Erhöhung der Reichsbahngütertarife
auch
Arbeitsverhältnis und Wehrpflicht
Gesicherte Baumwollversorgung
Aus aller Welt.
grundsätzlich Lohn oder Gehalt nicht weiter gezahlt. Das einberufene Gefolgschaftsmitglied erhält aber Unterstützung, wenn es eine Familie oder Angehörige, für deren Unterhalt es zu sorgen verpflichtet ist, hat. Wenn der Unternehmer einen Teil des Arbeitslohnes während der Wehrübungen seinem Gefolgschaftsmitglied weiterzahlt, so wird dadurch die Unterstützung — die übrigens durch die Arbeitsämter gewährt werden — nicht beeinträchtigt. Um diese Unterstützung zu erlangen, muß umgehend dem Arbeitsamt ein Antrag oorgelegt werden, dem der Einberufungsbefehl beizulegen ist, ferner sind vor- zulegen: eine Bescheinigung des Arbeitgebers, ob er Arbeitsentgelt weiterzahlt und wieviel, der Mietvertrag über die Wohnung und ein Nachweis über die Familie und die Verpflichtungen zum Unterhalt anderer Personen.
Diese Ausführungen gelten lediglich für Angestellte und Arbeiter in der freien Wirtschaft. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst — also in öffentlichen Betrieben, bei Körperschaften des öffentlichen Rechts und Behörden — gelten besondere Bestimmungen. Beamte bekommen während der Wehrübungen bis zu 4 Monaten, bei der Luftwaffe bis zu 6 Monaten ihre Gehälter ausgezahlt. Angestellte und Arbeiter in der öffentlichen Verwaltung und Betrieben erhalten ihre Dienstbezüge, wenn sie einen eigenen Hausstand haben. Die Sozialversicherungsbeiträge — soweit sie der Arbeitnehmer zu tragen hat — werden von den Dienstbezügen genau wie sonst abgezogen.
Wichtig ist noch die Beantwortung der Frage, welchen Einfluß die Einberufung zum einjährigen Wehrdienst auf das Arbeitsoerhältnis hat. Eine Ansicht ging dahin, daß ganz automatisch mit der Einberufung zum einjährigen Wehrdienst das bis dahin bestandene Arbeitsverhältnis beendet wird. Die andere Ansicht glaubte erst dann das Arbeitsverhältnis als erloschen ansehen zu können, wenn es seitens des Arbeitgebers ausdrücklich gekündigt worden sei. Der Reichsfinanzminister ist der erstgenannten Meinung beigetreten. Mit der Einberufung zum einjährigen Wehrdienst — ebenso zum Arbeitsdienst — erlischt automatisch das Arbeitsverhältnis, eine Kündigung ist nicht notwendig. Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst werden nach Ablauf ihres Wehrdienstes oder Arbeitsdienstes wieder in ihre frühere Beschäftigung gebracht. Sie müssen innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung ihrer Dienstzeit bei der Wehrmacht oder im Arbeitsdienst einen Antrag bei ihrer früheren Dienststelle einreichen. Der Reichsfinanzminister hat durch einen Erlaß vom 20. September 1935 diese Regelung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst getroffen. Damit ist ein vorbildliches Beispiel gegeben, dem die privatwirtschaftlichen Betriebe und andere Verwaltungen tunlichst folgen sollten.
Ke ne Reisebewittigungen flr Reisen noch der Schweiz.
Berlin, 4, Jan. (DNV.) Amtlich. Die Beschränkung des deutschen Reiseverkehrs durch die schweizerische Regierung hat, wie am 23. Dezember v. I. mitgeteclt worden ist, die Prüfung durch die beteiligten deutschen Stellen erforderlich gemacht, ob unter diesen Umständen die gegenwärtig geltenden Vereinbarungen über den Reiseverkehr nach der Schweiz noch aufrecht erhalten werden können. Die Reichsregierung sieht sich nunmehr veranlaßt, die Erteilung von Reisebewilligungen e i n z u st e l l e n, da die Maßnahme der schweizerischen Regierung mit einer grundlegenden Bestimmung des zur Zeit geltenden Reifeoerkehrsabkommens nicht vereinbar ist. Die sogenannten genehmigungspflichtigen Reisen zum Zwecke des Sanatorien-, Studien- und Erziehungsaufenthaltes bleiben von dieser Einstellung des Reiseverkehrs unberührt. Die für solche Zwecke erforderlichen Reisebewilligungen werden durch die zuständigen Devisenstellen erteilt.
1100 Jahre Sf.-(£affor-Dom In Koblenz.
Der altehrwürdige St. Castordom in Koblenz, unmittelbar am Deutschen Eck gelegen, kann in diesem Jahr auf die 1100. Wiederkehr des Tages seiner feierlichen Einweihung durch Ludwig den Frommen zurückblicken. Die weithin berühmte
andererseits werden diese Bedarfsdeckung künftig gewährleisten.
Was leistet die deutsche Kleintierzucht?
deutsche Pelztierzucht noch nicht genügend Pelzwerk erzeugt, dürfte nicht überraschen. Immerhin wurden 1934 bei einem Gesamtbedarf von 5 Mill. Stück schon 1,5 Mill, von deutschen Züchtern hervorgebracyt. Viel schlechter sieht es aber b e i der Seidengewinnung aus, die erst wieder in den letzten Jahren bei uns in verstärktem Maße aufgegriffen wurde. Nur 100 Doppelzentner wurden bei einem Bedarf von 26 500 Doppelzentner Rohseide und Kokons in den deutschen Seidenrau- penzüchtereien erzeugt. Aus diesen wenigen Angaben geht klar hervor, wie sehr trotz des Hochstandes unserer Kleintierzucht der einzelne Halter sich bemühen muß, höhere Lei st ungen aus seinen Tieren herauszuholen.
Ein ungünstiges Obstjahr.
Der Zeitungsdienst des Reichsnährstands teilt mit: Die vom Statistischen Reichsamt durchgeführte Obsternteermittlung für das Jahr 1935, die nun endgültig feststeht, geint wieder einmal, daß die Landwirtschaft kein Industrieunternehmen ist, das nach dem Willen des Menschen am laufenden Band alle gewünschten Produkte liefern kann, sondern in der Herstellung ihrer Erzeugnisse von vielen Faktoren, insbesondere von den Witterungsverhältnissen abhängig ist. So wurden im vergangenen Jahre 34,4 Millionen Zentner Obst (Kern-, Stein- und Schalenobst zusammen, aber ohne Beerenobst) geerntet, während im Jahre 1934 eine Ernte von 60,4 Millionen Zentnern und 1933 eine solche von 38,4 Millionen Zentnern erzielt wurde. Im einzelnen wurden 1935 in Millionen Zentnern geerntet: Aepfel 17,5 (Vorjahr 31,3), Birnen 8,4 (14,6), Kirschen 1,8 (4,4), Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen 6,4 (8,9), Aprikosen 0,02 (0,07), Pfirsiche 0,2 (0,6) und Walnüsse 0,1 (0,4). Die Durchschnittserträge je Baum liegen im allgemeinen umdieHälfte niedriger als 193 4, während sie gegenüber 1933 nur ganz wenig abfallen. Hoffentlich gestaltet sich das neue Obstjahr witterungsmähig günstiger. Daneben wird die im Rahmen der Erzeugungsschlacht durchgeführte Schädlingsbekämpfung hoffentlich sehr bald schon erhebliche Werte, die bis jetzt verloren gingen, erhalten.
Dazu schreibt der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes u. a.:
Die im Jahresrückblick der Deutschen Reichsbahn geschilderte Finanzlage ließ von vornherein die Notwendigkeit erkennen, entweder durch eine Senkung der Ausgaben oder durch eine Erhöhung der Einnahmen den erforderlichen Ausgleich herbeizuführen. Die Reichsbahn selbst hatte vorgeschlagen, den Ausgleich durch eine Verringerung der Abgaben zu erreichen, die sie zu Zeit an das Reich zahlt. Die Deutsche Reichsbahn entrichtet nämlich an das Reich als Entgelt dafür, daß sie von der Reparationssteuer entlastet ist, einen Beitrag für die Verzinsung und Tilgung de'rPoung- und Dawes- Anleihe in Höhe von 70 Millionen Mark. Sie hat weiter für das Reich die Vorzugsdividende für 500 Millionen Mark Vorzugsaktien aufzubringen, die sie in Auswirkung des Dawesplanes dem Reiche hatte unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen. Endlich bringt sie die Beförderungssteuer auf, die für das Jahr 1936 auf rund 220 Millionen Mark geschätzt wird. Könnte die Reichsbahn von diesen Verpflichtungen gegenüber dem Reich auch nur zur Hälfte befreit werden, so würde sie ohne Schwierig
keit die im Haushaltsvoranschlag 1936 fehlenden 165 Millionen Mark aus eigenen Kräften decken können. Wenn auch vom Reichsverkehrsminister — wie er bei Bekanntgabe der neuen Maßnahmen ausdrücklich erklärte — anerkannt wird, daß es für ein Eisenbahnunternehmen außerordentlich schwer ist, 9 v. H. der Brutto-Einnahme als Abgabe an den Staat abzuführen, so ist doch die Entscheidung dahin gefallen, daß das Reich beim materiellen Aufbau der deutschen Wehrfreiheit auf diese Einnahmen nicht verzichten kann
Da auf der anderen Seite aber unter allen Umständen die Möglichkeit erhalten bleiben muh, daß die Reichsbahn ihren bei Erfüllung ihrer technischen und wirtschaftspolitischen Ausgaben entstehenden finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann, so ist von der staatlichen Auschtsbehörde eine E r - Höhung der Gütertarife um 5 v. H. beschlossen worden, die am 20. Januar in Kraft treten wird. Die Erhöhung soll rund 100 Millionen RM. einbringen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die seinerzeit im Rahmen der Brüningschen Deflationspolitik, die zu der verderblichen Schrumpfung der deutschen Wirtschaft führte, der Reichsbahn auferlegte Tarifermäßigung rund 375 Mill. RM. ausmachte, daß die jetzt eintretende Erhöhung also nur einen Bruchteil der damaligen Senkung ausgleicht. Übrigens hatte diese Senkung keineswegs zu den erhofften Preissenkungen geführt, sondern war, wie Staatssekretär Koenigs vor der Presse erklärte, im wesentlichen in den Handelsspannen verschwunden. Heute besteht die Hofnung, daß durch die im Rahmen des nationalsozialistischen Aufbaus durchgeführte bessere wirtschaftliche Organisation eine derart geringfügige Erhöhung von der Wirtschaft selbst getragen werden kann und daß ähnlich wie es bei anderen Maßnahmen der Fall gewesen ist, auch hier Preiserhöhungen vermieden werden.
Dies gilt um so mehr, als lebenswichtige Güter von der Tariferhöhung verschont bleiben und außerdem auch auf wichtige So n d e r b e ° dürfnisse Rücksicht genommen wird. Zu diesen Gütern zählen Getreide, Hülsenfrüchte, Mühlenerzeugnisse und Kartoffeln zur menschlichen Ernährung, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Schlachtvieh nebst Fleisch- und Wurstwaren, Seefische, Kraftfuttermittel und sämtliche Düngemittel, bei denen nach den Worten des Staat-ssekretärs des Reichsverkehrsministeriums auf das vom Reichsnährstand aufgebaute sozialistische Preisgefüge Rücksicht genommen werden muß. Mit dieser Regelung wird also von vornherein jede Preiserhöhung für lebenswichtige Nahrungsmittel und für die im Hinblick auf die Erzeugungsschlacht besonders wichtigen landwirtschaftlichen Betriebsmittel unterbunden. Der Personen-Tarif ist von vornherein nicht in die Erhöhungspläne miteinbezogen worden. Man sieht also, daß alles getan worden ist, um eine möglichst tragbare Lösung zu finden. Die technischen Einzelheiten über die Durchführung der Erhöhung dürften schon in den nächsten Tagen bekannt werden. Dabei wird man mit Recht auch Bestimmungen über die Anpassung der im Fernverkehr mit Lastkraftwagen gültigen Tarife erwarten können, über die bisher noch nichts Näheres bekannt geworden ist. Gerade von der Landwirtschaft ist immer wieder betont worden, daß die Tarifgestaltung im Kraftwagenverkehr unter keinen Umständen zu einer weiteren Schädigung des Reichsbahn-Güterverkehrs führen darf. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, wenn die Reichsbahn ihre Aufgaben im Maffengüterverkehr voll erfüllen soll, der bei der Ernährungswirtschaft eine besondere Rolle spielt.
Eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen sind entstanden, seit die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt worden ist. Für beide Teile — Gefolgschaftsmitglied und Arbeitgeber — sind diese Fragen naturgemäß von erheblicher Bedeutung. Das Wehrgesetz vom 21. März 1935 selbst gibt keine Vorschriften über die Behandlung der arbeitsrechtlichen Fragen.
Es tauchen immer wieder dieselben Fragen auf, z. B.: Bekommt das Gefolgschaftsmitglied Lohn gezahlt für die Zeit, in der es zur Musterung gestellt wird, ober wie steht es mit der Zahlung des Lohnes, wenn der Arbeitnehmer sich zur Teilnahme an militärischen Hebungen gemeldet hat.
Selbstverständliche muß jeder Wehrpflichtige sich zur Musterung stellen, so bestimmt das Wehrgesetz und die später veröffentlichte Verordnung über Musterung und Aushebungen. Der Betreffende kann nun — meistens wohl für einen Tag — seine Arbeit nicht verrichten. Die Zeitversäumnis ist ganz gering. Besteht nun ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes? Hier muß das Bürgerliche Gesetzbuch zu Rate gezogen werden, das im Paragraphen 616 bestimmt: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in feiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Das heißt also — sinngemäß angewandt — der Arbeitgeber muß für die durch die Musterung versäumte Arbeitszeit den Lohn zahlen.
Nun ist aber für manche Arbeitsverhältnisse die Anwendung der zitierten Paragraphen ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar durch besondere Verträge, wie Einzelarbeitsverträge, aber auch durch Betriebsordnung oder Tarifordnung. Somit würde also für diese Fälle ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes für die durch die Musterung versäumte Arbeitszeit nicht bestehen. Letzten Endes ist es aber moralische Pflicht jedes einzelnen Unternehmers, dennoch unter diesen Umständen den Lohn zu zahlen.
Wird aber das Arbeitsverhältnis berührt durch Teilnahme an militärischen Hebungen? Nein, denn der Unternehmer hat den betreffenden Gefolgschaftsmitgliedern zur Teilnahme Urlaub zu gewähren. Das Arbeitsverhältnis darf aus diesen Gründen nicht gekündigt werden. Auch den Angestellten und Arbeitern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, muß der Urlaub zur Teilnahme an militärischen Hebungen gewährt werden, es sei denn, daß der Betreffende als vollkommen unabkömmlich gilt und eine Vertretung nicht möglich ist. Dann wird der Wehrbezirkskommandeur ihn auf Antrag vorläufig zurückstellen.
Für die Zeit der Wehrmachtsübungen werden
Die Weltwirtschaft befindet sich mitten in einer tiefgreifenden Umwälzung, deren Auswirkungen sich selbstverständlich auch die deutsche Volkswirtschaft nicht entziehen kann. Die eigentlichen Ursachen der weltwirtschaftlichen Zerrüttung sind die Währungswirren und die handelspolitischen Absperrungstendenzen. Der Leiter der Bremer Kaufmannschaft, Präsident Rollmeyer, hat in seiner Neujahrsansprache, in der er eine Bilanz der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahre 1935 zog, darauf hingewiesen, daß durch die Hindernisse, auf die gegenwärtig die deutsche Ausfuhr in den Vereinigten Staaten stößt, nicht etwa nur Deutschland geschädigt wird, daß vielmehr die schädliche Wirkung dieser Absperrungspolitik in gleicher Weise auf die Vereinigten Staaten übergreift. Die ganze Welt hat, so führte der Präsident der Handelskammer Bremen treffend aus, heute den wirtschaftlichen Frieden ebenso bitter nötig wie den politischen Frieden. Aber Deutschland allein vermag diesen Frieden nicht zu schaffen. Es muß sich der handelspolitischen Entwicklung der übrigen Welt anpassen. Daher muß es zunächst einmal seine eigene Volkswirtschaft auf ei ne gesicherte Grundlage st eilen, ohne Rücksicht auf die Wirkungen, die diese nationalwirtschaftlich orientierte Handelspolitik auf die Wirtschaft anderer Länder ausübt. Die Aufgabe des deutschen Handels besteht daher heute in erster Linie darin, die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit denjenigen Gütern zu sichern, die sie selbst nicht ober nicht in genügenben Mengen herzustellen vermag, und die auch nicht ober noch nicht burch bie in Deutsch- lanb erzeugten Güter voll ersetzt werben können. Die Deckung bieses Bebarfs an Auslanbswaren muß gegenwärtig bas Ziel ber beutschen Hanbels- politik sein. Unb in bern Maße, in bem bieses Ziel im letzten Jahre erreicht worben ist, barf unsere Handelspolitik, beren Grunbsätze bekanntlich in bem sogenannten „Neuen Plan" zusammengefaßt sinb, als erfolgreich bezeichnet werben.
Betrachten wir unter biesem Gesichtswinkel bte Versorgung ber beutschen Volkswirtschaft m i t Baumwolle, also bemjenigen Rohstoff, besten Beschaffung wohl am meisten von ber Zufuhr aus bem Auslanbe abhängig ist, so barf man feftfteüen, daß bie Aufgabe ber Rohstoffsicherung auf biesem wichtigen Gebiete im Jahre 1935 in überraschen!) befriebigenber Weise gelöst worben ist. Denn ben gemeinsamen Bemühungen bes beutschen Hanbels (insbesondere auch ber Bremer Baumwollbörse) unb der Ueberwachungsstelle für Baumwolle ist es in weitestgehendem Maße gelungen, die Industrie mit den erforderlichen Rohstoffen zu versorgen. Die deutsche Baumwollindustrie ist in dem verflossenen Jahre trotz aller Schwierigkeiten gleichmäßig und ausreichend beschäftigt gewesen. Stockungen in der Produktionstätigkeit sind kaum eingetreten, da die Ueberwachungsstelle ben Betrieben, ob-
Derlin, 5.Jan. (DPB.) Mit Wirkung ab 2 0. Januar tritt bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft im beschränkten Umfange eine Erhöhung ber Gütertarife in Kraft, bie von bem Reichsverkehrsminister vor ber Presse in längeren Ausführungen eingehenb mit ber Notwendigkeit begründet wurde, bie auf anbere W e i s e nicht zu be- schaffenben Mittel für ben Ausgleich ber Betriebsrechnung ber Reichsbahn in ben fommenben Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Reichsbahn rechnet mit einem jährlichen Mehrertrag aus ber Tariferhöhung von runb 100 Millionen Reichsmark. Um eine Verteuerung ber Lebenshaltung für bie minderbemittelte Bevölkerung zu vermeiden, sollen b e - sonders wichtige Lebensmittel von der Tariferhöhung freigelassen werden. Zu diesen Gütern zählen Getreide, Hülsenfrüchte, Mühlenerzeugnisse und Kartoffeln zur menschlichen Ernährung, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse (Butter usw.) Eier, Schlachtvieh nebst Fleisch und Wurstwaren, Seefische, Kraftfuttermittel und sämtliche Düngemittel. Für die genannten Güter bleiben die bisherigen Frachtsätze in Kraft. Weiter werden, um einerseits auf die Bedürfnisse der Wirtschaft, andererseits auf die Belange der Reichsbahn Rücksicht zu nehmen, die Frachten der S e e h a f e n - und sonstigen Ein - und Ausfuhrtarife, der Unter st ützungs- und Notstandstarife, bei denen eine Verteuerung nicht tragbar wäre, sowie der Wettbewerbstarife von der Erhöhung ausgenommen. Die Wettbewerbstarife müssen geschont werden, weil jede Erhöhung ihrer auf die anderen Wege abgestimmten Sätze zu Verkehrsverlusten der Reichsbahn führen müßten und derartige Verluste bei ben Seehafentarifen, bie zugleich zur Stärkung ber heimischen Seehäfen im Wettbewerb gegen bie Auslandhäfen bestimmt sinb, auch bie beutschen Häfen empfinblich schäbigen würden. Endlich wird auch noch freigelassen der Expreßgutverkehr. Aus alle übrigen Gütertarife soll ein gleichmäßiger Zuschlag in Höhe von 5 v. H. erhoben werden. Der Minister gab der Erwartung Ausdruck, daß die deutsche Wirtschaft das ihr damit auferlegte, in seiner praktischen Auswirkung nur als geringfügig an= zusprechende Opfer für bie auf Gebeih unb Verberb mit ihr verbundene Deutsche Reichsbahn mit bem gleichen Verstänbnis aufnehmen wirb, das sie anderen staatsnotwendigen Maßnahmen feit der nationalen Erhebung entgegengebracht hat.
wohl Devisen für bie Einfuhr von Baumwolle natürlich nur in beschränktem Maße zur Verfügung stauben, bennoch genügend Rohstoffe zuteilen konnte.
Die Deckung des 'Bedarfs erfolgte im wesentlichen auf zwei Wegen: Erstens wurde durch Abschluß von Tausch- und Kompensationsgeschäften die Einfuhr ausländischer Baumwolle ohne Aufwendung von Devisen ermöglicht. Es ist begreiflich, daß sich diese neuartige Form des wirtschaftlichen Austausches nicht immer und sofort glatt abgewickelt hat. Viel Leerlauf mußte in Kauf genommen werben, große Zeit- unb Gelbopfer mußten gebracht werben, um diese gegenüber dem freien Handel zweifellos weniger leistungsfähige Art des zwischenstaatlichen Äerkehrs in Sang zu bringen und wirtschaftlich fruchtbar zu machen. Aber die Schwierigkeiten sind überwunden worden, und das Ergebnis darf als durchaus be- frlebigenb angesehen werden. Man braucht zum Beweise hierfür nur die Ziffern d e r Bremer Baumwolleinfuhr anzuführen, die für die Baumwollversorgung Deutschlands aus überseeischen Ländern von entscheidendtze Bedeutung ist. Diese Ziffern zeigen auch sehr deutlich, wie große und bedeutungsvolle Umlagerungen unserer Baumwolleinfuhr vorgenommen werden mußten, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Wenn z. B. in den ersten elf Monaten des Jahres 1934 rund 806000 Ballen Baumwolle aus ben Vereinigten Staaten bezogen werden konnten, so mußte diese Einfuhr in dem gleichen Zeitabschnitt infolge der bekannten handelspolitischen Absperrungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten auf rund 373 000 Ballen, also auf weniger als d i e Hälfte reduziert werden.
Aber durch Abschluß von Tausch- und Kompensationsgeschäften konnte die Einfuhr von Baumwolle aus anderen Ländern entsprechend erhöht werden. So stieg gegenüber dem Vorjahre die deutsche Baumwolleinfuhr aus Brasilien von 21 000 auf 223 000 Ballen, aus Argentinien von 9000 auf 25 000 Ballen, aus der Türkei von 14 000 auf 34 000 Ballen, aus Aegyp - ten von 8000 auf 56 000 Ballen, aus dem Kongostaat von 5000 auf 53 000 Ballen, aus Mexiko von 600 auf fast 11 000 Ballen. Auch eine Reihe anderer Länder lieferte auf diese Weise beträchtlich größere Baumwollmengen als früher nach Deutschland, auch wenn diese Mengen an sich noch nicht stark ins Gewicht fallen. Zu diesen Ländern gehören z. B. Paraguay, Chile, Persien, China, Griechenland, Ostafrika, Südafrika, bie ehemaligen beutschen Kolonien Kamerun unb Togo, Haiti unb anbere mehr. Insgesamt betrug bie Baumwolleinfuhr Bremens in ben ersten 11 Monaten bes verflossenen Jahres runb 984 000 Ballen. Sie war also um 13 000 Ballen, b. h nur ganz unwesentlich niebriger als in bem entsprechenben Zeitabschnitt bes Jahres 1934.
Der Zeitungsbienst bes Reichsnährstanbs schreibt: Deutschlanbs Kleintierzucht kann sich, wie bie jetzt überall veranstalteten Ausstellungen beweisen, burch- aus mit ber anberer ßänber messen. Trotzbem sinb bie Kleintierhalter aber noch nicht in ber Lage, ben Bebarf bes beutschen Volkes an Erzeugnissen biefer Art im eigenen Lanbe zu becken. Bekannt ist ja, bah wir noch größere Mengen an Eiern einführen müssen. Aber auch an Ge - flügelfleisch genügt bie bisherige Erzeugung noch längst nicht. Runb 30 000 Tonnen (30 v. H.) mußten 1934 noch aus bem Auslanb bezogen werben. Auch an Honig ist unser Bebarf (um etwa ein Fünftel) größer als bie Erzeugung. Die Ziegen liefern zwar Fleisch unb Milch genug, es fehlen bei ihnen aber vor allem bie Felle. Runb 5 Millionen Stück würben mehr gebraucht als her- vorgebracht (3 Mill.). Aehnlich sieht es bei ben Kaninchen aus, bie zwar ben Bebarf an Fleisch unb Wolle becken konnten, bie aber noch 3 Mill. Felle (etwa ein Zehntel bes Bebarfs) z u wenig lieferten. Daß auch bie verhältnismäßig junge
Kirche stellt eines ber schönsten unb stimmungsvoll- ften kirchlichen Bauwerke bes Rheinlanbes bar.
Bedrohliches Anwachsen des Hochwassers in Frankreich.
Die Ueberschwemmungen nehmen in ganz Frankreich von Tag zu Tag ernstere Ausmaße an. Aus allen Provinzen werben ungeheure Sach- schäben gemelbet. In CHLteaubourg in ber Nähe von Rennes würbe ein kleines Mäbchen von ben Fluten fortgeschwemmt unb ertrank. UeberaU ist zahlreiches Vieh umgekommen. Viele Dörfer ragen wie einsame Inseln aus ben Fluten hervor unb sinb von ber Außenwelt vollkommen abge= schnitten. Die Marne ist in 24 Stunben um mehr als einen Meter gestiegen. Stellenweise sinb auch bie Eisenbahnlinien unterbrochen, so in Poitiers. Die Vorstäbte vonNantes sinb großteneils überschwemmt. Der Wasserstanb ber Loire hat bei Nantes 8,5 Meter überschritten. In ber Gegenb von Rochefort- sur-Mer haben bie Staubämme nachgegeben, so baß weite Strecken überschwemmt sinb. Die Bewohner zahlreicher Ortschaften mußten mitten in ber Nacht aus ben Wohnungen fliehen unb konnten mit Mühe unb Not bas nackte Leben retten. Seit 1910 hat man ein berartiges Unglück nicht mehr erlebt. Der Sachschaben geht in bie Millionen. Auch aus ber Normanbie lauten bie Berichte sehr trostlos. Die Kraft- unb Lichtzentralen mußten ihren Betrieb ftillegen. Bei Pontaubemer sind sämtliche Zu« fahrtsstraßen überschwemmt. Der Fluß Risle,
Der zweite Weg zur Deckung des deutschen Baumwollbedarfs bestand der Verarbeitung von Zellwolle aus deutscher Erzeugung. Die deutsche Industrie hat diesen neuartigen Textilrohstoff in letzter Zeit in reichlichen Mengen zur Verfügung gestellt, so daß die Textilbetrieb zur Aufrechterhaltung ihrer Produktion bereits nicht mehr ausschließlich auf die einge- ührte Baumwolle angewiesen, waren. Im Jahre 1935 sind in Deutschland schon 15 000 Tonnen Zellwolle hergestellt worden. Das entspricht einer Menae von 75 000 Ballen Baumwolle, deren Einfuhr hierdurch entbehrlich gemacht worden ist. Die deutsche Textilindustrie hat also trotz gesteigerten Verbrauchs ihren Bedarf an Rohmaterial schon im Jahre 1935 in ausreichender Weise sichern können. Die steigende Erzeugung von Zellwolle einerseits und die fortschreitende Ausgestaltung der Tausch- und Kompensationsgeschäfte


