verantwortlichen Staaten Großbritannien, Frank- ' reich, Italien und Japan würden gut tun, den litauischen Behörden zu raten, auf ihre unvorsichtigen und herausfordernden Methoden zu verzichten.
Das Kownoer WgerW.
An der (Nebelwand des Gerichtshofes in der litauischen Hauptstadt, in dem seit Monaten gegen bie 120 Memeldeutschen verhandelt wurde, sind die Worte zu lesen: „Justitia fundamentum regnorum“. Dieses Wort: „Gerechtigkeit ist die Grundlage der Herrschenden" hat sich als Lüge erwiesen. Geyen Recht und Gesetz hat das Kownoer Kriegsgericht Urteile gefällt, mit denen sich Litauen selbst aus der Reihe der zivilisierten Staaten streicht. Vier Todesurteile und eine Kette von Zuchthausstrafen wurden verhängt, ohne daß es dem Kriegsgericht in den monatelangen Verhandlungen gelungen war, den Angeklagten tatsächlich eine einzige Verfehlung zu beweisen. Den Angeklagten war bekanntlich zur Last gelegt worden, sie hätten einen bewaffneten Aufstand zum Zwecke der Losreißung des Memelgebietes von Litauen vorbereitet. Ohne sich an die Zeugenaussagen zu halten, hat der Vorsitzende des Gerichts einfach die grundlosen Behauptungen der Anklageschrift als Beweis herangezogen. Konnte man anfangs vermuten, daß der Prozeß gegen die 120 Memeldeutschen in erster Linie als politische Demonstration gedacht sei, so hat uns jetzt das Bluturteil eines anderen belehrt. Die Verhandlung selbst sollte vor der Weltöffentlichkeit die Theorie von gefährlichen Umtrieben des deutschen Elements im Memelgebiet und seinen organischen Beziehungen zum Deutschen Reiche bekräftigen und damit den notwendigen Vorwand für die Entdeutschungs-Po- litik Litauens bilden. Denn die Zerschlagung der durch die Großmächte garantierten Autonomie des Memellandes ist ja das eingestandene Ziel der litauischen Politik, für das man in Kowno in dem gegenwärtigen Zeitpunkt der Rivalität der euro- väischen Großmächte besonders günstige Voraussetzungen erblickt.
Unter dem Vorwande, Angriff gegen Volk und Staat abzuwehren, sind die deutschen Parteien verboten, die deutschen Organisationen zerschlagen, viele deutsche Beamte und Lehrer weggejagt worden, ist die Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise vernichtet, ist der Landtag durch gewaltsame Verhinderung von Abgeordneten beschlußunfähig gemacht worden. So herrscht ein landfremdes S y st e m, das sich nur auf eine verschwindende Minderheit großlitauischer Elemente stützen kann. Schule und Kirche sind schwer bedrängt, die Familiennamen sollen unter lächerlichen Vorwänden litauisiert werden. Dabei besteht größte Wirtschaftsnot, die Preise für die landwirtschatlichen Erzeugnisse sind so gering, daß der Landmann in bitterster Sorge leben muß.
Richt genug damit, hat im vorigen Herbst die unaufhörliche Reihe von Verhaftungen aller Männer eingesetzt, die verdächtig waren, in. der Heimatbewegung eine führende Rolle zu spielen, fei es als Vorstandsmitglieder deutscher Parteien und Verbände, Jugendgruppen oder andere Vereine Die Beschlagnahme von Waffen hatte ein so klägliches Bild erbracht, daß nicht einmal die Anklagebehörde es wagen konnte, zu behaupten, daß mit einigen Jagdgewehren ein Putsch eingeleitet werden könnte. Viele der Angeklagten sind in den schmutzigen Gefängnissen Litauens furchtbar mißhandelt worden, durch Verhungern und Erpressungen sind Zeugenaussagen und Geständnisse zustande gekommen, bei denen der Gegenbeweis in
der Gerichtsverhandlung nicht gestattet wurde. Selbst der litauische Rechtsanwalt Professor Stanko- v i c i u s hat als Verteidiger überzeugend dargetan, daß die Deutschen ehrenhafte Männer seien, die wohl erfaßt waren von der starken nationalen Welle, die aus Deutschland zu ihnen hinüberschlug, die aber alles andere als Verschwörer oder Putschisten waren. Die Hauptangeklagten Dr. Neumann und Freiherr von der Ropp haben in würdiger Weise die Anklage zurückgewiesen und ausgeführt, daß ihnen nichts lieber wäre, als wenn Litauen mit dem großen deutschen Nachbarn in einem guten Verhältnis leben wollte und daß ihnen selbst eine loyale Haltung dem Staat gegenüber eine Selbstverständlichkeit sei.
Trotzdem hat das Militärgericht, nicht weil es sich von der Schuld der Angeklagten überzeugen konnte, sondern weil es zu einem solchen Urteil kommen wollte, seine unfaßbaren Entscheidungen gefällt. Die Männer, die dort in Kowno Richter gefunden haben, die diesen Ehrentitel keinesfalls verdienen, sind Märtyrer des ganzen deutschen Volkes geworden, das mit ihnen das grauenvolle Unrecht empfindet, das man ihnen und dem treuen deutschen Volksstamm im alten Kulturgebiet des Memellandes zugefügt hat. Bis zur Verkündung des Urteils konnte man von dem Kownoer Prozeß als von einer Komödie sprechen. Nun ist er zu einer blutigen Tragödie geworden.
Der Zufall will es, daß in dem Augenblick, an dem man in Kowno wider Recht und Gesetz handelte, die englischen Mini st er in Berlin weilen. Sie können sich also persönlich von der ungeheuren Empörung überzeugen, die das deutsche Volk angesichts des Bluturteils von Kowno erfaßt hat. Sie werden dann vielleicht auch begreifen können, daß Deutschland nicht mit einem Staat in Verhandlungen eintreten kann, der d a s R e ch t mit Füßen tritt. Gerade weil Deutschland die Rechte anderer Nationen achtet, deshalb empfindet es um so schwerer jedes Unrecht, das dem deutschen Volkstum zugefügt wird. Und weil Deutschland die Entspannung unter den Völkern aufrichtig will, weil es selbst alles getan hat, um eine Beruhigung im Osten zu ermögnchen, deshalb erwartet es, daß die Signatarmächte endlich -ihre Pflicht tun und dafür sorgen, daß den Memelländern Selbstverwaltung, Gerechtigkeit und die Möglichkeit ruhiger Arbeit wiedergegeben wird.
Gerechtigkett für Memel!
Der BDA. zum Schreckensurteil in Kowno.
Berlin, 26. März. (DNB.) Der Volksbund für das Deutschtum im Auslande veröffentlicht zu dem litauischen Schreckensurteil folgende Stellungnahme:
Man wußte längst, daß die litauische Regierung zur Rechtfertigung ihrer Rechtsbrüche im Memelgebiet einen schweren Urteilsspruch brauchte. Nachdem aber die vier Monate langen Verhandlungen vor dem Kriegsgericht auch nicht den gering ft en Beweis für die Hauptanklagepunkte erbracht haben und auch alle Verteidiger, an deren litauischer Gesinnung nicht der geringste Zweifel gehegt werden kann, durchweg Freisprüche beantragt hatten, war anzunehmen, daß man sich bei der Festsetzung des Strafmaßes mäßigen werde. Durch dieses Urteil, das vier Todesstrafen und weit über taufend Jahre Zuchthaus verhängt, wird nun die Ansicht bestätigt, daß die Entscheidung nur ein politisches Zweckurteil darstellt und die Verurteilungen schon von vornherei n festge-
st a n d e n haben. In vielen Fällen yeht das Urteil noch über die ungeheuerlichen Anträge der litauischen Staatsanwälte hinaus, denn eine ganxe Reihe von Angeklagten ist höher bestraft worden, als die Staatsanwälte es verlangten. Sehr bezeicknend für die Urteilsfällung ist auch die Tatsache, daß die bekannten Spitzel Molinus und Kubbutat statt der beantragten sechs Jahre Zuchthaus nur anderthalb Jahre Gefängnis erhalten und für die Beantragung eines Gnadengesuches würdig sein sollen. Ob eine Revision gegen dieses ungeheuerliche Urteil beantragt werden wird, steht dahin. Die Revision würde sich auch nur auf die rechtlichen V e r st ö h e in der Pro- zeßführung und nicht auf die materielle Seite der Angelegenheit beziehen können.
Für die Memelländer ist das litauische Kriegsgerichtsurteil ein Faust schlag. Mit diesem Urteilsspruch wird dem Memelgebiet gegenüber eine Wunde aufgerissen, die sich nie mehr schließen kann. Mag man die angeklagten Memelländer zu den höchsten Strafen verurteilt haben: Die Me
melländer wissen es am besten, daß sie u n s ch u l« d i g sind. Sie wissen es, daß hier nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach politischen Zielsetzungen entschieden worden ist, daß die Verurteilten nur das Opfer jener litauischen Gewaltherrschaft geworden sind, der die Memelländer seit dem Tage ausgeliefert waren, an dem Litauen das Memelgebiet einst geraubt hat. Ein Schrei d e r Entrüstungund Empörung geht heute durch das ganze deutsche Volk: Gerechtigkeit für Memel! So schallt es auch in die Welt hinaus. Diese verurteilten Memelländer haben nach dem Ergebnis der Prozeßverhandlung kein Staatsverbrechen begangen, Litauen hat dagegen im Memelgebiet Rechtsbruch auf Rechtsbruch verübt. Was die Memelländer durch diesen neuen Gewaltstreich erleben, das empfindet das ganze deutsche Volk in allen deutschen Landen'als eigenes Leid und eigene Not. In Treue und Verbundenheit fühlen sich daher in diesen Stunden alle Deutschen mit ihren Brüdern in Memel untrennbar vereint.
Die fachliche Gliederung des Handwerks.
Berlin, 26. März. (DNB.) Die Anordnung des Reichswirtschaftsministtzrs „lieber die bezirkliche und fachliche Gliederung der Reichsgruppe Handwerk innerhalb des organischen Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft" vom 23. März 1935 ist der Schlußstein zu dem vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks. Nachdem für das deutsche Handwerk eine berufsständische Organisation geschaffen worden ist, wird durch diese neue Verordnung eine fachliche Gliederung des Handwerks durchgeführt.
Die Führer der einzelnen Handwerkszweige heißen künftig Reichsinnungsmeister; ihre Organisationen heißen Reichsinnungsver- bände. Die Reichsinnungsmeister unterstehen unmittelbar dem Reickshandwerksmeister in seiner Eigenschaft als Leiter der Reichsaruppe Handwerk. Dem Reichsinnungsmeister sind die Landesinnungsmeister, dem Landesinnungsmeister die Handwerkerinnungen unmittelbar unterstellt. Landesfachverbände mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Haushaltsrecht gibt es nicht mehr. Mehrere Reichsinnungsverbände können vom Reichswirtschaftsminister nach Bedarf zu einer W i r t s ch a f t s g r u p p e zusammengeschlossen werden. In den Reichs- innungsveroänden können nach Bedarf Untergruppen gebildet werden. Das gesamte Aufkommen an Fachoerbandsbeiträgen wird an der Spitze zusammengefaßt. Damit werden die Beiträge für die den Innungen übergeordnete Fachorganisation eines Handwerkszweiges für das Reichsgebiet einheitlich gestaltet. So besteht die Möglichkeit, Notstandsgebiete besonders zu unterstützen. Die Zahl der Reichsinnungsver- bände wird von über 70 auf etwa 45 vermindert.
MichShandwerkSmeister Schmidt, erklärte zu der neuen Verordnung u. a. Es liegt uns völlig fern, Gliederungssormen des Mittelalters nachzuahmen oder zu erneuern. Unsere Organisation ist vielmehr auf einen ganz m o - dernen, praktischen Zweck Angeschnitten. Was wir nämlich erreichen wollen, ist das berechtigte Vertrauen des ganzen Volkes in die Güte und Preiswürdigkeit der Handwerksar
beit. Um das zu erreichen, braucht das Handwerk natürlich eine straffe und leistungsfähige Organisation. Hand in Hand mit dem organisatorischen Aufbau ist ein radikaler Abbau überlebter Organisationsteile gegangen.
Vor allem werden wir jetzt folgende Arbeiten mit besonderem Nachdruck betreiben: die Arbeitsbeschaffung namentlich durch das Netz der Lieserungsgenossenschaften, die das Handwerk befähigen, große Aufträge entgegenzunehmen und sie pünktlich und sachgemäß durchzuführen; die Werbung für das Handwerk im ganzen und für einzelne notleidende Handwerksberufe und Handwerksbezirke; die Ausfuhrförderung durch unsere neue Ausfuhrförderungsstellen in Leipzig; die Lei st ungs steige« rung durch die Neuordnung des ganzen Berufsweges von der Eignungsprüfung des Lehrlings bis zur Meisterprüfung und der Weiterbildung der Meister und Gesellen, die
'icneri-iiH'imaterndlenst.
Staatssekretär Dr. Stuckart, früher im Reichsund Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, bann bis jetzt Ober» landesgerichtspräsident in Darmsta dt, ist vom Führer und Reichskanzler in das Reichs- und Preußische Ministerium des In- neren zur Leitung der Abteilung Verfassung und Gesetzgebung b e rufen worden.
H@N
G-M.- B • H.
den Genuss an einer GÜLDENRING ganz auskosten will, sollte schon mit derVorfreude beginnen und den wunderbaren Dutt geniessen,der eineiD frisch geöffneten (Tropen- Packung entströmt. Schon an diesem Duft erkennen Sie, welch wertvolle Tabake die Güldenring-d^tischung enthält und wie vorteilhaft die neuartige Frischhaltung für Jhre Zigarette ist.
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