Ausgabe 
24.12.1936
 
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Schließlich erfährt das Kostenrecht für das Ver­

fahren vor den Änerbenbehörden eine umfassende und klare Regelung, wobei darauf Bedacht genom- I men ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten.

Berlin, 23. Dez. (DNB.) Der Reichsminister der Justiz, Dr. G ü r t n e r, und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther D a r r ö, haben soeben gemeinschaftlich zwei wichtige Verordnungen zum Erbhof­recht erlassen, die in der neuesten Nummer des Reichsgesetzblattes, Teil I, verkündet worden sind: eine Erbhofrechtsverordnung und eine Erbhofverfahrensordnung.

Die neuen Verordnungen bauen das Erbhofgesetz und die bisherigen Durchführungsbestimmungen in einigen Punkten unter Auswertung der Erfahrun­gen der feit dem Inkrafttreten des Gesetzes ver­gangenen drei Jahre weiter aus und regeln eine Anzahl von Zweifelsfragen, die sich bei der Anwen­dung des Erbhofrechts ergeben und in der Praxis keine eindeutige Klärung gefunden haben.

Um im Bauernrecht eine Zersplitterung der Rechtsvorschriften zu vermeiden und die Klarheit und Volkstümlichkeit des Rechts zu sichern, hat man sich nicht darauf beschränkt, die neuen Vorschriften in der Form einer weiteren Vierten Durchfiihrungs- verordnung zu erlassen, sondern hat die neuen Be­stimmungen mit den Vorschriften der bisherigen Verordnungen, soweit sie nicht als Uebergangsvor- schriften überholt sind, unter großen Gesichtspunkten zusammengesaßt.

Neue Vorschriften der Reichsversicherungsordnung

Rente werden vereinfacht und günstiger gestaltet. Wenn z. B tfri Versicherter am 15. Januar Inva­lide wird, oter stirbt, so muß nach jetzigem Recht der Antrag auf Invaliden- oder Hinterbliebenen­rente noch bis zum 31. Januar gestellt werden, wenn die Rente mit dem 1. Februar dem frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen soll. In Zu­kunft dagegen beginnt die Rente am 1. Februar auch dann, wenn der Antrag bis Ende Februar ge­stellt wird, der Berechtigte hat also genügend Zeit, sich die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, be­vor er den Antrag stellt.

Für alle, die einen Rentenantrag stellen wollen, ist wichtig, daß solche Anträge bei den Rechtsbe­ratungsstellen der D A F. mit derselben Wirkung gestellt werden können, wie bei den Verlicherungs- trägern.

Endlich wird die Geltungsdauer einer Sondervor­schrift des Angestelltenversicherungsgesetzes über den 1. Januar 1937 hinaus verlängert, wonach Ange­stellte als berufsunfähig gelten, die 60 Jahre alt und feit einem Jahr ununterbrochen arbeitslos sind.

Die Erbhofrechtsverordnung enthält die gesamten sachlich-rechtlichen Vorschriften zur Durchführung und Ergänzung des Reichserbhofgesetzes, die Erb- hofverfahrensordvung, die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und das Verfahren der An­erbenbehörden einschließlich der Vorschriften über die Erbhöferolle und der Kostenvorschriften. Oie beiden neuen Verordnungen stellen damit neben dem Reichserbhofgesetz selbst nunmehr die feste und übersichtliche Grundlage des Erbhofrechts dar

Als wichtige neue Vorschriften sind von Interesse: Die Neuentstehung von Erbhöfen wird künftig an die Voraussetzung geknüpft, daß die Schul­den des Eigentümers eine bestimmte Grenze <70 v. h. des Einheitswertes) nicht übersteigen. Die Neubildung von Erbhöfen wird im übrigen dadurch gefördert, daß auch in Zukunft Höfe, i>ic noch nicht Erbhöfe find und Ehegatten ge­meinschaftlich gehören, die Erbhofeigenfchast erlangen können mit der Folge, daß hier aus­nahmsweise zunächst auch die Frau Anerbe werden kann; beim ersten Erbgang nach der Entstehung der Erbhofeigenschaft tritt bei diesen Höfen Alleineigentum ein. Auch die in den Jahren seit dem Inkrafttreten des Reichserb- hofgefehes in der Hand von Ehegatten ent­standenen Höfe, die den übrigen Vorausfehun-

Gau Hessen-Nassau weitere Arbeitsmöglichkeiten schaffen.-

Eingehend nahm der Gauleiter dann zu dem Kernproblem der Siedlungsfrage Stellung und betonte:Es ist mein besonderer Stolz, daß der Gau Hessen-Nassau mit der V i l b e l e r Sied­lung dem Reich eines der ersten Beispiele prak­tischer Durchführung unserer Siedlungsgrundsätze gegeben hat. Es wurden bis jetzt in meinem Gau 5500 Siedler zugelassen, deren Heimstätten bereits fertiggestellt oder noch im Bau sind."

Die weiteren Ausführungen des Gauleiters be­trafen die Lei st ungen der Partei im Gau und die Derwaltungsreform im Lande Hesse n. Zum Schluß sprach Gauleiter Sprenger noch über die Rohstoffschlacht. Den Vierjahresplan auf einen einfachen Nenner zu bringen heiße: Ausrichtung der Gesamtwirtschaft auf das Ziel der völkischen Existenzfrei- h ei t.

Arbeitsehre und Kameradschaft.

LPD. Kassel, 23. Dez. Gauleiter Staatsrat W e i n r i ch erläßt aus Anlaß des diesjährigen Weihnachtsfestes einen Aufruf, in dem er u. a. mitteilt:

Da vor allem der Führer einer Formation immer wieder zeigen muß, daß er Kamerad ist und daß er den gleichen Marschtritt zu halten weiß, den er von der Truppe verlangt, erhalten während der nächsten Wochen und Monate alle hauptamtlichen Politischen Leiter und Mitarbeiter, sowie Mitarbei­terinnen meines Gaues die Möglichkeit, ihre per-

Sommer gegen Senat.

Um obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit.

Paris, 24. Dez. (DNB. Funkspruch.) Die Kammer hat in einer Nachtsitzung den vom Senat neu gefaßten Wortlaut über das Gesetz zur obligatorischen Schiedsgerichts­barkeit mit 361 gegen 233 Stimmen abge­lehnt. Der Artikel 1 der neuen Regierungs­vorlage, der eine sechsmonatige Vollmacht für die Schlichtung von sozialen Streitfragen für die Regierung vorsieht, wurde mit 374 gegen 224 Stimmen angenommen.

Ministerbegegnung beim rumänischen König.

B u k a r e st, 23. Dez. (DNB.) Wie von zustän­diger Seite mitgeteilt wird, soll während der Weih­nachtsfeiertage eine Zusammenkunft zwischen - nig Carol, Ministerpräsident Tartarescu und dem jugoslawischen Ministerpräsidenten Sto- j a d i n o w i t s ch erfolgen. Die Zusammenkunft soll auf rumänischem Gebiet im Banat stattfinden.

Rom setzt sich durch.

Rom, 24. Dez. (DNB. Funkspruch.) Der belgi- che Geschäftsträger suchte am Mittwochabend den italienischen Außenminister Graf E i a n o auf und teilte ihm mit, daß die belgische Regierung beschlos­sen habe, die belgische Gesandtschaft in Addis Abeba zurückzuziehen und durch ein Generalkonsulat zu ersetzen.

Die schweizerische Gesandtschaft in Rom erhielt den Auftrag, der italienischen Regierung zur Kennt­nis zu bringen, daß der schweizerische Bun­desrat die italienische Souveränität über das äthiopische Gebiet anerkenne und demzufolge das genannte Gebiet als zum Kon- ularkreis gehörig betrachte, das der Gesandtschaft direkt unterstellt sei .Die Mitteilung erfolgte am Mittwochabend durch den schweizerischen Gesandten Dr. R ü e g g e r an den italienischen Außenminister Gras Ci a n o.

Japans Flottenbauprogramm.

Das größte seit 1921."

London, 24. Dez. (DNB. Funkspruch.) Wie der Marinekorrespondent desDaily Telegraph" meldet, wird das neue japanische Flotten­bauprogramm das größte feit 1921 einen Kostenaufwand von 6 6 Millionen Pfund erfordern. Es umfasse eine Reihe von Schlachtschiffen, wahrscheinlich in der Größe von 35 000 Tonnen, ferner Flugzeugmutterschiffe, Kreu­ze^ Torpedoboote, U-Boote und eine Reihe von Hilfsschiffen. Das Programm soll innerhalb der nächsten fünf Jahre durchgeführt werden. Ferner ist dem Korrespondenten zufolge eine beträchtliche Erweiterung der japanischen Marineluftwaffe vor­gesehen.

eiterer Ausbau des Erbhofrechts Zwei wichtige Verordnungen. -a

beit und den öffentlich-rechtlichen Körperschaften wirtschafts- und verkehrspolitische Zusammenschlüsse herbeigeführt, die die Möglichkeit einer großzügigen und wirkungsvollen Durchführung unserer Arbeits­beschaffungsmaßnahmen und -pläne sicherstellten. Beim Bau der Reichsautobahn stieg die Anfangs­belegschaft von 700 Mann bei den verschiedenen Baustellen unseres Gebietes bereits Mitte vorigen Jahres auf 8000. Daneben ist weit über die Gren­zen unseres Gaues hinaus unser Meliorationspro­gramm bekannt geworden, welches Bodenverbesse- rungs- und Bodengewinnungsarbeiten für 91 Ge­markungen mit einem Gesamt-Flächeninhalt von 121300 Hektar vorsieht.

Bei allen großen Arbeitsbeschaftungsmaßnah- men habe ich in erster Linie darauf gesehen, daß die zu vergebenden Aufträge der rhein- mainifchen Wirtschaft, vor allen Dingen aber unserem Handwerk zugute kamen. Ein besonde­res Beispiel bildet hierfür auch die Errichtung des Flug- und Luftschifthafens Rhein-Main, die bisher einen Aufwand von 7,5 Millionen Mark erforderte. Auch diese Betrage sind, so­weit es möglich war, gerade dem Handwerk zugute gekommen. Für den weiteren Ausbau, für den erneut 4,2 Millionen Mark zur Ver­fügung gestellt sind, wird nach den gleichen Grundsätzen verfahren Erfolgreich war auch die Jnstandsehungsaktion 1933/34. hier mobili­sierten die Reichszuschüsse allein in unserem Gau für das Handwerk 115 Millionen Mark."

Aus die Frage, welche R e i ch s m i 11 e l für die Durchführung dieser Arbeiten zur Verfügung stan­den, erklärte Gauleiter Sprenger:

In unserem Gaugebiet wurden vergeben: aus dem Papen-Programm für 18 Maßnahmen 486 000 Mark Darlehensmittel, aus dem Sofort- und Rein­hardt-Programm für 92 Maßnahmen 4,3 Millionen Mark Darlehensmittel und rund 340 000 Mark Zu­schüsse. Weiter wurden bewilligt 2 Millionen Mark Zuschüsse für Arbeitsträger. Verlorene Zuschüsse für Jnstandsetzungs- und Umbauarbeiten von Gebäuden wurden in 81869 Fällen in Höhe von 21,7 Mill. Mark gewährt. Die Zuschüsse betrugen nur 20 bzw. 50 v. H. der tatsächlichen Gesamtaufwendungen. An reinen Notstandsarbeiten mit Förderungszuschüssen des Landesarbeitsamtes wurden 1143 Arbeitsmaß­nahmen mit 18,7 Millionen Mark Gesamtkosten fi­nanziert, weiter erfolgte die Bewilligung von zwei­ten Hypotheken für Eiaenheimbau bei' 646 Bau­aufträgen mit 899 000 Mark. Für die Errichtung von Kleinsiedlungen standen 3,6 Millionen Mark zur Verfügung, 1450 Siedlerstellen wurden berück­sichtigt."

Wie sind die Aussichten für die Zukunft?

Zu dieser Frage erklärte der Gauleiter:Die Massenarbeitslosigkeit der Krisenjahre ist nunmehr endgültig überwunden. Ja, auf vielen Gebieten wacht sich bekanntlich bereits ein empfindlicher Mangel an Fachkräften bemerkbar. Das Ent­scheidende ist aber nun, daß diese Entwicklung sich nicht sprunghaft vollzog, sondern daß die einzelnen Betriebe in einem allmählichen Wachstum ihren Beschäftigungsstand verstärkten und so dis an die Grenze der Vollbeschäftigung gelangten.

Gerade das diesjährige Weihnachtsgeschäft hat gezeigt, daß die Wirtschaftsverhältnisse in die­sem Jahr einen erfreulichen Grad von Stabili­tät erlangt haben. Der Zuwachs an Kaufkraft, den die staatliche Bekämpfung der Arbeits­losigkeit auslöste, Hal auch den Industrien des unmittelbaren Verbrauchs einen guten Gewinn gebracht und von dieser Seite her die Be­schäftigtenlage gesichert. Ls ist bezeichnend, daß die saisonmäßige Zunahme der Arbeitslosigkeit in diesem Winter besonders gering ist. Dies zeigt, wie stark die wirtschaftlichen Auftriebs­kräfte sind, die vor allem von den staatlichen Maßnahmen ausgehen und alle Zweige der Wirtschaft ergreifen. Ich glaube, nicht zuviel zu versprechen, wenn ich sage, daß die Aus­sichten für das kommende Jahr recht günstig sind. Bereits heute läßt sich übersehen, daß das Baugewerbe im Jahre 1937 große Aufträge zu erledigen haben wird. Sodann wird die Durchführung des Vierjahresplanes auch im

Hessen-Nassau kennt keinLtnmöglich"!

Stolze und erfolgreiche Schlußbilonz eines vierjährigen Kampfes im Rhein-Main-Gebiei.

gen des Reichserbhofgefehes entsprechen, sind somit auf Grund der neuen Verordnung jetzt Erbhöfe geworden. Die Steuer- und Kosten­erleichterung für die Neubildung von Erbhöfen werden erweitert.

Im Anerbenrecht ist eine Bestimmung geschaffen, auf Grund deren der Bauer durch Errichtung einer Hofsatzung die dauernde Vererbung des Hofes im Mannesstamm (über die im Gesetz getroffene Rege­lung hinaus) sichern kann: die Errichtung einer solchen Satzung ist jedoch völlig freiwillig.

Die Genehmigungspflicht für die Verpachtung von Erbhöfen oder für Teilen von Erbhöfen wird auf alle Verpachtungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Die Zuständigkeit der Anerbenbehörden wird insofern erweitert, als diese nunmehr auch über Versorgungsstreitigkeiten von Abkömmlingen oder sonstigen Familienangehörigen zu entscheiden haben, die auf einem Vertrag oder auf einer Ver­fügung von Todes wegen beruhen.

Besonders wichtig ist die Klärung der umstrit­tenen Frage, inwieweit Forderungen des Bauern aus dem Verkauf landwirtfchaft- licher Erzeugnisse, z. B. die Milchgelder, der Pfändung unterliegen. Die Verordnung gibt dem Vollstreckungsrichter die Befugnis, auf Antrag eine Pfändung dieser Forderungen in­soweit aufzuheben, als der Bauer die Einkünfte notwendig für den Unterhalt der Familie und die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsablaufs auf dem Hofe braucht. Die Verordnung trifft ferner Maßnahmen gegen vereinzelt aufgetre­tene Versuche, den für Erbhöfe vorgesehenen Vollstreckungsschuh durch unlautere Machen­schaften herbeizuführen.

Sehr ausführlich regelt die Verordnung das Verfahren gegen einen schlecht wirtschaftenden oder bauernunfähigen Erbhofeigentümer. Unter Beibe­haltung der bisher allein zulässigen Entziehung der Verwaltung und Nutznießung oder des Eigentums (sogenannte Abmeierung) wird die Möglichkeit ge­schaffen, als mildere Maßnahme auch eine Wirt­schaftsüberwachung durch einen Vertrauensmann als nächst schärferen Eingriff die Wirtschaftsführung durch einen Treuhänder anzuordnen. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Einzelftagen die mit der Abmeierung zusammenhängen, näher ge­regelt.

sönliche Einsatzbereitschaft für das vom Führer gesteckte Ziel außer durch ihre sonstige Tätigkeit auch in praktischer Arbeit neben dem deutschen Werk­mann und neben der schassenden deutschen Frau in den Betrieben unter Beweis zu stellen.

Ich gebe hiermit von einer soeben erlassenen Anordnung Kenntnis, wonach alle hauptamt­lichen Politischen Leiter des Gaues Kurhessen der NSDAP, einschließlich der hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sämtlicher Gliederungen und angeschlossener Verbände der Partei in der nächsten Zeit einen achttägigen ehrenamtlichen Dienst an einem kurhessischen

Werkplah zu leisten haben.

Danach wird jeder schaffende Volksgenosse und jede werktätige Frau, an deren Stelle ein Politi­scher Leiter diesen achttägigen Arbeitseinsatz ver­sieht, vom Betriebsführer einen bezahlten zusätz­lichen Urlaub für die gleiche Dauer erhalten, den er mitKraft durch Freude" in unserer schönen kurhessischen Heimat verleben wird. Dieser Ehren­dienst wird damit zugleich ein Weihnachtsgeschenk der Politischen Leiter einschließlich der Führer und Führerinnen der Gliederungen meines Gaues für die Schaffenden Kurhessens.

Es ist dabei mein besonderer Wunsch, daß der abkommandierte Mitarbeiter im Betrieb keiner­lei Ausnahmestellung erhalten darf, und daß er bestrebt sein muß, in echter selbstver­st ä n d l i ch e r Kameradschaft zu den Werks­angehörigen und in gewissenhafter Pflichterfüllung die ihm zugewiesene Arbeit zu leisten.

Boliviens Freundfchast mit Deutschland.

Ehrung für Gauleiter Bohle.

Berlin, 23. Dez. (DNB.) Der bolivianische Ge­sandte in Berlin, General S a n j i n e s, überreichte im Rahmen eines Empfanges in der bolivianischen - Gesandtschaft dem Leiter der Auslandsorganisatlon ! der NSDAP., Gauleiter Bohle, den Orden Con» 1 dor de Los Andes. Die gleiche Auszeichnung wurde dem Auslandskommissar der NSDAP, für die süd­amerikanischen Staaten, Köhn, zuteil.

In einer Ansprache betonte der Gesandte die Freundschaft zwischen dem deutschen Volk und dem bolivianischen Staat und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Herzlichkeit in den Beziehungen zwischen beiden Nationen sich noch vertiefen und auch in Zukunft weiter festigen möge. Der Gauleiter dankte zugleich im Na­men des Parteigenossen Köhn für die erwiesene Ehrung. In Erwiderung der guten Wünsche hob der (Bauleiter hervor, daß es ihn freue, die Aus­zeichnung aus den Händen eines aufrichtigen Freundes des neuen Deutschland emp­fangen zu haben.

Gauleiter Bohle bei Frau Gustloff.

Berlin, 23. Dez. (DNB.) Gauleiter Bohle stattete gestern in Begleitung mehrerer Mitarbeiter der Auslandsorganisation der NSDAP. Frau Gustloff in Schwerin einen Besuch ab und überbrachte ihr als Weihnachtsgabe der Auslands­organisation ein Oelbildnis Wilhelm Gustloffs, das von dem Maler Boefe ausgeführt wurde. Im An­schluß daran begaben sich Gauleiter Bohle und seine Mitarbeiter mit dem Kreisleiter von Schwe­rin-Stadt zum Ehrenhain, wo der Gauleiter einen Kranz an der Grabstätte Wilhelm Gustloffs nieder­legte, dessen Schleife die InschriftDie Auslands- Organisation der NSDAP, ihrem großen Kamera­den" trug.

Dank hes Reichsschahnieifters.

München, 23. Dez. (DNB.) Dem Reichsschatz­meister der NSDAP., der sich vor einiger Zeit einer schweren Operation unterziehen mußte, sind aus allen Kreisen der Bewegung, des Staates und der Volksgenossen so zahlreiche und herzliche Be­weise der Treue und Anhänglichkeit anläßlich seiner Erkrankung zugegangen, daß es ihm nicht möglich ist, jedem einzelnen persönlich zu danken. Erfreu­licherweise befindet sich der Reichsschatzmeister auf dem Wege der Besserung. Er bedarf aber vorerst noch dringend der Schonung, wird jedoch vermut­lich Mitte Januar seine Amtsgeschäfte wieder auf­nehmen können.

Der Reichsschatzmeister bittet, seinen herzlichsten Dank auf diesem Wege entgegenzunehmen, und ver­bindet seinen Dank an jeden einzelnen, der seiner in Treue gedacht hat, mit einem herzlichen Glück­wunsch für das kommende Jahr.

Weihnachtssendung für Oesterreicher

Wien, 23. Dez. (DNB.) Wie die Oesterreichische Radio-Verkehrs-AG. (Ravag) mitteilt, wird der Bundeskanzler Dr. Kurt von Schuschnigg am 24. Dezember um 21 Uhr zu den österreichischen Landsleuten im Auslande im Rahmen einer Sen­dungDer Ruf der Heimat" sprechen. Die Uebertragung erMgt durch den Sender Bisamberg in der Zeit von 21 bis 22.10 Uhr, durch den hol­ländischen Kurzwellensender PHOHI von 1 bis 2.10 Uhr.

In einer Unterredung, die Gauleiter Sprenger dem Hauptschriftleiter Staebe vomFrankfurter Volksblatt" gewährte, wird die Schlußbilanz eines vierjährigen Kampf­abschnittes im Rhein-Main-Gebiet gezogen. Es sind Zahlen, die der Partei und dem Volk im Rhein-Main-Gebiet alle Ehre ma­chen. In ihnen spiegelt sich die Tatkraft der Führung und der Einsatz jedes einzelnen Volksgenossen wider.

(Bauleiter Sprenger behandelt in die­sem Leistungsbericht zunächst den Kampf ge­gen die Erwerbslosigkeit und nimmt dann zur Wirtschaftspolitik der Partei und Fragen des Handwerks, der Siedlung und der Rohstoff- schlacht Stellung. Er führte dabei u. a. aus:

..Der Gau Hessen-Nassau hat die glänzenden Ergebnisse der Arbeitsschlacht hundertprozentig miterkämpft. Während Ende 1933 in unserem Gaugebiet noch 265 800 Erwerbslose gezählt wurden, betrug diese Zahl im Landesarbeits- amtsbezirk Hessen am 30. September d. I. nur noch 74 265. Noch deutlicher läßt sich der ge­waltige Erfolg der Arbeitsbeschasfungsmah- nahmen aus der Milgliederstatistik der Kran­kenkassen entnehmen. Danach hat sich die Zahl der Beschäftigten von 420 000 im Januar 1933 auf 898 055 im November 1936 erhöht. Die Zahl der Dohlfahrlserwerbslosen und Not­standsarbeiter ist entsprechend dieser Entwick­lung gesunken.

In der Erkenntnis, daß die NSDAP, der Träger des Staates ist und damit auch Motor der politi­schen Fortentwicklung, gründete ich bereits im Juni 1933 das Kontrollamt für Arbeitsbeschaffung in der (Bauleitung, worauf bald die Einsetzung eines A r b e i ts b e sch a f f un g s a u s s ch u s s e s für das Rhein-Main-Gebiet folgte. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit der Landes­bauernschaft, der DAF., dem Treuhänder der Ar-

Berlin, 23. Dez. (DNB.) Vor kurzem brachten die Zeitungen die Nachricht, daß für das diesjährige Weihnachtsfest eine Neuregelung beabsichtigt sei, wonach Weihnachtszuwenoungen bei der Berechnung der Beiträge zur Reichsversiche­rung im allgemeinen unberücksichtigt bleiben. Nun­mehr hat die Reichsregierung das Gesetz beschlossen, das die Neuregelung enthält; es wird demnächst im Reichsgesetzblatt und im Reichsanzeiger verkün­det werden. Künftig sind also Weihnachtszu­wendungen als Entgelt nur dann noch anzu­sehen, wenn sie schriftlich oder in einer Tarif-, Be­triebs- oder Dienstordnung festgelegt sind. Andere Weihnachtszuwendungen find nur insoweit Ent­gelt, als sie ein Monatsgehalt über ft eigen. Im übrigen sind alle einmaligen Zuwendungen bei der Berechnung der Betträge nicht mehr auf das Jahr zu verteilen, sondern nur noch in dem Zeit­abschnitt (Woche, Monat) zu berücksichtigen, in dem sie gewährt werden.

Außerdem bringt das Gesetz einige weitere Aende- rungen.

Den Auslandsdeutschen wird der frei­willige Eintritt in die Invaliden- oder die Angestelltenversicherung unter denselben Bedingun­gen ermöglicht, wie im Inland. In Uebereinftirm mung mit der Devisengesetzgebung wird klargestellt, daß die freiwilligen Beiträge zur Invaliden- und zur Angestelltenversicherung beim Aufenthalt im Ausland in ausländischer Währung gezahlt werden müssen. Das nähere hierfür bringt eine besondere Durchführungsverordnung. I

Ferner wird das Verfahren für die Einttel - lung von Renten bei staatsfeindlicher Betätigung geregelt. Wann staatsfeindliche Betätigung vorliegt, entscheidet der Reichsmmister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichs­arbeitsminister. Der Begriff staatsfeindliche Betäti­gung ist den enftprechenden Vorschriften des Be­amtenrechts und des Rechts der Wehrmachtoersor- gung entnommen.

Die Vorschriften über den Beginn der