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Liebestragödie bei Dillenburg.
LPD. Dillenburg, 26. April. In einer Fichtenschonung der Gemeinde Nanzenbach bei Dillenburg fand man am Donnerstagabend die 22jäh- rige Hilde Conrad aus Dillenburg erschossen auf. Neben ihr lag in schwerverletztem Zustand der 34 Jahre alte Eisenkrämer aus Sechshelden. Es handelt sich um eine Liebestragödie. Beide wollten vermutlich im gegenseitigen Einverständnis aus dem Leben scheiden. Eisenkrämer erschoß zuerst seine Geliebte, die auf der Stelle tot war, alsdann brachte er sich einen Kopfschuß bei, der jedoch nicht tödlich wirkte. Eisenkrämer wurde ins Dillenburger Krankenhaus gebracht, wo er zur Zeit noch besinnungslos darniederliegt.
ei n h elf l l che Regelung über 5 Cf s ganze Reichsgebiet nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich, ohne daß deshalb für die Verarbeitungsindustrien besondere wirtschaftlich» Vereinigungen gebildet werden mußten. Die Rechtsverhältnisse der Zusammenschlüsse werden im einzelnen durch die vom Reichsbauernführer zu erlassenden Satzungen geregelt. Aufgabe der Zusammenschlüsse ist die Sicherung der deutschen Volksernährung, die Verwertung der deutschen Ernte und die Versorgung der Verbraucher zu volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preisen. So wird auch auf diesem wichtigen Wirtschaftsgebiet die nationalsozialistische Wirtschaftsauffassung zum Wohle des Ganzen in die Wirklichkeit überführt werden.
rungsbeziehungen, die durch die Auferlegung von Abnahmepflichten noch besonders gesichert werden können, finden hier ihre rechtliche Grundlage.
Die Verordnung bringt eine Fortbildung der Marktordnung insofern, als die bisherigen Kontingentierungsbestimmungen in neuer Weise fe st gesetzt werden. Die Zu
sammenschlüsse haben das Recht, den Ausnutzungsgrad und den Arbeitsumfang der verarbeitenden Betriebe nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen. Damit sind die bisher üblichen Bezeich
nungen öofi KöntMgenk und Kontingentierung verlassen, schon um auszudrücken, daß das Kontingent kein übertragbares Vermögensrecht, sondern ein von dem Wirtschaftsverband verliehenes Derar- beitungsrecyt ist. Von dem Begriff der Kontingentierung wurde abgegangen, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß für die Verleihung von Verarbeitungsmengen nicht starre Kontingentierungsgrundsätze anzuwenden sind, sondern daß jede Regelung des Arbeitsumfanges der Betriebe unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat, unter Berücksichtigung der vorhandenen und der anzustrebenden Strukturoerhältnisse usw.
Die Festsetzung von Preisen und Preisspannen und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen bedürfen der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.
Soweit durch Maßnahmen der Zusammenschlüsse schwere Betriebsschädigungen eintreten, ist die Anrufung von Schiedsgerichten vorgesehen, die je nach Lage der Sache auf Zahlung angemessener Entschädigungen erkennen können. Eine Entschädigungspflicht besteht nicht bei Anordnungen von Preisen und Preisspannen sowie bei allgemeinen Anordnungen über die Regelung des Arbeitsumfanges und den Ausnutzungsgrad von Betrieben.
Die Hauptvereinigung hat das Recht, den Betrieben, die an sich den Wirtschaftsverbänden angehören, auch unmittelbar Weisungen zu erteilen. Von dieser Befugnis wird im Regelfclll Gebrauch gemacht werden, soweit es sich um Anordnungen gegenüber der Stärkeindustrie und den Kartofsel- slockenherstellern handelt. Auf diese Weise ist eine
DieAeuordming der deuffchenKarioffelwUchafi.
Von Siaböabteilungsleiier Or. Hans Merkel.
gungen zusamengefaßt worden.
Diese Vorstufen der Marktordnung auf dem Gebiete der Kartoffelwirtschaft werden nunmehr in die endgültige Form der Wirtfchaftsverbände und der ,
Hauptvereinigung übergeführt. Die Wirtschaftliche zu ordnen. Damit sind
Die Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen K a r t o f f e l wirtschaft fügt einen weiteren mächtigen Quader ein in den Gesamtbau der deutschen Ernährungswirt- schust. In den einzelnen Landesbauernschaften werden die Erzeuger, Verarbeiter und Verteiler von Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen einschließlich Stärke zu Ka rt o f f e l w i rt sch a f t s- verbänden zusammengeschlossen. Die Wirtschaftsverbände werden ihrerseits zur H a u p t - Vereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft zusammengefügt. Den Zusammenschlüssen obliegt die Durchführuna der Marktordnung, und zwar den Wirtschaftsverbänden innerhalb der Landesbauernschaften, der Hauptoereinigung über das ganze Reichsgebiet.
Die Kartoffelwirtschaft war bisher bereits i n Vorstufen geordnet worden. Durch einen Reichsbeauftragten war im vergangenen Jahre die Regelung des Kartoffelmarktes, auch der Frühkartoffelversorgung, durchgeführt worden. Ebenso waren die verarbeitenden Betriebe der Kartoffelflockenhersteller und die Stärkeindustrie in wirtschaftlichen Vereini-
Vereinigung der Kartoffelflockenhersteller geht in der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft unmittelbar auf, während die Wirtschaftliche Vereinigung deutscyer Stärkeindustrien in Liquidation tritt.
Den Zusammenschlüssen obliegt die Durchführung der Marktordnung. Hierzu gehört insbesondere die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen. Die Verkehrsregelung umfaßt alle Maßnahmen, die sich auf die Güte, Beschaffenheit, den Transport, die Erfassung, den Absatz, die Lieferung und Zahlung erstrecken. Soweit ein Bedürfnis gegeben ist, besteht auch die Möglichkeit, für einzelne Märkte besondere Vorschriften zu erlassen. Die Anwendung einheitlicher Verträge, Qualitätsnormen, der Schlußscheinzwang, die Derladekontrolle, auch die Regelung von Liefe-
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Danksagung.
Adolf Fischer
in seinem 72. Lebensjahre.
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In tiefer Trauer:
Otto Löber, Oberforstrat
Julie Fischer, geb. Flett
Gießen, den 27. April 1935.
Paula Löber, geb. Fischer Helmut Löber
2498 D
Gießen und Darmstadt, den 27. April 1935.
Die Trauerfeier findet in der Stille statt.
2542 D i
Gießen, den 27. April 1935.
01807
Herr Adolf Fischer
lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll
Gießen, den 27. April 1935.
9C43 D
lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll
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im Alter von 77 Jahren.
Die trauernden Hinterbliebenen:
In tiefer Trauer:
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2545 D
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Die Betriebsführung und Gefolgschaft der Joh. Fischer Kohlenhandelsgesellsch.m.b.H.
Heute morgen 7 Uhr verschied nach längerem Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater, Schwager, Onkel und Pate
Familie
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Die Beerdigung findet am Montag, dem 29. April, nachmittags 2 y2 Uhr, in Albach statt.
Für die zahlreichen, wohltuenden Beweise herz- licherTeilnahme anläßlich des Heimgangs unseres teuren Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege allen herzlichen Dank.
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unseren heißgeliebten, herzensguten Sohn, Bruder und Schwager
im blühenden Alter von 25 Jahren nach langem, schwerem, mit großer Geduld getragenem Leiden zu sich zu nehmen
Wir verlieren in dem Verstorbenen einen Mann von seltener Herzensgüte und unermüdlicher Schaffensfreude, dem wir stets in dankbarer Verehrung gedenken werden.
Karl Balser III. Otto Zimmer Marie Pfeffer Wwe.
Nach längerem schweren Leiden verschied am 26. April der Senior-Chef unserer Firma
Am 26. April abends verschied sanft nach längerem Leiden mein innigst- geliebter Mann, unser lieber Vater und Großvater
Die Beerdigung findet am Montag, dem 29. April, nachmittags 3.30 Uhr, vom Trauerhause, Lüfcellindener Straße 44, aus statt
Prof. Dr. med.W. Riehm
Direktor der Universitäts-Augenklinik,Gießen
Privat-Sprechstunde nur in der Universitäts-Augenklinik, Gießen an allen Werktagen vormittags von 10—12 Uhr nachmittags nach vorheriger Anmeldung.
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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen sagen wir herzlichen Dank.
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der trauernden Hinterbliebenen:
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