schen. Sämtliche Skiläufer Gießens, auch Nichtmtt- flheber, sowie andere Gäste sind willkommen. (Siehe heutige Anzeige.)
Günstige Nordlandfahrt für Handwerksmeister.
Die NS.-Gemeinschast „Kraft durch Freude" führt vom 21. bis 29. April eine verbilligte Seefahrt in die nordischen Fjorde zum Preise von 30,80 Mark durch.
Für diese Fahrt sind noch eine größere Anzahl von Plätzen frei. Es können sich an dieser Fahrt die Handwerksmeister unseres Gaues beteiligen. Anmeldungen müssen sofort an das Amt „Reisen- Wandern-Urlaub" der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude", Frankfurt a. M., Bürgerstraße 69 bis 77, 8. Stock, Zimmer 17, gegeben werden.
Wir machen die Handwerksmeister auf diese verbilligte Fahrt besonders aufmerksam und erwarten eine rege Beteiligung.
Heil Hitler.'
Josef Becker, Gaubetriebsgemeinschaftswalter
Deutsche Arbeitsfront.
Jteue Lehrgänge der Arbeitsschule.
Die Arbeitsschule der DAF. eröffnet ihre Sommer-Ausbildungsarbeit am heutigen Donnerstag, 16. April, 19.30 Uhr und 20.15 Uhr mit je einem Anfänger-Lehrgang in Deutscher Kurzschrift und Maschinenschreiben in der Oeffentlichen Handelslehranstalt. Am gleichen Abend beginnen weitere Ausbildungskurse, sowie am Freitag, 17. April.
Die Fachlehrgänge in Deutsch, Kaufm. Rechnen, Buchhaltung, Sprachen usw. beginnen Ende April.
Anmeldung und Auskunft: Die Deutsche Arbeitsfront, Abtlg. für Arbeitsführung und Berufserziehung, Gießen, Schanzenstraße 18, Zimmer 5.
Vie deutsche Arbeitsfront
■ ? n.9.=6emcinf(haft „Kraft durch freude"
Sonnlagsfahrt nach Köln am 19. April.
Die Fahrt muß wegen der geringen Teilnehmerzahl leider ausfallen. Bei genügender Teilnahme können wir aber die Fahrt mit Omnibussen durchführen. Der Fahrpreis beträgt dann 8.10 Mark. Um- oder Abmeldungen müssen umgehend erfolgen.
Sportamt „Kraft durch Freude".
heute folgende Kurse:
Fröhliche Gymnastik und Spiele, Frauen. Bon 20 bis 21 und von 21 bis 22 Uhr, Lyzeum, Dammstraße 26.
Neuer Reitkursus.
In einem Reitkursus sind noch einige Plätze frei. Der Kursus soll Montags, Mittwochs oder Donnerstags stattfinden. Wer Lust hat mitzumachen, melde sich umgehend auf der Geschäftsstelle, Schanzenstraße 18. Die Kosten für den sechsstündigen Kursus betragen für Mitglieder der DAF. 6 Mark, für Nichtmitglieder 9 Mark.
*
Für die Kurse Fechten, Schach, Rollschuhlaufen und Kindergymnastik werden noch Anmeldungen auf der Geschäftsstelle, Schanzenstraße 18, angenommen.
NSV.-Plakette ist parteiamtliches Abzeichen!
Durch das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei ist bekanntlick das unberechtigte Tragen von parteiamtlichen Abzeichen ebenso wie der unberechtigte Besitz solcher Abzeichen unter Strafe gestellt. Das Sondergericht Berlin hat nunmehr, der „Juristischen Wochenschrift" zufolge, entschieden, daß auch die Mitgliedsplakette der NSV. zu den geschützten parteiamtlichen Abzeichen gehört. Wer also aus der NSV. ausscheidet, muß auch die Mitgliedsplakette abliefern. Das gilt nicht nur für die Anstecknadeln, sondern auch für die Blechplaketten, die zum Annageln an die Wohnungstür bestimmt sind.
Erb- und rastekundliche Untersuchungen
In einer Ausführungsverordnung des Reichs- justizministerlums wird bestimmt:
Der Feststellung der Abstammung eines Menschen kommt im nationalsozialistischen Staat eine erhöhte Bedeutung zu. Die erb- und rassenkundliche Untersuchung der Beteiligten kann in vielen Fällen, die sich auf andere Weise nicht oder nicht ausreichend klären lassen, wertvolle Erkenntnisse vermitteln. Im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten, die durch eine erb- und rassenkundliche Untersuchung den Beteiligten oder dem Reich entstehen, wird in der Regel eine solche Untersuchung nur angeordnet, werden können, wenn die bestehenden Zweifel durch andere Beweismittel, insbesondere auch durch Vornahme einer Blutgruppenbestimmung, nicht haben behoben werden können. Zur Vornahme von erb- , und rassekundlichen Untersuchungen nennt das Ministerium eine Reihe von Anstalten, darunter folgende:
Institut für Erbgesundheit und Rassenpflege Gießen, Frankfurter Straße 24, derzeitiger Direktor: Dr. H. W.'Kranz.
Universitäts-Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene, Frankfurt a. M., Haus der Volksgesundheit, Gartenstraße 140 (Fernruf: 65 354), derzeitiger Direktor: Prof. Dr. Frhr. o. Verschuer.
Mehr Geduld'
Unter dem Einfluß der nationalsozialistischen Rassegesetzgebung ist die Zahl der Volksgenossen, die ihren Abstammungsnachweis durch entsprechende Urkunden zu belegen haben, immer größer geworden. Alle Registerbehörden, Standesämter, Pfarrämter, Kirchbuchzentralen usw. sind mit den bei ihnen eingehenden Anträgen völlig überlastet, und daher nicht in der Lage, diese Anträge so schnell zu erledigen, wie es manchmal der Wunsch der Antragsteller sein mag. Eine Bevorzugung eines einzelnen Antrages kann selbstverständlich nicht vorgenommen werden, weil dadurch andere Antragsteller wieder geschädigt werden würden. Die Bearbeitung aller vorliegenden Anträge kann daher grundsätzlich nur in der gegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Dabei ist besonders zu beachten, daß die Innehaltung irgendwelcher bestimmter Termine in keinem Falle garantiert werden kann, weil in keinem Falle von vornherein zu sagen ist, ob die gewünschten Angaben tatsächlich zu finden sind, oder ob eventuell eine längere Sucharbeit erforderlich ist.
Jeder Volksgenosse kann davon überzeugt sein, daß alles getan wird, um die für den Abstammungsnachweis erforderlichen Urkunden so schnell wie möglich zu beschaffen. Jede ungeduldige Anfrage oder Mahnung ist eine Belastung der Arbeit und beschäftigt die Arbeitskräfte mit Dingen, die eine laufende Arbeitserledigung verzögern oder gar
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ald brennt.
Eine ernste Mahnung zur Waldbrandverhütung.
Vom Hessischen Forstamt Gießen wird uns geschrieben:
Jedes Jahr kann man wiederholt in den Zeitungen Berichte von Waldbränden lesen. Große Summen des Dolksvermögens, die in die Millionen gehen, fallen alljährlich dem Feuer zum Opfer.
Die Ursachen der Daldbrände sind in den weitaus meisten Fällen Fahrlässigkeit.
Der Spaziergänger steckt seine Zigarre, seine Zigarette, seine Pfeife an und wirft das noch glimmende Streichholz genau so hinweg, wie er seinen noch brennenden Stummel wegwirft. Oder er klopft seine Pfeife aus, in der noch Reste brennenden Tabaks enthalten sind. Diese Reste kommen mit dürrem Gras, Laub usw. in Berührung, der Wind bläst die Flamme an — der Erfolg ist: brennender Wald! Der Spaziergänger, der so fahrlässig gehandelt hat, kann schon weit entfernt sein, ohne daß er von den Folgen seiner unachtsamen Tat auch nur eine Ahnung hat.
Eine andere Ursache der Waldbrände ist daran zu suchen, daß spielende Kinder gern ein kleines Feuer anzünden. Aber wie oft wächst dieses kleine Feuer sich zu einem großen aus, gegen das der Mensch nahezu machtlos ist. Auch die Eisenbahn droht oft, durch Funkenflug von der Lokomotive aus, den Wald zu entzünden. Diese Gefahr ist aber im allgemeinen nicht so groß, weil sie meist auf Schad
haftigkeit der Lokomotive bzw. des Funkenfängers zurückzuführen ist.
Zum Schuhe des Waldes hat der Reichsstalt- haller in Hessen am 28. Vlärz 1936 eine Verordnung erlassen, nach der es in der Zeil vom 1. April bis 30. September verboten ist, im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien offenes Feuer oder Licht anzuzünden, unverwahrtes Feuer oder Licht mit sich zu führen oder zu rauchen. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die durch Waldungen führenden öffentlichen Dege, wie kreisftrahen usw.
Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark bestraft. Ist durch Fahrlässigkeit ein Brand entstanden, so tritt noch eine bedeutend höhere Strafe außer dem Schadenersatz ein.
Um den Wald schützenzu helfen, hat sich die SA. in den Dien st des Volkes g e st e l l t. Von der SA. werden im kommenden Sommer immer Streifen durch die gefährdeten Waldungen gehen, die beauftragt find, jeden Raucher zur Anzeige zu bringen, und die auf Grund des § 127 der Str PO. auch berechtigt find, widerspenstige Volksgenossen, die da glauben, ihre Namen nicht angeben zu brauchen usw. fe st zunehmen.
Nur geringer Frostschaden im Gießener Bezirk.
Der Kälterückschlag in der Nacht zum Montag hat in weiten Gebieten Frosttemperaturen von 3 bis 4 Grad gebracht, in besonders ungünstigen Lagen, sogenannten Kältekesseln, fiel das Thermometer sogar auf minus 5 Grad. Da die vorjährige Eisnacht vom 1. zum 2. Mai noch bei allen Gartenfreunden und Obftwirten in unangenehmer Erinnerung ist, glaubte man auch Heuer an schwere Frostschäden. Jetzt, nachdem milde Witterung eingetreten ist, lassen sich die Folgen des „Eisheiligen" überblicken. Es kann mit Freude feftgestellt werden, daß sein „Nachtritt" gnädig vorübergegangen ist.
Aprikosen scheinen am meisten abbekommen zu haben. An den Spalieren sind an weit nach außen stehenden Aesten gerade die kleinen Fruchtanlagen geschwärzt, die sich eben von den schützenden Kelchhüllen befreit hatten. Die Sorte „Aprikose von Nanzia" scheint hier widerstandsfähiger zu sein, als die „Große Frühe" und die „von Breda". Der Frostschaden macht nur etwa 10 bis 20 v. H. aus und fällt bei dem außerordentlich starken Fruchtansatz nicht ins Gewicht. Bei den Pfirsichen, die in voller Blütenpracht stehen, hat die Kälte an den Wänden gar nicht geschadet, im Freien weist schon die leichte Bräune der Blütenblätter auf Schadenfolgen der Kältegrade hin, aber auch hier wird ein merklicher Fruchtausfall nicht eintreten. Ueberdies
zeigen die Sorten Amsden, Rogniat, Waterloo und Eiserner Kanzler keinerlei Frostschäden, die kernechten Züchtungen haben sich als frosthart erwiesen. Girard III und Mignon scheinen sich für unsere Gegend weniger zu eignen. Einiger Schaden ist an den vollblühenden Frühkirschen entstanden, in Höhenlagen ist er nur geringfügig, während in Talkesseln merkwürdigerweise die Blütenbüschel der untersten Aeste ziemlich gelitten haben. Hauszwet- schen und Frühpflaumen sind gut durchgekommen. Ebenso sämtliches Kernobst, das noch völlig in der Knospe steckt.
An den Gartenkulturen sind bei spät ausgewinterten Busch- und Stammrosen die wenig abgehärteten Triebe dem Frost zum Opfer gefallen. Hierdurch wird die erste Blüte etwas hinausgezögert. Tränendes Herz und einige vorschnell getriebene andere Stauden haben ihre vom Frost getroffenen Köpfchen schon nach wenigen Tagen wieder in die Höhe gehoben, wobei sich feststellen ließ, daß ihnen durch den Frost kein Leid zugefügt worden ist.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß nur ganz geringe Schäden eingetreten sind, was hauptsächlich auf die bewegte Luft während der Frost- nacht und den geringen Schneefall zurückzuführen ist.
verhindern. Mit ein wenig Geduld dagegen fördert man und erleichtert man die Arbeit und dient damit am besten dem ganzen Werke.
Darum ergeht an alle, die sich um Urkunden für ihren Abstammungsnachweis bemühen, immer wieder die dringende Bitte: Etwas mehr Geduld!
Motorisierung der Feuerwehren.
Fwd. Der weitere Ausbau des Feuerlöschwesens und die finanzielle Lage der Gemeinden, denen die Ausrüstung der Feuerwehr obliegt, erfordern in gleicher Weise, daß die für das Feuerlöschwesen zur Verfügung stehenden Mittel möglichst zweckentsprechend verwendet werden. Hierzu gehört, daß in erster Linie eine weitere Motorisierung der Feuerspritzen erfolgt. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, sollen andere Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden, es sei denn, daß sie, wie z. B. die Wasserversorgung, besonders vordringlich sind. In einem Runderlaß legt der Reichs- und Preußische Minister des Innern den Gemeinden nahe, durch Ansammlung von Rücklagen in den nächsten vier Jahren eine Motorspritze zu beschaffen. Bis zum Jahre 1940 soll das Ziel, Kraftfahrspritzen zum mindesten in einem Abstand von 15 Kilometer zu halten, erreicht sein.
Deutsche weisende in der Tschechoslowakei Vorsicht!
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweifen, daß Reichsdeutsche, die nach der Tschechoslowakei reisen, in Unkenntnis der dort bestehenden sehr strengen Gesetze in die Gefahr kommen, mit den dortigen Behörden in Konflikt zu geraten. Insbesondere muß vor unberechtigtem Photographieren gewarnt werden. Fragen nach militärischen Einrichtungen sind zu unterlassen. Unbedachter Verkehr mit Personen, die den dortigen Behörden verdächtig sind, kann genügen, um mehrmonatige Untersuchungshaft, gerichtliche Verurteilung und dauernde Ausweisung herbeizuführen. Die Anwendung des Deutschen Grußes ist in der Tschechoslowakei verboten. Deutsche Reisende müssen also bei einem Aufenthalt in der Tschechoslowakei in ihrem eigenen Interesse größte Zurückhaltung beobachten.
Kinderbeihilfen in Ausnahmef<lllen.
Seit einiger Zeit werden an kinderreiche Familien mit fünf und mehr Kindern Kinderbeihilfen gewährt. Wie der Herr Reichsminister der Finanzen in einem Schreiben an die Deutsche Arbeitsfront, Arbeitsopferversorgung, mitteilt, ist er bereit, Kinderbeihilfen als Äusnahmefall zu gewähren, wenn in Familien nur drei Kinder unter 16 Jahren vorhanden sind und der Ernährer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, so daß die Familie für ihren Lebensunterhalt auf Renten aus den Sozialversicherungen angewiesen ist.
In diesen Fällen müssen die Antragsteller die Weiterreichung ihrer Anträge an den Herrn Reichs- minifter der Finanzen bei der Gemeindebehörde besonders beantragen. Wird im Einzelfall die Bedürftigkeit bejaht, so ist damit zu rechnen, daß nach Prüfung umgehend diesen Anträgen ftatfgegeben wird.
Fuhrwerksbesiher, achtet auf die Eibe!
Immer wieder kommt es vor, daß Zugtiere plötzlich eingehen, ohne daß man sich über die Todesursache im klaren ist. Erst bei späterer Untersuchung stellt sich heraus, daß die Tiere den Vergiftungstod durch die Eibe, auch Taxus genannt, gefunden haben. Die Eibe ist als Schmuckstrauch in Gärten und Parkanlagen anzutreffen und wegen ihres immergrünen Nadelwerkes sehr beliebt. Am meisten
findet sie zu Umzäunungen Verwendung, da sie jeden Schnitt leicht verträgt. Als Baum ist die Eibe fast völlig ausgerottet, weil sie sehr langsam wächst und mehrhundertjährige Stämme nur einen Durchmesser von einem Viertelmeter erreichen. Viel zu wenig ist leider bekannt, daß das Grün der Nadeln ein gefährliches Gift für unsere Haustiere enthält, das schon in geringen Mengen den Tod herbeiführt. Auch die Samen, nicht aber die sie umschließenden roten Fruchthüllen, sind stark gifthaltig. Jeder Fuhrmann sollte deshalb seine Zugtiere niemals unbewacht in der Nähe solcher Taxus- Hecken oder -sträucher stehen lassen! Dem Menschen kann eigentlich nur die Frucht zum Verderben gereichen. Das darin enthaltene betäubende Gift greift die inneren Organe an, lähmt Herz und Lunge und führt den Tod durch Ersticken herbei.
(Siebener ZDodjenmarftpreife.
* Gießen, 16. April. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,55 Mk., Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 11, Klasse A 10H, Klasse B 10, Klasse C 9%, Klasse D 9, ungezeichneie 8, Enteneier 9 bis 11, Weißkraut 15 bis 18, Rotkraut 18 bis 20, Gelbe Rüben 10 bis 12, Rote Rüben 10 bis 12, Spinat 10 bis 15, Unterkohlrabi 8, Feldsalat 80 Pf. bis 1 Mk., Tomaten 45 bis 50 Pf., Zwiebeln 12 bis 14, Meerrettich 35 bis 70, Schwarzwurzeln 20 bis 35, Rhabarber 20 bis 30, Kartoffeln 5, 10 Pfund 45 Pf., der Zentner 3,70 bis 3,90 Mk., Aepfel, das Pfund 20 bis 50 Pf., Tauben, das Stück 50 bis 60, Blumenkohl 45 bis 65, Salat 20 bis 25, Oberkohlrabi 20 bis 22, Lauch 5 bis 10, Rettich 5 bis 20, Sellerie 10 bis 30, Radieschen, das Bund 15 Pf.
*
** Sitzung des Provinzialausschus- f e s. Am Samstag, 18. April, vormittags 8.30 Uhr beginnend, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschuffes statt mit folgender Tagesordnung: Ausbau der Wasserkraft in der Magermühle zu Allendorf-Lda.: hier: Berufung des Müllers Heinrich Ludwig Frey in AlleNdorf a. d. Lda. gegen die Entscheidung des Kreisausschufses des Kreises Gießen vom 18. November 1935. — Klage des August Weidling zu Lindheim gegen den Bescheid des Kreisamts Büdingen vom 24. Januar 1936 wegen Versagung der Ligitimationskarte für 1936 Kj. — Klage des Ludwig Stern in Gießen gegen den Bescheid des Kreisamts Gießen vom 3. Februar 1936 wegen Versagung des Wandergewerbescheins für 1936 Kj. — Klage des Moritz Stern in Nieder-Ohmen gegen den Bescheid des Kreisamts Alsfeld vom 28. Januar 1936 wegen Versagung der Legitimationskarte für 1936 Kj.
** Eine neue Apotheke in Gießen. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — veröffentlicht in „Anzeiger der Hessischen Landesregierung" eine Bekanntmachung über die Verleihung einer Apothekenkonzession. Nach dieser Bekanntmachung ist beabsichtigt, die Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden vierten öffentlichen Apotheke in G i e ß e n zu erteilen. Die Apotheke soll in der östlichen Hälfte der zwischen Roonstraße und Licher Straße liegenden Teilstrecke der Kaiserallee errichtet werden.
** Die Heimatvereinigung „Schis- f e n b e r g" hielt am Dienstagnachmittag auf dem Schiffenberg eine aus Gießen und Umgebung gut besuchte Ausschußsitzung ab. Es wurde zunächst be- schlossen, die Hauptversammlung am 3. Mai auf dem Schiffenberg abzuhalten. Am 21. Juni findet die diesjährige Sommerveranstaltung statt und zwar in Obersteinberg. Bei dieser Gelegenheit ist die feierliche Uebernahme des Limesgeländes (ein
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Schöffengericht Gießen.
Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung wurde der 20jährige W. M. aus Nieder-Mörlen Hu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte war als Lehrling in einem Photogeschäft in Bao-Nauheim tätig. Als solcher wurde er mit der Einkassierung von Rechnungen beauftragt. Statt die empfangenen Gelder abzuliefern, behielt er einen Teil davon für sich. Der Angeklagte änderte außerdem das Datum eines Schecks, der erst später einzulösen war, so um, daß ihm die Einlösung schon früher möglich war.
Der 35jährige Ernst Drechsler aus Bad- Nauheim wurde wegen Betrugs im erschwerenden Rückfall zu einer Zuchthaus st rafe von einem Jahr und 4 Monaten und 100 Mk. Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte verbüßte bis Juli vorigen Jahres eine neunmonatige Gefängnisstrafe. Kurze Zeit nach feiner Entlassung, im September, verstand er es, sich an ein Dienstmädchen in Bad-Nauheim heranzumachen und sich durch Vorspiegelung unwahrer Tatsachen ansehnliche Geldbeträge zu beschaffen. So gab er an, ein bestelltes Fahrrad einlösen zu müssen, oder einen Anzug zu bezahlen, und er versprach, das Geld baldigst zurückzuzahlen. In einem weiteren Falle veranlaßte er mit der Behauptung, plötzlich verreisen zu müssen, ein anderes Mädchen, ihm ebenfalls einen Geldbetrag zu leihen. In Wirklichkeit hatte der Angeklagte niemals an eine Rückzahlung gedacht. In feinem Plädoyer betonte der Staatsanwalt, daß es sich bei dem Angeklagten um einen hartnäckigen und notorischen Betrüger handelte. Vier Monate der Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerechnet. Die Geldstrafe gilt mit der Untersuchungshaft als abgegolten.
Sodann befaßte sich das Gericht mit dem 24- jährigen Fr. F. aus Offenbach. Der Angeklagte war vorübergehend in Westheim (Schwäbisch-Hall) tätig. Eines Tages zeigte er dem dortigen Pfarrer einen von ihm geschriebenen und an ihn gerichteten Bries, in dem in Anbetracht des Todes feiner Mutter feine Anwesenheit zu Hause gewünscht wunde. Dadurch veranlaßte er den Pfarrer, ihm 9 Mark Fahrgeld zu geben. Im Juni sammelte er für eine Organisation Geldbeträge, die er aber nicht ablieferte. Schließlich entwendete er zwei Taschentücher. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 7 Monaten Gefängnis und 50 Mark Geldstrafe. Die Geldstrafe ist mit der Untersuchungshaft verbüßt.
Transatlantik-Flugverkehr ab Frankfurt.
Cpl). Frankfurt o. M„ 15. April. Der erst- Schritt Frankfurts auf dem Wege zum Weltflughafen wird in der nächsten Woche erfolgen. Am Donnerstag, den 23. April, fliegen die Schnellflugzeuge des Transatlantischen Flugzeug- d i e n ft e s , die den Schnellpostverkehr Deutschlands und Europas mit Südamerika versehen, vom Flughafen Frankfurt ab. Bis zur Fertigstellung des neuen Rhein-Mai-Flughafens erfolgte der Start noch auf dem alten Rebstock. Am Donnerstag, dem 16. April, startet das Blitzflugzeug zum letzten Male auf dem Flugplatz in Stuttgart. Zu diesen Flügen wird die Heinkel - Blitz- maschine „HE 111" verwandt. Da Frankfurt als Ausgangspunkt des gesamten Transozean-Flug- dienstes in diesem Sommer eingesetzt wird, siedelt man bereits mit dem überseeischen Postverkehr nach Frankfurt über. Dieser Flugdienst versieht ausschließlich Postbeförderung und wird in Ergänzung des Luftschiffverkehrs auch weiterhin beibehalten, dem ja in erster Linie die Personenbeförderung und der Güterverkehr obliegt. Die Wichtigkeit dieses Schnellflugdienstes ergibt sich aus der Tatsache, daß jedes Flugzeug etwa 20 000 bis 25 0 0 0 Briefe auf feiner Reise nach lieber» fee transportiert. In drei Tagen, jeweils Sonntags bereits, trifft das Flugzeug in Rio de Janeiro und Buenos Aires ein, am vierten Tage in San Diego in Chile, als jenseits der Anden. Der Abflug erfolgt allwöchentlich jeden Donnerstag.
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Geschenk von Geh. Rat Prof. Dr. Som m e r) vorgesehen. Weiter ist die Uebergabe des Geländes an der „Deutschen Wacht" an die Gemeinde Watzenborn-Steinberg geplant. Die Feier wird umrahmt von Massenchören verschiedener Gesangvereine, ein solcher Chor ist von Geh. Rat Sommer verfaßt und von Pfarrer Steiner (Hausen) vertont. Ein Prolog, verfaßt von Frau Steiner (Hausen) wird auf die Bedeutung der Veranstaltung Hinweisen. Außerdem ist die Aufführung eines Festspiels geplant, das von Rektor V. Müller (Gießen) verfaßt wurde. Zur Ausgestaltung des Limes soll in die Nähe des der Heimatvereinigung übereigneten Geländes eine Blockhütte errichtet werden. An dem Barbarenstein ist die Anbringung einer weiteren Tafel mit der Inschrift „Siegheil den Germanen", die von Geh. Rat Sommer gestiftet wurde, vorgesehen.
** Verkehrsunfall. Gestern ereignete sich in der Bismarckstraße ein Verkehrsunfall. Die etwa 16jährige Gertrud M a n k e l von hier geriet mit ihrem Fahrrad gegen einen Kraftwagen und stieß dabei heftig gegen die Windschutzscheibe, die unter dem Anprall zerbrach. Das Mädchen erlitt dabei Schnittwunden im Gesicht, an Schläfe und Kinn, und mußte sofort zur ärztlichen Behandlung in das nahe Evangelische Schwesternhaus gebracht werden.
** Quartierbestellung für d i e Reichs- nährftandsausstellung in Frankfurt. Alle Besucher der 3. Reichsnährstandsausstellung, die mit Sonderzügen nach Frankfurt kommen und übernachten müssen, werden dringend gebeten, ihre Quartiermeldungen unverzüglich bei den Ortsbauernführern bzw. Kreisbauernschaften abzugeben. Sie erhalten vom Ortsbauernsührer bzw. der Kreisbauernschaft die Quartierkarten zugestellt. Nur bei Anmeldung des Quartiers beim Orts- oder Kreisbauernführer kann eine Garantie für gute und billige Unterbringung übernommen werden. Die gesamten Quartiere in Frankfurt sind durch das Quartieramt beschlagnahmt. Auskunft über alle Quartierfragen erteilt das Quartieramt der Dritten Reichsnährstandsausstellung in Frankfurt a. M., Hohenzollernstraße 17.
** Devisenanträge für die Teilnahme an w i s s e n s ch a f t l i ch e n Ko n g r e s s e n im Ausland. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat neue Anordnungen für die Behandlung von Devisenanträgen für die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen im Ausland und für Vortrags- und Studienreisen von Wissenschaftlern in das Ausland getroffen. Sämtliche Anträge der vorgenannten Art sind zunächst an die Deutsche Kongreß-Zentrale, Berlin W 35, Ludendorftstraße 28, zur Vorprüfung abzugeben. Sie werden alsdann gesammelt der Devisenstelle Berlin zur Entscheidung vorgelegt. Nicht betroffen von dieser Regelung ist die Teilnahme deutscher Ausfuhrfirmen an Kongressen, die für die Förderung der deutschen Ausfuhr von Bedeutung sind.
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