Bemessung des Werts der kurzlebigen Wirtschaftsgüter zugrunde zu legen.
Nach einem Erlaß vom 20. Dezember 1934 ist die Bewertungsfreiheit bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern, die bereits in der Bilanz für 1933 oder 1932/33 vorhanden waren (Altanlagen), abhängig von der Uebertragung der Altanlagen auf ein „Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter". Der Erlaß geht davon aus, daß dieses „Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter" bereits für den Buchabschluß 1934 oder 1933/34 einzurichten war. Sind jedoch die Bi- lanzarbeiten schon vor Bekanntgabe des Erlasses vom 20. Dezember 1934 abgeschlossen gewesen, so weist die Buchführung regelmäßig ein Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter nicht auf. Auch die nachträgliche Einrichtung des Kontos für den Bilanzabschluß 1934 oder 1933/34 begegnet vielfach technischen Schwierigkeiten, besonders bei Aktiengesellschaften wegen der Formvorschriften für die Bi- lanzaufftellung. Um eine Benachteiligung der Unternehmen, die das Konto nicht mehr rechtzeitig einrichten konnten, zu vermeiden, wurde zugelassen, daß die Bewertungsfreiheit für 1934 (1933/34) in Anspruch genommen roetben kann, wenn für die Altanlagen und für die Zugänge des Wirtschaftsjahres 1934 (1933/34) das Konto noch im Laufe des Kalenderjahres 1935 eingerichtet wird. Eine später als im Kalenderjahr 1935 erfolgende Uebertragung von Altanlagen und Zugängen auf das Sonderkonto ist als Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift über die Bewertungsfreibeit kurzlebiger Wirtschaftsgüter nicht anzuerkennen.
Für Neuzugänge ist vorgeschrieben, daß das „Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter" laufend mit allen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung kurzlebiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu belasten ist. Der Begriff „laufend" in diesem Sinn soll auch gegeben sein, wenn di.e Belastung des Kontos am Ende des Mrtschafts- jahres erfolgt. In dem Fall muß jedoch in der Buchführung ersichtlich gemacht werden, um welche Gegenstände es sich im einzelnen handelt, damit eine Nachprüfung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Ist die Belastung des Kontos in dem Wirtschaftsjahr, in dem die Wirtschaftsgüter angeschafft worden sind, versäumt worden, so kann sie in späteren Wirtschaftsjahren nicht nachgeholt werden. Für diese Wirtschaftsgüter kann demgemäß in den kommenden Wirtschaftsjahren von der Bewer- tungsfrsihttt nicht mehr Gebrauch gemacht werden.
Die in den Steuerbilanzen vorkommenden F e st- werte (Standardwerte) können sowohl kurzlebige, als auch langlebige Wirtschaftsgüter umassen. Ist das der Fall und werden erhöhte Ab- etzungen für kurzlebige Wirtschaftsgüter in An- pruch genommen, so müssen die Festwerte nach kurzlebigen und langlebigen Wirtschaftsgütern auf« gegliedert werden. Der die langlebigen Wirtschaftsgüter umfassende Teil des alten Festwertkontos ist in der bisherigen Weise weiterzubehandeln, d. h. er kann, solange sich die betrieblichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern, unverändert bestehen bleiben. Absetzungen für Abnutzung sind bei diesem Teil des Festwertkontos, der nur langlebige Wirtschaftsgüter umfaßt, nicht zulässig. Andererseits unterbleibt jede besondere Aktivierung von Neuanschaffungen, da die Werte der Neuanschaffungen in dem Festwert enthalten sind. Der Betrag, der bei der Zerlegung des alten Festwertkontos auf kurzlebige Wirtschaftsgüter entfällt, ist auf das „Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter" zu übertragen, wo er nach den für die kurzlebigen Wirtschaftsgüter geltenden Vorschriften zu behandeln ist.
Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt auch für den Teil des alten Festwertkontos, der auf das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter übernommen wird. Hiernach können für den die kurzlebigen Wirtschaftsgüter umfassenden Teil des alten Festwertkontos, der nun auf das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter übertragen ist, grundsätzlich Absetzungen für Abnutzung nur in der Höhe gemacht werden, in der sie auch in der Hand eis» bilanz vorgenommen werden. Bleibt nach völliger Abschreibung in der Handelsbilanz in der ©teuer* bilanz ein Restbetrag übrig, so bemessen sich für den Restbetrag die Absetzungen nach der Rest- nutzunasdauer.
Oft haben die Unternehmer die hier in Betracht kommenden kurzlebigen Wirtschaftsgüter sofort über U n k o st e n gebucht, so daß sie in der Handelsbilanz überhaupt nicht oder nur mit 1 Reichsmark erscheinen. Trifft das zu und kommen Festwerte (Standardwerte) nur in der Steuer bilanz vor, so ist für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung gleichfalls „die Restnutzungsdauer" maßgebend. In derartigen Fällen kann in der kaufmännischen Buchführung der Festwert nicht auf das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter übernommen werden. Es ist jedoch für steuerliche Zwecke eine kontenmäßige Aufstellung anzufertigen, in der die Entwicklung dieses Bilanzpostens und die Höhe der jeweils in Anspruch genommenen Absetzungen für Abnutzung darzustellen sind.
Zur Vermeidung langwieriger Ermittlungen und Berechnung über die Restnutzungsdauer der verschiedenen auf dem Festwertkonto berücksichtigten Gruppen von kurzlebigen Wirtschaftsgütern kann für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei kurzlebigen Wirtschaftsaütern ohne nähere Nachprüfung eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von vier Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Annahme einer fünfjährigen Nutzungsdauer
Wirt
Oie Zndustrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft:
921: Wieder Verrechnungsverkehr mit Brasilien.
922: Verlängerung der Vereinbarung über den deutsch-französischen Warenverkehr und des deutsch-französischen Verrechnungsabkommens bis zum 15. 7.1935.
923: Jnkassoberechtigung bulgarischer Vertreter für deutsche Lieferanten.
924: Transfer-Regelung für die Zeit vom 1. 7. 1935 bis 30. 6.1936.
925: Zum französischen Ursprungsbezeichnungs- zwang für elektrische Apparate.
50000 Opelwagen im ersten Halbjahr 1935.
Fwd. Rüsselsheim 26. Juni. Nach eintt Werksmitteilung hat am 25. d. M. der 50 000. Opelwagen der diesjährigen Produktion das Rüsselsheimer Werk verlassen. Gegenüber der gleichen Vorjahrszeit liegt eine Absatzsteigerung von damals 33 472 auf den jetzt genannten Stand vor. Im letzten Jahre wurde die 50 000-Grenze erst am 18. August und 1933 überhaupt nicht erreicht. Der Absatz der 50 000 Wagen verteilt sich in beiden Jahren mit etwa sieben Achtel auf Personen- und mit ein Achtel auf Liefer- und Lastwagen. Das Rüsselsheimer Werk sei auf Monate hinaus bis zur vollen Ausnutzung feiner Kapazität beschäftigt, die Produktion des Olympia beträgt etwa 100 Wagen pro Tag und fei jetzt in vollem Gange. Die gesamte Tagesproduktion der Opelwerke wird mit zirka 400 Wagen angegeben, die 18 000 Mann starke Gefolgschaft arbeite in vielen Abteilungen in drei Schichten.
Exportsteigerung bei den Leih-Werken in Wetzlar.
Wetzlar, 26. Juni. Die Leitz-Werke in Wetzlar haben, wie der Fwd. erfährt, eine günstige Umsatzentwicklung aufzuweisen. Das Jnlandgeschäft verzeichnet eine Vergrößerung, doch seien die preislichen Erfolge nicht mit der Umsatzsteigerung gleich günstig. Vor allem liegt eine erfreuliche Steigerung des Auslandgeschäftes vor. In den ersten fünf Monaten 1935 konnte der Export um 20 d. H., im Monat Mai für sich betrachtet, um 45 v. H. gegenüber der gleichen Vorjahreszeit verbessert werden. Im Zuge der Umsatzsteigerung wurde auch die Gefolgschaft auf nunmehr 2300 Mann erhöht.
Regelung der Ablieferung von Getreide.
Vorbereitung der neuen Getreidemarktordnung.
Auf Anweisung der Hauptoereinigung der deutschen Getreidewirtschaft haben die Getreidewirtschaftsverbände Bestimmungen über die Ablieferung von Getreide in dem neuen Wirtschaftsjahr 1935/36 erlassen, die am 15. Juli 1935 in Kraft treten. Diese Bestimmungen dienen der Vorbereitung für die neue Getreidemarktordnung, die zwar im wesentlichen in Form der Verordnung vom 14. Juli v. I. erhalten bleibt, jedoch sinngemäße Abänderungen- und Anpassungen an die neue Versorgungslage unter Auswertung der bisherigen Erfahrungen enthält. Die Erzeuger von inländischem Roggen und inländischem Weizen sind berechtigt und verpflichtet, für Zwecke der menschlichen Ernährung oder für technische Zwecke den selbsterzeugten Roggen und Weizen sowie das Menggetreide, das aus gemischter Saat gewonnen ist und mehr als 50 v. H. Bestandteile Roggen bzw. Weizen enthält, in der Menge abzuliefern, für die ihnen von dem zuständigen Getreidewirtschaftsverband Kontingentsmarken zugestellt werden. Die Ablieferung kann von dem Getreidewirtschaftsverband mit Zustimmung der Hauptvereinigung der deutschen Getreidewirtschaft an eine bestimmte Frist gebunden werden.
Jeder Erzeuger von inländischem Roggen, inländischem Welzen, inländischer Gerste, inländischem Hafer und Menggetreide ist verpflichtet, sich die Ablieferung des Kontingentsgetreides sowie den Verkauf oder die Veräußerung von Getreide zu Futterzwecken und zu anderen Zwecken vom Empfänger bescheinigen zu lassen. Der Empfänger des Getreides hat hierzu die Ablieferungsbescheinigungen zu verwenden, die von dem für den Erzeuger
bei den in der Liste aufgeführten rtschaftsgütern gibt dem Steuerpflichtig.n ein Recht, diese Anlagen in einem kürzeren Zeitraum oder sosort abzusetzen. Er ist aber nicht verpflichtet, dies unter allen Umständen zu tun. Er kann also, wenn der Gegenstand in seinem Betrieb eine längere als fünfjährige Nutzungsdauer hat, eine längere Nutzungsdauer geltend machen und demgemäß eine geringere Absetzung als 20 o. H. vornehmen.
zuständigen Getreidewirtschaftsverband zu beziehen find. Die bisher bezogenen Ablieferungsbescheinigungen für Roggen und Weizen gelten noch bis zum 15. Juli 1935. Der Identitätsnachweis für Kontingentsgetreide ist nicht erforderlich. Die zweite Hand kann das erworbene Kontingentsgetreide gegen die gleiche Menge von Getreide aus Kontingents- oder aus freien Käufen austauschen. Ebenso können Erzeuger untereinander je nach Bedarf und Notwendigkeit Kontingentsmarken tauschen, wobei allerdings weder ein Auf- noch ein Abgeld gestattet ist.
Ein Erzeuger darf über inländischen Roggen und inländischen Weizen nach Erfüllung oder genügender Sicherstellung der Ablieferung feiner Kontingentsmenge frei verfügen. Der für Zwecke der menschlichen Ernährung oder für technische Zwecke gelieferte Kontingentsroggen und Kontingentsweizen darf nur für diese Zwecke in Verbindung mit den zugehörigen Kontingentsmarken weiter verkauft oder weiterveräußert werden.
Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1935 in Kraft. Sie gilt für alle zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Lieferung noch nicht erfüllten Verträge. Für die vor dem 16. Juli 1935 erfolgte Lieferung von Gerste der neuen Ernte treten die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bescheinigung der Ablieferung mit sofortiger Wirkung in Kraft. •
Rhein-Mainische Mittagsbörse.
Tendenz: behauptet.
Frankfurt a. M., 26. Juni. Die Börse blieb gegenüber der starken Geschäftsunlust gut behauptet. Der bevorstehende Halbjahres-Ultimo veranlaßte allgemein zur Zurückhaltung, so daß Aufträge der Kundschaft kaum Vorlagen. Die ergebnislosen deutsch- französischen Handelsverhandlungen machten keinen stärkeren Eindruck, auf die Unternehmungslust wirkten sie allerdings lähmend. Bei schleppendem Geschäft kamen am Aktienmarkt zunächstt nur wenig Kurse zur Erstnotiz, die zwar kein einheitliches Bild boten, aber nur minimale Veränderungen brachten. Am Montanmarkt bereitete die beabsichtigte Umtausch- Transaktion der Harpener Bergbau AG. eine sichtbare Enttäuschung; man hatte nach den Ankündigungen in der gestrigen Generalversammlung mit einem anderen Ausgleich für den nochmaligen Dioi- dendenausfall gerechnet. Die Harpener-Aktie, die gestern abend zu 113 stark gesucht war, eröffnete mit 110 noch 0,50 v. H. unter gestern mittag. Die übrigen Montanpapiere konnten sich voll behaupten. Von chemischen Werten setzten IG. Farben und Deutsche Erdöl je 0,50 v. H. niedriger ein, Farben vermochten sich nach dem 1. Kurs wieder zu erholen. Am Elektromarkt bröckelten AEG. 0,40 d. H. ab, Schuckert und Gesfürel lagen gut gehalten. Voll behauptet eröffneten außerdem Reichsbank, Deutsche Linoleum, Holzmann, Cement Heidelberg und Deutscher Eisenhandel. Etwas leichter lagen Zellstoffwerte, Kunstseideaktien und Schiffahrtspapiere, insbesondere Nordd. Lloyd mit 36,40 (37.65). Aus die günstigen Ausführungen in der General- Versammlung waren Feinmechanik Setter gefragt bei ca. 77,50 bis 78 (76,13), ferner lagen Gebr. Junghans 0,50 v. H. freundlicher. Löwenbräu München notierten mit 205 um 2 v. H. niedriger.
Am Rentenmarkt herrschte bei behaupteten Kursen Geschäftsstille. Etwas fester lagen Reichsbahn-Vorzugsaktien mit 121,75 (121,65). Von fremden Werten gaben 4prozentige Rumänen auf 6,10 (6,20) nach.
Bei anhaltenden sehr kleinen Umsätzen war die Haltung im Verlaufe durchaus widerstandsfähig. Montanwerte waren überwiegend um 0,50 bis 0,75 v. H. höher, außer Harpener, die bis auf 108,50 zurückgingen. Fest lagen Reichsbank mit 183,75 nach 182,90 bei etwas lebhafterem Geschäft. Leicht erhöht waren außerdem AEG., Accumulatoren 176 (175). Feinmechanik Setter kamen mit 78 zur Notiz.
Am Rentenmarkt blieb es sehr still, die Kurse lagen unverändert. Schwächer lagen Jndustrie- Obligationen bei Rückgängen um 0,25 bis 0,50 v. H. Auch Stadtanleihen wurden angeboten und verloren in den meisten Fällen 0,25 bis 0,50 d. H., teilweise bis 0,75 v. H. Dagegen zeigte sich für Goldpfandbriefe weitere kleine Kundschaftsnachfrage, die aber kursmäßig nicht zum Ausdruck kam. Liquidationspfandbriefe und Sommunal* Obligationen konnten sich behaupten. Auslandsrenten lagen geschäftslos, wobei Ungarn bis 0,40 v. H. nachgaben, während Sprozentige Rumänen auf 8,20 (8,13) anzogen.
Abendbörfe widerstandsfähig.
Auch an der Abendbörse herrschte starke Geschäfts- losigieit, doch blieb die Tendenz widerstandsfähig, und soweit Veränderungen im Vergleich zum Berliner Schluß eintrgten, hielten sie sich in engsten Grenzen. Höher lagen Deutscher Eisenhandel mit 95,25 (Berlin 94), Farbenindustrie blieben zu 149,40 unverändert. Leicht abgeschwächt waren Aku mit 60,75 (61,25), ebenso von Schiffahrtspapieren Hapag mit 33 (33,50). Am Einheitsmarkt zeigte sich Sn-- teresse für einige Werte der Getränkeindustrie. Brauerei Kalter 55,75 (53), Rückforth Stettin 81 (80).
Auch der Rentenmarkt hatte nur sehr geringes Geschäft, es erhielt sich aber eher Kaufneigung. Gefragt waren vor allem Reichsbahnvorzugsaktien mit 122 (121,90), außerdem K.ommunal-Umfchuldung und Zinsvergütungsfcheine. Ferner wurden zertifizierte Gulden-Obligationen 0,50 bis 1 v. H. höher bewertet. Die Altbesitzanleihe vermochte sich mit 112,90 (113) nicht voll zu behaupten. Von Auslandwerten lagen Schweizer Bundesbahnen auf der ermäßigten Mittagsbasis gehalten, für Serben nannte man etwas festere Kurse; 1909er Serben 10,50 (10). U. a. notierten: Altbesitz 112,90, Reichsbahnvorzugsaktien 122, 4,5 v. H. Stadt Mainz von 26 91,50, 4 v. H. Rumänen 6, 4 v. H. Schweizer Bundesbahn 191,50, 3,5 do. 181, Commerzbank 90,25, Frankfurter Hyp.- Bank 96, Harpener 108,75, Mannesmann 86,65, Rheinstahl 112,25, Stahlverein 83,40, AKU. 60,75, Bekula 139, Berger 117,50, Scheideanstalt 230,50
Schweinemarkt in Gießen.
* Gießen, 26. Juni. Auftrieb auf dem heutigen Schweinemarkt: 64 Ferkel, 7 Läufer. Es wurden bezahlt: Ferkel, bis sechs Wochen alt, 20 bis 24 RM., sechs bis acht Wochen alt 24 bis 28 RM., acht bis dreizehn Wochen alt 28 bis 34 RM., Läufer 52 bis 55 RM. — Tendenz: ruhig, wenig Käufer anwesend.
frankfurter Getreidebörse.
Frankfurt a. M., 26. Juni. Der Getreidegroßmarkt nahm einen sehr ruhigen Verlauf. Brot* getreibe aus dem Rhein-Main-Gebiet war nur in kleinen Mengen angeboten und wurde relativ leicht aufgenommen, solches aus anderen Gegenden fand wenig Interesse. Futtergetreide fehlte, auch ölhaltige Artikel und Kleie wurden nur knapp offeriert und blieben gefragt. Das Mehlgeschäft beschränkt sich auf einige Bedarfskäufe in Weizenbrotmehl. Von Futtermitteln ging der Preis für Treber weiter, und zwar auf 17,00 zurück. Es notierten (Getreide je Tonne, alles übrige je 100 kg) in RM.: Weizen W9 210, W13 214, W16 218, Roggen R9 170, R 13 174., R 15 178 (Großhandelspreise der Mühlen des genannten Preisgebiets. Futtergerste G 9 172, G 11 175, G 12 177, Hafer H 13 170, H 14 172 (Großhandelspreise ab Station). Bei Wasservex- ladung über 100 Tonnen RM. 3,00 mehr. Weizenmehl W13 27,70, W16 28,15, Roggenmehl Type 997 R 13 23,80, Type 815 R 13 24,30, Type 997 R15 24,20, Type 815 R15 24,70 plus 0,50 RM. Fracht-Ausgleich. Weizennachmehl 17,25, Weizen- futtermehl 13,50. Weizenkleie W 13 10,92, W 16 11,13, Roggenkleie R 13 10,20, R 15 10,44 (Mühlenfestpreise ab Mühlenstation. Soyaschrot mit Monopolzuschlag 13,00, Palmkuchen m. M. 13,30, Erdnutzkuchen m. M. 14,50 (Fabrikpreise ab süddeutscher Fabrikstation). Treber 17,00, Trockenschnitzel 9,70 bis 10,20, Heu —, Weizen- und Roggenstroh, draht- gepreßt 5,20 bis 5,30, gebündelt 5,10.
Friedberger Ferkelmarkt.
Lpd. Friedberg, 26. Juni. Auf dem am Dienstag in Friedberg stattgefundenen Ferkelmarkt wurden folgende Preise erzielt: sechs Wochen alte Tiere 15 bis 20 Mark, sechs bis acht Wochen alte 20 bis 25 Mark und acht bis zwölf Wochen alte 25 bis 35 Mark. Aufgetrieben wurden insgesamt 234 Jungtiere. Der Markt wurde ausverkauft.
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 27. Juni. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage. Vorauftrieb: 28 Rinder (24 Kühe, 4 Färsen), 761 Kälber, 39 Schafe, 313 Schweine. Es kosteten: Kälber 30 bis 60 Mark, Hämmel 37 bis 40 Mark, Schweine 44 bis 51 Mark. Marktverlauf bei allen Viehgattungen ruhig.
Die Weinblüle im Rheingau.
In allen Weinlagen des Rheingaukreises hat jetzt die W e i n b l ü t e eingesetzt. Ueberall streicht der angenehme Duft durch die Dörfer und Flecken des Weingaugebiets. Bei der jetzt herrschenden Sonnenglut wickelt sich die Blüteperiode schnell ab, so daß in vier bis fünf Tagen die Blütezeit vorüber ist und die größten Sorgen des Winzers behoben find. In den Rüdesheimer Berglagen sind die Traubenbehänge reichlich, sodaß, wenn die Weinblüte vorüber ist, die Hoffnungen auf ein gutes Weinjahr wieder vorhanden sind. Von früh bis spät arbeiten jetzt die Winzer in den steilen Bergen mit den Spritzen auf dem Rücken an der Bekämpfung der Rebkrankheiten, besonders der Peronospora. Diese in unermüdlichem Fleiß durchgeführten Arbeiten haben das Auftreten von Krankheiten bis jetzt verhindern können.
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt besch lossenen Dividende an. — Reichsbankdiskont 4 o. H., Lombardzinsftiß 5 v. H.
Frankfurt a.M.
Serini
Schluß« kurs
Echlußk. Abend« börsc
Schluß« kurs
Echlußk. Mittag« börse
'Datum
25.6
26.6.
25-6.
26.6.
6% Deutsche Retchsanleihe v. 1927
100,13
100,13
100,13
100,13
4% Deutsche Reichsanl. von 1934
97,45
97,5
97,75
97,9
5%% Doung-Anleihe von 1930 ..
103,75
103,4
103,13
—
Deutsche Anl.-Ablös.-Schuld mtt
Auslos.-Rechten .............
112,9
112,9
113
113
4l/•% Deutsche ReichSpostschatzan-
Weisungen von 1934, l.......
100,13
100,15
100,3
100,3
6% efjem.8% Hess. Bolksstaat 1929
(rückzahlb. 102%)............
98
97,75
98
97,5
4%% ehern. Hessische Landesbank
Darmstadt Gold R. 12........
96,25
96,25
—
6Yi% ehern. Hess. Landes-Hypo-
thekenbank Darmstadt filaüt ...
100,5
100,5
——
4%% ehern. 8% Darmst. Komm.
LandeSb.Goldschuldverlckr. R.6
92,13
92,13
—
—
Oberhessen Provinz-Anleihe mit
AuSlos.-Rechlen .............
127
127
—
——
Deutsche Komm. Sammelabl. Qln-
leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten
116
116,13
116,25
116,3
4yt°/i ehem.8% Franks. Hyp.-Bank Goldpse. 15 unkündbar bis 1935
96
96
— -
bVi% ehern. 4yt% Franks. Hyp.- Bank-Liqu.-Psandbriese.......
100,75
100,25
_
_
6y,% ehern. 4y2% Rheinische
Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse.....
101
101
101,13
101,13
V/x% ehern. 8% Pr. Landespfand.
briefanstalt, Pfandbriefe R. 19
4y/,o ehern. 7% Pr. LandeSpfand- briefanst., Gold Komm. Obl.VI
96,75
96,75
96,75
96,75
—
—
—
Eteuergutsch.Berrechnungsk. 85-89
106,7
106,7
106,7
106,7
4% Oosterreichische Goldrente....
32
—
31
_
4,20% Oesterreichische Silberrente
—
—
1,75
1,7
4% Ungarische Goldrente.......
12,25
11,9
12,2
11,9
4% Ungarische Staatsrente v. 1910
11,75
11,65
11,9
11,65
4%% deSgl. von 1913..........
12
11,7
12
11,4
5% abgeft. Goldmexikaner von 99
13,25
—
13,4
12,9
4% Türkische Bagdadbahn-Anleche
Serie ......................
—4
Frankfurt d. M
Berlin
Schlußkurs
Echlußk. Abendbörse
Schluß« kurs
Schluß!. Mittagbörse
Datum
25.6.
26.6.
25.6.
26-6.
4°Z» vesal. Serie II .............
_
- -
12,5
—
5% Rnrnän. veretnh. Rente v. 1903
8,13
8,2
7,9
8,25
4y2%Rumän.vereinh.Rentev.l91L
10
——
10,2
10,1
4% Rumänische vercinh. Rente
6,2
6
6,25
6,13
2 %% Anatolier.............
39,25
39
39,25
39,75
Hamburg-Amertka-Paket .....
0
34
33
33,9
33,25
Hamburg-Sübam. Dampfschiff.
0
—•
—
26,4
26,75
Norddeutscher Lioyd .........
0
37,65
36,4
36,75
36,25
A.G. für Verkehrswesen Akt. ..
0
89
89
89
88,75
Berliner Handelsgesellschaft ...
5
117
117
117
117
Commerz, und Privat-Bank ...
O
90,5
90,25
90,5
90,25
Deutsche Bank und Disconto-
Gesellschaft................
O
92
91,5
92
91,5
Dresdner Bank..............
0
92
91,5
92
91,5
Reichsbank ................
12
182,75
183,25
182,9
182,65
A.E.G......................
O
45,9
45,65
45,5
45,9
Bekula....................
IO
138,5
139
138,75
139,13
Elektr. Lieferungsgesellschaft...
6
115,5
114,75
115
114,65
Licht und Kraft ........... 6y,
129,5
129,5
129,5
129,5
Felten L Guilleaume.........
0
101,5
101,25
101,75
101,5
Gesellsch.f.Elektr.Unternehmung
5
127
127
126,9
127,5
Rheinische Elektrizität ........
5
—
131
131
131
Rhein. Wests. Elektr..........
6
126,75
128
126,75
128
Schuckert & Co...............
4
118,75
119
119
119,5
Siemens & Halske............
7
175
175
175,5
175
Lahmeyer & Co..............
7
128,5
128,5
129,75
Buderus ...................
0
104,75
103,25
104
103,13
Deutsche Erdöl ..............
4
113
113
112,65
113,5
Gelsenkirchener.............
0
Harpener...................
0
—
108,75
110
109,25
Hoesch Eisen—Köln-Neuessen ..
0
—
—
105,13
106,25
Ilse Bergbau ...............
ü
157
157
158,5
—
Ilse Bergbau Genüsse........
6
128,25
127
128
127
Kiöcknerwerke .............1
y,
I 98
98,75
98,5
99
Mannesmann-Rührr» —.••••
0
1 66*25
86,65
86,25
86,75
Frankfurt a. M.
Serlln
Schlußkurs
Schlußk. Abendbörse
Schluß« kurs
Schlußk. Mittag« börse
Datum
25-6-
26-6
25 6-
26-6-
Mansfelder Bergbau ..
.. 8
115,75
116,5
115,5
Kokswerke...........
.. 5
—
115,25
116,9
Phönix Bergbau......
Rheinische Braunkohlen
.. O
—
——
—
• •••
. 12
233,25
233
234
233
Rheinstahl...........
sy7
112,25
112,25
112
112,25
Bereinigte Stahlwerke.
.. 0
83,25
83,4
83,4
83,25
Otavi Minen ........
.. 0
18
17
17,5
17,5
Kaliwerke Aschersleben.
.. 6
122
122,25
122
122
Kaliwerke Westeregeln.
.. 6
120
120
120
■—
Kaliwerke Salzdetfurth
.....
?y.
177
176
176,5
175,5
g. G. Yarben.Jnbustri«
.. 7
149,25
149,4
149,9
149,4
Scheideanstalt........
.. 9
230,5
230,5
——
——
Goldschmidt .........
.. O
102,5
103
102,5
102,13
Rütgerswerke........
.. 4
118
116,75
117,5
117,4
Metällgesellschaft......
.. 4
105,25
105,5
105
106
Philipp Holz mann .... Zementwerk Heidelberg Cemeutwerk Karlstadt..
.......0
92,5
92
93
93
• ••••
.. 6
.. 4
117,25
135
117-5
135
Schultheis Patzenhofer
.. 4
_
—
112,25
112,5
Aku (Allgemeine Kunstseide)
.. O
61,25
60,75
61,25
61
Bemberg............
.. O
119
119
119,5
119
Zellstoff Waldhof.....
.. 0
118
118
117,25
117,5
Zellstoff Aschaffenburg
.. 0
85
84
83,75
84
Dessauer GaS ........
.. 7
—
—>
138,75
138,25
Daimler Motoren .....
.. 0
92,75
92,5
92,5
92,65
Deutsche Linoleum....
.. e
160,9
160,75
160,25
160,5
Orenstein & Koppel ...
.. 0
—
87,5
87
Westdeutsche Kaufhof..
.. 0
36,9
36,75
36,75
36,65
Chade ...............
.. c
296
—
296
293,75
Accu muIatoren-Fabrtk.
. 12
175
177
175
178
Conti-Gummt........
.. 8
153
155,5
153
156
Gritzner.............
.. O
40,13
40,5
39
Mainkrastwerke Höchst a.M>.
.. 4
89
89
—
Süddeutscher Zuck« ..
.. •
IH
13Q/25
m
löl
Banknoten.
Devisenmarkt Berlin — Frankfurt a. 211.
25-Iuni
26. Juni
Arniliche Notierung
Amtliche Notierung
Geld |
Brief
Geld
Äries
Buenos Aires
0,658
0,662
0,658
0,662
Brüssel ....
41,885
42,965
41,885
42,965
Rio de Jan.
0,139
0,141
0,139
0,141
Sofia.....
3,047
3,053
3,047
3,053
Kopenhagen
54,60
54,70
54,60
54,70
Danzig....
46,855
46,955
46,875
46,975
London....
12,225
12,255
12,225
12,255
HelsingforS.
5,39
5,40
5,39
5,40
Paris .....
16,39
16,43
16,395
16,435
Holland ...
168,64
168,98
168,72
169,06
Italien....
20,42
20,46
20,42
20,46
Japan .....
0,727
0,729
0,719
0,721
Jugoslawien
5,649
5,661
5,649
5,661
Oslo.....
61,45
61,57
61,45
61,57
Wien......
48,95
49,05
48,95
49,05
Lissabon...
11,095
11,115
11,095
11,115
Stockholm..
63,05
63,17
63,05
63,17
Schweiz ...
81,04
81,20
81,04
81,20
Spanien...
33,97
34,03
33,99
34,06
Prag......
10,38
10,36
10 3Z
Budapest ..
_
Neupork...
2,471
2,475
2,474
2,478
Lerlm,26 Funi
Geld
3 rief
2,426
2,446
41,72
54,39
12,19
16,335
41,88
54,61
12,23
16,395
168,30
19,86
61,24
168,98
19,94
Norwegische Noten ..............
61,48
Deutsch Oesterreich, i 1OO Schilling
——
Rumänisch? Noten .........._____
_
Schwedische Noten ...............
62,83
80,81
33,52
63:09
81,13
Schweizer 92oten.................
Spanische bloten •••••••••••••••.«
33,66
Ungarische itotax ••••••••••••••••


