Ausgabe 
11.12.1936
 
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Der Mörder Gustloffs vor den Richtern

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Oie Entwicklung des Arbeits einfatzes im November.

In Rom haben Botschafter von Hassel! und Ministerialdirektor Sarnow sowie der italienische Außenminister, Graf Ciano, einige Abkommen wirtschaftlicher Art unterzeichnet, darunter solche für die Ausdehnung des deutsch-italienischen Handels, und Schiffahrtsoertrages und des deutsch-itaHem. sehen Abkommens für den Zahlungsverkehr auf die italienischen Besitzungen und Kolonien.

geschossen.

Beisitzer Dr. Dielt richtet an den Angeklagten die Präge, ob er über die Lage der Juden in Deutschland nur aus Zeitungen gewußt habe. Frankfurter erklärt, daß er in Deutschland nur etwas aus deutschen Zeitungen entnommen habe, später habe er auch in Bern denVölkischen Be­obachter" und dieMünchener Neuesten Nachrich­ten" gelesen. Auf eine weitere Frage des Richters, ob er auch Bücher über Konzentrationslager ge­lesen habe, erklärt Frankfurter, daß er dasBraune Buch" und denMoorsoldaten" gelesen habe, und auch sehr oft denStürmer" zu Gesicht bekam, der ihm den schwersten Eindruck gemacht habe."

Damit ist die Vernehmung des Angeklagten be-

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an die Weichsel verlegen wollten, heute wider­setzen wir uns den Moskowitern die auf Frankreich die angebliche deutsche Gefahr a'blen- ken möchten. Als Patrioten treten wir für die Verstärkung der Landesverteidi- g u n g em, um etwaigen Drohungen begegnen zu können, aber soweit das von uns abhängt ziehen wir die Entspannung in den internationalen Beziehungen mit allen Nachbarn ohne A WLN a h m e vor!

Der Vierjohresvlan im Gau Hessen-Nassau

NSG. Im Kurhaus Wiesbaden rief Gauleiter Sprenger am Mittwoch die Gauamtsleiter, die Kreisleiter und Kreispersonalamtsleiter zusammen. Das Schwergewicht der Tagung lag auf Beginn und Durchführung des V i e r i ah r e s pl a n e s. Die Stellungnahme des Gauleiters wurde noch ein­mal unterstrichen mit dem Hinweis, daß nach dem Willen des Beauftragten für den Vierjahresplan die Gauleiter und damit die Partei für die Durchführung voll verantwortlich sind. Weil nur der alte ungebrochene nationalsozialistische Kampf­geist über Bürokratismus und falsches Wirtschafts­denken hinweg in der Lage ist, wenn es sein muß, über Nacht, die Verwirklichung von Projekten aus dem Boden zu stampfen.

Der Gauleiter gab dabei der Ueberzeugung Aus­druck, daß seine Kreisleiter heute genau wie ehedem durch rücksichtslosen Einsatz der Person, das Werk vorwärts treiben. Was menschenmöglich ist, wird dabei geschehen, um den Vierjahresplan umgehend und rasch im Gau Hessen-Nassau zu vollenden, wie es nur irgend geht.

Eine rege Aussprache machte es dem Gauletter möglich, die schöpferischen Gedanken seiner Mit­kämpfer im Rahmen des Gesamtprogramms der Partei zu verwerten und die große Linie so einheit­lich zu gestalten, daß die Durchführung des Vier- jayresplanes bei uns schon jetzt in jeder Weise gesichert ist. So wie die Partei im Ringen um die Macht von Sieg zu Sieg geführt worden ist, so wird auch das Rhein-Main-Gebiet in der Durch­führung und Vollendung jenes gigantischen Werkes wieder mit an vorderster Stelle liegen.

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Es kommen auch zwei Briefe des Bru­ders des Angeklagten vom 3. und 6. Fe­bruar zur Verlesung, in denen dem Angeklagten die bittersten Vorwürfe wegen seines Verhaltens gegenüber seinem alten Vater gemacht werden. In dem einen Brief des Bruders heißt es:Ich kann

Sie Rede des Anklägers.

Vorsatz und tteberlegung des Mörders einwandfrei bewiesen.

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Frankfurter habe Attentatspläne gegen führende Persönlichkeiten des Reiches erwogen, die er wieder verwarf, die er, wie er selbst sagt, aus materiellen Gründen verworfen habe, in Wirklichkeit aber, weil er sich vorgesiellt habe, was ihm in Deutschland bei der Durchführung bevorstünde. Er habe sich weniger gefährliche Wege ausgesucht und sei dabei zufällig auf G u st l o f f verfallen, den er nicht kannte, dessen Wohnort er aus den Tageszeitungen und dessen Wohnung er aus dem Telephonbuch ent­nommen habe. Den allgemeinen Entschluß zur Tat habe Frankfurter vier bis fünf Wochen vor der Tat gefaßt, den definitiven Entschluß nach eigener Aussage zwei bis drei Tage vor der Tat. Wesentlich sei das Geständnis Frank­furters, sich wenige Tage vor der Tat zum

Mord an Gustloff entschlossen zu haben.

Nachträglich versuche er seine feige Mordtat zu beschönigen durch die Behauptung, er sei durch eine judenbeleidigende Aeußerung Gustloffs gereizt wor­den. Der Amtskläger wies darauf hin, daß Frank­furter den Mordplan völlig aus eigenem Antrieb gefaßt haben wolle, ohne beeinflußt oder angestif­tet worden zu sein. Er kam dann auf die Droh­briefe zu sprechen und schloß mit der Feststellung, daß keine Anhaltspunkte für ein Komplott gegeben seien. Frankfurter habe den Beschluß zur Tat von sich aus gefaßt. Seine Handlung gehe auf völlig -freie Willensbestimmung zurück. Er sei für seine Tat i$r vollem Umfange verantwortlich. Auch das ärztliche Gutachten habe festgestellt, daß er seine Tat mit Ueberlegung und Absicht aus­geführt habe, und auch die Fähigkeit der Selbst­bestimmung bestand. Er sei dabei kaltblütig und zynisch vorgegangen, habe keinerlei Aufregung und Unruhe gezeigt, die Verschiebung des geplanten Mordes zu Vergnügungen ausgenutzt und einen sorgfältigen Mordplan und alle Vor­bereitungen getroffen. Frankfurter hatte sich vorgenommen, den Kopf seines Opfers zu tref­fen, und, rief der Amtskläger mit erhobener Stimme aus,alle vier Schüsse haben den Kopf Gustloffs getroffen".

Diese Planmäßigkeit und Präzision zeuge wohl von Ueberlegung und Kaltblütigkeit, nicht aber für die angebliche Sinnesverwirrung, die er heute gel­tend zu machen versuche. Auch nach der Tat auf der Flucht habe er Geistesgegenwart, Planmäßigkeit und Ueberlegung bewiesen.

In großer Ausführlichkeit weift der Amtskläger dann alle Versuche zurück, die Tätigkeit Gustloffs in der Schweiz als verantwortlich für die Tat des Mörders hinzustellen. Alle diese Versuche seien völlig unhaltbar. Die Auswahl des Mordopfers durch Frankfurter fei rein zufällig gewesen. Gustloff habe sich in der Schweiz einwandfrei betragen, die Gesetze seines Gastlandes geachtet,

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Berlin, 10. Dez. (DNB.) Mit dem Fortschrei­ten der winterlichen Jahreszeit gingen, wie in dem Bericht der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mitgeteilt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten in den Außenberufen Zuruck. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen, bei den Arbeitsämtern nahm im November um 121 000 zu Sie stieg damit auf 1 197 000 an Im Vorjahr be­trug sie am gleichen Stichtag noch fast 2 000 000. Die allgemeine wirtschaftliche Belebung hat inzwi­schen zu einen weitgehenden Abbau der Arbeits­losigkeit in den überwiegend konjunkturbestimm­ten Berufen geführt. Sie hat aber auch dazu bei­getragen, daß der saisonübliche Anstieg der Arbeits- losigkeit m den Außenberufen in diesem Jahre spä­ter und langsamer in Erscheinung tritt. Im Vor­jahr waren am 30. November in den saisonab- gängigen Berufsgruppen (Land- und Forstwirt­schaft, Industrie der Steine und Erden, Bauge­werbe, Verkehrsgewerbe) 554 000 Gelernte und " gelernte arbeitslos, in diesem Jahre 331000, sind 40 v. H. weniger.

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neigten und vom Schicksal getretenen alten Vater sein könntest und auf alle Verzweiflun g s- rufe mit tauben Ohren reagier st. Ich kann mir nicht oorstellen, da ich Dich doch kenne, daß Du auf einmal so tief sinken könntest, so herz­los, gefühllos und ohne Pflichtbe­wußtsein zu sein ... Wenn Du auch manchen Fehler gemacht hast, es gibt nichts, was, wenn Du es stark willst, nicht gebessert werden könnte und nicht wieder in die rechte Bahn gelenkt werden könnte. Ist es Deinerseits nur eine Nachlässigkeit, denn jetzt wünsche ich, daß es nur das sein möge, so bitte den l. Papa um Verzeihung." Der Vertei­diger des Angeklagten bittet, den Angeklagten um eine Aeußerung über seine Schießübun­gen zu hören. Der Angeklagte behauptet, diese Hebungen seien nicht als Zielübungen anzusehen, er sei niemals mit einer Waffe umgegangen, ob­wohl er schon in Deutschland eine besessen habe. Es habe sich um Schießübungen gehandelt, um sich mit der Waffe vertraut zu machen. Zufällig haoe er einen Autobus gesehen, der nach dem Schießplatz Obermundingen fuhr. Dort sei er vom Waibel ein» gewiesen worden, und habe auf 40 Meter Distanz

Dann erteilt der Präsident das Wort dem Ver­treter der Anklage, Dr. Brügger. Der Amls- kläger faßt in einem fast dreistündigen, mit großer Sachlichkeit vorgetragenen Plädoyer das umfang­reiche Material der Untersuchung und der Verhand­lung zusammen und kommt zu dem Ergebnis, daß der Jude Frankfurter den Mord an Gustloff mit Vorsatz und Ueberlegung beschlossen und im Zu st and völlig klare nVewußt- seins ausgeführt habe und damit der T a t - bestand des Mordes im Sinne des §88 zwei­felsfrei gegeben fei. Der Angeklagte müsse in vol­lem Umfange für diesen Mord verantwortlich ge­macht werden. Grundsätzlich treffe ihn die volle Sühne, die das Gesetz bestimme.

Der Amtskläger betont, daß weder Frankfurter noch seine Verwandten in Berlin jemals belästigt worden seien und daß sie noch heute unbehelligt in Berlin leben. Die von dem Angeklagten geltend gemachten Depressionen seien rein persönlicher Na­tur gewesen, begründet durch seine Erkrankung, aber auch durch den Umstand, daß er keinerlei Examen abgelegt habe. Dazu sei der Eindruck der allgemeinen antisemitischen Propaganda gekommen, unter dem er aber nicht lange gestanden habe. Er wies ferner darauf hin, daß Frankfurter in der Schweiz sich nicht in eindringlicher Weise mit der Lage der Juden in Deutschland beschäftigt habe. Es sei erstaunlich, wie wenig Literatur hierüber ihm überhaupt bekannt gewesen sei. Die deutschen Maß­nahmen gegen die Juden und die Nürnberger Ge­setze seien ihm nur in ungefähren Umrissen be­kanntgeworden. Versammlungen oder Zusammen­künfte mit politischem Einschlag hab er nicht be­sucht.

Es sei durchaus unglaubwürdig, daß er wegen der Vorgänge in Deutschland unter einer besonders tiefgreifenden Erschütterung gelitten habe. Daß das nicht der Fall gewesen sei, gehe auch aus dem Umstand hervor, daß er noch Weihnachten 1935 zu seinem Vergnügen vierzehn Tage Ferien in Deutschland verbrachte. Er habe von diesen Reisen keine tragischen Eindrücke mit zurückgebracht.

Aus alledem ergebe sich, daß nicht etwa äußere Umstände im Zusammenhang mit der Judenfrage für seine Handlung maßgebend gewesen fein könn­ten. Die tiefere Ursache liege vielmehr im Wesen und der Person des Angeklagten und seiner persön­lichen Situation. Er ließ alles gehen, wie es eben ging, vernachlässigte die Studien vollkommen, suchte sich zu betäuben, saß schon morgens in den Cafä- häusern, trieb sich in Bars, Caf6s und Kinos herum, versuchte unter arischem Namen der Serviertochter eines Gasthauses zu imponieren, rauchte unsinnige Mengen Zigaretten und betätigte sich intellektueller­weise überhaupt nicht mehr. Daß bei dieser Le­bensweise die Entwicklung zur seelischen Zer- r ü 11 u n g führen mußte, ist selbstverstänolich. Hierfür brauchten keine äußeren Ereignisse in Deutschland verantwortlich gemacht zu werden.

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C.h U r, 10. Dez. (DNB.) Der Höhepunkt des zwetten Tages des Mordprozesses Frankfurter war ! öie Vernehmung der einzigen Zeugin dieses ! Prozesses, der Frau des ermordeten Landesgrup- 1 penleiters Gustloff. Frau Gustloff machte ihre Aussagen mit klarer Stimme und ruhiger Sicher­heit. Beim Betreten und beim Verlassen des Saales wurde die tapfere Frau von den deutschen Prozeß- teilnehrnern durch Erheben von den Plätzen mit Dem deutschen Gruß geehrt. Auf Befragen durch den Vorsitzenden führt sie aus, daß ihr Mann 1917 nad) Daoos kam, wo er beim Forschungsinstitut eine Anstellung fand. Als Landesgruppenleiter habe er mit vielen Amtspersonen Verkehr gehabt und sei darauf sehr stolz gewesen, daß ein gutes Ver­hältnis zwischen ihm und den Behör­den bestand.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß sich Gust­loff immer seiner Kranken sehr angenommen habe. Frau Gustloff bestätigt das und sagt, daß er der Vater Der Reichsdeutschen in der Schweiz genannt wurde, das möge vielleicht alles sagen. Er habe täglich mit den Kurgästen zu tun gehabt, sich ihrer herzlich angenommen und sie betreut. Der Vor­sitzende kommt dann auf die exponierte Stellung des Landesgruppenleiters zu sprechen, die ihm na­türlich viele Gegner eingebracht habe.

Frau Guslloff erklärt dazu, daß das in Davos nicht der Fall gewesen sei. Er habe viele Droh­briefe namentlich aus Bern, St. Gallen und Zürich bekommen. Er sei aber auf seinem Posten geblieben und habe seine Landsleute nicht im Stich gelassen, die ihn dringend brauchten. Die Bedrohun­gen hätten ein sehr bedenkliches Aussehen erhalten, als Canova zur Selbsthilfe aufgerufen habe. Er habe den ihm van der Davoser Polizei angebotenen Schutz abgelehnt, weil er die Behörden nicht über­mäßig in Anspruch nehmen wollte und habe oft erklärt: Wer mich kennt, der tut mir nichts!

Frau Gustloff schildert dann die Vorgänge bei der Tat. Der Mörder habe mit ruhiger Stimme nach Gustloff gefragt und sei von ihr in das Arbeitszimmer geführt worden. Plötzlich habe sie vier Schüsse fallen hören. Wie sie hinzugeeilt sei, sei ihr Frankfurter durch das Eck­zimmer entgegengefommen und habe den Revolver auf sie gerichtet.

Vorsitzender: Haben Sie beobachtet, ob Frank­furter aufgeregt erschien? Zeugin: Frankfurter fragte freundlich, ob mein Mann zu Hause sei, er kam ruhig in die Wohnung und ließ sich an mei­nem Mann vorbei, der im Korridor telephonierte, in dessen Arbeitszimmer führen. Seiner Kleidung und seinem Aussehen nach hatte ich den Eindruck eines ruhigen Besuchers und gab dem auch bei der Gegenüberstellung Ausdruck. Frau Gustloff be­tont mit Nachdruck, daß sie nur fein Aussehen und sein ruhiges Auftreten gemeint habe, als sie ihn fragte, warum er das getan habe. Der Mörder habe zunächst geschwiegen, dann aber zuletzt auf diese Frage geantwortet:Weil ich Jude bin." In dem von Gustloff geführten Telephongespräch, erklärt die Zeugin mit Bestimmtheit, sei d e r A u s - druckJude oder Kommunist überhaupt nicht gefallen. Ihr Mann sei lediglich darüber erregt gewesen, daß das Gespräch gestört wurde. Diese Aussage wird durch einen Bries eines Dr. Habermann aus Thun bestätigt, der zur Verlesung kommt und in dem Dr. Habermann mitteilt, daß der Landesgruppenleiter lediglich seinem Unwillen über die Störung des Gesprächs Ausdruck gegeben fjabe.

Damit ist die Vernehmung der Zeugin abgeschlos­sen, die auch beim Verlassen des Saales von den deutschen Prozeßteilnehmern mit dem deutschen Gruß verabschiedet wird.

Die Hetze gegen den Ermordeten.

Nach Wiedereintritt in die Verhandlung werden zwei Briefe Gustloffs an Gauleiter Bohle und an das Polizeiamt Davos verlesen. Im Brief an das

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Seroröunng über Fremdwährungsschulben.

Berlin, 9. Dez. (DNB.) Der Reichsminister der Justiz Dr. Gärtner hat im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichs- mmifter der Finanzen eine Verordnung über Fremdwährungsschulden erlassen. Durch die Ver­ordnung wird geregelt, welchen Einfluß die Ab­wertung ausländischer Währungen au

deutsche Auslandschulden hat, die auf eine der ab­gewerteten Währungen lauten. Für die in Wert­papieren verbrieften Auslandan- leihen war bereits durch das Gesetz über Fremd­währung-Schuldverschreibungen vom 26. Juni 1936 bestimmt worden, daß im Falle einer Abwertung der ausländischen Währung, auf die die Anleihe lautet, für die Zahlungsverpflichtung des Anleihe- schuldners die abgewertete Währung maß­gebend ist. Durch die neue Verordnung wird die­ser Grundsatz auch auf solche Schuldverpflichtungen des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitaloerkehrs ausgedehnt, dienichtin Wertpapieren ver­brieft sind. Der innerstaatliche Geld- und Kapi­talverkehr wird durch die Verordnung nicht berührt.

Polizeiamt heißt es wörtlich:

Ich möchte nicht unterlassen, Ihnen zu Ihren Akten den Hinweis zu übermitteln, daß, wie mir sowohl mündlich als auch aus den verschiedensten Zeitungen kund wurde, Herr Nationalrat Canova in der Bundesversammlung offen von Selbst- hilfeaktionen gegen miet) gesprochen und mich an Leib und Leben vor der Bun­desversammlung bedroht hat. Ich stelle ferner fest, daß in einigen Zeitungen in gewissem Sinn zu solchen Selbsthilfeaktionen, wie sie es nennen, aufgefordert wird, wenn z. B. im Fett­druck zu lesen ist: ,Wenn sich Der Bundesrat derart schützend vor den Nazisvion stellt, währeddem er auf der anderen Seite all die faschistischen Flücht­linge herumhetzt und des Landes verweist, so wird das Schweizer Volk keine andere Wahl haben, als in Nachachtung der Parole Canovas zur Selbst­hilfe gegenüber Gustloff und diesem ganzen Nazi- Spitzelgeschmeiß zu greifen*. Ich stelle hiermit fest, daß in diesen Zeilen, die am 27. September im .Kämpfer* abgedruckt sind, und die in diesen oder jenen Variationen sich in den anderen marxistischen und kommunistischen Zeitungen finden, ausdrücklich auf die Parole Canovas Bezug genommen wird. Ich möchte diese vorstehenden Feststellungen gegen-

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über Der hiesigen Behörde schon aus dem Grunde machen, um in einem Eventualfälle fefhulegen, daß d i e Schuld an einem Hebersalle oder gar Beseitigung meiner Person, zum allerwenigsten geiftia, Nationalrat Canova Überbunden werden muß?

In einem Brief des Amtsleiters der Auslands­organisation der NSDAP. Dr. Richard k o - derle vom 25. November, in dem er auf die Folgen der immer maßloser werdenden hetze gegen Guslloff hinweist, heißt es u. a.:... ver­dichteten sich von Monat zu Monat seine (Gustloffs, d. Schrift!.) und seiner Mitarbeiter Klagen, Beschwerden und Befürchtungen dahin, daß die immer maßloser werdende Hetze im überwiegenden Teil der Schwei­zer Presse gegen die NSDAP, in der Schweiz und besonders gegen ihn selbst eines Tages z u einer Entladung führen müsse, deren Folgen unabsehbar sein könnten. Bereits am 23. Mai 1935 schrieb er an eine Parteigenossin Gertrude Hansen in Magdeburg wörtlich: ...jedoch herrscht hier in der Schweiz augenblicklich eine geradezu tolle Hetze gegen mich . . . die Morddrohungen und Verfolgungen häufen sich von Tag zu Tag, doch kann uns das nicht beirren, unse­ren Weg genau so gerade und aufrecht zu gehen wie bisher."

mir keineswegs vorstellen, wenn Dir nichts zuge- stoßen wäre, Du so bar jeden Empfindens gegenüber Deinen Geschwistern und Deinem von Gram ge- endet.