Oie Frankfurter Mordsache noch nicht aufgeklärt.
„fiaifec ftad“ aus Aschaffenburg wird gesucht. — 500 Mark Belohnung.
LPD. Frankfurt a. M., 14. Dez. Die weiteren Ermittlungen der Mordkommission zu der Morosache in der ^chüppengasse sind bisher noch ohne Erfolg geblieben. Auf Grund der Pressenotizen und einer Rundfunkmeldung hat sich eine ganze Anzahl von Personen gemeldet, die auf Tatverdächtige hin- aewiesen haben. Die Nachprüfung des Alibis dieser Verdächtigen hat aber ergeben, daß keiner von ihnen als Täter in Frage kommen kann. Der in Dirnenkreisen gut bekannte August St. aus Aschaffenburg, auch genannt „W i ck e l 2" oder „Kaiser Karl, soll verschiedentlich in dem fraglichen Straßenoiertel gesehen worden sein. Auch soll er an Dirnen Handtaschen verkauft oder verschenkt haben. Da August D. als Handtaschenhändler in fraglichen Kreisen wohlbekannt ist, werden alle Personen, die ihn in der letzten Zeit gesehen haben, oder die über seinen Aufenthalt Angaben machen können, ersucht, sich bei der Mordkommission zu melden. Der Herr Regierungspräsident in Wiesbaden hat für Angaben des Publikums eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt, die nur an Privatpersonen zur Auszahlung kommt, falls diese Angaben machen können, die zur Ermittlung des Täters beitragen.
Junger Mann spurlos verschwunden.
Offenbach, 14. Dez. (LPD.) Ein 24 Jahre alter junger Mann aus Gedern in Oberhessen, der bei seinem Vater in Offenbach zu Besuch weilte, unternahm am Samstag mit dem Auto seines Vaters eine Fahrt nach Frankfurt, um dort Weihnachtseinkäufe zu machen. Don dieser Fahrt ist der junge Mann nicht nach Offenbach zurückgekehrt. Es wurde festgestellt, daß er von Frankfurt wieder abgefahren ist. Daraufhin wurde von
der Offenbacher Polizei eine Streife durch die Offen- bacher Wälder unternommen, wobei man das schwerbeschädigte Auto des Vermißten fand. Vom Fahrer fehlte jede Spur, ebenso waren die eingekauften Waren verschwunden. Bis jetzt konnte der rätselhafte Vorfall noch nicht aufgeklärt werden.
Amtsgericht Gießen.
Zu 10.— RM. Geldstrafe, hilfsweise 2 Tage Haft, sowie zur Kostentragung wurde der M. R. aus Schwetzingen wegen Uebertretung der Reichsstraßen- Verkehrsordnung verurteilt. Der Angeklagte war geständig, im Juli die Kurve Marburger Straße - Hitlerwall mit seinem Personenkraftwagen geschnitten zu haben. Dabei erfolgte ein Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Da dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, daß er die Schuld an dem Unfall trägt, wurde er lediglich wegen Uebertretung der Reichsstraßen-Verkehrsordnung bestraft.
Der 26 Jahre alte O. H. in Gießen erhielt wegen schweren Diebstahls in zwei Fällen unter Annahme mildernder Umstände eine Gesamtgefängnis strafe von sechs Monaten. Außerdem wurde er mit den Kosten des Verfahrens belastet. Der Angeklagte war geständig, Anfang d. I. in zwei Fällen je ein Huhn und im Oktober einen wertvollen Zuchthasen entwendet zu haben. Der Angeklagte ist wegen Diebstahls bereits zweimal vorbestraft. Wegen der Hühnerdiebstähle setzte das Gericht eine Gefängnisstrafe von vier Monaten, wegen des Hasendiebstahls eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten an und bildete aus beiden Einzelstrafen eine Gesamtgefängnisstrafe von sechs Monaten.
Der P. W. aus Gießen wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung zu 150.— RM. Geldstrafe, hilfsweise 30 Tage Gefängnis, verurteilt. In der auf seinen Einspruch hin stattgefundenen Hauptverhandlung verblieb es bei der im Strafbefehl ausgesprochenen Strafe.
Die Industrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 1017: Erweiterung der deutschitalienischen Wirtschaftsoereinbarungen Erleichterung des Reiseverkehrs Einbeziehung der italieni- nischen Besitzungen in das Vertragswert. — 1018: Ergänzung der Vorschriften der polnischen Devisenkommission über den Handel mit Gold und ausländischen Zahlungsmitteln. — 1019. Umsatz
steuerumrechnungssätze für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmitteln für die Umsätze im Monat November 1936. — 1 0 2 0: Kontingentsschwierigkeiten der niederländischen Textileinfuhr. — 1021: Verordnung über Preisverzeichnisse und Preisschilder im Kleinhandel mit Wild, Wildgeflügel und Geflügel. — 1 022: Verordnung über Höchstpreise für Wild und Wildgeflügel.
Briefkasten.der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung )
W. 3. Zu Frage 1: Wenn die Voraussetzungen zu einer Berichtigung der Veranlagung gegeben sind, besteht die Nachforderung zu Recht. Im vorliegenden Falle verweise ich auf § 222 Abs. 3 AO. Maßgebend für die Veranlagung ist der gemeine Vorkriegswert, der sich in vielen Fällen mit dem Wehrbeitragswert deckt. Allgemein verjährt der Anspruch auf Steuern nach fünf Jahren, wenn keine Hinterziehung vorliegt. § 144 AO. — Zu Frage 2: Eine Verpflichtung zur Nachzahlung besteht, wenn der buchmäßige Nachweis nicht den Bestimmungen vom 16. Oktober 1934 mit Wirkung vom 1. Januar 1935 entspricht. Ist der buchmäßige Nachweis im Sinne dieser Bestimmung nicht geführt, besteht kein Anspruch auf Geltendmachung begünstigter Steuersätze von 0,5 v. H. (§§ 23 und 49) der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz. — Bei Frage 1 scheint ein Präzedenzfall oorzuliegen. Ich empfehle dem Antragsteller Dorsprache auf dem Finanzamt.
Wetterbericht
des Relchswetterdlensles. Ausgabeort .franffurt
Unsere Witterung wird im stärksten Maße wieder durch lebhafte, vom Atlantik ausgehende Wirbel« tätigfeit bestimmt. Ein neu hereinziehender Sturm« wiroel wird bereits im Laufe des Mittwoch wieder weitere Verschlechterung herbeiführen, die durch anschließende vorübergehende Verbesserung abgelöst wird. Der Gesamtcharakter bleibt aber auch weiterhin sehr unbeständig und zu Niederschlägen geneigt.
Aussichten für Donnerstag: Nach vereinzelten Niederschlägen wieder mehr veränderliche Bewölkung mit Schauern, zeitweise Böen, westliche bis südwestliche Winde, für die Jahreszeit mild.
Aussichten für Freitag: Fortdauer der unbeständigen Witterung, sonst mild.
Wintersport-Wetterbericht.
Vogelsberg, Hoherodskopf: Neblig, 0 Grad, 40 Zentimeter Gesamtschneehöhe, 10 Zentimeter Neuschnee, verweht, Sportmöglichkeiten mäßig.
Taunus, Kleiner Feldberg: Nebel — 3 Grad, 16 Zentimeter Gesamtschneehöhe, 1 Zentimeter Neuschnee, verweht, Sportmöglichkeiten mäßig.
Rhön, Wasserkuppe: Neblig, 0 Grad, 12 Zentimeter Gesamtschneehöhe, 5 Zentimeter Neuschnee, gekörnt, Sportmöglichkeiten gut.
Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. XL 36: 11 000. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts- Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzeloerkaufspreis 10 Pf. und Samstags
15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.
Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.
nach kurzer, schwerer Krankheit in die Ewigkeit abzurufen
Gießen (z Z. Kaiserallee 19), den 15. Dezember 1936
Die Beerdigung findet Freitag, 14.15 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt
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Wege allen unseren innigsten
Karl Besier und Kindei nebst allen Angehörigen
Gestern mittag um 1 • 'hr verschied plötzlich und unerwartet mein heißgeliebter Gatte, unser treusorgender Vater, unser einziger Bruder, Schwiegersohn, Schwager. Onkel und Pate
sprechen wir auf diesem Dank aus.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 17. Dezember, nachmittags 2 Uhr statt
Statt Karten
Für die i heraus zahl) eichen Beweise herzlicher Teilnahme be dem plötzlichen Heimgange unserer liefen Entschlafenen
Frau Anna Besier, geb. Roth
mit Heizung und Zubehör ner fofort oder
Danksagung.
Für die uns beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen entgegengebrachte Teilnahme sowie für die trostreichen Worte des Her-n Dekan Sattler sprechen wir hiermit unseren innigsten Dank aus.
Familie Daniel Kimmel Familie Karl Schäfer Familie Ludwig Möhl Familie Karl Lotz.
Wieseck. den 15. Dezember 1936.
Heinrich Bender,Weißbinder
im blühenden Alter von 35 Jahren. s. In tiefem Schmerz:
Elisabethe Bender, geb Schmidt und Kinder
nebst allen Angehörigen.
Oppenrod, den 15. Dezember 1936.
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bür die vielen Beweise herz’icher Anteilnahme beim
Heimgange unserer lieben Entschlafenen sagen wir
aut diesem Wege unseren herzlichsten Dank.
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, heute mittag 13 20 Uhr meine
liebe Frau, unser herzensgutes Mütterchen, Großmütterchen, Schwieger
mutter und Tante
Heinr. Schmidt VL
nebst Angehörigen.
Heuchelheim, den 16. Dezember 1936.
In tiefer Trauer:
Georg Unverzagt nebst Angehörigen
Frau Antonie Unverzagt
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Gießen, den 24. November 1936.
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