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der Schaffung des Olympia-Stadions und der übri­gen grandiosen sportlichen Anlagen offenbart. Mit Bewunderung habe ich die Dietrich-Eckart-Bühne betrachtet, dieses persönliche Werk des Herrn Reichs­ministers Rust, eines der schönsten Werke dieser Art. Mit tiefen Eindrücken kehre ich heim nach Ungarn, in der sicheren Ueberzeugung, daß das Ab­kommen eine feste Grundlage bieten wird für den weiteren Ausbau der traditionellen, historisch be­dingten kulturellen Beziehungen zwischen Deutsch­land und Ungarn.

Prämiierung von Meisterstücken durch die Stadt Frankfurt a. M.

NSG. Auf dem diesjährigen Reichshand­werkertag wird man zum ersten Male eine Auswahl bester Meister st ücke, die im gan­zen Reich während des letzten Jahres zur Vorlage bei den Meisterprüfungen angefertigt wurden, sehen. Um einen besonderen Anreiz zur Leistungssteigerung im Handwerk zu schaffen, hat die Stadt Frank­furt a. M., als Stadt des deutschen Handwerks, Prämien zur Verfügung gestellt, die für die persönliche Weiterbildung derjenigen bestimmt sind, die vom Preisrichterkollegium für die Meisterstücke einen Preis zuerteilt erhalten. Das Preisrichter­kollegium fetzt sich zusammen aus Reichshandwerks­meister W. G. Schmidt, Oberbürgermeister Kreis­leiter Dr. Krebs, dem zuständigen Reichsinnungs­meister und Landeshandwerksmeister G a m e r. Für das erste Jahr hat man folgende Handwer­kerberufe zur Vorlegung der besten Meister­stücke zugelassen: Tischler, Steinmetze, Bildhauer, Schlosser, Gold- und Silberschmiede, Juweliere, Töpfer und Ofensetzer. In den nachfolgenden Jahren

Die nächste Verhandlung findet am 5. Juni gegen

wird der Kreis der Beteiligten immer mehr erwei-s der Festhalle ausgestellt werden und dann in eine tert werden, bis er das gesamte Handwerk um- besondere Sammlung überführt werden, faßt. Die besten Meisterstücke des Jahres werden die die Stadt Frankfurt a. M. in Obhut und Eigen­während des Reichshandwerkertages im Kuppelsaal | tum übernimmt.

es möglich sei, daß ein Mann solange derartige Dinge treiben konnte, ohne entlarvt zu werden und könne niujt umhin, festzustellen, daß das Ordens- kleid viel hierzu beigetragen habe. Keiner hätte ge­ahnt, daß es sich um einen üblen und wüsten Lüst­ling handele, der ein Doppelleben führte. Die kirch­lichen Vorgesetzten des Angeklagten, die sich zum Teil im Ausland befinden, hätten sich um diese Vorkommnisse nicht gekümmert, und sie treffe daher ebenfalls ein erhebliches Maß von Schuld. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus, die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren. Nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit verkündete Landgerichtsdirektor van Koolwijk das Urteil. Oswald wird wegen fortgesetzter wider­natürlicher Unzucht in vier Fällen zu einer Ge­samtstrafe von vier Jahren Zuchthaus ver­urteilt. 5 Monate Untersuchungshaft werden in An­rechnung gebracht Die bürgerlichen Ehrenrechte werden dem Angeklagten auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt

Zur Begründung des Urteils 'führte der Vor­sitzende u. a. aus: Ein Mann, der sich derart hilf­lose Menschen aussucht, die seinem Verlangen nicht widerstehen können, verdient keine Milde. Die Frage, ob der Angeklagte als Medizinalperfon in einer öffentlichen Anstalt mit den ihm anvertrauten Pfleglingen unzüchtige Handlungen begangen habe, hat die Strafkammer verneint. Dagegen war die Strafkammer der Auffassung, daß es sich bei dem Angeklagten um einen Gewohnheitsverbrecher im Sinne des § 20a des StGB, handelt.

Anstaltspfleglingen vernommen, die sämtlich den Schutz des § 51 genießen. Der 40jährige schwach­sinnige Anstaltsinsasse Josef Sch. war bei Garten­arbeiten im Kloster beschäftigt. Er beschuldigte die Brüder Oswald, Linus und Chrysanthus sowie einen Bruder Cäcilius, der inzwischen Selbstmord begangen hat. Der Zeuge hat die Vorfälle wieder­holt dem Franziskanerpater Armand in Ebernach gebeichtet. Er habe von diesem aber lediglich einige Vaterunser und Rosenkränze zur Buße auferlegt erhalten, sonst sei nichts erfolgt.

Es wurden dann mehrere medizinische Sachverständige vernommen. Medizinalrat Dr. Melsheimer, der bis 1934 Anstaltsarzt im Kloster Ebernach war, bekundete, daß er keinen Einfluß auf die Besetzung der Pflegestation durch Ordensbrüder gehabt habe, sondern daß diese durch die Klosterbehörde selbst erfolgt sei.

Staatsanwalt A u g u st i n (Koblenz) bezeichnete in seinem Plädoyer den Angeklagten Wansart (Bruder Oswald) als einen typischen alten Homo­sexuellen, der jahrzehntelang seinen Begierden ge-

Koblenz, 29. Mai. (DNB.) In dem Sittlich­keitsprozeß gegen 276 Ordensbrüder des Franzis­kanerbruderordens fand die zweite Verhandlung statt. Vor der Strafkammer stand der 60jährige Franziskanerbruder Matthias W a n s a r t, genannt Bruder Oswald", der beschuldigt wird, im Kloster Ebernach bei Cochem mit Personen männlichen Geschlechts widernatürliche Unzucht getrieben zu haben. Bei den Opfern handelt es sich um schwach­sinnige Anstaltspfleglinge des Klosters. Der Angeklagte gab an, von frühester Jugend ohne Hemmungen gewesen zu sein und unzüchtige Hand­lungen getrieben zu haben. Um diese Triebe zu unterdrücken, habe er sich vorgenommen, in ein Trappistenklosten einzutreten. Schließlich habe er einen Verwandten kennengelernt, der im Franzis­kanerkloster Waldbreitbach tätig gewesen fei. Durch dessen Vermittlung sei er in die Genossenschaft der Franziskaner in Waldbreitbach eingetreten. Spä­ter fei er in das Kloster Ebernach bei Cochem ge­kommen, wo er die idiotischen und geistesschwachen Pfleglinge aus dem Schlafsaal bewachte.

Im Verlauf der Verhandlung, die wiederum unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, wurde eine Reihe von schwachsinnigeni

Vier Jahre Zuchthaus für Franziskanerbruder Oswald

frönt und sich in unglaublichster Weise während der ' ,, , , _____ _ v

letzten 15 Jahre an schwachsinnigen Anstaltspfleg-! den Franziskanerbruder Bernhard Schulenberg (ge­lingen vergangen habe. Man müsse sich fragen, wie I nannt Bruder Linus), einen der Haupttäter, statt.

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