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An sämtliche hessischen Vereine.

schriflliche Angaben zu

Vereins.

Trefz,

Leiter der Reichspropagandastelle Hessen.

Mit

Steueramtmann Ernst Lehr

nach einem arbeitsreichen Leben im Alter von 53 Jahren.

Gott der Allmächtige hat nach einem langen, arbeitsreichen Leben

Friedberg (Kaiserstraöe 152), den 3. Januar 1934.

seine treue Dienerin

63 D

Die Beerdigung findet in Gießen in der Stille statt.

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Bekanntmachungen des Personalamts.

Hiermit öffentliche Konzerte, oalistische

Wettkämpfe, Gesangs- oder Theaterdarbietungen usw.) und die Öffentlichkeit zur Teilnahme ein­laden. aufgefordert, bei der Reichspropagandastelle Hessen in Darmstadt, Staatsministerium, Adolf-

werden sämtliche hessischen Vereine, die Veranstaltungen durchführen (Vorträge. Wechnachts- und andere Feiern, karne- Sitzungen, Kurse, Sport- und andere

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Aufwärts aus eigener Kraft!

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1. Name des Vereins.

2. Genaue Anschrift des

3. Zweck des Vereins.

4. Zahl der Mitglieder.

gez.

Sauerwein, Darmstadt und der Polizeirat Hans Schmidt, Mainz.

Am 21. Dezember 1933 wurde der Pfleger bei der Landes-Heil- und Pflegeanstalt bei Gießen, Heinrich (Solbad) auf sein Nachsuchen unter Aner­kennung seiner dem Staate geleisteten Dienste und unter Würdigung des im nationalen Interesse bekun­deten Opfersinns mit Wirkung vom 1. März 1934 in den Ruhestand versetzt.

lizei-Oberleutnants ernannt: der Polizei-Leutnant Philipp Heinz aus Duisburg-Hamborn und der Polizei-Leutnant Walter Dolkenand aus Dort­mund.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 wird der Po­lizei-Kommissar Anton Fries zu Worms a. Rh. auf fein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 werden auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 der Polizeiverwaltungsobersekretär Oskar Kraus in Viernheim zum Polizeiverwallungssekretür und der Polizeikommissar Karl Zintel zu Lampercheim zum Polizeimeister ernannt.

Mit Wirkung vom 1. April 1934 werden auf Grund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Wieder­herstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 der Polizei-Oberinspektor Bernhard W a h l i g in Neu-Isenburg und der Polizeimeister Wilhelm Heutzenröder zu Darmstadt in den Ruhestand versetzt.

Mit sofortiger Wirkung wird auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeam­tentums vom 7. April 1933 der Kriminalsekretär i. R. Ludwig Roth zu Frankenwinheim entlassen.

Mit sofortiger Wirkung werden auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs­beamtentums vom 7. April 1933 entlassen: der Po- lizei-Verwaltungssekretär Karl Müller, Offenbach

ftinfrttcbe Jlachritbfen.

Katholische Gemeinde.

Samstag, den 6. Januar.

Gießen. 9 Uhr: Militärgottesdienst; Amt mit Pre­digt; 16.30 und 19: Beichte.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

Karl D. in W. Der Ihnen im Jahre 1925 ge­währte Notstandskredit muß gemäß den seiner Zeit aetroffenen Vereinbarungen zurückgezahlt werden. Der Rückforderungsanspruch, für welchen die Ge­meinde des Darlehensnehmers gewöhnlich Bürgschaft geleistet hat, verjährt erst in 30 Jahren, so daß der Darlehengeber das ihm gewährte Darlehen noch heute in voller Höhe fordern kann. Anders dageaen ist es mit den angeforderten Zinsen. Diese verjäh­ren innerhalb 4 Jahren. Die Zinsen für die Jahre 1925 bis einschließlich 1930 sind daher verjährt und können, falls Sie den Einwand der Verjährung er­heben, nicht geltend gemacht werden.

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Maria Winberger

zu sich in die Ewigkeit gerufen. Die heiligen Sterbesakramente hatte sie schon vor 10 Tagen empfangen. Sie hat aber darnach noch öfter die heilige Kommunion empfangen. Die letzten Worte ihres Testa­mentes sollen nach ihrem Willen allen bekannt werden: Freut Euch mit mir, ich habe ausgekämpft Die Beerdigung findet Samstag, den 6. Januar, um 12 Uhr von der Kapelle des Neuen Friedhofs aus statt.

Berliner Hrühbörse.

Berlin, 4. Jan. (DNB.-Funkspruch.) Im vor­börslichen Frühverkehr war die Tendenz im An­schluß an die Befestigung an der Frankfurter Abend­börse weiter zuversichtlich. Aus Publi­kumskreisen lag wieder stärkere Nachfrage für An­lagewerte vor. Die schnelle Erleichterung am Geld­markt und die infolge der übergroßen Nachfrage nach Reichsschatzanweisungen vorgenommene Er­mäßigung des Diskontsatzes für diese Anweisungen um 0,13 o. H. auf 4,50 v. H. wurden günstig auf­genommen. Man nannte Neubesitz mit 18,50, am Aktienmarkt Farben mit 128. Auch die aus der Wirtschaft vorliegenden Nachrichten regten weiter an. So verwies man auf die anhaltende Besserung des Kohlenabsatzes und die starke Steigerung der deutschen Roheisen- und Rohstahlgewinnung im vergangenen Jahr, die fast doppelt so viel beträgt wie die europäische Durchschnittssteigerung. Auch die steigenden Einnahmen der Reichsbahn, sowie die Tatsache, daß das Deutsche Stickstoffsyndikat nunmehr ohne Außenseiter ist, waren stimulierende Momente. Am Markt der Dollarbonds waren Ver­einigte Stahl- und Viag gefragt.

Der Weltmarkt war weiter entspannt. Am Va­lutamarkt bröckelte der Dollar auf 2,6350 und das Pfund auf 13,59 ab. Der französische Franc lag angesichts der erstmals wieder höheren Deckungs­bestände der Bank von Frankreich fester.

_____ Wirkung vom 1. Dezember 1933 werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis zu Po-

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der litauischen Regierung anerkannt werden müs­sen. Zudem gehört' die ArbeitsAesetzgebung und die Regelung des Aufenthalts von Ausländern zur Zu­ständigkeit der memelländischen Landesregierung. Die Memellandautonomie würde also in ihren wich­tigsten Punkten außer Kraft gesetzt werden, falls die litauische Regierung auf der Durchführung der Entlassungen bestehen sollte.

Die Reichsregierung hat gegen diese Rechtsver­letzung in Kowno nachdrücklichst Einspruch er­hoben. Wir sind hier gewiß, daß es der Reichsregie­rung außerordentlich ernst mit dem Schutz der Me­mellandautonomie ist, um so mehr, als das natio­nalsozialistische Deutschland sich stets für die An­erkennung der Volkstumsrechte, ganz gleich welcher Nationalität, eingesetzt hat. Darüber hinaus sollte die litauische Regierung endlich erkennen, daß sie mit irgend welchen Gewaltmaßnahmen im Memel­gebiet nicht zum Ziele kommt. Es sei hier nur an die Blamage des Gouverneurs M e r k y s erinnert, der vor etwa zwei Jahren das Direktorium Bött­cher mit Militärgewalt absetzen ließ, der Rechtsbruch auf Rechtsbruch häufte, und der das Deutschtum einfach niederknüppeln zu können glaubte, und es dann doch erleben mußte, daß das ganze Land gegen ihn aufstand, so daß er nach del vernichten­den Niederlage der Litauer anläßlich der Landtags- wahlen im Mai 1932 seinen Posten verlas- s e n mußte. Damals wurden von 29 Abgeordneten 24 Deutsche und nur 5 Litauer in den Landtag ge­wählt. Daß sich inzwischen die Volksstimmung nicht im geringsten gewandelt hat, haben die Ende Okto­ber dieses Jahres stattgefundenen Landwirtschafts­kammerwahlen schlagend bewiesen. Hier mußten sich die Litauer anstatt der bisher acht Sitze von ins­gesamt 36 mit einem einzigen Abgeordneten be­gnügen.

Wenn nun großlitauische Kreise darüber jam­mern, daß im Memelgebiet das Litauertum mehr und mehr zusammenschmilzt und wenn sie nach neuen Gewallmaßnahmen rufen, so sollte man doch einmal über die wirklichen Ursachen nachdenken. Wenn man immer wieder versucht, ein rein- deutsches Land zu litauisieren, und wenn man in Kowno kein Verständnis für die Bedürfnisse und die Eigenart eines Gebietes aufbringen kann, das 700 Jahre zu Deutschland gehört hat, dann ist es fein Wunder, wenn die Memsttandbevölkerung sich von ihren litauischen Unterdrückern abwendet. Es liegt hier ein geradezu klassischer Beweis für die Richtigkeit der These Adolf Hitlers vor, daß es eben unmöglich ist, aus Deutschen Litauer zu machen, ebenso wie man es nicht fertigbringen würde, aus Litauern oder Polen Deutsche zu machen.

In Kowno glaubt man anscheinend, daß jetzt die Gelegenheit zu neuen Gewalttaten besonders günstig wäre. Gewiß, Deutschland ist aus dem Völkerbund ausgetreten und hat infolgedessen nicht mehr die Möglichkeit, litauische Rechtsverletzungen im Völkerbundsrat zur Sprache zu bringen. Das wird das Reich aber nicht abhalten, zu anderen Mitteln zu greifen, um Litauen zur Ein­haltung feiner vertraglichen Verpflichtungen anzu­halten. Zudem entbindet die Tatsache des Austritts Deutschlands aus dem Völkerbund die Unterzeich­ner und Garanten des Memelabkommens Eng­land, Frankreich, Italien und Japan keinesfalls, im Memelgebiet nach dem Rechten zu sehen. Und es war ja auch weniger der Völkerbund als viel­mehr der Abwehrwille der Memellän­der, wenn die litauische Gewaltpolitik Niederlage auf Niederlage einstecken mußte und wenn das Land heute ebenso deutsch ist, wie vor 15 Jahren. Heute aber, wo sich auch die Memelländer zu einer neuen und starken Einheit zusammengeschlossen haben, werden sie um so entschlossener für ihre Rechte zu kämpfen wissen. Und wenn es wirklich hart auf hart geht, wird, dessen ist man in Memel gewiß, das gesamte deutsche Volkstum hinter ihnen stehen.

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Von unserem br.-kkrrespondenfen.

Memel, Ende Dezember 1933.

Das deutsche Memelland, das in Versailles gleich anderen deutschen Gebietsteilen vom Mutterlande abgetrennt und später den Litauern in die Hände gespielt wurde, steht wieder einmal im Zeichen schwerer Kämpfe. Der erst seit einigen Wochen am­tierende Memelgouverneur Dr. N a v a k a s hat es ohne Rücksicht auf den Weihnachtsfrieden für nötig gehalten, den ihm vorausgegangenen Ruf desstar­ken Mannes" unter Beweis zu stellen und mit der Ausweisung von über 100 reichsdeut- f cf) e n Beamten den schwersten Rechtsbruch zu begehen, den das vielgeprüfte Memelland in feiner leidvollen Geschichte hat erdulden müssen.

Die Folgen, die sich hieraus für das kleine Me­melland ergeben können, sind noch gar nicht abzu­sehen. Unter den Entlassenen befinden sich etwa 80 Lehrer. Das ist nahezu ein Viertel des ge­samten memelländischen Lehrkörpers. In der Hauptsache spielt sich der Schulbetrieb in kleinen einklassigen Landschulen ab, an denen mei­stens nur ein Lehrer tätig ist. Muß dieser das Land verlassen, und läßt sich kein Ersatz für ihn finden, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Schule zu schließen und Tausenden von Kindern die Schulerziehung zu nehmen. Tatsächlich liegen die Dinge so, daß die vom Gouverneur als Ersatz vorgeschlagenen litauischen Lehrer nicht in Frage kommen, da sie einmal die deutsche Sprache entweder gar nicht oder nur mangelhaft beherrschen, und zum anderen, weil ihre Ausbildung für einen nach deutschem Muster aufgezogenen Schulbetrieb unzureichend ist. Ebenso werden an den mittleren und höheren Schulen, die von den Entlassungen ebenfalls betroffen werden, erhebliche Lücken ent­stehen und verschiedene Lehrfächer ganz ausfallen müssen, da auch hier einen brauchbaren Ersatz nur reichsdeutsche Lehrkräfte darstellen. Genau so liegen die Dinge an den Gerichten. Im Memelgebiet be­steht deutsches und in Litauen russisches Recht. Werden die reichsdeutschen Richter entfernt, so müssen die Gerichte ihre Betriebe einstellen, ober aber die Bevölkerung müßte sich einem ihr gänz­lich unbekannten Recht unterstellen. Sowohl das eine wie das andere würde den klaren Bestim­mungen des Memelabkommens zuwiderlaufen.

In diesem im Mai 1924 abgeschlossenen Abkom­men hat Litauen sich feierlich verpflichtet, dem Memelgebiet Autonomie zu gewähren, um, wie es im Autonomiestatut heißt,die überliefer­ten Rechte und die Kultur seiner Be­rn o h n e r zu sichern". Wenn aber Litauen jetzt ver­sucht, zwei der wichtigsten autonomen Einrichtun­gen, die Schule und das Gerichtswesen, lahmzu­legen, dann (teilt das eine Verletzung des Memel­abkommens dar, wie man sie sich schwerwiegender kaum denken kann. Die Beschäftigung von reichsdeutschen Beamten ist darüber hin­aus im Autonomiestaat ausdrücklich festgelegt wor­den, und zwar deshalb, weil selbst die alliierten Machte es damals nicht verantworten wolllen, daß das kulturell und zivilisatorisch hochstehende Memel- land mit Beamten aus Russisch-Litauen über­schwemmt wurde. Bis zum 1. Januar 1930 durfte die memelländische Schulbehörde soviel Lehrpersonal anstellen, wie für die ordnungsgemäße Durchfüh­rung des Schulunterrichts notwendig war. Die Be­lassung von Beamten oder anderen Personen im Gebiet ist lediglich durch die Bestimmung einge­schränkt, daß sie sich politischer Agitation gegen die litauische Regierung enthalten müs­sen. Ein Nachweis dafür ist aber bisher i n keinem einzigen Falle erbracht worden. Weiter schreibt das Memelstatut ausdrücklich vor, daß die alterworbenen Rechte der Beamten, die zum Teil lebenslänglich anqestellt sind oder schon lange vor dem Kriege im Gebiet tätig waren, auch von

Jungvolk.

Wir marschieren und kämpfen

Für Freiheit und Recht.

Unser die Zukunft!

Wir werden nicht Knecht.

Heil unferm Führer, der uns das Kämpfen gelehrt, Doch wer wider uns ist, der schmeckt unser Schwert.

Das Jungvolk marschiert

Für Freiheit und Licht.

Wer jetzt uns noch fernsteht,

Den wollen wir nicht.

So stehet denn nun, schließt fester die Reih'n, ATarschiert geeint in die Zukunft hinein.

Claus.

a. M., der Gendarmerie-Hauptwachtmeister Niko­laus Kern, Groß-Gerau, der Polizeiwachtmeister Friedrich Göbel, Darmstadt, der Polizeihaupt- Wachtmeister Leo Zimmer, Mainz, der Polizei­hauptwachtmeister Wilhelm Hölz e r, Offenbach a. M., der Kriminal-Hauptwachmeister Johann

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahmebeim Heim gange unseres lieben Entschlafenen, des

Bürgermeisters Job. Müller

sagen wir allen herzinnigsten Dank; insbesondereHerrn Regierungsrat Dr. Krüger für seinen tieiempfundenen Nachruf, Herrn Pfarrer Draudt für seine lieben, trost­reichen Worte, dem Beigeordneten Wagner, der S. A. und den Vereinen für die Kranzniederlegungen, für die zahlreichen Kranzspenden, sowie der ganzen Gemeinde für ihre wohltuende Teilnahme.

Emilie Müller Wwe Birklar, den 2. Januar 1934,

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Mittwoch abend verschied plötzlich und unerwartet unsere hebe

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Frau Berta Loth, geb. Zoll

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im Alter von 68 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Gießen, Freiburg. Ruhla, Wiesbaden, den 4. Januar 1934.

Die Beerdigung findet Samstag, den 6. Januar, vormittags 11 Uhr,

auf dem Neuen Friedhof statt

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070

Beuern. Reiskirchen, den 4. Januar 1934.

Die Beerdigung findet am Sonntag, 7. Januar, nach­

mittags 2 Uhr statt.

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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, heute nacht 12'/r Uhr unseren lieben Vater. Schwiegervater, Groß­vater, Urgroßvater, Bruder und Onkel

Strabenwart i. R

Heinrich Sommeriad in.

Veteran von 1870/71

im Alter von 87 Jahren zu sich in die Ewigkeit abzu­rufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Familie Ludwig Ranft Wwe.

Familie Ludwig Schäfer III.