Leder Hilst dem WHW.!
Opferspenden vom Lohn oder Gehalt sind an das Diaterhilfs werk des Deutschen Volkes, Kreisführung Detterau in Sieben, Postscheckkonto 7lr. 23 633, oder auf besten Bankkonto 6100 bei der Vezirkssparkaste Gießen zu überweisen.
wird voll auf seine Kosten kommen. Der Abend beginnt um 20.15 Uhr und endet um 23 Uhr.
Blindenkonzert in Gießen.
Am 9. Dezember wird in Gießen ein Blindenkonzert stattfinden, das von der Konzertgemeinschaft deutscher blinder Künstler in Hessen und Hes- sen-Nastau, die unter Aufsicht des Blindenkonzertamtes der Reichsmusikkammer wirkt, gegeben wird. Der Veranstaltung darf man mit Interesse entgegensehen. Den blinden Künstlern wird bei ihren Veranstaltungen die tatkräftige Förderung von Partei- und BehördendienststeUen zuteil.
Kneipp-Bewegung in Gießen.
Am morgigen Dienstagabend Vortrag im Saale des „Bayerischen Hofes" über Körperkultur und Leistungssteigerung durch Kneipp". (Siehe heutige Anzeige.)
Versorgungsanwärter Bewerbungsgesuche erneuern!
DNB. Der Reichstreubund ehemaliger Berufssoldaten weist die Verforgungsanwärter darauf hin, daß sie im Laufe des Monats November, spätestens aber bis zum 1. Dezember ihre Bewerbungsgesuche um Vormerkung für Beamten- und Angestelltenstellen bei den Behörden erneuern müssen. Diese Pflicht besteht nicht für die im Laufe des Jahres 1936 erstmalig vorgemerkten Versorgungsanwärter. Die Behörde, an die das Erneuerungsgesuch unter Angabe des Akten- (Dormerkungs-) Zeichens zu richten ist, erficht der Verforgungsanwärter aus der ihm übersandten Vormerkungsbestätigung. Die Bewerbungserneuerung muß im übrigen neben voller Anschrift des Versorgungsanwärters auch genaue Bezeichnung der Laufbahnen enthalten, für die Weitervormerkung gewünscht wird. Versorgungsanwärter, die ihre Bewerbung nicht bis zum 1. 12. erneuert haben, werden in den Listen gestrichen und bei späterer neuer Bewerbung an letzter Stelle oorgemerkt.
Beamten - Gemeinschastsabend.
Der Samstagaben vereinigte zahlreiche Beamte aus den Kreisabschnitten Gießen, Allendorf an der Lumda, Grünberg, Hungen und Lollar zu einem Gemeinschaftsabend im Caft Leib zu Gießen. Der Abend nahm einen anregenden Verlauf. Die feierliche Einbringung der Fahnen bildete den würdigen Auftakt. Musikalische Darbietungen des Mufikzuges der SA.,Standarte 116 unter der Leitung von Musikzugführer Herrmann unterhielten die Besucher, bis der Kreisamtsleiter des Amtes für Beamte, Heß, die Kameraden herzlich willkommen hieß.
Kreisamsleiter Heß gedachte zunächst der im Dienst für das Vaterland im „U-Boot 18" dahingeschiedenen Kameraden, zu deren ehrendem Gedenken man sich von den Plätzen erhob. In seinen weiteren Ausführungen kennzeichnete der Redner die Stellung des Beamten im Dritten Reich, die besonderen Aufgaben, die gerade ihm gestellt sind und das geistige Verhältnis, das zwischen Staat und Beamten bestehe. Er erhob die Forderung, daß der Beamte mit aller Kraft dem Staate zu dienen habe Mb für ihn das Wort Volksgemeinschaft eine besondere tiefe Bedeutung haben müsse. Schließlich ging er noch auf die Begrisfbestimmung Rationalismus und Sozialismus ein und erläuterte die Ädeenverbinduna, wie sie durch den Nationalsozialismus geschaffen wurde. Abschließend betonte Kreisamtsleiter Heß, daß allen Kräften, die sich für Volk und Staat verderblich auswirken könnten, entgegengearbeitet werden müsse, der Beamte auch seinerseits berufen sei, in der Arbeit für den Vierjahresplan aufbauend mitzuwirken.
Nachdem gemeinsam das Lied „Volk ans Gewehr" gesungen war und der Musikzug der SA.- Standarte einige Darbietungen guter Konzertmusik Zu Gehör gebracht hatte, sprach der Hauptstellenleiter des Amtes für Beamte, Kamerad Ulrich über bas Thema „Bolschewismus — Weltfeind Nr. 1". Der Redner beschäftigte sich zunächst mit der Geschichte und den Zielen des Bolschewismus, kennzeichnete dessen Tendenzen in staatspolittscher, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, schilderte die Machterhaltung durch den Terror und erinnerte an die Fülle der Blutopfer, die der Bolschewismus bisher schon allein in Rußland gefordert hat. Diesem Gesamtbild des Bolschewismus stellte der Redner den nur auf das deutsche Volk bezogenen Nattonal- sozicrlismus gegenüber und führte hier einige Worte des Führers Adolf Hitler an, mit denen die Gegensätze zwischen Nationalsozialismus und Bolschewismus eindeutig beleuchtet wurden. Der Redner führte feine Zuhörer aber auch über Deutschlands Grenzen hinaus und schilderte die politischen Verhältnisse in anderen Ländern, in denen der Kommunismus den Unruhstifter darstellt. Ausführlich hört? man von Spanien und von der Entwicklung der Verhältnisse, wie sie sich dort nicht nur durch die Kommunisten, sondern auch durch die jesuitische Priesterherrschaft ursächlich entwickelten. Dann befaßte sich der Redner noch mit der engen Verbindung, die zwischen den Judentum und dem Bolschewismus besteht und wies damit auf die großen Gefahren für die ganze Welt hin. Er schloß seine Darlegungen mit dem Hinweis auf die große abendländische Sendung, die dem deutschen Volke im Kampf gegen den Bolschewismus zur Aufgabe geworben ist. Der Vortrag wurde mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und fand starken Beifall.
Mit dem Gruß an den Führer, den gemeinsam gesungenen Nationalhymnen und der Ausbringung der Fahnen fand der Gemeinschaftsabend seinen offiziellen Abschluß.
*
** Verkaufs sonntage vor Weihnach - t e n. Wie das Kreisamt Gießen bekanntgibt, wurden auf Anordnung des Reichs- und Preußischen Arbeitsministers in diesem Jahre die beiden letzten Sonntage vor Weihnachten, also der 13. und 20. Dezember, für den Verkauf aus offenen Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr frei«
ückfichtslafer Radfahrer. Die hier
in der Goetheftraße wohnhafte Frau D o tz e I e r wurde im Seltersweg von einem jugendlichen Radfahrer derart von hinten angefahren, daß sie zu Boden stürzte und sich erhebliche Verletzungen zuzog. Sie mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Unbekümmert um die Verletzte suchte der rücksichtslose Täter das Weite. Hoffentlich gelingt es der Polizei, den rücksichtslosen Radler ausfindig zu machen.
gegeben
Gleichmäßige Butterverteilung
Hausmacher Blutwurst
Die Fleisch- und Wurstpreise in Hessen
1,79
1,84
RM.
RM.
her«
(1) Die Kleinhandelshöchstprekse für je 500 Gramm
Oberheffen
e
Schuft
1,64
1,59
0,70
0,14
0,88
1,10
1,10
1,20
1,84
1,84
2,24
1,79
2,19
1,00
1,20
A RM. 0,88
1,84
2,04
1,40 l,bv
A RM. 0,80 0,80 1,00 1,00
0,92 1,10
1,00 1,30 0,86 0,62 0,78 0,20 0,42
0,84
B RM. 0,83
1,79
1,99
Ver- Ein-
0,90
1,10
0,85
0,24
0,50
0,60
Rindfleisch (Braten u. Suppenfleisch) ohne Filet und Lende (Roastbeef)
Knochen
Talg (Rinderfett), roh
Talg (Rinderfett), ausgelassen
Schinken mit Bein, frisch
Bratenfleisch (aus frischem Schinken, Schulterblatt, entspeckt und ent- schwartet)
Kotelett, mager, mit Filet sonstiges Kotelett und Kamm mit Schweineschnitzel und Lenden Bauchlappen
Eisbein mit Pfoten
Eisbein ohne Pfoten
Pfoten
Kopf ohne Backe
Speck, frisch (Rückenfett)
Bratwurst:
a) feine
• b) grobe
Mettwurst, fein, nach Braunschweiger
Flomen (unausgelassenes Schweineschmalz)
Schmalz (ausgelassen) fetter Speck (geräuchert) magerer Speck, geräuchert (Dörrfleisch) Kochschinken im Aufschnitt (Ausschnitt) Roher Schinken, geräuchert:
1. Nußschinken (Mausschinken):
a) im ganzen Stück
14
0L0 1,10 0L0 bis 1,10 0,90 bis 1,10
0,87 1,05 0,95 1,25 0,81 0,57 0,73 0,15 0,37
0,79
0,83
1,10
1,05
1,15
1,79
Schweinefleisch bis zu 20 vom Hundert.
§5.
(1) Gefrierfleisch darf von Fleischern, der kaufsstellen von Fleischwarenfabriken nur an zelhaushaltungen verkauft werden.
(2) Hackfleisch darf nicht aus Gefrierfleisch gestellt werden.
§ 6.
(2) Die Preise für frisches Rindfleisch gelten nicht für Filet und Lende (Roastbeef); als Lende gilt der Teil des Tieres vom Schloßknochen bis zur dritten Rippe. Die Preise für diese Stücke müssen sich in angemessener Höhe zu den im Absatz 1 geregelten Preisen der einfacheren Sorten halten.
(3) Bei Rouladen darf ein Zuschlag bis zu 10 Reichspfennig für je 500 Gramm auf den Preis für Rindfleisch ohne Knochen erhoben werden.
(4) Rindfleisch der Güteklasse I ist das Fleisch von Tieren der Schlachtwertklasse a (einschließlich des Fleisches von Ausstichtieren) und b) Rindfleisch der Güteklasse II ist das Fleisch von Tieren der Schlacht- wertklasse c.
(5) Soweit Fleischer oder Fleischwarenfabriken auf Schlachtviehmärkten Rinder der Schlachtwert- klassen c oder d oder außerhalb der Schlachtvieh- märkte Rinder zu entsprechenden Preisen gekauft haben, sind sie verpflichtet, in ihren Läden Fleisch von Tieren der Schlachtwertklasse c zu den Preisen der Güteklasse II und Fleisch von Tieren der Schlachtwertklasse d zu weiter ermäßigten Preisen feilzuhalten.
82.
(1) Die Kleinhandelshöchstpreise für je 500 Gramm Gefrierfleisch sind für Gemeinden, die zur Zeit ober künftig hiermit versorgt werden, wie folgt, festgesetzt: Roastbeef, ohne Knochen, und Filet, ausgeschält, ohne Knochen 1,32 RM.: Schmorfleisch (Bratfleifch) 0,78 RM.; Supvenfleisch 0,72 RM.; Knochen 0,14 RM.; Talg (Rinderfett), rod 0,50 RM.; Talg (Rinderfett), ausg-lassen 0,60 RM.
(2) Bei Rouladen darf ein Zuschlag bis zu zehn Reichspfennig für je 500 Gramm auf den Preis für Schmorfleisch ohne Knochen erhoben werden.
§ 3.
(1) Die Kleinhandelshöchstpreise für je 500 Gramm Schweinefleisch u s w. sind für die Städte Darmstadt und Mainz, sowie für die zu den Marktgemeinschaften Darmstadt, Mainz, Frankfurt und Mannheim gehörigen hessischen Gemeinden (sog. marktgebundene Gemeinden), wie aus Spalte A der nachstehenden Aufstellung ersichtlich, festgesetzt.
(2) Die Kleinhandelshöchstpreise für je 500 Gramm Schweinefleisch usw. werden für die übrigen hessischen Gemeinden, d. h. solche Gemeinden, die weder Sitz eines Schlachtviehmarktes für Schweine sind, noch zu emer Marktgemeinschaft eines Schlachtviehmarktes für Schweine gehören, wie aus Spalte B der nachstehenden Aufstellung ersichtlich, festgesetzt.
B W 0,70 0,70 1,00 0,90
1,00
1,20
1,00 bis
1,20
1,00 bis
1,20
Cantfms Gießen
>Daubringen, 22. Nov. Daß auch in unferm Dorf das Gießener Theater mit seinen hervorragenden Leistungen immer mehr an Wertschätzung gewinnt, beweist die Tatsache, daß die Mitgliederzahl der NS. -Kulturgemein de mit jedem Jahre seit ihrem Bestehen zugenommen hat: Im Winterhalbjahr 1934/35 waren es 7; 1935/36 = 17 und 1936/37 sind es bis jetzt 25 Mitglieder. Für manchen, der früher Theateraufführungen nur von den Liebhaberbühnen der Dorfvereine her kannte, sind die Vorstellungen des Stadttheaters immer ein neues Erlebnis und öffnen ihm Blick und Verständnis für eine neue Welt. Um diese kulturellen Werte recht vielen Volksgenossen, die die Woche über schwere Arbeit leisten, leicht zugänglich zu machen, hat die Reichsbahn auf unserer Strecke nach den Vorstellungen einen The at erzug eingelegt, der die Besucher wieder rasch nach Hause bringt.
F Großen-Buseck, 23. Nov. Am Samstag sand im hiesigen und anschließend im Treiser Gemeindewald Treibjagd statt, bet der 35 Hasen, 5 Füchse und 1 Schnepfe zur Strecke kamen.
cT Linden st ruth, 23. Nov. Dieser Tage wurde in unserem Orte von der Gendarmerie Reiskirchen ein führerloses Autosicherge- st e l l t. Der Fahrer wurde in angetrunkenem Zustande aufgefunden. Die Blutprobe wurde bei dem Fahrer genommen.
der nachstehenden Wurstsorten werden für die Städte Darmstadt, Mainz, Gießen, Worms, Bad-Nauheim und Friedberg sowie für den Marktgemeinschaften Darmstadt, Mainz,
Scharfschießen bei Butzbach.
* Butzbach, 23. Nov. Am 10., 11. und 12. De- zember, jeweils von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, findet auf dem Exerzierplatz Butzbach G e - fechtsfchießen mit scharfer Munition statt. Es wird in Richtung Kleeberg geschossen. Gefährdet ist das Gelänoe südlich Ebers-Göns, südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage werden gesperrt: die Straße Hausen— Kleeberg und die Straße Ebers-Göns—Kleeberg. Den Weisungen der Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.
<5 Harbach, 23. Nov. Vor etwa vier Wochen wurden einem hiesigen Volksgenossen in den Abendstunden von feinem Baumstück $ m e i jun Ob ft bäume entwendet und bei zwei weiteren Volksgenossen der Versuch unternommen, auch dort Bäume mitzunehmen. Der Fall wurde der Gendarmerie Reiskirchen gemeldet. Diese fahndete nach den Uebeltätern, und bald gelang es ihr, im Vogelsberg einen Mann zu ermitteln, der im Besitz der Bäumchen war. Bei dem Täter handelt es sich um einen Menschen, der in der Nähe von Harbach Arbeit gefunden hatte. Am letzten Arbeitstage hatte er die Tat begangen. Die von ihm gestohlenen Bäumchen hat er nach seiner Entdeckung dem Besitzer wieder zurückgebracht.
# Queckborn, 22. Nov. Bei der von den hiesigen Jagdpächtern, Bürgermeister H o r ft und Leh- rer Weishaupt am Samstag abgehaltenen Treibjagd wurden 43 Hasen, 1 Fuchs, 2 Fasanen und 1 Reh xur Strecke gebracht. Bei dem verhältnismäßig schlechten Hasenjahr ist das Gr«
einer Preiserhöhung gleich.
§8.
(1) Fleischereien und sonstige Verkaufsstellen süi Fleisch, Fleisch-, Fett- ober Wurstwaren sind verpslch tet, die nach den Vorschriften pre-isgebunfcenen Fleisch-, Fett- und Wurstwaren sowie Fleischwaren in einem angemessenen Umfang feilhalten; insbe« sondere darf die Herstellung und das Feilhalten von einfacheren Fleisch- und Wurstsorten nicht zugunsten der anderen Sorten im Umfang eingeschränkt werden.
(2) Flerschwarenfabriken, Schmalzsiedereien uni Feintalgschmelzdn sind verpflichtet, die preisgebim« denen Fleisch-, Fett- und Wurstsorten sowie Fleisch, waren in einem angemessenen Umfang herzustellen und abzugeben.
§9.
Fleischer oder sonstige Verkaufsstellen für Fleisch, Fleisch-, Fett- oder Wurstwaren haben beim Der- kauf von Fleisch, Fleisch- oder Wurstwaren oder -er im Preis gebundenen Fette auf Verlangen eines Kunden eine Bescheinigung auszustellen, die die Bezeichnung unter Angabe der Güteklasse, des Ge« wichts und den Preis der gekauften Ware enthält Kassezettel, die die Fleischart, die Güteklasse uni das Gewicht nicht angeben, sind in diesem Felle ungenügend.
§10.
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift dieser Anordnung kann die Preisüber« wachungsstelle, soweit sie nicht Antrag auf gericht«
nen Buttermengen. Dadurch wird verhindert, daß einige Gebiete reichlich und andere völlig unzulänglich versorgt sind. Die durch die Absatzbeschrankung bei den Molkereien und Großverteilern fteiwer- denden Buttermengen werden von der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette ausgenommen und in den Hauptoerbrauchsgebieten dem Bedarf entsprechend verteitt. Die Kleinverteller haben die Butterabgabe an ihre Abnehmer deren bisherigen Bezügen entsprechend ebenfalls anteilmäßig zu kürzen. Die neue Absatzregelung gilt auch für Den Post- versand an Verbraucher. Dieser darf überhaupt nur von den Betrieben ausgeübt werden, die bereits im Jahre 1935 Butter auf diesem Wege abgesetzt haben. Die Anordnung tritt am 23. November 1936 in Kraft. Es ist also erforderlich, daß jeder einzelne Verbraucher seinen Butterverzehr von jetzt ab dieser Regelung entsprechend einschränkt. Je mehr der einzelne Disziplin hätt, um so mehr sichert er sich und den anderen Volksgenossen eine gleichmäßige Versorgung.
Spalte A der nachstehenden Aufstellung erfichtkL, festgesetzt.
(2) Die Kleinhandelshöchstpreise für je 500 Gramy der nachstehenden Wurstsorten werden für )i€ übrigen hessischen Gemeinden, weder Sitz eines Schlachtvieh Marktes für Schwede sind, noch zu einer Marktgemeinschaft eines Schlach. viehmarktes für Schweine gehören, wie aus Spalte B der nachstehenden Aufstellung ersichtlich, feft^ setzt.
Bei Kassler darf auf die vorstehend genannten Höchstpreise bei einem entsprechenden Fleischstück ein Zuschlag bis zu 10 Reichspfennig für je 500 Gramm, bei durchgedrehtem Rückenfett ein Zuschlag bis zu 5 Reichspfennig für je 500 Gramm erhoben werden.
(1) Beim Verkauf von Fleisch mit eingewachsenem Knochen darf der Knochenanteil bei Schweinefleisch nicht mehr als ein Fünftel, bei Rindfleisch nicht mehr als ein Viertel des verkauften Gesamtgewichts betragen.
(2) Ueberfchrettet beim Verkauf der eingewachfe- nen Knochen den ebengenannten Anteil am Gesamtgewicht des verkauften Fleisches, so ist der Knochen entsprechend zu verringern. Falls das Gewicht des eingewachsenen Knochens unter dem obengenannten Anteil am Gesamtgewicht liegt, so ist eine entsprechende Knochenbeilage gestattet.
(3) Soweit sich Fleischpreise auf Fleisch mit Knochenbeilage beziehen, erhöht sich der Kleinhandelshöchstpreis für Fleisch ohne Knochenbeilage beim Rindfleisch bis zu 25 vom Hundert, beim
b) im Aufschnitt (Ausschnitt)
2. Rollschinken:
a) im ganzen Stück
b) im Aufschnitt (Ausschnitt)
3. Knochenschinken (auch westfälischer Schinken, Katenschinken, Winterware):
a) im ganzen Stück
b) im Aufschnitt (Ausschnitt)
gebnis der Hasen sehr beftiedigend. — Auch in diesem Herbst werden hier wieder viele Db't- bäume a n g e p f la n z t. Die jungen Bäume wer« den größtenteils durch die Ortsbauernschaft zu einem günstigen Preis bezogen. Leider kann der Bedarf an Zwetfchenbäumen von den Baumschulen immer noch nicht ganz befriedigt werden.
D Weickartshain, 22. Nov. Am Samsta-- abend fand in der hiesigen Schule die Aufführung des Films „Soldaten — Kameraden statt. Veranstalter war die NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude". Der Film hinterließ bei den zahl« reichen Zuschauern einen nachhaltigen Eindruck.
O Watzenborn-Steinberg, 22. Nov. Dieser Tage wurden unserer Gemeinde die Gel« der für die Einquartierung überwiesen. Der Rat und der Ausschuß für den Volkshallenbail haben beschlossen, angesichts der Umständlichkeit M Auszahlung und der Geringfügigkeit der Beträge für die einzelnen Quartiergeber das Geld eine® guten Zweck zuzuführen. Während ein Teil ds Geldes für den Bau der Volkshalle Sennen« düng findet, wird der Rest dem Winterhilfi« werk überwiesen. — In unserer Gemeinde iß vom 1. November ab eine Beratungsstelle für Mütter und Säuglinge eingerichtet worden. Die unentgeltlichen Beratungen stehen un« ter Leitung von Prof. Dr. Frick (Gießen), Ober« arzt der Universitäts-Kinderklinik zu Gießen, uni finden jeden vierten Mittwoch int Monat, erstmalig am 25. November, statt.
<£ Watzenborn-Steinberg, 23. No». Morgen, Dienstag, begeht die Witwe Katharine Häuser, geborene Häuser, Ferdinand-Werner« Straße 42, bei guter Gesundheit ihren 8 0. (9 v b ut t s t a g.
§ Watzenborn-Steinberg, 22. Nov. A« Samstagabend sand eine Mitgliederversammlm- des hiesigen Geflügelzucht Vereins bei Mil« glied Karl Laux statt. In dieser Versammlung wup den die Vorbereitungen für die 4. Kreis-Geflügel« Ausstellung des Kreises Gießen vom 11. bis 13. De« zember, verbunden mit dem 25jährigen Bestehe» des Geflügelzucktvereins Watzenborn-Steinberg, gt* troffen. Die Ausstellung steht unter der Schirm' Herrschaft des Bürgermeisters Schäfer, sie ist die erste Veranstaltung, die in der in diesem Jahre neuerstandenen geräumigen Volkshalle abgehoben wird. Dereinsführer Karl Philipp IV. gab W bereits unternommenen Vorarbeiten des Vorstände) bekannt.^ Das 25jährige Jubiläum soll in Form eines Züchterabends bei Mitglied Ludwig Schmor.il begangen werden. Für den Ausstellungsaussch^ wurden die Mitglieder Otto Weiß, Karl j) ä U' s e r IX., Karl Burger, Otto Häuser, Georz Ei ff und Georg Jammer bestellt. Die 2hw stellungsleitung setzt sich wie folgt zusammen: Avr« stellungsleiter: 1. Vorsitzender Karl Philipp m Ausstellungsrechner: Heinrich Pfeiffer, Sliif stellungsschriftführer: Wilhelm Schwindt, F>' nanzausschuß: Obmann Pfeiffer, Auf- und 21i« bau der Käfige: Obmann Schwindt, Ein- uni Aussetzen der Tiere: Obmann Karl Burger IK Derpflegungsausschuß: Otto Häuser VL, Dekors tionsausfchuß: Karl Häuser IX. Züchter Heinrich
Die Versorgung mit Butter ift in diesem Jahr, trotzdem der jahreszeitliche Tiefpunkt der Erzeugung fast erreicht ist, im allgemeinen beftiedigend gewesen. Im vergangenen Jahr lagen um diese Seit bereits mehrere Wochen der Butterknappheit hinter uns. Diese günstigere Lage ist vor allem darauf zurückzufuhren, daß es gelungen ist, die Jn- landserzeugung an Butter gegenüber dem Vorjahr um etwa 5 v. H. zu steigern. Für die Zett des Tiefstandes der Erzeugung, der mit dem hohen Weihnachtsverbrauch zusammenfällt, werden jedoch vorsorglich besondere Maßnahmen ergriffen, um eine gleichmäßige Versorgung in allen Teilen des Reiches jicherzustellen.
Die Hauptvereinigung der deutschen Milchwirtschaft hat mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet, daß die Molkereien und Buttergroßverteller diejenigen Abnehmer, die sie im Oktober 1936 mit Butter versorgt haben, auch weiterhin gleichmäßig beliefern, und zwar mit 80 v. H. der im Oktober 1936 bezoge-
einfache Blutwurst (enge und breite) einfache Leberwurst (enge und breite) Fleischwurst
Blutmagen
Fleischmagen (Preßkopf):
a) einfache Art
b) bessere Art
Hausmacher Leberwurst
Art
Plockwurst
§ 7.
Die Beschaffenheit der in der Aufstellung zu §6 genannten Wurstforten muß stets von befriedige, der Güte fein. Qualitätsvkrschlechterungen, insbe« sondere bei den einfacheren Wurstsorten, stehen
Der Reichsstatthalter in Hellen — Landesregierung — hat auf Grund der §§ 4 und 5 der Verordnung über die Fleisch- und Wurstpreise vom 22. Oktober 1936 eine neue Anordnung für das Gebiet des Landes Hessen getroffen, die mit der Verkündung im Anzeiger der Hessischen ßanbes» regierung am 13. November 1936 in Kraft getreten ist. Frühere Preisregelungen für die in der neuen Anordnung erfaßten Fleisch-, Fett- und Wurstsorten, sowie Fleischwaren sind mit dem gleichen Tage außer Kraft getreten. In der neuen Anordnung wird folgendes bestimmt:
§ 1.
(1) Die Kleinhandelshöckstpreise für je 500 Gramm frisches Rindfleisch usw. sind, wie folgt festgesetzt:
I. für die Stadt Mainz und für die zu den Marktgemeinschaften Mainz, Frankfurt und Mannheim gehörigen hessischen Gemeinden (sog. marktgebundene Gemeinden):
Güteklasse I Güteklasse II
Rindfleisch (Braten u. Suppenfleisch) ohne Filet und Lende (Roastbeef)
Knochen
Talg (Rinderfett), roh Talg (Rinderfett), ausgelassen
II. für die übrigen hessischen Gemeinden, d. h. solche Gemeinden, die weder Sitz eines Schlachtviehmarktes für Rindvieh sind, noch zu einer Marktgemeinschaft eines Schlachtviehmarktes für Rindvieh gehören:
Güteklasse I Güteklasse II
liche Verfolgung bei den ordentlichen Strafbehörden stellt, gegen einen Betrieb, in dem eine Zuwider« Handlung begangen worden ist, und gegen die schul« di gen Personen Ordnungsstrafen bis zu eintausend „ , Reichsmark für jeden Fall der Zuwiderhandlung
die zu den Marktgemeinschaften Darmstadt, Mainz, I festsetzen. Die Paragraphen 16 und 17 der Derach« Frankfurt und Mannheim gehörigen hessischen Ge- nung über Preisüberwachung vom 11. Dezember meinden (sog. marktgebundene Gemeinden), wie aus 11934 finden Anwendung.
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