Nr. 8 Erstes Blatt
M. Jahrgang
Mittwoch. 10. Januar M4
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Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Das parlamentarische Nachspiel des StavW-Skandals.
Das Kabinett Chautemps kampst um seine Existenz. — Angriffe von rechts und links.
Die Umbildung des Kabinetts.
Paris. 9. Ian. (DRV.) Unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten trat heute vormittag der lUini- fterrat zusammen. Ministerpräsident Lhautemps erstattete Bericht über den bisherigen Verlauf des Finanzskandals von Bayonne und erklärte. datz er bereit fei, in der Kammer diesofor - tige Bera.tung der diesbezüglichen Interpellationsanträge anzunehmen. Lhautemps verlas sodann das Rücktrittsschreiben des bisherigen Kolonialministers D a t i tn i e r, das vom Staatspräsidenten an- genommen wurde. Der Ministerpräsident unterbreitete dem Staatspräsidenten ferner die Ernennung des bisherigen Arbeitsministers Lamoureux zum Kolonialminister. des bisherigen Handelsmarineministers J r o t zum Arbeitsminister und des bisherigen Unterstaatssekretärs im Innenministerium B e r t r a n d zum handetsmarineminister. Auch diese Ernennungen wurden vom Staatspräsidenten angenommen. Alle übrigen Ministerien bleiben unverändert.
Lhautemps stellt sich der Kammer
Kundgebungen vor dem Palais Bourbon.
Paris, 10. Ian. (DNB.) Der Fall Stavisky ist in den Wandelgängen der Kammer das Gesprächsthema des Tages. Für Donnerstag macht man sich auf eine st ü r m i s ch e Sitzung gefaßt. Die Lage der Regierung wird als nicht beneidenswert bezeichnet, weil sich nicht nur von rechts, sondern auch von links eine scharfe Opposition fühlbar macht. Während die Rechte zweifellos a u f den Sturz der Regierunghinarbeit et, richtet sich der Vorstoß ber Sozialisten gegen d i e Polizei, und zwar insbesondere gegen den Pariser Polizeipräsidenten C h i a p p e. Wenn man berücksichtigt, daß die Regierung nur noch anderthalb Tage Zeit hat, um die Wogen der Aufregung zu glätten, so scheint die Skepsis verständlich, die in parlamentarischen Kreisen hinsichtlich der Gesamt- laae der Regierung besteht.
Anläßlich der Wiedereröffnung derPar- lamentsfeffion waren am Dienstagnachmittag um das Kammer- und Senatsgebäude verstärkte polizeiliche Absperrungsmaßnahmen getroffen worden, da man befürchtete, daß es wegen der Stavifky-Affäre zu Kundgebungen kommen könnte. Extremistische Gruppen hatten nämlich ihre Anhänger aufgefordert, vor dem Kammergebäude zu demonstrieren. Die Zufahrtsstraßen wurden in großem Umkreis abgesperrt und der Fußgängerverkehr in den zum Kammergebäude führenden Hauptstraßen genau konrolliert. Kurz vor Beendigung der Kammersitzung kam es vor dem Palais Bourbon zu Zusammen st ößen zwischen Camelots du R o i und Polizei, die die Camelots an Kundgebungen verhindern wollte. Mitglieder der Action francaise hatten in die Straßenbahnschienen Knallpatronen versteckt, die beim Vorüberfahren der Straßenbahn explodierten und einige Aufregung hervorriefen. Diese Verwirrung benutzten die Camelots du Roi, um sich zu sammeln. Berittene Polizei schritt ein und konnte die Camelots zwischen zwei Sperrketten abdrängen. Anhänger der Action francaise flüchteten sich darauf in die nächstgelegenen Hausflure. Während die Polizei schätzungsweise 250 Manifestanten verhaftete, veranstalteten die anderen Camelots e i n Pfeifkonzert. Die ganze Szene war für den Film wie geschaffen und wurde von den Kinooperateuren, die in Erwartung solcher Szenen erschienen waren, eifrig gekurbelt. Am abend war am Kammergebäude die Ruhe wieder hergestellt.
Oie Untersuchung der Stavisky-Affare.
Paris, 10. Ian. (DNB.) Die Untersuchung in der Angelegenheit Stavisky geht mit Hochdruck weiter. In Chamonix erfolgte am Dienstag die O b - duktion der Leich- S t a o i s k y s , bei der die Gerichtsärzte auf Selbstmord schlossen. Vor der Leichenöffnung wurden zur einwandfreien Per- fonalfeststellung Fingerabdrücke von dem Toten genommen. In der Villa, in der Stavisky sich das Leben nahm, wurde ein verschlossener Umschlag mit der Aufschrift gefunden „M einer geliebt en Frau zu überreich e n". Man nimmt an, daß dieser Umschlag das Testament des Betrügers enthält und daß er darin außerdem von seinem Entschluß Mitteilung macht, sich das Leben zu nehmen. Der Briefumschlag wurde zu den Akten gegeben.
Der Privatsekretär des Ministerpräsidenten beschuldigt.
Chautemps dementiert.
Paris, 10. Ian. (DNB.) Die nationalistische Liberte greift den Privatsekretär des französischen Ministerpräsidenten, Andrae Dubois, scharf an. Das Blatt schreibt: „Im Innenministerium, in der nach st en Umgebung des Ministerpräsidenten, finden wir eigentümliche Helfershelfer, die geeignet waren, den Erfolg des letzten Unternehmens Staoiskys zu Erleichtern, das unter dem Namen „Autonome Kasse
für große internationale Arbeiten" bekannt ist. Wir finden unter den Verwaltungsratsmitgliedern dieser Kasse den Privatsekretär des Ministerpräsidenten, Andrae Dubois, dessen Tätigkeit sich nur auf seinen Sitz im Aufsichtsrat beschränkte. Wir sind in der Lage behaupten zu können, daß Dubois kürzlich an alle Landräte ein Schreiben mit seiner Unterschrift sandte und sie aufforderte, ihren Einfluß dahin geitenb zu machen, daß die Genossenschaften die Anleihe der Autonomen Kasse zeichnen mögen. Dieses Rundschreiben war auf Briefpapier mit dem Kopfaufdruck des Innenministeriums geschrieben Man erzählt, daß Dubois als Verwaltungsratsmitglied ein jährliches Einkommen von 90000 Franks hatte. Außerdem hat Dubois in einem Schreiben an den damaligen Landrat des Departements Loire, Jouve, einen wenige Tage später verhafteten Schwindler empfohlen. Jouve ist telephonisch aufgefordert worden, dieses Schreiben unverzüglich dem Innenministerium wieder zuzustellen. Das Blatt schließt mit der Frage: Kannte der Ministerpräsident den Der- waltungsratsposten seines Privatsekretärs und war er über die verschiedenen Schriftstücke unterrichtet?
Das Ministerpräsidium dementiert diese .durch die Liberte verbreitete Nachricht. Dem Blatt scheine dabei eine Verwechselung mit einem
London, 10. Ian. (DNB.-Funkspruch.) Wie „Times" hört, hat Henderson noch keine Einladung zu der für den 22. Januar in Aussicht genommenen Sitzung des Abrüstungsbüros ergehen lassen. Es fei möglich, daß die Sitzung um eine oder zwei Wochen aufgeschoben wird, da die deutsch-französische Aussprache und andere Besprechungen noch immer im Gange seien. Demnach müsse als zweifelhaft gelten, ob eine Sitzung des Büros irgendwelchen Wert habe, bevor eine endgültige Grundlage für eine Verständigung gefunden worden fei. „Times" will wissen, daß die letzte französische Denkschrift in London als ein großer Fortschritt gilt, jedoch sei die Haltung der deutschen Regierung gegenüber ber Denkschrift noch nicht bekannt. Einen weiteren Grund für den Aufschub bilde der Umstand, daß Norman Davis dringend wünsche, an der Bürositzung teilzu- ii e h m e n , aber Schwierigkeiten habe, rechtzeitig zur Stelle zu sein. „Morning Post" zufolge fährt Macdonald am Freitag nach Sandringham, um dem König über die derzeitige Haltung seines Kabinetts in der Abrüstungsfrage zu unterrichten. heute nachmittag werden die in London anwesenden Mitglieder des Abrüstungsausschusses des Kabinetts zur angekündigten Sitzung zusammentreten.
amtlichen Unternehmen unterlaufen zu sein, das der Förderung großer öffentlicher Arbeiten diene und in dem der Kabinettschef Dubois ehrenamtlich tätig war.
Oer Brunnen wird zugedeckt.
Ein Gesetz zum Schutze der französischen Sparer.
Paris, 10. Ian. (DNB.) Auf Vorschlag des Ju- stizministers hat der heutige Ministerrat beschlossen, in der Kammer am Donnerstag einen Gesetzentwurf einzubringen, der es Personen, die die Sparer geschädigt haben, verbietet, mit Wertpapieren zu handeln. Wer des Diebstahls, des Betruges und des Vertrauensmißbrauches für schuldig erklärt wird, darf danach, wenn seine Tat die Sparer geschädigt hat oder auch nur schädigen könnte, nicht mehr mit Wertpapieren handeln und auch nicht Angestellter in einem Betriebe sein, der sich mit dem Wertpapierhandel beschäftigt. Das Gericht soll bei der Verurteilung gleichzeitig über den Ausschluß vom Wertpapierhandel befinden und eine einstweilige Verfügung in diesem Sinne erlassen können. Zuwiderhandlungen sollten mit drei Monaten bis zwei Jahren Gefängnis und Geldstrafe von 1000 dis 10 000 Franken geahndet werden.
Italien für militäriche Gleichberechtigung Deutschlands
Besuch des französischen Botschafters bei Mussolini.
Paris, 10.Ian. (DNB.-Funkspruch.) Mussolini hat am Dienstag den französischen Botschafter empfangen, um ihn über seine Aussprache mit Sir John Simon zu unterrichten. „Matin" meldet, daß der Duce erneut den Wunsch seiner Regierung betont habe, möglich st schnell zu einem, wenn auch bescheidenen Abrüstungsabkommen auf einer für alle Länder annehmbaren Grundlage zu gelangen. England halte im allgemeinen an der Grundlage des Macdonald-Planes fest. Italien trete für die allgemeine Beibehaltung der Rüstungen auf ihren gegenwärtigen Stand und die praktische Durchführung der militärischen Gleichberechtigung für Deutschland ein. Die englische Auffassung habe sich also in Rom nicht durchsetzen können. Der Völkerbundsreformplan trete gegenwärtig etwas in den Hintergrund. Wahrscheinlich werde Italien keine entsprechenden Vorschläge machen.
Frankreichs SaargMe.
Don Dr Karl Mehrmann, Geschäftsführer des Äundes Deutscher Westen GD.
Frankreichs erstes Wort ist Sicherheit, Einverleibung sein nächster Gedanke. Die französische Politik denkt immer nur strategisch, auch da, wo sie vorgibt, sich mit wirtschaftlichen Vorteilen begnügen zu wollen. An der Saar stellt das Versailler Statut das Wirtschaftliche ganz entschieden in den Vordergrund und regelt von hier aus den ganzen Staatsund Völkerrechtszustand des Kohlenbeckens für den Zeitraum von fünfzehn Jahren.
Um Frankreich nun eine Entschädigung zu bieten für die durch die Kriegszerstörungen bewirkte Lahmlegung der Bergwerke in Nordfrankreich, wurden ihm die Saargruben als Eigentum übergeben.
Oer Re chslagsbrandsttfier van der Lubbe bingerrchtei.
Leipzig, 10. Ian. (DRV. Funkspruch.) Die durch das Urteil des IV. Strafsenats des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 gegen den Maurer Marinus van der Lubbe aus Leyden (Holland) erkannte Todesstrafe ist, da der Herr Reichspräsident von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, heute um 7.30 Uhr in einem Hose des Landgerichtsgebäudes zu Leipzig mittels Fallbeil vollstreckt worden.
Und wiederum: Um dem neuen, dem französischen Eigentümer die ungestörte Ausbeutung seines Besitzes zu sichern, wurde das ganzeSaar- decken mit der gesamten Einwohnerschaft aus der Reichsverwaltung herausgelöst und einer Regt e r u n g s k o m m i s s i o n des Völkerbundes unterstellt. Einer angeblichen unparteiischen Kommission. In Wirklichkeit aber hat in den dreizehn Jahren ihres Bestehens Frankreich stets den entscheidenden Einfluß gehabt.
Wir wissen, daß die Völkerbundsverwaltung durch die in Genf eingesetzte Kommission für Clemenceau nur ein Notbehelf und als Provisorium gedacht war. Erst als er trotz seines Schwindels mit der Existenz von 150 000 Saarfranzosen Wilsons und Lloyd Georges Widerstand gegen eine sofortige Einverleibung in Frankreich nicht hatte brechen können, fand er sich in das Probeabenteuer, 15 Jahre lang die Saarbewohner aus der deutschen Verwaltung auszuschalten, sie in dieser Zeit über die Segnungen einer Fremdherrschaft aufzuklären und sie dann über das dauernde Weiterbestehen der Dölkerbunds- regierung, oder über Unterschlupf in Frankreich oder — zuletzt! — über die Heimkehr unter die deutsche Verwaltung a b ft i m m e n zu lassen. Selbst in diesem, für Frankreich äußersten, ungünstigen Fall blieb das Eigentumsrecht Frankreichs an den Gruben noch bestehen. Das Deutsche Reich war diktatgemäß genötigt, die Bergwerke besonders zurückzukaufen. Das ist nach französischer Behauptung auch heute noch der Fall, obwohl die nordfranzösische Kohlenproduktion schon seit acht Jahren mit deutschen Reparationsgeldern in einem Maße wiederhergestellt und ausgebaut ist, daß ihr Ergebnis das der Vorkriegszeit weit übersteigt. Frankreich hat also läng st schon keinen moralischen und seit dem Haager Abkommen, das auch die Rückgabe der Saargruben in die Reparationsregelung mit einschließt, auch keinen s u r i st i s ch e n Anspruch auf den Weiterbefitz der Gruben.
Daß es Frankreich gar nicht auf den wirtschaftlichen Wert der Ausbeutung der Saarbergwerke ankommt, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß es die Förderung dort beispielsweise im Jahre 1931 um 14 v. H. zurückgehen ließ, um diejenige in Frankreich stabil erhalten zu können. Trotzdem will es sich seinen aus dem Versailler Diktat heraeleiteten Anspruch auch nach der Rückkehr des Saargebietes an bas Reich nicht einmal abkaufen lassen. Es will selbst bann Miteigentümer bleiben. Bekanntlich sinb bie Saar- aruben* überroiegcnb preußisches unb bayrisches Staatseigentum. Auf ber Pariser Saarkonferenz von 1930 forberte aber Frankreich, baß bie Saarbergwerke privatisiert unb bann internationalisiert werben sollten: bazu solle eine Gesellschaft mit beut» schem unb französischem Privatkavital gebilbct werben. Warum legt Frankreich für alle Fälle dem Miteigentum an’ ben Gruben so großen Wert bei, wenn es schon jetzt in ber vollen Ausnutzung eine Schäbigung ber französischen Koblenwirtschast sieht? Weil es um die Bergwirtschaft seine Herrschaft an ber Saar kristallisiert hat.
Man sehe sich einmal bie Landkarte des deutschen Westens an, wie sie in Versailles geschaffen wurde. Der linksrheinische Bogen des Reichsgebietes wird von einem Festungssystem von unüberwindlicher Stärke und von ber barin massierten Einbruchs» armee von Elsaß-Lothringen her bis nach bem an bas oerbünbetc Belgien geschenkte Eupen-Malmeby umklammert. Dieser linksrheinische Bogen, aber auch der auf ber rechten Rheinseite vorgelagerte 50» Kilometer-Streifen sind wehr- und schutzloses Glacis ber französisch - belgischen Ostfestung. Aus bieser entmilitarisierten Nheinzone ist im äußersten Sübwestbeutschlanb, an ber Saar, noch ein Stück reichsbeutschen Lanbes heraus» geschnitten unb in fremb? Verwaltung gegeben, die überwiegend nach französischem Interesse orientiert
Reue Richtlinien für den Schutz des Cmzelhandels
Berlin, 9.Jan. (DbZ.) Der Reichswirtschafts- minifter hat neue Richtlinien für bie Handhabung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels aufgestellt. Bei ber Entscheibung darüber, ob ein neuer Einzelhanbelsbetrieb zugelassen werden soll oder nicht, sollen die Interessen des Haus- und Grundbesitzes berücksichtigt werden, der durch bie wirtschaftliche Entwicklung nicht minder betroffen sei als ber Einzelhanbel. In vielen Fällen ist bie Anhörung ber gesetzlichen Berussoertretungen bes Handwerks, bes Einzelhandels usw. Dorgefd)rieben ober wenigstens empfehlenswert.
Die Richtlinien geben genauere Begriffsbestimmungen ber Warenhäuser unb Kaufhäuser. Verkaufsstellen, in benen zwar Waren mehrerer, nicht zusammengehörenber Warengattungen, aber feine Lebensmittel feilgehalten werben, sind nicht als „Warenhäuser", sonbern als Kaufhäuser anzusehen unb fallen beshalb nicht unter bie Verbote ber Verordnung über ben Abbau ber selbständigen Handwerksbetriebe in Warenhäusern. Eine vorsichtige Anwendung dieser Bestimmungen hält der Minister im übrigen insbesondere auf dem Lande für geboten, wo bie räumliche Vereinigung eines Gemischtwarengeschäftes mit einem Hanbwerks- betrieb nicht ausschließe, baß es sich um zwei von bem gleichen Unternehmer getrennt geführte Betriebe handele, welche in keinem engeren Zusammenhang miteinander ständen. In diesen Fällen würde bie Weiterführung bes Hanbwerksbetriebes nach wie vor erlaubt sein. Das gleiche gilt für bie in länblichen Verhältnissen vielfach vorkommenbe Verbinbung eines Warengeschäftes unb einer S ch a n k w i r t s ch a f t als selbständige Betriebe in ber Person eines Unternehmers.
Das Verbot optischer Arbeiten in Warenhäusern erfaßt auch die Abgabe fertiger Brillen mit Ausnahme von Sonnen- und anderen Schutzbrillen. Dagegen betrachtet der Reichswirtschaftsminister bie Herstellung von Speiseeis nicht als ausgesprochen handwerkliche Leistung, er will sie also auch in Warenhäusern zulassen.
Der Reichswirtschaftsminister macht weiter bar- auf aufmerksam, baß für alle Fälle, in benen eine neue Verkaufs st eile in Räumen errichtet werben soll, die am 14. Mai 1933 bereits vor- hanben ober im Bau waren, keine B e - bürfnisprüfung mehr vorgeschrieben ist, sonbern lediglich zu prüfen ist, ob bie Gefährdung einer in unmittelbarer Nähe liegenden Verkaufsstelle zu befürchten ist. Eine solche Gefährbung sei nur anzunehmen, wenn ber zu befürchtenbe Umsatzrückgang bei Berücksichtigung ber Verhältnisse ber Branche bie Weiterführung des bestehenden Geschäfts in Frage stellen würbe. Eine Prüfung ber Vermögensverhältnisse, die zu einer Berücksichtigung ohnehin bereits gefährdeter, nicht mehr gesunbungsfähiger Betriebe führen würbe, entspreche bagegen nicht bem Sinn dieser Bestimmung. Dem Einzelhanbel solle Schutz gegen j e b e weitere Hebers etzung gewährt werben, es sollen aber nicht künstlich lebensfähige Betriebe erhalten werben, woburch eine Gesundung bes Einzelhandels nur verzögert würbe.
Neuordnung der preußischen Handwerker- und Kunstgewerbeschulen.
Berlin, 9. Jan. (DNB.) Der preußische Minister für Wirtschaft unb Arbeit Dr. Schmitt hat für bie ihm unterftetjenben 32 preußischen Hanb- werker- unb Kunstgewerbeschulen neue Vorschriften erlassen. Die Hanbwerker- und Kunstgewerbeschulen sinb banach künftig streng von ben Berufsschulen unb ben Akabemien unterschie- b e n. Zu ben Hanbwerker- unb Kunstgewerbeschulen sinb in Zukunft nur Schüler zuzulassen, bie eine brei - bis vierjährige praktische Tätigkeit als Gesellen nachweisen können. Die Ausbilbung von hanbwerksfremben Dilettanten an den Handwerker- und Kunstgewerbeschulen ist u n st a 11 h a f t.
Wird die Sitzung des Genfer Abrüstungsbüros verschoben?


