Ausgabe 
27.6.1935
 
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Bemessung des Werts der kurzlebigen Wirtschafts­güter zugrunde zu legen.

Nach einem Erlaß vom 20. Dezember 1934 ist die Bewertungsfreiheit bei kurzlebigen Wirtschafts­gütern, die bereits in der Bilanz für 1933 oder 1932/33 vorhanden waren (Altanlagen), abhängig von der Uebertragung der Altanlagen auf ein Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter". Der Erlaß geht davon aus, daß diesesKonto kurzlebiger Wirtschaftsgüter" bereits für den Buchabschluß 1934 oder 1933/34 einzurichten war. Sind jedoch die Bi- lanzarbeiten schon vor Bekanntgabe des Erlasses vom 20. Dezember 1934 abgeschlossen gewesen, so weist die Buchführung regelmäßig ein Konto kurz­lebiger Wirtschaftsgüter nicht auf. Auch die nach­trägliche Einrichtung des Kontos für den Bilanz­abschluß 1934 oder 1933/34 begegnet vielfach tech­nischen Schwierigkeiten, besonders bei Aktiengesell­schaften wegen der Formvorschriften für die Bi- lanzaufftellung. Um eine Benachteiligung der Un­ternehmen, die das Konto nicht mehr rechtzeitig einrichten konnten, zu vermeiden, wurde zugelassen, daß die Bewertungsfreiheit für 1934 (1933/34) in Anspruch genommen roetben kann, wenn für die Altanlagen und für die Zugänge des Wirtschafts­jahres 1934 (1933/34) das Konto noch im Laufe des Kalenderjahres 1935 eingerichtet wird. Eine später als im Kalenderjahr 1935 erfolgende Uebertragung von Altanlagen und Zugängen auf das Sonderkonto ist als Voraussetzung für die An­wendung der Vorschrift über die Bewertungsfrei­beit kurzlebiger Wirtschaftsgüter nicht anzuer­kennen.

Für Neuzugänge ist vorgeschrieben, daß das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter" laufend mit allen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung kurzlebiger Wirtschaftsgüter des Anlage­vermögens zu belasten ist. Der Begrifflaufend" in diesem Sinn soll auch gegeben sein, wenn di.e Belastung des Kontos am Ende des Mrtschafts- jahres erfolgt. In dem Fall muß jedoch in der Buchführung ersichtlich gemacht werden, um welche Gegenstände es sich im einzelnen handelt, damit eine Nachprüfung ohne Schwierigkeiten mög­lich ist. Ist die Belastung des Kontos in dem Wirt­schaftsjahr, in dem die Wirtschaftsgüter angeschafft worden sind, versäumt worden, so kann sie in spä­teren Wirtschaftsjahren nicht nachgeholt wer­den. Für diese Wirtschaftsgüter kann demgemäß in den kommenden Wirtschaftsjahren von der Bewer- tungsfrsihttt nicht mehr Gebrauch gemacht werden.

Die in den Steuerbilanzen vorkommenden F e st- werte (Standardwerte) können sowohl kurzlebige, als auch langlebige Wirtschaftsgüter um­assen. Ist das der Fall und werden erhöhte Ab- etzungen für kurzlebige Wirtschaftsgüter in An- pruch genommen, so müssen die Festwerte nach kurzlebigen und langlebigen Wirtschaftsgütern auf« gegliedert werden. Der die langlebigen Wirt­schaftsgüter umfassende Teil des alten Festwert­kontos ist in der bisherigen Weise weiterzubehan­deln, d. h. er kann, solange sich die betrieblichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern, unverändert bestehen bleiben. Absetzungen für Abnutzung sind bei diesem Teil des Festwertkontos, der nur lang­lebige Wirtschaftsgüter umfaßt, nicht zulässig. Andererseits unterbleibt jede besondere Aktivierung von Neuanschaffungen, da die Werte der Neuan­schaffungen in dem Festwert enthalten sind. Der Betrag, der bei der Zerlegung des alten Festwert­kontos auf kurzlebige Wirtschaftsgüter ent­fällt, ist auf dasKonto kurzlebiger Wirtschafts­güter" zu übertragen, wo er nach den für die kurzlebigen Wirtschaftsgüter geltenden Vorschriften zu behandeln ist.

Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt auch für den Teil des alten Festwertkontos, der auf das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter übernommen wird. Hiernach können für den die kurzlebigen Wirtschaftsgüter umfassenden Teil des alten Festwertkontos, der nun auf das Konto kurz­lebiger Wirtschaftsgüter übertragen ist, grundsätz­lich Absetzungen für Abnutzung nur in der Höhe gemacht werden, in der sie auch in der Hand eis» bilanz vorgenommen werden. Bleibt nach völliger Abschreibung in der Handelsbilanz in der ©teuer* bilanz ein Restbetrag übrig, so bemessen sich für den Restbetrag die Absetzungen nach der Rest- nutzunasdauer.

Oft haben die Unternehmer die hier in Betracht kommenden kurzlebigen Wirtschaftsgüter sofort über U n k o st e n gebucht, so daß sie in der Handels­bilanz überhaupt nicht oder nur mit 1 Reichsmark erscheinen. Trifft das zu und kommen Festwerte (Standardwerte) nur in der Steuer bilanz vor, so ist für die Bemessung der Absetzungen für Ab­nutzung gleichfallsdie Restnutzungsdauer" maß­gebend. In derartigen Fällen kann in der kauf­männischen Buchführung der Festwert nicht auf das Konto kurzlebiger Wirtschaftsgüter übernom­men werden. Es ist jedoch für steuerliche Zwecke eine kontenmäßige Aufstellung anzufertigen, in der die Entwicklung dieses Bilanzpostens und die Höhe der jeweils in Anspruch genommenen Absetzungen für Abnutzung darzustellen sind.

Zur Vermeidung langwieriger Ermittlungen und Berechnung über die Restnutzungsdauer der ver­schiedenen auf dem Festwertkonto berücksichtigten Gruppen von kurzlebigen Wirtschaftsgütern kann für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung bei kurzlebigen Wirtschaftsaütern ohne nähere Nach­prüfung eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von vier Jahren zugrunde gelegt werden.

Die Annahme einer fünfjährigen Nutzungsdauer

Wirt

Oie Zndustrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft:

921: Wieder Verrechnungsverkehr mit Brasilien.

922: Verlängerung der Vereinbarung über den deutsch-französischen Warenverkehr und des deutsch-französischen Verrechnungsabkommens bis zum 15. 7.1935.

923: Jnkassoberechtigung bulgarischer Vertreter für deutsche Lieferanten.

924: Transfer-Regelung für die Zeit vom 1. 7. 1935 bis 30. 6.1936.

925: Zum französischen Ursprungsbezeichnungs- zwang für elektrische Apparate.

50000 Opelwagen im ersten Halbjahr 1935.

Fwd. Rüsselsheim 26. Juni. Nach eintt Werksmitteilung hat am 25. d. M. der 50 000. Opel­wagen der diesjährigen Produktion das Rüssels­heimer Werk verlassen. Gegenüber der gleichen Vor­jahrszeit liegt eine Absatzsteigerung von damals 33 472 auf den jetzt genannten Stand vor. Im letzten Jahre wurde die 50 000-Grenze erst am 18. August und 1933 überhaupt nicht erreicht. Der Absatz der 50 000 Wagen verteilt sich in beiden Jahren mit etwa sieben Achtel auf Personen- und mit ein Achtel auf Liefer- und Lastwagen. Das Rüsselsheimer Werk sei auf Monate hinaus bis zur vollen Ausnutzung feiner Kapazität beschäftigt, die Produktion des Olympia beträgt etwa 100 Wagen pro Tag und fei jetzt in vollem Gange. Die gesamte Tagesproduktion der Opelwerke wird mit zirka 400 Wagen angegeben, die 18 000 Mann starke Gefolgschaft arbeite in vielen Abteilungen in drei Schichten.

Exportsteigerung bei den Leih-Werken in Wetzlar.

Wetzlar, 26. Juni. Die Leitz-Werke in Wetzlar haben, wie der Fwd. erfährt, eine günstige Umsatz­entwicklung aufzuweisen. Das Jnlandgeschäft ver­zeichnet eine Vergrößerung, doch seien die preis­lichen Erfolge nicht mit der Umsatzsteigerung gleich günstig. Vor allem liegt eine erfreuliche Stei­gerung des Auslandgeschäftes vor. In den ersten fünf Monaten 1935 konnte der Export um 20 d. H., im Monat Mai für sich betrachtet, um 45 v. H. gegenüber der gleichen Vorjahreszeit ver­bessert werden. Im Zuge der Umsatzsteigerung wurde auch die Gefolgschaft auf nunmehr 2300 Mann erhöht.

Regelung der Ablieferung von Getreide.

Vorbereitung der neuen Getreidemarktordnung.

Auf Anweisung der Hauptoereinigung der deut­schen Getreidewirtschaft haben die Getreidewirt­schaftsverbände Bestimmungen über die Ablieferung von Getreide in dem neuen Wirtschaftsjahr 1935/36 erlassen, die am 15. Juli 1935 in Kraft treten. Diese Bestimmungen dienen der Vorbereitung für die neue Getreidemarktordnung, die zwar im wesentlichen in Form der Verordnung vom 14. Juli v. I. erhalten bleibt, jedoch sinngemäße Abänderungen- und Anpassungen an die neue Ver­sorgungslage unter Auswertung der bisherigen Er­fahrungen enthält. Die Erzeuger von inländischem Roggen und inländischem Weizen sind berechtigt und verpflichtet, für Zwecke der menschlichen Ernährung oder für technische Zwecke den selbsterzeugten Roggen und Weizen sowie das Menggetreide, das aus ge­mischter Saat gewonnen ist und mehr als 50 v. H. Bestandteile Roggen bzw. Weizen enthält, in der Menge abzuliefern, für die ihnen von dem zu­ständigen Getreidewirtschaftsverband Kontingents­marken zugestellt werden. Die Ablieferung kann von dem Getreidewirtschaftsverband mit Zustim­mung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide­wirtschaft an eine bestimmte Frist gebunden werden.

Jeder Erzeuger von inländischem Roggen, in­ländischem Welzen, inländischer Gerste, inländi­schem Hafer und Menggetreide ist verpflichtet, sich die Ablieferung des Kontingentsgetreides sowie den Verkauf oder die Veräußerung von Getreide zu Futterzwecken und zu anderen Zwecken vom Emp­fänger bescheinigen zu lassen. Der Empfänger des Getreides hat hierzu die Ablieferungsbescheinigun­gen zu verwenden, die von dem für den Erzeuger

bei den in der Liste aufgeführten rtschaftsgütern gibt dem Steuerpflichtig.n ein Recht, diese Anlagen in einem kürzeren Zeitraum oder sosort abzu­setzen. Er ist aber nicht verpflichtet, dies unter allen Umständen zu tun. Er kann also, wenn der Gegenstand in seinem Betrieb eine längere als fünfjährige Nutzungsdauer hat, eine längere Nutzungsdauer geltend machen und demgemäß eine geringere Absetzung als 20 o. H. vornehmen.

zuständigen Getreidewirtschaftsverband zu beziehen find. Die bisher bezogenen Ablieferungsbescheini­gungen für Roggen und Weizen gelten noch bis zum 15. Juli 1935. Der Identitätsnachweis für Kontingentsgetreide ist nicht erforderlich. Die zweite Hand kann das erworbene Kontingentsgetreide gegen die gleiche Menge von Getreide aus Kon­tingents- oder aus freien Käufen austauschen. Eben­so können Erzeuger untereinander je nach Bedarf und Notwendigkeit Kontingentsmarken tauschen, wobei allerdings weder ein Auf- noch ein Abgeld gestattet ist.

Ein Erzeuger darf über inländischen Roggen und inländischen Weizen nach Erfüllung oder genügen­der Sicherstellung der Ablieferung feiner Kontin­gentsmenge frei verfügen. Der für Zwecke der menschlichen Ernährung oder für technische Zwecke gelieferte Kontingentsroggen und Kontingentsweizen darf nur für diese Zwecke in Verbindung mit den zugehörigen Kontingentsmarken weiter verkauft oder weiterveräußert werden.

Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1935 in Kraft. Sie gilt für alle zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Lieferung noch nicht erfüllten Verträge. Für die vor dem 16. Juli 1935 erfolgte Lieferung von Gerste der neuen Ernte treten die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bescheinigung der Ab­lieferung mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Rhein-Mainische Mittagsbörse.

Tendenz: behauptet.

Frankfurt a. M., 26. Juni. Die Börse blieb gegenüber der starken Geschäftsunlust gut behaup­tet. Der bevorstehende Halbjahres-Ultimo veranlaßte allgemein zur Zurückhaltung, so daß Aufträge der Kundschaft kaum Vorlagen. Die ergebnislosen deutsch- französischen Handelsverhandlungen machten keinen stärkeren Eindruck, auf die Unternehmungslust wirkten sie allerdings lähmend. Bei schleppendem Geschäft ka­men am Aktienmarkt zunächstt nur wenig Kurse zur Erstnotiz, die zwar kein einheitliches Bild boten, aber nur minimale Veränderungen brachten. Am Montanmarkt bereitete die beabsichtigte Umtausch- Transaktion der Harpener Bergbau AG. eine sicht­bare Enttäuschung; man hatte nach den Ankündi­gungen in der gestrigen Generalversammlung mit einem anderen Ausgleich für den nochmaligen Dioi- dendenausfall gerechnet. Die Harpener-Aktie, die gestern abend zu 113 stark gesucht war, eröffnete mit 110 noch 0,50 v. H. unter gestern mittag. Die übrigen Montanpapiere konnten sich voll behaup­ten. Von chemischen Werten setzten IG. Farben und Deutsche Erdöl je 0,50 v. H. niedriger ein, Farben vermochten sich nach dem 1. Kurs wieder zu erholen. Am Elektromarkt bröckelten AEG. 0,40 d. H. ab, Schuckert und Gesfürel lagen gut gehalten. Voll behauptet eröffneten außerdem Reichsbank, Deutsche Linoleum, Holzmann, Cement Heidelberg und Deutscher Eisenhandel. Etwas leichter lagen Zellstoffwerte, Kunstseideaktien und Schiffahrtspa­piere, insbesondere Nordd. Lloyd mit 36,40 (37.65). Aus die günstigen Ausführungen in der General- Versammlung waren Feinmechanik Setter gefragt bei ca. 77,50 bis 78 (76,13), ferner lagen Gebr. Junghans 0,50 v. H. freundlicher. Löwenbräu Mün­chen notierten mit 205 um 2 v. H. niedriger.

Am Rentenmarkt herrschte bei behaupteten Kursen Geschäftsstille. Etwas fester lagen Reichs­bahn-Vorzugsaktien mit 121,75 (121,65). Von frem­den Werten gaben 4prozentige Rumänen auf 6,10 (6,20) nach.

Bei anhaltenden sehr kleinen Umsätzen war die Haltung im Verlaufe durchaus widerstandsfähig. Montanwerte waren überwiegend um 0,50 bis 0,75 v. H. höher, außer Harpener, die bis auf 108,50 zurückgingen. Fest lagen Reichsbank mit 183,75 nach 182,90 bei etwas lebhafterem Geschäft. Leicht erhöht waren außerdem AEG., Accumulatoren 176 (175). Feinmechanik Setter kamen mit 78 zur Notiz.

Am Rentenmarkt blieb es sehr still, die Kurse lagen unverändert. Schwächer lagen Jndustrie- Obligationen bei Rückgängen um 0,25 bis 0,50 v. H. Auch Stadtanleihen wurden an­geboten und verloren in den meisten Fällen 0,25 bis 0,50 d. H., teilweise bis 0,75 v. H. Dagegen zeigte sich für Goldpfandbriefe weitere kleine Kund­schaftsnachfrage, die aber kursmäßig nicht zum Aus­druck kam. Liquidationspfandbriefe und Sommunal* Obligationen konnten sich behaupten. Auslandsren­ten lagen geschäftslos, wobei Ungarn bis 0,40 v. H. nachgaben, während Sprozentige Rumänen auf 8,20 (8,13) anzogen.

Abendbörfe widerstandsfähig.

Auch an der Abendbörse herrschte starke Geschäfts- losigieit, doch blieb die Tendenz widerstandsfähig, und soweit Veränderungen im Vergleich zum Ber­liner Schluß eintrgten, hielten sie sich in engsten Grenzen. Höher lagen Deutscher Eisenhandel mit 95,25 (Berlin 94), Farbenindustrie blieben zu 149,40 unverändert. Leicht abgeschwächt waren Aku mit 60,75 (61,25), ebenso von Schiffahrtspapieren Hapag mit 33 (33,50). Am Einheitsmarkt zeigte sich Sn-- teresse für einige Werte der Getränkeindustrie. Brauerei Kalter 55,75 (53), Rückforth Stettin 81 (80).

Auch der Rentenmarkt hatte nur sehr geringes Geschäft, es erhielt sich aber eher Kaufneigung. Ge­fragt waren vor allem Reichsbahnvorzugsaktien mit 122 (121,90), außerdem K.ommunal-Umfchuldung und Zinsvergütungsfcheine. Ferner wurden zertifizierte Gulden-Obligationen 0,50 bis 1 v. H. höher bewertet. Die Altbesitzanleihe vermochte sich mit 112,90 (113) nicht voll zu behaupten. Von Auslandwerten lagen Schweizer Bundesbahnen auf der ermäßigten Mit­tagsbasis gehalten, für Serben nannte man etwas festere Kurse; 1909er Serben 10,50 (10). U. a. no­tierten: Altbesitz 112,90, Reichsbahnvorzugsaktien 122, 4,5 v. H. Stadt Mainz von 26 91,50, 4 v. H. Rumänen 6, 4 v. H. Schweizer Bundesbahn 191,50, 3,5 do. 181, Commerzbank 90,25, Frankfurter Hyp.- Bank 96, Harpener 108,75, Mannesmann 86,65, Rheinstahl 112,25, Stahlverein 83,40, AKU. 60,75, Bekula 139, Berger 117,50, Scheideanstalt 230,50

Schweinemarkt in Gießen.

* Gießen, 26. Juni. Auftrieb auf dem heutigen Schweinemarkt: 64 Ferkel, 7 Läufer. Es wurden be­zahlt: Ferkel, bis sechs Wochen alt, 20 bis 24 RM., sechs bis acht Wochen alt 24 bis 28 RM., acht bis dreizehn Wochen alt 28 bis 34 RM., Läufer 52 bis 55 RM. Tendenz: ruhig, wenig Käufer anwesend.

frankfurter Getreidebörse.

Frankfurt a. M., 26. Juni. Der Getreide­großmarkt nahm einen sehr ruhigen Verlauf. Brot* getreibe aus dem Rhein-Main-Gebiet war nur in kleinen Mengen angeboten und wurde relativ leicht aufgenommen, solches aus anderen Gegenden fand wenig Interesse. Futtergetreide fehlte, auch ölhaltige Artikel und Kleie wurden nur knapp offeriert und blieben gefragt. Das Mehlgeschäft beschränkt sich auf einige Bedarfskäufe in Weizenbrotmehl. Von Futtermitteln ging der Preis für Treber weiter, und zwar auf 17,00 zurück. Es notierten (Getreide je Tonne, alles übrige je 100 kg) in RM.: Weizen W9 210, W13 214, W16 218, Roggen R9 170, R 13 174., R 15 178 (Großhandelspreise der Mühlen des genannten Preisgebiets. Futtergerste G 9 172, G 11 175, G 12 177, Hafer H 13 170, H 14 172 (Großhandelspreise ab Station). Bei Wasservex- ladung über 100 Tonnen RM. 3,00 mehr. Weizen­mehl W13 27,70, W16 28,15, Roggenmehl Type 997 R 13 23,80, Type 815 R 13 24,30, Type 997 R15 24,20, Type 815 R15 24,70 plus 0,50 RM. Fracht-Ausgleich. Weizennachmehl 17,25, Weizen- futtermehl 13,50. Weizenkleie W 13 10,92, W 16 11,13, Roggenkleie R 13 10,20, R 15 10,44 (Mühlen­festpreise ab Mühlenstation. Soyaschrot mit Mono­polzuschlag 13,00, Palmkuchen m. M. 13,30, Erdnutz­kuchen m. M. 14,50 (Fabrikpreise ab süddeutscher Fabrikstation). Treber 17,00, Trockenschnitzel 9,70 bis 10,20, Heu, Weizen- und Roggenstroh, draht- gepreßt 5,20 bis 5,30, gebündelt 5,10.

Friedberger Ferkelmarkt.

Lpd. Friedberg, 26. Juni. Auf dem am Dienstag in Friedberg stattgefundenen Ferkelmarkt wurden folgende Preise erzielt: sechs Wochen alte Tiere 15 bis 20 Mark, sechs bis acht Wochen alte 20 bis 25 Mark und acht bis zwölf Wochen alte 25 bis 35 Mark. Aufgetrieben wurden insgesamt 234 Jungtiere. Der Markt wurde ausverkauft.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 27. Juni. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage. Vorauftrieb: 28 Rinder (24 Kühe, 4 Färsen), 761 Kälber, 39 Schafe, 313 Schweine. Es kosteten: Kälber 30 bis 60 Mark, Hämmel 37 bis 40 Mark, Schweine 44 bis 51 Mark. Marktverlauf bei allen Viehgattungen ruhig.

Die Weinblüle im Rheingau.

In allen Weinlagen des Rheingaukreises hat jetzt die W e i n b l ü t e eingesetzt. Ueberall streicht der angenehme Duft durch die Dörfer und Flecken des Weingaugebiets. Bei der jetzt herrschenden Sonnenglut wickelt sich die Blüteperiode schnell ab, so daß in vier bis fünf Tagen die Blütezeit vor­über ist und die größten Sorgen des Winzers be­hoben find. In den Rüdesheimer Berglagen sind die Traubenbehänge reichlich, sodaß, wenn die Weinblüte vorüber ist, die Hoffnungen auf ein gutes Weinjahr wieder vorhanden sind. Von früh bis spät arbeiten jetzt die Winzer in den steilen Bergen mit den Spritzen auf dem Rücken an der Bekämpfung der Rebkrankheiten, besonders der Peronospora. Diese in unermüdlichem Fleiß durchgeführten Arbeiten haben das Auftreten von Krankheiten bis jetzt verhindern können.

Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.

Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt besch lossenen Dividende an. Reichsbankdiskont 4 o. H., Lombardzinsftiß 5 v. H.

Frankfurt a.M.

Serini

Schluß« kurs

Echlußk. Abend« börsc

Schluß« kurs

Echlußk. Mittag« börse

'Datum

25.6

26.6.

25-6.

26.6.

6% Deutsche Retchsanleihe v. 1927

100,13

100,13

100,13

100,13

4% Deutsche Reichsanl. von 1934

97,45

97,5

97,75

97,9

5%% Doung-Anleihe von 1930 ..

103,75

103,4

103,13

Deutsche Anl.-Ablös.-Schuld mtt

Auslos.-Rechten .............

112,9

112,9

113

113

4l/% Deutsche ReichSpostschatzan-

Weisungen von 1934, l.......

100,13

100,15

100,3

100,3

6% efjem.8% Hess. Bolksstaat 1929

(rückzahlb. 102%)............

98

97,75

98

97,5

4%% ehern. Hessische Landesbank

Darmstadt Gold R. 12........

96,25

96,25

6Yi% ehern. Hess. Landes-Hypo-

thekenbank Darmstadt filaüt ...

100,5

100,5

4%% ehern. 8% Darmst. Komm.

LandeSb.Goldschuldverlckr. R.6

92,13

92,13

Oberhessen Provinz-Anleihe mit

AuSlos.-Rechlen .............

127

127

Deutsche Komm. Sammelabl. Qln-

leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten

116

116,13

116,25

116,3

4yt°/i ehem.8% Franks. Hyp.-Bank Goldpse. 15 unkündbar bis 1935

96

96

-

bVi% ehern. 4yt% Franks. Hyp.- Bank-Liqu.-Psandbriese.......

100,75

100,25

_

_

6y,% ehern. 4y2% Rheinische

Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse.....

101

101

101,13

101,13

V/x% ehern. 8% Pr. Landespfand.

briefanstalt, Pfandbriefe R. 19

4y/,o ehern. 7% Pr. LandeSpfand- briefanst., Gold Komm. Obl.VI

96,75

96,75

96,75

96,75

Eteuergutsch.Berrechnungsk. 85-89

106,7

106,7

106,7

106,7

4% Oosterreichische Goldrente....

32

31

_

4,20% Oesterreichische Silberrente

1,75

1,7

4% Ungarische Goldrente.......

12,25

11,9

12,2

11,9

4% Ungarische Staatsrente v. 1910

11,75

11,65

11,9

11,65

4%% deSgl. von 1913..........

12

11,7

12

11,4

5% abgeft. Goldmexikaner von 99

13,25

13,4

12,9

4% Türkische Bagdadbahn-Anleche

Serie ......................

4

Frankfurt d. M

Berlin

Schluß­kurs

Echlußk. Abend­börse

Schluß« kurs

Schluß!. Mittag­börse

Datum

25.6.

26.6.

25.6.

26-6.

4°Z» vesal. Serie II .............

_

- -

12,5

5% Rnrnän. veretnh. Rente v. 1903

8,13

8,2

7,9

8,25

4y2%Rumän.vereinh.Rentev.l91L

10

10,2

10,1

4% Rumänische vercinh. Rente

6,2

6

6,25

6,13

2 %% Anatolier.............

39,25

39

39,25

39,75

Hamburg-Amertka-Paket .....

0

34

33

33,9

33,25

Hamburg-Sübam. Dampfschiff.

0

26,4

26,75

Norddeutscher Lioyd .........

0

37,65

36,4

36,75

36,25

A.G. für Verkehrswesen Akt. ..

0

89

89

89

88,75

Berliner Handelsgesellschaft ...

5

117

117

117

117

Commerz, und Privat-Bank ...

O

90,5

90,25

90,5

90,25

Deutsche Bank und Disconto-

Gesellschaft................

O

92

91,5

92

91,5

Dresdner Bank..............

0

92

91,5

92

91,5

Reichsbank ................

12

182,75

183,25

182,9

182,65

A.E.G......................

O

45,9

45,65

45,5

45,9

Bekula....................

IO

138,5

139

138,75

139,13

Elektr. Lieferungsgesellschaft...

6

115,5

114,75

115

114,65

Licht und Kraft ........... 6y,

129,5

129,5

129,5

129,5

Felten L Guilleaume.........

0

101,5

101,25

101,75

101,5

Gesellsch.f.Elektr.Unternehmung

5

127

127

126,9

127,5

Rheinische Elektrizität ........

5

131

131

131

Rhein. Wests. Elektr..........

6

126,75

128

126,75

128

Schuckert & Co...............

4

118,75

119

119

119,5

Siemens & Halske............

7

175

175

175,5

175

Lahmeyer & Co..............

7

128,5

128,5

129,75

Buderus ...................

0

104,75

103,25

104

103,13

Deutsche Erdöl ..............

4

113

113

112,65

113,5

Gelsenkirchener.............

0

Harpener...................

0

108,75

110

109,25

Hoesch EisenKöln-Neuessen ..

0

105,13

106,25

Ilse Bergbau ...............

ü

157

157

158,5

Ilse Bergbau Genüsse........

6

128,25

127

128

127

Kiöcknerwerke .............1

y,

I 98

98,75

98,5

99

Mannesmann-Rührr».

0

1 66*25

86,65

86,25

86,75

Frankfurt a. M.

Serlln

Schluß­kurs

Schlußk. Abend­börse

Schluß« kurs

Schlußk. Mittag« börse

Datum

25-6-

26-6

25 6-

26-6-

Mansfelder Bergbau ..

.. 8

115,75

116,5

115,5

Kokswerke...........

.. 5

115,25

116,9

Phönix Bergbau......

Rheinische Braunkohlen

.. O

. 12

233,25

233

234

233

Rheinstahl...........

sy7

112,25

112,25

112

112,25

Bereinigte Stahlwerke.

.. 0

83,25

83,4

83,4

83,25

Otavi Minen ........

.. 0

18

17

17,5

17,5

Kaliwerke Aschersleben.

.. 6

122

122,25

122

122

Kaliwerke Westeregeln.

.. 6

120

120

120

Kaliwerke Salzdetfurth

.....

?y.

177

176

176,5

175,5

g. G. Yarben.Jnbustri«

.. 7

149,25

149,4

149,9

149,4

Scheideanstalt........

.. 9

230,5

230,5

Goldschmidt .........

.. O

102,5

103

102,5

102,13

Rütgerswerke........

.. 4

118

116,75

117,5

117,4

Metällgesellschaft......

.. 4

105,25

105,5

105

106

Philipp Holz mann .... Zementwerk Heidelberg Cemeutwerk Karlstadt..

.......0

92,5

92

93

93

.. 6

.. 4

117,25

135

117-5

135

Schultheis Patzenhofer

.. 4

_

112,25

112,5

Aku (Allgemeine Kunstseide)

.. O

61,25

60,75

61,25

61

Bemberg............

.. O

119

119

119,5

119

Zellstoff Waldhof.....

.. 0

118

118

117,25

117,5

Zellstoff Aschaffenburg

.. 0

85

84

83,75

84

Dessauer GaS ........

.. 7

>

138,75

138,25

Daimler Motoren .....

.. 0

92,75

92,5

92,5

92,65

Deutsche Linoleum....

.. e

160,9

160,75

160,25

160,5

Orenstein & Koppel ...

.. 0

87,5

87

Westdeutsche Kaufhof..

.. 0

36,9

36,75

36,75

36,65

Chade ...............

.. c

296

296

293,75

Accu muIatoren-Fabrtk.

. 12

175

177

175

178

Conti-Gummt........

.. 8

153

155,5

153

156

Gritzner.............

.. O

40,13

40,5

39

Mainkrastwerke Höchst a.M>.

.. 4

89

89

Süddeutscher Zuck« ..

..

IH

13Q/25

m

löl

Banknoten.

Devisenmarkt Berlin Frankfurt a. 211.

25-Iuni

26. Juni

Arniliche Notierung

Amtliche Notierung

Geld |

Brief

Geld

Äries

Buenos Aires

0,658

0,662

0,658

0,662

Brüssel ....

41,885

42,965

41,885

42,965

Rio de Jan.

0,139

0,141

0,139

0,141

Sofia.....

3,047

3,053

3,047

3,053

Kopenhagen

54,60

54,70

54,60

54,70

Danzig....

46,855

46,955

46,875

46,975

London....

12,225

12,255

12,225

12,255

HelsingforS.

5,39

5,40

5,39

5,40

Paris .....

16,39

16,43

16,395

16,435

Holland ...

168,64

168,98

168,72

169,06

Italien....

20,42

20,46

20,42

20,46

Japan .....

0,727

0,729

0,719

0,721

Jugoslawien

5,649

5,661

5,649

5,661

Oslo.....

61,45

61,57

61,45

61,57

Wien......

48,95

49,05

48,95

49,05

Lissabon...

11,095

11,115

11,095

11,115

Stockholm..

63,05

63,17

63,05

63,17

Schweiz ...

81,04

81,20

81,04

81,20

Spanien...

33,97

34,03

33,99

34,06

Prag......

10,38

10,36

10 3Z

Budapest ..

_

Neupork...

2,471

2,475

2,474

2,478

Lerlm,26 Funi

Geld

3 rief

2,426

2,446

41,72

54,39

12,19

16,335

41,88

54,61

12,23

16,395

168,30

19,86

61,24

168,98

19,94

Norwegische Noten ..............

61,48

Deutsch Oesterreich, i 1OO Schilling

Rumänisch? Noten .........._____

_

Schwedische Noten ...............

62,83

80,81

33,52

63:09

81,13

Schweizer 92oten.................

Spanische bloten.«

33,66

Ungarische itotax