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Vom „Gelben Hund" zur Lufischiffpost.
LPD. Frankfurt a. M., 23. Febr. In wenigen Wochen wird in Frankfurt der neue Flughafen eingeweiht, der zum Weltzentralflughafen ausgestaltet worden ist. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß Frankfurt mit die erste Stadt Deutschlands ist, von der aus Post mit Flugzeugen befördert wurde. Die e r st e F l u g p o st von Frankfurt ging nach Darmstadt-Worms oder M a i n z - F r a n k s u r t. Am 10. Juni 1912 startete Dom Flugplatz in Frankfurt a. M.-Niederrad aus der von August Euler zur Verfügung gestellte Doppeldecker „Gelber Hund" als erstes deutsches Flugzeug unter der Reichspostflagge. Gesteuert wurde die Maschine von Leutnant von Hiddessen vom Leibdragoner-Regiment Nr. 24. Die Post bestand aus etwa 10 000 Luftpostkarten im Gewicht von rund 40 Kilogramm, die von Frankfurt nach Darmstadt befördert wurden. Mit diesem Flug wurde die Postkartenwoche der „Großherzoglichen Zentrale für Mutterschutz und Säuglingsfürsorge" feierlich eröffnet. Auf weiteren Flügen brachte Leutnant von Hiddessen 50 kg Post nach Worms, 45 kg nach Mainz und 100 kg nach Frankfurt am Main. Die neue Beförderungsart erfreute sich eines derartigen Zuspruchs, daß die Reichspost die ursprünglich nur für acht Tage anberaumten Postflüge bis zum 23. Juni 1912 fortsetzte. Zwei Tage nach dem ersten Start des „Gelben Hundes" unter der Reichspostflagge wurde am 12. Juni 1912 zum ersten Male ein Luftschiff in den Dienst der Postbeförderung gestellt. An diesem Tage wurden von dem Luftschiff „Schwaben" über 45 000 Postkarten von Frankfurt nach Offenbach und Darmstadt befördert.
Heute wird man über diese „Rekordziffern" lächeln, denn sie sind nur ein winziger Bruchteil dessen, was heute an Briefen und Paketen mit der Luftpost befördert wird. Nach der Inbetriebnahme des neuen Flughafens wird der Umfang des Flugpostverkehrs sich ganz erheblich vergrößern, weil Frankfurt die Zentrale für den Flugpostverkehr nach Nord- und Südamerika wird. Zur Bearbeitung der Flugpost nach Uebersee wird im Verwaltungsgebäude der Lufthansa ein neues Zweigpostamt eingerichtet, dem von der Auslandsstelle die gesamte Poft direkt zugeleitet wird.
VerregneterKarnevals-AuftaktinKöln.
Der Auftakt des Kölner Karnevals am Samstag verregnete gründlich, und auch die Fortsetzung am Sonntag, das Straßenmaskentreiben und die „Veedelszög" (Umzüge in den einzelnen Stadtvierteln) litten nach einem wunderschönen Morgen unter dem nassen Wetter. Es regnete unaufhörlich, als der Prnz am Samstagabend sich in Begleitung seines Geisterzuges anschickte, von der städtischen Macht Besitz zu ergreifen. Eine unübersehbare Menschenmenge unter Regenschirmen umsäumte die Straßen. Die Soldaten der Korps und manche Narrengruppe begleiteten den Prinz Karneval Fritz II. mit Fackeln. Im Rathaus emp
fingen die Beigeordneten der Stadt in alter Amtstracht den Prinzen mit seinen Funken und Gardisten. Fritz II., Bauer und Jungfrau wurden vom Beigeordneten Ebel begrüßt. Beigeordneter Ebel verlas die Schlüsselübergabeurkunde, die die Stadt Köln dem närrischen Regiment des Prinzen Karneval für die nächsten drei Tage ausliefert. Freude und Frohsinn sollen in dieser Zeit herrschen. Mit diesen Worten überreichte Beigeordneter Ebel dem Prinzen Schlüssel und Zepter. Anschließend hielt Prinz Fritz II. seine fröhliche Antrittsrede. Mit begeistertem Jubel wurde das „Alaaf!" auf die Vaterstadt ausgenommen, und Geisterzug und Zuschauer sangen begeistert „Es war einmal ein treuer Husar."
Der Sonntag war dem Maskentreiben gewidmet. Den Höhepunkt stellten die sogenannten Sonndags- Veedelszög dar, die das Narrenoolk in allen Vierteln der Stadt in eigener Regie veranstaltet. Die besten und humorvollsten Gruppen wurden mit Prämien bedacht. Was im Kölner Straßenkarneval an alter Volkstümlichkeit und Originalität lebendig aeblieben ist, findet seinen reinsten und echtesten Ausdruck gerade in diesen „Veedelszög". Neben nahezu der gesamten einheimischen Bevölkerung hatten sich schon zahlreiche Fremde eingefunden, und die Gruppen wurden allenthalben mit reichstem Beifall empfangen. In tollem Trubel zogen die Ausgelassenen dahin, immer heftiger weinte der Himmel und trieb die Durchnäßten, die äußere Feuchtigkeit durch eine innere Befeuchtung wettzumachen. Der Rosenmontagszug wird es nicht leicht haben, den volkstümlichen karnevalistischen Eindruck des Sonntags noch zu übertreffen.
Der Münchener Faschingszug 1936.
Das fröhliche München erlebte am Sonntag einen besonders erfreulichen und lustigen Faschingszug, der die Begeisterung der ungezählten Tausende erweckte, die die Straßen umsäumten. 109 Schaugruppen in neun Aufmärschen mit zahlreichen Musikkapellen und Spielmannszügen bildeten einen 4 Kilometer langen Zug, der anderthalb Stunden lang durch seine närrischen Einfälle die Beschauer erheiterte. „München am Aequator" hieß der Leitgedanke des ersten Teiles mit rund 20 Gruppen. Die NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" demonstrierte ihre Leistungen auf den Gebieten der Bevölkerungspolitik, des Sports, der Schönheit der Arbeit und der Ferienreisen. Die lebendig gewordene Bavaria huldigte auf lustigem Faschingswagen den Olympiasiegern. In einer Abteilung „Was uns so freut" waren Eintopf und Pfundspende sowie der Witz mit dem zehn Meter langen Bart«nicht vergessen. — Im nächsten Auf- rnarschteil, betitelt „Tschammer-Westisches auf olympischen Gefilden", feierte die olympische Idee Faschingstriumphe. Man sah die Kandidaten und Olympiarekordler im Maßkrugstemmen und Nasenbohren und die Wetterangsttträume des Olympiakomitees in der Woche vor Beginn der Spiele: Die Sprungschanze auf blühender Wiese mit Köchen, die Schnee schlagen. Gegen Schluß kam „Narr- hallesisches": Prinz Karneval Willi I. auf hohem luftigem Thron, von seinem närrischen Volk mit Jubelrufen begrüßt. Auf einem Wagen mit lauter
Schaukelpferden ritten Heuer zum ersten Male die Münchener Junghelfer der Narrhalla an, Ihre Herrlichkeiten Münchens Faschingsexprinzen folgten. Am Schluß, am „Wurstzipfel", fiel der Wagen der Werbefachleute mit ihrer Propaganda für „Pillus Rizius" auf, die zu „Krach im Hinterhaus" führt.
Es ist wohl kaum je der lustige Zusammenklang zwischen Faschingszug und Beschauer so stark und lebendig gewesen. Als sich der Faschingszug von der Isar bis zum Bavaria-Ring durch die Straßen der fröhlichen Stadt bewegt hatte, entwickelte sich hinter ihm ein so lustiges Faschingstreiben wie noch selten. In den Straßen blieb der Verkehr für die Straßenbahn noch stundenlang gesperrt, damit sich auch die Konfettigschlachten richtig entwickeln konnten. Die papierenen Spuren dieser Fröhlichkeit mußten nach zwei Stunden lastwagenweise weggeschafft werden.
Viele Fremde, besonders aus dem Norden und mit „KdF.", waren gekommen, um die letzten Münchener Faschingstage mitzuerleben. Mit beginnender Dämmerung verlagerte sich der Faschingsbetrieb von den Straßen in die dicht besetzten Gaststätten und Tanzlokale.
Marburger Fastnacht: „Oie Iungmühle des Frohsinns".
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß zu den Veranstaltungen der Marburger Fastnacht Sonntagsrückfahrkarten von allen Stationen in einem Umkreis von 35 Kilometer um Marburg ausgegeben werden. Der große karnevalistische Umzug erfolgt am Fastnachtdienstag 14.30 Uhr von der Bürgerwiese aus. Der große Fastnachtsumzug, der bereits im vorigen Jahre eine ganze Apzahl netter Gruppen aufwies, bringt in diesem Jahr über 50 Gruppen, er wird also doppelt so stark sein als der Umzug des Vorjahres. 8 Musikkapellen wirken im Umzug mit, so daß für Frohsinn und Fröhlichkeit hinreichend gesorgt ist. Nach Beendigung des Umzuges werden die einzelnen Gruppen nochmals zwanglos durch die Oberstadt ziehen, damit hier bis zum Einbruch der Dunkelheit das frohe Fastnachtstreiben und -leben aufrechterhalten bleibt. Abends findet dann in 25 Hotels und Gaststätten karnevalistisches Treiben statt.
Die Ueberschwemmungen in Spanien.
Aus den spanischen Provinzen laufen fortgesetzt neue alarmierende Nachrichten über die U e b e r - schwemmungskatastrophe, besonders in Sevilla, Zamora und Valladolid ein. Zahlreiche Personen werden als vermißt gemeldet. In Sevilla sind ganze Stadtviertel unter Was- s e r gesetzt worden. Das Wasser erreicht in den Straßen eine Höhe bis zu mehreren Metern. Zahlreiche abseits gelegene Bauernhöfe sind von jeder Verbindung abgeschnitten. Die Bewohner, soweit sie nicht schon von den fieberhaft arbeitenden Rettungsabteilungen der Polizei und des Militärs in Sicherheit gebracht worden sind, werden durch Flugzeuge mit Lebensmitteln versehen. Die Rettungsarbeiten werden erschwert durch wolkenbruchartige Regengüsse, die fortgesetzt über die überschwemmten Gebiete niedergehen. Von den Behörden und von
privater Seite werden erhebliche Geldbeträge fok die Hochwassergeschädigten zur Verfügung gestellt, doch reichen sie bei weitem nicht aus, der Not zu steuern. Der Sachschaden kann vorläufig noch nicht übersehen werden. In Valladolid trat der Esgueou aus seinen Ufern und setzte u. a. auch das Cer« vantes-Haus unter Wasser. Allein in den Biblio« thekszimmern erreichte das Wasser eine Höhe doi zwei Metern. Heber 2000 Bände sowie wertvolle; Mobiliar aus der Zeit des Dichters Cervantes finb vernichtet worden. Die Ueberschwemmungen in Za, mora sind die größten, die man seit dem Jahre 1860 erlebt hat. Der Duro führt 4,5 Meter Was, ser über dem normalen Wasserstand. Bei Garbo wurde eine 40 Meter lange Brücke von den Fluten fortgerissen.
Landesverräter vor dem Volksgerichtshof.
Der 3. Senat des Volksgerichtshofes, der gegen, wärtig in Freiburg tagt, verurteilte wegen fortge, setzten Verbrechens des Landesverrats den Angeklagten Fritz Hurst, der ohne festen Wohn- sitz ist, zu lebenslänglichem Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit. Drei Angeklagte kamen mit leichteren Strafen davon. Drei wurden freigesprochen.
Wetterbericht
des Reichswetterdienstes. Ansgabeort Frankfurt.
Während der Abbau der Kälte in Mittel- und Ostdeutschland über das Wochenende erhebliche Fortschritte gemacht hatte, ist in dem bisher milden West- und Süddeutschland durch eine Zufuhr polarmaritimer Luft Abkühlung eingetreten. Sie ging zum Teil unter heftigen Schauern vor sich und hot in Gebirgslagen wieder zu Frost und vereinzelt auch zu Schneefällen geführt. Da sich die über das Festland erstreckende Tiefruckrinne von Westen her auffüllt, kann vorerst mit Beruhigung, aber auch weiterer Abkühlung gerechnet werden.
Aussichten für Dienstag: Vielfach dunstig bis aufheiternd und nur noch vereinzelte Niederschläge, nachts vielerorts Frost, Tagestemperatu- ren nur wenig über 0 Grad, auf Ost drehende Winde.
Aussichten für Mittwoch: Voraussichtlich weitere Abkühlung und vielfach heiter:
Lufttemperaturen am 23. Februar: mittags 8,6 Grad Celsius, abends 6,8 Grad; am 24. Februar: morgens 2,6 Grad. Maximum 10 Grad, Minimum heute nacht 2,4 Grad.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Friedrich Wilhelm Lange: für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot: für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwort- lich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. 1.36: 11000. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch-und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.
Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pi. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Emzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.
Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.
Bekanntmachung.
Nachfolgende Polizeiverordnung vom 26.2.34 bezüglich Schädlingsbekämpfung im Obstbau bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 22. Februar 1936.
Bürgermeisterei Gießen: Ritter, Oberbürgermeister.
Polizeiverordnung betreffend Schädlingsbekämpfung im Obstbau. Auf Grund des Artikels 43 Abf. 2 des Feldstrafgesetzes, des Artikels 48III Ziffer I und des Artikels 64 der Kreis- und Provinzialordnung wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung der Mmisterialabteilungen la (Polizei) und le (Landwirtschaft) vom 22. Februar 1934 zu Nr. le 3381 für den Kreis Gießen verordnet:
§ 1.
Zur Bekämpfung von allen pflanzlichen und tierischen Schädlingen des Obstbaues sind rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, insbesondere sind in der Zeit vom Herbst bis Frühjahr alle Obstbäume abzukratzen, zu bürsten und zu rei» nigen, die Baumkrone sachgemäß zu lichten und von allen büren Aesten zu befreien. Alle dürren und abgängigen Obstbäume sind zu beseitigen und aus den Obstanlagen zu entfernen. Die ordnungsmäßig gereinigten Obstbäume sind einem planmäßigen Spritzoerfahren zu unterwerfen.
§ 2.
Zur Durchführung und Duldung der Maßnahmen des § 1 sind die Besitzer der Obstbäume oder die Nutzungsberechtigten bzw. deren Vertreter verpflichtet.
_ § 3.
Zur Feststellung der Notwendigkeit und des Umfanges der Maßnahmen und zur Ueberwachung der- bilden *ebe ®emeinl)e eine Kommission zu
Dieser Kommission gehören an:
2) der Bürgermeister oder sein Vertreter, o) der örtliche Führer für den Obstbau,
Nach kurzer, schwerer Krankheit ist am 19. Februar meine innigstgeliebte Frau, unsere herzensgute Schwester, Schwägerin und Tante
Frau Margarethe Horn, Hebamme
im Alter von 67 Jahren sanft entschlafen.
In tiefem Schmerz:
Ludwig Horn nebst allen Angehörigen
Gießen (Friedrichstraße 11), den 24. Februar 1936.
Auf Wunsch der Entschlafenen fand die Trauerfeier in aller Stille statt.
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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, für die reichlichen Kranz- und Blumenspenden sowie für die trostreichenWoite des Herrn Pfarrers König bei dem Verlust, der uns so schmerzlich betroffen, sagen wir tiefgefühltesten Dank.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
August Ruhl jr.
Klein-Linden, den 22. Februar 1936.
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c) der Ortsbauernführer,
d) ein Baumwärter,
e) zwei vom Kreisbauernführer auf die Dauer von drei Jahren bestimmte, am Obstbau inten efsierte Bauern (Landwirte).
§ 4.
Den Vorsitz in der Kommission führt der Bürgermeister oder sein Vertreter.
§ 5.
Die Kommission hat alljährlich bis spätestens 15. Oktober alle Obstbäume der Gemarkung daraufhin nachzusehen, in welchem Umfange die in § 1 angeführten Maßnahmen erforderlich sind, und alsdann der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Obst- Machebesitzer unb ber Beanstandungen Mitteilung zu 8 6.
Die Ortspolizeibehörde hat die Baumbesitzer oder Nutzungsberechtigten oder deren Vertreter alsdann unverzüglich aufzufordern, die von der Kommission für notwendig erachteten Maßnahmen vorzunehmen. Die Beseitigung der toten und abgängigen Bäume bat bis spätestens 15. Dezember und die Durchfüh- runa der übrigen im § 1 im einzelnen aufgeführten Maßnahmen mit Ausnahme des Spritzens bis spätestens 15. Februar zu erfolgen. Für alle übrigen Maßnahmen bleibt die Fristsetzung der Ortspolizeibehörde vorbehalten.
§ 7.
Auf Beschwerden der Baumbesitzer oder Nutzungsberechtigten gegen Anordnungen der Ortspolizeibehörde entscheidet das Kreisamt nach Anhörung des zuständigen Sachverständigen der Landesbauernschaft endgültig. Die Beschwerde muß binnen 14 lagen nach ergangener Aufforderung mit Begründung bei der Ortspolizeibehörde eingelegt werden.
§ 8.
Dem Sachverständigen der Landesbauernschast steht das Recht zu, die Tätigkeit der Kommission zu überwachen und dem Kreisamt zur Herbeiführung notwendiger Maßnahmen Vorschläge zu machen.
§ 9.
Wird der Aufforderung binnen der gesetzten Fristen von feiten der Baumbesitzer, Nutzungsberechtigten oder deren Vertreter keine Folge geleistet, so kann die Ortspolizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der Besitzer ober Nutzungsberechtigten durchführen lassen.
§ 10.
Sofern es nach Lage der Verhältnisse und im Interesse des Obstbaues zweckmäßig erscheint, ist dis Ortspolizeibehörde berechtigt, von einer Aufforderung der Baumbesitzer, Nutzungsberechtigten ober deren Vertreter zur Vornahme ber Arbeiten abzusehen unb bie Maßnahmen unter Leitung bes Sach- oerftänbigen ber Lanbesbauernschaft unter entspre- chenber Verteilung der Kosten auf die Besitzer oder Nutzungsberechtigten selbst ausführen zu lassen.
§ 11.
Dem Kreisamt bleibt es überlassen, vorstehende Maßnahmen auch auf Wildbäume, Ziersträucher, Hecken usw. auszudehnen, sofern sich ein Bedürfnis hierzu ergibt.
§ 12.
Die vorstehende Polizeioerordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. Die Polizeioerordnungen vom 30. Dezember 1881, betr. die Entfernung dürrer Bäume und Aefte aus Feld und Gärten, vom 18. Juli 1925, betr. Entfernung von Raupennestern, vom 28. Juli 1925, betr. Entfernung von Misteln, und vom 19. November 1904, betr. Bekämpfung der Blutlaus, sind damit aufgehoben. 1162C
Gießen, den 26. Februar 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Webe r.
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