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Schadensersatz wegen Aichtentrichtung der sozialen Versicherungsbeiträge.

Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 19. Juni 1935.

Die Vorschriften der Versicherungsgesetze, die die Mitwirkung des Unternehmers bei der Entrichtung der Beiträge bedingen, sind keine Schutzgesetze, und die Versicherten können keinerlei Schadensersatzcm- spräche usw stellen Auch ihre Abrede, wonach der Unternehmer als Ausgleich für den untertariflichen Lohn die sozialen Lasten des Gefolgschoftsmannes in vollem Umfang übernimmt, kann als eine ver­tragliche Vereinbarung beider Seiten angesehen werden, und der Unternehmer hat die Dersicherungs- ongelegenheiten allein zu besorgen Aus diesem Grund ist er für die Erledigung der Beitragspflicht bei der Nichtentrichtung der Beiträge usw schadens- ersatzpflichtig

Diese getroffenen Abmachungen bilden dann inso­fern einen Vertrag zugunsten Dritter, nämlich der Hinterbliebenen, als die Entrichtung der Versiche­rungsbeiträge nicht nur dem Gefolgschaftsmann, sondern auch dessen Hinterbliebenen die gesetzlichen Versicherungsleistungen sichert. Der Gefolgschafts- mann hat auf Grund dieser Vereinbarungen dann einen Vertragsanspruch aus Entrichtung der Ver­sicherungsbeiträge durch den Unternehmer Dieser Anspruch geht im Falle des Todes des Gefolgschafts- mannes auf dessen Erben über. Hat der Unternehmer zum Ausgleich der untertariflichen Bezahlung des Gefolgschaftsmannes die Erledigung der Verfiche- rungsangelegenheiten übernommen, so stehen dem Gefolgschaftsmann im Falle der Verletzung der Bei­tragspflicht durch den Unternehmer gegen diesen so­wohl ein Bereicherungsanspruch als auch ein Scha­densersatzanspruch nebeneinander zu. Beide Ansprüche können jedoch nicht nebeneinander in voller Höhe gegeben fein

Schadensersatz bei Treuebruch.

Die erste Holzlankstelle im Rhem-Mam-Gebiel.

LPD. Fran ffurta. M. 7 Febr. Im Rhein-Main- Gebiet wurde dieser Tage an dem Großtank- bahnhofauf derAuto- Umgehungsstraße bei Frankfurt a. M.-Höchst die e r st e H o l z t a n k - (teile eingerichtet. Be- kanntlich laufen in der Umgebung Frankfurtsund in der Stadt selbst bereits einige Lastwagen und so­gar Omnibusse, die mit Holz betrieben werden. Um nun den in Zukunft sicher erhöhten Anforderungen der Kraftwagenhalter in Bezug auf diesen festen Kraftstoff gerecht zu wer­den, hat sich die Tankstelle auch mit diesem neuen Brennstoff" eingedeckt. Ausgegeben wird das Holz in Säcken zu 25 Kilo. In erster Linie kommt trocke­nes Brennholz vonBuchen, das in Stücke von Hand-

MOTANOL

tellergröße geschnitten ist, Die erste Holztankstelle im Rhein-Main-Gebiet. (DNB. Photo: Musiol.) zum Verkauf Wenn die

verschiedenen mit Holzgas betriebenen Wagen tung dieser neuen Holztonkstelle auf dem Wege der vorerst mehr oder weniger auch nur zu Versuchs- Entwicklung des Automobilwesens eine bemerkens­zwecken laufen, so stellt doch zweifellos die Einrich- werte Etappe dar.

Kirchliche Nachrichten.

Das Gefolgschaftsmitglied ist nicht nur gegen will­kürliche Kündiaung geschützt, sondern es ist auch ver­pflichtet, seine Arbeitsstelle nicht ohne Grund fristlos zu verlassen, weil sonst die Treuepflicht gegenüber der Betriebsgemeinschaft verletzt wird

In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Altona bemerkenswert, das einen Anspruch des Betriebsführers auf Schaden­ersatz darstellt, wenn das Gesolgschaftsmitglied feine Arbeitsstelle ungerechtfertigt ohne Grund aufgibt, da dem Betriebsführer hierdurch meist ein Schaden entsteht.

Eine Entrichtung derartiger Schadensersatzan­sprüche gegen Lohn- und Gehaltsforderungen ist bis zur Loönpfändungsgrenze möglich

Briefkasten ver Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

Fr. 21. Th. in 0. Aus den Angaben ist nicht ohne weiteres zu erkennen, ob im vorliegenden Falle die Wartezeit auf Invalidenrente erfüllt und die An­wartschaft bis zum Tage des Eintritts der Invali­dität aufrechterhalten ist. Wir empfehlen, unter Vorlage der Aufrechnungsbescheinigungen über ab­gelieferte Quittungskarten zur Invalidenversiche­rung, sowie der letzten Quittungskarte Antrag auf Invalidenrente bei der Bürgermeisterei Ihres Wohn­orts zu stellen.

E. B. in £. Nach den für Hessen gültigen Bestim­mungen besteht die Steuerpflicht. Ob für Preußen diese besteht, kann von hier aus nicht beurteilt wer­den Maßgebend ist, ob das Einkommen den Betrag von 150 d H des allgemeinen Fürsorgeunter­stützungsgesetzes überschreitet.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, den 9. Februar Sepluagesimäe

Gießen. Stadtkirche. 9.30 Uhr: Pfr. Becker. 11: Kinderkirche für die Markusgemeinde, Pfr Becker; 17. Propst Knodt. )ohanneskirche. 9.30: Pfarr- affiftent Weber; 11: Kinderkirche für die Johannes- aemeinde, Pfr. Ausfeld; 17: Pfr. Bechtolsheimer, Musikalische Abendfeier, 20: Bibelbesprechung im Iohannessaal. Pfarrassistent Zschau Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30: Pfr Dr. Iannasch (Lübeck); 10 45: Kinderkirche für d>e Luthergemeinde, Pfr

Der sich vom Eintopssonntag drückt, ist ein charakterloser Schädling an unserem Volke!" Am 9. Februar muh jeder an dieses Wort des Führers denken.

Dr. Iannasch. Petruskapelle (Wetzlarer Weg 59). 9 30: Pfr. Trapp; 10.45: Kinderkirche für die Petrus- gemeinde, Pfr Trapp. Wiefeck. 9.45: Hauptgottes­dienst, 11: Kinderkirche; 15: Bibelstunde. Alten- Buseck 10: Gottesdienst; 13: Kindergottesdienst. Steinbach 10: Gottesdienst Albach. 12.30: Gottes­dienst; Christenlehre. Rödgen. 10: Gottesdienst. Annerod 13: Gottesdienst. Heuchelheim. 10: Hauptgottesdienst; 11: Kindergottesdienst (1. Abt.). Kirchberg. 10: Gottesdienst. Mainzlar. 13.30: Gottesdienst Klein-Linden 11: Kindergottes­dienst; 13.30: Gottesdienst. Vahenborn-Steinberg. 10.30: Kindergottesdienst; 13: Hauptgottesdienst. Garbenteich 13: Gottesdienst. Hausen. 10: Gottes­dienst Cid). 10: Stiftsdechant Kahn; 12.45: Kin­dergottesdienst; 14: Stiftspfarrer Naumann. Rieder-Bessingen. 10: Stiftspfarrer Naumann.

Langsdorf. 10: Kindergottesdienst; 11: Hauptgottes­dienst. Bettenhausen. 13.30: Hauptgottesdienst. Münzenberg. 11. Gottesdienst mit Kollekte. Trais- Münzenberg. 13.30: Gottesdienst mit Kollekte. Hungen 10: Gottesdienst Cangö. 13: Gottes­dienst Kirtorf. 10: Missionsgottesdienst anschlie­ßend Kindergottesdienst; Missionar Gerlach Ober- Gleen. 13: Missionsgottesdienst; anschließend Kinder- gottesdienst; Missionar Gerlach Reinhardshain. 10: Gottesdienst Beltershain 12.30: Gottesdienst. Harbach. 14. Gottesdienst. Treis a. d. Lumda. 10: Hauptgottesdienst; Kollekte; 19: Vortragsabend des Ev. Bundes; Pfr. Trapp, Gießen

Montag, den 10. Februar

Gießen. Cuthergemeinde. Am Kugelberg 80. 20.15 Uhr: Bibelstunde, Pfarrassistent Weckerling Collar. 20: Bibelstunde.

Mittwoch, den 12. Februar

Gießen. Stadtkirche. 20 Uhr: Abendandacht. Kapelle des Alten Friedhofs. 20.15: Katechismus- gottesdienft: Das 5 Gebot. Pfarrassistent Weckerling.

Donnerstag, den 13. Februar.

Gießen. Fohanneskirche. 20 Uhr: Bibelstunde.

Freitag, den 14. Februar.

Mainzlar. 20 Uhr: Bibelstunde.

Reuapostolische Gemeinde. Handelstraße 1 und Ederstraße 13. Sonntag, 9. Februar. 9.30 Uhr: Got­tesdienst; 16: Gottesdienst Mittwoch. 12. Februar 20.30: Gottesdsenst

Baptistengemeinde, Gartenstrahe 13. Sonntag, 9. Februar. 11 Uhr: Kindergottesdienst; 20.30: Pre­digt. Donnerstag, 13. Februar 20.30: Bibelstunde.

Gemeinschaft innerhalb der Kirche (Landeskirch- llche Gemeinschaft), Gutenbergstraße 9. Sonntag, 9 Februar. 20.30: Evangelisationsstunde Don­nerstag, 13. Februar. 20.30: Iugendbundstunde.

Evangelische Stadtmission, Cöberstrahe 14. Sonn­tag, 9 Februar. 8.30 Uhr: Morgenandacht; 13.30: Sonntagsschule; 20.15: Gesang- und musikalischer Abendgottesdienst. Mittwoch, 12. Februar. 20.30: Bibelstunde. Freitag, 14. Februar. 20.15: Vortrag Heilsarmeeoberst

Christliche Gemeinde Gießen, Zu den Mühlen 2. Sonntag, 9. Februar. 10 Uhr: Erbauungsstunde; 20.30: Evangelisation. Dienstag. 11 Februar. 20.30: Bibel- und Gebetstunde

Katholische Gemeinden.

Samstag, den 8. Februar

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte

Sonntag, den 9. Februar. Septuagesima

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion der Jungfrauen und Hausangestellten, 8: Kommu- nion; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Messe mit Pre- digt; 16.30: Versammlung der Jungfrauen-Kongre- gation; 17.30: Christenlehre und Andacht. (Brün­berg. 9.45: Hochamt mit Predigt. Hungen. 9 30: Hochamt mit Predigt und Christenlehre Collar. 9.30: Messe mit Predigt. Cich. 7.30: Hochamt mit Predigt; 20: Christenlehre und Andacht. Ridda. 8.15: Hochamt mit Predigt.

Montag, den 10. Februar.

Caubach. 7.30 Uhr: Messe.

Mittwoch, den 12. Februar.

Hungen. 7,15 Uhr: Messe.

Oefsentlicher Sonntagsdienst.

Polizei: Telefon 2751, nur in dringenden Notfällen Telefon 01.

Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Tele­fon 02.

Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr. 4

Stadtpostamt: Für Schließsachabholer 1 bis 13 Uhr.

Sanitätskolonne: Telefon 2500.

Aerzte : Dr. Geyer, Dr. Mehl.

Zahnarzt: Dr. Schott.

Apotheke: Pelikan-Apotheke, preutzen. Kreis lveklar

CD Lützellinden, 5. Febr. In der Jahres­hauptversammlung der hiesigen Badegemein­schaft e. B. gab der Vorsitzende, Lehrer Gou- beauö, einen Bericht über das Vereinsjahr 1935, das als Jahr der Errichtung des Bades von be­sonderer Bedeutung war. Er dankte bei dieser Gele­genheit allen Mitgliedern für ihre tatkräftige Mit­arbeit bei der Verwirklichung des Bauprojekts und für die vorbildliche finanzielle Opferbereitschaft,, durch die allein es möglich war, die Badeanlage zu vollenden. Besonderer Dank wurde im Hinblick auf jene große Arbeit dem Rechner Ludwig Engel ausgesprochen. Aus dem anschließenden Kassen­bericht des Rechners Ludwig Engel ging hervor, daß die Baukosten der Badeanlage, unter Berück­sichtigung der Arbeitszeit der Mitglieder, sich auf rund 12 000 Mark belaufen. Der Badegemein- fchaft gehören 183 Mitglieder an. Die Kassenprüfer berichteten über die einwandfreie Führung der Rech­nung und der Kaffe, fo daß der Vorsitzende dem, Rechner Entlastung erteilen konnte. Im weiteren Verlaufe der Versammlung wurde an Hand von Lichtbildern ein umfassender Bericht über die ge­samte Bauzeit der Anlage gegeben. Nach ein-m Bericht des Vorsitzenden über die künftigen Auf- gaben der Badegemeinschaft ist mitzuteilen, daß ;m Bauprogramm für 1936 der Ausbau der Brause- anlagen, die Einfriedigung des Bassins mit Plat­ten, ein weiterer Ausbau der Kabinen, die An­bringung eines Fahrradstandes und die Schaffung einer Hecke vorgesehen sind. Nach der Festsetzung der Eintrittspreise für die kommende Badezeit und der Regelung der Kontrollbestimmungen wurde die Versammlung von dem Vorsitzenden in üblicher Weise geschlossen.

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