Ausgabe 
31.8.1935
 
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Oeffentliche Mahnung.

Folgende Rückstände werden hierdurch zur Zah­lung bis spätestens 9. September 1935 einschließlich gemahnt: 4931C

1. und 2. Ziel Gemeinde-, Kreis- und Provinzial­umlagen einschließlich Sondergebäudesteuer 1935 und die auf Grund der zusätzlichen Steuer­bescheide zu zahlenden Beträge,

2. Ziel Kanal-, Straßenreinigungs- und Müll­abfuhrgebühren 1935 einschließlich der Mieter­anteile,

3. Rate Bürgersteuer 1935,

Beitrag für die Land- und forstwirtschaftliche Be- rufsgenossensckaft 1934.

Rach Ablauf dieser Frist erfolgt Einzug der rück­ständigen Beträge auf Kosten der Schuldner. Außer­dem werden von der Steuer die ab 1. Juli bzw. 6 August 1935 zu zahlenden Säumniszuschläge er­hoben.

Gießen, den 29. August 1935.

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Bekanntmachung.

Dienstag, den 3. September 1935, findet in Gießen Rindvieh- (Nutzvieh-) Markt statt. Auftriebszeit von 7 bis 8 Uhr vormittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft. Der Handel am Vormarkttage ist ab 2. September 1935 verboten. Spannvieh ist beim Ausladen sofort auszumelken. Das Herrichten der Kühe zum Verkauf ist nur für den Markttag gestattet. 4926C

Nächster Schweinemarkt: Mittwoch, den 18. Sep­tember 1935.

Gießen, den 31. August 1935.

Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.

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Bekanntmachung.

Betr.: Schweinezwischenzählung am 4. September 1935.

Am 4. September 1935 findet wieder eine Schweinezwischenzählung in den Gemarkungen Gie­ßen und Schlffenberg statt. Die Schweinebesitzer haben den Zählern die notwendigen Angaben be­züglich ihrer Schweinebestände bereitwilligst zu er­teilen.

Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistt- schen Amte in Darmstadt übertragen. Das Einsehen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von An­gaben durch die Auskunftspflichtigen wird mit er­heblichen Strafen bedroht. Den Auskunftspflichtigen wird die Geheimhaltung ihrer Angaben hiermit aus­drücklich zugesichert. 4927C

Gießen, den 23. August 1935.

Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.

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Montag, dem 9. September 1935, vormittags 10 Uhr,

auf unserem Büro, Asterweg Nr. 9, einzureichen.

Gießen, den 31. August 1935.

Städtisches Hoch- und Tiefbauamt.

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Bär.: Lieferungsvergebung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Gießen.

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5. Rauchwaren

soll im Wege des öffentlichen Anerbietens für das Halbjahr vom 1. Oktober 1935 bis 31. März 1936 zur Lieferung vergeben werden.

Die in Anlage A des Erlasses der Hessischen Mini­sterien vom 16. Juni 1893, das Verdingungswesen betreffend, enthaltenen Bedingungen für die Bewer­bung um Arbeiten und Lieferungen sowie die hie­sigen Lieferungsbedingungen liegen nur vom 2. bis 4. September 1935, vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei uns offen. 48960

Die Angebotsformulare können gegen Erstattung der Selbstkosten von uns bezogen werden.

Angebote sind verschlossen und versehen mit der AufschriftAngebot zu der am 28. August 1935 aus­geschriebenen Lieferung" bis zum Eröffnungstermin

Dienstag, den 17. September 1935, vormittags 10 Uhr,

hierher einzureichen. In den Angeboten sind die Be­dingungen anzuerkennen.

Die einzureichenden Warenmuster müssen getrennt von den Angeboten verpackt und mit der Aufschrift Muster zum Ausschreiben vom 28. August 1935" versehen sein.

Gießen, den 28. August 1935.

Direktion der Landes-Heil- und Pflegeanstalt bet Gießen.

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