Schließlich erfährt das Kostenrecht für das Ver
fahren vor den Änerbenbehörden eine umfassende und klare Regelung, wobei darauf Bedacht genom- I men ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten.
Berlin, 23. Dez. (DNB.) Der Reichsminister der Justiz, Dr. G ü r t n e r, und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther D a r r ö, haben soeben gemeinschaftlich zwei wichtige Verordnungen zum Erbhofrecht erlassen, die in der neuesten Nummer des Reichsgesetzblattes, Teil I, verkündet worden sind: eine Erbhofrechtsverordnung und eine Erbhofverfahrensordnung.
Die neuen Verordnungen bauen das Erbhofgesetz und die bisherigen Durchführungsbestimmungen in einigen Punkten unter Auswertung der Erfahrungen der feit dem Inkrafttreten des Gesetzes vergangenen drei Jahre weiter aus und regeln eine Anzahl von Zweifelsfragen, die sich bei der Anwendung des Erbhofrechts ergeben und in der Praxis keine eindeutige Klärung gefunden haben.
Um im Bauernrecht eine Zersplitterung der Rechtsvorschriften zu vermeiden und die Klarheit und Volkstümlichkeit des Rechts zu sichern, hat man sich nicht darauf beschränkt, die neuen Vorschriften in der Form einer weiteren Vierten Durchfiihrungs- verordnung zu erlassen, sondern hat die neuen Bestimmungen mit den Vorschriften der bisherigen Verordnungen, soweit sie nicht als Uebergangsvor- schriften überholt sind, unter großen Gesichtspunkten zusammengesaßt.
Neue Vorschriften der Reichsversicherungsordnung
Rente werden vereinfacht und günstiger gestaltet. Wenn z. B tfri Versicherter am 15. Januar Invalide wird, oter stirbt, so muß nach jetzigem Recht der Antrag auf Invaliden- oder Hinterbliebenenrente noch bis zum 31. Januar gestellt werden, wenn die Rente mit dem 1. Februar — dem frühestmöglichen Zeitpunkt — beginnen soll. In Zukunft dagegen beginnt die Rente am 1. Februar auch dann, wenn der Antrag bis Ende Februar gestellt wird, der Berechtigte hat also genügend Zeit, sich die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, bevor er den Antrag stellt.
Für alle, die einen Rentenantrag stellen wollen, ist wichtig, daß solche Anträge bei den Rechtsberatungsstellen der D A F. mit derselben Wirkung gestellt werden können, wie bei den Verlicherungs- trägern.
Endlich wird die Geltungsdauer einer Sondervorschrift des Angestelltenversicherungsgesetzes über den 1. Januar 1937 hinaus verlängert, wonach Angestellte als berufsunfähig gelten, die 60 Jahre alt und feit einem Jahr ununterbrochen arbeitslos sind.
Die Erbhofrechtsverordnung enthält die gesamten sachlich-rechtlichen Vorschriften zur Durchführung und Ergänzung des Reichserbhofgesetzes, die Erb- hofverfahrensordvung, die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und das Verfahren der Anerbenbehörden einschließlich der Vorschriften über die Erbhöferolle und der Kostenvorschriften. Oie beiden neuen Verordnungen stellen damit neben dem Reichserbhofgesetz selbst nunmehr die feste und übersichtliche Grundlage des Erbhofrechts dar
Als wichtige neue Vorschriften sind von Interesse: Die Neuentstehung von Erbhöfen wird künftig an die Voraussetzung geknüpft, daß die Schulden des Eigentümers eine bestimmte Grenze <70 v. h. des Einheitswertes) nicht übersteigen. Die Neubildung von Erbhöfen wird im übrigen dadurch gefördert, daß auch in Zukunft Höfe, i>ic noch nicht Erbhöfe find und Ehegatten gemeinschaftlich gehören, die Erbhofeigenfchast erlangen können mit der Folge, daß hier ausnahmsweise zunächst auch die Frau Anerbe werden kann; beim ersten Erbgang nach der Entstehung der Erbhofeigenschaft tritt bei diesen Höfen Alleineigentum ein. Auch die in den Jahren seit dem Inkrafttreten des Reichserb- hofgefehes in der Hand von Ehegatten entstandenen Höfe, die den übrigen Vorausfehun-
Gau Hessen-Nassau weitere Arbeitsmöglichkeiten schaffen.-
Eingehend nahm der Gauleiter dann zu dem Kernproblem der Siedlungsfrage Stellung und betonte: „Es ist mein besonderer Stolz, daß der Gau Hessen-Nassau mit der V i l b e l e r Siedlung dem Reich eines der ersten Beispiele praktischer Durchführung unserer Siedlungsgrundsätze gegeben hat. Es wurden bis jetzt in meinem Gau 5500 Siedler zugelassen, deren Heimstätten bereits fertiggestellt oder noch im Bau sind."
Die weiteren Ausführungen des Gauleiters betrafen die Lei st ungen der Partei im Gau und die Derwaltungsreform im Lande Hesse n. Zum Schluß sprach Gauleiter Sprenger noch über die Rohstoffschlacht. Den Vierjahresplan auf einen einfachen Nenner zu bringen heiße: Ausrichtung der Gesamtwirtschaft auf das Ziel der völkischen Existenzfrei- h ei t.
Arbeitsehre und Kameradschaft.
LPD. Kassel, 23. Dez. Gauleiter Staatsrat W e i n r i ch erläßt aus Anlaß des diesjährigen Weihnachtsfestes einen Aufruf, in dem er u. a. mitteilt:
Da vor allem der Führer einer Formation immer wieder zeigen muß, daß er Kamerad ist und daß er den gleichen Marschtritt zu halten weiß, den er von der Truppe verlangt, erhalten während der nächsten Wochen und Monate alle hauptamtlichen Politischen Leiter und Mitarbeiter, sowie Mitarbeiterinnen meines Gaues die Möglichkeit, ihre per-
Sommer gegen Senat.
Um obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit.
Paris, 24. Dez. (DNB. Funkspruch.) Die Kammer hat in einer Nachtsitzung den vom Senat neu gefaßten Wortlaut über das Gesetz zur obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit mit 361 gegen 233 Stimmen abgelehnt. Der Artikel 1 der neuen Regierungsvorlage, der eine sechsmonatige Vollmacht für die Schlichtung von sozialen Streitfragen für die Regierung vorsieht, wurde mit 374 gegen 224 Stimmen angenommen.
Ministerbegegnung beim rumänischen König.
B u k a r e st, 23. Dez. (DNB.) Wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, soll während der Weihnachtsfeiertage eine Zusammenkunft zwischen Kö - nig Carol, Ministerpräsident Tartarescu und dem jugoslawischen Ministerpräsidenten Sto- j a d i n o w i t s ch erfolgen. Die Zusammenkunft soll auf rumänischem Gebiet im Banat stattfinden.
Rom setzt sich durch.
Rom, 24. Dez. (DNB. Funkspruch.) Der belgi- che Geschäftsträger suchte am Mittwochabend den italienischen Außenminister Graf E i a n o auf und teilte ihm mit, daß die belgische Regierung beschlossen habe, die belgische Gesandtschaft in Addis Abeba zurückzuziehen und durch ein Generalkonsulat zu ersetzen.
Die schweizerische Gesandtschaft in Rom erhielt den Auftrag, der italienischen Regierung zur Kenntnis zu bringen, daß der schweizerische Bundesrat die italienische Souveränität über das äthiopische Gebiet anerkenne und demzufolge das genannte Gebiet als zum Kon- ularkreis gehörig betrachte, das der Gesandtschaft direkt unterstellt sei .Die Mitteilung erfolgte am Mittwochabend durch den schweizerischen Gesandten Dr. R ü e g g e r an den italienischen Außenminister Gras Ci a n o.
Japans Flottenbauprogramm.
„Das größte seit 1921."
London, 24. Dez. (DNB. Funkspruch.) Wie der Marinekorrespondent des „Daily Telegraph" meldet, wird das neue japanische Flottenbauprogramm — das größte feit 1921 — einen Kostenaufwand von 6 6 Millionen Pfund erfordern. Es umfasse eine Reihe von Schlachtschiffen, wahrscheinlich in der Größe von 35 000 Tonnen, ferner Flugzeugmutterschiffe, Kreuze^ Torpedoboote, U-Boote und eine Reihe von Hilfsschiffen. Das Programm soll innerhalb der nächsten fünf Jahre durchgeführt werden. Ferner ist dem Korrespondenten zufolge eine beträchtliche Erweiterung der japanischen Marineluftwaffe vorgesehen.
eiterer Ausbau des Erbhofrechts Zwei wichtige Verordnungen. -a
beit und den öffentlich-rechtlichen Körperschaften wirtschafts- und verkehrspolitische Zusammenschlüsse herbeigeführt, die die Möglichkeit einer großzügigen und wirkungsvollen Durchführung unserer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und -pläne sicherstellten. Beim Bau der Reichsautobahn stieg die Anfangsbelegschaft von 700 Mann bei den verschiedenen Baustellen unseres Gebietes bereits Mitte vorigen Jahres auf 8000. Daneben ist weit über die Grenzen unseres Gaues hinaus unser Meliorationsprogramm bekannt geworden, welches Bodenverbesse- rungs- und Bodengewinnungsarbeiten für 91 Gemarkungen mit einem Gesamt-Flächeninhalt von 121300 Hektar vorsieht.
Bei allen großen Arbeitsbeschaftungsmaßnah- men habe ich in erster Linie darauf gesehen, daß die zu vergebenden Aufträge der rhein- mainifchen Wirtschaft, vor allen Dingen aber unserem Handwerk zugute kamen. Ein besonderes Beispiel bildet hierfür auch die Errichtung des Flug- und Luftschifthafens Rhein-Main, die bisher einen Aufwand von 7,5 Millionen Mark erforderte. Auch diese Betrage sind, soweit es möglich war, gerade dem Handwerk zugute gekommen. Für den weiteren Ausbau, für den erneut 4,2 Millionen Mark zur Verfügung gestellt sind, wird nach den gleichen Grundsätzen verfahren Erfolgreich war auch die Jnstandsehungsaktion 1933/34. hier mobilisierten die Reichszuschüsse allein in unserem Gau für das Handwerk 115 Millionen Mark."
Aus die Frage, welche R e i ch s m i 11 e l für die Durchführung dieser Arbeiten zur Verfügung standen, erklärte Gauleiter Sprenger:
„In unserem Gaugebiet wurden vergeben: aus dem Papen-Programm für 18 Maßnahmen 486 000 Mark Darlehensmittel, aus dem Sofort- und Reinhardt-Programm für 92 Maßnahmen 4,3 Millionen Mark Darlehensmittel und rund 340 000 Mark Zuschüsse. Weiter wurden bewilligt 2 Millionen Mark Zuschüsse für Arbeitsträger. Verlorene Zuschüsse für Jnstandsetzungs- und Umbauarbeiten von Gebäuden wurden in 81869 Fällen in Höhe von 21,7 Mill. Mark gewährt. Die Zuschüsse betrugen nur 20 bzw. 50 v. H. der tatsächlichen Gesamtaufwendungen. An reinen Notstandsarbeiten mit Förderungszuschüssen des Landesarbeitsamtes wurden 1143 Arbeitsmaßnahmen mit 18,7 Millionen Mark Gesamtkosten finanziert, weiter erfolgte die Bewilligung von zweiten Hypotheken für Eiaenheimbau bei' 646 Bauaufträgen mit 899 000 Mark. Für die Errichtung von Kleinsiedlungen standen 3,6 Millionen Mark zur Verfügung, 1450 Siedlerstellen wurden berücksichtigt."
Wie sind die Aussichten für die Zukunft?
Zu dieser Frage erklärte der Gauleiter: „Die Massenarbeitslosigkeit der Krisenjahre ist nunmehr endgültig überwunden. Ja, auf vielen Gebieten wacht sich bekanntlich bereits ein empfindlicher Mangel an Fachkräften bemerkbar. Das Entscheidende ist aber nun, daß diese Entwicklung sich nicht sprunghaft vollzog, sondern daß die einzelnen Betriebe in einem allmählichen Wachstum ihren Beschäftigungsstand verstärkten und so dis an die Grenze der Vollbeschäftigung gelangten.
Gerade das diesjährige Weihnachtsgeschäft hat gezeigt, daß die Wirtschaftsverhältnisse in diesem Jahr einen erfreulichen Grad von Stabilität erlangt haben. Der Zuwachs an Kaufkraft, den die staatliche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auslöste, Hal auch den Industrien des unmittelbaren Verbrauchs einen guten Gewinn gebracht und von dieser Seite her die Beschäftigtenlage gesichert. Ls ist bezeichnend, daß die saisonmäßige Zunahme der Arbeitslosigkeit in diesem Winter besonders gering ist. Dies zeigt, wie stark die wirtschaftlichen Auftriebskräfte sind, die vor allem von den staatlichen Maßnahmen ausgehen und alle Zweige der Wirtschaft ergreifen. Ich glaube, nicht zuviel zu versprechen, wenn ich sage, daß die Aussichten für das kommende Jahr recht günstig sind. Bereits heute läßt sich übersehen, daß das Baugewerbe im Jahre 1937 große Aufträge zu erledigen haben wird. Sodann wird die Durchführung des Vierjahresplanes auch im
Hessen-Nassau kennt kein „Ltnmöglich"!
Stolze und erfolgreiche Schlußbilonz eines vierjährigen Kampfes im Rhein-Main-Gebiei.
gen des Reichserbhofgefehes entsprechen, sind somit auf Grund der neuen Verordnung jetzt Erbhöfe geworden. Die Steuer- und Kostenerleichterung für die Neubildung von Erbhöfen werden erweitert.
Im Anerbenrecht ist eine Bestimmung geschaffen, auf Grund deren der Bauer durch Errichtung einer Hofsatzung die dauernde Vererbung des Hofes im Mannesstamm (über die im Gesetz getroffene Regelung hinaus) sichern kann: die Errichtung einer solchen Satzung ist jedoch völlig freiwillig.
Die Genehmigungspflicht für die Verpachtung von Erbhöfen oder für Teilen von Erbhöfen wird auf alle Verpachtungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Die Zuständigkeit der Anerbenbehörden wird insofern erweitert, als diese nunmehr auch über Versorgungsstreitigkeiten von Abkömmlingen oder sonstigen Familienangehörigen zu entscheiden haben, die auf einem Vertrag oder auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen.
Besonders wichtig ist die Klärung der umstrittenen Frage, inwieweit Forderungen des Bauern aus dem Verkauf landwirtfchaft- licher Erzeugnisse, z. B. die Milchgelder, der Pfändung unterliegen. Die Verordnung gibt dem Vollstreckungsrichter die Befugnis, auf Antrag eine Pfändung dieser Forderungen insoweit aufzuheben, als der Bauer die Einkünfte notwendig für den Unterhalt der Familie und die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsablaufs auf dem Hofe braucht. Die Verordnung trifft ferner Maßnahmen gegen vereinzelt aufgetretene Versuche, den für Erbhöfe vorgesehenen Vollstreckungsschuh durch unlautere Machenschaften herbeizuführen.
Sehr ausführlich regelt die Verordnung das Verfahren gegen einen schlecht wirtschaftenden oder bauernunfähigen Erbhofeigentümer. Unter Beibehaltung der bisher allein zulässigen Entziehung der Verwaltung und Nutznießung oder des Eigentums (sogenannte Abmeierung) wird die Möglichkeit geschaffen, als mildere Maßnahme auch eine Wirtschaftsüberwachung durch einen Vertrauensmann als nächst schärferen Eingriff die Wirtschaftsführung durch einen Treuhänder anzuordnen. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Einzelftagen die mit der Abmeierung zusammenhängen, näher geregelt.
sönliche Einsatzbereitschaft für das vom Führer gesteckte Ziel außer durch ihre sonstige Tätigkeit auch in praktischer Arbeit neben dem deutschen Werkmann und neben der schassenden deutschen Frau in den Betrieben unter Beweis zu stellen.
Ich gebe hiermit von einer soeben erlassenen Anordnung Kenntnis, wonach alle hauptamtlichen Politischen Leiter des Gaues Kurhessen der NSDAP, einschließlich der hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sämtlicher Gliederungen und angeschlossener Verbände der Partei in der nächsten Zeit einen achttägigen ehrenamtlichen Dienst an einem kurhessischen
Werkplah zu leisten haben.
Danach wird jeder schaffende Volksgenosse und jede werktätige Frau, an deren Stelle ein Politischer Leiter diesen achttägigen Arbeitseinsatz versieht, vom Betriebsführer einen bezahlten zusätzlichen Urlaub für die gleiche Dauer erhalten, den er mit „Kraft durch Freude" in unserer schönen kurhessischen Heimat verleben wird. Dieser Ehrendienst wird damit zugleich ein Weihnachtsgeschenk der Politischen Leiter einschließlich der Führer und Führerinnen der Gliederungen meines Gaues für die Schaffenden Kurhessens.
Es ist dabei mein besonderer Wunsch, daß der abkommandierte Mitarbeiter im Betrieb keinerlei Ausnahmestellung erhalten darf, und daß er bestrebt sein muß, in echter selbstverst ä n d l i ch e r Kameradschaft zu den Werksangehörigen und in gewissenhafter Pflichterfüllung die ihm zugewiesene Arbeit zu leisten.
Boliviens Freundfchast mit Deutschland.
Ehrung für Gauleiter Bohle.
Berlin, 23. Dez. (DNB.) Der bolivianische Gesandte in Berlin, General S a n j i n e s, überreichte im Rahmen eines Empfanges in der bolivianischen - Gesandtschaft dem Leiter der Auslandsorganisatlon ! der NSDAP., Gauleiter Bohle, den Orden Con» 1 dor de Los Andes. Die gleiche Auszeichnung wurde dem Auslandskommissar der NSDAP, für die südamerikanischen Staaten, Köhn, zuteil.
In einer Ansprache betonte der Gesandte die Freundschaft zwischen dem deutschen Volk und dem bolivianischen Staat und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Herzlichkeit in den Beziehungen zwischen beiden Nationen sich noch vertiefen und auch in Zukunft weiter festigen möge. Der Gauleiter dankte zugleich im Namen des Parteigenossen Köhn für die erwiesene Ehrung. In Erwiderung der guten Wünsche hob der (Bauleiter hervor, daß es ihn freue, die Auszeichnung aus den Händen eines aufrichtigen Freundes des neuen Deutschland empfangen zu haben.
Gauleiter Bohle bei Frau Gustloff.
Berlin, 23. Dez. (DNB.) Gauleiter Bohle stattete gestern in Begleitung mehrerer Mitarbeiter der Auslandsorganisation der NSDAP. Frau Gustloff in Schwerin einen Besuch ab und überbrachte ihr als Weihnachtsgabe der Auslandsorganisation ein Oelbildnis Wilhelm Gustloffs, das von dem Maler Boefe ausgeführt wurde. Im Anschluß daran begaben sich Gauleiter Bohle und seine Mitarbeiter mit dem Kreisleiter von Schwerin-Stadt zum Ehrenhain, wo der Gauleiter einen Kranz an der Grabstätte Wilhelm Gustloffs niederlegte, dessen Schleife die Inschrift „Die Auslands- Organisation der NSDAP, ihrem großen Kameraden" trug.
Dank hes Reichsschahnieifters.
München, 23. Dez. (DNB.) Dem Reichsschatzmeister der NSDAP., der sich vor einiger Zeit einer schweren Operation unterziehen mußte, sind aus allen Kreisen der Bewegung, des Staates und der Volksgenossen so zahlreiche und herzliche Beweise der Treue und Anhänglichkeit anläßlich seiner Erkrankung zugegangen, daß es ihm nicht möglich ist, jedem einzelnen persönlich zu danken. Erfreulicherweise befindet sich der Reichsschatzmeister auf dem Wege der Besserung. Er bedarf aber vorerst noch dringend der Schonung, wird jedoch vermutlich Mitte Januar seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen können.
Der Reichsschatzmeister bittet, seinen herzlichsten Dank auf diesem Wege entgegenzunehmen, und verbindet seinen Dank an jeden einzelnen, der seiner in Treue gedacht hat, mit einem herzlichen Glückwunsch für das kommende Jahr.
Weihnachtssendung für Oesterreicher
Wien, 23. Dez. (DNB.) Wie die Oesterreichische Radio-Verkehrs-AG. (Ravag) mitteilt, wird der Bundeskanzler Dr. Kurt von Schuschnigg am 24. Dezember um 21 Uhr zu den österreichischen Landsleuten im Auslande im Rahmen einer Sendung „Der Ruf der Heimat" sprechen. Die Uebertragung erMgt durch den Sender Bisamberg in der Zeit von 21 bis 22.10 Uhr, durch den holländischen Kurzwellensender PHOHI von 1 bis 2.10 Uhr.
In einer Unterredung, die Gauleiter Sprenger dem Hauptschriftleiter Staebe vom „Frankfurter Volksblatt" gewährte, wird die Schlußbilanz eines vierjährigen Kampfabschnittes im Rhein-Main-Gebiet gezogen. Es sind Zahlen, die der Partei und dem Volk im Rhein-Main-Gebiet alle Ehre machen. In ihnen spiegelt sich die Tatkraft der Führung und der Einsatz jedes einzelnen Volksgenossen wider.
(Bauleiter Sprenger behandelt in diesem Leistungsbericht zunächst den Kampf gegen die Erwerbslosigkeit und nimmt dann zur Wirtschaftspolitik der Partei und Fragen des Handwerks, der Siedlung und der Rohstoff- schlacht Stellung. Er führte dabei u. a. aus:
..Der Gau Hessen-Nassau hat die glänzenden Ergebnisse der Arbeitsschlacht hundertprozentig miterkämpft. Während Ende 1933 in unserem Gaugebiet noch 265 800 Erwerbslose gezählt wurden, betrug diese Zahl im Landesarbeits- amtsbezirk Hessen am 30. September d. I. nur noch 74 265. Noch deutlicher läßt sich der gewaltige Erfolg der Arbeitsbeschasfungsmah- nahmen aus der Milgliederstatistik der Krankenkassen entnehmen. Danach hat sich die Zahl der Beschäftigten von 420 000 im Januar 1933 auf 898 055 im November 1936 erhöht. Die Zahl der Dohlfahrlserwerbslosen und Notstandsarbeiter ist entsprechend dieser Entwicklung gesunken.
In der Erkenntnis, daß die NSDAP, der Träger des Staates ist und damit auch Motor der politischen Fortentwicklung, gründete ich bereits im Juni 1933 das Kontrollamt für Arbeitsbeschaffung in der (Bauleitung, worauf bald die Einsetzung eines A r b e i ts b e sch a f f un g s a u s s ch u s s e s für das Rhein-Main-Gebiet folgte. Darüber hinaus wurden in Verbindung mit der Landesbauernschaft, der DAF., dem Treuhänder der Ar-
Berlin, 23. Dez. (DNB.) Vor kurzem brachten die Zeitungen die Nachricht, daß für das diesjährige Weihnachtsfest eine Neuregelung beabsichtigt sei, wonach Weihnachtszuwenoungen bei der Berechnung der Beiträge zur Reichsversicherung im allgemeinen unberücksichtigt bleiben. Nunmehr hat die Reichsregierung das Gesetz beschlossen, das die Neuregelung enthält; es wird demnächst im Reichsgesetzblatt und im Reichsanzeiger verkündet werden. Künftig sind also Weihnachtszuwendungen als Entgelt nur dann noch anzusehen, wenn sie schriftlich oder in einer Tarif-, Betriebs- oder Dienstordnung festgelegt sind. Andere Weihnachtszuwendungen find nur insoweit Entgelt, als sie ein Monatsgehalt über ft eigen. Im übrigen sind alle einmaligen Zuwendungen bei der Berechnung der Betträge nicht mehr auf das Jahr zu verteilen, sondern nur noch in dem Zeitabschnitt (Woche, Monat) zu berücksichtigen, in dem sie gewährt werden.
Außerdem bringt das Gesetz einige weitere Aende- rungen.
Den Auslandsdeutschen wird der freiwillige Eintritt in die Invaliden- oder die Angestelltenversicherung unter denselben Bedingungen ermöglicht, wie im Inland. In Uebereinftirm mung mit der Devisengesetzgebung wird klargestellt, daß die freiwilligen Beiträge zur Invaliden- und zur Angestelltenversicherung beim Aufenthalt im Ausland in ausländischer Währung gezahlt werden müssen. Das nähere hierfür bringt eine besondere Durchführungsverordnung. I
Ferner wird das Verfahren für die Einttel - lung von Renten bei staatsfeindlicher Betätigung geregelt. Wann staatsfeindliche Betätigung vorliegt, entscheidet der Reichsmmister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister. Der Begriff staatsfeindliche Betätigung ist den enftprechenden Vorschriften des Beamtenrechts und des Rechts der Wehrmachtoersor- gung entnommen.
Die Vorschriften über den Beginn der


