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dürfen nach der Arbeit der Ausspannung und in­neren Erholung, indem sie sich eine ganz andere Betätigung suchen. Aber mit diesen Rezepten ist die Frage Fluch oder Segen immer noch nicht beant­wortet. Diese Frage liegt ganz allein beim Menschen selbst. Es kommt ganz darauf an, ob wir von der Arbeit so abhängig werden, daß wir ganz in ihren Bann geraten und dadurch für alles andere Schöne und Gute den Sinn verlieren oder ob wir über der Sache stehen.

Zwei Worte aus der Heiligen Schrift können uns Wegweiser sein für unsere Einstellung zur Arbeit. Das Wort:Füllet die Erde und machet sie euch untertan" und das andere:Gott hat die Menschen geschaffen, daß sie ihn suchen." Haben wir Gott, dann haben wir den rechten Grund, dann gewinnt die Technik untergeordnete Bedeutung, sie ist dann Mittel zum Zweck, indem sie mit beiträgt zur Ver­herrlichung unseres Gottes.

L?as Ende des Trinkgeldes!

Ab 1. Mai einheitlicher Vedlenungszufchlag in ganz Deutschland.

RDD. Auf Grund einer Ermächtigung des Reichs- Wirtschaftsministeriums hat die Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Wir­kung ab 1. Mai für ganz Deutschland einen ein­heitlichen Bedienungsgeld-Zuschlag festgesetzt, mit dem die in vielen deutschen Fremdenoerkehrsge- bieten unterschiedlich gehandhabte Trinkgelderfrage gelöst worden ist. Der neue Zuschlag wird von allen gewerbsmäßigen Beherbergungsbetrieben zu dem angekündigten Grundpreis erhoben. Er be­trägt für Zimmer und Frühstück 10 v. H. bis höchstens 15 v. H., für die übrigen Mahlzeiten und sonstigen Verzehr 10 v. H. Mit dem Zuschlag, der gesondert erhoben werden muß, also nicht im geforderten Betrag z. B. für Uebernachtuna, Frühstück und Bedienung enthalten sein darf, sind alle Leistungen innerhalb des Beherbergungs­vertrages abgegolten. Besondere Zuschläge, wie etwa für Heizung, Licht und Stiefelputzen, dürfen nicht mehr erhoben werden. Zur Leistung im Rahmen des Beherbergungsvertrages gehört das Putzen von einem Paar Schuhen pro Gast und Tag. Zusätzliche Behandlung der Sportgeräte und Schuhe beispielsweise in den Wintersporthotels, sowie der Gepäcktransport und Botengänge außer­halb des Hauses werden als Sonderleistungen be­trachtet und auch gesondert in Rechnung gestellt.

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** Universitäts-Personalien. Von der Pressestelle der Universität Gießen wird uns mitge- teilt: Prof. Dr. Robert Wetzel von der Universität Würzburg ist vom Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung be­auftragt worden, an der Medizinischen Fakultät der Universität Gießen die Vertretung von Prof. Becher (Lehrstuhl für Anatomie) wahrzunehmen. Ferner wurde Prof. Dr. Friedrich Mauz von der Univer­sität Marburg mit der Vertretung der durch das Ausscheiden des Professor Dr. Hoffmann freigewor­denen Professur für Psychiatrie und Nervenkrank­heiten in der Medizinischen Fakultät der Universität Gießen beauftragt.

** E i n Achtzigjähriger. Der Rentner Wilhelm Wagner, Steinstraße 43 wohnhaft, voll­endet am Freitag, 1. Mai, in körperlicher und gei­stiger Frische sein 80. Lebensjahr.

Sicherheit im Straßenverkehr!

Aus einem Lehrgang der Deutschen Arbeitsfront.

Daß das Richtiggehen und Richtigfahren bei dem heute so großen Verkehr und der Vielültigkeit der Fahrzeuge und Fahrstraßen auch für den geübten Fahrer und vor allem für den Fußgänger keine Kleinigkeit ist, stellte der jetzt zum Abschluß ge- kommens Lehrgang für Dertehrswerker, den das Amt für Arbeitsschule der DAF. veranstaltete, sehr deutlich vor Augen. Polizeikommissar Zimmer mit seinen Beamten hatte sich der Mühe unter­zogen, einigen Fuhrwerksbesitzern und Pferdelenkern in Anbetracht der vielfach sehr beengten Gießener Derkehrsverhältnisse, eine anschauliche Einführung in die neue Verkehrsordnung zu geben. Es war erfreulich zu sehen, mit welcher Anteilnahme und Aufmerksamkeit die alten und jungen Volksgenossen an diesem Lehrgang mitgearbeitet haben.

Die Ausführungen des Polizeikommiffars Zim­mer über die Reichsverkehrsordnung erscheinen so wichtig für alle Fußgänger, Radfahrer, Pferde- lenker und Kraftfahrer, daß sie im Interesse der Schadensverhütung und Verkehrsregelung in unte­rer Stadt hier im Auszug wiedergegeben feien:

Die Reichsunfallftatiftik im letzten Vierteljahr 1935 mit fast 40 000 Derkehrsunfällen von Perso­nen sprechen hierfür ein beredte Sprache. .Fast täg- lich fallen zwei Menschenleben dem Verkehr zum Opfer. An diesen Unfällen sind Fahrzeuge jeder Art beteiligt, sehr zahlreich die Radfahrer.

Die Fußgänger sind zahlenmäßig höher an den Ursachen beteiligt, als die Fahrzeugführer, ein Beweis, daß der Fußgänger nicht die nölige Aufmerksamkeit im Verkehr aufwendet.

Die neue Derkehrsordnung sieht nun für die Zu­lassung am Verkehr einige Einschränkungen vor und bestimmt, daß behinderte Personen (Schwer­hörige, Blinde, Körperbehinderte usw.) durch von den Behörden abgestempelte gelbe Armbinden kenntlich gemacht ober von verkehrsfähigen Hun­den oder Führern (keinen Kindern) begleitet sein müssen. Führern von bespannten oder Kraftwagen kann, wenn sie Alkoholiker oder rauschgiftsüchtig sind, der Führerschein entzogen werden. Für die Führung von Kraftwagen bestehen besonders ein­schneidende Vorschriften. Asozialen Elementen (Die­ben, Einbrechern, Betrügern) wird der Führerschein verweigert. Auch die Beschaffenheit der Fahrzeuge jeder Art ist hinsichtlich ihrer Verkehrstüchtigkeit,

der Bremssicherheit, der Beleuchtung, der Höhe und der Länge ihrer Ladelast streng geregelt.

Bemerkenswert ist die Bestimmung darüber, daß Fahrräder nicht auf Fußwegen und nicht dort ab­gestellt werden dürfen, wo sie den Verkehr beengen und z. B. die Bekleidung der Fußgänger beschä­digen können.

Die Beachtung der Verkehrsvorschrislen ist ein Gebot der Rücksicht auf den Mitmenschen! Darum hat sich jeder Teilnehmer am Verkehr so zu verhalten, daß er keinen Mitmenschen schädigt oder mehr oder weniger im Verkehr behindert.

Daraus ergibt es sich, daß der Führer eines Fahrzeuges von feinem Führersitz aus freie Sicht haben muß, an Haltestellen der Straßenbahn nur dann vorbeifahren darf, wenn es der Platz zuläßt.

Ganz besonders wird vor der Unsitte des An­hängens an Fahrzeuge gewarnt. Solche Täter wer­den schwer bestraft. Radfahrer sollen einzeln hinter­einander und nur dort, wo es die Straßenbreite und der Verkehr erlauben, höchstens zu Zweien nebeneinander fahren. Das freihändige Radfahren wird schwer bestraft. Fußgänger sollen die Fahrbahn nur auf dem kürzesten Weg überschreiten.

Für den Fährverkehr besteht ein Dorfahrtrecht, das in erster Linie derjenige hat, der von rechts kommt. Bei zwei verschiedenen Straßen hat es das Fahrzeug, das die Fernverkehrsstraße benutzt; zwi­schen Fuhrwerk und Kraftwagen ist das maschinell betriebene Verkehrsmittel bevorzugt. Den Der- kehrsschildern ist größte Beachtung zu schenken.

An Hand einer selbst geschaffenen Verkehrsminia­tur, die die Straßenkreuzung am Sel- t e r s t o r zeigt, wurden praktische Verkehrsübun- gen vorgeführt, die den Erfolg des Lehrgangs unter Beweis stellten.

Nachdem die Teilnehmer selbst den Wert dieser Unterweisungen bestätigt und sick für die Ausfüh­rungen des Kommissars bedankt yatten, bewies die­ser nochmals, daß die Radfahrer und Fuß­gänger die schlimmsten Verkehrssün­der sind. Er ermahnte1 zur Ruhe und Besonnen­heit im Verkehr, durch die allein vieler Schaden verhindert und wertvolles Menschenleben erhalten werden kann.

** Ein Wohnhausanbau mit Einrich- tung voy Läden ist gegenwärtig cn der Ecke Friedrichstraße/Wetzlarer Weg im Gange. Dieser Platz, der nach dem Abbruch von Nebengebäuden bisher einen wenig erfreulichen Anblick bot, wird durch den Erweiterungsbau wieder zu einem an­nehmbaren Bild der Straße werden. Im Erdgeschoß des Neubaues sollen Läden eingerichtet werden, die oberen Geschosse werden Wohnungen enthalten.

** Generalversammlung des Bauer- schen Gesangvereins. Gestern abend hielt der Bauersche Gesangverein seine Generalversamm­lung ab. Die Mitglieder nahmen zahlreich teil. Der Schriftführer erstattete nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden den Geschäftsbericht. Der Tätig-

keits- und der Rechnungsbericht zeigten einen gün­stigen Stand des Vereins. Im Verlauf der Ver­sammlung wurde beschlossen, die Hundertjahrfeier des GesangvereinsEintracht" Hungen geschlossen zu besuchen. Der Vereinsfüyrer gab ferner einen ueberblick über die Mitgliederbewegung im vergan­genen Jahre. An Stelle des aus dem Vorstand aus- geschiedenen Sangesbruders Edgar Borrmann wurde das langjährige Mitglied Peter Dunkel in den Vorstand berufen. Vereinsführer Ley schloß die Versammlung in der üblichen Weise.

** Kleine Unfälle. Der 13 Jahre alte Hel­mut Baumann von hier wurde mit einem Unter­armbruch, den er sich bei einem Sturz zugezogen hatte, in die Klinik eingeliefert. Der 32 Jahre alte

Johannes Lohmann aus Beltershain erlitt bei der Arbeit eine Schulter- und Rippenquetschung, die ebenfalls feine Ueberführung nach der Chirurgischen Klinik erforderlich machte.

Schöffengericht Gießen.

Der E. E. aus Flieden (Kreis Fulda) hatte sich wegen wissentlich übler Nachrede und falscher An­schuldigung au verantworten. Der Angeklagte hatte über einen Arzt, der feinen bald nach der Opera­tion verstorbenen Stiefsohn operiert hatte, das Ge­rücht verbreitet, der Arzt habe sich bei der Ausstel­lung des Todesscheines der Fälschuna schuldig ge- macht. Er schrieb außerdem einen Brief an die Aerztekammer, in dem er die gegen den Arzt var­gebrachten Behauptungen aufrechterhielt. In der ge­strigen Hauptoerhandlung wurde der Angeklagte im Sinne der Anklage überführt. Das Gericht verur­teilte ihn zu einer Gefängnis st rase von zwei Monaten und 14 Tagen.

Wegen Vergehens gegen die Reichsversicherungs­verordnung wurde der A. S. in Butzbach zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte von den Löhnen feiner Arbeiter Krankenkassen- und Jnoalidenver- sicherungsbeiträge einbehalten, aber nicht abgeführt. Außerdem wurde der Angeklagte mit den Kosten des Verfahrens belastet.

Der Angeklagte I. N. aus Altenburg (Kreis Alsfeld) erschwindelte sich mit gefälschten Bescheini­gungen seines Arbeitgebers in einem Schuhgeschäft in Alsfeld zwei Paar Schuhe sowie in einem weite­ren Geschäft zwei Tafchenlarnpenbatterien. Außer­dem entwendete er feinem Dienstherrn aus einer Kammer zwei Stucke Seife. Wegen Urkunden­fälschung, Betrugs und Diebstahls wurde der An­geklagte zu zwei Monaten und 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Da er in vollem Um­fange geständig und noch nicht vorbestraft war, wurden ihm 57 Tage der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.

Der H. B. aus Gießen wurde wegen Zuwider­handlung gegen die Steuergefetze zu einer Geld­strafe von 10 0 0 Mark, hilfsweise 50 Tagen Gefängnis, und zur Traaung der Kosten des Ver­fahrens verurteilt. Der Angeklagte hatte die von ihm an den Löhnen feiner Arbeiter einbehaltenen Lohnsteuer- und Bürgersteuerbeträge nicht ord­nungsgemäß abgeführt.

Rundfunkprogramm.

Samstag, 2. 2Uai:

6 Uhr: Choral Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.45: Auf zum Staatsjugendtag. BDM.-Sport. 10: Schulfunk: Das junge Deutschland". Deutsche Pimpfe in aller Welt. Aus der Arbeit des Auslandsamtes der RIF. 10.45: Nur Frankfurt: Gaunachrichten. 11: Haus­frau hör zu! 11.45: Sozialdienst. 12: Buntes Wochenende. 13: Nachrichten (auch aus dem Sende­bezirk). 13.15: Buntes Wochenende. 14: Nachrichten. 14.10:Wenn's Mailüfterl weht". 15: Wirtschafts­bericht. 15.15: HJ.-Funk. 16: Froher Funk für Alt und Jung. Dom Keller bis zum Dach. 18: Militär­konzert. 19.30: Zeitfunk: Wochenschau. 19.55: Ruf der Jugend. 20: Nachrichten. 20.10: Willkommen an der Saar. 22: Nachrichten (auch aus dem Sende­bezirk). 22.20: Hörbericht aus den Betriebsfeiern.

Gas schafft Arbeit

Erfolgszahlen des Jahres 1935 in Gießen:

Bei der Gas-Verwendung

Stadt. Gas- und Wasserwerk

Gießen

Stadt. Biohumwerk

2728 A

152 Gas-Heißquells

132 Gas-Badeöfen

21 Gas-Heizöfen

700 Gasherde

141 Gas-Kocher

66 kombinierte Herde

Bei der Gas-Erzeugung

2770730 cbm Gas für Haushalt und Gewerbe

3864700 kg Gas-Koks für Hausbr. und Zentralheiz.

337770 kg Gas-Teer für Industrie u. Straßenbau

54600 kg schwefele.Ammoniakf.Landwirtschaft

82150 kg Biohum, Natur-Humusdünger

18 gewerbliche Gas-Großgeräte (f.Groß-Küchen, Metzgereien, Heißmangelbetriebe)

Bei der

Gas-Verteilung

6 600 Mtr. neue Straßenleitung

195 neue Hausanschlüsse

248 neue Messeranschlüsse

Unverbindliche Beratung in den 28 Mitgliedsgeschäften dur

Gas-Gemeinschaft Gießen

3 Gas-Geräte

gehören in jeden Haushalt:

Gas-Herd

zum Kochen Backen Braten Grillen und Sterilisieren

Gas-Heißquell

für Warmwasserbereitung

für Haushalt, Beruf und Gewerbe

Gas-Kühlschrank

zur Frischhaltung von Lebensrnitteln und Herstellung von Eis

Auf Wunsch in bequemen Raten bis 24 Monate

Gas-Koks

der billige rußfreie Brennstoff

für Hausbrand und Zentralheizungen

Gas-Teer

für Dach pappe und Straßenteerung

für Baugewerbe und chemische Industrie

Schwefelsaurer Ammoniak

der hochprozentige Stickstoffdünger für Garten und Landwirtschaft

Biohum

der wirksame Naturhumusdünger

für Feld-, Garten-, Obst- und Gemüsebau