10 von Köln: Schulfunk. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30 nur Frankfurt: Gaunachrichten. 11.45: Sozialdienst
12 von Saarbrücken: Mittagskonzert. 14.10: Das Phänomen der Stimme (VII): Muiza Korius 15 Volk und Wirtschaft. 15.15 von Trier: Trier gestern heute und morgen. 16 von Freiburg: Volksmusik und Kammermusik. 17.30 von Kassel: „Klappernde Mühle
und rauschendes Wehr". 18: Unser singendes, Hingen» des Frankfurt. 19.40 von Breslau: „Drei Tage Mittelgebirgsfahrt 1936". 20.15: Stunde der jungen Nation. 20.45: Lachpillen. 22.15 von Hamburg: Streiflichter aus Kiel. 22.30 von Trier: Volksmusik. 23: Neuere deutsche Musik. 24 bis 2: Nachtkonzert.
Oberheffen.
Hochzeit im Licher Fürstenhaus.
W. Lich, 2. Juni. Die enge Verbundenheit zwischen Schloß und Einwohnerschaft kam erneut bei der Vermählung der Prinzessin Christ in ezu Solms-Hohensolms-Lich mit dem Oberleutnant Franz Adolf Graf von Arnim am Samstag zum sichtbaren Ausdruck. Die Sängervereinigung „Cäcilia" hatte es sich nicht nehmen lassen, bereits am Freitagabend im Schloß- Hof dem junaen Paar ein Ständchen zu bringen. Machtvoll erklang unter Chormeister I l g e s Leitung das Lied „Ich hebe meine Augen auf" zum sternenklaren Himmel empor. Passende Volkslieder bildeten den Abschluß. Geschäftsführer Schmidt brachte nach dem Chor das Hoch auf das Brautpaar aus. Oberleutnant Graf Arnim dankte und antwortete. Die kirchliche Trauung fand in der festlich geschmückten und mit Pfingstmaien bestell- ten Marienstiftskirche statt. Eine große Gemeinde wohnte ihr bei. Unter den Klängen einer Fantasie von Johann Sebastian Bach zogen Braut und Bräutigam nach alter Sitte unter Vorantritt des kleinen Brautzuges, geführt von den Eltern bzw. von dem Bruder, in das Gotteshaus ein. Gemeindegesang und zwei Chöre des Kirchen- bzw. Frauenchors unter Leitung von Organist Stein und Frl. Marie Jäger („Der Herr ist mein getreuer Hirt" von I. S. Bach und „Sei getreu bis in den Tod" von A. Neithardt) umrahmten die Feier, in deren Mittelpunkt die Ansprache des Geistlichen über das für die Feier gewählte Wort Evgl. Matthäus Kap. 22, Vers 35 bis 40 und die darauf folgende Trauung standen. Nach der Feier begab sich der große Hochzeitszug über den Kirchplatz und durch die Unterstadt zu Fuß nach dem Schloß. Eine große Menschenmenge umsäumte die Straßen. Unter den Festgästen waren u. a. neben den Eltern (Fürst und Fürstin Reinhard zu Solms- Lich) und der Mutter des Bräutigams (Gräfin Adolf Arnim-Muskau), der frühere Großherzog und Erbgroßherzog von Hessen, Fürst Bentheim- Steinfurt, Fürst Dohna-Schlobitten, Prinz Wilhelm von Hessen, Fürst zu Castell-Castell, Prinz Alexis von Hessen, Erbprinz Dr. Hermann Otto zu Solms- Lich mit ihren Gemahlinnen, sowie mehrere Offiziere des Regiments, in dem der Bräutigam steht. Eine Feier im Schloß folgte, an der auch die Vertreter der Stadt, Bürgermeister Geil und Beigeordneter Wahl, teilnahmen.
Dor 50 Jahren.
X Wieseck, 1. Juni. Heute vor 50 Jahren, am 1. Juni 1886, wurde unsere Gemeinde von einem großen Hagelschlag heimgesucht. Aus diesem Anlaß verlas im Gottesdienst des zweiten Pfingsttags der Ortsgeistliche folgenden Eintrag in der Chronik von der Hand des damaligen Pfarrers Wahl, der auf dem Friedhof von Hausen bei Gießen seine letzte Ruhestätte gefunden hat:
„Hagelschlag. Am 1. Juni zogen mehrere schwere Wetter über Gießen, über Wieseck und einen gro- ;en Teil unserer Gemarkung. Zwischen 4 und 6 Ihr nachmittags, zwei volle Stunden lang, entlud ich ein furchtbares Hagelwetter über einem Teil )er Gießener, Wiesecker und Alten-Busecker Gemarkung, von Westen kommend. Auch die ältesten Leute In Wieseck erinnern sich nicht eines solch heftigen Hagelschlags. Hagelkörner bis zur Stärke eines Taubeneies fielen in großer Menge mit unglaublicher Heftigkeit nieder. Auf den Beeten im Pfarrgarten vermochte man manches kaum wiederzuerkennen. Sehr groß ist der Schaden, der an den Früchten, Roggen und Weizen angerichtet worden ist. Auf vielen Aeckern, namentlich auf dem Urfulum, ist der Roggen refp. das Roggenstroh alsbald dürr geworden und abgemäht worden. Die Halme der meisten Aecker waren mehrmals geknickt, die Entwicklung war also gestört. Der Schaden für viele ist sehr groß, der Gesamtschaden wurde alsbald auf 99 175 Mark von einer eigens eingesetzten Kommis- sion geschätzt. Viele haben diese Heimsuchung mit christlicher Ergebung in Gottes väterlichen Willen auf sich genommen. Der Hagelschlag geschah am Dienstag vor dem Himmelfahrtsfeste.
An diesem Tage wurde in der Predigt auf diese Heimsuchung und Züchtigung Gottes von feiten des Ortsgeistlichen geziemend Rücksicht genommen und
zum Gottvertrauen, zur Umkehr zu Gott dem Herrn ernst-freundlich ermahnt. Gott versuchts, uns zu sich zu ziehen durch Freud und Leid, er leite! uns mit dem Stab Sanft und mit dem Stab Wehe. Traurig steht es um den, der sich weder durch diesen noch durch jenen antreiben läßt, dem gen Himmel aufgefahrenen Heilande mit allem Ernste nachzufolgen. Dies die Grundgedanken der Predigt. Gott bewahre uns gnädig vor allzu schwerer Heimsuchung! Sein heiliger Name sei gepriesen immer und ewiglich! Soli Deo gloria! (d. h. „Gott allein die Ehre!") — Eine Eingabe an Groß- herzogliches Ministerium des Innern und der Justtz, versaßt von mir, dem Ortsgeistlichen, und unterschrieben von mir und einigen der einflußreicheren Bürger, dabei Bürgermeister Sommerlad und Lehrer Horn, um Verwilligung einer Unterstützung an Geld zur Anschaffung von Saatkorn wurde, da die Gewährung einer Unterstützung im vorliegenden Falle die Sorglosigkeit der Landleute, die sich gegen Hagelschaden versichern könnten, befördern hieße, abschlägig beschieden. Nun Gott wird's versehen, die vom Hagelwetter heimgesuchten Landwirte sind getrost und sind der guten Zuversicht, daß das Jahr auch so herumgehen und Gott helfen werde. Die Hilfe des Herrn haben wir auch reichlich erfahren."
Goldene Konfirmationsfeier.
Leihgestern, 1. Juni. Am zweiten Pfingst- feiertag begingen die vor 50 Jahren konfirmierten Leihgesterner ihre. goldene Konfirmationsfeier. Unter Orgelspiel, während sich die versammelte Gemeinde ihnen zu Ehren von ihren Plätzen erhob, zogen sie unter Führung des Ortsgeistlichen in die Kirche ein und nahmen in den beiden vordersten Bänken vor dem mit Blumen geschmückten Altar Platz. Es waren sieben Frauen und neun Männer, von denen zwei Frauen und drei Männer von auswärts zu diesem Tage nach hier gekommen waren. Der Ortsgeistliche gedachte in seiner Predigt nach dem Textwort: 1. Johannesbrief, 2. Kapitel, Vers 15 bis 17, dem Texte ihres Kon- firmattonstages, ihrer einstigen Konfirmation und in ergreifenden Worten auch der Kameraden, die nicht mehr unter ihnen weilen dürfen. Anschließend an den Gottesdienst besuchten sie auf dem Friedhof die Graber ihrer verstorbenen Schulkameraden. Auch ihr alter Lehrer, der Rektor i. R. I u n g in Bad-Nauheim, hatte sich zu der Feier eingefunden. Eine Nachfeier führte sie am Nachmittag nochmals bei Gastwirt Schröder (in Benders) zusammen.
Städtische Aufträge
nur an Mitglieder der NSD.
LPD. Lauterbach,!. Juni. Der Bürgermeister der Stadt Lauterbach gibt bekannt, daß sämtliche Lieferanten der Stadt Lauterbach in Zukunft nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie die Mitgliedschaft in der NSV. nachweisen.
Landkreis Gießen.
* Gröningen, 1. Juni. Auf der Landstraße Grüningen—Steinberg ereignete sich heute ein Auto Unfall, der zum Glück noch glimpflich verlief. Der Autofahrer verlor in einer scharfen Kurve die Herrschaft über den Wagen und fuhr die Straßenböschung hinab, wobei sich der Kraftwagen überschlug. Die beiden Insassen wur- den zum Glück nur leicht verletzt, der Kraftwagen wurde stark beschädigt und mußte abgeschleppt werden.
I Lich, 1.Juni. Brauereibesitzer Hans Jhring, hat dem Verkehrs, und Verschönerung s- verein unserer Stadt das etwa 2000 Quadratmeter große Grundstück an der Bahnhofstraße neben Steins Saalbau zwecks Schaffung einer Anlage zur Verfügung gestellt. Der größere Teil wird mit Ziergras und Blumen eingepflanzt, das große Beet in der Mitte wird eine besondere Zierde des Platzes bilden. Der Verkehrs- und Verschönerungsverein hat auch eine Anzahl der auf- gestellten Bänke neu Herrichten lassen und empfiehlt sie dem Schutze der Bevölkerung.
Schwerer Derlehrsunfall im Taunus.
Lastkraftwagen mit 4VPerfonen überschlägt sich zweimal. — Zahlreiche Verletzte.
LPD. K ö n i g st e i n, 1. Juni. Pfingstmontag gegen 10.30 Uhr ereignete sich an der Einmündung der Reifenberger Landstraße in die Limburger Landstraße, an der sog. Eselshecke, ein folgenschwerer Bertehrsunfall. Ein mit 40 Mitgliedern des Turn- und Sportvereins Rückingen bei Hanau besetzter Lastkraftwagen eines Transportunternehmers in Nieder-Rodenbach befand sich auf der Heimfahrt von Ober-Reife n- berg, wohin am ersten Feiertag ein Ausflug unternommen und auch übernachtet worden war. Auf der steil abfallenden Straße vom Roten Kreuz nach der Eselshecke versuchte der Fahrer zur Unterstützung der Bremse in einen kleineren Gang umzuschalten, was ihm jedoch bei der rasenden Geschwindigkeit nicht gelang. Die immer rascher werdende Fahrt und die Unmöglichkeit, den Wagen abzubremsen, scheint im Zusammenhang mit entgegenkommenden Fahrzeugen ein starkes Schwanken des Lastkraftwagens verursacht zu haben, der dann beim Einbiegen in die Limburger Landstraße in der Richtung Glashütten sich zweimal seitlich überschlug und erst in einer Schonung nahe der Straße wieder auf den Rädern stehend zum Sttllständ kam. Der Umstand, daß der Wagen mit starken Streben und einem Planentuch überdeckt war, verhütete eine Katastrophe von unübersehbarem Ausmaß. Immerhin erlitten etwa 20 Personen teilweise erhebliche Verletzungen und mußten durch die schnellstens alarmierte Sanitätskolonne und mehrere Aerzte nach Anlegung von Notoerbänden mit Krankenwagen und Privatkraftwagen dem Königsteiner Krankenhaus zugeführt werden. Bei 6 Männern und 6 Frauen sind die Verletzungen schwer. Es handelt sich um Bein- ober Knöchelbrüche, Kopfverletzungen und Quetschungen. Die übrigen Verletzten konnten nach der ersten ärztlichen Hilfe
leistung entlasten werben. Der Fahrer und ein sechsjähriges Mädchen blieben völlig unverletzt, wahrend alle anderen Insassen mindestens kleine Schrammen und Prellungen erlittten. Die Schuldfrage wurde sofort von der Polizei untersucht; die Ermittlungen hierüber sind noch nicht ganz abgeschlossen.
Ein Geschäft wegen Preisüberschreitung sieben Tage geschloffen.
LPD. Frankfurt a. TO., 29. Mai. Auf An- orbnung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden ist einem Frankfurter Lebensmittelgroßhändler, der die vorgeschriebenen Großhandelspreise für Zwiebeln nicht einhielt, das Geschäft auf die Dauer von sieben Tagen geschlos- s e n worden mit der Begründung, daß das Verhalten des Händlers die Bestrebungen der Reichsregierung auf Innehaltung einer angemessenen Preishöhe fük die notwendigsten Lebensbedürfnisse gefährdet und daher eine Schädigung des Allgemeinwohls darstellt.
Wegen Aaffenschande verurteilt.
LPD. Frankfurt a. M., 29. Mai. Die Zweite Strafkammer verurteilte den 26jährigen Juden Albert Perlhefter wegen Rassenschän- duna zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Der Angeklagte verkehrte nach Erlaß des Gesetzes mit einer arischen Ehefrau, was der Frau des Beschuldigten bekannt wurde, die sich von ihm inzwischen hat scheiden lassen. Das Gericht sah den Fall als besonders schwer an, weil es sich um beiderseitigen Ehebruch handelte und der Angeklagte sich als besonders gefährlich erwiesen habe. Es sei nötig, daß eine abschreckende Strafe verhängt werde, denn es habe sich gezeigt, daß die Rassenschändungen des Angeklagten nicht aufhörten. Der Angeklagte habe sich nicht darauf berufen können, daß es sich um ein altes Verhältnis mit der arischen Frau handle, die zwischenzeitlich geheiratet hat, es habe sich auch um kein Verhältnis aus tiefer Zuneigung gehandelt.
Die Jagd im Juni.
„Im Juni reift der Jäger ins Bad", pflegte ein alter Jäger mir früher oft zu sagen. Am 1. Mai war die Jagd auf den Bock aufgegangen, eine Anzahl braver Gehörnträger lag auf der Decke, die Mehrzahl der anderen war ins Feld ausgewechselt und meist unsichtbar. Was sollte da der Weidmann im Revier, das erst im Juli, wenn der Bock auf das Blatt sprang, wieder Interesse gewann? Wie anders ist das Bild heute! An die Stelle des 1. Mai ist der 1. Juni als Eröffnungstag der Rehbockjagd getreten, aber nicht der Jagd auf den Bock schlechthin, sondern nur auf den schlechten Bock, den Bock, dessen Dasein und dessen Vererbung im Revier aus irgendwelchen Gründen unerwünscht ist Früher war es meist umgekehrt. Die besten Böcke wurden möglichst rasch auf ihre noch graue Decke gelegt, während das schlechte Zeug ungeschoren in die Brunft gelangen konnte, dort meist auch mit Nichtachtung gestraft wurde und sich von Jahr zu Jahr erhielt und vererbte, kurz eine Auslese, die nur zur Erhaltung des Schlechten und Ausmerzung des Guten führen konnte. Ganz andere Wege geht die Jägerschaft heute. Es geht darum, die deutschen Rehwildbestände, wie Generalforstmeister v. Keudell als Vertreter des Reichsjägermeisters in einem Aufruf an die deutsche Jägerschaft ausführt, in letzter Stunde vor einer völligen Entartung zu retten. Daran mitzuhelfen, ist die Pflicht jedes Jägers, der auf Rehwild die Büchse führen darf. Es muß Grundsatz fein, so führt der Generalforstmeister aus, daß kein guter Bock geschossen werden darf, solange ein schlechter noch am Leben ist. Das heißt in der Praxis, daß jetzt im Juni und bann im Juli der Weidmann alles daran setzen muß, die Böcke zur Strecke zu bringen, die ihm der Kreisjägermeister im Abschußplan als „geringe" Böcke freigegeben hat. Wir haben in unseren Revieren leider noch so viele Knvpfböcke, Korkenzieher, Moorböcke usw., daß wir mit der Erreichung des Zieles der Auslese, der Heranzucht starker, das Jägerherz höher schlagen lassender Böcke in absehbarer Zeit erst rechnen können, wenn wir alle emsig bemüht sind, das schlechte Zeug baldigst zur Strecke zu bringen. Je vollständiger und richtiger das gelingt, um so höher ist die jägerische Leistung. Denn eine Leistung an richtigem Ansprechen, an Ausdauer und Können ist es jetzt wirklich oft, wenn das Wild heimlich geworden ist und der Rehbock im Felde draußen feine Feistzeit verbringt. Erst wenn diese Aufgabe gelöst ist, soll auch ein gewisser Teil der starken Böcke, nachdem er sich noch einmal vererben
konnte, zum Abschuß heranstehen. So ist die Anordnung des Gaujägermeisters für Oberhessen zu verstehen, wonach starke Böcke nicht vor dem 1. August 36 geschossen werden dürfen. Pflichtwidrig und unkameradschaftlich handelt nach den Ausführungen des Generalforstmeisters derjenige, der dagegen verstößt und der wegen seines Verhaltens in dem kommenden Jahre bei der Freigabe starker Böcke besonders „beachtet" werden soll. Im größten Teil der deutschen Jägerschaft ist die Erkenntnis wach, daß nur auf dem begangenen Wege eine Besserung zu erzielen ist und daß eine Entsagung jetzt die Hoffnung auf größere Jagdfreude in Zukunft in sich trägt. Mögen sich daher solche „Erziehungsmaßnahmen" möglichst vermeiden lassen! Die Jäger haben es selbst in der Hand.
Es hat sich bei verschiedenen Winterjagden als höchst unerwünscht erwiesen, daß benachbarte Reviere untereinander nicht irgendwelche Abmachungen über „Wildfvlge" getroffen hatten, d. h. über bas Verfolgen krank geschossenen Wilbes über bie Grenze. So war es mitunter nicht möglich, offensichtlich schwerkrankes Wild von seinem Leiden zu erlösen, weil bas Ueberschreiten ber Grenze Jagb- vergehen gewesen wäre. Es erscheint erwünscht, baß „Wilbfolge" überall vereinbart wirb, wo die Jagden einwandfreier, vertrauenswürdiger Männer anein-- anderstoßen. Die Vereinbarung hat nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt. Auf die Regelung der „Wilbfolge" wie auf bie Verpflichtungen beim Ueberwechseln krankgeschossenen Schalenwildes hinzuweisen, wie sie sich aus dem Jagdgesetz ergeben, erscheint im Interesse von Jäger unb Wild bringenb geboten.
Reh- unb Rotwild setzen. Da ist Ruhe im Revier erste Pflicht. Leider kommt immer eine ganze Anzahl von Jungwild durch Unverstand ober Rücksichtslosigkeit zu Schaben. Unoerftänbig hanbelt ber- fertige, der ein Kitz findet und mitnimmt, um es zum „Förster" zu bringen, strafbar ist er als Wilddieb, wenn er es mit zu sich nimmt, um es etwa großzuziehen. Rücksichtslos handelt derjenige, der feinen Hund umherstromern läßt und ihn vor allem auch bei Nacht nicht genügend verwahrt. Schärfster Jagdschutz ist jetzt am Platze. Kommt Jungwild zufällig in Jägers Hand, sollte die Wildmarkierung mit den Wilbmarken unb nach den Vorschriften der Deutschen Jägerschaft nicht unterbleiben.
Manche Ricken drängen in der Satzzeit immer und immer wieder mit ihren Kitzen in große Wiesengründe hinein. Kommt dann in wenigen
Verbesserte Mifchung' durch Spi^ en-Ernte 33


