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Erhöhung der Reichsbahngütertarife

auch

Arbeitsverhältnis und Wehrpflicht

Gesicherte Baumwollversorgung

Aus aller Welt.

grundsätzlich Lohn oder Gehalt nicht weiter gezahlt. Das einberufene Gefolgschaftsmitglied erhält aber Unterstützung, wenn es eine Familie oder Angehö­rige, für deren Unterhalt es zu sorgen verpflichtet ist, hat. Wenn der Unternehmer einen Teil des Ar­beitslohnes während der Wehrübungen seinem Ge­folgschaftsmitglied weiterzahlt, so wird dadurch die Unterstützung die übrigens durch die Arbeits­ämter gewährt werden nicht beeinträchtigt. Um diese Unterstützung zu erlangen, muß umgehend dem Arbeitsamt ein Antrag oorgelegt werden, dem der Einberufungsbefehl beizulegen ist, ferner sind vor- zulegen: eine Bescheinigung des Arbeitgebers, ob er Arbeitsentgelt weiterzahlt und wieviel, der Miet­vertrag über die Wohnung und ein Nachweis über die Familie und die Verpflichtungen zum Unterhalt anderer Personen.

Diese Ausführungen gelten lediglich für Ange­stellte und Arbeiter in der freien Wirtschaft. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst also in öffentlichen Betrieben, bei Körperschaften des öffentlichen Rechts und Behörden gelten be­sondere Bestimmungen. Beamte bekommen während der Wehrübungen bis zu 4 Monaten, bei der Luft­waffe bis zu 6 Monaten ihre Gehälter ausgezahlt. Angestellte und Arbeiter in der öffentlichen Ver­waltung und Betrieben erhalten ihre Dienstbezüge, wenn sie einen eigenen Hausstand haben. Die So­zialversicherungsbeiträge soweit sie der Arbeit­nehmer zu tragen hat werden von den Dienst­bezügen genau wie sonst abgezogen.

Wichtig ist noch die Beantwortung der Frage, welchen Einfluß die Einberufung zum einjährigen Wehrdienst auf das Arbeitsoerhältnis hat. Eine Ansicht ging dahin, daß ganz automatisch mit der Einberufung zum einjährigen Wehrdienst das bis dahin bestandene Arbeitsverhältnis beendet wird. Die andere Ansicht glaubte erst dann das Arbeits­verhältnis als erloschen ansehen zu können, wenn es seitens des Arbeitgebers ausdrücklich gekündigt worden sei. Der Reichsfinanzminister ist der erst­genannten Meinung beigetreten. Mit der Einberu­fung zum einjährigen Wehrdienst ebenso zum Arbeitsdienst erlischt automatisch das Arbeitsver­hältnis, eine Kündigung ist nicht notwendig. An­gestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst werden nach Ablauf ihres Wehrdienstes oder Arbeitsdienstes wieder in ihre frühere Beschäftigung gebracht. Sie müssen innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung ihrer Dienstzeit bei der Wehrmacht oder im Arbeits­dienst einen Antrag bei ihrer früheren Dienststelle einreichen. Der Reichsfinanzminister hat durch einen Erlaß vom 20. September 1935 diese Regelung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst ge­troffen. Damit ist ein vorbildliches Beispiel gegeben, dem die privatwirtschaftlichen Betriebe und andere Verwaltungen tunlichst folgen sollten.

Ke ne Reisebewittigungen flr Reisen noch der Schweiz.

Berlin, 4, Jan. (DNV.) Amtlich. Die Be­schränkung des deutschen Reisever­kehrs durch die schweizerische Regie­rung hat, wie am 23. Dezember v. I. mitgeteclt worden ist, die Prüfung durch die beteiligten deut­schen Stellen erforderlich gemacht, ob unter diesen Umständen die gegenwärtig geltenden Vereinbarun­gen über den Reiseverkehr nach der Schweiz noch aufrecht erhalten werden können. Die Reichs­regierung sieht sich nunmehr veranlaßt, die Ertei­lung von Reisebewilligungen e i n z u st e l l e n, da die Maßnahme der schweizerischen Regierung mit einer grundlegenden Bestimmung des zur Zeit gel­tenden Reifeoerkehrsabkommens nicht verein­bar ist. Die sogenannten genehmigungspflichtigen Reisen zum Zwecke des Sanatorien-, Stu­dien- und Erziehungsaufenthaltes bleiben von dieser Einstellung des Reiseverkehrs unberührt. Die für solche Zwecke erforderlichen Reisebewilligungen werden durch die zuständigen Devisenstellen erteilt.

1100 Jahre Sf.-(£affor-Dom In Koblenz.

Der altehrwürdige St. Castordom in Ko­blenz, unmittelbar am Deutschen Eck gelegen, kann in diesem Jahr auf die 1100. Wiederkehr des Tages seiner feierlichen Einweihung durch Ludwig den Frommen zurückblicken. Die weithin berühmte

andererseits werden diese Bedarfsdeckung künftig gewährleisten.

Was leistet die deutsche Kleintierzucht?

deutsche Pelztierzucht noch nicht genügend Pelzwerk erzeugt, dürfte nicht überraschen. Immer­hin wurden 1934 bei einem Gesamtbedarf von 5 Mill. Stück schon 1,5 Mill, von deutschen Züchtern hervorgebracyt. Viel schlechter sieht es aber b e i der Seidengewinnung aus, die erst wieder in den letzten Jahren bei uns in verstärktem Maße aufgegriffen wurde. Nur 100 Doppelzentner wur­den bei einem Bedarf von 26 500 Doppelzentner Rohseide und Kokons in den deutschen Seidenrau- penzüchtereien erzeugt. Aus diesen wenigen Anga­ben geht klar hervor, wie sehr trotz des Hochstan­des unserer Kleintierzucht der einzelne Halter sich bemühen muß, höhere Lei st ungen aus seinen Tieren herauszuholen.

Ein ungünstiges Obstjahr.

Der Zeitungsdienst des Reichsnährstands teilt mit: Die vom Statistischen Reichsamt durchgeführte Obsternteermittlung für das Jahr 1935, die nun end­gültig feststeht, geint wieder einmal, daß die Land­wirtschaft kein Industrieunternehmen ist, das nach dem Willen des Menschen am laufenden Band alle gewünschten Produkte liefern kann, sondern in der Herstellung ihrer Erzeugnisse von vielen Faktoren, insbesondere von den Witterungs­verhältnissen abhängig ist. So wurden im vergangenen Jahre 34,4 Millionen Zentner Obst (Kern-, Stein- und Schalenobst zusammen, aber ohne Beerenobst) geerntet, während im Jahre 1934 eine Ernte von 60,4 Millionen Zentnern und 1933 eine solche von 38,4 Millionen Zentnern er­zielt wurde. Im einzelnen wurden 1935 in Millio­nen Zentnern geerntet: Aepfel 17,5 (Vorjahr 31,3), Birnen 8,4 (14,6), Kirschen 1,8 (4,4), Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen 6,4 (8,9), Aprikosen 0,02 (0,07), Pfirsiche 0,2 (0,6) und Walnüsse 0,1 (0,4). Die Durchschnittserträge je Baum liegen im allge­meinen umdieHälfte niedriger als 193 4, während sie gegenüber 1933 nur ganz wenig ab­fallen. Hoffentlich gestaltet sich das neue Obstjahr witterungsmähig günstiger. Daneben wird die im Rahmen der Erzeugungsschlacht durchgeführte Schädlingsbekämpfung hoffentlich sehr bald schon erhebliche Werte, die bis jetzt verloren gin­gen, erhalten.

Dazu schreibt der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes u. a.:

Die im Jahresrückblick der Deutschen Reichsbahn geschilderte Finanzlage ließ von vornherein die Not­wendigkeit erkennen, entweder durch eine Senkung der Ausgaben oder durch eine Erhöhung der Ein­nahmen den erforderlichen Ausgleich herbeizuführen. Die Reichsbahn selbst hatte vorgeschlagen, den Aus­gleich durch eine Verringerung der Ab­gaben zu erreichen, die sie zu Zeit an das Reich zahlt. Die Deutsche Reichsbahn entrichtet nämlich an das Reich als Entgelt dafür, daß sie von der Reparationssteuer entlastet ist, einen Bei­trag für die Verzinsung und Tilgung de'rPoung- und Dawes- Anleihe in Höhe von 70 Millionen Mark. Sie hat weiter für das Reich die Vorzugsdividende für 500 Mil­lionen Mark Vorzugsaktien aufzubringen, die sie in Auswirkung des Dawesplanes dem Reiche hatte unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Endlich bringt sie die Beförderungssteuer auf, die für das Jahr 1936 auf rund 220 Millionen Mark geschätzt wird. Könnte die Reichsbahn von diesen Verpflichtungen gegenüber dem Reich auch nur zur Hälfte befreit werden, so würde sie ohne Schwierig­

keit die im Haushaltsvoranschlag 1936 fehlenden 165 Millionen Mark aus eigenen Kräften decken können. Wenn auch vom Reichsverkehrsminister wie er bei Bekanntgabe der neuen Maßnahmen ausdrücklich erklärte anerkannt wird, daß es für ein Eisenbahnunternehmen außerordentlich schwer ist, 9 v. H. der Brutto-Einnahme als Abgabe an den Staat abzuführen, so ist doch die Entscheidung dahin gefallen, daß das Reich beim materiellen Aufbau der deutschen Wehrfreiheit auf diese Ein­nahmen nicht verzichten kann

Da auf der anderen Seite aber unter allen Um­ständen die Möglichkeit erhalten bleiben muh, daß die Reichsbahn ihren bei Erfüllung ihrer technischen und wirtschaftspolitischen Ausgaben entstehenden fi­nanziellen Verpflichtungen nachkommen kann, so ist von der staatlichen Auschtsbehörde eine E r - Höhung der Gütertarife um 5 v. H. be­schlossen worden, die am 20. Januar in Kraft tre­ten wird. Die Erhöhung soll rund 100 Millionen RM. einbringen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die seinerzeit im Rahmen der Brüningschen De­flationspolitik, die zu der verderblichen Schrumpfung der deutschen Wirtschaft führte, der Reichsbahn auf­erlegte Tarifermäßigung rund 375 Mill. RM. ausmachte, daß die jetzt eintretende Erhöhung also nur einen Bruchteil der damaligen Senkung ausgleicht. Übrigens hatte diese Sen­kung keineswegs zu den erhofften Preissenkungen geführt, sondern war, wie Staatssekretär Koenigs vor der Presse erklärte, im wesentlichen in den Handelsspannen verschwunden. Heute besteht die Hofnung, daß durch die im Rahmen des nationalsozialistischen Aufbaus durchgeführte bessere wirtschaftliche Organisation eine derart ge­ringfügige Erhöhung von der Wirtschaft selbst getragen werden kann und daß ähnlich wie es bei anderen Maßnahmen der Fall gewesen ist, auch hier Preiserhöhungen vermie­den werden.

Dies gilt um so mehr, als lebenswichtige Güter von der Tariferhöhung verschont blei­ben und außerdem auch auf wichtige So n d e r b e ° dürfnisse Rücksicht genommen wird. Zu diesen Gütern zählen Getreide, Hülsenfrüchte, Mühlen­erzeugnisse und Kartoffeln zur menschlichen Ernäh­rung, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Schlachtvieh nebst Fleisch- und Wurstwaren, See­fische, Kraftfuttermittel und sämtliche Düngemittel, bei denen nach den Worten des Staat-ssekretärs des Reichsverkehrsministeriums auf das vom Reichsnährstand aufgebaute sozialistische Preisge­füge Rücksicht genommen werden muß. Mit dieser Regelung wird also von vornherein jede Preis­erhöhung für lebenswichtige Nah­rungsmittel und für die im Hinblick auf die Erzeugungsschlacht besonders wichtigen landwirt­schaftlichen Betriebsmittel unter­bunden. Der Personen-Tarif ist von vornherein nicht in die Erhöhungspläne miteinbezogen wor­den. Man sieht also, daß alles getan worden ist, um eine möglichst tragbare Lösung zu finden. Die technischen Einzelheiten über die Durchführung der Erhöhung dürften schon in den nächsten Tagen be­kannt werden. Dabei wird man mit Recht auch Bestimmungen über die Anpassung der im Fernverkehr mit Lastkraftwagen gül­tigen Tarife erwarten können, über die bisher noch nichts Näheres bekannt geworden ist. Gerade von der Landwirtschaft ist immer wieder betont worden, daß die Tarifgestaltung im Kraftwagenverkehr un­ter keinen Umständen zu einer weiteren Schädigung des Reichsbahn-Güterverkehrs führen darf. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, wenn die Reichsbahn ihre Aufgaben im Maffengüterverkehr voll erfüllen soll, der bei der Ernährungswirtschaft eine besondere Rolle spielt.

Eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen sind entstanden, seit die allgemeine Wehrpflicht wie­der eingeführt worden ist. Für beide Teile Ge­folgschaftsmitglied und Arbeitgeber sind diese Fragen naturgemäß von erheblicher Bedeutung. Das Wehrgesetz vom 21. März 1935 selbst gibt keine Vorschriften über die Behandlung der arbeitsrecht­lichen Fragen.

Es tauchen immer wieder dieselben Fragen auf, z. B.: Bekommt das Gefolgschaftsmitglied Lohn ge­zahlt für die Zeit, in der es zur Musterung ge­stellt wird, ober wie steht es mit der Zahlung des Lohnes, wenn der Arbeitnehmer sich zur Teilnahme an militärischen Hebungen gemeldet hat.

Selbstverständliche muß jeder Wehrpflichtige sich zur Musterung stellen, so bestimmt das Wehrgesetz und die später veröffentlichte Verordnung über Musterung und Aushebungen. Der Betreffende kann nun meistens wohl für einen Tag seine Ar­beit nicht verrichten. Die Zeitversäumnis ist ganz gering. Besteht nun ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes? Hier muß das Bürgerliche Gesetz­buch zu Rate gezogen werden, das im Paragraphen 616 bestimmt:Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht da­durch verlustig, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in feiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Das heißt also sinngemäß angewandt der Arbeitgeber muß für die durch die Musterung versäumte Arbeitszeit den Lohn zahlen.

Nun ist aber für manche Arbeitsverhältnisse die Anwendung der zitierten Paragraphen ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar durch besondere Verträge, wie Einzelarbeitsverträge, aber auch durch Be­triebsordnung oder Tarifordnung. Somit würde also für diese Fälle ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes für die durch die Musterung ver­säumte Arbeitszeit nicht bestehen. Letzten Endes ist es aber moralische Pflicht jedes einzelnen Unter­nehmers, dennoch unter diesen Umständen den Lohn zu zahlen.

Wird aber das Arbeitsverhältnis berührt durch Teilnahme an militärischen Hebungen? Nein, denn der Unternehmer hat den betreffenden Gefolgschafts­mitgliedern zur Teilnahme Urlaub zu gewähren. Das Arbeitsverhältnis darf aus diesen Gründen nicht gekündigt werden. Auch den Angestellten und Arbeitern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, muß der Urlaub zur Teilnahme an militärischen Hebungen gewährt werden, es sei denn, daß der Betreffende als vollkommen unabkömmlich gilt und eine Vertretung nicht möglich ist. Dann wird der Wehrbezirkskommandeur ihn auf Antrag vorläufig zurückstellen.

Für die Zeit der Wehrmachtsübungen werden

Die Weltwirtschaft befindet sich mitten in einer tiefgreifenden Umwälzung, deren Auswirkungen sich selbstverständlich auch die deutsche Volkswirtschaft nicht entziehen kann. Die eigentlichen Ursachen der weltwirtschaftlichen Zerrüttung sind die Wäh­rungswirren und die handelspolitischen Ab­sperrungstendenzen. Der Leiter der Bre­mer Kaufmannschaft, Präsident Rollmeyer, hat in seiner Neujahrsansprache, in der er eine Bilanz der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahre 1935 zog, darauf hingewiesen, daß durch die Hinder­nisse, auf die gegenwärtig die deutsche Ausfuhr in den Vereinigten Staaten stößt, nicht etwa nur Deutschland geschädigt wird, daß vielmehr die schädliche Wirkung dieser Absperrungspolitik in gleicher Weise auf die Vereinigten Staaten über­greift. Die ganze Welt hat, so führte der Präsident der Handelskammer Bremen treffend aus, heute den wirtschaftlichen Frieden ebenso bitter nötig wie den politischen Frieden. Aber Deutschland allein ver­mag diesen Frieden nicht zu schaffen. Es muß sich der handelspolitischen Entwicklung der übrigen Welt anpassen. Daher muß es zunächst einmal seine eigene Volkswirtschaft auf ei ne ge­sicherte Grundlage st eilen, ohne Rücksicht auf die Wirkungen, die diese nationalwirtschaftlich orientierte Handelspolitik auf die Wirtschaft anderer Länder ausübt. Die Aufgabe des deutschen Handels besteht daher heute in erster Linie darin, die Ver­sorgung der deutschen Wirtschaft mit denjenigen Gütern zu sichern, die sie selbst nicht ober nicht in genügenben Mengen herzustellen vermag, und die auch nicht ober noch nicht burch bie in Deutsch- lanb erzeugten Güter voll ersetzt werben können. Die Deckung bieses Bebarfs an Auslanbswaren muß gegenwärtig bas Ziel ber beutschen Hanbels- politik sein. Unb in bern Maße, in bem bieses Ziel im letzten Jahre erreicht worben ist, barf unsere Handelspolitik, beren Grunbsätze bekanntlich in bem sogenanntenNeuen Plan" zusammengefaßt sinb, als erfolgreich bezeichnet werben.

Betrachten wir unter biesem Gesichtswinkel bte Versorgung ber beutschen Volkswirtschaft m i t Baumwolle, also bemjenigen Rohstoff, besten Beschaffung wohl am meisten von ber Zufuhr aus bem Auslanbe abhängig ist, so barf man feftfteüen, daß bie Aufgabe ber Rohstoffsicherung auf biesem wichtigen Gebiete im Jahre 1935 in überraschen!) befriebigenber Weise gelöst worben ist. Denn ben gemeinsamen Bemühungen bes beutschen Hanbels (insbesondere auch ber Bremer Baumwollbörse) unb der Ueberwachungsstelle für Baumwolle ist es in weitestgehendem Maße gelungen, die Industrie mit den erforderlichen Rohstoffen zu versorgen. Die deut­sche Baumwollindustrie ist in dem verflossenen Jahre trotz aller Schwierigkeiten gleichmäßig und ausreichend beschäftigt gewesen. Stockun­gen in der Produktionstätigkeit sind kaum einge­treten, da die Ueberwachungsstelle ben Betrieben, ob-

Derlin, 5.Jan. (DPB.) Mit Wirkung ab 2 0. Januar tritt bei der Deutschen Reichsbahn­gesellschaft im beschränkten Umfange eine Erhöhung ber Gütertarife in Kraft, bie von bem Reichsver­kehrsminister vor ber Presse in längeren Ausfüh­rungen eingehenb mit ber Notwendigkeit begründet wurde, bie auf anbere W e i s e nicht zu be- schaffenben Mittel für ben Ausgleich ber Betriebsrechnung ber Reichsbahn in ben fommenben Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Reichsbahn rechnet mit einem jährlichen Mehrertrag aus ber Tariferhöhung von runb 100 Millionen Reichsmark. Um eine Verteuerung ber Lebenshaltung für bie min­derbemittelte Bevölkerung zu vermeiden, sollen b e - sonders wichtige Lebensmittel von der Tariferhöhung freigelassen werden. Zu diesen Gütern zählen Getreide, Hülsenfrüchte, Mühlen­erzeugnisse und Kartoffeln zur menschlichen Ernäh­rung, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse (Butter usw.) Eier, Schlachtvieh nebst Fleisch und Wurst­waren, Seefische, Kraftfuttermittel und sämtliche Düngemittel. Für die genannten Güter bleiben die bisherigen Frachtsätze in Kraft. Weiter werden, um einerseits auf die Bedürfnisse der Wirt­schaft, andererseits auf die Belange der Reichsbahn Rücksicht zu nehmen, die Frachten der S e e h a f e n - und sonstigen Ein - und Ausfuhrtarife, der Unter st ützungs- und Notstandstarife, bei denen eine Verteuerung nicht tragbar wäre, sowie der Wettbewerbstarife von der Erhöhung ausgenommen. Die Wettbewerbs­tarife müssen geschont werden, weil jede Erhöhung ihrer auf die anderen Wege abgestimmten Sätze zu Verkehrsverlusten der Reichsbahn führen müßten und derartige Verluste bei ben Seehafentarifen, bie zugleich zur Stärkung ber heimischen Seehäfen im Wettbewerb gegen bie Auslandhäfen bestimmt sinb, auch bie beutschen Häfen empfinblich schäbigen wür­den. Endlich wird auch noch freigelassen der Expreßgutverkehr. Aus alle übrigen Gütertarife soll ein gleichmäßiger Zuschlag in Höhe von 5 v. H. erhoben werden. Der Mi­nister gab der Erwartung Ausdruck, daß die deutsche Wirtschaft das ihr damit auferlegte, in sei­ner praktischen Auswirkung nur als geringfügig an= zusprechende Opfer für bie auf Gebeih unb Verberb mit ihr verbundene Deutsche Reichsbahn mit bem gleichen Verstänbnis aufnehmen wirb, das sie an­deren staatsnotwendigen Maßnahmen feit der na­tionalen Erhebung entgegengebracht hat.

wohl Devisen für bie Einfuhr von Baumwolle na­türlich nur in beschränktem Maße zur Verfügung stauben, bennoch genügend Rohstoffe zuteilen konnte.

Die Deckung des 'Bedarfs erfolgte im wesent­lichen auf zwei Wegen: Erstens wurde durch Abschluß von Tausch- und Kompensa­tionsgeschäften die Einfuhr ausländischer Baumwolle ohne Aufwendung von Devisen ermög­licht. Es ist begreiflich, daß sich diese neuartige Form des wirtschaftlichen Austausches nicht immer und sofort glatt abgewickelt hat. Viel Leerlauf mußte in Kauf genommen werben, große Zeit- unb Gelbopfer mußten gebracht werben, um diese gegen­über dem freien Handel zweifellos weniger lei­stungsfähige Art des zwischenstaatlichen Äerkehrs in Sang zu bringen und wirtschaftlich fruchtbar zu machen. Aber die Schwierigkeiten sind überwunden worden, und das Ergebnis darf als durchaus be- frlebigenb angesehen werden. Man braucht zum Beweise hierfür nur die Ziffern d e r Bre­mer Baumwolleinfuhr anzuführen, die für die Baumwollversorgung Deutschlands aus über­seeischen Ländern von entscheidendtze Bedeutung ist. Diese Ziffern zeigen auch sehr deutlich, wie große und bedeutungsvolle Umlagerungen unserer Baum­wolleinfuhr vorgenommen werden mußten, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Wenn z. B. in den ersten elf Monaten des Jahres 1934 rund 806000 Ballen Baumwolle aus ben Ver­einigten Staaten bezogen werden konnten, so mußte diese Einfuhr in dem gleichen Zeitabschnitt infolge der bekannten handelspolitischen Absper­rungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten auf rund 373 000 Ballen, also auf weniger als d i e Hälfte reduziert werden.

Aber durch Abschluß von Tausch- und Kompen­sationsgeschäften konnte die Einfuhr von Baum­wolle aus anderen Ländern entsprechend erhöht werden. So stieg gegenüber dem Vorjahre die deutsche Baumwolleinfuhr aus Brasilien von 21 000 auf 223 000 Ballen, aus Argenti­nien von 9000 auf 25 000 Ballen, aus der Tür­kei von 14 000 auf 34 000 Ballen, aus Aegyp - ten von 8000 auf 56 000 Ballen, aus dem Kongostaat von 5000 auf 53 000 Ballen, aus Mexiko von 600 auf fast 11 000 Ballen. Auch eine Reihe anderer Länder lieferte auf diese Weise beträchtlich größere Baumwollmengen als früher nach Deutschland, auch wenn diese Mengen an sich noch nicht stark ins Gewicht fallen. Zu diesen Län­dern gehören z. B. Paraguay, Chile, Persien, China, Griechenland, Ostafrika, Südafrika, bie ehemaligen beutschen Kolonien Kamerun unb Togo, Haiti unb anbere mehr. Insgesamt betrug bie Baumwollein­fuhr Bremens in ben ersten 11 Monaten bes ver­flossenen Jahres runb 984 000 Ballen. Sie war also um 13 000 Ballen, b. h nur ganz unwesentlich niebriger als in bem entsprechenben Zeitabschnitt bes Jahres 1934.

Der Zeitungsbienst bes Reichsnährstanbs schreibt: Deutschlanbs Kleintierzucht kann sich, wie bie jetzt überall veranstalteten Ausstellungen beweisen, burch- aus mit ber anberer ßänber messen. Trotzbem sinb bie Kleintierhalter aber noch nicht in ber Lage, ben Bebarf bes beutschen Volkes an Erzeugnissen biefer Art im eigenen Lanbe zu becken. Bekannt ist ja, bah wir noch größere Mengen an Eiern einführen müssen. Aber auch an Ge - flügelfleisch genügt bie bisherige Erzeugung noch längst nicht. Runb 30 000 Tonnen (30 v. H.) mußten 1934 noch aus bem Auslanb bezogen werben. Auch an Honig ist unser Bebarf (um etwa ein Fünftel) größer als bie Erzeugung. Die Ziegen liefern zwar Fleisch unb Milch genug, es fehlen bei ihnen aber vor allem bie Felle. Runb 5 Millionen Stück würben mehr gebraucht als her- vorgebracht (3 Mill.). Aehnlich sieht es bei ben Kaninchen aus, bie zwar ben Bebarf an Fleisch unb Wolle becken konnten, bie aber noch 3 Mill. Felle (etwa ein Zehntel bes Bebarfs) z u wenig lieferten. Daß auch bie verhältnismäßig junge

Kirche stellt eines ber schönsten unb stimmungsvoll- ften kirchlichen Bauwerke bes Rheinlanbes bar.

Bedrohliches Anwachsen des Hoch­wassers in Frankreich.

Die Ueberschwemmungen nehmen in ganz Frankreich von Tag zu Tag ernstere Ausmaße an. Aus allen Provinzen werben ungeheure Sach- schäben gemelbet. In CHLteaubourg in ber Nähe von Rennes würbe ein kleines Mäbchen von ben Fluten fortgeschwemmt unb ertrank. UeberaU ist zahlreiches Vieh umgekommen. Viele Dörfer ragen wie einsame Inseln aus ben Fluten hervor unb sinb von ber Außenwelt vollkommen abge= schnitten. Die Marne ist in 24 Stunben um mehr als einen Meter gestiegen. Stellenweise sinb auch bie Eisenbahnlinien unterbrochen, so in Poitiers. Die Vorstäbte vonNantes sinb großteneils überschwemmt. Der Wasserstanb ber Loire hat bei Nantes 8,5 Me­ter überschritten. In ber Gegenb von Rochefort- sur-Mer haben bie Staubämme nachgegeben, so baß weite Strecken überschwemmt sinb. Die Bewohner zahlreicher Ortschaften mußten mitten in ber Nacht aus ben Wohnungen fliehen unb konnten mit Mühe unb Not bas nackte Leben retten. Seit 1910 hat man ein berartiges Unglück nicht mehr erlebt. Der Sachschaben geht in bie Millionen. Auch aus ber Normanbie lauten bie Berichte sehr trostlos. Die Kraft- unb Lichtzentralen mußten ihren Betrieb ftillegen. Bei Pontaubemer sind sämtliche Zu« fahrtsstraßen überschwemmt. Der Fluß Risle,

Der zweite Weg zur Deckung des deutschen Baumwollbedarfs bestand der Verarbeitung von Zellwolle aus deutscher Erzeu­gung. Die deutsche Industrie hat diesen neu­artigen Textilrohstoff in letzter Zeit in reichlichen Mengen zur Verfügung gestellt, so daß die Textil­betrieb zur Aufrechterhaltung ihrer Produktion bereits nicht mehr ausschließlich auf die einge- ührte Baumwolle angewiesen, waren. Im Jahre 1935 sind in Deutschland schon 15 000 Tonnen Zellwolle hergestellt worden. Das entspricht einer Menae von 75 000 Ballen Baumwolle, deren Einfuhr hierdurch entbehrlich gemacht worden ist. Die deutsche Textilindustrie hat also trotz gesteigerten Verbrauchs ihren Bedarf an Rohmaterial schon im Jahre 1935 in ausreichender Weise sichern können. Die steigende Erzeugung von Zellwolle einerseits und die fortschreitende Ausge­staltung der Tausch- und Kompensationsgeschäfte