Ausgabe 
27.5.1935
 
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die letzte Vereidigung von Freiwilligen, die vor Erlaß der neuen Wehrverfassung in das Reichsheer etngetreten sind.

Der Führer und Reichskanzler hat auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Gorina den Gau­leiter Josef Wagner zum Oberpräsidenten in Breslau ernannt.

In Hamburg sprach Reichsminister Dr. Goeb­bels dem Oberregierungsrat im Propagandamini­sterium, G u t t e r e r , zum Taae seiner zehnjäh­rigen Parteimitgliedschaft seine Glück- wünsche aus und überreichte ihm ein Bild mit eigenhändiger Unterschrift. Oberregie­rungsrat Gutterer ist als Organisator der großen Kundgebungen der letzten zwei Jahre besonders her­vorgetreten.

Aus aller Wett.

Lawinenunglück auf der Großglockner- Straße. Bisher vier Tote.

Auf der Südrampe der Großglockner-Hochalpen­straße in der Nähe des Glöckner gingen zwei La­winen nieder. Die erste Lawine verschüttete fünf Arbeiter, von denen bereits zwei tot geborgen wur­den. Nach dem Niedergehen der Lawine hatten sich fünfzehn Arbeiter an das Wegräumen der Schnee­massen gemacht, als plötzlich die zweite Lawine los- brach. Die Arbeiter wollten sich retten, fünf von ihnen aber kamen doch unter die Lawine. Zwei der Verschütteten wurden t o t geborgen.

Unwetter im Eulengebirge.

Im Eulengebirge tobte in den letzten Tagen ein furchtbares Unwetter. Schwere Gewitter mit stundenlang anhaltenden Wolkenbrüchen gingen nieder. In den Ortschaften im Tal wurden von den Wassermassen die Wände von Häusern eingedrückt, so daß vielfach Einsturzgefahr bestand. Die Bewoh­ner retteten sich zum Teil in die oberen Stockwerke ihrer Häuser. Die heimgesuchten Dörfer bieten ein Bild der Verwüstung. Bei den schwer heimgesuchten Bewohnern handelt es sich um eine sehr arme Be­völkerung es sind meistens Fabrik- und Berg­arbeiter.

Sandregen über Graz.

In Graz wurde ein eigenartiges Naturschauspiel beobachtet, lieber die Umgebung, aber auch über Teile von Graz selbst ging ein starker Sand­re g e n nieder. Man nimmt an, daß durch die starke Südströmung, die in einer der letzten Nächte herrschte, eine vermutlich von Afrika kommende Sandböe nach Graz getragen wurde.

3n geistiger Umnachtung erschossen.

In einem plötzlichen Anfall geistiger Umnachtung erschoß in Bernau der Führer der dortigen Ar­beitsdienstgruppe B e r n a t e t den praktischen Arzt Dr. Möller, als dieser ihn einer Anstalt zu- führen wollte. Bernatek erschoß sich darauf selbst.

Geheimnisvoller Anschlag

auf einen Bürgermeister in Frankreich.

Auf den neugewählten Bürgermeister von Sens, Dr. D u p e ch e z, wurde in einer der letzten Nächte ein geheimnisvoller Anschlag verübt. Er wurde beim Verlassen eines Lichtspieltheaters von einem Unbekannten angesprochen, der den Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Arzt bat, sofort zu einer Geburtshilfe in ein etwa 12 Kilometer von Sens liegendes Dorf zu kommen. Der Sürgermeifter holte darauf feine Instrumente und fuhr in feinem Kraftwagen fort. Gegen Morgen entdeckten Fuß­gänger mehrere Kilometer von Sens entfernt im Straßengraben einen umge stürzten Kraft­wagen. Wenige Schritte davon lag besin­nungslos der Bürgermeister. Mit einer Nadel war an seiner Brust seine Mitgliedskarte zum Ver­band der Feuerkreuzler (einer rechtsgerichteten Frontkämpfervereinigung) festgemacht. Zu feinen Füßen lag ein zerschnittenes Lichtbild. Der Bürger­meister wurde sofort in eine Klinik geschafft, wo er das Bewußtsein wieder erlangte. Wie er aus­sagte, war auf dem Wege zu der angeblichen Patientin plötzlich die Straße durch ein Drahtseil versperrt. Als er angehalten hatte, wurde er mit

einem stumpfen Gegenstand niedergeschla gen. Man nimmt an, daß es sich um einen politi­schen Anschlag handelt. Der »neue Bürger- meister war politisch sehr akttv und hatte nach einem harten Kampf den Bürgermeisterposten gegen seine Hauptgegner, die Radikalsozialisten, erobert, in deren Hand bis dahin das Bürgermeisteramt ge­wesen war. ,

Entführung eines neunjährigen Knaben in Amerika.

Außerordentlich großes Aufsehen erregte in ganz Amerika das geheimnisvolle Verschwinden des neunjährigen George Weyerhauser, des Sohnes eines schwerreichen Bauholzfabrikanten

in lacoma (Washington). Der Jung- w-r an einem der letzten Tage aus der Schule nicht heim- gekehrt; man nimmt an, daß der Knabe ent- führt word-n ist. Di- Ett-rn sollen bereits einen Erpressungsbrief erhalten h ab en, in dem 200 000 Dollar Lösegeld gefordert werden. Die Entführung wird von der Polizei äußerlich mit größter Zurückhaltung behandelt, um die baldige Rückgabe des Knaben nicht zu erschweren und dessen Leben zu gefährden. 3n Seattle, wo dies neueste Entführung ungeheure Aufregung verursacht hat, haben sich die besten Gehelmpolizlsten emge- funben und die Nachforschungen aufgenommen.

^i. Kreisappell der Deutschen Iägerschast, Zagdkreis Gießen.

Der Kreisjägermeifter des Kreises Gießen, Ober- forftmeifter Nicolaus, hatte am Samstag die Jagdscheininhaber des Kreises zum ersten Jäger- appell auf dieLiebigshöhe" zusammengerufen. Ihnen hatten sich zahlreiche Jagdfreunde und ehe­malige Jäger angeschlossen, so daß der große Saal vollkommen gefüllt war. Auch einzelne Jagdvor- steher waren zugegen, ferner waren der Kreis- bauernführer und Vertreter der Polizei der Ein­ladung gefolgt. Der Saal war in Maiengrün ge­hüllt, und derFürstengruß", von einigen Forst- beamten auf dem Jagdhorn geblasen, hieß die Er­schienenen willkommen.

Kreisjägermeister Nicolaus begrüßte die Erschienenen, bedauerte sehr, daß der Landesjägermeister selbst am Kommen verhindert war, während er dann im Laufe der Tagung den Stabsleiter des Landesjägermeister, Oberforstmeister Schlich, willkommen heißen konnte. Sodann rich­tete er die Blicke der Anwesenden auf den Füh­rer und die große Tat seiner Friedensrede vom 21. Mai. Ein Sieg-Heil war das Gelöbnis der Treue der Jäaer zu dem Kanzler des Reiches und dem Führer feines Volkes.

Der Kreisjägermeister wandte sich dann der Großtat der Schaffung eines einheitlichen Reichsiagdgesetzes zu, das in Zukunft maß­gebend für die Entwicklung der deutschen Jagd sein wird. Es ist undenkbar, daß ein Jäger heute die Jagd ausüben oder eine Jagd pachten kann, ohne daß er sich vorher auf das eingehendste mit dem Gesetz befaßt hat, das etwas vollkommen Neues darstellt. Viele Reviere unseres Kreises konnten seit­her schon als mustergültig bezeichnet werden, in anderen dagegen herrschte ein Geist, der mit dem des neuen Gesetzes nichts gemein hat. Hier müssen sich Ansicht und Jagdausübung von Grund auf ändern. Wer der Deutschen Jägerschaft angehören darf, muß das als eine Ehre betrachten, wer der Zugehörigkeit unwürdig ist, wird baldigst wieder ausgeschieden werden. Fehler kommen überall vor, sie sollen aber nach Männerart offen bekannt und nicht vertuscht werden. Gefestigte Weidgenvssen müs­sen schwachen helfen, damit sie zu Weidmännern werden. Wer Verstöße gegen Geist und Vorschrift des Gesetzes kennt und nicht zur Anzeige bringt, handelt unweidmännisch, denn er versündigt sich mit am Weidwerk. Wir müssen alle mithelfen, den Wildstand zu erhalten und weiterzuvererben, wie wir ihn von den Vätern ererbten.

Zur Mitarbeit in der Jägerschaft ist jeder Jäger verpflichtet. Die Appelle des Kreisjägermeisters und die Versammlungen der Hegeringe werden vor allem dazu berufen sein, die Erziehung der Jä­gerei so durchzuführen, wie das Gesetz es verlangt.

Der Kreisjägermeifter betonte dann weiter, daß alle von ihm ernannten Hegeringleiter, die in sei­nem Namen handeln, und seine sonstigen Mit­arbeiter ihre Ehrenämter nur für das Weidwerk erfüllten, niemand sonst zu Freud oder Leid. Nie­mand soll die Lust am Weidwerk durch zuviel Dreinreden geschmälert werden, aber nichts wird unterlassen, um solche unschädlich zu machen, die gegen das Wild und das Gesetz sich versündigen. Des Jägers Ehrenschild soll blank bleiben.

Studienrat Hölzel

sprach sodann über die FrageW e l ch e G r u n d- sütze sind in den kommenden Jahren beim Abschuß des Rehwildes zu be­achten?" An Hand einer Schausammlung zeigte der Redner, daß vor allem der Abschuß der Bocke anders gehandhabt werden müsse, und zwar durch Einschränkung des Bockabschusses überhaupt ferner durch Auswahl der schlecht veranlagten Bocke zum Abschuß, der guten Dagegen zur Schonung, um wertvolle Zuchttiere für eine Ausartung der durch falschen Abschluß heruntergewirtschafteten Rehstände zu haben. Hinsichtlich der Ricken wird in vielen Revieren ein stärkerer Abschuß vorzunehmen sein. Es soll ein Geschlechtsverhältnis von 1:1,5 erzielt werden, so daß auf 2 Böcke 3 Ricken kommen. Es ist Aufgabe eines richtigenAbschußplanes, ohne den heute kein Rehwild mehr besagt werden darf, diese Regulierung herbeizuführen. Die Samm­lung veranschaulichte dabei, welche Böcke abzuschie- ßen, welche zu schonen sind, und zeigte ferner einige für unsere Gegend wirklich starke Ghörne, um das Ideal anzudeuten, dem nachgestrebt wer­den soll.

Als nächster Redner sprach

Hegeringleiter Oberforstmeister Lipp

über dieWildhandelsordnung vom 1. April 1 935". Diese Wildhandelsordnung hat die Aufgabe, dem Wilderertum den Handel mit Wild so sehr als möglich zu erschweren. Unter die­sem Gesichtspunkt müssen die Vorschriften betrachtet werden, die der einzelne Jäger im Augenblick viel­leicht als Belastung empfindet. Es ist notwendig, daß jeder Jäger sich baldmöglichst, jedenfalls noch vor Beginn der Schußzeit auf Den Rehbock, mit den Bestimmungen, die im einzelnen erläutert mür­ben, vertraut macht, weil er sich sonst der Gefahr der Beschlagnahme und der Bestrafung aussetzt.

Schließlich sprach noch Weidgenosse

Fritz Jung

überJagdhund und Jagdhundeprü­fung". Das Reichsjagdgesetz schreibt vor, daß auf jedem Revier, das über 2000 Morgen groß ist, ein brauchbarer Hund gehalten werden muß. Dieser Hund muß alljährlich einmal, und zwar von dem Besitzer selbst, dem Gaujägermeister oder seinem Be­auftragten vorgeführt werden, der zu entscheiden hat, ob das Tier jagdlich verwendbar ist und damit dem Gesetz genügt, ober nicht. Welche Anforderun­gen an einen oerroenbbaren Hund zu stellen sind, wurde im einzelnen erläutert.

Nachdem der inzwischen eingetroffene Stabsleiter des Landesjägermeisters, Oberforstmeister Schlich, die Grüße des Landesjägermeisters über­mittelt hatte, gab

der Kreisjagermeister

noch Erläuterungen zum Jagdgesetz bekannt, denen er eigene Anordnungen anfügte. So sind alle hunde­besitzenden Jäger gehalten, sofort ihrem zuständigen Hegeringleiter zu melden, was für einen Hund sie besitzen (Rasse, Geschlecht, ob und wann auf Ge­brauchsprüfung geprüft). Ferner sind die Hegering­leiter und der Kreisjägermeifter zu Treibjagden,

auch Mbnerfagben, einzuladen, um dabei di- ihnen unterstehenden Realere und Jäger kennenzulernen und di- Hund- prüfen zu können. Das Gesetz legt die Zahl der zugelassenen Pachter genau fest. Der Kreisjägermeifter warnt davor, darüber hinaus un. entgeltliche Erlaubnisscheine gegen irgendeine g-wl-chs Leistung abzugeben und dadurch die Zahl der Pach­ter stillschweigend zu erhöhen. Eine derartige Hand­lung macht die Pachtung nichtig und zreht Bestra« fung nach sich! Die Ausstellung eines Jahresiagd- scheines muß von jetzt ab auf dem vorgeschriebenen Formular beantragt werden, das von allen Jagb- zeitungen zu beziehen ist. Vermutlich im Januar 1936 wird ein Jägerappell mit einer Gehornschau stattfinden, auf der alle Gehörne aus dem Jahrs 1935 vorgezeigt werben müssen, die im Kreise er­beutet wurden. Jedes muß dabei das Abfchußbatum und das Wildbretgewicht, aufgebrochen und ohne Gehörn, tragen. Ferner ist der Unterkiefer, gut be« festigt, anzufügen. Die Revierinhaber werden auf- gefordert, schon jetzt danach zu verfahren. Behan­delt wurden ferner noch Fragen der Jagdscheinkon­trolle, der Haftpflichtversicherung, des Pflichtschie­ßens und der Wildfolge.

Sodann sprach der Kreisjägermeister das Schluß­wort, worin er ausführte, daß man zur Zeit drei Gruppen von Jägern zu unterscheiden habe: Einmal solche, denen der Geist des neuen Gesetzes nichts Neues fei, weil sie ihrer ganzen inneren Einstellung nach gar nicht anders handeln könnten und seither schon so gehandelt hätten; sie seien die wertvollsten Kräfte in der Jägerschaft, die in ihr den Sauerteig bilden müßten. Die zweite Gruppe sei die, der weid­männisches Empfinden und Fühlen zwar inne- wohne, aber gefördert und geweckt werden müsse, um auch aus ihnen vollwertige Mitglieder zu machen. Die dritte Gruppe aber sei die, in der dis Leidenschaft des Schießens alle besseren Regungen überwuchere oder aber die, für die jedes Reh 15 RM. und jeder Hase 3 RM. bedeute. An dieser Sorte sei Hopfen und Malz verloren. Mit ihnen komme es über kurz oder lang doch zum Bruch. Drum sei es gut, sie zögen möglichst bald von sich die Folge­rungen und. verschwänden. Die Deutsche Jägerschaft soll mit der Zeit ein fest geschlossenes Korps ein­heitlichen Willens und Fühlens werden, das feine Fremdkörper in sich dulden kann und wird.

Jagd vorbei" undHalali" kündeten das Ends des Appells, den einHorrido" auf Reichs- und Landesjägermeister abschloß.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.

Im Bereich einer gleichförmigen Luftverteilung und feucht-warmer subtropischer Luftmassen kam es am Sonntag zu verbreitetem Gewitterregen. In­zwischen ist Die Luft über dem Kontinent weiter an- gestiegen, auch kommen wir mehr in Den Bereich einer trockenen Luftströmung, so daß die Gewitter­neigung wieder, nachläßt.

Aussichten für Dienstag: Meist heiter und trocken, im Süden noch schwache Gewitternei­gung, recht warm, überwiegend östliche Winde.

Aussichten für Mittwoch: Fortdauer der vielfach heiteren und warmen, meist auch störungs­freien Witterung.

Lufttemperaturen am 26. Mai: mittags 18 Grad Celsius, abends 14,3 Grad; am 27. Mai: morgens 13,8 Grad. Maximum 18,9 Grad, Minimum 12,2 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 26. Mai: abends 15,5 Grad; am 27. Mai: morgens 14,2 Grad. Sonnenscheindauer 0,1 Stunde. Niederschläge 13,8 mm.

HauptschrisUeiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Berantworttich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, für Feuilleton: Dr. Hans Thynot, für Den übrigen teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. IV. 35: 10688. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.

Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis: 10 Pf. und Samstags 15 Pf* mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.

Zur Zeit ist Preisliste,Nr. 2 vom 2. Juli 1934 gültig.

Onkel

Im 62. Lebensjahre.

GroßenJJnden. Pohl-Göns. Hörnsheim, den 27. Mal 1935.

Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 28. Mai, nachmittags 3 Uhr statt

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Die trauernden Hinterbliebenen:

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Mathilde Rau, geb. Obwald Minna Ofiwald Christian Rau

Hilde Obwald, geb. Eibfeller und vier Enkel

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Die Beerdigung findet Dienstag, den 28. Mai, nachmittags 3 Uhr, statt

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Familie Wilhelm Wagner

Familie August Bierau

Familie Wilhelm Kümmel

Frieda Wagner.

Klein-Linden, Großen-Linden, Wieseck, den 25. Mal 1935.

Die Beerdigung findet Dienstag, den 28. Mai, nachmittags 21/, Uhr vom Sterbehause, Lützellindener Straße 24 aus statt.

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