S)ic echte und d falsche Dor all Roman von Anny von Panh
Urheberrechtsschutz: Fünf-Türme-Verlag, Hall
12. Fortsetzung.
Nachdruck oe
Er setzte sich an den Frühstückstisch und seine Serviette auseinander.
Frau Hensel, der Schuldbewußten, schien blinzele er sie spöttisch an. Sie dachte: Nun es kommen, wovor sie sich fürchtete. Sie fütjl: deutlich das Zittern ihrer Knie.
Am liebsten wäre sie auf den nächsten niedergesunken.
Der Schriftsteller goß sich Kaffee ein und , ihn stark, sprach weiter:
„Von dem Punsch beflügelt ging meine Pl durch und machte sich über mich auf höchst or Weise lustig." Er trank einen Schluck Kaffe die Tasse nieder. „Denken Sie nur, Frau gestern abend vor dem Schlafengehen glm Doralies an der Hintertür stehen zu sehen deutlich. So deutlich, daß ich vor Schreck Laut hervorbringen konnte. Der Mond drän Licht durch die schmale Scheibe oben in bi und ich sah Doralies so natürlich, daß ich glaubte, sie wäre es selbst. Das Mondlicht w plötzlich verschwunden und mit ihm zugleich lies. Ich suchte dann unten herum, rief, lief lich nach oben zu Ihnen, und erst da ob Ihrer Tür wurde mir mit einem Male k war das Opfer meiner Einbildungskraft ge Die drei Glas Punsch zeigten mir Doralies, ich beim Nachhausegehen viel gedacht hatte/
Er beschäftigte sich mit einem Butterbrötck „Verrückt!, 'was ich Ihnen da erzählt t nicht wahr, liebe Frau Hensel? Heute muf selbst darüber lachen."
Berta Hensel schaute noch ein bißchen mif drein, aber sein harmloses Lächeln überzei daß er nicht spottete, sondern daß es ih kommen ernst war mit dem, was er gesagt.
Sie hatte schon das erste Wort des Beker auf der Zunge gehabt, jetzt lächelte sie ein krampfhaft:
„Sonderbar muß das gewesen sein, gester — sehr sonderbar!"
Das Zittern ihrer Knie ließ nach und fn wieder klarer denken. Zunächst war sie Klippe großer Unannehmlichkeiten vorbei und damit war sie vorläufig zufrieden.
Sie verließ das Zimmer bedeutend b Herzens, als sie es betreten.
Später, als Fritz Wolfram einen kleinen ! spaziergang angetreten hatte, brachte sie
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Wasserleitungsanlagen erlassenen oder noch zu erlassenden bergpolizeilichen Anordnungen.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 werden, sofern auf Grund anderer Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 3 und der in § 3 erwähnten bergpolizeilichen Anordnungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft.
§ 5.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Gießen, den 13. Januar 1912.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Welcker.
Bekanntmachung
Betr.: Maßregeln gegen die Verbreitung von Seuchen der Wanderschafherden.
Die Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hess. Staatsministeriums hat mit Verfügung vom 28. März 1934 in Abänderung des Amtsblattes des Ministeriums des Innern vom 12. August 1925, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 68 vom 28. August 1925, angeordnet, daß die in den §§ 1 Ziff. 2b, 2 Ziffer le, 6 Ziffer 2 Satz 2 und Ziffer 3 festgesetzte fünftägige Gultrgkettvdaner der amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisse bis auf weiteres auf 10 Tage ausgedehnt wird.
Gießen, den 9. April 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Weber.
Betr.: Geländesportlehrgang in Butzbach vom 15. April bis 5. Mai 1934.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Den Schulverwaltern usw., die an dem Geländesportlehrgang in Butzbach vom 15. April bis 5. Mai 1934 teilnehmen, wird für diese Zeit Urlaub bewilligt.
Für Vertretung der beurlaubten Lehrkräfte ist Sorge zu tragen.
Gießen, den 3. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Betr.: Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.
An die Ortspolizeibehörden
und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Ortspolizeibehörden sowohl von dem Zu- als von dem Wegzüge schulpflichtiger Kinder und Fortbildungsschüler zu benachrichtigen sind.
Gießen, den 8. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Vetr.: Jahresberichte der Schulen.
Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Jahresberichte für das Schuljahr 1933/34 (nach dem seit dem Jahre 1927 eingeführten Vordruck der Firma Wilh. Traumüller, Oppenheim a. Rh.) bis späte- stens zum 1. Mai entgegen. — Bergl. Dienstanweisung für die Schulleiter usw. §3 Ziffer 7.
Gießen, den 7. April 1934.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Betr.: Landesberatungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen; hier: Neuanschaffungen von Büchern.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehend teilen wir Ihnen abschriftlich die erste Ausführungsbestimmung des Leiters der Landesberatungsstelle für das Vucheretwesen in Hessen zn unserem Ausschreiben vom 5. Januar (AVBl. Nr. 2 vom 9. Januar 1934) zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
Gießen, den 6. April 1934.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Abschrift.
Staatliche Landesberatungsstelle für das Bttchereiwesen in Hessen.
Darmstadt, den 28. Februar 1934. Neckarstraße 3, Fernruf 1223.
Erste Ausführungsbestimmung zu dem Ausschreibe« des Hessischen Staatsministers vom 21. Dezember 1933 — zu Nr. Min.-Abt. 2: V. 53 394 — betr.: Landesberatungsstelle für das Büchereiwescn in Hessen.
In dem Ausschreiben ist angeordnet worden, daß die Neuanschaffungen der hessischen Volks-, Schüler- usw. Büchereien in Zu
sammenarbeit und im Einverständnis mit der Beratungsstelle zu erfolgen haben. Zur Durchführung dieser Anordnung wird im Einvernehmen mit dem Hessischen Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bildnngswesen, Kultus, Kunst und Volkstum folgendes bestimmt:
Die Leiter von Büchereien in Orten unter 10 000 Einwohnern sind verpflichtet, beabsichtigte Neuanschaffungen von Büchern jeweils vor dem Kauf der Beratungsstelle mitzuteilen. Diese hat das Recht, in gegebenen Fällen zu verlangen, daß von der Anschaffung Abstand genommen wird. In gleicher Weise ist auch bei der Aufnahme von Geschenken in den Bestand zu verfahren.
Die Leiter von Büchereien in Orten über 10 000 Einwohnern können ihre Anschaffungen in der bisherigen Weise vornehmen, sind aber verpflichtet, in regelmäßigen, mit der Beratungsstelle zu verabredenden Zeitabständen dieser die Listen der neubeschafften Bücher einzureichen. Die Beratungstelle ist auch hier berechtigt, die Zurückziehung einzelner Bücher aus kulturpolitischen oder anderen Gründen zu verlangen. Selbstverständlich steht es auch den Leitern dieser Büchereien frei, sich vor den Anschasfungen mit der Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.
Diese Maßnahme erfolgt, um die Reinhaltung der Bestände zu gewährleisten und um die Büchereien vor Fehlanschaffungen, dre besonders bei den kleinen, finanziell meist recht schlecht gestellten Büchereien sehr ins Gewicht fallen, zu bewahren.
Zum Bucheinkauf ist grundsätzlich folgendes zu sagen: Es muß erwartet werden, daß die Bücher nach Möglichkeit durch den heimischen Buchhandel bezogen werden. Ausnahmen können nur zugestanden werden bei dem Bezug in sog. Büchereieinbänden (soweit es die Mittel nicht erlauben, die Bücher broschiert oder in losen Bogen beim Buchhändler zu kaufen und durch den Buchbinder entsprechend einbinüen zu lassen) und bei sehr preiswerten Sonderangeboten; jedoch ist bei letzteren Vorsicht am Platz. Besondere Zurückhaltung ist dem Neisebuchhandel gegenüber ge- ' boten, der — z. T. unter Anwendung von Druckmitteln — die Bürgermeister, Bücherei- und Schulleiter zur Bestellung von ,?Prachtrverken" aus dem Gebiet der Geschichte, der nationalen Erhebung usw. zu veranlassen sucht, deren Preis (25 bis 60 NM. und mehr) in keinem Verhältnis zu dem für Buchbeschaffungen zur Verfügung stehenden Etat der betreffenden Stelle steht. Für dte gleiche Summe können oft 5 bis 10 andere wichtige national- soziallsttsche oder sonstige Bücher für die Bücherei beschafft werden, ganz abgesehen davon, , daß die Werke durch ihr unhandliches Format und ihre Ausstattung für den Bücherei- wie für den Schulbetrieb wenig geeignet sind, mögen sie inhaltlich auch einwandfrei sein. Es ist daher dringend erforderlich, gerade auch in Bezug auf den Reisebuchhandel die in dem Ausschreiben des Hessischen Staatsministers vom 21. Dezember 1933 zu Nr. Min.-Abt. 2: V. 53 394 und in den obigen Ansführungsbestimmungen gegebenen Anordnungen betr. Neuanschaffungen von Büchern zu beachten und sich auf jeden Fall vor Ausfüllung eines solchen Verpflichtungsscheines mit der Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich bleibt es anderen Stellen, z.B. den Ortsgruppen der Partei, unbenommen, ein solches Werk, sofern es wertvoll ist, aus eigenen Mitteln zu kaufen nnd der Ortsbücherei zur Ver- fügung zu stellen, jedoch darf der Etat der Bücherei in keiner Weise durch die Kosten belastet werden.
Dr. Fuhr.
Betr.: „Gedenke! Gedichte für die Schule und ihre Feiern", Neuerscheinung des Diesterwegverlags.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen empfehlend ans die soeben erschienene Gedicht- mmmlung, herausgegeben von Paul Großmann in Darmstadt, hin.
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Hess. Kreisschulamt. J.B.: Dr. Weigand.
Betr.: Die Monatszeitschrift: „Die deutsche Schule im Ausland".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir geben Ihnen abschriftlich nachstehend Kenntnis von einem E-chreiben des Reichsministers des Innern und empfehlen die darin gegebene Anregung Ihrer Beachtung.
. Wir haben Ihnen schon früher die Zeitschrift eindringlich empfohlen, da ihre Aufsätze und die Bedeutung der Zeitschrift für die Lehrerschaft der deutschen Auslandsschulen auch ihre verbreitete
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