruhr. Von Prof. Dr. Grimm. — Die Schriftenreihe will dem dringenden Bedürfnis an nationalem Schrifttum in kindertümlicher Form abhelfen. Die Schriften bekennen sich zu dem Geiste, der Deutschland in zäher und hingebungsvoller Arbeit groß gemacht hat und den zum Schaden unseres Volkes Frevlerhände zermürbten. Die Vaterländische Bücherei will darüber hinaus richtungweisend wirken im Sinne des neuen, guten Geistes, der den zum nationalen Aufbruch angetretenen deutschen Menchen einer schöneren Zukunft entgegenführen soll, und der allein die Erneuerung des deutschen Volkes tragen kann.
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Am Donnerstag abend entschlief plötzlich und unerwartet unsere
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im 82. Lebensjahr.
In tiefer Trauer:
Agnes Andreas, geb. Heyden
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