oder
Oie Räume des Deutschen Klubs in Wien wieder freigegeben.
Wien, 7. Nov. (DNB.) Die Räume des Deutschen Klubs in Wien, die vor zwei Monaten von der Polizei besetzt und versiegelt wor den waren, wurden wieder freigegeben. Der Vorsitzende des Deutschen Klubs, Feldmarschall Leutnant B a r d o l f f, der ehemalige Kabinettschef des ermordeten Thronfolgers Franz Ferdinand, gehört dem Ausschuß der nationalen Kreise an, der augenblicklich in Fühlungnahme mit der Bundesregierung steht.
elche Sammlungen sind genehmigungspflichtig?
Ehrenamt übernommen. Da bereits an der Spitze des Verbandes der öffentlichen Lebens- Unfall - und Haftpflichtversicherungsanstalten der Oberpräsident der Provinz Pommern, Gauleiter Schwede, steht, an der Spitze des Deutschen Gemeindetages der Reichsleiter der NSDAP., Oberbürgermeister F i e h l e r, steht sowohl die Gesamtorganisation der Gemeinden, wie auch die der öffentlichen Versiche- rungsanstalten und der öffentlichen Sparkassen unter nationalsozialistischer Führung.
Der Reinhardswald soll Naturschutzgebiet werden.
Eine Besichtigungsreise des Reichsforstmeisters Hermann Göring
trieb habe eine schwere Belastung durch die Forderung u e r Länder erhalten, in den örtlichen Sendegesellschaften politische und kulturelle Ueberwachungs-Ausschüsse einzusetzen. Ueber 100 Parteivertreter redeten im ganzen Reich in die Rundfunkangelegenheiten ständig hinein. Die Größe der Tragik dieses Zustandes könne man erst heute ermessen, wo im autoritären Staat Adolf Hitlers alles von einer Persönlichkeit gemacht werde.
Aus aller Welt.
Lehrgang für Sozialreferenten der HI.
Am Sonntag hat in der F ü h r e r s ch u l e des Gebietes Hessen-Nassau, Oranten- st e i n bei DieA a. d.Lahn, ein Lehrgang für die Abteilungsleiter III der Banne und für Jungvolk-So- zialreferenten begonnen. Der Kursus läuft bis zum 10. November.
Zuchthaus für Schädigung des 7VHW.
Die Große Strafkammer Verden verhandelte im Amtsgericht Wesermünde-Lehe gegen den ehemaligen Ortsgruppenamtsleiter der NSV. in Geestemünde, Hans Wellbrock. Well- brock hat bei der Beschaffung von 600 Zentner Kartoffel für das Winterhilfswerk sich einen Vorteil von 60 RM., also 10 Pfennig pro Zentner, verschafft und darüber der Kreisleitung der NSV. eine gefälschte Quittung abgeliefert. Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr einen Monat Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe.
Die bisherige Leistung des Luftschiffes „Graf Zeppelin".
Das Luftschiff „Graf Zeppelin" hat nach der Rückkehr von seiner elften diesjährigen Südamerikafahrt insgesamt 980 098 Kilometer in 9634 Stunden 52 Minuten Fahrzeit zurückgelegt. Es er-
Oer Berliner Rundfunkprozeß
Oer Hauptangeklagte Bredow schildert die Entstehungsgeschichte der Sendegesellschasten.
ietzenständen, die zum Eintritt au einer öffentlichen Veranstaltung berechtigen, auch wenn der Verkauf zum Zwecke des Erwerbs erfolgt, genehmigungspflichtig gemacht. Ausgenommen ist der Verkauf in Räumen, die dem gewerbsmäßigen Kartenverkauf dienen, in den ständigen Geschäftsräumen des Veranstalters, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder auf Plätzen, in oder auf denen die Veranstaltung
Das vom Reichskabinett am Montag verabschiedete „Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen" bestimmt in § 1, daß der Genehmigung bedarf, wer auf Straßen oder Plätzen, in Gastoder Vergnügungsstätten oder in anderen jedermann zugänalichen Räumen oder von Haus zu Haus oder sonst durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person eine öffentliche Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder geld werten Leistungen veranstalten will. Das gleiche gilt, wenn die öffentliche Sammlung durch die Verbreitung von Sammel- listen oder Werbeschreiben oder durch die Veröffentlichung von Aufrufen durchgeführt werden soll. Als Sammlung im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Verkauf von Gegen stän- d e n, deren Wert in keinem Verhältnis zu dem geforderten Preis steht.
Der gleichen Genehmigung bedarf nach § 2 ferner auch, wer zum Eintritt in eine Vereinigung oder zur Entrichtung von Beiträgen an eine Vereinigung öffentlich oufforbern oder Beiträge entgegennehmen will, wenn es dem Veranstalter nicht auf die Herbeiführung eines festen persönlichen Verhältnisses zwischen der Vereinigung und den angegangenen Personen und auf ihre Betätigung in der Vereinigung, sondern auf die Er- languna von Geld ankommt.
In § 3 wird der Verkauf von Karten
Hauptschriftleiter: Dr Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. X. 34: 10 600. Druck und Verlag: Brühl'jche UnioersitätS'Buch- and Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.
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Wohnungshilfe für kinderreiche Familien.
Berlin, 6. Nov. (DNB.) Um den kinderreichen Familien wirkliche Hilfe zuteil werden zu lassen, wurden zwischen den in Betracht kommenden Verbänden folgende Vereinbarungen getroffen: Der Zentraloerband Deutscher Haus- und Grundbesitzervereine wird dahin wirken, daß frei werdende Wohnungen in erster Linie kinderreichen Familien zur Verfügung gestellt werden. Der Reichsbund der Kinderreichen wird dahin wirken, daß seine Mitglieder die notwendige Rücksicht auf die Hausgemeinschaft nehmen und Störungen anderer Hausgenossen vermeiden. Der Bund Deutscher Mieteroereine wird seine Mitglieder daraus Hinweisen, daß kinderreiche Familien mit Rücksicht auf ihre völkische und volkswirtschaftliche Bedeutung einen Vorzug verdienen, und daß deshalb den Hausbesitzern keinerlei Schwierigkeiten bei der Ausnahme kinderreicher Familien bereitet werden dürfen. Die Mitglieder aller Verbände sollen bei Beschwerden zunächst ihren Ortsverein unterrichten. Dieser soll in Zusammenarbeit von Verein zu Verein Abhilfe schaffen. Vermieter, Mieter, Kinderreiche, die trotz Abmachung gegen den Geist der Volksgemeinschaft verstoßen, sollen aus der Organisation ausgeschlossen werden.
Erste Arbeitstagung der Gaugerichtsvorsitzenden.
München, 6. Nov. (DNB.) In Anwesenheit des Stellvertreters des Führers Rudolf H e ß fand die erste Arbeitstagung der Gaugerichtsvorsitzenden statt. Reichsleiter Buch leitete die Tagung. Der Gaugerichtsvorsitzende von Württemberg, Pg. Hill, erstattete Bericht über die von ihm in Württemberg geleitete Einrichtung des Parteigerichtsapparates, die in vieler Hinsicht als mustergültig gelten darf. An den Vortrag schloß sich eine Aussprache an.
Staatsminister Wagner ehrenamtlicher Vorsitzender des Deutschen Spar- kaflen- und Giroverbandes.
München, 6. Nov. (DNB.) Staatsminister Adolf Wagner, der Gauleiter des Traditionsgaues München-Oberbayern, hat auf Wunsch des Gesamtvorstandes den Vorsitz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes im
kennen konnte: Plüschow verließ mit der Fahne den Ort seiner ruhmreichen Tätigkeit; „S. 90" machte einen schneidigen Ausfall und schickte einen japanischen Kreuzer auf den Grund des Meeres und dann — (am das Ende!
Am Abend des 6. November setzte auf ber aan- Acn Front ein heftiger Angriff ein. Aus Dem Jnfanteriewerk 4 würben bie Japaner mit dem Bajonett herausgeworfen. Schließlich gelang es ihnen, ein Loch in bie Verteidigungslinie zu stoßen, burch welches sich bie Sturmkolonne unaus- Ä — Reserven hatten wir nicht — über bie iestellungen ins Innere ber Stabt ergossen. Erst jetzt ging bie weiße Fahne hoch! Tsingtau hat nicht kapituliert: es mußte im Sturm genommen werben!
In einen aussichtslosen Kampf zogen wir alle, das wußten wir, die wir aus China und Japan, aus Sibirien und Niederländisch-Jndien, von den Philippinen und aus Siam herbeigeeilt waren nach
Kassel, 6. Nov. (DNB.) Ministerpräsident Goring traf im Flugzeug auf dem Waldauer Flugplatz ein, wo sich zur Begrüßung Oberpräsident Prinz Philipp von Hessen, Staatsrat Gauleiter W e i n r i ch sowie Vertreter der Wehrmacht und der Behörden eingefunden hatten. Göring schritt, während der Präsentiermarsch erklang, die Front ber aufgestellten Formationen ab. Die Menge begrüßte ihn mit lauten Heilrufen. Sobann begab sich ber Ministerpräsibent durch die von Schulkindern und Bevölkerung dicht umsäumten Straßen der reich beflaggten Stadt zum Hause des Ober» Präsidenten. Nach einem kurzen Aufenthalt wurde eine Besichtigungsfahrt zum Rein- hardswald und zur forstlichen Hochschule in Hannoversch-Münden angetreten, die zunächst zum Gestüt Beberbeck führte, dann wurde bie Fahrt zum Urwalb- o e z i r k bes Reinharbswalbes bei ber Sababurg fortgesetzt, wo Beamtenschaft unb Walbarbeiter Aufstellung genommen hatten. Reichsforstmeister Göring gab seiner Freude Ausdruck, alle persönlich begrüßen zu können. Sie haben, so fuhr er u. a. fort, ein ebenso schönes wie wertvolles Revier zu betreuen. Es ist mein fester Wille, den Reinhardswald später zum Naturschutz-
Berlin, 6. Nov. (DNB.) Im Rundfunkprozeß sschilderte der Hauptangeklagte B r e b o w bie f t - manziellen Schwierigkeiten in ber Jn- sflationszeit unb in ber Übergangszeit zur Stabili- Iierung ber Währung burch ben Bau ber Senber. Im Mittel für ben Ausbau bes Senbernetzes zu beschaffen, habe er unter Verletzung bes Haushaltsrechts Runbfunkinbustrie unb Runbfunkhanbel zu Abgaben gezwungen, so burch Banberolierung ber Röhren unb Gebühren für bie Prüfung unb Stempelung ber Geräte. Die (Selber mürben auf Sonberkonto „Runbfunk" bei ber Gene- i-alposikasse eingezahlt. Dies sei an sich ein schwerer «verstoß gegen die Haushaltsordnung gewesen. Aber mur dadurch sei überhaupt die weitere Entwicklung Les Rundfunks ermöglicht worden, der später der Meichspost viele hundert Millionen an Einnahmen gebracht habe. Diese Sondermaßnahmen habe er »aufgehoben, als der Ausbau des Sondernetzes aus «ordentlichen Haushaltsmitteln möglich gewesen sei runb bie Reichspost bie Finanzierung übernommen chatte. Die Reichspost habe ben Privataktionären über einzelnen Senbegesellschaften bie Sicherung bes (Runbfunkbetriebes burch einen auf fünf Jahre lau- Ifenben K o n z e s s i o n s v e r t r a g zugesagt. Von iben ber Deutschen Stunde und der Dradag gehörigen 51 v. H. Aktienanteilen wurden ber Reichs- ;post 17 v. H. zugesichert. Die Drabag unb bie Deutsche Stunbe waren zwar Privatgesellschaften, »empfingen aber ihre Richtlinien vorn Reichspost- rminifterium. Der Drabag wollte er auf bie Dauer Ibas Recht einer Dachgesellschaft für ben Runbfunk »nicht zugestehen, ba sie sich burch ihren Leiter, ben öSozialbernokraten Heilmann, in rein politischem -Fahrwasser befanb. Er habe barum mit ber Durch- ssührung bes Vertrages gezögert, um nicht die Meichspost mit ber Drabag zu verkoppeln. Mit ben Ministern Schiele unb Stingl habe er im Januar H925 bie Grünbung einer politisch neutralen Reichsrunbfunk-Gesellschaft vereinbart, flbie unter bem Einfluß bes Reichspostministeriums flehen sollte Die Drabag sollte nur als Nachrich- tenlieferant für bie Senbegesellschaften in Erscheinung treten, aber keinerlei Einfluß auf btefe haben. Da bie Senbegesellschaften nur 10 vH. Divibenbe -schütten bürsten, sollte ben Privataktionären als Ausgleich zugestanben werben, ben Vorstanb in ben «inzelnen Senbegesellschaften zu bilben unb bie ggleiche Anzahl von Aussichtsratsmitgliebern wie bie Reichspost in bie Reichsrunbsunkgesellschaft zu ent- lenben. Überschüsse ber Senbegesellschaften sollten ßum Teil für ben Ausbau bes Runbfunkwesens merroanbt werben, zum Teil in Form von Vorzugsaktien an bie Aktionäre ausgegeben werben. Die Minister Schiele unb Stingl hätten ihm nahegelegt, Ifelbst bie Leitung ber Reichsrund- ^funkgesellschaft zu übernehmen, ba er angesichts seiner Sachkenntnisse ber einzige geeignete Mann dazu sei Er habe sich erst nach einigem !Zögern zu ber Annahme biefes Amtes entschlossen, iiunb zwar zunächst mit bem Titel Runbfunk- »ommissar bes Reichspostministers ehrenamtlich, room 1. Juni 1926 ab unter Ausscheibung aus bem -Staatsbienste hauptamtlich. Der Runbfunkbe-
gibt sich hieraus ein Geschwindigkeitsburchschnitt von mehr als 100 Kilometer je Stunde. An den Fahrten des Luftschiffes nahmen 10 370 Fahrgäste teil. Seit Indienststellung hat „Graf Zeppelin" einschließlich der Besatzung 27 368 Personen, 41183 Kilogramm Fracht unb 24 748 Kilogramm Post be- förbert.
Trauriges Ende einer Schwarzfahrt. — Begleiterin tödlich verunglückt.
Der bei einem Metzgermeister in Bab Kreuznach tätige 26jährige Ebmunb Hill sollte bas Auto bes Meisters waschen. Er benutzte bie Gelegenheit, ohne einen Führerschein zu haben, zu einer Schwarzfahrt, auf ber er bie 36jährige (Serba Schloer mitnahm. Unterwegs verlor ber Fahrer bie Herrschaft über ben Wagen unb fuhr mit einer Geschwinbigkeit von 85 Kilometer gegen einen Leitungsmast, ber leicht geknickt würbe. Der Mitfahrerin wurde durch Glassplitter die Halsschlagader durchschnitten, so bah sie innerhalb weniger Minuten verblutete. Nach bem Unglück flüchtete ber Fahrer; trotz aller Bemühungen ber Polizei konnte er bisher nicht aufgefunben werben.
Wettervoraussage.
Mit der Verlagerung eines kräftigen Teilwirbels nach Mitteldeutschland hat sich zunächst die Zufuhr subtropischer Luftmassen verstärkt. Die Folge davon waren sehr ausgedehnte und sehr ergiebige Regenfälle, bie in ber Nacht zum Mittwoch ihre größte Heftigkeit erreichten. Heute früh machte sich bereits eine Zufuhr kälterer Luft bemerkbar, bie vor allem im Gebirge durch Schneefälle zum Ausdruck kommt. Die gesamte Wetterlage bleibt auch weiterhin sehr unbeständig, wenn auch zunächst eine Beruhigung wahrscheinlich ist.
Aussichten für Donnerstag: Stellenweise neblig, sonst zeitweilig aufheiternd, späterhin neue Verschlechterung, bei anfänglichen nördlichen Winden etwas kälter.
Aussichten für Freitag: Im ganzen noch Fortdauer ber unbeftänbigen Witterung.
und Rechnungsabschlüssen ansordern. Bei brlr jen* bem Verbacht unlauterer Geschäftsführung ist bie zustänbige Behörbe zum Erlaß öffentlicher Warnungen befugt. § 10 bestimmt: Vereinigungen und sonstige Unternehmen, bie eine öffentliche Sammlung ober Veranstaltung burchsühren unb gemeinnützigen ober milbtätiaen Zwecken bienen sowie Einrichtungen bieser Art, bie von Einzelpersonen ausgehen, können von ber Behörbe unter 23 er- waltung gestellt werben, wenn sich vorhan» bene erhebliche Mißstänbe nicht auf anbere Weise beseitigen lassen. Mittel, bie burch eine öffentliche Sammlung usw. zusammengebracht sinb, dürfen nach § 12 nur mit Genehmigung einem anderen als dem genehmigten Zweck zugeführt werden.
§ 13 enthält die Strafbemessungen. Mit Gefängnis bis zu 6 Wochen und mit Geldstrafe wird bestraft: Wer ohne Genehmigung eine Veranstaltung ber bezeichneten Art ankünbigt, burch- führt ober bei ihrer Durchführung mitwirkt; wer ben Bebingungen, an bie eine Genehmigung geknüpft ist, zuwiberhanbelt; wer ben angeorbneten Maßnahmen nicht entspricht ober wissentlich unrichtige ober unnoUftänbige Angaben macht; wer einer angeorbneten Verwaltung Gegenstänbe entzieht; wer Mittel einem anberen als bem genehmigten Zweck zuführt; wer von einer Person, bie bei ber Durchführung ber Sammlung ober Veranstaltung tätig ist, bie Abführung eines bestimmten Ertrages auch für ben Fall verlangt, baß bieser Ertrag nicht erzielt wirb. Ferner ist ber Ertrag einer nichtgenehmigten Sammlung usw. einzuziehen.
Das Gesetz gilt nicht für öffentliche Sammlungen unb sammlungsähnliche Veranstaltungen, bie burchgesührt werben: 1. auf Anorbnung ber Reichsregieruna ober einer obersten Reichsbehörbe im Einvernehmen mit bem Reichsminister bes Innern; 2. auf Anorbnung unb für ben Bereich einer K r e i s p o l i z e i b e h ö r d e zur Steuerung eines burch unvorhergesehene Ereignisse herbeigeführten augenblicklichen Notstan- bes; 3. von ber NSDAP., ihren angeschlossenen ©Heberungen unb ben der vermögensrechtlichen Aufsicht bes Reichsschatzmeisters ber NSDAP, angeschlossenen Derbänben ber NSDAP., sofern bie Sammlungen unb sammlungsähnlichen Veranstaltungen burch ben Reichsschatzmeister ber NSDAP, im Einvernehmen mit bem Reichsminister bes Innern genehmigt sinb; 4. von einer christlichen Religions-Gesellschaft bes öffentlichen Rechts in Kirchen unb in kirchlichen Versammlungsräumen.
Der Reichsminister bes Innern wird ermächtigt, allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen und bestimmte Unternehmen allgemein ober unter Bebingungen von ber Vorschrift bes § 5 zu befreien. Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft. Mit bem gleichen Tage tNten alle Vorschriften über die Genehmigung oder das Verbot öffentlicher Sammlungen ober Veranstaltungen, insbesondere §§ 14 unb 19 ber Verorbnung vom 4. Februar 1933 unb Abschnitt II bes Spenbengesetzes vom 24. März 1934 außer Kraft.
selvst ftattfinbet.
Wer eine öffentliche Veranstaltung burchsühren will, bie mit bem Hinweis darauf angefünbigt ober empfohlen werben soll, baß ihr Ertrag ganz ober teilweise z u gemeinnützigen ober milb - tätigen Zwecken verwenbet werbe, bebarf nach § 4 ber Genehmigung, ferner nach § 5, wer zu gemeinnützigen ober milbtätigen Zwecken Waren öffentlich oertreiben will. Unter bie Genehmigungspflicht fallen nach § 6 auch Sammlungen im Aus- länb, bie vom Jnlanb aus ober burch ausgefanbte Mittelspersonen burchgesührt werben sollen. In allen angeführten Fällen ist bie Genehmigung nach § 7 nur für eine bestimmte Zeit zu erteilen. Sie kann jeberzeit roiberrufen unb von Bebingungen abhängig gemacht werben. Vor Erteilung ber Genehmigung barf eine Sammlung ober Veranstaltung nicht öffentlich an- gefünbigt werben. (§ 8) Eebenso ist ber Kartenverkauf vor Erteilung ber Genehmigung unzulässig.
Bei Vereinigungen, sonstigen Unternehmen unb Einzelpersonen, bie eine öffentliche Sammlung ober Veranstaltung burchsühren, kann bie Behörbe nach § 9 Geschäftsbücher, Schriften, Kassen- unb 23er» möaensbestänbe prüfen lassen, sowie Auskunft über Geschäftsführung unb Einreichung von Berichten
Tsingtau. Trotzdem — alle, alle kamen 1 Alle machten wahr das Wort unseres Gouverneurs: „Einstehe für Pflichterfüllung bis zum Aeußersten." Diejenigen irren gewaltig, die da meinen, daß der Kampf um Tsingtau zwecklos war. Die ganze o st asiatische Welt schaute damals mit Bewunderung auf das kleine Fleckchen deutscher Erde am Stillen Ozean und die kleine Schar der Verteidiger. Und wenn heute der deutsche Name im ganzen Fernen Osten geachtet und geehrt dasteht, und der deutsche Kaufmann auf das weitgehendste Entgegenkommen, namentlich der Chinesen stoßt, ist Tsingtau und seine heldenhafte Verteidigung mit die Hauptursache dafür. Als leuchtendes Beispiel tatbereiter Vater- landsliebe unb treuer Pflichterfüllung auch auf verlorenem Posten, auf bem auszuhalten nur bie Ehre verlangt, sollte Tsingtau um) seine Verteibigung mehr als bisher der deutschen Jugend vor Augen geführt werden.
gebiet zu erklären. Besonderes Augenmerk ist daraus zu richten, die vorhandenen Wildarten au verbessern durch Aufzucht unb Hege mit ber Büchse. Ich beabsichtige ben Versuch, später auch anbere Wilbarten einzubürgern. Sie haben in ber Woche vom 9. bis 16. N o - v e m b e r alles baranzusetzen, um ben Abschuß bes Schwarz- unb Kahlwilbes burcfau- führen unb bamit eine entscheibenbe Hilfe für Die Bevölkerung zu leisten. Es muß erreicht werben, baß eine wirklich große Strecke zusammengebracht wirb, bamit in ben Weihnachtstagen für bie armen Volksgenossen burch bie Bereitstellung bes abgeschossenen Wilbes gesorgt wirb.
Es begann bann bie Besichtigung bes Urroalb« gebietes mit seinen riesenhaften alten Baumbeständen. In Hannoversch-Münben würbe bann unter Führung bes Rektors Prof. Dr. Deiters zunächst bie Forsthochschule besichtigt, worauf Tiermaler Lotze (Marburg a. b. L.) bem Reichsforstmeister einen Vortraa über seine Geweihforschung im Reinharbswalb hielt. Unter brauten- ben Heilrufen ber Bevölkerung erfolgte bie Rückfahrt nach Kassel, wo ber Ministerpräsident im Palais des Oberpräsidenten Wohnung nahm.


