An sämtliche hessischen Vereine.
schriflliche Angaben zu
Vereins.
Trefz,
Leiter der Reichspropagandastelle Hessen.
Mit
Steueramtmann Ernst Lehr
nach einem arbeitsreichen Leben im Alter von 53 Jahren.
Gott der Allmächtige hat nach einem langen, arbeitsreichen Leben
Friedberg (Kaiserstraöe 152), den 3. Januar 1934.
seine treue Dienerin
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Die Beerdigung findet in Gießen in der Stille statt.
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Bekanntmachungen des Personalamts.
Hiermit öffentliche Konzerte, oalistische
Wettkämpfe, Gesangs- oder Theaterdarbietungen usw.) und die Öffentlichkeit zur Teilnahme einladen. aufgefordert, bei der Reichspropagandastelle Hessen in Darmstadt, Staatsministerium, Adolf-
werden sämtliche hessischen Vereine, die Veranstaltungen durchführen (Vorträge. Wechnachts- und andere Feiern, karne- Sitzungen, Kurse, Sport- und andere
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Hitler-Platz 2, folgende machen:
1. Name des Vereins.
2. Genaue Anschrift des
3. Zweck des Vereins.
4. Zahl der Mitglieder.
gez.
Sauerwein, Darmstadt und der Polizeirat Hans Schmidt, Mainz.
Am 21. Dezember 1933 wurde der Pfleger bei der Landes-Heil- und Pflegeanstalt bei Gießen, Heinrich (Solbad) auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner dem Staate geleisteten Dienste und unter Würdigung des im nationalen Interesse bekundeten Opfersinns mit Wirkung vom 1. März 1934 in den Ruhestand versetzt.
lizei-Oberleutnants ernannt: der Polizei-Leutnant Philipp Heinz aus Duisburg-Hamborn und der Polizei-Leutnant Walter Dolkenand aus Dortmund.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 wird der Polizei-Kommissar Anton Fries zu Worms a. Rh. auf fein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 werden auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 der Polizeiverwaltungsobersekretär Oskar Kraus in Viernheim zum Polizeiverwallungssekretür und der Polizeikommissar Karl Zintel zu Lampercheim zum Polizeimeister ernannt.
Mit Wirkung vom 1. April 1934 werden auf Grund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 der Polizei-Oberinspektor Bernhard W a h l i g in Neu-Isenburg und der Polizeimeister Wilhelm Heutzenröder zu Darmstadt in den Ruhestand versetzt.
Mit sofortiger Wirkung wird auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 der Kriminalsekretär i. R. Ludwig Roth zu Frankenwinheim entlassen.
Mit sofortiger Wirkung werden auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen: der Po- lizei-Verwaltungssekretär Karl Müller, Offenbach
ftinfrttcbe Jlachritbfen.
Katholische Gemeinde.
Samstag, den 6. Januar.
Gießen. 9 Uhr: Militärgottesdienst; Amt mit Predigt; 16.30 und 19: Beichte.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
Karl D. in W. Der Ihnen im Jahre 1925 gewährte Notstandskredit muß gemäß den seiner Zeit aetroffenen Vereinbarungen zurückgezahlt werden. Der Rückforderungsanspruch, für welchen die Gemeinde des Darlehensnehmers gewöhnlich Bürgschaft geleistet hat, verjährt erst in 30 Jahren, so daß der Darlehengeber das ihm gewährte Darlehen noch heute in voller Höhe fordern kann. Anders dageaen ist es mit den angeforderten Zinsen. Diese verjähren innerhalb 4 Jahren. Die Zinsen für die Jahre 1925 bis einschließlich 1930 sind daher verjährt und können, falls Sie den Einwand der Verjährung erheben, nicht geltend gemacht werden.
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Maria Winberger
zu sich in die Ewigkeit gerufen. Die heiligen Sterbesakramente hatte sie schon vor 10 Tagen empfangen. Sie hat aber darnach noch öfter die heilige Kommunion empfangen. Die letzten Worte ihres Testamentes sollen nach ihrem Willen allen bekannt werden: Freut Euch mit mir, ich habe ausgekämpft Die Beerdigung findet Samstag, den 6. Januar, um 12 Uhr von der Kapelle des Neuen Friedhofs aus statt.
Berliner Hrühbörse.
Berlin, 4. Jan. (DNB.-Funkspruch.) Im vorbörslichen Frühverkehr war die Tendenz im Anschluß an die Befestigung an der Frankfurter Abendbörse weiter zuversichtlich. Aus Publikumskreisen lag wieder stärkere Nachfrage für Anlagewerte vor. Die schnelle Erleichterung am Geldmarkt und die infolge der übergroßen Nachfrage nach Reichsschatzanweisungen vorgenommene Ermäßigung des Diskontsatzes für diese Anweisungen um 0,13 o. H. auf 4,50 v. H. wurden günstig aufgenommen. Man nannte Neubesitz mit 18,50, am Aktienmarkt Farben mit 128. Auch die aus der Wirtschaft vorliegenden Nachrichten regten weiter an. So verwies man auf die anhaltende Besserung des Kohlenabsatzes und die starke Steigerung der deutschen Roheisen- und Rohstahlgewinnung im vergangenen Jahr, die fast doppelt so viel beträgt wie die europäische Durchschnittssteigerung. Auch die steigenden Einnahmen der Reichsbahn, sowie die Tatsache, daß das Deutsche Stickstoffsyndikat nunmehr ohne Außenseiter ist, waren stimulierende Momente. Am Markt der Dollarbonds waren Vereinigte Stahl- und Viag gefragt.
Der Weltmarkt war weiter entspannt. Am Valutamarkt bröckelte der Dollar auf 2,6350 und das Pfund auf 13,59 ab. Der französische Franc lag angesichts der erstmals wieder höheren Deckungsbestände der Bank von Frankreich fester.
_____ Wirkung vom 1. Dezember 1933 werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis zu Po-
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der litauischen Regierung anerkannt werden müssen. Zudem gehört' die ArbeitsAesetzgebung und die Regelung des Aufenthalts von Ausländern zur Zuständigkeit der memelländischen Landesregierung. Die Memellandautonomie würde also in ihren wichtigsten Punkten außer Kraft gesetzt werden, falls die litauische Regierung auf der Durchführung der Entlassungen bestehen sollte.
Die Reichsregierung hat gegen diese Rechtsverletzung in Kowno nachdrücklichst Einspruch erhoben. Wir sind hier gewiß, daß es der Reichsregierung außerordentlich ernst mit dem Schutz der Memellandautonomie ist, um so mehr, als das nationalsozialistische Deutschland sich stets für die Anerkennung der Volkstumsrechte, ganz gleich welcher Nationalität, eingesetzt hat. Darüber hinaus sollte die litauische Regierung endlich erkennen, daß sie mit irgend welchen Gewaltmaßnahmen im Memelgebiet nicht zum Ziele kommt. Es sei hier nur an die Blamage des Gouverneurs M e r k y s erinnert, der vor etwa zwei Jahren das Direktorium Böttcher mit Militärgewalt absetzen ließ, der Rechtsbruch auf Rechtsbruch häufte, und der das Deutschtum einfach niederknüppeln zu können glaubte, und es dann doch erleben mußte, daß das ganze Land gegen ihn aufstand, so daß er nach del vernichtenden Niederlage der Litauer anläßlich der Landtags- wahlen im Mai 1932 seinen Posten verlas- s e n mußte. Damals wurden von 29 Abgeordneten 24 Deutsche und nur 5 Litauer in den Landtag gewählt. Daß sich inzwischen die Volksstimmung nicht im geringsten gewandelt hat, haben die Ende Oktober dieses Jahres stattgefundenen Landwirtschaftskammerwahlen schlagend bewiesen. Hier mußten sich die Litauer anstatt der bisher acht Sitze von insgesamt 36 mit einem einzigen Abgeordneten begnügen.
Wenn nun großlitauische Kreise darüber jammern, daß im Memelgebiet das Litauertum mehr und mehr zusammenschmilzt und wenn sie nach neuen Gewallmaßnahmen rufen, so sollte man doch einmal über die wirklichen Ursachen nachdenken. Wenn man immer wieder versucht, ein rein- deutsches Land zu litauisieren, und wenn man in Kowno kein Verständnis für die Bedürfnisse und die Eigenart eines Gebietes aufbringen kann, das 700 Jahre zu Deutschland gehört hat, dann ist es fein Wunder, wenn die Memsttandbevölkerung sich von ihren litauischen Unterdrückern abwendet. Es liegt hier ein geradezu klassischer Beweis für die Richtigkeit der These Adolf Hitlers vor, daß es eben unmöglich ist, aus Deutschen Litauer zu machen, ebenso wie man es nicht fertigbringen würde, aus Litauern oder Polen Deutsche zu machen.
In Kowno glaubt man anscheinend, daß jetzt die Gelegenheit zu neuen Gewalttaten besonders günstig wäre. Gewiß, Deutschland ist aus dem Völkerbund ausgetreten und hat infolgedessen nicht mehr die Möglichkeit, litauische Rechtsverletzungen im Völkerbundsrat zur Sprache zu bringen. Das wird das Reich aber nicht abhalten, zu anderen Mitteln zu greifen, um Litauen zur Einhaltung feiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten. Zudem entbindet die Tatsache des Austritts Deutschlands aus dem Völkerbund die Unterzeichner und Garanten des Memelabkommens — England, Frankreich, Italien und Japan — keinesfalls, im Memelgebiet nach dem Rechten zu sehen. Und es war ja auch weniger der Völkerbund als vielmehr der Abwehrwille der Memelländer, wenn die litauische Gewaltpolitik Niederlage auf Niederlage einstecken mußte und wenn das Land heute ebenso deutsch ist, wie vor 15 Jahren. Heute aber, wo sich auch die Memelländer zu einer neuen und starken Einheit zusammengeschlossen haben, werden sie um so entschlossener für ihre Rechte zu kämpfen wissen. Und wenn es wirklich hart auf hart geht, wird, dessen ist man in Memel gewiß, das gesamte deutsche Volkstum hinter ihnen stehen.
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Von unserem br.-kkrrespondenfen.
Memel, Ende Dezember 1933.
Das deutsche Memelland, das in Versailles gleich anderen deutschen Gebietsteilen vom Mutterlande abgetrennt und später den Litauern in die Hände gespielt wurde, steht wieder einmal im Zeichen schwerer Kämpfe. Der erst seit einigen Wochen amtierende Memelgouverneur Dr. N a v a k a s hat es ohne Rücksicht auf den Weihnachtsfrieden für nötig gehalten, den ihm vorausgegangenen Ruf des „starken Mannes" unter Beweis zu stellen und mit der Ausweisung von über 100 reichsdeut- f cf) e n Beamten den schwersten Rechtsbruch zu begehen, den das vielgeprüfte Memelland in feiner leidvollen Geschichte hat erdulden müssen.
Die Folgen, die sich hieraus für das kleine Memelland ergeben können, sind noch gar nicht abzusehen. Unter den Entlassenen befinden sich etwa 80 Lehrer. Das ist nahezu ein Viertel des gesamten memelländischen Lehrkörpers. In der Hauptsache spielt sich der Schulbetrieb in kleinen einklassigen Landschulen ab, an denen meistens nur ein Lehrer tätig ist. Muß dieser das Land verlassen, und läßt sich kein Ersatz für ihn finden, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Schule zu schließen und Tausenden von Kindern die Schulerziehung zu nehmen. Tatsächlich liegen die Dinge so, daß die vom Gouverneur als Ersatz vorgeschlagenen litauischen Lehrer nicht in Frage kommen, da sie einmal die deutsche Sprache entweder gar nicht oder nur mangelhaft beherrschen, und zum anderen, weil ihre Ausbildung für einen nach deutschem Muster aufgezogenen Schulbetrieb unzureichend ist. Ebenso werden an den mittleren und höheren Schulen, die von den Entlassungen ebenfalls betroffen werden, erhebliche Lücken entstehen und verschiedene Lehrfächer ganz ausfallen müssen, da auch hier einen brauchbaren Ersatz nur reichsdeutsche Lehrkräfte darstellen. Genau so liegen die Dinge an den Gerichten. Im Memelgebiet besteht deutsches und in Litauen russisches Recht. Werden die reichsdeutschen Richter entfernt, so müssen die Gerichte ihre Betriebe einstellen, ober aber die Bevölkerung müßte sich einem ihr gänzlich unbekannten Recht unterstellen. Sowohl das eine wie das andere würde den klaren Bestimmungen des Memelabkommens zuwiderlaufen.
In diesem im Mai 1924 abgeschlossenen Abkommen hat Litauen sich feierlich verpflichtet, dem Memelgebiet Autonomie zu gewähren, um, wie es im Autonomiestatut heißt, „die überlieferten Rechte und die Kultur seiner Bern o h n e r zu sichern". Wenn aber Litauen jetzt versucht, zwei der wichtigsten autonomen Einrichtungen, die Schule und das Gerichtswesen, lahmzulegen, dann (teilt das eine Verletzung des Memelabkommens dar, wie man sie sich schwerwiegender kaum denken kann. Die Beschäftigung von reichsdeutschen Beamten ist darüber hinaus im Autonomiestaat ausdrücklich festgelegt worden, und zwar deshalb, weil selbst die alliierten Machte es damals nicht verantworten wolllen, daß das kulturell und zivilisatorisch hochstehende Memel- land mit Beamten aus Russisch-Litauen überschwemmt wurde. Bis zum 1. Januar 1930 durfte die memelländische Schulbehörde soviel Lehrpersonal anstellen, wie für die ordnungsgemäße Durchführung des Schulunterrichts notwendig war. Die Belassung von Beamten oder anderen Personen im Gebiet ist lediglich durch die Bestimmung eingeschränkt, daß sie sich politischer Agitation gegen die litauische Regierung enthalten müssen. Ein Nachweis dafür ist aber bisher i n keinem einzigen Falle erbracht worden. Weiter schreibt das Memelstatut ausdrücklich vor, daß die alterworbenen Rechte der Beamten, die zum Teil lebenslänglich anqestellt sind oder schon lange vor dem Kriege im Gebiet tätig waren, auch von
Jungvolk.
Wir marschieren und kämpfen
Für Freiheit und Recht.
Unser die Zukunft!
Wir werden nicht Knecht.
Heil unferm Führer, der uns das Kämpfen gelehrt, Doch wer wider uns ist, der schmeckt unser Schwert.
Das Jungvolk marschiert
Für Freiheit und Licht.
Wer jetzt uns noch fernsteht,
Den wollen wir nicht.
So stehet denn nun, schließt fester die Reih'n, ATarschiert geeint in die Zukunft hinein.
Claus.
a. M., der Gendarmerie-Hauptwachtmeister Nikolaus Kern, Groß-Gerau, der Polizeiwachtmeister Friedrich Göbel, Darmstadt, der Polizeihaupt- Wachtmeister Leo Zimmer, Mainz, der Polizeihauptwachtmeister Wilhelm Hölz e r, Offenbach a. M., der Kriminal-Hauptwachmeister Johann
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahmebeim Heim gange unseres lieben Entschlafenen, des
Bürgermeisters Job. Müller
sagen wir allen herzinnigsten Dank; insbesondereHerrn Regierungsrat Dr. Krüger für seinen tieiempfundenen Nachruf, Herrn Pfarrer Draudt für seine lieben, trostreichen Worte, dem Beigeordneten Wagner, der S. A. und den Vereinen für die Kranzniederlegungen, für die zahlreichen Kranzspenden, sowie der ganzen Gemeinde für ihre wohltuende Teilnahme.
Emilie Müller Wwe Birklar, den 2. Januar 1934,
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Die Beerdigung findet Samstag, den 6. Januar, vormittags 11 Uhr,
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Beuern. Reiskirchen, den 4. Januar 1934.
Die Beerdigung findet am Sonntag, 7. Januar, nach
mittags 2 Uhr statt.
07 fl
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, heute nacht 12'/r Uhr unseren lieben Vater. Schwiegervater, Großvater, Urgroßvater, Bruder und Onkel
Strabenwart i. R
Heinrich Sommeriad in.
Veteran von 1870/71
im Alter von 87 Jahren zu sich in die Ewigkeit abzurufen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
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Familie Ludwig Schäfer III.


