Ausgabe 
16.12.1936
 
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Oie Frankfurter Mordsache noch nicht aufgeklärt.

fiaifec ftad aus Aschaffenburg wird gesucht. 500 Mark Belohnung.

LPD. Frankfurt a. M., 14. Dez. Die weite­ren Ermittlungen der Mordkommission zu der Moro­sache in der ^chüppengasse sind bisher noch ohne Erfolg geblieben. Auf Grund der Pressenotizen und einer Rundfunkmeldung hat sich eine ganze Anzahl von Personen gemeldet, die auf Tatverdächtige hin- aewiesen haben. Die Nachprüfung des Alibis dieser Verdächtigen hat aber ergeben, daß keiner von ihnen als Täter in Frage kommen kann. Der in Dirnen­kreisen gut bekannte August St. aus Aschaffenburg, auch genanntW i ck e l 2" oderKaiser Karl, soll verschiedentlich in dem fraglichen Straßenoiertel gesehen worden sein. Auch soll er an Dirnen Hand­taschen verkauft oder verschenkt haben. Da August D. als Handtaschenhändler in fraglichen Kreisen wohlbekannt ist, werden alle Personen, die ihn in der letzten Zeit gesehen haben, oder die über seinen Aufenthalt Angaben machen können, ersucht, sich bei der Mordkommission zu melden. Der Herr Re­gierungspräsident in Wiesbaden hat für Angaben des Publikums eine Belohnung von 500 Mark aus­gesetzt, die nur an Privatpersonen zur Auszahlung kommt, falls diese Angaben machen können, die zur Ermittlung des Täters beitragen.

Junger Mann spurlos verschwunden.

Offenbach, 14. Dez. (LPD.) Ein 24 Jahre alter junger Mann aus Gedern in Oberhessen, der bei seinem Vater in Offenbach zu Besuch weilte, unternahm am Samstag mit dem Auto seines Vaters eine Fahrt nach Frankfurt, um dort Weihnachtseinkäufe zu machen. Don dieser Fahrt ist der junge Mann nicht nach Offenbach zurück­gekehrt. Es wurde festgestellt, daß er von Frank­furt wieder abgefahren ist. Daraufhin wurde von

der Offenbacher Polizei eine Streife durch die Offen- bacher Wälder unternommen, wobei man das schwerbeschädigte Auto des Vermißten fand. Vom Fahrer fehlte jede Spur, ebenso waren die eingekauften Waren verschwunden. Bis jetzt konnte der rätselhafte Vorfall noch nicht aufgeklärt werden.

Amtsgericht Gießen.

Zu 10. RM. Geldstrafe, hilfsweise 2 Tage Haft, sowie zur Kostentragung wurde der M. R. aus Schwetzingen wegen Uebertretung der Reichsstraßen- Verkehrsordnung verurteilt. Der Angeklagte war geständig, im Juli die Kurve Marburger Straße - Hitlerwall mit seinem Personenkraftwagen geschnit­ten zu haben. Dabei erfolgte ein Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Da dem Angeklagten nicht nach­gewiesen werden konnte, daß er die Schuld an dem Unfall trägt, wurde er lediglich wegen Uebertretung der Reichsstraßen-Verkehrsordnung bestraft.

Der 26 Jahre alte O. H. in Gießen erhielt wegen schweren Diebstahls in zwei Fällen unter Annahme mildernder Umstände eine Gesamtgefäng­nis strafe von sechs Monaten. Außerdem wurde er mit den Kosten des Verfahrens belastet. Der Angeklagte war geständig, Anfang d. I. in zwei Fällen je ein Huhn und im Oktober einen wertvollen Zuchthasen entwendet zu haben. Der Angeklagte ist wegen Diebstahls bereits zweimal vorbestraft. We­gen der Hühnerdiebstähle setzte das Gericht eine Gefängnisstrafe von vier Monaten, wegen des Hasendiebstahls eine Gefängnisstrafe von fünf Mo­naten an und bildete aus beiden Einzelstrafen eine Gesamtgefängnisstrafe von sechs Monaten.

Der P. W. aus Gießen wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung zu 150. RM. Geldstrafe, hilfsweise 30 Tage Gefängnis, verurteilt. In der auf seinen Einspruch hin stattgefundenen Hauptver­handlung verblieb es bei der im Strafbefehl aus­gesprochenen Strafe.

Die Industrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 1017: Erweiterung der deutsch­italienischen Wirtschaftsoereinbarungen Erleichte­rung des Reiseverkehrs Einbeziehung der italieni- nischen Besitzungen in das Vertragswert. 1018: Ergänzung der Vorschriften der polnischen Devisen­kommission über den Handel mit Gold und aus­ländischen Zahlungsmitteln. 1019. Umsatz­

steuerumrechnungssätze für die nicht in Berlin no­tierten ausländischen Zahlungsmitteln für die Um­sätze im Monat November 1936. 1 0 2 0: Kon­tingentsschwierigkeiten der niederländischen Textil­einfuhr. 1021: Verordnung über Preisver­zeichnisse und Preisschilder im Kleinhandel mit Wild, Wildgeflügel und Geflügel. 1 022: Ver­ordnung über Höchstpreise für Wild und Wildge­flügel.

Briefkasten.der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung )

W. 3. Zu Frage 1: Wenn die Voraussetzungen zu einer Berichtigung der Veranlagung gegeben sind, besteht die Nachforderung zu Recht. Im vor­liegenden Falle verweise ich auf § 222 Abs. 3 AO. Maßgebend für die Veranlagung ist der gemeine Vorkriegswert, der sich in vielen Fällen mit dem Wehrbeitragswert deckt. Allgemein verjährt der An­spruch auf Steuern nach fünf Jahren, wenn keine Hinterziehung vorliegt. § 144 AO. Zu Frage 2: Eine Verpflichtung zur Nachzahlung besteht, wenn der buchmäßige Nachweis nicht den Bestimmungen vom 16. Oktober 1934 mit Wirkung vom 1. Januar 1935 entspricht. Ist der buchmäßige Nachweis im Sinne dieser Bestimmung nicht geführt, besteht kein Anspruch auf Geltendmachung begünstigter Steuer­sätze von 0,5 v. H. (§§ 23 und 49) der Durchfüh­rungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz. Bei Frage 1 scheint ein Präzedenzfall oorzuliegen. Ich empfehle dem Antragsteller Dorsprache auf dem Finanzamt.

Wetterbericht

des Relchswetterdlensles. Ausgabeort .franffurt

Unsere Witterung wird im stärksten Maße wieder durch lebhafte, vom Atlantik ausgehende Wirbel« tätigfeit bestimmt. Ein neu hereinziehender Sturm« wiroel wird bereits im Laufe des Mittwoch wie­der weitere Verschlechterung herbeiführen, die durch anschließende vorübergehende Verbesserung abgelöst wird. Der Gesamtcharakter bleibt aber auch weiter­hin sehr unbeständig und zu Niederschlägen geneigt.

Aussichten für Donnerstag: Nach ver­einzelten Niederschlägen wieder mehr veränderliche Bewölkung mit Schauern, zeitweise Böen, westliche bis südwestliche Winde, für die Jahreszeit mild.

Aussichten für Freitag: Fortdauer der unbeständigen Witterung, sonst mild.

Wintersport-Wetterbericht.

Vogelsberg, Hoherodskopf: Neblig, 0 Grad, 40 Zentimeter Gesamtschneehöhe, 10 Zentimeter Neuschnee, verweht, Sportmöglichkeiten mäßig.

Taunus, Kleiner Feldberg: Nebel 3 Grad, 16 Zentimeter Gesamtschneehöhe, 1 Zentimeter Neuschnee, verweht, Sportmöglichkeiten mäßig.

Rhön, Wasserkuppe: Neblig, 0 Grad, 12 Zenti­meter Gesamtschneehöhe, 5 Zentimeter Neuschnee, gekörnt, Sportmöglichkeiten gut.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigen­leiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. XL 36: 11 000. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts- Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzeloerkaufspreis 10 Pf. und Samstags

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Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.

nach kurzer, schwerer Krankheit in die Ewigkeit abzurufen

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Die Beerdigung findet Freitag, 14.15 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt

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Wege allen unseren innigsten

Karl Besier und Kindei nebst allen Angehörigen

Gestern mittag um 1 'hr verschied plötzlich und unerwartet mein heiß­geliebter Gatte, unser treusorgender Vater, unser einziger Bruder, Schwiegersohn, Schwager. Onkel und Pate

sprechen wir auf diesem Dank aus.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 17. Dezember, nachmittags 2 Uhr statt

Statt Karten

Für die i heraus zahl) eichen Beweise herzlicher Teil­nahme be dem plötzlichen Heimgange unserer liefen Entschlafenen

Frau Anna Besier, geb. Roth

mit Heizung und Zubehör ner fofort oder

Danksagung.

Für die uns beim Heimgang unseres lieben Entschla­fenen entgegengebrachte Teilnahme sowie für die trost­reichen Worte des Her-n Dekan Sattler sprechen wir hiermit unseren innigsten Dank aus.

Familie Daniel Kimmel Familie Karl Schäfer Familie Ludwig Möhl Familie Karl Lotz.

Wieseck. den 15. Dezember 1936.

Heinrich Bender,Weißbinder

im blühenden Alter von 35 Jahren. s. In tiefem Schmerz:

Elisabethe Bender, geb Schmidt und Kinder

nebst allen Angehörigen.

Oppenrod, den 15. Dezember 1936.

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bür die vielen Beweise herzicher Anteilnahme beim

Heimgange unserer lieben Entschlafenen sagen wir

aut diesem Wege unseren herzlichsten Dank.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, heute mittag 13 20 Uhr meine

liebe Frau, unser herzensgutes Mütterchen, Großmütterchen, Schwieger­

mutter und Tante

Heinr. Schmidt VL

nebst Angehörigen.

Heuchelheim, den 16. Dezember 1936.

In tiefer Trauer:

Georg Unverzagt nebst Angehörigen

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Gießen, den 24. November 1936.

Im Auftrag des Amtsgerichts Gießen: Karle, Ortsgerichtsvorsteher.

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