Ausgabe 
27.3.1936
 
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Für den Raucher itt damit eine Zigarette gekennzeichnet deren hocharomatifche Mifdrang durch Hlnzunahme von macedo nifchen Tabaken aus der Ernte 33 bis ins letzte verfeinert und ausgeglichen wurde.

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Luftschiffe Königs- warf auch über

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Die von

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kömmlingen auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder und deren Abkömmlinge;

der zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete muß sich in einer invaliden- oder Fran kenversicherungspflichtigen Tätigkeit befinden oder im Zeitpunkt des Eintritts seiner Erwerbsunfähigkeit in einer solchen befunden haben, oder er muß A r - beitslosenunterstützung beziehen;

der ungekürzte Monatslohn des zum Un­terhalt der Kinder Verpflichteten darf 185 Reichsmark nicht über ft eigen.

Beamten, Soldaten der Wehrmacht und anderen

Die Familie muß 4 oder mehr zum eiter- lichen Haushalt gehörige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um­fassen;

Der zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete darf nach seinen gegenwärtigen Einkommens­und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage sein, die Gegenstände, die z u ange -

LZ 129" (Hindenburg"), über scheinen. Die Luftschiffe flogen Königsberg weiter.

Um 8.15 Uhr überflogen die

die Familie muß fünf oder mehr Kin­der, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umfassen. Als Kinder in diesem Sinn gelten neben den Ab-

messener Einrichtung des Haus­halts erforderlich sind, aus eigenen M i t» teln zu beschaffen.

Es sind bisheulebereilsl40000kin- berbeihilfen in Summe von 56 Mil­lionen RM. gewährt worden. Es find bis fehl bereits fast alle bedürftigen Familien im Reich mit 6 und mehr Kindern berücksichtigt worden, auch be­reits ein großer Teil der bedürftigen Familien mit 5 Kindern. Sobald alle bedürftigen Fa­milien mit 5 Kindern eine einmalige Kinder­beihilfe erhalten haben werden, werden die be­dürftigen Familien, zu deren haushalt 4 Kin­der unter 16 Jahren gehören, bedacht werden. Der Durchschnittsbetrag der bisher gewahrten einmaligen Kinderbeihilfen ist 400 RM. Es wird erwogen, die einmalige Kinderbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Teilfinanzierung von Kleinsied­lungen verwenden zu lassen.

Berlin, 26. März. (DRV.) Am 24. März 1936 ist eine Verordnung erschienen, wonach mit Wir­kung ab 1. Juli 1936 laufende Kinderbeihilfen ge­währt werden. Die wesentlichsten Vorausset­zungen zur Gewährung von laufenden Kinder­beihilfen sind:

Von der ganzen Einwohnerschaft mit Heilrufen grüßt, kreisten die beiden Luftschiffe Donnerstagnachmittag über Bayreuth.

Schlesienfahrt abgebrochen.

Gemeinsam über Ostpreußen.

Wegen dichter Bewölkung haben die beiden Luft­schiffe die Schlesienfahrt abgebrochen. Um 22.25 Uhr funkteLZ 127" anLZ 129":

berg. LZ 129 (Hindenburg)

Königsberg eine Hakenkreuzfahne ab, während Graf Zeppelin einen Regen grüner Wahl-Erinnerungs­zettel niedergehen ließ. Aus dem Lautsprecher tön­ten die ernsten Mahnungen zur Wahl. Am Tannen­berg-Nationaldenkmal in Hohenstein wird das stolze Schiff, das den Namen des Gsneralfeldmarschalls von Hindenburg trägt, auf das steinerne Mo­nument herabgrüßen, in dem der große Feldherr

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Unterdessen warGraf Zeppelin" aus Westen kommend über Königsberg eingetroffen und überflog die Stadt in Richtung auf Insterburg. Nach einer Schleife über der Stadt verschwand das Luftschiff in Richtung Angerburg, um nach wenigen Minuten noch einmal, diesmal zusammen mit .... .x ... Insterburg zu er-

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Sozialismus der Tat.

Ab 1. Juli 1936 laufende Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien

Me DeuGianbsahrt der beiden Zeppeline

Lleberaii freudig begrüßt. Zunehmende Bewölkung.

ruht.

Stimmungsbild von der Nachtfahrt desLZ 139".

21 n ® o r bL Z 1 2 9" (h inbenbur g"), ben 27. März. (DNB. Funkspruch.) Zum ersten Male er­klingt aus dem Lautsprecher das Pausenzei­chen, das für die Deutschlandfahrt desLZ 129" eigens geschaffen, aus den ersten Takten des Lie­desW i e der st o l z e Adler schwingt s i ch auf das Lied" besteht. Kurz darauf wird Nürn­berg sichtbar. Um 17.30 Uhr sind wir über der alten Reichsstadt.

Die Rundfunk-Berichter st attung über den Verlauf der Fahrt geigt in Nürnberg schon ihre Früchte: Während mir über den bisher über­flogenen Orten mehr oder weniger überraschend erscheinen, war die Einwohnerschaft Nürnbergs schon vorbereitet. Ueberall in den Straßen haben sich größere Menschenmengen angesammelt, um den großen Augenblick nicht gu versäumen. Einige hundert haben die Burg erklommen, um besser be­obachten zu können. Als wir über der Stadt er­scheinen, schallen brausende Heil-Rufe nach oben. Aus allen Häusern und von vielen Dächern, selbst von Kirchtürmen wird gewinkt.

Schiedsrichter spielen und zwischen Deutschland und Frankreich das Gleichgewicht hal- ten möchte.

Pertinax hat imEcho de Paris" zwar tm ein­zelnen manches an den Ausführungen Edens aus- zusetzen, so z. B. daß er sich nicht eindeutig genug über die Anlage von Befestigungen in der Rheinlandzone ausgesprochen habe, und daß er in der Frage der deutschen Gegenvorschläge nicht überstürzt handeln wolle, also wieder eine Verzögerung herbeiführe. Im ganzen genom­men und in Berücksichtigung der Stimmung in Eng­land und der Ohnmacht Frankreichs findet Perti­nax die Rede jedoch ziemlich befriedigend.

Le Jour" erklärt jedoch eindeutig, daß er mit der Rede nicht zufrieden sei. Man könne aus der Rede nur die Schlußfolgerung ziehen, daß Frankreich auf s i ch selbst zählen und mit aeeigneten Mitteln eine französische Politik betrei­ben müsse. Dann könne man mit seinen Freunden über Gleichheit reden. DemJournal" genügt ein Satz, um alles vernichtet zu sehen, was man vom Londoner Abkommen erwartet habe, nämlich, daß England keine Generalstabsabkommen wolle, wie vor 1914. Gerade diese Abkommen aber, schreibt das Blatt, hätten Frankreich 1914 gerettet.

Aufruf eines katholischen Priesters.

Berlin. 27. März. (DNB. Funkspruch.) Der Pater Superior des Klosters Clemens- werth veröffentlicht soeben folgenden Aufruf zum 29. März:

Ich stehe nicht nur als Deutscher, sondern auch in meiner Eigenschaft a l s katholischer Geistlicher mit allem mir zur Verfügung ste­henden Einfluß hinter dem Führer und seinen Bestrebungen. Ich werde meinen ganzen Einfluß dazu aufbieten, alle von mir betreuten Katholiken dazu anzuhalten, am 2 9. März dem Führer i h r Stimme z u geben und sich re ff los hinter den Füh­rer und sein Tun zu stellen.

Das Niederländische Dankgebet

Zum gemeinsamen Gesang des deutschen Volkes am 28. März abends.

Wir treten zum Beten vor Gott den Gerechten; er waltet und haltet ein strenges Gericht;

er läßt von ben Schlechten nicht die Guten knechten sein Name sei gelobt, er vergißt unser nicht!

Im Streite zur Seite ist Gott uns gestanden; er wollte, es sollte das Recht siegreich sein Da ward, kaum begonnen,die Schlacht schon gewonnen. Du Gott, warst ia mit uns, der Sieg, er war dein!

Wir loben dich oben, du Lenker der Schlachten, und flehen, mögst stehen uns fernerhin bei, daß deine Gemeinde nicht Opfer der Feinde. Dein Name sei gelobt, o Herr, mach uns frei!

(Ausschneiden und ausbewahren.)

Kunst und Mistenschast.

Intendant Dr. Prasch nach Meiningen berufen.

Im Einverständnis mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ist der bis­herige Krefelder Intendant Dr. Rolf Prasch als Nachfolger des Intendanten Egon Schmidt für die kommende Spielzeit vom thüringischen Volks- bildur^gsministerium an das Lan'destheater Meinin­gen verpflichtet und vom Reichsstatthalter in Thü­ringen bestätigt worden. Dr. jur. Rolf Prasch hat nach langjähriger Tätigkeit als Schauspieler und Oberspielleiter die Intendantenposten in Gie­ßen, in Darmstadt und zuletzt (als Nachfolger Tannerts) in Krefeld bekleidet. Als anerkannter Fachmann des Schauspiels erschien er für den weiteren Aufbau des Meininger Landestheaters der thüringischen Regierung besonders berufen, zu­mal er auch durch feinen Vater, den ehemaligen Meininger Hofschauspieler und späteren Berliner Intendanten, sowie durch seine Mutter, die Ehren­mitglied des Meininger Theaters ist, besondere Be­ziehungen zur Meininger Tradition besitzt. Inten­dant Dr. Prasch tritt sein Meininger Amt mit Beginn der neuen Spielzeit an.

Beethoven-Preis für Siegmund von Hausegger.

Der im Jahre 1927 vom Preußischen Staats­ministerium begründete staatliche Beethoven- Preis ist auf Vorschlag des dafür berufenen Ku­ratoriums von der Preußischen Akademie der Künste 'dem Komponisten Dr. h. c. Siegmund von Haus- e g g e r verliehen worden.

Von München bis Görlitz

München, 26. März. (DNB.)Graf Zep­pelin" traf um 11.30 Uhr im herrlichsten Sonnen­schein über der Hauptstadt der Bewegung ein und warf Erinnerungszettel ab. Kurz vor 15 Uhr traf das LuftschiffLZ 127" über der Stadt der Reichsparteitage ein, wo es durch Salut­schüsse begrüßt wurde. Um 17.30 Uhr erschien Graf Zeppelin" über Gera, 18.35 Uhr über Chem­nitz. Von Hunderttausenden erwartet, traf das Luftschiff in völliger Dunkelheit über Dresden ein. Das Luftschiff, das von vielen Scheinwerfern ange­strahlt wurde, flog so niedrig, daß die Dresdener jede Einzelheit erkennen konnten.Graf Zeppelin" überflog dann die Stadt Görlitz, wo das Luftschiff infolge der tiefen Wolkenlagerung für die Bevölke­rung unsichtbar blieb.

Hindenburg" holt auf.

Um 15.15 Uhr rolltLZ Hindenburg" zum zweitenmal aus der Halle auf dem Flugplatz Löwen­thal bei Friedrichshafen, um endgültig zu feiner großen Deutschlandfahrt zu starten. Um 16 Uhr hat das Luftschiff U l m erreicht. Jetzt lernen wir die erfte große Ueberraschung kennen, mit der LZ Hindenburg" in die große Wahlschlacht des deutschen Volkes eingreift Aus dem gewaltigen Bauch des Luftschiffes ertönt plötzlich Marschmusik. LZ Hindenburg" hat nicht nur eine Sendeanlage für den Rundfunk an Bord, sondern er sendet auch direkt an die von ihm überflogenen Städte.Das Ziel des Führers: etn Frieden der Ehre, der Weg dazu ein einiges V o 1 k!" ruft er soeben mit lauter Stimme, und erstaunt ver­nehmen die Leute drunten die Botschaft aus den Lüften. Fanfaren und dann die mahnende Auffor­derung:Gebt eureStimme demFührer". Die Fahrt geht weiter.

Lieber Nürnberg nach Bayreuth

Um 17.30 Uhr erschien das LuftschiffLZ 129" über der Stadt der Reichsparteitage und zog fast lautlos in etwa 200 Meter Höhe feine Ehrenrunde über der Burg. Im Nu war alles an den Fenstern und auf den Straßen und jubelte dem ßuftriefen zu. Das Luftschiff hat dann in rascher Fahrt mit Kurs auf Dresden um 20.20 Uhr Chemnitz überflogen.LZ 129" hat damit feine Verspätung dank der Kraft seiner Mo­toren bald aufgeho11. Dresden hatLZ 129" um 21.05 Uhr überflogen, ohne in der Dunkelheit und bei der starken Bewölkung gesehen zu werden.

Bautzen nicht gesehen, ebenso Görlitz und Hirsch- berg. Striegau Lichtschein. Jetzt Kurs Breslau. Höhe 900 Meter. Vorschlägen Schlesienfahrt ab- brechen. Kurs LandsbergSommernOstpreußen." Um 22.40 Uhr funkteLZ 129" anLZ 127":Vor- schlag einverstanden. Schlesienfahrt abbrechen. Kurs LandsbergLeba. Wir brechen gleichzeitig jetzt ab, laufen vorauf, erwarten euch zwischen Leba und Tilsit. (Gez.) Lehmann."

Königsberg, 27. März. (DNB. Funkspr.) Um 6.25 Uhr traf aus Westen kommend über der Stadt TilsitLZ 12 9" (H indenbur g") ein. Es wurde stürmisch von der Bevölkerung be­grüßt. Das Luftsckiff flog bis anbie Memel­grenze. In Gumbinnen wurde das Luftschiff um

Personen, die bei öffentlichen Verwaltungen oder Betrieben im Sinn des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 beschäftigt sind und dort Kin- derzulagen oder Kinderzuschläge beziehen, werden lausende Kinderbeihilfen, die durch die Verordnung vom 24. März 1936 vorgesehen sind, nicht ge­rn ä f) r t.

Die laufenden Kinderbeihilfen betragen 10 Mark für das fünfte und jedes weitere Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Beispiel: Der Wochenlohn eines Arbeiters be­trägt 40 Mark. Zu seinem Haushalt gehören 7 Kin­der unter 16 Jahren Er wird mit Wirkung ab Juli 1936 laufend 30 Mark monatlich durch Post­scheck durch das Finanzamt ausgezahlt erhalten. Würde die Zahl der Kinder unter 16 Jahren nur 6 betragen, so würde er 20 Mark monatlich als Kinderbeihilfe ausgezahlt erhalten, und würden nur 5 Kinder unter 16 Jahren zu feinem Haushalt ge­hören, so würde die monatliche Kinderbeihilfe 10 Mark betragen.

Die Präsidenten der Landesfinanzämter können laufende Kinderbeihilfen ausnahmsweise auch dann gewähren, wenn eine allein- stehende Frau für weniger a l s 5 Kin­der unter 16 Lebensjahren z u sorgen hat.

Der Anspruch auf Auszahlung der laufenden Kinderbeihilfen ist nicht übertragbar und nicht pfändbar. Anrechnung der laufenden Kinderbei­hilfen auf Arbeitslosenunterstützung, Krisenunter­stützung, Wohlfahrtsunterstützung oder dergl. ist nicht zulässig. Die laufenden Kinderbeihilfen stellen demnach unter allen Umständen eine zusätzliche Hilfe und demgemäß eine Verbesserung der sozialen Lage der kinderreichen Famlie dar.

Zusätzliche Hilfe

Antragsvordrucke, die zur Erlangung der laufenden Kinderbeihilfen ausgefüllt werden müssen, werden mit Wirkung ab April 1936 durch bie Finanzämter auf Verlangen kostenlos abge- aeben. Der Antrag ist beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt erteilt dem Antragsteller einen Bescheid und zahlt ihm laufend monatlich durch Postscheck den im Bescheid angegebenen Betrag aus.

Durch die Verordnung vom 24. März 1936 werden zunächst etwa 300000 Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfaßt werden. Für diese 300 000 Kin­der werden, solange die in der Verordnung vor­geschriebenen Voraussetzungen gegeben sind, laufend 10 Mark monatlich durch das Finanzamt ausgezahlt werden. Es ist beabsichtigt, die Verordnung, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel es ermöglichen, auch auf bie Familien auszudeh­nen, die vier Kinder unter 16 Lebens­jahren umfassen, und vielleicht auch den Kreis der Veihilfeberechtigten zu erweitern.

Zur Gewährung der laufenden Kinderbeihilfen werden die Rückflüsse aus den gewährten Ehestandsdarlehen verwendet werden. Die Summe dieser Rückflüsse wird bis zum Jahr 1940 fortgesetzt größer werden, weil die Summe der

ausgezahlten Ehestandsdarlehen und die Zahl der Darlehensschuldner, die für Tilgungszahlungen in Betracht kommen, fortgesetzt größer werden.

Bereits 140000 einmalige Kinderbeihilfen

Aus dem Reichsparteitag der Freiheit ist die Ver­ordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien verkündet worden. Da­nach werden seit 1. Oktober 1935 auf An­trag einmalige Kinderbeihilfen gewährt, wesentlichsten Voraussetzungen zur Gewährung einmaligen Kinderbeihilfen sind:

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