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Das Bodenschähungsgeseh

Neues für den Büchertisch

die rechtsverbindlichen Ergebnisse der Schätzungen des Reichsschätzungsbeirates.

Der Präsident des Landesfinanzamts beruft im Benehmen mit dem zuständigen Landesbauernfüh­rer für jeden Finanzamtsbezirk einen oder meh­rere Schätzungsausschüsse. Führer des Schätzungs­ausschusses ist der Vorsteher des Finanzamts. Er ist an die Weisungen des Präsidenten des Lundes- finanzamts gebunden. Der Schätzungsausschuß schätzt die nicht als Musterstücke ausgewählten Bo­denflächen in engster Anlehnung an die rechtsver­bindlichen Ergebnisse der Schätzungen der Muster­stücke.

Die Entscheidungen des Reichsschätzungsbeirats werden von dem Führer des Reichsschätzungsbei­rats nach Beratung im Beirat getroffen. Die Ent­scheidungen der Landesschätzungsbeiräte werden nach einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Der Führer des Landesschätzungsbeirates stimmt mit. Seine Stimme entscheidet bei Stimmengleichheit. Die Entscheidungen der Schätzungsausschüsse wer-! den von den Führern nach Beratung in den Aus­schüssen getroffen. |

Im Tukan-Verlag in München, der sich mit dankenswertem Bemühen und entschiedener Rührig­keit für die gegenwärtige Dichtung in Deutschland und besonders für das Schaffen der jungen und jüngsten Generation einsetzt, läßt Rudolf Schmitt Sulzthal unter dem SammeltitelDie Tu­kan r e i h e" eine Anzahl gut ausgestatteter und gedruckter Bändchen erscheinen, in denen jeweils ein Vertreter des zeitgenössischen Schrifttums mit Vers oder Prosa zu Worte kommt. Uns liegen aus dieser Sammlung vor die Bändchen 13 bis 18. (117) Wolfgang Jünemann, ein junger Hamburger Lyriker, dessen Name uns schon ge­legentlich in Anthologien und Zeitschriften begegnet ist, gibt eine kleine Auswahl seiner Gedichte in dem BändchenDas ewige Wirken", weiche und empfindsame Verse, die an eine gute Tradi­tion anzuknüpfen bemüht scheinen und die Entwick­lung des noch sehr jungen Verfassers zu persön­lichster Form vorläufig erst andeuten. Von Ar­min Renker erscheinen zwei Bände, die Erzäh­lungDas K l o st e r" undDas B i l d" mit dem UntertitelFragmente zur Wesenheit"; mit beiden Arbeiten vermögen wir persönlich nicht viel anzu­fangen, da sie in einem ziemlich spröden und un­

altenGermanen" ist ein treffliches Beispiel für Art und Charakter des Handbuches. Grundlegende Erkenntnisse über germanisches Leben und germa­nische Kultur sind hier in wissenschaftlich sachlicher und doch fesselnder Weise niederlegt. Neckel spricht überzeugend von dem sakralen Charakter der ger­manischen Todesstrafe, von germanischem Recht, von Königstum, dem Kriegs- und Befestigungswesen, den Begriffen der Landnot und Fehde. Professor Dr. P. Kletler (Wien) führt seinen Beitrag über die Deutsche Kultur zwischen Völkerwanderung und Kreuzzügen weiter. Die weite Spannung des früh­mittelalterlichen Geisteslebens weiß er einleuchtend darzulegen. Die Zeit der großen religiösen Erregun­gen um das Fahr 1000, auf der anderen Seite das Erwachen eines subjektiven Naturgesühls sind Zeug-

Das im Rahmen der Reinhardtschen Steuer­reform von der Reichsregierung am 16. Oktober 1934 beschlossene Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) wird die Grundlage für spätere Einheitsbewertungen bil- den. Die auf Grund des Bodenschätzungsgesetzes durchzuführenden Arbeiten werden oahre erfordern. Vorgesehen sind hierfür etwa fünf Jahre. In dieser Zeit wird nach § 1 des Gesetzes für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern, einer plan­vollen Gestaltung der Bodennutzung und einer Ver­besserung der Beleihungsunterlagen eine Boden­schätzung für die landwirtschaftlich nutzbaren Flä­chen des Reichsgebietes durchgeführt werden. Im weiteren wird durch das Gesetz bestimmt, daß die Bodenschätzung umfaßt:

1. die genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit (Bestandsaufnahme). Die Be­standsaufnahme wird kartenmäßig festgehalten;

2. die Feststellung der Ertragsfähigkeit. Bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit sind lediglich die Ertragsunterschiede zu berücksichtigen, die auf die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffen- heit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) zurückzuführen sind.

Ertragsunterschiede, di-e auf wirtschaftliche Er­tragsbedingungen (Zugehörigkeit der geschätzten Bodenfläche zu bestimmten Betrieben und Derkehrs- und Absptzverhältnisse der Betriebe) zurückzuführen sind, bleiben bei der Feststellung der Ertragsfähig­keit außer Betracht. Sie werden erst bei der Fest­stellung des Einheitswerts der Betriebe nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgefetzes berück­sichtigt.

Der Reichsminister der Finanzen leitet die Boden­schätzung. Er entscheidet auch über ihre spätere Ausdehnung auf andere als landwirtschaftlich nutz­bare Flächen.

Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Boden- schätzuna werden im ganzen Reichsgebiet ausge­wählte Bodenflächen als Musterstücke geschätzt. Die Ergebnisse der Schätzung von Musterstücken werden von dem Reichsminister der Finanzen bekanntge­geben. Sie erhalten durch die Bekanntgabe rechts­verbindliche Kraft. Die Musterstücke bilden die Hauptstützpunkte der Bodenschätzung.

Der Reichsminister der Finanzen beruft zu seiner Unterstützung und Beratung im Benehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft einen Reichsschätzungsbeirat. Führer des Reichs­schätzungsbeirats ist der Reichsminister der Finan­zen. Der Reichsschätzungsbeirat schätzt in^allen Tei­len des Reichsgebiets ausgewählte Bodenflächen als Musterstücke.

Die Präsidenten der Landesfinanzämter berufen zu ihrer Unterstützung und Beratung im Benehmen mit dem zuständigen Landesbauernführer einen Landesschätzungsbeirat. Führer des Landesschät- 1 zungsbeirates ist der Präsident des Landesfinanz­amts. Der Landesschätzungsbeirat schätzt nach Be- 1 darf in feinem Bezirk weitere ausgewählte Boden- : flächen als Musterstücke in engster Anlehnung an ,

Die für alle Vodenflachett festgestellten Schat­zungsergebnisse werden offengelegt.

Gegen die nicht als rechtsverbindlich festgestell­ten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung zu. lieber die Beschwerde entscheidet der Landesschätzungsbei­rat. Gegen die Beschwerdeentscheidung ist ein weite­res Rechtsmittel nicht gegeben.

Treten nach Abschluß der Bodenschätzung Um­stände ein, die die Ertragsbedingungen einzelner Bodenflächen wesentlich verändern, z. B. Aende- runaen der Kulturart (Nutzungsart), Ent- und Be­wässerungen, Eindeichungen u. ä., so sind diese Flä­chen nachzuschätzen. Die Vorsteher der Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind verpflichtet, die vorgenannten Ver­änderungen anzuzeigen.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauf­tragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnah­men, z. B. Ausgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Handbuch der Kulturgeschichte. Herausgegeben von Dr. Heinz Kindermann, Profes­sor an der Technischen Hochschule in Danzig. Etwa 3000 Abbildungen. Zahlreiche vierfarbige und ein­farbige Tafeln. Preis 2,80 Mk. pro Lieferung. Aka­demische Derlagsgesellschaft Athenaion m. b. H. Pots­dam. Das Handbuch will das Werden und Wachsen eines Volkes in allen seinen Gliederungen vom Be­ginn unseres völkischen Daseins bis zum heutigen Tage schildern und zugleich mit der Darstellung der fremden Kulturen eine Weltgeschichte der Kultur geben. Die Arbeit des bekannten Germanisten Pro­fessor Gustav Neckel (Berlin) in den soeben erschie­nenen Lieferungen 5 und 6 über die Kultur der

zugänglichen Stil geschrieben und für unser Emp­finden mit eigenwilligen Reflexionen überbelastet sind. Uebrigens ist Renker kein sozusagen unbeschrie­benes Blatt mehr, sondern hat bereits außerhalb ... - r _ . . ------ i- - va der Tukan-Reihe verschiedene Bücher in Prosa und

rr?Pcann-un$' wie sie ja auch vor allem in Versen erscheinen lassen, die gerühmt werden. öer Wissenschaft dieser Zeit, die bei allem antikisie- Heiner ©Hermann kennen wir aus der vor eini- renden Stil keine Wiederbelebung der Antike ist, ger Zeit an dieser Stelle besprochenen Anthologie zum Ausdruck kommt. IGedichte" (im Heitz-Verlag, Straßburg); seine ly­

rische AuswahlIrrfahrt und MandSi r u n g" ist schon in ihrer äußeren Form völlig als Nachfolge des Georgeschen Vorbildes gekennzeichnet. Wolfgang Petzet bringt einen schmalen Prosa- bandBegebenheiten"; die journalistische Schulung des aus anderen Arbeiten bereits be­kannten Verfassers verleugnet sich weder in Seh­weise und Stil, noch in der Auswahl seiner The. men. Petzet schreibt knapp, klar und gegenständlich-! er hat einen sicheren Blick für das Einmalige, Anek­dotische und Besondere, und ihm gelingt etwa in der ErzählungDer Brückenheilige" ein Stück Prosa, eineBegebenheit" von novellistische Schärfe und Rundung. Für die unter der lieben schriftDer Silberträumer" zusammenge. faßten Gedichte von Maria von Ribbentrop setzt sich der bekannte mecklenburgische Dichter Hang Franck in seiner Einleitung temperamentvoll ein; wir glauben zwar, daß er diese typisch weibliche Lyrik in ihrer Gesamterscheinung ein wenig über­schätzt, aber sicher wird man auch hier auf eine Weiterentwicklung aus solchen Anfängen gespannt sein dürfen, und vielleicht wird auch Maria von Ribbentrop eines Tageszu denen zählen, mit welchen Deutschland ... wie mit einer gegebenen Größe zu rechnen haben wird."y

Im Verlag der Dürrschen Buchhandlung in Leipzig erscheint eine Schriftenreihe unter dem TitelDürrs Vaterländische Bücherei" (244), herausgegeben von Stadtschulrat D in­st ühler in Duisburg-Hamborn; die Hefte sind gut ausgestattet, teilweise bebildert und kosten je 25 Pf. (Doppelheft 40 Pf.) Uns liegen vor: Heft 1: Hindenburg. Der Vater des Vaterlandes. Bil­der aus feinem Leben von Dr. Martin Eckhardt. Heft 2: Hitler. Von Will Kelter. Heft 5: Der Gewaltfriede von Versailles. Von Karl Schoßmeier. Heft 9/10: Die alte preußisch- deutsche Armee. Bilder aus dem Werden des alten Heeres. Von Generaloberst von Einem. Heft 11/12: Unsere Wehrmacht. Von Oberst a. D. von Oertzen. Heft 13/14: A u f Tauchsta­tionen! Kriegsfahrten mit U 39. Von Korvetten­kapitän a. D. Dr. Walter Forstmann. Heft 16/17: Der deutsche Amerikaflug. Von Haupt­mann Dr. h. c. Hermann Koehl. Heft 18/19: Ent­rissene Gebiete. Von Richard Reinhardt. Heft 20/21: Unsere Kolonien. Von Waldemar Schleier. Heft 22/23: Danzig deutsch und treu. Von Artur Brausewetter. Heft 24/25: Der Luftschutz. Von Polizeihauptmann Krüger. Heft 26: S ch l a g e t e r. Von Karl Zaum. Heft 27/27a: Die Franzosen an Rhein u n d Ruhr. Von Prof. Dr. Grimm. Die Schriften­reihe will dem dringenden Bedürfnis an nationa­lem Schrifttum in kindertümlicher Form abhelfen. Die Schriften bekennen sich zu dem Geiste, der Deutschland in zäher und hingebungsvoller Arbeit groß gemacht hat und den zum Schaden unseres Volkes Frevlerhände zermürbten. Die Vaterländi­sche Bücherei will darüber hinaus richtungweisend wirken im Sinne des neuen, guten Geistes, der den zum nationalen Aufbruch angetretenen deutschen Menchen einer schöneren Zukunft entgegenführen soll, und der allein die Erneuerung des deutschen Volkes tragen kann.

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mittags 1 y2 Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt

Am Donnerstag abend entschlief plötzlich und unerwartet unsere

Hebe gute Mutter, Schwiegermutter und Großmutter

Frau Caroline Heyden, geb. Pläner

im 82. Lebensjahr.

In tiefer Trauer:

Agnes Andreas, geb. Heyden

Karl Andreas.

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