Ausgabe 
16.4.1936
 
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schen. Sämtliche Skiläufer Gießens, auch Nichtmtt- flheber, sowie andere Gäste sind willkommen. (Siehe heutige Anzeige.)

Günstige Nordlandfahrt für Handwerksmeister.

Die NS.-GemeinschastKraft durch Freude" führt vom 21. bis 29. April eine verbilligte Seefahrt in die nordischen Fjorde zum Preise von 30,80 Mark durch.

Für diese Fahrt sind noch eine größere Anzahl von Plätzen frei. Es können sich an dieser Fahrt die Handwerksmeister unseres Gaues beteiligen. Anmeldungen müssen sofort an das AmtReisen- Wandern-Urlaub" der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude", Frankfurt a. M., Bürgerstraße 69 bis 77, 8. Stock, Zimmer 17, gegeben werden.

Wir machen die Handwerksmeister auf diese ver­billigte Fahrt besonders aufmerksam und erwarten eine rege Beteiligung.

Heil Hitler.'

Josef Becker, Gaubetriebsgemeinschaftswalter

Deutsche Arbeitsfront.

Jteue Lehrgänge der Arbeitsschule.

Die Arbeitsschule der DAF. eröffnet ihre Som­mer-Ausbildungsarbeit am heutigen Donnerstag, 16. April, 19.30 Uhr und 20.15 Uhr mit je einem Anfänger-Lehrgang in Deutscher Kurzschrift und Maschinenschreiben in der Oeffentlichen Handelslehr­anstalt. Am gleichen Abend beginnen weitere Ausbildungskurse, sowie am Freitag, 17. April.

Die Fachlehrgänge in Deutsch, Kaufm. Rechnen, Buchhaltung, Sprachen usw. beginnen Ende April.

Anmeldung und Auskunft: Die Deutsche Arbeits­front, Abtlg. für Arbeitsführung und Berufserzie­hung, Gießen, Schanzenstraße 18, Zimmer 5.

Vie deutsche Arbeitsfront

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Sonnlagsfahrt nach Köln am 19. April.

Die Fahrt muß wegen der geringen Teilnehmer­zahl leider ausfallen. Bei genügender Teilnahme können wir aber die Fahrt mit Omnibussen durch­führen. Der Fahrpreis beträgt dann 8.10 Mark. Um- oder Abmeldungen müssen umgehend erfolgen.

SportamtKraft durch Freude".

heute folgende Kurse:

Fröhliche Gymnastik und Spiele, Frauen. Bon 20 bis 21 und von 21 bis 22 Uhr, Lyzeum, Dammstraße 26.

Neuer Reitkursus.

In einem Reitkursus sind noch einige Plätze frei. Der Kursus soll Montags, Mittwochs oder Don­nerstags stattfinden. Wer Lust hat mitzumachen, melde sich umgehend auf der Geschäftsstelle, Schan­zenstraße 18. Die Kosten für den sechsstündigen Kursus betragen für Mitglieder der DAF. 6 Mark, für Nichtmitglieder 9 Mark.

*

Für die Kurse Fechten, Schach, Rollschuhlaufen und Kindergymnastik werden noch Anmeldungen auf der Geschäftsstelle, Schanzenstraße 18, ange­nommen.

NSV.-Plakette ist parteiamtliches Abzeichen!

Durch das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei ist bekanntlick das unberech­tigte Tragen von parteiamtlichen Abzeichen ebenso wie der unberechtigte Besitz solcher Abzeichen unter Strafe gestellt. Das Sondergericht Berlin hat nun­mehr, derJuristischen Wochenschrift" zufolge, ent­schieden, daß auch die Mitgliedsplakette der NSV. zu den geschützten parteiamtlichen Abzeichen gehört. Wer also aus der NSV. ausscheidet, muß auch die Mitgliedsplakette abliefern. Das gilt nicht nur für die Anstecknadeln, sondern auch für die Blechpla­ketten, die zum Annageln an die Wohnungstür be­stimmt sind.

Erb- und rastekundliche Untersuchungen

In einer Ausführungsverordnung des Reichs- justizministerlums wird bestimmt:

Der Feststellung der Abstammung eines Menschen kommt im nationalsozialistischen Staat eine erhöhte Bedeutung zu. Die erb- und rassenkundliche Unter­suchung der Beteiligten kann in vielen Fällen, die sich auf andere Weise nicht oder nicht ausreichend klären lassen, wertvolle Erkenntnisse vermitteln. Im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten, die durch eine erb- und rassenkundliche Untersuchung den Beteiligten oder dem Reich entstehen, wird in der Regel eine solche Untersuchung nur angeordnet, werden können, wenn die bestehenden Zweifel durch andere Beweismittel, insbesondere auch durch Vor­nahme einer Blutgruppenbestimmung, nicht haben behoben werden können. Zur Vornahme von erb- , und rassekundlichen Untersuchungen nennt das Mini­sterium eine Reihe von Anstalten, darunter folgende:

Institut für Erbgesundheit und Rassenpflege Gießen, Frankfurter Straße 24, derzeitiger Direktor: Dr. H. W.'Kranz.

Universitäts-Institut für Erbbiologie und Rassen­hygiene, Frankfurt a. M., Haus der Volks­gesundheit, Gartenstraße 140 (Fernruf: 65 354), derzeitiger Direktor: Prof. Dr. Frhr. o. Verschuer.

Mehr Geduld'

Unter dem Einfluß der nationalsozialistischen Rassegesetzgebung ist die Zahl der Volksgenossen, die ihren Abstammungsnachweis durch entspre­chende Urkunden zu belegen haben, immer größer geworden. Alle Registerbehörden, Standesämter, Pfarrämter, Kirchbuchzentralen usw. sind mit den bei ihnen eingehenden Anträgen völlig überlastet, und daher nicht in der Lage, diese Anträge so schnell zu erledigen, wie es manchmal der Wunsch der Antragsteller sein mag. Eine Bevorzugung eines einzelnen Antrages kann selbstverständlich nicht vor­genommen werden, weil dadurch andere Antrag­steller wieder geschädigt werden würden. Die Be­arbeitung aller vorliegenden Anträge kann daher grundsätzlich nur in der gegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Dabei ist besonders zu be­achten, daß die Innehaltung irgendwelcher be­stimmter Termine in keinem Falle garantiert wer­den kann, weil in keinem Falle von vornherein zu sagen ist, ob die gewünschten Angaben tatsächlich zu finden sind, oder ob eventuell eine längere Such­arbeit erforderlich ist.

Jeder Volksgenosse kann davon überzeugt sein, daß alles getan wird, um die für den Abstam­mungsnachweis erforderlichen Urkunden so schnell wie möglich zu beschaffen. Jede ungeduldige An­frage oder Mahnung ist eine Belastung der Arbeit und beschäftigt die Arbeitskräfte mit Dingen, die eine laufende Arbeitserledigung verzögern oder gar

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ald brennt.

Eine ernste Mahnung zur Waldbrandverhütung.

Vom Hessischen Forstamt Gießen wird uns geschrieben:

Jedes Jahr kann man wiederholt in den Zeitun­gen Berichte von Waldbränden lesen. Große Sum­men des Dolksvermögens, die in die Millionen gehen, fallen alljährlich dem Feuer zum Opfer.

Die Ursachen der Daldbrände sind in den weitaus meisten Fällen Fahrlässigkeit.

Der Spaziergänger steckt seine Zigarre, seine Ziga­rette, seine Pfeife an und wirft das noch glimmende Streichholz genau so hinweg, wie er seinen noch brennenden Stummel wegwirft. Oder er klopft seine Pfeife aus, in der noch Reste brennenden Tabaks enthalten sind. Diese Reste kommen mit dürrem Gras, Laub usw. in Berührung, der Wind bläst die Flamme an der Erfolg ist: brennender Wald! Der Spaziergänger, der so fahrlässig gehan­delt hat, kann schon weit entfernt sein, ohne daß er von den Folgen seiner unachtsamen Tat auch nur eine Ahnung hat.

Eine andere Ursache der Waldbrände ist daran zu suchen, daß spielende Kinder gern ein kleines Feuer anzünden. Aber wie oft wächst dieses kleine Feuer sich zu einem großen aus, gegen das der Mensch nahezu machtlos ist. Auch die Eisenbahn droht oft, durch Funkenflug von der Lokomotive aus, den Wald zu entzünden. Diese Gefahr ist aber im all­gemeinen nicht so groß, weil sie meist auf Schad­

haftigkeit der Lokomotive bzw. des Funkenfängers zurückzuführen ist.

Zum Schuhe des Waldes hat der Reichsstalt- haller in Hessen am 28. Vlärz 1936 eine Ver­ordnung erlassen, nach der es in der Zeil vom 1. April bis 30. September verboten ist, im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien offenes Feuer oder Licht anzuzünden, un­verwahrtes Feuer oder Licht mit sich zu führen oder zu rauchen. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die durch Waldungen führenden öffentlichen Dege, wie kreisftrahen usw.

Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark bestraft. Ist durch Fahrlässigkeit ein Brand entstanden, so tritt noch eine bedeutend höhere Strafe außer dem Schadenersatz ein.

Um den Wald schützenzu helfen, hat sich die SA. in den Dien st des Volkes g e st e l l t. Von der SA. werden im kommenden Sommer immer Streifen durch die ge­fährdeten Waldungen gehen, die beauf­tragt find, jeden Raucher zur Anzeige zu bringen, und die auf Grund des § 127 der Str PO. auch berechtigt find, widerspenstige Volksgenossen, die da glauben, ihre Namen nicht angeben zu brauchen usw. fe st zunehmen.

Nur geringer Frostschaden im Gießener Bezirk.

Der Kälterückschlag in der Nacht zum Montag hat in weiten Gebieten Frosttemperaturen von 3 bis 4 Grad gebracht, in besonders ungünstigen Lagen, sogenannten Kältekesseln, fiel das Thermo­meter sogar auf minus 5 Grad. Da die vorjährige Eisnacht vom 1. zum 2. Mai noch bei allen Gartenfreunden und Obftwirten in unangenehmer Erinnerung ist, glaubte man auch Heuer an schwere Frostschäden. Jetzt, nachdem milde Witterung ein­getreten ist, lassen sich die Folgen desEisheiligen" überblicken. Es kann mit Freude feftgestellt werden, daß seinNachtritt" gnädig vorübergegangen ist.

Aprikosen scheinen am meisten abbekommen zu haben. An den Spalieren sind an weit nach außen stehenden Aesten gerade die kleinen Fruchtanlagen geschwärzt, die sich eben von den schützenden Kelch­hüllen befreit hatten. Die SorteAprikose von Nanzia" scheint hier widerstandsfähiger zu sein, als dieGroße Frühe" und dievon Breda". Der Frostschaden macht nur etwa 10 bis 20 v. H. aus und fällt bei dem außerordentlich starken Frucht­ansatz nicht ins Gewicht. Bei den Pfirsichen, die in voller Blütenpracht stehen, hat die Kälte an den Wänden gar nicht geschadet, im Freien weist schon die leichte Bräune der Blütenblätter auf Schaden­folgen der Kältegrade hin, aber auch hier wird ein merklicher Fruchtausfall nicht eintreten. Ueberdies

zeigen die Sorten Amsden, Rogniat, Waterloo und Eiserner Kanzler keinerlei Frostschäden, die kern­echten Züchtungen haben sich als frosthart erwiesen. Girard III und Mignon scheinen sich für unsere Gegend weniger zu eignen. Einiger Schaden ist an den vollblühenden Frühkirschen entstanden, in Höhenlagen ist er nur geringfügig, während in Tal­kesseln merkwürdigerweise die Blütenbüschel der untersten Aeste ziemlich gelitten haben. Hauszwet- schen und Frühpflaumen sind gut durchgekommen. Ebenso sämtliches Kernobst, das noch völlig in der Knospe steckt.

An den Gartenkulturen sind bei spät ausgewin­terten Busch- und Stammrosen die wenig abgehär­teten Triebe dem Frost zum Opfer gefallen. Hier­durch wird die erste Blüte etwas hinausgezögert. Tränendes Herz und einige vorschnell getriebene andere Stauden haben ihre vom Frost getroffenen Köpfchen schon nach wenigen Tagen wieder in die Höhe gehoben, wobei sich feststellen ließ, daß ihnen durch den Frost kein Leid zugefügt worden ist.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß nur ganz geringe Schäden eingetreten sind, was haupt­sächlich auf die bewegte Luft während der Frost- nacht und den geringen Schneefall zurückzu­führen ist.

verhindern. Mit ein wenig Geduld dagegen fördert man und erleichtert man die Arbeit und dient da­mit am besten dem ganzen Werke.

Darum ergeht an alle, die sich um Urkunden für ihren Abstammungsnachweis bemühen, immer wie­der die dringende Bitte: Etwas mehr Geduld!

Motorisierung der Feuerwehren.

Fwd. Der weitere Ausbau des Feuerlöschwesens und die finanzielle Lage der Gemeinden, denen die Ausrüstung der Feuerwehr obliegt, erfordern in gleicher Weise, daß die für das Feuerlöschwesen zur Verfügung stehenden Mittel möglichst zweckentspre­chend verwendet werden. Hierzu gehört, daß in erster Linie eine weitere Motorisierung der Feuer­spritzen erfolgt. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, sollen andere Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden, es sei denn, daß sie, wie z. B. die Wasser­versorgung, besonders vordringlich sind. In einem Runderlaß legt der Reichs- und Preußische Minister des Innern den Gemeinden nahe, durch Ansamm­lung von Rücklagen in den nächsten vier Jahren eine Motorspritze zu beschaffen. Bis zum Jahre 1940 soll das Ziel, Kraftfahrspritzen zum minde­sten in einem Abstand von 15 Kilometer zu halten, erreicht sein.

Deutsche weisende in der Tschechoslowakei Vorsicht!

Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweifen, daß Reichsdeutsche, die nach der Tschechoslowakei reisen, in Unkenntnis der dort bestehenden sehr strengen Gesetze in die Gefahr kommen, mit den dortigen Behörden in Konflikt zu geraten. Insbesondere muß vor unberechtigtem Photographieren gewarnt wer­den. Fragen nach militärischen Einrichtungen sind zu unterlassen. Unbedachter Verkehr mit Personen, die den dortigen Behörden verdächtig sind, kann ge­nügen, um mehrmonatige Untersuchungshaft, ge­richtliche Verurteilung und dauernde Ausweisung herbeizuführen. Die Anwendung des Deutschen Grußes ist in der Tschechoslowakei verboten. Deutsche Reisende müssen also bei einem Aufenthalt in der Tschechoslowakei in ihrem eigenen Interesse größte Zurückhaltung beobachten.

Kinderbeihilfen in Ausnahmef<lllen.

Seit einiger Zeit werden an kinderreiche Familien mit fünf und mehr Kindern Kinderbeihilfen gewährt. Wie der Herr Reichsminister der Finanzen in einem Schreiben an die Deutsche Arbeitsfront, Arbeits­opferversorgung, mitteilt, ist er bereit, Kinderbei­hilfen als Äusnahmefall zu gewähren, wenn in Fa­milien nur drei Kinder unter 16 Jahren vorhan­den sind und der Ernährer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, so daß die Familie für ihren Lebensunterhalt auf Renten aus den Sozialver­sicherungen angewiesen ist.

In diesen Fällen müssen die Antragsteller die Weiterreichung ihrer Anträge an den Herrn Reichs- minifter der Finanzen bei der Gemeindebehörde be­sonders beantragen. Wird im Einzelfall die Bedürf­tigkeit bejaht, so ist damit zu rechnen, daß nach Prüfung umgehend diesen Anträgen ftatfgegeben wird.

Fuhrwerksbesiher, achtet auf die Eibe!

Immer wieder kommt es vor, daß Zugtiere plötz­lich eingehen, ohne daß man sich über die Todes­ursache im klaren ist. Erst bei späterer Untersuchung stellt sich heraus, daß die Tiere den Vergiftungs­tod durch die Eibe, auch Taxus genannt, gefunden haben. Die Eibe ist als Schmuckstrauch in Gärten und Parkanlagen anzutreffen und wegen ihres immergrünen Nadelwerkes sehr beliebt. Am meisten

findet sie zu Umzäunungen Verwendung, da sie jeden Schnitt leicht verträgt. Als Baum ist die Eibe fast völlig ausgerottet, weil sie sehr langsam wächst und mehrhundertjährige Stämme nur einen Durchmesser von einem Viertelmeter erreichen. Viel zu wenig ist leider bekannt, daß das Grün der Nadeln ein gefährliches Gift für unsere Haustiere enthält, das schon in geringen Mengen den Tod herbeiführt. Auch die Samen, nicht aber die sie umschließenden roten Fruchthüllen, sind stark gift­haltig. Jeder Fuhrmann sollte deshalb seine Zug­tiere niemals unbewacht in der Nähe solcher Taxus- Hecken oder -sträucher stehen lassen! Dem Menschen kann eigentlich nur die Frucht zum Verderben ge­reichen. Das darin enthaltene betäubende Gift greift die inneren Organe an, lähmt Herz und Lunge und führt den Tod durch Ersticken herbei.

(Siebener ZDodjenmarftpreife.

* Gießen, 16. April. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,55 Mk., Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 11, Klasse A 10H, Klasse B 10, Klasse C 9%, Klasse D 9, ungezeichneie 8, Enteneier 9 bis 11, Weißkraut 15 bis 18, Rotkraut 18 bis 20, Gelbe Rüben 10 bis 12, Rote Rüben 10 bis 12, Spinat 10 bis 15, Unterkohlrabi 8, Feldsalat 80 Pf. bis 1 Mk., Tomaten 45 bis 50 Pf., Zwiebeln 12 bis 14, Meer­rettich 35 bis 70, Schwarzwurzeln 20 bis 35, Rha­barber 20 bis 30, Kartoffeln 5, 10 Pfund 45 Pf., der Zentner 3,70 bis 3,90 Mk., Aepfel, das Pfund 20 bis 50 Pf., Tauben, das Stück 50 bis 60, Blumen­kohl 45 bis 65, Salat 20 bis 25, Oberkohlrabi 20 bis 22, Lauch 5 bis 10, Rettich 5 bis 20, Sellerie 10 bis 30, Radieschen, das Bund 15 Pf.

*

** Sitzung des Provinzialausschus- f e s. Am Samstag, 18. April, vormittags 8.30 Uhr beginnend, findet im Sitzungssaal des Regierungs­gebäudes zu Gießen eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschuffes statt mit folgender Tagesord­nung: Ausbau der Wasserkraft in der Magermühle zu Allendorf-Lda.: hier: Berufung des Müllers Heinrich Ludwig Frey in AlleNdorf a. d. Lda. gegen die Entscheidung des Kreisausschufses des Kreises Gießen vom 18. November 1935. Klage des August Weidling zu Lindheim gegen den Bescheid des Kreisamts Büdingen vom 24. Januar 1936 wegen Versagung der Ligitimationskarte für 1936 Kj. Klage des Ludwig Stern in Gießen gegen den Bescheid des Kreisamts Gießen vom 3. Fe­bruar 1936 wegen Versagung des Wandergewerbe­scheins für 1936 Kj. Klage des Moritz Stern in Nieder-Ohmen gegen den Bescheid des Kreisamts Alsfeld vom 28. Januar 1936 wegen Versagung der Legitimationskarte für 1936 Kj.

** Eine neue Apotheke in Gießen. Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung veröffentlicht inAnzeiger der Hessischen Landes­regierung" eine Bekanntmachung über die Ver­leihung einer Apothekenkonzession. Nach dieser Be­kanntmachung ist beabsichtigt, die Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden vierten öffent­lichen Apotheke in G i e ß e n zu erteilen. Die Apotheke soll in der östlichen Hälfte der zwischen Roonstraße und Licher Straße liegenden Teilstrecke der Kaiserallee errichtet werden.

** Die HeimatvereinigungSchis- f e n b e r g" hielt am Dienstagnachmittag auf dem Schiffenberg eine aus Gießen und Umgebung gut besuchte Ausschußsitzung ab. Es wurde zunächst be- schlossen, die Hauptversammlung am 3. Mai auf dem Schiffenberg abzuhalten. Am 21. Juni findet die diesjährige Sommerveranstaltung statt und zwar in Obersteinberg. Bei dieser Gelegenheit ist die feierliche Uebernahme des Limesgeländes (ein

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Schöffengericht Gießen.

Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung wurde der 20jährige W. M. aus Nieder-Mörlen Hu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Der Ange­klagte war als Lehrling in einem Photogeschäft in Bao-Nauheim tätig. Als solcher wurde er mit der Einkassierung von Rechnungen beauftragt. Statt die empfangenen Gelder abzuliefern, behielt er einen Teil davon für sich. Der Angeklagte änderte außerdem das Datum eines Schecks, der erst später einzulösen war, so um, daß ihm die Einlösung schon früher möglich war.

Der 35jährige Ernst Drechsler aus Bad- Nauheim wurde wegen Betrugs im erschwerenden Rückfall zu einer Zuchthaus st rafe von einem Jahr und 4 Monaten und 100 Mk. Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte verbüßte bis Juli vorigen Jahres eine neunmonatige Gefängnis­strafe. Kurze Zeit nach feiner Entlassung, im Sep­tember, verstand er es, sich an ein Dienstmädchen in Bad-Nauheim heranzumachen und sich durch Vorspiegelung unwahrer Tatsachen ansehnliche Geldbeträge zu beschaffen. So gab er an, ein be­stelltes Fahrrad einlösen zu müssen, oder einen Anzug zu bezahlen, und er versprach, das Geld baldigst zurückzuzahlen. In einem weiteren Falle veranlaßte er mit der Behauptung, plötzlich ver­reisen zu müssen, ein anderes Mädchen, ihm eben­falls einen Geldbetrag zu leihen. In Wirklichkeit hatte der Angeklagte niemals an eine Rückzahlung gedacht. In feinem Plädoyer betonte der Staats­anwalt, daß es sich bei dem Angeklagten um einen hartnäckigen und notorischen Betrüger handelte. Vier Monate der Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerechnet. Die Geldstrafe gilt mit der Untersuchungshaft als abgegolten.

Sodann befaßte sich das Gericht mit dem 24- jährigen Fr. F. aus Offenbach. Der Angeklagte war vorübergehend in Westheim (Schwäbisch-Hall) tätig. Eines Tages zeigte er dem dortigen Pfarrer einen von ihm geschriebenen und an ihn gerichteten Bries, in dem in Anbetracht des Todes feiner Mutter feine Anwesenheit zu Hause gewünscht wunde. Da­durch veranlaßte er den Pfarrer, ihm 9 Mark Fahrgeld zu geben. Im Juni sammelte er für eine Organisation Geldbeträge, die er aber nicht ab­lieferte. Schließlich entwendete er zwei Taschen­tücher. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 7 Monaten Gefängnis und 50 Mark Geld­strafe. Die Geldstrafe ist mit der Untersuchungshaft verbüßt.

Transatlantik-Flugverkehr ab Frankfurt.

Cpl). Frankfurt o. M 15. April. Der erst- Schritt Frankfurts auf dem Wege zum Weltflug­hafen wird in der nächsten Woche erfolgen. Am Donnerstag, den 23. April, fliegen die Schnellflug­zeuge des Transatlantischen Flugzeug- d i e n ft e s , die den Schnellpostverkehr Deutschlands und Europas mit Südamerika versehen, vom Flughafen Frankfurt ab. Bis zur Fertig­stellung des neuen Rhein-Mai-Flughafens er­folgte der Start noch auf dem alten Rebstock. Am Donnerstag, dem 16. April, startet das Blitzflug­zeug zum letzten Male auf dem Flugplatz in Stutt­gart. Zu diesen Flügen wird die Heinkel - Blitz- maschineHE 111" verwandt. Da Frankfurt als Ausgangspunkt des gesamten Transozean-Flug- dienstes in diesem Sommer eingesetzt wird, siedelt man bereits mit dem überseeischen Postverkehr nach Frankfurt über. Dieser Flugdienst versieht aus­schließlich Postbeförderung und wird in Ergänzung des Luftschiffverkehrs auch weiterhin beibehalten, dem ja in erster Linie die Personen­beförderung und der Güterverkehr obliegt. Die Wichtigkeit dieses Schnellflugdienstes ergibt sich aus der Tatsache, daß jedes Flugzeug etwa 20 000 bis 25 0 0 0 Briefe auf feiner Reise nach lieber» fee transportiert. In drei Tagen, jeweils Sonntags bereits, trifft das Flugzeug in Rio de Janeiro und Buenos Aires ein, am vierten Tage in San Diego in Chile, als jenseits der Anden. Der Abflug erfolgt allwöchentlich jeden Donnerstag.

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Geschenk von Geh. Rat Prof. Dr. Som m e r) vor­gesehen. Weiter ist die Uebergabe des Geländes an derDeutschen Wacht" an die Gemeinde Watzen­born-Steinberg geplant. Die Feier wird umrahmt von Massenchören verschiedener Gesangvereine, ein solcher Chor ist von Geh. Rat Sommer verfaßt und von Pfarrer Steiner (Hausen) vertont. Ein Prolog, verfaßt von Frau Steiner (Hausen) wird auf die Bedeutung der Veranstaltung Hin­weisen. Außerdem ist die Aufführung eines Fest­spiels geplant, das von Rektor V. Müller (Gie­ßen) verfaßt wurde. Zur Ausgestaltung des Limes soll in die Nähe des der Heimatvereinigung über­eigneten Geländes eine Blockhütte errichtet werden. An dem Barbarenstein ist die Anbringung einer weiteren Tafel mit der InschriftSiegheil den Germanen", die von Geh. Rat Sommer ge­stiftet wurde, vorgesehen.

** Verkehrsunfall. Gestern ereignete sich in der Bismarckstraße ein Verkehrsunfall. Die etwa 16jährige Gertrud M a n k e l von hier geriet mit ihrem Fahrrad gegen einen Kraftwagen und stieß dabei heftig gegen die Windschutzscheibe, die unter dem Anprall zerbrach. Das Mädchen erlitt dabei Schnittwunden im Gesicht, an Schläfe und Kinn, und mußte sofort zur ärztlichen Behandlung in das nahe Evangelische Schwesternhaus gebracht werden.

** Quartierbestellung für d i e Reichs- nährftandsausstellung in Frankfurt. Alle Besucher der 3. Reichsnährstandsausstellung, die mit Sonderzügen nach Frankfurt kommen und übernachten müssen, werden dringend gebeten, ihre Quartiermeldungen unverzüglich bei den Orts­bauernführern bzw. Kreisbauernschaften abzugeben. Sie erhalten vom Ortsbauernsührer bzw. der Kreis­bauernschaft die Quartierkarten zugestellt. Nur bei Anmeldung des Quartiers beim Orts- oder Kreis­bauernführer kann eine Garantie für gute und billige Unterbringung übernommen werden. Die gesamten Quartiere in Frankfurt sind durch das Quartieramt beschlagnahmt. Auskunft über alle Quartierfragen erteilt das Quartieramt der Dritten Reichsnährstandsausstellung in Frankfurt a. M., Hohenzollernstraße 17.

** Devisenanträge für die Teilnahme an w i s s e n s ch a f t l i ch e n Ko n g r e s s e n im Ausland. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf­tung hat neue Anordnungen für die Behandlung von Devisenanträgen für die Teilnahme an wissen­schaftlichen Kongressen im Ausland und für Vor­trags- und Studienreisen von Wissenschaftlern in das Ausland getroffen. Sämtliche Anträge der vor­genannten Art sind zunächst an die Deutsche Kon­greß-Zentrale, Berlin W 35, Ludendorftstraße 28, zur Vorprüfung abzugeben. Sie werden alsdann gesammelt der Devisenstelle Berlin zur Entscheidung vorgelegt. Nicht betroffen von dieser Regelung ist die Teilnahme deutscher Ausfuhrfirmen an Kon­gressen, die für die Förderung der deutschen Aus­fuhr von Bedeutung sind.

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