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dürfen nach der Arbeit der Ausspannung und inneren Erholung, indem sie sich eine ganz andere Betätigung suchen. Aber mit diesen Rezepten ist die Frage Fluch oder Segen immer noch nicht beantwortet. Diese Frage liegt ganz allein beim Menschen selbst. Es kommt ganz darauf an, ob wir von der Arbeit so abhängig werden, daß wir ganz in ihren Bann geraten und dadurch für alles andere Schöne und Gute den Sinn verlieren oder ob wir über der Sache stehen.
Zwei Worte aus der Heiligen Schrift können uns Wegweiser sein für unsere Einstellung zur Arbeit. Das Wort: „Füllet die Erde und machet sie euch untertan" und das andere: „Gott hat die Menschen geschaffen, daß sie ihn suchen." Haben wir Gott, dann haben wir den rechten Grund, dann gewinnt die Technik untergeordnete Bedeutung, sie ist dann Mittel zum Zweck, indem sie mit beiträgt zur Verherrlichung unseres Gottes.
L?as Ende des Trinkgeldes!
Ab 1. Mai einheitlicher Vedlenungszufchlag in ganz Deutschland.
RDD. Auf Grund einer Ermächtigung des Reichs- Wirtschaftsministeriums hat die Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Wirkung ab 1. Mai für ganz Deutschland einen einheitlichen Bedienungsgeld-Zuschlag festgesetzt, mit dem die in vielen deutschen Fremdenoerkehrsge- bieten unterschiedlich gehandhabte Trinkgelderfrage gelöst worden ist. Der neue Zuschlag wird von allen gewerbsmäßigen Beherbergungsbetrieben zu dem angekündigten Grundpreis erhoben. Er beträgt für Zimmer und Frühstück 10 v. H. bis höchstens 15 v. H., für die übrigen Mahlzeiten und sonstigen Verzehr 10 v. H. Mit dem Zuschlag, der gesondert erhoben werden muß, also nicht im geforderten Betrag — z. B. für Uebernachtuna, Frühstück und Bedienung — enthalten sein darf, sind alle Leistungen innerhalb des Beherbergungsvertrages abgegolten. Besondere Zuschläge, wie etwa für Heizung, Licht und Stiefelputzen, dürfen nicht mehr erhoben werden. Zur Leistung im Rahmen des Beherbergungsvertrages gehört das Putzen von einem Paar Schuhen pro Gast und Tag. Zusätzliche Behandlung der Sportgeräte und Schuhe beispielsweise in den Wintersporthotels, sowie der Gepäcktransport und Botengänge außerhalb des Hauses werden als Sonderleistungen betrachtet und auch gesondert in Rechnung gestellt.
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** Universitäts-Personalien. Von der Pressestelle der Universität Gießen wird uns mitge- teilt: Prof. Dr. Robert Wetzel von der Universität Würzburg ist vom Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beauftragt worden, an der Medizinischen Fakultät der Universität Gießen die Vertretung von Prof. Becher (Lehrstuhl für Anatomie) wahrzunehmen. Ferner wurde Prof. Dr. Friedrich Mauz von der Universität Marburg mit der Vertretung der durch das Ausscheiden des Professor Dr. Hoffmann freigewordenen Professur für Psychiatrie und Nervenkrankheiten in der Medizinischen Fakultät der Universität Gießen beauftragt.
** E i n Achtzigjähriger. Der Rentner Wilhelm Wagner, Steinstraße 43 wohnhaft, vollendet am Freitag, 1. Mai, in körperlicher und geistiger Frische sein 80. Lebensjahr.
Sicherheit im Straßenverkehr!
Aus einem Lehrgang der Deutschen Arbeitsfront.
Daß das Richtiggehen und Richtigfahren bei dem heute so großen Verkehr und der Vielültigkeit der Fahrzeuge und Fahrstraßen auch für den geübten Fahrer und vor allem für den Fußgänger keine Kleinigkeit ist, stellte der jetzt zum Abschluß ge- kommens Lehrgang für Dertehrswerker, den das Amt für Arbeitsschule der DAF. veranstaltete, sehr deutlich vor Augen. Polizeikommissar Zimmer mit seinen Beamten hatte sich der Mühe unterzogen, einigen Fuhrwerksbesitzern und Pferdelenkern in Anbetracht der vielfach sehr beengten Gießener Derkehrsverhältnisse, eine anschauliche Einführung in die neue Verkehrsordnung zu geben. Es war erfreulich zu sehen, mit welcher Anteilnahme und Aufmerksamkeit die alten und jungen Volksgenossen an diesem Lehrgang mitgearbeitet haben.
Die Ausführungen des Polizeikommiffars Zimmer über die Reichsverkehrsordnung erscheinen so wichtig für alle Fußgänger, Radfahrer, Pferde- lenker und Kraftfahrer, daß sie im Interesse der Schadensverhütung und Verkehrsregelung in unterer Stadt hier im Auszug wiedergegeben feien:
Die Reichsunfallftatiftik im letzten Vierteljahr 1935 mit fast 40 000 Derkehrsunfällen von Personen sprechen hierfür ein beredte Sprache. .Fast täg- lich fallen zwei Menschenleben dem Verkehr zum Opfer. An diesen Unfällen sind Fahrzeuge jeder Art beteiligt, sehr zahlreich die Radfahrer.
Die Fußgänger sind zahlenmäßig höher an den Ursachen beteiligt, als die Fahrzeugführer, ein Beweis, daß der Fußgänger nicht die nölige Aufmerksamkeit im Verkehr aufwendet.
Die neue Derkehrsordnung sieht nun für die Zulassung am Verkehr einige Einschränkungen vor und bestimmt, daß behinderte Personen (Schwerhörige, Blinde, Körperbehinderte usw.) durch von den Behörden abgestempelte gelbe Armbinden kenntlich gemacht ober von verkehrsfähigen Hunden oder Führern (keinen Kindern) begleitet sein müssen. Führern von bespannten oder Kraftwagen kann, wenn sie Alkoholiker oder rauschgiftsüchtig sind, der Führerschein entzogen werden. Für die Führung von Kraftwagen bestehen besonders einschneidende Vorschriften. Asozialen Elementen (Dieben, Einbrechern, Betrügern) wird der Führerschein verweigert. Auch die Beschaffenheit der Fahrzeuge jeder Art ist hinsichtlich ihrer Verkehrstüchtigkeit,
der Bremssicherheit, der Beleuchtung, der Höhe und der Länge ihrer Ladelast streng geregelt.
Bemerkenswert ist die Bestimmung darüber, daß Fahrräder nicht auf Fußwegen und nicht dort abgestellt werden dürfen, wo sie den Verkehr beengen und z. B. die Bekleidung der Fußgänger beschädigen können.
Die Beachtung der Verkehrsvorschrislen ist ein Gebot der Rücksicht auf den Mitmenschen! Darum hat sich jeder Teilnehmer am Verkehr so zu verhalten, daß er keinen Mitmenschen schädigt oder mehr oder weniger im Verkehr behindert.
Daraus ergibt es sich, daß der Führer eines Fahrzeuges von feinem Führersitz aus freie Sicht haben muß, an Haltestellen der Straßenbahn nur dann vorbeifahren darf, wenn es der Platz zuläßt.
Ganz besonders wird vor der Unsitte des Anhängens an Fahrzeuge gewarnt. Solche Täter werden schwer bestraft. Radfahrer sollen einzeln hintereinander und nur dort, wo es die Straßenbreite und der Verkehr erlauben, höchstens zu Zweien nebeneinander fahren. Das freihändige Radfahren wird schwer bestraft. Fußgänger sollen die Fahrbahn nur auf dem kürzesten Weg überschreiten.
Für den Fährverkehr besteht ein Dorfahrtrecht, das in erster Linie derjenige hat, der von rechts kommt. Bei zwei verschiedenen Straßen hat es das Fahrzeug, das die Fernverkehrsstraße benutzt; zwischen Fuhrwerk und Kraftwagen ist das maschinell betriebene Verkehrsmittel bevorzugt. Den Der- kehrsschildern ist größte Beachtung zu schenken.
An Hand einer selbst geschaffenen Verkehrsminiatur, die die Straßenkreuzung am Sel- t e r s t o r zeigt, wurden praktische Verkehrsübun- gen vorgeführt, die den Erfolg des Lehrgangs unter Beweis stellten.
Nachdem die Teilnehmer selbst den Wert dieser Unterweisungen bestätigt und sick für die Ausführungen des Kommissars bedankt yatten, bewies dieser nochmals, daß die Radfahrer und Fußgänger die schlimmsten Verkehrssünder sind. Er ermahnte1 zur Ruhe und Besonnenheit im Verkehr, durch die allein vieler Schaden verhindert und wertvolles Menschenleben erhalten werden kann.
** Ein Wohnhausanbau mit Einrich- tung voy Läden ist gegenwärtig cn der Ecke Friedrichstraße/Wetzlarer Weg im Gange. Dieser Platz, der nach dem Abbruch von Nebengebäuden bisher einen wenig erfreulichen Anblick bot, wird durch den Erweiterungsbau wieder zu einem annehmbaren Bild der Straße werden. Im Erdgeschoß des Neubaues sollen Läden eingerichtet werden, die oberen Geschosse werden Wohnungen enthalten.
** Generalversammlung des Bauer- schen Gesangvereins. Gestern abend hielt der Bauersche Gesangverein seine Generalversammlung ab. Die Mitglieder nahmen zahlreich teil. Der Schriftführer erstattete nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden den Geschäftsbericht. Der Tätig-
keits- und der Rechnungsbericht zeigten einen günstigen Stand des Vereins. Im Verlauf der Versammlung wurde beschlossen, die Hundertjahrfeier des Gesangvereins „Eintracht" Hungen geschlossen zu besuchen. Der Vereinsfüyrer gab ferner einen ueberblick über die Mitgliederbewegung im vergangenen Jahre. An Stelle des aus dem Vorstand aus- geschiedenen Sangesbruders Edgar Borrmann wurde das langjährige Mitglied Peter Dunkel in den Vorstand berufen. Vereinsführer Ley schloß die Versammlung in der üblichen Weise.
** Kleine Unfälle. Der 13 Jahre alte Helmut Baumann von hier wurde mit einem Unterarmbruch, den er sich bei einem Sturz zugezogen hatte, in die Klinik eingeliefert. Der 32 Jahre alte
Johannes Lohmann aus Beltershain erlitt bei der Arbeit eine Schulter- und Rippenquetschung, die ebenfalls feine Ueberführung nach der Chirurgischen Klinik erforderlich machte.
Schöffengericht Gießen.
Der E. E. aus Flieden (Kreis Fulda) hatte sich wegen wissentlich übler Nachrede und falscher Anschuldigung au verantworten. Der Angeklagte hatte über einen Arzt, der feinen bald nach der Operation verstorbenen Stiefsohn operiert hatte, das Gerücht verbreitet, der Arzt habe sich bei der Ausstellung des Todesscheines der Fälschuna schuldig ge- macht. Er schrieb außerdem einen Brief an die Aerztekammer, in dem er die gegen den Arzt vargebrachten Behauptungen aufrechterhielt. In der gestrigen Hauptoerhandlung wurde der Angeklagte im Sinne der Anklage überführt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnis st rase von zwei Monaten und 14 Tagen.
Wegen Vergehens gegen die Reichsversicherungsverordnung wurde der A. S. in Butzbach zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte von den Löhnen feiner Arbeiter Krankenkassen- und Jnoalidenver- sicherungsbeiträge einbehalten, aber nicht abgeführt. Außerdem wurde der Angeklagte mit den Kosten des Verfahrens belastet.
Der Angeklagte I. N. aus Altenburg (Kreis Alsfeld) erschwindelte sich mit gefälschten Bescheinigungen seines Arbeitgebers in einem Schuhgeschäft in Alsfeld zwei Paar Schuhe sowie in einem weiteren Geschäft zwei Tafchenlarnpenbatterien. Außerdem entwendete er feinem Dienstherrn aus einer Kammer zwei Stucke Seife. Wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Diebstahls wurde der Angeklagte zu zwei Monaten und 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Da er in vollem Umfange geständig und noch nicht vorbestraft war, wurden ihm 57 Tage der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.
Der H. B. aus Gießen wurde wegen Zuwiderhandlung gegen die Steuergefetze zu einer Geldstrafe von 10 0 0 Mark, hilfsweise 50 Tagen Gefängnis, und zur Traaung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Der Angeklagte hatte die von ihm an den Löhnen feiner Arbeiter einbehaltenen Lohnsteuer- und Bürgersteuerbeträge nicht ordnungsgemäß abgeführt.
Rundfunkprogramm.
Samstag, 2. 2Uai:
6 Uhr: Choral — Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.45: Auf zum Staatsjugendtag. BDM.-Sport. 10: Schulfunk: „Das junge Deutschland". Deutsche Pimpfe in aller Welt. Aus der Arbeit des Auslandsamtes der RIF. 10.45: Nur Frankfurt: Gaunachrichten. 11: Hausfrau hör zu! 11.45: Sozialdienst. 12: Buntes Wochenende. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Buntes Wochenende. 14: Nachrichten. 14.10: „Wenn's Mailüfterl weht". 15: Wirtschaftsbericht. 15.15: HJ.-Funk. 16: Froher Funk für Alt und Jung. Dom Keller bis zum Dach. 18: Militärkonzert. 19.30: Zeitfunk: Wochenschau. 19.55: Ruf der Jugend. 20: Nachrichten. 20.10: Willkommen an der Saar. 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 22.20: Hörbericht aus den Betriebsfeiern.
Gas schafft Arbeit
Erfolgszahlen des Jahres 1935 in Gießen:
Bei der Gas-Verwendung
Stadt. Gas- und Wasserwerk
Gießen
Stadt. Biohumwerk
2728 A
152 Gas-Heißquells
132 Gas-Badeöfen
21 Gas-Heizöfen
700 Gasherde
141 Gas-Kocher
66 kombinierte Herde
Bei der Gas-Erzeugung
2770730 cbm Gas für Haushalt und Gewerbe
3864700 kg Gas-Koks für Hausbr. und Zentralheiz.
337770 kg Gas-Teer für Industrie u. Straßenbau
54600 kg schwefele.Ammoniakf.Landwirtschaft
82150 kg Biohum, Natur-Humusdünger
18 gewerbliche Gas-Großgeräte (f.Groß-Küchen, Metzgereien, Heißmangelbetriebe)
Bei der
Gas-Verteilung
6 600 Mtr. neue Straßenleitung
195 neue Hausanschlüsse
248 neue Messeranschlüsse
Unverbindliche Beratung in den 28 Mitgliedsgeschäften dur
Gas-Gemeinschaft Gießen
3 Gas-Geräte
gehören in jeden Haushalt:
Gas-Herd
zum Kochen — Backen — Braten — Grillen und Sterilisieren
Gas-Heißquell
für Warmwasserbereitung
für Haushalt, Beruf und Gewerbe
Gas-Kühlschrank
zur Frischhaltung von Lebensrnitteln und Herstellung von Eis
Auf Wunsch in bequemen Raten — bis 24 Monate
Gas-Koks
der billige rußfreie Brennstoff
für Hausbrand und Zentralheizungen
Gas-Teer
für Dach pappe und Straßenteerung
für Baugewerbe und chemische Industrie
Schwefelsaurer Ammoniak
der hochprozentige Stickstoffdünger für Garten und Landwirtschaft
Biohum
der wirksame Naturhumusdünger
für Feld-, Garten-, Obst- und Gemüsebau


