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Aus aller Welt.

Der König von Siam besucht eine deutsche Jugendherberge.

Das siamesische Königspaar besichtigte die größte größte märkische Jugendherberge Brunold-Haus i n Altenhof (Schorfheide). Der König sprach seine Bewunderung über die schöne Lage des Hauses aus und freute sich sehr, als er von frischen Jungen des Jungvolks und Mädels des BDM. stürmisch begrüßt wurde. Nach einer Besichtigung des Hauses die unter Führung des Gauführers Hirsch stattfand, und wobei der König alles mit großem Interesse an­sah und verfolgte, war das Königspaar noch einige Zeit Gast der Jugendherberge.

Englischer Kreuzerbesuch in Stettin.

Der englische Kreuzer HMS.Leander" traf von Schweden kommend in Stettin ein. Nach Fest­machen des Kreuzers sanden Besuche des Vertreters des Wehrkreiskommandeurs, des englischen Marine­attaches und des englischen Vizekonsuls an Bord des Schiffes statt. In den Mittagsstunden erfolg­ten die Gegenbesuche. Für die Zeit des Besuches der bis zum 16. Juli dauert, sind zahlreiche Ver­anstaltungen vorgesehen. Von Stettin aus wird der Kreuzer direkt nach England zurückkehren.

Riesiger Warenhausbrand in einer französischen Stadt.

In ßibourne brach in einem großen Waren­haus Feuer aus, das mit unglaublicher Geschwindig­keit um sich griff und beim Eintreffen der Feuer­wehr bereits einen ganzen Gebäudekom­plex von etwa 1000 Quadratmeter e r - faßt hatte. Die Hitze, die das Flammenmeer aus­strahlte, war so- groß, daß es der Feuerwehr nicht gelang, energisch durchzugreifen. Obgleich aus zwölf Rohren Wasser gegeben wurde, konnte nicht verhin­dert werden, daß die Flammen auf drei um­liegende Wohnhäuser übergriffen und sie vollkommen in A s ch e legten. Auch vom Warenhaus ist nur das eiserne Gerüst übriggeblieben. Menschen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Der Sachschaden beläuft sich je­doch auf mehrere Millionen Franken.

Lin ganzes Dorf eingeäschert.

In der Sonntagnacht brach in dem französischen Dorf F i o n bei Paris ein Brand aus, der sich, vom Winde begünstigt, rasch auf alle zwanzig Wohnhäu­ser der Ortschaft ausdehnte. Die Feuerwehr stand dem Brand machtlos gegenüber. Die Bewohner mußten unter Mitnahme des notwen­dig st e n Eigentums flüchten. Es ist noch nicht bekannt, ob Opfer zu beklagen sind.

Ein Gutshof auf Rügen durch Feuer vernichtet.

Auf dem Gute Neuen darf des Freiherrn von der Lanken-Wakenitz brach ein Feuer aus. Das 1879 erbaute große Herrschaftshaus, der Kuh- und Pf erde stall sowie ein Sch weine stall und das Leutehaus brannten vollständig nieder. Es blieben von dem Feuer nur ein kleiner Schweine­stall und der Schafstall verschont. Rund hundert Kühe kamen in den Flammen um, ferner sämtliche Schweine, einige Pferde und Federvieh. Ein Teil der Einrichtungsgegenstände aus dem Herr­schaftshaus konnte geborgen werden. Der gesamte Gutshof bildet einen Trümmerhaufen. Durch die Wasserknappheit wurde die Arbeit der Feuerwehren sehr erschwert. Bis jetzt ist die Entstehungsursache des Brandes noch unbekannt.

Försterfohn schießt nach 15 Jahren auf den Mörder seines Vaters.

Im Olivaer Wald bei Danzig spielte sich ein eigenartiger Vorfall ab. Vor 15 Jahren war der Staatsförster Heusmann von einem Wil­

derer erschossen worden. Der Mörder Otto Kroll war zu 15 Jahren Zuchthaus ver­urteilt worden und ist kürzlich aus der Strafanstalt entlassen worden. Dieser Tage setzte sich nun der Sohn des Ermordeten, ohne seinen Namen zu nennen, mit Kroll in Ver­bindung, um über den Tod seines Vaters näheres zu erfahren. Beide trafen sich an der Mord- teile, wo ein Gedenkstein für den ermordeten Förster steht. In der Unterhaltung äußerte sich der Mörder überaus zynisch über seine Tat und er­klärte u. a., daß er bedauere, nicht auch die Frau des Försters erschossen zu haben. Als daraufhin der junge Heusmann sich als Sohn des Ermor­deten zu erkennen gab, griff Kroll in die Tasche, offenbar, um eine Waffe zu ziehen. Heus­mann gas daraufhin, um seinem Gegner zuvorzu­kommen, mehrere Schüsse auf Kroll ab, die diesen am Hals und am rechten Arm verletzten.

Blutiges Familiendrama in Paris.

Ein blutiges Drama, in dessen Mittelpunkt der erste Gesandtschaftssekretär der Pariser Ge­sandtschaft von Peru steht, spielte sich in einem eleganten Wohnhaus im Zentrum der Stadt ab. Dort wohnte die Frau des Gesandtschafts­sekretärs, mit der er in Scheidung lebte, und seine beiden erwachsenen Töchter. Am Sonn­tag, als sich die Familie gerade zu Tisch gesetzt hatte, erschien Garcia und gab ohne ein Wort zu sagen, mehrere Revolverschüsse auf seine Familie ab. Dann jagte er sich selbst eine Kugel in den Mund und stürzte sich in den Fahrstuhl­schacht. Während der Mörder und Selbstmörder auf der Stelle tot war, wurden feine Töchter mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus einge­liefert. Seine Frau blieb unverletzt.

Ein Benzinlankwagen auf offener Straße explodiert.

Auf einer der südlichen Ausfallstraßen Roms explodierte am Samstag aus unbekannten Gründen ein Benzintankwagen. Das Brennende Benzin hüllte die Straße in ein Flammen­meer. Die Feuerwehr hatte stundenlang zu tun, um den Brand zu löschen.. Der Führer des Wagens und eine weitere Person erlitten schwere Brand­wunden.

Ueberfchwemmungen in Reuseeland.

Außerordentlich schwere R e g e n f ä l l e , wie sie Neuseeland seit langem nicht erlebt hat, haben große Ueberfchwemmungen verursacht. In Nord-Auckland stehen viele Straßen unter Wasser. Die Eisenbahnlinien und Landstraßen sind auf weite Strecken überschwemmt. Mehrere Familien mußten in der Nacht mit Hilfe von Booten aus ihren unter Wasser stehenden Häusern geborgen werden.

Tödlicher Unfall bei einem INotorbootrennen in Paris.

Im Verlaufe des auf dem großen See des Bois de Bologne abgehaltenen N a ch t f e st e s , in dessen Rahmen Motorbootrennen stattfan­den, ereignete sich ein tödlicher Unfall. Zwei Außenbordmotorboote, in denen drei Amerikaner Platz genommen hatten, stießen in voller Fahrt zusammen und gingen auf der Stelle unter. Zwei der Insassen konnten rechtzeitig ge­rettet werden, der Dritte hatte aber durch die Schraube so schwere Verletzungen erlitten, daß er kurz nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus starb. Ein Feuerwehrleutnant, der mehreremale nach einem der Insassen getaucht war, zog sich ebenfalls so schwere Verletzungen zu, daß er in besorgniserregendem Zustande in das Kranken­haus geschafft werden mußte.

DasAchtuhrabendblall"

in den Besitz der Belegschaft übergegangen.

DasAchtuhrabendblatt" veröffentlicht eine Er­klärung der Belegschaft des Betriebes, in der es u. a. heißt:

Mit dem heutigen Tage übernimmt dis Ber­liner Spätblatt-B etriebsgemeinschaft G. m. b. H. die bisherige Gefolgschaft desAcht­uhrabendblattes" die Herausgabe der Zeitung. Unsere Betriebsgemeinschaft hat von dem bisherigen Verleger sämtliche Rechte desAchtuhrabendblattes" er­worben, die auf die Betriebsgemeinschaft über­gehen. Die Gesellschafter und Geschäftsführer der Achtuhrabendblatt-G. m. b. H. scheiden nach freund­schaftlicher Verständigung aus der Zeitung aus. In einer weiteren Bemerkung teilt das Blatt dann mit, daß es nunmehr, wie der Titel verspricht, tat­sächlich in der achten Abendstunde erscheinen wird und nicht mehr wie bisher am frühen Nachmittag.

Das Nudeln (Stopfen) von Geflügel.

Mit dem 1. Februar 1934 ist das Tierschutzgesetz vom 24. November 1933 mit Ausnahme des § 2 Nr. 8 und 11 in Kraft getreten. Nach § 2 Nr. 11 ist es verboten, Geflügel durch Stop­fen (Nudeln) zur Futteraufnahme zu zwingen. Gemäß § 15 des Gesetzes wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung vom Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Land­wirtschaft festgesetzt. Es soll dadurch interessierten Kreisen Zeit gegeben werden, sich auf das Verbot einzustellen. Wer aber beim Nudeln Tiere unnötig quält oder roh mißhandelt, wird schon jetzt nach den Bestimmungen des Gesetzes bestraft (Gefängnis bis zu 2 Jahren und Geldstrafe bis zu 10 000 RM. oder eine dieser Strafen).

Es war bisher vielfach gebräuchlich, die Mast des Geflügels, namentlich der Gänse, dadurch zu beschleunigen, daß ihnen über den eigentlichen Nah­rungsbedarf hinaus Nahrungsmittel in Form von Nudeln aus Roggen- oder anderem Mehl sowie von aufgeweichtem Mais ufw. gewaltsam in den Schlund gepfropft wurden. Die Nahrungs­mittel werden dabei entweder mit der Hand oder durch Trichter, manchmal sogar mit besonderen Stopfmaschinen nach Art der Wurstfüllungsmaschi- nen in den Schlund gedrückt. Die Tiere werden bei dieser Art der Mast vielfach im Dunkeln und auf so engem Raum gehalten, daß ihnen jede Bewe­gungsmöglichkeit genommen ist. Das Verfahren wird namentlich deshalb geübt, um die sogenannte Fettleber der Gänse zu erzeugen, die zu Gänseleber- Pastete verarbeitet von Feinschmeckern besonders geschätzt wird.

Einem verringerten Bedarf an Nahrungsmitteln infolge der verhinderten Bewegung steht bei dieser Mästungsart eine übergroße Zuführung an Nahrung gegenüber. Es kommt daher zu überreichen Fettablagerungen in der Unterhaut, in den Organen und namentlich in der Leber der so gemästeten Tiere, die oft um das Mehrfache des Normalen vergrößert und als krankhaft verändert anzusehen ist. Die Tiere leiden bei dieser Fütte­rungsweise selbstverständlich in ihrem Gesundheits­zustand, so daß gegen Ende der Mast geringe An­lässe genügen, den plötzlichen Tod der Tiere her­beizuführen. In diesem Stadium müssen die Tiere besonders überwacht werden, um in dringenden Fällen sofort die Notschlachtung durchführen zu können.

Diese Mästungsart hat von jeher den größten Unwillen tierliebender Kreise erregt, weil es sich hier um ein aus­gesprochen tierquälerisches Verfahren handelt. Die völlige Verhinderung jeder Bewegung, die zwangs­

weise Zufuhr von Nahrungsmitteln, die ständige Ueberfütterung der Tiere bedeuten eine ununter, brochene Qual während der Mastzeit. Eine solche Quälerei läßt sich auch nicht durch den Hinweis darauf rechtfertigen, daß auf andere Weise eine Fettleber der Gänse nicht erzeugt werden kann. Im neuen Staat ist für eine Denkungsart kein Raum, die Tieren die Erduldung wochenlang fortgesetzter Quälereien zumutet, um einer kleinen Anzahl von Feinschmeckern einen kurzen Gaumengenuß zu bereiten. I

Das Mästen des Geflügels an sich kann natürlich ebensowenig wie das Mästen anderer Tiere als Tierquälerei aufgefaßt werden. Das Geflügel ist besonders gefräßig, es wird die ihm gebotene schmackhafte Nahrung von selbst bis zur Grenze des Verdauungsvermögens aufnehmen. Die frei­willige Nahrungsaufnahme läßt sich noch steigern, wenn dke Tiere während der Dunkelheit bei fünft* licher Beleuchtung gehalten werden. Dadurch läßt sich das Geflügel, namentlich auch die Gänse, vollfleischig und ausreichend fett a u s m ä st e n. Da aber die Tiere zum Gedeihen auch Ruhe notwendig haben, und diese in der Dun­kelheit am vollkommensten eintritt, liegt es sowohl im Interesse der Tiere als auch der Besitzer, die künstliche Beleuchtung nicht während der ganzen Nacht ununterbrochen wirken zu lassen.

Durch das Verbot des Nudelns des Geflügels werden daher auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus Nachteile nicht entstehen. Mit Rücksicht auf den durch die fortschreitende Aufklärung der Bevöl­kerung wachsenden Unwillen weiter Kreise gegen dieses tierquälerische Mästungsverfahren wird sich das Inkrafttreten des Verbotes nicht allzulange hin­ausschieben lassen. Die Geflügelhalter und Ge- flügelmäster sollten daher im eigenen Interesse schon jetzt ihre Geflügelmast so umstellen, daß die zwangs­weise Zuführung von Nahrungsmitteln bei Ge­flügel unterbleibt.

Preußen.

Kreis Wetzlar.

* R o d h e i m a. d. B., 8. Juli. Hier kam gestern ein junger Mann aus Garbenheim mit seinem Motorrad so heftig zum Sturz, daß er leider schwere innere Verletzungen erlitt und von der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz in Gießen der dortigen Chirurgischen Klinik zugeführt werden mußte.

Wettervoraussage.

Obwohl infolge der großen Hitze das Barometer langsam fcpttt, setzt sich der hohe Druck weiter durch und führt zur Fortdauer der Schönwetterlage. Späterhin dürften sich jedoch lokale gewitterhaste Störungen bemerkbar machen.

Aussichten für Dienstag: Noch vielfach heiter, heiß und trocken.

Aussichten für Mittwoch: Vorübergehend gewitterdrohende Bewölkung, sonst noch Fortdauer des sommerlichen Wetters.

Lufttemperaturen am 8. Juli: mittags 28,9 Grad Celsius, abends 21,3 Grad; am 9. Juli: morgens 18,6 Grad. Maximum 30 Grad, Minimum 13,1 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 8. Juli: abends 27,3 Grad; am 9. Juli: morgens 21,6 Grad. Sonnenscheindauer 14% Stunden.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich Wilhelm Lange, für Feuilleton: I. V.: Dr. Fr. W. Lange, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der An­zeigen: Theodor Kümmel. DA. VI. 34: 10100. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.

4045 D

Für die uns beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen in so

reichem Mabe erwiesene Teilnahme sagen wir herzlichen Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenem

Minna Schneider, geb. Benner

Gießen, den 9. Juli 1934.

4043 D

ee bezw. an Ort n.Stelle (Bekannt-

AIlCACCnUlBVMMnC gäbe in obg. Lokal), zwangsweise W will» gegen Barzahl. versteig, werden:

e. V., Gießen

4048 D

am Donnerstag, dem 12. Juli 1934, abends 8 Uhr (20 Uhr)

im Schulgebäude Steinstraße 10

Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht; 2. Rechnungs­ablage; 3. Wahl des Vorstandes; 4. Verschiedenes. Der 1. Vorsitzende: Schelborn, Obers tu diendir.

Lieh, den 6. Juli 1934.

Die Beerdigung findet Montag, den 9. Juli, nachmittags 374 Uhr, in Lieh statt

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meine liebe Frau, die treu­sorgende Mutter ihrer Kinder, unsere liebe Tochter, Schwester, Schwä­gerin und Tante

Frau Gertrud Zimmer, geb. Glaser

nach schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden, im 43. Lebens­jahr, heute zu sich in die Ewigkeit abzurufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Heinrich Zimmer, Forstmeister

?gen Barzahl. veriterg. werden: Haus-, Laden- und Büromöbel aller Art, Ladenkassen, Schnell­waagen, Stoffe, Kassenschränke, 1 Schuhmacherausputz-, 1 Näh-,

Einladung zur

ordentlichen Generalversammlung

des

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Dienstag, lO.iXuli, 14 Uhr, sollen imLöwen" hier, Neuenweg 28

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