Nr. M Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheflen) Donnerstag, 24. Dezember 1956
Schwere Zuchthausstrafen für Volksschädlinge.
Die Llnierschleife beim städtischen Hoch- und Tiefbauamt vor Gericht.
behielten aber die überfchüfsigen 100 Mark für sich und teilten den Betrag unter sich.
Die Straftaten der Angeklagten, die durch einen Zufall entdeckt wurden, kamen in der achtstündigen und kaum unterbrochenen Sitzung zur Verhandlung. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Speck- Hardt, die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Hofmann, die Verteidigung des Neeb hatte Rechtsanwalt Dr. Krämer, die Verteidigung des Angeklagten Dürr Rechtsanwalt Dr. Kinzenbach. Als Zeugen waren zur Verhandlung lediglich zwei Beamte geladen, die die Verfehlungen an Hand der Bücher zu überprüfen hatten, ferner der Amtsvorstand des Hoch- und Tiefbauamtes und ein Polizeibeamter, der einen Teil der Voruntersuchung geführt hatte.
Die Vernehmung der Angeklagten. Zeugenvernehmung.
Die Verhandlung brachte zunächst die Vernehmung des Angeklagten N e e b , der im einzelnen die Form schilderte, in der die Verfehlungen begangen wurden und sich dabei, wie auch schon in der Voruntersuchung, g e st ä n d i g zeigte. Bei der Erörterung seines Vorlebens kam zur Sprache, daß er kein ganz unbeschriebenes Blatt ist und schon wegen Unterschlagung und Betrug verurteilt worden war, die verhängte Strafe von einem Monat Gefängnis aber nicht anzutreten brauchte, da sie unter Amnestie fiel. Der Angeklagte glaubte lediglich, den durch die Führung von nichtbeschäftigten Arbeitern, sowie den durch die Zu- und Absetzungen an Arbeitsstunden entstandenen Betrag von 7193,30 Mark nicht in vollem Ausmaß anerkennen zu müssen.
Wesentlich anders verhielt sich der Angeklagte Dürr, der sich erst zwei Monate nach seiner Verhaftung zu einem Geständnis bequemte und nun in der Hauptverhandlung verschiedentlich dieses G e- ständnis einzuschränken versuchte. Darüber hinaus versuchte er, jede Frage des Vorsitzenden, des Staatsanwaltes, selbst die Fragen seines Verteidigers, ausweichend zu beantworten. Seine Angaben machten auf das Gericht einen schlechten Eindruck. Er versuchte vor allem glaubhaft zu machen, daß er sich einer eigentlichen strafbaren Handlung nicht schuldig gemacht habe und nur ein „Opfer der Verhältnisse" und des schlechten Beispiels, das Zimmer gab, geworden sei.
Durch die sachverständigen Zeugen der Stadtkasse Gießen, Verwaltungsinspektor Brücke! und den Angestellten Bode, wurden an Hand der Bücher die Verfehlungen in ihrem ganzen Umfang
Jas Weil
In der gestrigen Sitzung der Großen Strafkammer Gießen wurde gegen zwei Volksschädlinge verhandelt, die sich in ihrer Eigenschaft als Büroangestellte des städtischen Hoch- und Tiefbauamtes der Stadt Gießen in Gemeinschaft mit einem Dritten schwerer Untreue und Amtsunterschlagungen schuldig gemacht hatten. Es handelt sich um den 36jährigen aus Staufenberg gebürtigen Heinrich R e e b, zuletzt wohnhaft in Großen-Linden, und um den 46jährigen aus Lindenfels (Kreis Bensheim) stammenden Jean Dürr, zuletzt in Gießen wohnhaft. Der dritte im Bunde war der im Beamtenverhältnis stehende Verwaltungsassistent Karl Zimmer von Gießen, der sich durch Selbstmord im Untersuchungsgefängnis der irdischen Gerechtigkeit entzogen hat.
Beide Angeklagte sind verheiratet. Neeb hat sechs Kinder. Er war gelernter Schlosser, arbeitete während des Krieges in einer Munitionsfabrik. Nach dem Kriege war er kurze Zeit Kraftdroschken- fuhrer, machte sich als solcher auch selbständig, konnte sein Geschäft aber nicht halten, war dann drei Jahre lang arbeitslos und wurde schließlich als Notstandsarbeiter bei der Stadt im Außendienst beschäftigt. Mit Rücksicht auf seine Gesundheit wurde er 1933 aus der Arbeit im Außendienst (Gartenbauarbeit auf Friedhöfen) in den Bürodienst des Hoch- und Tiefbauamtes übernommen und wurde hier zur Hilfe dem Verwaltungsassistenten Zimmer im Lohnbüro beigegeben. Der Angeklagte Jean Dürr hat die Realschule besucht, war dann Bankangestellter, kam nach vierjährigem Kriegsdienst nach Gießen an eine Bank und nach einer kurzen Unterbrechung seiner beruflichen Tätigkeit im Jahre 1928 zur Stadt.
Oie Anklage.
Nach der Anklageschrift — und wie sich aus dem Lauf der Hauptverhandlung ergab — wurden beide beschuldigt, in Gemeinschaft mit Zimmer Gelder, die sie in amtlicher Eigenschaft erhalten und zu verwalten hatten, gemeinschaftlich und fortgesetzt unterschlagen zu haben. Ferner wurden sie beschuldigt, Bücher unrichtig geführt zu haben. Außerdem wurde Neeb insbesondere zur Last gelegt daß er unrichtige Abschlüsse aus diesen Büchern vorgelegt Habe. Zimmer, als Leiter des Lohnbüros, hatte Neeb mit der Errechnung der Löhne für Notstands- und Fürsorgearbeiter beauftragt, die in den Jahren von 1 933 bis 1936 bei der Stadtverwaltung sehr zahlreich beschäftigt wurden.
Neeb hatte bald nach seinem Eintritt in das Lohnbüro (im Iahre 1933) bemerkt, daß die Führung der Geschäfte durch Zimmer durchaus unordentlich und untreu geschah und Zimmer sich aus Geldern, die als Löhne für die Notstands- und Fürsorgearbeiter durch seine Hände gingen, unrechtmäßige Vorteile verschaffte. Neeb hat nun seine Entdeckung nicht etwa einer vorgesetzten Dienststelle gemeldet, angeblich „aus Furcht vor einer Entlassung-, sondern er hat sich bald mitschuldig gemacht und teilgenommen an den unrechtmäßigen Bereicherungen.
Die Unterschleifen wurden in erster Linie und zunächst dadurch möglich, daß die Löhne für die Notstandsarbeiter früher errechnet werden mußten, als die Arbeitswoche an sich abgeschlossen war. Für den sich ergebenden Differenztag wurden meist normale Arbeitsstunden angenommen und berechnet. Da sich aber durch Krankheit oder durch andere Ursachen .Ausfälle ergeben konnten, mußten nachträglich Zu-
und Abverrechnungen erfolgen, die die buchungsmäßige Behandlung von Arbeitszeiten und Löhnen erschwerten und nachträgliche Buchungen notwendig machten. Diese Gelegenheit benutzten Zimmer und Neeb, um sich unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Die Möglichkeiten hierzu wurden darüber hinaus erweitert insofern, als
Neeb im Einvernehmen mit Zimmer Falschbuchungen vornahm, indem er in vielen Fällen Arbeiter, die gar nicht mehr beschäftigt wurden, oft bis zu einem Monat in den Büchern weiterführte und dadurch auch für diese Arbeiter Löhne angefordert wurden. Die sich dadurch im Lohnbüro ergebenden überschüssigen Gelder flössen fast ausschließlich in die Taschen der Angeklagten und des aus dem Leben geschiedenen Zimmer, verschiedentlich wurden auch bei Arbeitern mehr Stunden eingesetzt, als sie eigentlich geleistet hatten. Auch diese Gelder blieben im Lohnbüro hängen. Auf diese Weise wurde ein Betrag von 7197,30 Mark veruntreut.
Der größte Teil dieses Betrages konnte mit Sicherheit als veruntreut nachgewiesen werden. Neeb fand im Laufe der Zeit eine weitere Technik, um sich und den beiden Kollegen Geld zu verschaffen.
Er addierte absichtlich falsch, und zwar so, daß die eigentlichen und nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sich ergebenden Lohnbekräge um 100, 200, 300 und bis zu 400 Mark je Lohnwoche (meist also um runde Summen) überzeichnet wurden, dann auch in dieser höhe von der Stadlkasse angefordert und bezahlt wurden. Erheblich höher als der durch die falschen Buchungen erreichte Betrag von 7193,30 Mark war der Betrag, den sich die Angeklagten aus den Additionsfälschungen des Neeb verschaffen Tonnten, hier wurden von 1933 bis 1936 insgesamt 19 630,93 Mark „beschafft-.
Der Angeklagte Dürr hat, wie sich aus dem Gang der Vernehmung der Angeklagten ergab, um die Veruntreuungen und um die Formen, in denen sie geschahen, gewußt, obwohl er mit der Errechnung der Löhne nicht eigentlich zu tun gehabt hat. Er nahm aber offensichtlich teil an den geldlichen Vorteilen, denn nach dem Geständnis Neebs wurde unter den drei Angestellten des Lohnbüros ziemlich „redlich" geteilt. Dürr hat zu den Vorgängen g e - schwiegen und Neeb nur verschiedentlich auf die möglichen Folgen, wie sie sich aus einer Entdeckung der Veruntreuungen ergeben könnten, aufmerksam gemacht. Im übrigen hat sich auch Dürr der Untreue schuldig gemacht, indem er aus der von ihm verwalteten Jnvalidenmarken- k a s s e Beträge a u s l i e h , die bis zu 80 v. H. seines Kassenbestandes ausmachten. Bei diesen „Ausleihungen" aus der Jnvalidenmarkenkasse will Dürr lediglich auf Anweisungen von Zimmer gehandelt haben. Am Freitag seien diese Beträge durch Zimmer wieder ausgeglichen worden.
Neeb und Dürr verschafften sich in einem weiteren, besonders plastischen Fall einen Vermögensvorteil. Durch einen Rechenfehler der Friedhofsverwaltung war einmal der Betrag von 100 Mark zuviel von der Sladl- kasse angefordert worden. Neeb und Dürr bemerkten diesen Fehler, der von anderer Stelle gemacht worden war, leiteten an die Friedhofsverwaltung den regulären Lohnbetrag weiter.
Nach etwa dreiviertelstündiger Beratung des Gerichts wurde folgendes Urteil gefällt:
Die Angeklagten Neeb und Dürr werden wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Amts- unkerschlagung in Tateinheit mit gemeinschaftlicher schwerer Untreue sowie einer gemeinschaftlichen Amlsunterschlagung zu einer Ge- famtzuchthaus strafe von je.zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ferner muhten, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, die beiden Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt werden, die auf je
nachgewiesen und dargestellt. Der Amtsvorstand des Hoch- und Tiefbauamtes, Baurat G r a v e r t, gab eine Darlegung der Arbeitsteilung und der Zuständigkeiten innerhalb des Bauamtes und gab dabei besonders Aufschluß über das Ausmaß der Verantwortung, das von den Angestellten des Lohnbüros zu tragen war.
Das Plädoyer des (Staatsanwalts.
Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Dr. Hoffmann, legte in straffer Zusammenfassung die Gesamtlage des Falles dar und betonte besonders die Eigenschaft der Angestellten im Lohnbüro, die durch ihre Tätigkeit in bestimmtem Sinne des Gesetzes als Beamte anzusehen seien, da ihre Tätigkeit durchaus nicht von so untergeordneter Bedeutung war, wie es vielleicht aus der sachlichen Bezeichnung ihrer Berufseigenschaft als Büroangestellte geschlossen werden könnte. Beide Angeklagte hatten die Aufgabe, selbständig Bücher zu führen und mußten sich damit ihrer Verantwortung bewußt sein. Der Staatsanwalt sah den Tatbestand der schweren Amtsunterschlagung, der schweren Untreue und der vorsätzlichen Fälschung von Büchern als gegeben an und betonte auch die Gemeinschaftlichkeit der fortgesetzten strafbaren Handlungen. Er beantragte für jeden der beiden Angeklagten eine Zuchthausstrafe von je zwei Jahren und acht Monaten, ferner die Verhängung einer Geldstrafe von je 200 Mark und die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von fünf Jahren.
Oie Verteidigung.
Rechtsanwalt Dr. Krämer gab in seinem Plädoyer unumwunden der Meinung Ausdruck, daß gegen die Angeklagten auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden müsse, bat aber darum, zu untersuchen, ob es nicht möglich wäre, seinen Mandanten Neeb lediglich mit einer Gefängnisstrafe zu belegen, von einer Zuchthausstrafe also abzusehen. In seinen Darlegungen bemühte sich der Verteidiger, üarzutun, daß es sich bei dem Angeklagten Neeb nicht um einen Beamten handeln könne, da er als Fürsorgearbeiter eingestellt worden sei, keinerlei Verpflichtung unterschrieben und auch nie eine besondere Dienstanweisung erhalten habe. Er wies ferner darauf hin, daß die Vorbildung des Angeklagten nicht dazu angetan fei, feine Verantwortlichkeiten ganz zu ermessen, daß er naturgemäß weniger starke Hemmungen haben konnte, als man es bei einem für seine Tätigkeit gut vorgebikdeten Manne annehmen durfte.
Dr. Kinzenbach schloß sich in einigen Punkten den Ausführungen des anderen Verteidigers an und wies für feinen Mandanten darauf hin, daß er an den eigentlichen Falschbuchungen nicht beteiligt gewesen sei und durch das schlechte Beispiel des Zimmer auf eine abschüssige Bahn gedrängt worden sei.
2000 Mark festgesetzt wurde, jedoch durch die Untersuchungshaft als verbüßt gilt. Den Ange- Nagten werden ferner auf die Dauer von fünf Jahren d i e bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Die Angeklagten haben außerdem, soweit fie verurteilt find, die kosten
^Steinhäger
»Urquell
Die Eisenbahn ans Holz.
Von Günther Schab.
Dr. Reimer ist ein vielbeschäftigter Anwalt, aber wenn der Junge Geburtstag hat — morgen wird Gerhard zehn, nein, wie die Jahre dahinfliegen! — dann nimmt sich der Vater einen ganzen Nachmittag Zeit, um Geschenke einzukausen.
Er hat schon allerlei hübsche Dinge beisammen, Bilderbücher, Süßigkeiten, einen Stoffhund, einen Tuschkasten, ein Würfelspiel: Autorennen mit verwegenen Kurven, einen Metallbaukasten — da sieht er im strahlend erleuchteten Schaufenster, inmitten von Ritterburgen, elektrisch betriebenen Karussells, Hühnerhösen und Puppenwagen eine Eisenbahn. Lokomotive, Kohlenwagen, Gepäckwagen und zwei Personenwagen. Alles aus Holz, aus ganz schlichtem Hellen Tannenholz. Denkbar einfach und dauerhaft. Ohne Schienen. Das Ganze zum Zusammensetzen und Auseinandernehmen eingerichtet. Höchst sinnreich.
Fertig verpackt ist die ganze Herrlichkeit in einem netten Holzkistchen unterzubringen. Es steht links. Aufgebaut aber wird aus den Brettchen, Rädchen und Bolzen, die sonst, fein säuberlich übereinander-. geschichtet, des Tatendranges junger Architekten harren, eine wunderschöne Kleinbahn. Sie steht rechts.
Doktor Reimer geht hinein und fragt nach dem Preis. Drei Mark! „Ja richtig", sagt er versonnen vor sich hin, „getiau wie früher."
„Bitte schön", sagt die kleine blonde Verkäuferin, die seine Bemerkung nicht recht versteht, schreibt einen Zettel aus, und an der Auslieferung nimmt Reimer das neue und für heute letzte Paket in Empfang.
Als er nach Hause fährt, bepackt wie ein Weihnachtsmann, denkt er immer an dieses Früher. Nach dem Abendessen, als die Kinder zu Bett gebracht sind — erst die kleine sechsjährige Friedel, dann der große Gerhard, der vor lauter Aufregung und Erwartungsfreude schwer einschlafen kann —, deckt Frau Ute den Geburtstagstisch, und Reimer kramt seine Schätze aus. Sie werden gebührend bewundert. Die Eltern sind sehr glücklich dabei. Alles hat seinen Platz.
„Nur hier muß eine ganze Ecke freibleibend verlangt Reimer, „denn jetzt kommt noch etwas Besonderes!"
Frau Ute rückt den Stoffhund und das Zuckerzeug beiseite, auch der Tuschkasten wird verschoben:
„Reicht's jetzt, Fritz?"
„Danke, ja, es wird gehen."
Und dann beginnt der Mann, die Eisenbahn zu- sammenzusetzen, langsam, mit Liebe und Sachkenntnis.
„Das kannst du aber noch gut."
„Noch?"
Der Mann fchaut auf: „Du denkst sicher, ich hab' früher auch diese Brettchen und Rädchen ineinandergeschoben, und nun fahre ich einfach da fort, wo ich vor Jahren aufgehört habe."
„Es sieht so aus, Fritz."
„Nein, Utekind, das muß ich dir erzählen. Es ist ganz anders. Darum war ich heute nachmittag richtig ein bißchen gerührt, als ich daran denken mußte."
Und Peimer berichtet, während er weiter — behutsam, genießerisch und doch wieder ein wenig sentimental, alles in allem — Wagen für Wagen zusammenbaut:
„Diese Eisenbahn hier, genau die gleiche, für drei Mark, ich weiß es ganz genau, war der Traum von vier meiner Jugendjahre. Ich sah sie einst bei Ritter in Halle, einem Geschäft, vor dessen Schaufenstern wir als Kinder stundenlang herumlagen. Ich schrieb sie ganz oben auf den Wunschzettel, zum Geburtstag, zu Weihnachten, zum Geburtstag, zu Weihnachten und noch viermal.
Jedesmal, beim ersten Blick auf das, was meine Eltern mir zurechtgemacht hatten, merkte ich, diesmal war sie nicht dabei. Es gab andere schöne Dinge, gewiß — ich konnte nicht klagen. Mein Vater kaufte, genau wie ich heute, mit viel Sorgfalt ein. Doch einmal waren die Turnringe mit der Schaukel, beim zweitenmal das Kegelspiel das Hauptgeschenk. Beim nächsten Fest hatten die Großeltern „die Eisenbahn" übernehmen sollen und sich nachher doch für einen, gewiß sehr schönen Rodelschlitten entschieden. Kurz: es klappte nie.
Da ging ich zum Generalangriff vor und unterstrich auf dem nächsten Wunschzettel ganz dick rot das Ziel meiner Sehnsucht und schrieb daneben: „Hauptwunsch". Das war fünf Wochen vor dem Heiligen Abend. In den Adventswochen hatte ich keine Ruhe mehr. Es wäre zuviel behauptet, wollte ich sagen, daß sich die Sehnsucht von drei Jahren in diese paar Wochen zusammengedrängt hätte, aber irgend etwas stimmt daran doch. Weil ich immer und immer hatte warten müssen auf die Erfüllung gerade dieser Bitte, während meine Eltern gewiß nicht kleinlich waren, mußte nun die Überraschung ganz besonders herrlich werden. Mein Herz klopfte, wenn ich daran dachte, wie ich die ganzen Feiertage über nur mit den Holzwägelchen spielen würde. Ich weiß heute selbst näht, warum ich so versessen war darauf...
Der 24. Dezember kam, ich stürzte atemlos ins Zimmer. Die Eisenbahn war da: ein Prachtexemplar, gewiß, mit O-Zugwagen, Schienen, Weichen, Drehscheibe, Bahnhof, Tunnel, Wärterhäuschen, Schranken, Signalmast. Alles aus Stahl. Großartig, genau der Natur nachgebildet und sicher sehr, sehr teuer ...
Ich i)ab’ mir das alles angesehen, pflichtschuldigst damit gespielt, hab' mich sogar, als ich die Er
wartung meiner Eltern sah, pflichtschuldigst gefreut — und war doch einen Abend lang und noch ein paar Tage so sehr unglücklich, daß ich mich vor mir selbst und auch vor Vater und Mutter schämte, weil sie doch wohl etwas gemerkt hatten, und weil ich selbst fand, ich fei ein schrecklich undankbares Kind...
Ein Jahr später habe ich's dann nochmal versucht. Ich war ja eigentlich schon zu groß für fo etwas. Aber als mich ein Bruder meines Vaters, der den Weihnachtsabend bei uns verlebte, fragte, was ich von ihm haben wolle, beschrieb ich ihm genau, mit Preis, drei Mark, worauf er lachte, meine Eisenbahn. Er kam kurz vor der Bescherung und trug in der Hand die Holzkiste, meine Holzkiste, mit meiner Eisenbahn. Ich sah es dem verschnürten Paket schon von weitem an.
Nachher war eine Windmühle drin.
„Es tut mir leid", sagte Onkel Gustav, „die Bahnen waren ausverkauft, aber die Windmühle ist auch sehr schön, übrigens von derselben Firma.."
Ich bedankte mich und freute mich, fo gut es ging. Der Schmerz war übrigens nicht mehr fo groß wie im Jahre zuvor. Ich hatte den größten Kummer zwölf Monate vorher überwunden. So richtig gehofft hatte ich ohnehin nicht mehr.
Ja, und nun habe ich zum ersten Male in der Hand, was ich immer nur aus dem Schaufenster kannte. Bißchen spät, Ute, nicht?"
Reimer stellte seine Kleinbahn sorgfältig auf und sagte zu seiner Frau, die an ihn herangetreten war und die Arme um ihn geschlungen hatte:
„Ob sich Gerhard auch freut?”
„Gewiß, Lieber."
Sie küßte ihn: „Gute Nacht, schlaf wohl, mein großer Junge Fritz!"
*
Der kleine Junge Gerhard aber, der am nächsten Morgen mit seinem fast ebenso neugierigen Schwesterchen ins Geburtstagszimmer tobte, bewunderte in lauter Freude den Stoffhund, stopfte sich den Mund voll Süßigkeiten, machte gleich Schokoladenfinger auf die Bilderbücher, bastelte an seinem Metallbaukasten herum, bekleckste seine alten Schulhefte mit sämtlichen Farbtupfen, die der Tuschkasten her- gab und spielte mit Mutti, Papa und Friedel — es war Sonntag und daher besonders feiner Geburtstag — Autorennen mit drei Würfeln und vielen roten, grünen und gelben „Kompressors", wie er sich fachmännisch ausdrückte.
Auf die Frage Reimers, wie er denn die (bisher merklich vernachlässigte) Eisenbahn finde, sagte er mit den Resten von Selbstbeherrschung, die einem guten Kinde geziemt:
„Och, schön, Vater, aber fie ist ja aus Holz und hat keine Schienen."
Darauf wandte er sich ohne Gewissensbisse wieder dem Metallbaukasten und dem Autorennen zu.
Vater und Mutter sahen sich lächelnd an.
Dann gab’s Flammeri mit Himbeersoße, schon zum Frühstück ...
Weihnachten auf der Landkarte.
Wenn man in fernen Breitengraden weilt, wo die Jahreszeiten einen von dem unseren völlig verschiedenen Ablauf haben, kann es leicht geschehen, daß man auch mit dem Kalender durcheinander kommt. Weihnachten aber ist ein Tag, an dem auch unter fremdem Himmel der europäische Mensch sehnsüchtig an die Heimat denkt. Es ist daher begreiflich, daß Männer, die an diesem Tage ein unbekanntes Land entdeckten, ihm einen Namen gaben, der mit Weihnachten in Zusammenhang steht. Die Leipziger „Jllustrirte Zeitung" untersucht in einer anregenden Plauderei, wie oft und in welchen Gegenden das Wort Weihnachten auf unserer Landkarte vorkommt. In den meisten Fällen handelt es sich um die englische Bezeichnung „Christmas", was bei der überragenden Rolle, die England feit Jahrhunderten zur See spielt, erklärlich ist.
Es gibt auf der Landkarte vier Christmas=3nfeln, eine zwischen der Gruppe der Philippinen und den Palau-Inseln; eine zweite liegt beim Kap Breton, zwischen Neuschottland und Neufundland, die dritte, von Kapitän Cook entdeckt, im Stillen Ozean dicht nördlich des Aequators, im Bereich der Fcm- ning-Jnfeln, die vierte im Indischen Ozean, vierhundert Kilometer südlich von Java. Diese letzte wurde zum ersten Male vor beinahe 300 Jahren, am 25. Dezember 1643 von einem europäischen Schiff angelaufen, das hier im geschützten Hafen feine im Sturm erlittenen Schäden ausbefferte.
Außer diesen Weihnachtsinseln gibt es noch eine ganze Reihe Weihnachtshäfen, Weihnachtsflüsse, Weihnachtsseen und Weihnachtshügel auf der Landkarte. So liegt zum Beispiel auf den Kerguelen der wegen seiner geschützten Lage gern aufgesuchte Christmas-Harbour (Weihnachtshafen). Ein anderer gern gesuchter Ankerplatz ist der Christmas-Sund an der Südwestküste des Feuerlandes. In Queensland in Australien gibt es den Ort Christmas Creek (Weihnachtsfluß), in Kanada einen Fluß gleichen Namens, in Britisch-Guayana die Christmas Falls, im Staate Oregon der Vereinigten Staaten von Amerika die Christmas Lakes (Weihnachtsseen) und im Staate Viktoria in Australien den Ort Christmas Hill (Weihnachtshügel).
Aber nicht nur Weihnachten, sondern auch das Christkind ist auf der Landkarte vertreten, und zwar mit einem Ort in der Nähe der oberösterreichischen Stadt Steyr. Der eigenartigste der geographische» Weihnachtsnamen gehört jedoch Sachfen. Es ist dir Berggrube „Christbescherung mit Ursula Erbstollen" im Bezirk Freiberg, die eine eigene Poft- und Bahnstation hat. ” C. K.


