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Nr. 8 Erstes Blatt

M. Jahrgang

Mittwoch. 10. Januar M4

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Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Das parlamentarische Nachspiel des StavW-Skandals.

Das Kabinett Chautemps kampst um seine Existenz. Angriffe von rechts und links.

Die Umbildung des Kabinetts.

Paris. 9. Ian. (DRV.) Unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten trat heute vormittag der lUini- fterrat zusammen. Ministerpräsident Lhautemps erstattete Bericht über den bisherigen Verlauf des Finanzskandals von Bayonne und er­klärte. datz er bereit fei, in der Kammer diesofor - tige Bera.tung der diesbezüglichen Interpella­tionsanträge anzunehmen. Lhautemps verlas sodann das Rücktrittsschreiben des bisherigen Kolonialmini­sters D a t i tn i e r, das vom Staatspräsidenten an- genommen wurde. Der Ministerpräsident unter­breitete dem Staatspräsidenten ferner die Ernen­nung des bisherigen Arbeitsministers Lamou­reux zum Kolonialminister. des bisherigen Han­delsmarineministers J r o t zum Arbeitsminister und des bisherigen Unterstaatssekretärs im Innenmini­sterium B e r t r a n d zum handetsmarineminister. Auch diese Ernennungen wurden vom Staatspräsi­denten angenommen. Alle übrigen Ministerien blei­ben unverändert.

Lhautemps stellt sich der Kammer

Kundgebungen vor dem Palais Bourbon.

Paris, 10. Ian. (DNB.) Der Fall Stavisky ist in den Wandelgängen der Kammer das Gesprächsthema des Tages. Für Donnerstag macht man sich auf eine st ü r m i s ch e Sitzung gefaßt. Die Lage der Regierung wird als nicht beneidens­wert bezeichnet, weil sich nicht nur von rechts, son­dern auch von links eine scharfe Opposition fühlbar macht. Während die Rechte zweifellos a u f den Sturz der Regierunghinarbeit et, richtet sich der Vorstoß ber Sozialisten gegen d i e Polizei, und zwar insbesondere gegen den Pa­riser Polizeipräsidenten C h i a p p e. Wenn man be­rücksichtigt, daß die Regierung nur noch anderthalb Tage Zeit hat, um die Wogen der Aufregung zu glätten, so scheint die Skepsis verständlich, die in parlamentarischen Kreisen hinsichtlich der Gesamt- laae der Regierung besteht.

Anläßlich der Wiedereröffnung derPar- lamentsfeffion waren am Dienstagnachmit­tag um das Kammer- und Senatsgebäude ver­stärkte polizeiliche Absperrungsmaßnahmen getrof­fen worden, da man befürchtete, daß es wegen der Stavifky-Affäre zu Kundgebungen kommen könnte. Extremistische Gruppen hatten nämlich ihre An­hänger aufgefordert, vor dem Kammergebäude zu demonstrieren. Die Zufahrtsstraßen wurden in gro­ßem Umkreis abgesperrt und der Fußgängerverkehr in den zum Kammergebäude führenden Hauptstra­ßen genau konrolliert. Kurz vor Beendigung der Kammersitzung kam es vor dem Palais Bourbon zu Zusammen st ößen zwischen Came­lots du R o i und Polizei, die die Camelots an Kundgebungen verhindern wollte. Mitglieder der Action francaise hatten in die Straßen­bahnschienen Knallpatronen versteckt, die beim Vorüberfahren der Straßenbahn explo­dierten und einige Aufregung hervorriefen. Diese Verwirrung benutzten die Camelots du Roi, um sich zu sammeln. Berittene Polizei schritt ein und konnte die Camelots zwischen zwei Sperrketten abdrängen. Anhänger der Action francaise flüchteten sich dar­auf in die nächstgelegenen Hausflure. Während die Polizei schätzungsweise 250 Manifestanten verhaf­tete, veranstalteten die anderen Camelots e i n Pfeifkonzert. Die ganze Szene war für den Film wie geschaffen und wurde von den Kino­operateuren, die in Erwartung solcher Sze­nen erschienen waren, eifrig gekurbelt. Am abend war am Kammergebäude die Ruhe wieder hergestellt.

Oie Untersuchung der Stavisky-Affare.

Paris, 10. Ian. (DNB.) Die Untersuchung in der Angelegenheit Stavisky geht mit Hochdruck wei­ter. In Chamonix erfolgte am Dienstag die O b - duktion der Leich- S t a o i s k y s , bei der die Gerichtsärzte auf Selbstmord schlossen. Vor der Leichenöffnung wurden zur einwandfreien Per- fonalfeststellung Fingerabdrücke von dem Toten genommen. In der Villa, in der Stavisky sich das Leben nahm, wurde ein verschlosse­ner Umschlag mit der Aufschrift gefunden M einer geliebt en Frau zu überrei­ch e n". Man nimmt an, daß dieser Umschlag das Testament des Betrügers enthält und daß er darin außerdem von seinem Entschluß Mitteilung macht, sich das Leben zu nehmen. Der Briefum­schlag wurde zu den Akten gegeben.

Der Privatsekretär des Minister­präsidenten beschuldigt.

Chautemps dementiert.

Paris, 10. Ian. (DNB.) Die nationalistische Liberte greift den Privatsekretär des franzö­sischen Ministerpräsidenten, Andrae Dubois, scharf an. Das Blatt schreibt:Im Innenministe­rium, in der nach st en Umgebung des Ministerpräsidenten, finden wir eigen­tümliche Helfershelfer, die geeignet waren, den Er­folg des letzten Unternehmens Staoiskys zu Erleich­tern, das unter dem NamenAutonome Kasse

für große internationale Arbeiten" bekannt ist. Wir finden unter den Verwaltungsrats­mitgliedern dieser Kasse den Privatsekretär des Ministerpräsidenten, Andrae Dubois, dessen Tä­tigkeit sich nur auf seinen Sitz im Aufsichtsrat be­schränkte. Wir sind in der Lage behaupten zu können, daß Dubois kürzlich an alle Landräte ein Schreiben mit seiner Unterschrift sandte und sie aufforderte, ihren Einfluß dahin geitenb zu ma­chen, daß die Genossenschaften die Anleihe der Autonomen Kasse zeichnen mögen. Dieses Rundschreiben war auf Briefpapier mit dem Kopf­aufdruck des Innenministeriums geschrieben Man erzählt, daß Dubois als Verwaltungsratsmitglied ein jährliches Einkommen von 90000 Franks hatte. Außerdem hat Dubois in einem Schreiben an den damaligen Landrat des Departe­ments Loire, Jouve, einen wenige Tage später verhafteten Schwindler emp­fohlen. Jouve ist telephonisch aufgefordert wor­den, dieses Schreiben unverzüglich dem Innenmini­sterium wieder zuzustellen. Das Blatt schließt mit der Frage: Kannte der Ministerpräsident den Der- waltungsratsposten seines Privatsekretärs und war er über die verschiedenen Schriftstücke unterrichtet?

Das Ministerpräsidium dementiert diese .durch die Liberte verbreitete Nachricht. Dem Blatt scheine dabei eine Verwechselung mit einem

London, 10. Ian. (DNB.-Funkspruch.) Wie Times" hört, hat Henderson noch keine Ein­ladung zu der für den 22. Januar in Aussicht genommenen Sitzung des Abrüstungsbüros ergehen lassen. Es fei möglich, daß die Sitzung um eine oder zwei Wochen aufgeschoben wird, da die deutsch-französische Aussprache und andere Besprechungen noch immer im Gange seien. Dem­nach müsse als zweifelhaft gelten, ob eine Sitzung des Büros irgendwelchen Wert habe, bevor eine endgültige Grundlage für eine Verständigung ge­funden worden fei.Times" will wissen, daß die letzte französische Denkschrift in London als ein großer Fortschritt gilt, jedoch sei die Haltung der deutschen Regierung gegenüber ber Denkschrift noch nicht bekannt. Einen weiteren Grund für den Auf­schub bilde der Umstand, daß Norman Davis dringend wünsche, an der Bürositzung teilzu- ii e h m e n , aber Schwierigkeiten habe, rechtzeitig zur Stelle zu sein.Morning Post" zufolge fährt Macdonald am Freitag nach Sandringham, um dem König über die derzeitige Haltung seines Kabinetts in der Abrüstungsfrage zu unter­richten. heute nachmittag werden die in London anwesenden Mitglieder des Abrüstungsausschusses des Kabinetts zur angekündigten Sitzung zusam­mentreten.

amtlichen Unternehmen unterlaufen zu sein, das der Förderung großer öffentlicher Arbeiten diene und in dem der Kabinettschef Dubois ehrenamtlich tätig war.

Oer Brunnen wird zugedeckt.

Ein Gesetz zum Schutze der französischen Sparer.

Paris, 10. Ian. (DNB.) Auf Vorschlag des Ju- stizministers hat der heutige Ministerrat beschlossen, in der Kammer am Donnerstag einen Gesetzentwurf einzubringen, der es Personen, die die Spa­rer geschädigt haben, verbietet, mit Wertpapieren zu handeln. Wer des Dieb­stahls, des Betruges und des Vertrauensmißbrauches für schuldig erklärt wird, darf danach, wenn seine Tat die Sparer geschädigt hat oder auch nur schä­digen könnte, nicht mehr mit Wertpapieren handeln und auch nicht Angestellter in einem Be­triebe sein, der sich mit dem Wertpapierhandel be­schäftigt. Das Gericht soll bei der Verurteilung gleichzeitig über den Ausschluß vom Wert­papierhandel befinden und eine einstweilige Verfügung in diesem Sinne erlassen können. Zu­widerhandlungen sollten mit drei Monaten bis zwei Jahren Gefängnis und Geldstrafe von 1000 dis 10 000 Franken geahndet werden.

Italien für militäriche Gleich­berechtigung Deutschlands

Besuch des französischen Botschafters bei Mussolini.

Paris, 10.Ian. (DNB.-Funkspruch.) Mussolini hat am Dienstag den französischen Bot­schafter empfangen, um ihn über seine Aus­sprache mit Sir John Simon zu unterrichten. Matin" meldet, daß der Duce erneut den Wunsch seiner Regierung betont habe, möglich st schnell zu einem, wenn auch bescheidenen Abrüstungsab­kommen auf einer für alle Länder annehmbaren Grundlage zu gelangen. England halte im allgemei­nen an der Grundlage des Macdonald-Planes fest. Italien trete für die allgemeine Beibehaltung der Rüstungen auf ihren gegenwärtigen Stand und die praktische Durchführung der militäri­schen Gleichberechtigung für Deutsch­land ein. Die englische Auffassung habe sich also in Rom nicht durchsetzen können. Der Völker­bundsreformplan trete gegenwärtig etwas in den Hintergrund. Wahrscheinlich werde Italien keine entsprechenden Vorschläge machen.

Frankreichs SaargMe.

Don Dr Karl Mehrmann, Geschäftsführer des Äundes Deutscher Westen GD.

Frankreichs erstes Wort ist Sicherheit, Einver­leibung sein nächster Gedanke. Die französische Po­litik denkt immer nur strategisch, auch da, wo sie vorgibt, sich mit wirtschaftlichen Vorteilen begnügen zu wollen. An der Saar stellt das Versailler Statut das Wirtschaftliche ganz entschieden in den Vorder­grund und regelt von hier aus den ganzen Staats­und Völkerrechtszustand des Kohlenbeckens für den Zeitraum von fünfzehn Jahren.

Um Frankreich nun eine Entschädigung zu bieten für die durch die Kriegszerstörungen bewirkte Lahm­legung der Bergwerke in Nordfrankreich, wurden ihm die Saargruben als Eigentum übergeben.

Oer Re chslagsbrandsttfier van der Lubbe bingerrchtei.

Leipzig, 10. Ian. (DRV. Funkspruch.) Die durch das Urteil des IV. Strafsenats des Reichs­gerichts vom 23. Dezember 1933 gegen den Maurer Marinus van der Lubbe aus Leyden (Hol­land) erkannte Todesstrafe ist, da der Herr Reichspräsident von seinem Begnadigungs­recht keinen Gebrauch gemacht hat, heute um 7.30 Uhr in einem Hose des Landgerichts­gebäudes zu Leipzig mittels Fallbeil voll­streckt worden.

Und wiederum: Um dem neuen, dem französischen Eigentümer die ungestörte Ausbeutung seines Be­sitzes zu sichern, wurde das ganzeSaar- decken mit der gesamten Einwohnerschaft aus der Reichsverwaltung herausgelöst und einer Re­gt e r u n g s k o m m i s s i o n des Völkerbun­des unterstellt. Einer angeblichen unparteiischen Kommission. In Wirklichkeit aber hat in den dreizehn Jahren ihres Bestehens Frankreich stets den entscheidenden Einfluß ge­habt.

Wir wissen, daß die Völkerbundsverwaltung durch die in Genf eingesetzte Kommission für Clemenceau nur ein Notbehelf und als Provisorium gedacht war. Erst als er trotz seines Schwindels mit der Existenz von 150 000 Saarfranzosen Wilsons und Lloyd Georges Widerstand gegen eine sofortige Ein­verleibung in Frankreich nicht hatte brechen können, fand er sich in das Probeabenteuer, 15 Jahre lang die Saarbewohner aus der deutschen Verwaltung auszuschalten, sie in dieser Zeit über die Segnun­gen einer Fremdherrschaft aufzuklären und sie dann über das dauernde Weiterbestehen der Dölkerbunds- regierung, oder über Unterschlupf in Frankreich oder zuletzt! über die Heimkehr unter die deutsche Verwaltung a b ft i m m e n zu lassen. Selbst in die­sem, für Frankreich äußersten, ungünstigen Fall blieb das Eigentumsrecht Frankreichs an den Gruben noch bestehen. Das Deutsche Reich war diktatgemäß genötigt, die Bergwerke be­sonders zurückzukaufen. Das ist nach franzö­sischer Behauptung auch heute noch der Fall, ob­wohl die nordfranzösische Kohlenproduktion schon seit acht Jahren mit deutschen Reparationsgeldern in einem Maße wiederhergestellt und ausgebaut ist, daß ihr Ergebnis das der Vorkriegszeit weit über­steigt. Frankreich hat also läng st schon keinen moralischen und seit dem Haager Abkommen, das auch die Rückgabe der Saargruben in die Re­parationsregelung mit einschließt, auch keinen s u r i st i s ch e n Anspruch auf den Weiterbefitz der Gruben.

Daß es Frankreich gar nicht auf den wirtschaft­lichen Wert der Ausbeutung der Saarbergwerke ankommt, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß es die Förderung dort beispielsweise im Jahre 1931 um 14 v. H. zurückgehen ließ, um die­jenige in Frankreich stabil erhalten zu können. Trotzdem will es sich seinen aus dem Versailler Diktat heraeleiteten Anspruch auch nach der Rück­kehr des Saargebietes an bas Reich nicht einmal abkaufen lassen. Es will selbst bann Miteigen­tümer bleiben. Bekanntlich sinb bie Saar- aruben* überroiegcnb preußisches unb bayrisches Staatseigentum. Auf ber Pariser Saarkonferenz von 1930 forberte aber Frankreich, baß bie Saar­bergwerke privatisiert unb bann internationalisiert werben sollten: bazu solle eine Gesellschaft mit beut» schem unb französischem Privatkavital gebilbct wer­ben. Warum legt Frankreich für alle Fälle dem Miteigentum an ben Gruben so großen Wert bei, wenn es schon jetzt in ber vollen Ausnutzung eine Schäbigung ber französischen Koblenwirtschast sieht? Weil es um die Bergwirtschaft seine Herr­schaft an ber Saar kristallisiert hat.

Man sehe sich einmal bie Landkarte des deutschen Westens an, wie sie in Versailles geschaffen wurde. Der linksrheinische Bogen des Reichsgebietes wird von einem Festungssystem von unüberwindlicher Stärke und von ber barin massierten Einbruchs» armee von Elsaß-Lothringen her bis nach bem an bas oerbünbetc Belgien geschenkte Eupen-Malmeby umklammert. Dieser linksrheinische Bogen, aber auch der auf ber rechten Rheinseite vorgelagerte 50» Kilometer-Streifen sind wehr- und schutz­loses Glacis ber französisch - belgi­schen Ostfestung. Aus bieser entmilitarisierten Nheinzone ist im äußersten Sübwestbeutschlanb, an ber Saar, noch ein Stück reichsbeutschen Lanbes heraus» geschnitten unb in fremb? Verwaltung gegeben, die überwiegend nach französischem Interesse orientiert

Reue Richtlinien für den Schutz des Cmzelhandels

Berlin, 9.Jan. (DbZ.) Der Reichswirtschafts- minifter hat neue Richtlinien für bie Handhabung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels aufge­stellt. Bei ber Entscheibung darüber, ob ein neuer Einzelhanbelsbetrieb zugelassen wer­den soll oder nicht, sollen die Interessen des Haus- und Grundbesitzes berücksichtigt werden, der durch bie wirtschaftliche Entwicklung nicht minder betroffen sei als ber Einzelhanbel. In vielen Fällen ist bie Anhörung ber gesetzlichen Berussoertretungen bes Handwerks, bes Einzel­handels usw. Dorgefd)rieben ober wenigstens emp­fehlenswert.

Die Richtlinien geben genauere Begriffsbestim­mungen ber Warenhäuser unb Kaufhäu­ser. Verkaufsstellen, in benen zwar Waren mehrerer, nicht zusammengehörenber Warengattun­gen, aber feine Lebensmittel feilgehalten werben, sind nicht alsWarenhäuser", sonbern als Kaufhäuser anzusehen unb fallen beshalb nicht unter bie Verbote ber Verordnung über ben Ab­bau ber selbständigen Handwerksbetriebe in Waren­häusern. Eine vorsichtige Anwendung dieser Bestimmungen hält der Minister im übrigen ins­besondere auf dem Lande für geboten, wo bie räumliche Vereinigung eines Gemischt­warengeschäftes mit einem Hanbwerks- betrieb nicht ausschließe, baß es sich um zwei von bem gleichen Unternehmer getrennt geführte Betriebe handele, welche in keinem engeren Zusam­menhang miteinander ständen. In diesen Fällen würde bie Weiterführung bes Hanbwerksbetriebes nach wie vor erlaubt sein. Das gleiche gilt für bie in länblichen Verhältnissen vielfach vorkommenbe Verbinbung eines Warengeschäftes unb einer S ch a n k w i r t s ch a f t als selbstän­dige Betriebe in ber Person eines Unternehmers.

Das Verbot optischer Arbeiten in Warenhäusern erfaßt auch die Abgabe fer­tiger Brillen mit Ausnahme von Sonnen- und anderen Schutzbrillen. Dagegen betrachtet der Reichs­wirtschaftsminister bie Herstellung von Speiseeis nicht als ausgesprochen handwerkliche Leistung, er will sie also auch in Warenhäusern zulassen.

Der Reichswirtschaftsminister macht weiter bar- auf aufmerksam, baß für alle Fälle, in benen eine neue Verkaufs st eile in Räumen errichtet werben soll, die am 14. Mai 1933 bereits vor- hanben ober im Bau waren, keine B e - bürfnisprüfung mehr vorgeschrieben ist, son­bern lediglich zu prüfen ist, ob bie Gefährdung einer in unmittelbarer Nähe liegenden Ver­kaufsstelle zu befürchten ist. Eine solche Gefährbung sei nur anzunehmen, wenn ber zu befürchtenbe Umsatzrückgang bei Berücksichtigung ber Ver­hältnisse ber Branche bie Weiterführung des be­stehenden Geschäfts in Frage stellen würbe. Eine Prüfung ber Vermögensverhältnisse, die zu einer Berücksichtigung ohnehin bereits ge­fährdeter, nicht mehr gesunbungsfähiger Betriebe führen würbe, entspreche bagegen nicht bem Sinn dieser Bestimmung. Dem Einzelhanbel solle Schutz gegen j e b e weitere Hebers etzung ge­währt werben, es sollen aber nicht künstlich lebensfähige Betriebe erhalten wer­ben, woburch eine Gesundung bes Einzelhandels nur verzögert würbe.

Neuordnung der preußischen Hand­werker- und Kunstgewerbeschulen.

Berlin, 9. Jan. (DNB.) Der preußische Mini­ster für Wirtschaft unb Arbeit Dr. Schmitt hat für bie ihm unterftetjenben 32 preußischen Hanb- werker- unb Kunstgewerbeschulen neue Vorschriften erlassen. Die Hanbwerker- und Kunstgewerbeschulen sinb banach künftig streng von ben Berufs­schulen unb ben Akabemien unterschie- b e n. Zu ben Hanbwerker- unb Kunstgewerbeschulen sinb in Zukunft nur Schüler zuzulassen, bie eine brei - bis vierjährige praktische Tätigkeit als Gesellen nachweisen können. Die Ausbilbung von hanbwerksfremben Dilettanten an den Handwerker- und Kunst­gewerbeschulen ist u n st a 11 h a f t.

Wird die Sitzung des Genfer Abrüstungsbüros verschoben?