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ves Worteseinreihen^ kann. Wenn wir oben dasOriginal" Pilsener Bier in die Tabelle setzen, so hat das seinen Grund darin, um den Typ" in seiner ausgeprägtesten Form vorzufüh- ren. Jeder von uns weiß aber, daß wir heute eine ganze Reibe deutscher Pilsener Biere haben, die ungefähr die gleichen Qualitäten wie das Originalpilsener besitzen. Abgesehen von der recht­lichen Situation, die vor ungefähr Jahresfrist durch einen sehr langwierigen Prozeß geklärt wurde, der von den deutschen Brauereien gegen die Pilsener gewonnen wurde, haben uns die

deutschen Chemiker zuKrise rem" Pilsener oerholfen: und zwar kommt es für die Pilsener Biere auf ganz bestimmte Wasserqualitäten an, die wir uns heute beliebig Herstellen können. Auf dem Reichstreffen der Chemiker spielten diese Fragen auch in diesem Jahre in einem viel be­achteten Dortrage von Professor H. Luers eine Rolle. Die chemische Forschung hat gezeigt, daß Wasser mit kohlensauren Salzen den Säuerungs­grad, der entscheidend ist für die Vorgänge des Bierbrauens, herabsetzt, wodurch nicht nur die Farbe des Bieres beeinflußt wird, sondern auch

die Hopfenblttere, die rauh und unedel wird, ebenfalls leidet der Eiweißabbau, der durch kohlensaure Wässer erschwert wird. Für den Münchener Biertyp eignen sich nun diese kohlen­sauren Wässer, für Pilsener Biere werden aber gerade die entgegengesetzten Eigenschaften erfor­dert, die wir bei ungeeigneten Wässern durch Zu­satz von Milchsäure, teilweise auch durch Zusatz von, gebranntem Kalk, dessen Menge auf Grund der Wasseranalyse genau berechnet wird, erreichen.

Der Zentralverband der Haus- und Grundbesitzer lagt in Kiel.

Kiel, 28. August. (DRB.) Der Zentralver­band deutscher Haus- und Grundbesitzervereine a. V. hält in Kiel seine 57. Jahrestagung ab, zu der über 1500 Teilnehmer aus allen Teilen des Reiches eingetroffen sind. Rach einer Kranznieder­legung am Ehrenmal durch den Präsidenten u 5, fand im Rathause eine Begrüßung durch Oberbürgermeister Behrens statt. Der Oberbürgermeister wies auf die Tatsache hin, daß Kiel durch das Arbeitsbeschaffungsprogramm des Führers zu neuer Blüte emporsteige. Zwei bren­nende Fragen seien für die Gemeinde zu lösen: die Schaffung von Wohnraum und die gerechte Miete. Diese Fragen könnten nur durch enge Zusammenarbeit auf dem Boden nationalsozialistischer Gerechtigkeit gelöst werden. Präsident Tribius dankte der Stadt Kiel und hieß die Tagungsteilnehmer herzlich willkommen. Ein Telegramm an den Füh­rer, in dem die Einsatzbereitschaft des deutschen Hausbesitzes betont wird, und das Antworttele­gramm des Führers wurden von der Versamm­lung mit großem Beifall ausgenommen. Ferner wurde ein Telegramm des Reichshandwerksmei­sters Schmidt verlesen, in dem die Zusam­menarbeit zwischen Hausbesitz und Handwerk gewürdigt wird.

Auf der Arbeitstagung am Freitagnachmittag be­handelte Ministerialrat Dr. B l ü m i ch vom Reichs­finanzministerium Fragen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Bürgersteuer. Bei der Ein - kommensteuer bilden auf der Einnahmenseite des Hausbesitzers vor allem die Zuschüsse der öffentlichen Hand und der Mieter und die Bemessung des R u tz u n g s w e r t e s der eigenen Wohnung vielfach Anlaß zu Mei­nungsverschiedenheiten zwischen Steuerbehörde und Hausbesitzer. Der Vortragende wies auf eine be­vorstehende Neuregelung hin, die an den zuletzt fest- gestellten Einheitswert für das Eigenheim anknüp- fen wird. Im Mittelpunkt des Vortrages standen Fragen, die die A u s g a b e n s e i t e des Haus- desitzes betreffen. Begriff und Umfang des E r - haltungsaufwandes, den der Hausbesitzer voll im Jahre der Ausgabe obziehen darf, der Kreis der Verwaltungsausgaben und Grundlage für Höhe der Absetzungen für Abnutzung wurden eingehend dargelegt. Besondere Beachtung fanden die Aus­führungen über die Wendung in der Rechtsprechung bezüglich der Absetzungen bei besonderen Anlagen, die künftig als Teil des Gebäudes an­gesehen und nur mit dem Gebäude abgesetzt werden können, während sie bisher als besondere Wirt­schaftsgüter auch einer besonderen Absetzung unter­lagen.

Auf dem Gebiet der ©eroerbefteuer, deren Neugestaltung ebenso wie die der Grund­steuer bevorsteht, streifte der Vortragende die künftige Neuregelung hinsichtlich der Dauerschuld­zinsen (Hypothekenzinsen) und der Gewerbesteuer- pllicht der Grundstücksgesellschaften. Bei der Bürgersteuer hat die 1935 eingeführte B e - Steuerung nach dem Vermögen bei den Grundvermögen insofern zu Härten geführt, als hierbei die Schulden nicht abgezogen werden dür­fen, so daß ein Hausbesitzer, der ein Grundstück im Werte von 100 000 RM besitzt, auf dem 70 000 RM Hypotheken lasten, nach einem Ver­mögen von 100 000 RM zu Bürgersteuer heran- zuziehen ist. Für die Zukunft müssen die darin liegenden Härten beseitigt werden.

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Der Leiter der Hauptabteilung des Reichs-Ar­beitsministeriums für Siedlungswesen, Wohnungs­wesen und Städtebau, Ministerialrat Dr. Knoll, führte aus, daß das Siedlungs-, Wohnungs- und 'Bauwesen nicht schlechtweg derfreien Wirtschaft" überlassen werden könne, da hier wichtige bevölke­rungspolitische, soziale und hygienische Belange be­rührt würden: ebenso verkehrt sei es aber auch, das gesamte Bauwesen in die öffentliche Hand zu überführen. Vielmehr sei auch hier der Grundsatz der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik anzu­wenden: Privatwirtschaft gelenkt und geführt vom Reich im Sinne der Einordnung in die Ziele der Volksgemeinschaft. Der Redner warnte eindringlich vor einer Wiederholung des Fehlers früherer Zeiten, am dringenden Be­darf vorbeizubauen, und zeigte, daß auch jetzt Anzeichen dafür bestehen, namentlich in dem übermäßigen Anwachsen des Baues von größeren Eigenheimen und Mietskasernen. Eine restlose toub= ventionswirtschaft aus öffentlichen Mitteln sei zu verwerfen, eine Durchführung der notwendigen Bauten lediglich mit den Mitteln der Privatwirt­schaft sei aber bei der derzeitigen Lage der Preist und Löhne nicht möglich. Gerade die volkspolitisch wichtigsten Bauten würden ohne Unterstützung der Allgemeinheit nicht zu erstellen sein. Aufgabe der Wohnungs- und Siedlungspolitik sei es dafür zu sorgen, daß diese Unterstützung d a s r e ch t e Aus­maß erhalte und daß dabei die Gefahren vermie­den würden, welche ein unterstützendes Eingreifen der öffentlichen Hand im Bauwesen leicht mit sich bringe. *

Ministerialrat Dr. Paetzold vom Reichsjust^- minifterium führte überDie nationalsozialistische

Zinssenkungs-Gesehgebung" im wesent­lichen folgendes aus: Die nationalsozialistische Zins­politik war bestimmt durch die Aufgaben, der neuen Wirtschaftspolitik alle Kräfte mobil zu machen für das Aufbauwerk des Führers. So galt es, auch die natürliche Kräfte des Kapital­marktes wieder zu beleben. Dieser Zielsetzung entsprach es, wenn sich die Wirtschaftsführung ent­schloß, den Zinsabbau nicht durch weitere unmittel­bare Eingriffe des Gesetzgebers in die Schuldver­hältnisse, sondern organisch, also als natürliche Frucht einer wiedergesundenden Wirtschaft, zu er­langen. Der Weg führte zu dem Erfolg der frei­willigen Zinskonversion von Anfang 1935, die in einem weiten Bereich des Hypothekar­kredits zu einer Ermäßigung des Zinses auf 4% v. H. führte. Für die Landwirtschaft wurde der Zins durch besondere gesetzliche Maßnahmen, die auf die Sicherung der Ernährung des Volkes Rück­sicht zu nehmen hatten, auf 4 bis 4XA v. H. gesenkt. Nicht erfaßt von der Zinskonversion waren im wesentlichen nur die Privathypotheken. Diese Lücke schloß das Gesetz vom 2. Juli 1936. Auch dieses

Gesetz erstrebt eine freiwillige Ermäßigung des Hypothekenzinses auf den angemessenen Satz, für dessen Bemessung Richtlinien gegeben sind. Den Aufwertungsgläubigern bleibt grundsätzlich der bis­herige gesetzliche Zins von 6 v. H. wegen des Ka­pitalverlustes, den sie durch die Geldentwertung er­litten haben, erhalten. Doch greift das Gesetz in den Fällen ein, in denen der Aufwertungsgläubiger, obwohl er keinen erheblichen Kapitalverlust erlitten hat, den Schuldner in unbilliger Weife an dem Aufwertungszins festhält. Die Entlastung, die der Schuldner erlangt hat, ist am besten genutzt, wenn sie dazu verwendet wird, schwebende hypothekarische Schulden in die für die Bodenbeleihung günstigste Beleihungsform, in Tilgungshypotheken umzuwan­deln. Beide Parteien des Schuldverhältnisses müssen sich leiten lassen von der Erkenntnis: Jedes einzelne Schuldverhältnis, jede Bodenbeleihung, jedes Ka­pital, ist mit der Gesamtwirtschaft verbunden und in den Dienst des großen nationalen Aufbauwerkes gestellt, von dessen Fortschritten jeder Tag neue Kunde bringt.

Aendewng der Korperschastssteuer.

Berlin, 28. Ang. (DNB.) Die Reichsregierung hal soeben ein Gesetz verabschiedet, wonach die körperfchaftssleuer für das Jahr 1936 um ein Viertel und ab 1937 um die Hälfte der bisherigen Sähe erhöht wird. Um die Vorauszahlungen, die noch in diesem Jahr zu entrichten sind, der voraussicht­lich endgültigen Jahressteuerschuld für 1936 anzu­passen, erhöhen f i ch die am 10. September 1936 und am 10. Dezember 1936 fällig werdenden Vorauszahlungen je um die Hälfte. 7Nit Rück­sicht auf die kurze Frist, die zwischen der Veröffent­lichung des Gesetzes und dem Vorauszahlungszeit­punkt vom 10. September 1936 liegt, wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, wenn der Betrag, um den die Vorauszahlung auf den 10. September 1936 durch das neue Gesetz erhöht ist, bis zum 2 4. September 1 9 3 6 ent­richtet wird. Die Vergünstigung gilt nicht für den Teil des Vorauszahlungsbetrages, der nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften bis zum 10. September 1936 zu entrichten gewesen wäre.

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Die Erhöhung der Körperschaftssteuer ist fiskalisch bedingt, allgemeinpolitisch notwendig und steuer- politisch gerechtfertigt. Das Steueraufkom­men hat sich in den letzten drei Jahren in Ver­bindung mit den umfassenden Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen der Reichsregierung und der starken Wirtschaftsbelebung durchaus günstig ent­wickelt. Die laufenden Steuereinnahmen haben den Voranschlag überstiegen. Die Ausgaben des Reiches zur Abdeckung von Fehlbeträgen früherer Jahre, zur Abdeckung der Vorbelastun­gen aus den verschiedenen Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen und zur Durchführung der großen nationalpolitischen Aufgaben, die durch das Lebensrecht der Nation bedingt sind, erfordern jedoch große Mittel. Das finanzpolitische Ziel der 'Reichsregierung ist, die Deckung dieser Ausgaben auf eine völlig ge­sicherte Grundlage zu stellen. Diesem er­strebten Ziel, die laufenden Ausgaben zu decken und sicherzustellen, das in den vergangenen Jahren für die Etats der Länder und Gemeinden bereits in weitestem Umfang erreicht worden ist, dient in Verbindung mit der allgemeinen Entwicklung des Steueraufkommens die jetzt beschlossene Steuer­erhöhung.

Konnte diese Ziel endgültig nur durch eine Lastenerhöhung erreicht werden, so kam es darauf an, die sozialgerechte st e und wirtschaft­lich zweckmäßig st e Form der Mehrbelastung zu finden. Diese Form war in der Erhöhung der Körperschaftssteuer zu erblicken. Die Körperschafts­steuer ist die Einkommen st euer der Kapi­talgesellschaften, der Personenvereinigun­gen und Vermögensmassen, insbesondere also der Aktiengesellschaften und der Gesellschaften m. b. H. Sie betrug bisher 20 v. H. Demgegenüber ist die Einkommensteuer der natürlichen Personen bis zu 5 0 v. H. g e st a f f e l t. Infolgedessen sind schon beim Steuersatz die Körperschaften gegenüber den natür­lichen Personen b e g ü n st i g t. Daneben zahlen die natürlichen Personen noch Bürger st euer und Kirchensteuer. Auch bei den offenen Handels­gesellschaften, deren Gesellschafter persönlich (un­eingeschränkt) haften, und den Kommanditn?sell- schaften, bei denen ebenfalls ein Teil der Gesell­schafter persönlich haftet, unterliegt ebenso wie beim Einzelkaufmann der gesamte G e - w i n n den gestaffelten Steuersätzen der Einkom­mensteuer. Daraus ergibt sich auch den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesell­schaften gegenüber die Begünstigung der in anonymer Form befindlichen Kapitalgesellschaften.

Es ist zwar nicht zu verkennen, daß die Besteue­rung der Körperschaften zu einer doppelten

Belastung führt. Diese tritt ein, wenn der Gewinn, der bei Der Kapitalgesellschaft bereits besteuert ist, an die Gewinnberechtigten ausgeschüttet wird und dann bei den Empfängern der Einkom­men st euer unterliegt. Tatsächlich sammeln jedoch viele Kapitalgesellschaften in einer Zeit des Wirtschaftsaufschwungs einen sehr erheblichen Teil ihrer Gewinne an. Sie schütten sie zu einem gro­ßen Teil nicht aus. Nicht ausgeschüttete Gewinne werden jedoch nur durch den einheitlichen Steuer­satz von 20 v. H. erfaßt. Bei Einzelkaufleutcn, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesell­schaften werden die Gewinne, und zwar auch die nicht ausgeschütteten, restlos durch den Ein - fommenfteuertarif erfaßt, der bis zu 50 v. H. gestaffelt ist. Diese Tatsache verleitet Ein­zelkaufleute, offene Handelsgesellschaften und Kom­manditgesellschaften immer mehr zu dem Gedanken, ihre Unternehmen in eine G. m. b. H. oder AG. umzuwandeln. Solche Umwandlungsbestrebun­gen laufen jedoch den Grundsätzen des Nationalso­zialismus zuwider. Der Anreiz, aus Steuerer­sparnisgründen die Form der anonymen Gesell­schaft zu wählen, soll durch die Erhöhung der Kör­perschaftssteuer sehr erheblich abgeschwächt werden. Die Form der Kapitalgesellschaft .unb da­mit die Form der Anonymität und der Ausschlie­ßung der persönlichen Haftung der Gesellschafter soll nur in den wenigen Fällen gewählt werden, in denen sie aus volkswirtschaftlichen Gründen gerecht­fertigt ist.

Die meisten Kapitalgesellschaften gehören zu den­jenigen Unternehmen, die in der letzten Zeit b e - deutende Gewinne erzielt haben, die sich vielfach auch noch im Steigen befinden. Das zeigt sich zum Teil auch in der Erhöhung von Bezü­gen, die sich in vielen Fällen nach der Höhe des Gewinnes bestimmen. Die Erhöhung der Körper­schaftssteuer wird in Verbindung mit den zur Ver­meidung einer ungesunden Dividendenpolitik getrof­fenen Maßnahmen einer unerwünschten Entwick­lung der Aktienkurse entgegenwirken. Die Maß­nahme dient mithin der Herstellung steuerlicher Gleichmäßigkeit, sie widerspricht nicht den Belangen der deutschen Volkswirtschaft und sie ist notwendig, um die Erfüllung der großen dem Reich obliegen­den Aufgaben finanziell zu sichern.

MerseebooMollMSaHwebel

Berlin, 28. Aug. (DRB.) Der Führer unb Reichskanzler hat befohlen, daß die demnächst zu bildende zweite Unterseebootsflot- title zum ehrenden Gedächtnis des am 2.12.1917 gefallenen U-Bootskommandanlen Oberleutnant zur See Sathwedet den BarnenUnterseeboots- ftottille Saltzwedel" erhält.

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Oberleutnant zur See Saltzwedel stammte aus einer pommerschen Pfarrerfamilie und ver­brachte seine Jugendjahre in Stettin. 1908 trat er in die kaiserliche Marine ein. Er erhielt die plan­mäßige Seeoffiziersausbildung. Zu Beginn des Krieges befand er sich auf dem Linienschiff ..Kaiser", wurde aber schon im Sommer 1915 der U-Boots­waffe zugeteilt. Am 29. September 1915 erhielt er sein erstes Kommando als U-Bootskommandant auf dem Unterseeboot UB 9, das er zwei Monate lang führte. Im Januar 1916 übernahm er das Unterseeboot UB 10 und führte in den folgenden Jahren die Unterseeboote UC 10, UB 17, UC 11, UC 21, UC 71 und UB 81, die alle der U - B o o t s - flottilleFlandern" zugeteilt waren. Mit diesen Booten führte Saltzwedel erfolgreiche Minen­unternehmungen im englischen Kanal durch.

In zahlreichen Unternehmungen gegen den feind­lichen Handel versenkte er bis Ende 1917 insgesamt etwa 179 000 Tonnen Schiffsraum, eine Leistung, die um so höher einzuschätzen ist, als sie mit ver­

hältnismäßig kleinen und schwachen Unterseebooten erzielt wurde. Nachdem Saltzwedel am 29. März 1917 mit dem Ritterkreuz mit Schwertern des Hausordens von Hohenzollern ausgezeichnet worden war, wurde ihm am 20. August 1917 der Orden Pour le Merite verliehen.

Am Abend des 2. Dezember 1917 lief UB 81 im englischen Kanal auf eine tief stehende Mine, die schwere Zerstörungen im Boot hervorrief. Es ge­lang, das Boot für kurze Zeit an die Oberfläche zu bringen. Sieben Mann der Besatzung konnten sich durch das aus dem Wasser ragende Torpedobugrohr retten und sich auf einem in der Nähe befindlichen englischen Bewachunasfahrzeug in Sicherheit brin­gen. Die übrige Besatzung sand mit ihrem Kom­mandanten den Seemannstod.

Kleine politische Nachrichten.

Der Führer traf in Bayreuth ein und wohnte der Lohengrinaufführung im Festspielhaus^ bei.

Der Führer und Reichskanzler hat den Generalkonsul i. e. R. F r h r. v. Ow-Wachen- d o r f zum Gesandten in Kairo ernannt.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat die Rück* reife nach Berlin angetreten. Dor feiner Ab­reise stattete er dem französischen Ministerpräsiden­ten einen längeren Abschiedsbesuch ab. Auf dem Flughafen Le Bourget hatten sich neben dem Bot­schafter Graf Welczeck der französische Wirtschafts­minister B a st i d sowie der Direktor der Bank von Frankreich, L a b e y r i e, eingefunden.

Der Erste Lord der britischen Admiralität S i r Samuel Hoare traf auf der Admiralitätsjacht Enchantreß" in Malta ein. Von Malta aus wird der Erste Lord der Admirälität weitere Stütz­punkte der britischen Mittelmeerflotte besuchen.

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Wie aus türkischer Quelle verlautet, soll die Mög­lichkeit eines baldigen Besuches des engli­schen Königs in der Türkei bestehen. Der König beabsichtige eine Besichtigung der Schlacht- f e l d e r auf der Halbinsel Gallipoli und eine Ehrung der englischen Kriegergräber. Wahrscheinlich werde anschließend ein Besuch Istanbuls sowie ein Zusammentreffen mit Atatürk erfolgen.

Kunst und Wissenschaft.

Oer Goethepreis für Georg Kolbe.

Im Frankfurter Goethehaus fand am Freitag die feierliche Ueberreichung des Goetheprei- s e s an den Bildhauer Professor Dr. e. h. Georg Kolbe statt. Zu der Feier hatten sich die Mit­glieder des Verwaltungsrates des Frankfurter Goethepreises und des Freien Deutschen Hochstiftes sowie zahlreiche Vertreter der Partei und der Be­hörden und eine Reihe schaffender Künstler einge­funden. Bürgermeister Linder richtete an den Künstler eine herzliche Begrüßungsansprache, in der er darauf Hinweisen konnte, daß heute zum zehnten Male der Goechepreis der Stadt Frankfurt ver­liehen werde, und zwar an einen Künstler, der, wie es die Satzungen der Stiftung verlangten, sich be­reits einen Namen in der Welt gemacht habe und der sich dem Andenken Goethes als würdig erweise. Bürgermeister Linder betonte, daß auch die Stadt Frankfurt in dem glücklichen Besitz einer ganzen Reihe Kolbescher Werke sei und damit bereits zu erkennen gegeben habe, daß sie das Schaffen des Goethepreisträgers zu schätzen wisse.Kolbe", so betonte er,setzt der leidenschaftlichen Dramatik Rodins Herbheit und schwebende Anmut entgegen. Er ist das Sinnbild deutschen Geistes. Das reiche Geschenk seiner unermeßlichen Begabung hat Georg Kolbe uns fruchtbar gemacht. Möge sein Ringen um Sinnbild und Gestalt uns noch weitere reich­liche Früchte tragen." Dann überreichte der Bür­germeister Professor Kolbe die Ehrenurkunde, die folgenden Text aufweist:Die Ehrung gilt dem deutschen Meister, dessen Bildwerke Sinnbilder jenseits aller zeitlichen Bindungen sind und sich gleichermaßen durch Herbheit wie durch schwebende Anmut auszeichnen. Diese in großen und schweren Zeiten so selten erreichte An­mut zeugt zugleich für die Verbundenheit mit Goetheschem Geist, darum gilt ihr auch besonders diese Ehrung."

Kolbe richtete dann einige Worte an die An­wesenden, die gerade durch ihre tiefe Schlichtheit und Bescheidenheit seltsam ergriffen.Ich bin Hand­werker", so sagte er,und es würde mir besser gelingen, vor Ihnen mit meinen Händen ein Bild­werk aufzubauen, als mich in Worten erfolgreich zu bedanken. Mit Bestürzung und Wärme erfüllte es mich, als ich die Botschaft vernahm, daß mir der Goethepreis zuteil werden sollte, der sonst nur als Literaturpreis verliehen wird. Bereits in früher Jugend nahm ich den Geist Goethes in mich auf, der mein Schaffen befruchtete als jener Geist, der. ständig nach der Aufrichtung des Menschentums strebte und suchte. Und mit Dank empfange ich nun den Preis. Aber ich empfange ihn nicht allein, sondern er gilt der gesamten bildenden Kunst, der Goethe so nahe stand." Klara Ebers von den Städtischen Bühnen ließ mit zwei Mozartliedern, die sie feinsinnig und zart vortrug, die Feierstunde ausklingen, die mit der A-dur=6onate von Mozart, gespielt von Alfred Höhn, begonnen hatte.

Das Landeslhealer Darmstadt beginnt die neue Spielzeit.

Am 12. September d. I. beginnt die neue Spiel­zeit des Hessischen Landestheaters. Sie bringt in der ersten Woche MozartsDon Giovanni" in neuer Einstudierung und Neuausstattung, Mil­löckersVerwunschenes Schloß", d'Al- bertsTieflan d", Richard Strauß'Rosen­kavalier" und im Schauspiel SchillersW i l - Helm T e l l". Ferner sind in Vorbereitung die Erstaufführung des SchauspielsMarsch der V e t e r a n e n", Neuinszenierung desFrei-

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