Nr. 18 Drittes Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)
Mittwoch, 22. Zanuar 1956
Neues vom Ehestanvsvarlehen.
Was jetzt besonders beachtet werden muß.
Aus der Provinzialhauptstadt.
Werkstuben entstehen.
NSG. In allen Untergauen des BDM.-Obergaues 13 Hessen-Nassau entstehen jetzt Werkstuben, in denen die Mädels basteln und werken können'
Wir legen in unserer gesamten Arbeit gerade Wert auf die geschmackliche Ausrichtung und Schulung unserer Mädel, denn so wie ein Mädel sich jetzt seine besondere, zum ihm passende Form und Gestalt in seiner Werk- und Bastelarbeit schasst, so wird es einmal als Frau auch den Stil finden der zu Heim und Haus paßt. Ein Mädel, das gelernt hat, daß Werkarbeit = Wertarbeit ist, wird sich weigern, in feiner Kleidung und feinem Schmuck
Achtung, Achtung'
Am Montag, 27.3anuar, fingen, erzählen, tanzen und spielen die Gießener Zungmädel im Lase Leib. Niemand darf fehlen! Zeder Vater und jede Mutter kommt zu uns. Alles freut sich mit den Gießener Zungmädeln.
mit Schundarbeit zufrieden zu fein, das wird sich nicht durch die Aufmachung über die eigentliche Dürftigkeit hinwegtäufchen lassen.
Bisher fehlten noch oft die geeigneten Räume und das Handwerkszeug, um richtige Werkarbeit leisten zu können: das soll jetzt durch die Werkstuben in allen Untergauen behoben werden. Zu der Einrichtung einer Werkstube gehört vor »allen Dingen ein tadellos eingerichteter, mit allem Handwerkszeug versehener Werkschrank, dann große Arbeitstische, an denen man sich bewegen Eann" eine Nähmaschine, Laubsägetische, Bänke' und Hocker und vor allen Dingen auch Webrahmen.
Bis alle Werkstuben im Obergau fertig eingerichtet sind, gibt es noch viel Arbeit, aber wir hoffen, daß schon in wenigen Wochen die Werkstuben in allen Untergauen entstanden sind. Im Hanauer Schloß ist die erste fertig: in spätestens drei Wochen will der Untergau Wiesbaden mit drei weiteren folgen. Langsam geht die Arbeit voran, und wenn wir melden können, die Werkstuben des Obergaues stehen, dann wissen wir, daß wir gerade auf einem Gebiet, das uns Mädeln besonders naheliegt, ein großes Stück weitergekommen sind.
Gegen den Mißbrauch nati^na^ozia^Nischer KanihMeder.
Die Polizeidirektion Gießen hat nach Anhörung der Ratsherren der Stadt Gießen und mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung Abt. la — nachfolgende Polizeiverordnung gegen den Mißbrauch nationalsozialistischer Kampflieder erlassen:
§ 1.
Der Mißbrauch der Kampflieder der nationalsozialistischen Bewegung durch Umdichten des Textes, durch Benutzung ihrer Melodie für einen fremden Text oder in ähnlicher Weife ist verboten.
§ 2.
Die Nichtbefolgung des § 1 wird gemäß § 9 Abf. 2 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 — RGBl. I Seite 285 — mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft.
§ 3.
Diese Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft.
Vornoiizen.
Tageskatender für Mittwoch.
NSG. „Kraft durch Freude": 20 Uhr in der Volkshalle großer Bunter Abend in Verbindung mit dem Reichssender Frankfurt. Ab 20.30 Uhr allgemeine Körperschule im Lyzeum, Dammstraße. — Landschaitsbund Volkstum und Heimat: 20.15 Uhr in der Aula des Gymnasiums Vortrag „Deutsches
NSG. Durch einen neuen Runderlaß über die Gewährung von Ehestandsdarlehen hat der Reichsminister der Finanzen den bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiet Rechnung getragen und eine Reihe wesentlicher Erleichterungen für die Erlangung und Rückzahlung des Ehestandsdarlehens verfugt, die nachstehend zur Kenntnis gebracht werden:
Gemäß § 3 der Dritten Durchführungsverordnung über die Gewährung von Ehestandsdarlehen ist der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, Ehestandsdarlehen ausnahmsweise zu bewilligen, wenn zwar die Voaraussetzungen nicht alle gegeben sind, jedoch mit der Hingabe des Darlehens der Zweck des Gesetzes erreicht werden kann und Mittel für die Gewährung solcher Darlehen vorhanden sind.
Hierzu ordnet der Runderlaß des Reichsministers der Finanzen folgendes an:
a) Die Anträge auf Gewährung eines Ehestandsdarlehens find beschleunigst zu behandeln, damit der Arbeitsplatz der Antragstellerin möglichst schnell für einen anderen frei wird.
b) Gegen ablehnenden Bescheid der Gemeinden kann beim zuständigen Finanzamt Beschwerde eingelegt werden: dieses entscheidet über die Gewährung des Darlehens endgültig.
c) Anträge, die unter Hinweis auf § 3 der Dritten Durchführungsverordnung vom 22. Aug. 1933 als Ausnahmeanträge an den Reichsminister der Finanzen gestellt werden, find nur auf dem Dienstwege über das Finanzamt weiterzuleiten.
d) Auch ohne besonderen Hinweis der Antragsteller auf § 3 der Dritten Durchführungsverordnung hat das Finanzamt die Anträge an den Reichsminister der Finanzen weiterzuleiten, wenn sich bei der Nachprüfung ergeben hat, daß das Darlehensgefuch erst einige Tage nach der Eheschließung gestellt worden ist und die Ablehnung des Antrages für den Antragsteller eine Härte bedeuten würde. Das Finanzamt hat zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Zur Freimachung von Arbeitsplätzen hat das Gesetz zur Förderung von Eheschließungen bestimmt, daß sich die künftige Ehefrau verpflichten muß, eine Tätigkeit als Arbeitnehmerin solange nicht auszuüben, als der Ehemann in Arbeit steht und das Darlehen nicht restlos getilgt ist. Diese Bestimmung hat für die Landarbeiterfrau zu gewissen Härten geführt. Der neue Runderlaß bestimmt daher, daß eine in der Landwirtschaft übliche Mitarbeit der Ehefrau des Landarbeiters dann nicht als eine nach Aushändigung der Bedarfs- deckungsfcheine unzulässige Tätigkeit als Arbeitnehmerin anzusehen ist, wenn diese Tätigkeit zwar nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages des Ehemanns, aber doch im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Ehemanns in einem landwirtschaftlichen Betrieb des Arbeitsgebers des Ehemanns erfolgt und nicht in einer von der Tätigkeit des Ehe-
Weidwerk im Wandel der Zeiten". — Stadttheater: 19.30 bis 22 Uhr: „Eine Frau ohne Bedeutung". — Gloria-Palast. Seltersweg: „Henker, Frauen und Soldaten". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: Stützen der Gesellschaft". — Industrie- und Handelskammer: 20.30 Uhr im UE. Vortrag „Die Leipziger Messe im nationalsozialistischen Deutschland — ihre Bedeutung für Binnenmarkt und Erport". — . Oberhesfifcher Kunstverein (Turmbaus am Brandplatz): 11 bis 13 Uhr und 15.30 bis 18 Uhr Ausstellung des Künftlerbundes „Isar".
Stadttheater Gießen.
Als 14. Vorstellung im Mittwoch-Abonnement kommt heute das Gesellschaftsstück „Eine Frau ohne Bedeutung" von Oskar Wilde in der Neubearbeitung von Karl Lerbs unter der Spielleitung von Intendant Schultze-Griesheim zur Aufführung. Dauer der Vorstellung von 19.30 bis 22 Uhr.
mannes unabhängigen Arbeitnehmertätigkeit der Ehefrau bei einem anderen Arbeitgeber besteht.
Durch den Runderlaß vom 27. März 1934 hatte der Reichsminister der Finanzen angeordnet, daß mit den Bedarfsdeckungsscheinen der Ehestandsdarlehen nicht rückständige SchuldenaufMö- bel oder Hausgerät abgedeckt werden dürfen, die aus der Zeit v o r der Einreichung des Antrages auf Gewährung des Ehestandsdarlehens stammen. Nach dem neuen Runderlaß können derartige Schulden künftig dann mit Bedarfsdeckungsfcheinen bezahlt werden, wenn die Anschaffung von Möbeln und Hausgerät im Hinblick auf die Eheschließung kurz vor der Antragstellung erfolgt ist.
Ferner sieht der neue Runderlaß vor, daß die monatlichen Tilgungsbeträge nicht wie bisher zum 10. jeden Monats, sondern vom November ab bis zum 15. jeden Monats an die Finanzkassen eingezahlt werden können. Eine besondere Benachrichtigung jedes Rückzahlungspflichtigen findet nicht statt.
Gemäß § 8 der 1. Durchführungsverordnung vom 20. Juni 1933 kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, daß bei der Geburt eines Kindes die Tilgung des Ehestandsdarlehens auf 12 Monate unterbrochen wird. Im übrigen finden für die Einziehung der Tilgungsbeiträge die Vorschriften der Reichsabgabeordnung Anwendung. Auch hiernach (§ 127 Reichsabgabeordnung) kann in besonderen Fällen eine Stundung der Darlehensrückzahlung bewilligt werden, wenn die Einziehung mit erheblichen Härten für den Zahlungspflichtigen verbunden ist und der Anspruch nicht gefährdet wird. Darüber hinaus bestimmt der neue Runderlaß, daß für Wehrdienstpflichtige vom Finanzamt für die Dauer der Ausübung der Wehrpflicht die Tilgung des Ehestandsdarlehens auf Antrag unterbrochen werden kann, wenn während dieser Zeit ein ausreichendes Einkommen nicht bezogen wird und deshalb die Bezahlung der Tilgungsbeträge für den Wehrpflichtigen eine Härte bedeuten mürbe.
Nach dem Gesetz zur Förderung von Eheschließungen beträgt die monatliche Tilgungsrate 1 v. H. d e s gewährten Darlehens. Der Tilgungsbetrag unterlag auch keiner Veränderung bei der Gewährung eines Teilerlasses durch die Geburt eines Kindes. Durch das Rundschreiben des Reichsministers der Finanzen vom 19. Oktober 1635 wird nunmehr angeordnet, daß der Tilgungsbetrag nach einem gewährten Teilerlaß wegen der Gehurt eines Kindes nur 1 v. H. des um den Teilerlaß verminderten Ehestandsdarlehens beträgt. Bei einem Ehestandsdarlehen in Höhe von 600 Mark beträgt der ursprüngliche Tilgungsbetrag 6 Mark, der nach der Geburt eines Kindes zu zahlende Betrag 4,50 Mark im Monat.
Endlich wird noch darauf hingewiefen, daß die Ehestandsdarlehen in Zukunft wieder bis in Höhe von 1000 Mark bewilligt werden können.
Werbeschrift ift fein „Extrablatt".
Fwd. Verschiedentlich haben Firmen in der Werbung für ihre Erzeugnisse Werbeblätter verwendet, die in großer Aufmachung als Ueberschriftszeile das Wort „Extrablatt" trugen. Gleich der von der Einzelhandelsorganisation gegenüber solchen Werbungen stets vertretenen Auffassung hat der Werberat der deutschen Wirtschaft erklärt, daß eine derartige Werbung als eine Irreführung des Publikums anzusehen sei. Der Leser, der ein solches Werbeblatt bekommt, muß aus der Schlagzeile den Schluß ziehen, daß es sich bei dem nachfolgenden Text um eine außergewöhnliche und wichtige Preffeveröffentlichung handele, die eine Bekanntmachung einer amtlichen Stelle oder ein Ereignis von überragender Bedeutung zum Inhalt hat. Dieses bedeutet einen Mißbrauch einer presseüblichen
Form der Bekanntmachung wichtiger Ereignisse oder amtlicher Verlautbarungen. Die Verbreitung von Werbeblättern, die als Schlagzeile das Wort „Extrablatt" tragen, ist daher unzulässig und wirv vom Werberat verfolgt werden.
Hundert NS.-Studenten
des Gaues Hessen-Nassau auf der Zehnjahresfeier des NSD.-Studentenbundes in München.
NSG. Aus dem Gaugebiet Hessen-Nassau werden an der Zehnjahresfeier des NSD.-Studentenbundes in München am 25. und 26. Januar etwa 100 Kameraden von den 5 Hoch- und 18 Fachschulen des Rhein-Maingebietes teilnehmen. Das Kameradschaftshaus Langemarckdes NSDStB.-- Frankfurt a. M. nimmt in feiner neuen NSDStB.- Uniform geschloffen an den Feierlichkeiten teil. Außerdem sind von der Reichsstudentenbundsfüh- rung noch mehrere Ehrengäste aus unserem Gaugebiet geladen, die ebenfalls von dem Wirken und Schaffen des NSDStB. auf feinem besonderen Kampfabschnitt an den Hochschulen zeugen werden.
WK -^Die deutsche Arbeitsfront ..
Kreis Gießen.
Urlaubsfahrl zur Automobitausftellung nach Berlin vom 22. bis 27. Februar.
Um jedem Volksgenossen Gelegenheit zu geben, die große internationale Automobilausstellung in Berlin zu besuchen, fährt die NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" in der Zeit vom 22. bis 27. Februar einen Urlaubszug nach Berlin. Der Preis für diese Fahrt beträgt einschließlich Fahrt, Verpflegung, Uebernachtung und Eintritt zur Ausstellung 27,50 RM. Anmeldeschluß: 10. Februar 1936.
Heute, Mittwoch, abend, 20 Uhr, findet in der Volkshalle der
Große heitere Abend „Lache mit uns“ in Verbindung mit dem Reichsfender Frankfurt statt. Karten find an der Abendkasse ab 19 Uhr noch zu haben.
Gysriami „Kraff durch Freude".
Heute findet folgender Kurs statt:
Allgemeine Körperschule (Frauen u n d M ä n n e r). Von 20.30 bis 21.45 Uhr: Lyzeum, Dammstraße 26. (Vorherige Anmeldung nicht erforderlich.)
Hau6ü6erfoll bei Hombera.
Die Kriminalpolizeistelle Gießen teilt mit: In der Nacht zum 20. Januar gegen 1.30 Uhr wurde der landwirtschaftliche Arbeiter Joseph M a r g o 11, der zur Zeit in der Kolonie Neu-Ulrichstein bei Homberg a. d. O. beschäftigt ist, auf dem Nachhauseweg von Homberg, kurz hinter den letzten Häusern nach Appenrod zu, überfallen und feiner Barschaft in Höhe von etwa 100 Mark beraubt. Die am gleichen Vormittag durch die Kriminalpolizeistelle Gießen in Verbindung mit der Gendarmerie Homberg angestellten Ermittlungen führten am Abend zur vorläufigen Festnahme von zwei tatverdächtigen Personen. Die beiden Festgenommenen leugneten zuerst hartnäckig, mußten aber später auf Grund des inzwischen herbeigeschafften Beweismaterials die Tat eingestehen. Es handelt sich um den 30jährigen Ferdinand Reichert aus Cleve, wohnhaft in Homberg, und den 25jährigen Wilhelm Kraft aus Homberg. Beide wurden dem Amtsgericht Homberg zwecks Erlaß von Haftbefehlen zugeführt.
Pflichtprüfung derKaufmannölehrlinge
Anmeldung bis 5. Februar. .
Jrn März, spätestens April, haben alle männlichen und weiblichen kaufmännischen Lehrlinge, die dis zum 30. Juni 1936 die Lehre beenden und deren Lehrfirmen der Wirtfchaftsgruppe Großhandel, Einzelhandel, Industrie, Banken und Sparkassen, Verkehrsgewerbe und Versicherungsgewerbe ange«
Weil wir gerade bei der Eisenbahn sind: dicht bei Stuttgart liegt die Hochebene Fildern. Eine ehrwürdige Sekundärbahn hält die Verbindung zwischen den kleinen Ortschaften aufrecht, und obwohl das „Zügle" mehreremals am Tag verkehrt, so kennt doch der Zugführer die meisten seiner Kunden persönlich. So wußte er auch, daß die Besitzerin eines Landhauses sich in Stuttgart einer Operation hatte unterziehen müssen, und als nach wochenlanger Abwesenheit jene Dame wieder auf dem Bahnhöfle erschien, bot der Zugführer der mühsam Gehenden ritterlich den Arm: Nei, nei, in den vollbesetzte Wage dürfe Sie net eisteige: des ischt no nix für Sie", sagte er und bugsierte die sich sträubende Rekonvaleszentin sankt aber unnachgiebig in das hochgelegene Bremserhäuschen am Wagenende. Damit war's aber nicht genug der Hilfsbereitschaft: auch in der folgenden Woche erzwang der Gute stets diese Beförderungsart, so daß jener Dame nicht übrig blieb, als künftighin mit dem Postomnibus nach Stuttgart zu fahren: denn sie brachte es nicht übers Herz, dem Zugführer einzugestehen, daß sie nicht — schwindelfrei war und beim Fahren im Bremserhäuschen alsbald seekrank wurde.
Landbriefträger und Ortsgendarmen, das sind in Württemberg meist ausgeprägte Originale. Von beiden weiß ich eine Geschichte, und die Geschichten sind — wie alle hier erzählten — restlos wahr.
Ein Landbriefträger hatte 30jähriges Dienstjubiläum. Weil innerhalb feines Bezirkes auch ein Dichter wohnte, so erschien am festlichen Tag in der Stuttgarter Zeitung ein ehrender Aufsatz über Den Herrn Postrat". Dies aber hatte zur Folge, daß von nun an der erste (und einzige) Bnefbestellgang erst am späten Abend beendet wurde: denn der Postbote läutete nun — einerlei, ob etwas abzugeben war ober nicht — an jedem Haus eines weitgestreckten Reviers, versammelte die betreffende Familie um sich und las ihr mit zunehmendem Pathos feinen Gedenkaufsatz vor.
Der Landjäger aber, der aus Gefälligkeit den abgelegenen Siedlern auch die Morgenmilch brachte, wurde einst von einer Dame um Rat gefragt; es fei jetzt fo qefäljrfid), bei Dunkelheit oom Ort über die Landstraße nach der Siedlung zu gehen west die Radfahrer meist fein Licht hatten und ein Zusammenstoß oft kaum zu vermeiden wäre. An wen man sich wohl in dieser Sache um Abhilfe wenden müssei „An mi net", erwiderte hebens- würdig lächelnd das „Auge des Gesetzes .
Schwäbische Gemütlichkeit.
Erlebte Geschichten von Paul Echper.
Wenn ich hier ein paar schildbürgerlich-heitere Geschichten aus meiner schwäbischen Heimat erzähle, so sei zunächst mit allem Nachdruck festgestellt, daß der Chronist weder sich selbst über seine Landsleute belustigen will, noch gar bei den Lesern dieses Berichtes eine geringschätzige Auffassung über die Schwaben Hervorrufen möchte. Ganz im Gegenteil; auch die Gemütlichkeit ist ein wesentlicher Teil jener Kraft, die im Schwabenland zu allen Zeiten beispielhafte Menschen heroorbrachte; f^ss hat zudem etwas ungemein Liebenswertes. Im übrigen gilt auch heute noch, was U h l a n b reimt: "Der wacker» Schwabe forcht sich nit, ging seines Weges Schritt vor Schritt". Es gibt selbst bei uns eine Stelle, wo „der Eichstrich erreicht ist"; davon sagt ein» anderes Sprichwort: „Saugrob und gradaus, dös ischt der Schwob!"
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Aber mit besonderer Stärke wirkt in Stadt und Land die sehr bezeichnende Beschwörung: „No net hudla!" das ift äußerlich und innerlich echteste Schwaben-Mundart und bedeutet in nüchternem Hochdeutsch: „Bitte, nur nichts überstürzen; wir haben Zeit!" Selbstvertrauen spricht daraus und das Wissen um den Wert der Gründlichkeit. Unter solchen Gesichtspunkten hat ein Z e p p e l l n sein Luftschiff gebaut, ein Daimler den ersten Ben- zinmotor, 'fo schrieb Eduard Morike ferne herrlichen Gedichte. Sie alle wußten, daß zu guter Ernte vor allem die gründliche Reife notig ist.
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Wie im großen wirkte sich dergleichen auch im kleinen aus im Grotesken. „No net hudla , meinte ge= wift der Beamte am Fahrkartenschalter des Stuttgarter Hauptbahnhofs, bei dem 'ch .kürzlich mittag um halbzwei Uhr eine Karte für den Zwei- uhr°ZÜ7 nach Aalen fauste. Oben an der Sverre betra-ht-te sich der „Knipfer" gründlich wem Bstlet und belehrte mich, daß ich unnötigerweise^E> zugs- ^nlfhlaa befahlt hatte, denn dies fei em Betonen Aua Ich hätte aber noch genügend Zeit, die Karte umzutauschen und das übrige Geld zuruckzuholen.
fchen Abstammung - "staunt, MS der
Schalterbeamte ohne weiteres d-n Umtausch voll zog, dabei mild lächelnd zu mir sagte^ „D° no, S e wellet wirtlich fetzt fch°
fahret doch erseht abend nut dem Eilzug.
Was dem Berliner der Tiergarten ist, sind dem Stuttgarter seine „Anlagen": ein schöner großer Park mit vielen Bänken. Auf solch einer Bank faß im Sommer eine schwäbische Bauersfrau, saß und betrachtete gut eine Stunde lang einen kohlrabenschwarzen Neger, der — durchaus bürgerlich gekleidet — neben ihr Platz genommen hatte. Schließlich konnte sich die alte Bäuerin nicht mehr beherrschen, und es entspann sich folgender Dialog: „Herr, Sie sind net von hier?" — „No", antwortete der Neger, und sieghaft strahlend erwidert die Frau: „Ja, drom", was dem Sinn nach heißen will: Sehen Sie, das hab ich doch gleich gewußt.
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An der Tübinger Universität amtierte der ebenso verehrte wie strenge, zudem hochgewachsene Prälat Blank. Kam da einst ein Kandidat, um bei dem Hochmögenden seinen Antrittsbesuch zu machen. Vor Schüchternheit verwirrt, begann der Jüngling zu stottern, vergaß die einstudierte Begrüßungsrede und preßte roten Kopfes endlich Den Satz hervor: „Mein werter Name ist Huber." Worauf Der Prälat ihm die Hand schüttelte und lächelnd von feiner Höhe herunterfprach: „Sehr erfreut; und mein Allerwertester ift Blank."
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Die Verkehrsregeln einer neuen Straßenordnung wollen gelernt fein, und auch hier sagen sich die Schwaben: No net hudla! Aber dann kann es geschehen, daß der Landrat und der Veterinärrat eines württembergischen Oberamts am Nordeinfall nach Stuttgart vom landeshauptstädtifchen Verkehrsschutzmann jäh angehalten werden, weil der Herr Tierarzt unvorschriftsmäßig gesteuert hat. Das Schicksal fügte es, daß jener Schutzmann nicht nur den Schwaben-Dickkopf, sondern auch die polternde Grobheit geerbt hatte, und so schimpfte er die beiden Verkehrssünder weidlich aus. Sie schwiegen still, einmal, weil sie ihr Unrecht einsahen und dann auch, weil die beiden Oberamtsgewaltigen („Gottsöbersten" sagt man in Württemberg) mit innerem Schmunzeln daran dachten, wie hier einmal der Spieß umgedreht war, wo doch sonst alle Schutzleute vor ihnen stramm standen. Aber jener Landrat müßte nicht sprichwörtlich „humorvoll" gewesen sein, wenn er nicht am Schluß der öffentlichen Strafrede mit einer bejammernswerten Armsündermiene gesagt hätte: „Lieber Herr Wachtmeister, schimpfet Sie bloß net gar so arg mit uns; wir sind halt vom Land". Worauf der Straßendiktator die Schranken seiner wegversperrenden Arme öffnete und mit einem hörbaren Seufzer sagte: „Ha no, des sieht mer Euch auf hundert Schritt scho an!"
Der Adler in der „E--hsensuvpe"
In London herrscht jetzt meist wieder jener dichte Nebel, der so bezeichnend für das Winterantlitz der englischen Hauptstadt ift. Die Engländer nennen ihn scherzhaft „Erbsensuppe", um seine Undurchdringlichkeit und Dichtigkeit zu kennzeichnen, und neben manchen ernsten Verkehrsunfällen werden dem „Fog“ auch viele lustige Geschichten und Streiche zur Last gelegt. Große und kleine Spitzbuben benutzen den dichten Nebelschleier, um unbeobachtet ihre Streiche zu verüben und die Zeitungen sind voll von Nachrichten über merkwürdige Nebelabenteuer. Kürzlich hat sich im Londoner Zoo ein eigenartiger Vorfall zugetragen. Ein Adler wollte den dichten Nebel als Schutz zur Durchführung eines Wochenendausfluges benutzen und er hat sich denn auch mit Erfolg drei Tage sang gegen feine Wärter gewehrt, die ihm den Freiheitstraum verkürzen wollten. Auf unerklärliche Weife gelang es dem Adler, aus dem Käfig zu. entweichen. Er bezog zunächst Wohnung auf einem Baum in der Nähe des Vogelkäfigs, so daß man seine Umrisse wohl beobachten konnte. Sobald man aber den Versuch machte, den Ausreißer wieder einzufangen, flog er einige Aeste höher und hockte wiederum im Nebel als eine schattenhafte Spukgestalt. So mußte man Denn höher klettern, aber jedesmal, wenn man glaubte, ihn eingeholt zu haben, nahm er wieder die Tarnkappe, um seine Verfolger zu narren. Schließlich war er ganz verschwunden und man gab die Suche auf. Man beschränkte sich darauf, neben die offene Käfigtüre einen besonders einladenden Happen zu legen, in her Hoffnung, daß der hungrige Adler sich schon wieder zu seinen Fleischtöpfen zurückfinden werde. Aber man hatte wiederum nicht mit dem Nebel gerechnet. Er gestatte dem Flüchtling nicht nur ungesehen im ganzen Zoo herumzustreifen, sondern gab ihm auch so oft Gelegenheit zu kleinen Diebstählen, daß er es nicht nötig hatte, an die gedeckte Tafel in seinem eigenen Haus zurückzukehren. Den ganzen Sonntag über trieb er fo fein Wesen, bald 3um Greifen nahe über den Häuptern feiner Verfolger schwebend, bald als gespenstiger Vogel ahnungslose Wanderer erschreckend. Erst nach Schluß des Wochenendes fand er sich wieder ein, als der Nebel ein wenig durchsichtiger geworden war und er weniger Gelegenheit zur Selbstversorgung hatte. Da kehrte der flüchtige Adler harmlos wieder von seinem Wochenendausflug in den Käfig zurück. Obwohl man die ganze Bevölkerung Londons darum gebeten hatte, Angaben über den verschwundenen Adler sofort an die Leitung des Zoos weiterzugeben, war der Ausreißer unbehelligt und unbemerkt im Schutz des Nebels den ganzen Sonntag über umher-
I geschweift.


