Ausgabe 
1.1.1934
 
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Nr. l Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)Dienstag, 2.Zanuar 193<

Hitler schafft Arbeit!

686

5700

3000

4500

1300

Interessent:

Oer Sparer Hilst aufbauen

Tagewerke an der Baustelle:

Verwendet die Richard-Wagner-Wohlfahrtsbrief- marken auch nach dem Ausland, sie tun Kunde von höchster deutscher Art und Kunst!

Zeitungsmann:Allerdings! Jeder muß sich vorsehen, daß er nicht zu seinem eigenen Vor­teil oder zum Vorteil seiner Firma oder seiner Be­hörde einem Schriftleiter die Aufnahme einer Mit­teilung zumutet, die tatsächlich in den Anzeigenteil gehört. Denn das wäre Anstiftung zu einer Gesetzesübertretung, die sehr schwerwie­gende Folgen haben kann!"

Interessent:Ich sehe. Sie stehen in Ihrer Pressearbeit ab 1. Januar 1934 in der Tat vor ganz ungewöhnlichen, tief einschneidenden gesetz­lichen Maßnahmen. Für Sie und auch für das Publikum ist damit ein grundlegender Wan­del im Pressewesen eingetreten. Das Publikum wird also darauf verzichten müssen, von der Schrift- leitung Hinweise für die Werbung im redaktionellen

deutlich die demnächst einsetzenden Jnventurverkäufe zeigen. Denn viele Volksgenossen, die bei dieser Ge­legenheit ihren Bedarf an Wäsche usw. befriedigen, können dies nur, weil sie sich eben im Laufe des Jahres den erforderlichen Betrag durch Sparen bei einem Geldinstitut zurückgelegt haben.

Oie Beisetzung von Kirchenrat Strack.

Maßnahme:

Aufforslungsarbeiten in der Oberförsterei Reuen st ein

Dränung von Ländereien der Drängenos­senschaft Llm

Räumung bzw. Regulierung des Heeg­baches des hessischen Forstamts Groß- Gerau

Herstellung von Entwässerungsgräben und Vcrschleifung des alten Heegbach­bettes in der Gemeinde Groß-Gerau Auswechslung des Oberbaues der Hasen­bahnstrecke Mainz-hauptbahnhof bis Mainz-Hafen, Stadt Mainz

Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 ist das vom Werberat der deutschen Wirtschaft ausgearbeitete Gesetz vom 12. September 1933 über die Rege­lung der Wirtschaftswerbung in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind Bestimmungen ent­halten, die für die Zeitungen und für das Publi­kum von größter Tragweite sind.

Soweit der Anzeigenteil dabei in Betracht kommt, ist durch die Kundgebung des Rhein-Mainischen Zeitungsoerleger-Vereins überDie Neuregelung des Anzeigenwesens" in unserer Nr. 305 vom 30. Dezember 1933 die erforderliche Klarheit geschaf­fen worden.

lieber die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung des redaktionellen Teils mag folgendes Zwiegespräch zwischen einem Vertreter der Zeitung und einem Interessenten Aufschluß geben, wobei die Vorschriften des Gesetzes über Wirtschaftswerbung und des am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen Schriftleitergesetzes zugrunde ge­legt sind.

Zeitungsmann:Sind Sie nicht Vorsitzen­der eines Vereins? Da muß ich Sie auf etwas auf­

iu uu= wuu. Geldinstituten nicht in Tresor eingeschlossen, sondern geht als Kredit

rung schützen, was der einzelne Bolksgenoge in einem Leben von Arbeit sich für sein Alter und für seine Kinder geschaffen hat. In diesem Ver­trauen wird das deutsche Volk zum Sparen und zur Bildung neuen Vermögens angeregt werden. Das ist das beste und in Wahrheit das einzige Mittel, um der deutschen Volkswirtschaft aus eigener Kraft das für die Zukunft benötigte Kapital zur Verfügung zu stellen und im üb­rigen auch der einzige Weg, um den Preis für Leihkapital, den Zinssatz, natürlich zu

Heule treten Die neuen gesetzlichen Vesiimmungen im Pressewesen in Kraß.

Oie Aufnahme kostenloser Werbemitteilungen int redaktionellen Teil ist gesetz­lich verboten.Strengste Scheidung aller geschäftlichen Ankündigungen vom redaktionellen Teil.

merksam machen. Wenn Sie Ihre Veranstaltungen haben, müssen Sie jetzt Mittel für die Bezahlung der Hinweise werbenden Charakters bereitstellen. Der Werberat hat allen deutschen Zeitun­gen mit Gesetzeskraft verboten, der­artige Hinweise kostenlos aufzuneh­men. Es ist in Zukunft nicht mehr erlaubt, ver­steckte Anzeigen im lokalen Teil unterzubringen, um die Kosten zu sparen. Sie können zwar am Schluß des redaktionellen Teils, aber dann nur zum Textanzeiaenpreis ausgenommen wer­den. Es wird überhaupt eine ftrenge Schei­dung des Anzeigenteils vom Textteil erfolgen. Die amerikanische Vermischung von Text

in weltanschaulicher Hinsicht restlos genügen und sich in den politischen Kampforganisationen und im Freiwilligen Arbeitsdienst betätigt haben. Die schriftliche Zufage der etwaigen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst wird nur bei ganz beson­derer Eignung für die gewählten Studien­fächer und für den Lehrerberus erteilt werden.

3. lieber die Aufnahme in die Anwärterliste wird erst nach der Staatsprüfung entschieden. Nur solche Assessoren kommen in Frage, die während des Vor­bereitungsdienstes die unbedingt erforderlichen cha- , ........--------, v -

rakterlichen Eigenschaften gezeigt und in beiden und Anzeigen und Bezahlung des Textes und Nicht- Prüfungen mindestens die Gesamtnotegut er- hezahlung von Anzeigen, die in anderen Ländern halten haben. I zur Bestechlichkeit und Käuflichkeit der Presse ge-

4. Die Wiederholung einer Prüfung zwecks Ver- führt hat, ist in Deutschland verboten." besserung der Gesamtnote wird in der Regel nicht Interessent:Der Grundsatz ist ja durchaus gestattet. I anzuerkennen. Aber wie soll nun eine zu bezahlende

5. Assessoren, die nicht in die Anwärterliste auf- Anzeige so genau von einer kostenlosen Textmittei- genommen sind, werden in der Regel nicht zur lung unterschieden werden? Das ist doch gar nicht freiwilligen Beschäftigung an einer öffentlichen f0 einfach? Gehört z. B. die Mitteilung eines höheren Schule zugelaffen. Finanzamtes über eine Steuerermäßigung in den

Wenn auch in diesem Jahre in Hessen eine An- Text- oder Anzeigenteil? Darf die Reichsbahn oder zahl junger Assessoren überraschend schnell Verwen- Stadtverwaltung nicht mehrHinweisen" auf düng gefunden hat, so sind doch die Aussichten für I cjne wichtige Angelegenheit? Ihre Leser sind doch die jüngeren Assessoren und Referendare sehr schlecht, daran außerordentlich interessiert!" da in den nächsten Jahren die Abgänge verhalt- Zeitungsmann:Trotzdem gehören diese nismäßig gering sind und eine weitere Schrumpfung Mitteilungen in den Anzeigenteil, denn der Staat hat im höheren Schulwesen zu erwarten ist. Abitunen- öa5 unbedingte Interesse, daß alle seine Emwoh- ten, die sich trotz aller Warnung dem höheren Lehr- ner an der Steuer-Vergünstigung teilhaben. Ganz amt widmen wollen, sind besonders darauf hin-1 anders ist die Sachlage, wenn die Zeitung einen zuweisen, daß es auf die Dauer nicht möglich ist, bedeutenden Steuerberater bittet, in möglichst klarer Referendare und Asfefforen, die den Anforderungen einfacher Weife in einem kleinen Artikel den Lesern zur Aufnahme in die Anwärterliste nicht entspre- ber Zeitung die Möglichkeiten der Steuervergunsti- chen, im Volksschuldienst unterzubringen. gung darzulegen. Eine solche Arbeit gehört in den

Mit Rücksicht auf die UeberfüHung der Hochschu- Textteil. Dasselbe gilt auch für die Stadtverwal- len und der akademischen Berufe ist es dringend tung und andere Behörden. Und nun die Reichs­geboten, immer wieder vor jedem Hochschulstudium! bahn! Aenderungen im Fahrplan der Züge werden zu warnen, da nur diejenigen Studierenden Aus- bie Zeitungen natürlich im Textteil der Oeffentlich- sicht auf erfolgreiche Vollenduna ihres Studiums I ^ur Kenntnis bringen. Dagegen kann die Reichs­und auf Weiterkommen im Beruf haben, die neben hahnverwaltung ihre Ankündigungen über Aus- ben unbedingt erforderlichen charakterlichen und kör- siugsfonderzüge usw. in Zukunft nur noch im An- perlichen Eigenschaften auch eine ganz befand zeigenteil veröffentlichen, da es sich hierbei um bere Begabung aufweisen. eine geschäftliche Werbung handelt, die für den

redaktionellen Teil gesetzlich verboten ist. Für Reise­büros, Kraftomnibusbetriebe, Gesellschaftsfahrten von Vereinen usw. gilt das gleiche."

Wie aus dem jüngsten Amtsverkündigungsblatt des Kreisamts Gießen ersichtlich ist, hat das Hessische Staatsministerium, Abteilung Id (Finanzen), für das Arbeitsgebiet der nördlichen Wetterau und des Gießener Beckens folgende Vertrauensleute und Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz bestellt:

1. Vertreter im Ausschuß und Obmann: Professor Dr. Henneberg, Gießen.

2. Vertrauensleute: Dr. K. R. F i s ch e r, Gießen; Studienrat H ö l z e l, Gießen; Studienrat Schaaf, Gießen.

Weihnachtsfeier Der erblindeten Krieger

Der Bund erblindeter Krieger (Fachabteilung der NSKOV.) hielt am letzten Tage des Jahres 1933 im Katholischen Vereinshaus feine Weihnachtsfeier ab. Nach einleitenden Musikstücken von Mitgliedern der Kapelle der SAR. und nach einem Prolog von Frl. Weber (Friedberg) hielt der Obmann des Bezirks Gießen des Bundes erblindeter Krieger, Reallehrer Kranz (Friedberg), die Begrüßungs- anfprache. Er sprach von dem tieferen Sinn des Weihnachtsfestes für die Blinden, gab einen hoff» nungsvollen Ausbück auf das Jahr 1934, erinnerte an die Opfer, die von den Kriegsblinden für das Vaterland gebracht worden find und dankte allen, die beigetragen haben, daß die Weihnachtsfeier auch in diesem Jahre wieder in der bisher gepfleg­ten Form durchgeführt werden konnte.

Eine eindrucksvolle Ansprache hielt der Landes­obmann der NSKOV., Ziegler (Darmstadt). Er sagte u. a.: Der Kreis der Blinden sei zusammen­gefügt worden von einem gleichen schweren Ge­schick. Die Opfer des Krieges sollten wissen, daß sie nicht nur wirtschaftlich versorgt seien, sondern auch, daß Deutschland die erblindeten Krieger so ehre und achte, wie es notwendig sei. Wenn das Leid der Blinden als das Leid aller betrachtet werde, dann erst sei die Volksgemeinschaft Wirklichkeit. Hier sei besonders auch der Frauen der Blinden gedacht, die alles Leid mittragen müssen. Heute dürfe aber auch nicht vergessen werden, daß wir das Weihnachtsfest nicht so feiern würden, wenn nicht der Gefreite des Weltkrieges die deutsche Seele zu sich selbst zurückgeführt hätte. Gott habe wohl gewußt, was er tat, als er dem Führer die schwarze Binde von den Augen genommen habe, die er für einige Zeit im Krankenhaus zu Pasewalk habe tragen müssen. So habe der Führer erfahren müssen, was es heiße, das Augenlicht nicht zu haben; umso mehr fühle er sich heute den Blinden des Weltkrieges verbunden. Der deutschen Jugend müsse in das Herz gehämmert werden, daß das Heiligste das Opfer für das Vaterland sei. Das Opfer der Blinden könne nicht mit Geld und Gold aufgewogen werden, sondern allein durch die Ehre und die Achtung des ganzen Volkes. Das Jahr 1933 werde beschlossen in dem Glauben, daß das neue Jahr dasVorwärts" bringe und alle Ziele erreichen lasse. (Lebhafter anhaltender Beifall.)

Bürgermeister Dr. Hamm sprach als Vertreter der Stadt, Provinzialdirektion und anderer Behörden. Weihnachten sei ein Vermächtnis. Der Blinde habe Anspruch darauf, daß das Vermächtnis des Opfers weitergetragen und erfüllt werde. Die Volksgemein­schaft habe der ehemalige Frontsoldat schon immer oewünscht, er habe sie draußen vor dem Feind als Wirklichkeit erlebt, sie aber leider in der Hemmt zerstört sehen müssen. Um so viel leichter find« gerade er sich heute hinein. Hoffnungsvoll sehe man dem Jahre 1934 entgegen.

Die Weihnachtsfeier brachte neben den Ansprachen ein sehr unterhaltsames Programm. Der Grosfchs

zeigen durch Mitteilungen im Lokalteil zu unter­stützen. Das Kino wird Ihnen Nachrichten über ! Filmstars und Besprechungen der Filme zuleiten. Auch verlangt man eine Kritik nach den ersten Spieltagen. Insbesondere werden Sie auch das . Konzert-, Theater- und Vortragswesen in unserem Ort durch Texthinweise und Besprechungen fördern müssen. Die sog.Sportvorschauen" werden Sie doch gewiß weiterhin bringen? Und dann alles was Kunst heißt. Es ist doch geradezu eine unabweisbare Pflicht der Zeitung, alles kulturell Wertvolle zu pflegen! Gedenken Sie sich wirklich dieser Aufgabe zu entziehen?"

Zeitungsmann:In keiner Weife! Aber die Reinhaltung des Textteils von Bekanntmachungen Muß auch auf diesem Gebiet aufrechterhalten wer­den. Hinweise und Anzeigen müssen also sowohl von Kinos als auch von Theater-, Konzert- und Vortragsunternehmungen, von Vereinen und bann auch im allgemeinen (einschließlich Sport), von Be­hörden, Verbänden bezahlt werden sobald sie wer­benden Charakter haben.

Interessent:Ich denke, der Anzeigenchef hat darüber zu entscheiden, ob etwas als Anzeige mittommt ober nicht?"

Zeitungsmann:Sie sinb im Irrtum! Nach bem neuen soeben in Kraft tretenben Schriftleiter­gesetz ist ber Schriftleiter verpflichtet, alles aus bem Textteil fernzuhalten, was eigennützige Zwecke mit gemeinnützi­gen in einer bie Öffentlichkeit irre« führenben Weife vermengt. Wenn e r entfchieben hat, baß eine Sache nicht in ben Text­teil gehört, fo kann ber Anzeigenchef sie freilich wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft ober ihrer technischen Form auch noch für ben zu bezahlenben Anzeigenteil ablehnen. Im allgemeinen werben ja aber für ben Anzeigenchef Ablehnungsgrünbe nicht vorliegen.

Interessent:Was geschieht bann aber, wenn ein Schriftleiter nun boch einmal eine Mit­teilung, bie eigentlich ben Charakter einer Anzeige trägt, in ben rebaftioneüen Teil aufnimmt?"

Zeitungsmann:Dann kommt er vor bas Berufsgericht. Wenn er für schulbig befunben wirb, kann er zunächst verwarnt werben, ober es wirb ihm eine Orbnunasstrafe bis zu einem Monats­gehalt auferlegt. In schweren Fällen wirb seine Löschung aus ber Berufsliste verfügt. Mit ber Löschung enbet seine Befugnis, ben Schriftleiter^ beruf auszuüben unb sich Schriftleiter zu nennen.

Interessent:Das ist hart! Da muß man sich ja hüten, baß man nicht einen Schriftleiter zu einer Übertretung feiner Berufspflichten verleitet!"

Aus Oer provmzialhauptstaoi.

OieZutaffuug zum höheren Schuldienst

in Heften.

Die Ministerialabteilung für Bil- dungswefen, Kultus, Kun ft unb Volks­tum empfiehlt ben Direktionen ber Vollanstalten, bie Abiturienten auf folgenbe Bestimmungen über bie Zulassung zum höheren Schulbienst aufmerksam zu machen:

1. In ben nächsten Jahren können nur wenige Kanbibaten zum Vorbereitungsdienst für bas höhere Lehramt zugelassen werben. Die Auswahl erfolgt nach ben Lehrfächern unb nach ben Leistungen; selbstverftänbliche Voraussetzung ist bie charakterliche unb körperliche Eignung. Kanbibaten, bie als Ge­samtnote ber wissenschaftlichen Prüfung nicht min­destensgut" erhalten haben, kommen nicht in Frage.

2. Vom Jahre 1935 ab werden bis auf weiteres nur diejenigen Kandidaten zum Vorbereitungsdienst zugelassen, denen die Ministerialabteilung für Bil- dungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum die Aus­sicht auf Zulassung schriftlich eröffnet hat, die in der wissenschaftlichen Prüfung die Notegut" und in mindestens zwei Hauptfächerngut" erhalten haben,

Die Feier der Bestattung des Kirchenrates Karl Strack, bie am Samstag auf dem Neuen Fried­hof stattfand, hatte eine große Trauergemeinde in ber Kapelle zusammengeführt. Pfarrer Bechtols- Heimer hatte seiner Gebächtnisrebe bie Worte aus dem Evangelium Lukas zugrunde gelegt:Herr, nun lassest du deinen Diener in Frieden fahren, wie du gesagt hast; denn meine Augen haben deinen Hei­land gesehen." Er schilderte die Treue und Aufrich­tigkeit der Gesinnung des Entschlafenen, seine Herzensgüte, sein soziales Wirken, vor allem sein langjähriges erfolgreiches Wirken als Pfarrer und erwähnte, daß, seitdem der Urgroßvater des Dahin­geschiedenen Johann Christian Jeremias Strack im Jahre 1768 Pfarrer in Queckborn geworden war, dessen direkte Nachkommen in ununterbrochener Linie Pfarrer in oberhessischen Gemeinden gewesen sind. Dekan Gußmann (Kirchberg) sprach für das De­kanat Gießen, Pfarrer R e u s ch für die Kirchen­gemeinde und Bürgermeister Heß für die bürger­liche Gemeinde Leihgestern, dabei wurden besonders die Verdienste erwähnt, bie Kirchenrat Strack sich um die Wiederherstellung ber künstlerisch vollendeten Kirche zu Leihgestern erworben hat. Pfarrer Becker (Gießen) vertrat ben Vor tanb bes Hessi­schen Hauptvereins ber Gustav-Abol -Stiftung, Pro­st sor L a m p a s (Friedberg) die He s. (Friedberger) Konferenz. Kaufmann Emil Horst (Gießen) sprach für den Vorstand des Oberhessischen Vereins für In­nere Mission, Studienrat Dr. G e b h a r d t (Gießen) für die Burschenschaft Germania, in bie der Ent­schlafen« beim Beginn seines UniverMtsstudmms

im Jahre 1863 eingetreten war und der er bis zu seinem Ableben als ältestes Mitalied und als Ehren­mitglied, angehört hatte. Alle Ansprachen am Grabe waren mit ber Niederlegung von Kränzen verbun­den, sie gaben Zeugnis von ber segensreichen Le­bensführung des verdienten Mannes, der in den beiden letzten Jahrzehnten seines Lebens eine mar­kante und als rüstiger Greis im Silberhaar Ehr­furcht gebietende Erscheinung auch im Straßenbilde der Stadt Gießen war.

Beflaggung Der evangelischen Kirchen in Heften.

Auf Anordnung ber Obersten Kirchenbehörbe sind am Neujahrstage unb am 8. Januar bie evangelischen Kirchen unb Gebäube zu beflaggen. Neben ber Kir­chenfahne unb den Hoheitszeichen des Reichs kann auch bie Landesfahne gezeigt werden.

Oer 1. hessische Zuristerttag.

Arn 6. und 7. Januar findet in Darmstadt der erste Hessische Juristentag statt. Am Samstag, 6. Ja­nuar, erfolgt um 16.15 Uhr die Eröffnung der Tagung durch den Gauführer, sowie die Weihe der Gaufahne. Um 17 Uhr spricht der Oberregierungs- rat im Reichsjustizministerium Pg. R. S ch r a u t überBlutgebundenes Recht". Um 20.15 Uhr spricht in einer großen öffentlichen Kundgebung Rechts­anwalt und Notar Dr. Erwin N o a ck - Halle, Gau­führer des DNSDJ. und Generalinspekteur der Reichsleitung des BNSDJ., überStaatsrechtliche Gedanken aus Hitler: ,Mein Kampf". Am Sonntag ist um 10 Uhr ein Appell der Amtswalter. Um 12 Uhr folgt eine Tagung der Referendare und Assessoren. Um 15.30 Uhr hält Pg. Rechtsanwalt Dr. S ch o e tz a u - Hamm i. W. einen Vortrag über Volksgemeinschaft und Rassenfeele." Mit einer Veranstaltung um 17 Uhr findet der 1. Hessische Ju­ristentag seinen Abschluß.

Naturschutz in Der Wetterau unD im Giehener Becken.

Oas Winterhittswerk

für Das Deutschtum im Au-tanD^ 1°°« 77-n mw. bod) nid)t nach d°n g-s.tzNch.n

Die Ministerialabteilung für «il-k herumkommen, in gewissen Fällen bie An-'Vorschriften abgelehnt werben müssen.

d u n g s w e s e n, K u l t u s, K u n st u n b V 0 l k s-

SÄlt W Stoni. di-!-- E-n °°n tote.«» »i. unter.

Der Reichssiihrer des Mnterhilsswerks h-tt m .eien Schriftlettungen entscheiDen. Wir fctfen unsere M tburger in Stadt w I und L«nd, die Behörden, Vereine usw. Dieser Sachlage Rechnung zu tragen.

Volksgenossen ausgebehnt unb ben Dolksbunb für ~ .

das Deutschtum im Ausland, als die Stelle, die die Gießen, dSN 2. JOttUOr 1934.

besten Beziehungen auf diesem Gebiet hat, gebeten,

ba®^SSMf1ir(f"n,ert sollen °US sand Gckristleiiung bes Gießer Anzeigers.

Än.TÄwÄ bmitbünwun" Gchristleitung der OberbeWchen Tageszeitung.

seines Reichsführers veranstaltet. __________ ____________________

Wir empfehlen den uns unterstellten Schulen, I zur Förderung des Hilfswerkes an den Sammel- ; s;p oirbeit der Regierung, wenn jeder tagen - am 16. Januar und am 16. Februar I«^ifsaenoffe 0^* vernünftiges Verhalten

1934 - Jugendliche als Helfer und Sammler zu-1 vor allem, wenn

zulaffen und von jeder Schule 20 bis 30 ^verlas- ^en er nicht für Käufe, Anschaf-

» WS» hat unb rbin Spargelb Kredite für Housreporotur-N usw. geben stellt. Die Verbundenheit oller Jnlondsdeutschen mit können. ^M^nierung die aus-

den Deutschen jenseits ber <Jr0^CT} L ® Tätiateit des deutschen Sparers würdigt,

Einheit macht es aber zur Pflicht, bas Wmerf bauenbe Xatigtett °es^^irt^e^a^^5mmi^^er Dr. auch auf bie Auslanbsbeutfchen auszudehnen, die br ch p}^em Dartrag vor ber Presse zum

neben ber materiellen Not auch noch so viele ^e- Schmit n äußerte sich bort wörtlich wie lische Not zu tragen haben. . I rrv '

Unb wenn ber Stellvertreter bes ^uhrer^ der folg . ganzen Autorität wirb bie Regie-

unser-1 runa schützen, MOS. der einzelne Volksgenosse in Verbunbenheit mit ihnen in freubiger Zustimmung non feiten aller Reichsbeutschen verkünbete, bann muß ben Armen unb Bebrängten unter ihnen auch sinnfällig biete Gesinnung bnrch bie Tat bewiesen werben "

Was bas Verhalten jedes einzelnen Volksgenos­sen für den Nutzen des Ganzen und den Aufstieg unserer Wirtschaft bedeutet, das hat in klarer Weise

die seitherige Entwicklung seit der Machtübernahme stnen. Volksgenosse, der dazu in der Lage

durch die nationalsozialistische Bewegung gezeigt. h;prnn(fi hanbelt iinb zu einer Stärkung bes

Wenn bie ganze Wirtschaft gedeihen < fo.muß h^:^a^a^Xnbs na^ Kräften beiträgt,' wirb sich jeder Einzelne so verhalten, daß em möglichst ) iG , & Ueberroinbung ber Arbeitslosig- Äer JRuöen für bie W* Ä ei außkroZentlich geförbert. Es' ist auch nicht so schließlich auch für ihn s^bst entsteht i^ln Gevi t, y immer hier unb ba hören kann, baß CäS&SÄk «säs S Stf SÄSfSÄ... ......

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