Ausgabe 
9.5.1936
 
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Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Friedrich Wilhelm Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwort­lich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. IV. 36: 10 000. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch-und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.

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Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.

Reservistenausschreitungen in -erBretagne

Unter dem Gesang der Internationale.

P a r i s , 9. Mai. (DNB. Funkspruch.) DerMa- tin" berichtet über schwere Zwischenfälle, die fran­zösische Reservisten unter dem Gesang der Internationale in einem Bahnhof in der Bretagne hcrvorgerufen haben.

Etwa hundert Reservisten aus Paris, die nach einem Truppenübungsplatz befördert wurden, hat­ten sich schon in Rennes Mut angetrunken, so daß bei der Abfahrt des Zuges eine Meldung an die folgenden Bahnhöfe telephoniert wurde. Auf dem Bahnhof von Messac waren deshalb Gen­darmerie-Streitkräfte und eine Abteilung des 11. Kolonial-Artillerie-Regiments aus Lorient zu­sammengezogen worden. Beim Halten des Zuges stiegen die Pariser Reservisten unter dem Gesang der Internationale aus, und mehrere von ihnen (imMcttin" heißt es:Die nervösesten der Bande") stellten Unteroffiziere des Kolonial-Artillerje-Regi- ments zur Rede und beleidigten sie. Mit er­hobener geballter Faust, dem Zeichen der Volks­front, riefen sie:Hoch lebe die Volks­front!"'W ir wollen überall Sowjet s!"

Das neue deutsche Patentrecht.

Berlin, 8. Mai. (DNB.) Der Reichsminister der Justiz Dr. G ü r t n e r sprach vor Pressevertre­tern über die neuen Gesetze über den gewerb­lichen Rechtsschutz, vor allem über das neue Patentgesetz. Verschiedene Gründe hätten zu einer Neufassung des Patentrechts geführt: Einmal habe das Recht des einzelnen gegenüber der Ge­meinschaft fest umrissen werden müssen, und außer­dem seien inzwischen im internationalen Patent­recht gewisse Bindungen entstanden.

Der nationalsozialistische Gesetzgeber sieht es als eine wichtige Aufgabe des Patentrechtes an, die Entfaltung der schöpferischen Per­sönlichkeit zu fördern und ihr Wert gegen Ausbeutung zu schützen, da er in den im deutschen Volk in reichem Maße vorhandenen schöp­ferischen Geisteskräften ein hohes und für den Wiederaufbau Deutschlands besonders wertvolles Gut erblickt. Auf diesem Gedanken beruhen die Maßnahmen zur Wahrung der Erfinderehre, die Ausgestziltung der Angestelltenerfindung und die Regelung der Erleichterungen, die mittellosen Er­findern hinsichtlich der zur Erlangung und Geltend­machung des Erfinderschutzes aufzuwendenden Ko­sten zu gewähren sind.

Auf der anderen Seite soll die Förderung des Erfinders nicht dazu führen, daß er in der Aus­nutzung seiner Erfindung nur eigen- nützige Ziele verfolgt. Dem Schutze, den ihm der Staat gewährt, entspricht die Pflicht des Er­finders, sein Werk zum Wohle der Volks­gemeinschaft dienstbar zu machen. Auf diesem Gedankengang beruhen die Vorschriften, die sich mit der Einschränkung der Erfinderrechte, ins­besondere durch Befugnisse des Staates und Zwangslizenzen befassen. Nach § 3 des Patentge­setzes habe das Recht auf das Patent nicht mehr wie bisher der Anmelder, sondern der Er­finder oder sein Rechtsnachfolger. Allerdings gelte im Verfahren vor dem Reichspatentamt der Anmelder als berechtigt, die Erteilung des Patents zu erlangen. Der Name des Erfinders werde aber auf dem Patent und auf allen Veröffent­lichungen des Reichspatentamtes genannt. Auch bei Angestelltenerfindungen sei nicht der Betrieb oder der Betriebsinhaber, sondern der Angestellte der Erfinder. Dagegen werde die ver-

Ein Unteroffizier des Kolonial-Artillerie-Regi­ments wollte die Leute zur Ruhe bringen und stieg auf das Trittbrett eines Eisenbahnwagens, worauf es zu einem Zusammen st kam. Zwei der ge­walttätigsten Unruhestifter wurden darauf fe st- genommen und unter militärischer Bewachung in ein besonderes Abteil gebracht. Als der Zug von Messac weiterfahren sollte, verlangten die Reservi­sten lärmend, daß ihre beiden festgenommenen Ka­meraden wieder zu ihnen kommen sollten, und weigerten sich, den Zug zu be st eigen. Der Zug fuhr schließlich trotzdem mit ihnen ab, aber sie zogen sofort die Notbremse und brach­ten ihn so wieder zum Halten. Die Offiziere ver­handelten darauf mit den Leuten und erklärten sich schließlich dazu bereit, daß die beiden Festgenommenen wieder ihren alten Platz unter ihren Kameraden einnahmen. Als der Zug dann wieder abfuhr, zogen die Reservisten 50 Meter weiter nochmals die Notbremse und sangen wie­der die Internationale. Schließlich konnte der Zug ohne weiteren Zwischenfall seine Fahrt fortsetzen.

mögensrechtliche Auswertung der Angestelltenerfin­dung in dem bereits in Vorbereitung befindlichen Arbeitsvertragsrecht oder erforderlichenfalls in einem besonderen arbeitsrechtlichen Gesetz geregelt werden. Eine Erfindung gilt auch dann als neu, wenn sie innerhalb von sechs Monaten vor der An­meldung beschrieben oder benutzt worden ist, diese Beschreibung oder Benutzung aber auf der Erfin­dung des Anmelders beruht.

Für unbemittelte Erfinder sind beson­dere Bestimmungen getroffen worden. Ist einem bedürftigen Anmelder ein Patent erteilt worden, und hat er seine Lizenzbereitschaft erklärt, so können ihm die Auslagen für die im Erteilungsoerfahren notwendigen Zeichnungen, Modelle und Gutachten aus der Reichskasse erstattet werden. Um dem unbe­mittelten Patentinhaber die gerichtliche Verfolgung seiner Patentrechte nicht durch zu hohe Kosten zu er- schweren oder unmöglich zu machen, kann das Ge­richt anordnen, daß die von ihm zu zahlenden Kosten sich nach einem Teil des Streitwertes bemessen. Mit Rücksicht auf die Allgemeinheit schaffe das neue Recht dem Patent gegenüber ein erweitertes Vor­benutzungsrecht zugunstendesReiches und der selbständigen Reichsverkehrsan st al­ten, also besonders der Reichsbahn. Die Wirkung des Patents tritt in Zukunft insoweit nicht ein, als die Erfindung nach Bestimmung der Reichsregie­rung zur Förderung des Wohles der Volksgemeinschaft benutzt werden soll. Sie soll sich auch nicht auf eine Benutzung der Er­findung erstrecken, die für Zwecke der Lan­desverteidigung erfolgt. Der Patentinhaber hat jedoch gegen das Reich Anspruch auf angemes­sene Vergütung.

Auch das neue Recht kenne Zwangslizen­zen. Während aber nach früherem Recht über ihre Voraussetzungen nur richterliche Instanzen entschie­den, werde nun die Reichsregierung das Bestehen eines öffentlichen Interesses prüfen.

Die neuen Gesetze werden am 1. Oktober 1936 in Kraft treten. Reichsminister Dr. Gürtner er­klärte, daß deutsche Volk könne stolz darauf sein, mit diesem Gesetz nicht bloß das jüngste, sondern auch das modernste Patentrecht der Welt ge­schenkt zu haben.

So sind denn auch in den Tagen der Auflösung und der Anarchie Reichsdeutsche nicht ums Leben ge­kommen.

Englische Manöver in Malta.

London , 9. Mai. (DNB. Funkspruch.) Dom Dienstag bis Donnerstag früh werden an allen Küsten Maltas Verteidigungsmanöver großen Stils beginnen, an denen die dortigen Landtruppen, die britische Flotte und die Luftstreikräfte teilnehmen werden. Groß­admiral Sir Roger K e y s e s, der mehrere Jahre lang Oberbefehlshaber der englischen Mittelmeerflotte war, erklärte auf einer Veranstaltung in Malta, daß die britische Flotte immernoch die Freiheit der Meere auf­rechterhalte". Wenn Italien auch das Gegenteil glauben möge, so sei doch die britische Flotte im­mer noch unbesiegbar. Sie sei bereit, jede Streitmacht anzugreifen, die es wage, sie heraus» zufordern, ganz gleich, welches ihre Rüstungen seien. Malta werde trotz aller Drohungen sicherlich der britische Flottenstützpunkt im Mittelmeer bleiben.

Zuspitzung der Lage in Palästina.

Jerusalem, 8. Mai. (DNB.) Im Amtsblatt der Mandatsregierung ist eine Verordnung er­schienen, nach der in Zukunft die Aufforderung zum Steuerstreik mit sechs Monaten Gefäng­nis und 50 Pfund Geldstrafe bestraft werden wird. Mit dieser Anordnung will die Mandatsregierung den Steuerstreikdrohungen der Araber begegnen. Die arabische Presse erklärt einmütig, daß die Lö­sung der Palästinafrage in Palästina und nicht in London erfolgen müsse.

Von verschiedenen Seiten werden Sympathie- streiks für die Araber in Palästina gemeldet. Am Sonntag soll in ganz Syrien ein allge­meiner Sympathiestreik abgehalten werden, der den ganzen Tag andauern soll. Syrische Natio­nalisten haben an den britischen Oberkommissar in Palästina Protesttelegramme gesandt. Auch i r a - kische Abgeordnete haben dem britischen Ge- sandten eine Denkschrift überreicht, in der gegen die Maßnahmen der Mandatsregierung in Palästina protestiert wird.

Verstärkung der britischen Truppen.

London, 9. Mai. (DNB. Funkspruch.) Die An­sicht der britischen Regierung über den Streit zwi­schen Arabern und Juden in Palästina wurde vom Kolonialminister Thomas dahin wiedergegeben, daß Großbritannien seine Politik nicht durch Ausschreitungen und Drohungen be­einflussen lassen werde. Es könne keine Rede davon sein, daß die Einwanderung der Juden ge­sperrt würde. Die Londoner Regierung habe die arabischen Führer eingeladen, ihre Beschwerden 7)em Kolonialministerium persönlich zu unterbreiten.

Die Londoner Mittagsblätter verbreiten in größ­ter Aufmachung eine Agentur-Meldung aus Kairo, wonach britische Truppen in unbekannter Stärke aufdem Luftwegevon Aegypten nach Palästina befördert worden sind, da neue Ausschreitungen von feiten der arabischen Bevölke­rung in Palästina befürchtet würden.

Die Volksfront zurFrankenkrists.

Paris, 8. Mai. (DNB.) Ministerpräsident S a r r a u t hatte eine etwa halbstündige Unter­redung mit dem Vorsitzenden der Radikalsozialisti­schen Partei, D a l a d i e r, und mit dem Soziali­stenführer L6on Blum. ImPopulaire" berichtet Blum, Ministerpräsident Sarraut habe erklärt, daß er die anhaltenden Börsenschwankungen auf die Ungewißheit zurückführe, die über die Finanzpläne der künftigen Regie- r u n g herrsche. Er, ߣon Blum, sei erstaunt über diese Ansicht, da diese Pläne vor und während der Wahlen klar genug dargelegt worden seien. Die Finanzrichtlinien der künftigen Regierung werde er erneut vor dem Landesrat am Sonntag ent­wickeln. Daraus werde sich die Unsinnigkeit der um­laufenden Gerüchte ergeben. Eine Volksfrontregie­rung werde ihre ganze Anstrengung darauf richten, wieder Arbeit und Wohlstand zu schaffen. Dazu sei aber erforderlich, daß das Land selb st Der- trauen zeige. Gewaltanwendung, Unruhen und Tumulte würden dem Ziel der Volksfrontregierung entgegenarbeiten. Die Verhandlungen mit den Kommuni st en hätten, so erklärte Löon Blum weiter, in gegenseitigem Vertrauen und in Freundschaft stattgefunden.

Fallschirm-Iögerkompanien in Frankreich.

Paris, 8. Mai. (DNB.) DasJournal" kün­digt die Schaffung von zwei sogenannten Fall- schirm-Jägerkompanien nach russischem Mu­ster an, von denen die eine in Chartres und die andere in Algier in Garnison liegen soll. Beide Kompanien, die später durch drei weitere ergänzt werden sollen, würden sich ausschließlich aus Berufssoldaten zusammensetzen, die sicy auf fünf Jahre verpflichten müssen. Ihre Löhnung soll 2000 Franks monatlich betragen. Das Blatt weist darauf hin, daß die Verwendungsmöglich­keiten derartiger Fallschirmtruppen, wie die Er­fahrungen in Rußland gelehrt hätten, außerordent­lich vielseitig seien.

Kleine politische Nachrichten.

In Tokio überfiel ein entlassener Ingenieur den Abteilungsleiter im Eisenbahnministerium Furukawa im Büro und verletzte ihn durch Dolch­stiche in den Unterleib tödlich. Nach der Tat rei­nigte der Mörder den Dolch und verlieh unange-

fochten das Ministerium. Beamte verhafteten ihn in dem Augenblick, als er gerade in einem Auto zur Polizei fahren wollte. Taguchi erklärte, daß er die Tat bedauere, aber man ()abe ihn unter dem Vorwand einer Nervenkrankheit entlassen, wofür Furukawa verantwortlich gewesen sei.

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Der Derbindungsausschuß der spanischen Volks- ront hat den Ministerpräsident Azana zum ein­zigen Kandidaten der Volksfront für die am kom­menden Sonntag stattfindsnden Präsidenten­wahlen erklärt.

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Die britischen Po st dampfe r, die haupt­sächlich den Postoerkehr zwischen Southamp­ton und Neuyork durchführen, werden je nach Größere mehrere 15,24 Millimeter Schnell­feuergeschütze haben, die auf Kosten der Ad­miralität auf den Dampfern eingebaut werden sollen.

Ein Freundschaftsvertrag zwischen Aegypten und Hedschas wurde durch den Unterstaatssekretär Fuad Hamsa Bey und dem ägyptischen Außenminister Ali Mäher Pascha ab­geschlossen.

©er Arbeitsdienst auf der Wartburg.

Eisenach, 8. Mai. (DNB.) Wie alljährlich fin­det auf der Wartburg die Tagung der Amtschefs der Reichsleitung des Arbeitsdienstes und der Ar­beitsgauführer unter dem Vorsitz des Reichsarbeits­führers Hier! statt.

Die Tagung wurde eingeleitet durch eine wür­dige Morgenfeier im historischen Burgsaal der Wartburg. Generalarbeitsführer Schmückte dankte dem Schöpfer und Gründer des Arbeitsdienstes für sein kompromißloses Handeln und zielbewußtes Schaffen und gelobte, daß jeder mit unbeugsamer Treue in der auf den Führer verschworenen Ge­meinschaft seine Pflicht erfüllen werde. Zum ersten Mal nahmen auch Führerinnen des Frauenarbeitsdienstes, die am 1. April 1936 unter der unmittelbaren Führung des Reichs­arbeitsführers in den staatlichen Reichsarbeitsdienst

eingegliedert wurden, an der Tagung der Gau­führer teil. Am Freitagabend fand eine Festvor- stellung im Stadttheater statt und am Samstag wird em Vorbeimarsch und Zapfenstreich des Reichs­arbeitsdienstes ftattfinben. Die Tagung auf der Wartburg zeugte wieder von dem entschlossenen Willen des Reichsarbeitsdienstes, als nationalsozia­listische Organisation unter der festen Leitung des Reichsarbeitsführers feine harte Arbeit als selbst- gewählte Pflicht gegenüber Adolf Hitler und dem gesamten deutschen Volk restlos zu erfüllen.

©er Kall Plein vor dem Reichsgericht.

Freispruch des Präsidenten der Ober- postdirettion Frankfurt.

Leipzig, 8. Mai. (DNB.) Das Reichsgericht Zog jetzt den prozessualen Schlußstrich unter den Fall des Präsidenten der Oberpostdirektion Frank­furt a. M., Otto Plein. Am 17. August war Präsident Plein mit dem Geschäftsführer der Reichs­postreklame auf einer Rundfahrt in das Postscheck­amt Frankfurt a. M. gekommen, um das Aus - Hangwesen zu prüfen. An einer Säule der Ein­gangshalle war ein großes rotes Plakat mit einem Aufruf der Reichsleituna der NSDAP, angebracht, das vor Mißbrauch Der Religion durch den politischen Katholizismus warnte. Präsident Plein fand das Plakat an der vorgefundenen Stelle unpassend angebracht und forderte den Leiter des Postscheckamtes auf, das Plakat zu entfernen. Nach­dem sich dieser geweigert hatte, dem Ersuchen nach­zukommen, riß Präsident Plein das Plakat eigen­händig ab. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte fest, daß der Angeklagte Plein den Anschlag einer Behörde böswillig abgeris- s e n habe. Das Abreißen des Plakats sei in der Absicht geschehen, dem Parteiwillen entgegenzu­treten und den eigenen Willen unter Ausnutzung der Dienststellung der Reichs- und Gauleitung der NSDAP, entgegenzustellen. Für die Beseittgung des Plakats seien nicht ästhettsche oder dienstliche Gründe bestimmend gewesen. Das Urteil lautete wegen Vergehens gegen § 134 StGB, und öffent­

licher Beleidigung des Gauleiters Sprenger auf 3 0 0 0 Mark Geldstrafe.

Dieses Urteil griff der Angeklagte vor dem Reichsgericht an. In der Revisionsinstanz war die Frage zu entscheiden, ob auf die vorliegende Tat die Amnestie anzuwenden war oder Frei­sprechung erfolgen konnte. Der Vertreter des Oberreichsanwaltes beantragte Aufhebung des Urteils und Einstellung des Perfahrens auf Grund des Amnestiegesetzes. Diesem Antrag ro i- versprach Der Rechtsbeistand des Be- schwerdeführers. Nach dem Revisionsantrag müsse der Angeklagte freigesprochen werden. Präsident Plein habe nicht als Privatmann, sondern als ober­ster amtlicher Postbeamter in Ausübung des Haus­rechts aus rein amtlichem Interesse gehandelt und sei dabei an die Verfügung seines Ministeriums gebunden gewesen, wonach Werbeschriften in Dienst­räumen nicht ohne ministerielle Genehmigung aus« gehängt werden dürften. In objektiver Hinsicht sei der Begriff der Böswilligkeit nicht erfüllt, in sub­jektiver Hinsicht sei dem Angeklagten nicht nachge­wiesen, daß das Plakat von einer Behörde ange» schlagen worden sei. Der Angeklagte bestritt nach­drücklich die Absicht, daß er die Partei habe diffa­mieren wollen.

Das Reichsgericht hob das Urteil auf und sprach den Angeklagten auf Kosten der Reichskasse frei mit folgender Begründung: Die Tat ist im Rahmen einer dienstlichen Besich­tigung der dem Angeklagten unterstellten Postämter geschehen, wobei das Anschlagswesen nachgeprüft werden sollte. Das Urteil verwischt den Unterschied zwischen der Kundgebung der Partei als solcher und dem einzelnen Stück. Damit ist auch der Un­terschied zwischen der Anordnung der Reichs­leitung der Partei und der Anbringung des Stückes von einer dem Angeklagten untergeord­neten Stelle und der Inhalt der Bekannt­machung mit der Form der Veröffentlichung nicht Dorgenommen worden. Der Angeklagte konnte sich als Behördenvertreter verpflichtet halten, die Be- feitiguna des unzweckmäßig angebrachten Plakats nach pflichtgemäßem Ermessen zu veranlassen. Bei dieser Sachlage ist die Böswilligkeit bei Be- rücksichtigung der gesamten Umstände zu ver­neinen. Aus denselben Gründen kommt auch eine Beleidigung nicht in Frage, weil die von der Beleidigung zu treffende Person äußerlich erkennbar sein muß.

Aus aller Wett.

Hauplschrifttelker Dr. Friß klein tödlich verunglückt.

In Liegnitz ist der Herausgeber und Haupt­schriftleiter der WochenzeitungDeutsche Zu­kunft, Dr. Fritz Klein, der zur Zeit als Re- serve-Osfizier eine Uebung bei dem Liegnitzer Ar­tillerie-Regiment ableistete, durch einen Ohnmachts­anfall so unglücklich vom Pferde gestürzt, daß der Tod auf der Stelle eintrat.

Fritz Klein wurde 1895 in Weißkirch in Sieben­bürgen als Sohn eines evangelischen Pfarrers ge­boren. Bei Kriegsausbruch diente er in einem k. u. k. Feldartillerie-Regiment und hat bis 1918 zuletzt als Oberleutnant am Krieg teilgenommen. 1919 bis 1921 war er Redakteur derDeutschen Tagespost" in Hermannstadt. Seit 1922 gehörte er dem Redaktionsstab derDeutschen Allgemeinen Zeitung" in Berlin an, zuerst als Chef der Außen­politik, seit 1925 als Chefredakteur. Klein hat als Vertreter feiner Zeitung an der Konferenz von Locarno teilgenommen und an den Ratssitzungen, sowie an den Vollversammlungen des Völkerbundes in Genf, an den zwei Haager Konferenzen und der Lausanner Konferenz über die Tribute. Nach der politischen Umwandlung der Presse wurde die DAZ." 1933 auf drei Monate verboten. Nach Auf­hebung des Verbotes ging ihre Leitung aus Kleins Händen in andere über. Klein gründete dann zu­sammen mit Dr. Paul Fechter eine neue Wochen­schrift für Politik, Wirtschaft und Kultur,Deut­sche Zukunft", die im Herbst 1933 zum ersten Male erschien. Von Kleins Büchern sind zu nennen:Dreizehn Männer regieren Europa. Um­risse der europäischen Zukunftspolitik" undAuf die Barrikaden", das als ein sehr kluges Buch auch auf vielen Gebieten des öffentlichen Lebens genannt wurde.

Weiterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeort .Frankfurt.

Auch gestern kam es im Bereich einer feucht- Därmen Luftmasse, die durch kräftige Sonnenein- trahlung weiter erhitzt wurde, zum Auftreten ört- icher Gewitter. Inzwischen ist von Nordwesten her euchte Mischluft auf das Festland vorgedrungen und bedingt heute früh im größten Teil Frankreichs, aber auch im Nordwesten Deutschlands trübes und nebe­liges Wetter, zeitweilig auch Regen. Auch unser Ge­biet wird vorübergehend in den Bereich dieser Misch­luftmassen kommen, die voraussichtlich aber keine nachhaltige Verschlechterung im Gefolge haben werden.

Aussichten für Sonntag: Zunächst dun- tig oder neblig mit Neigung zu leichtem Regen, dann wieder zeitweilig aufheiternd, kühler als bisher, meist nördliche und westliche Winde.

Lufttemperaturen am 8. Mai: mittags 21,8 Grad Celsius, abends 15,6 Grad; am 9. Mai: morgens 12 Grad. Maximum 22,9 Grad, Minimum heute nacht 9,7 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 8. Mai: abends 19,4 Grad; am 9. Mai: morgens 15,8 Grad. Sonnenscheindauer 9,1 Stunden.

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