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Ein Mann vermißt.

500 Mark Belohnung ausgefehk.

Bad Salzschlirf, 25. April. Von dem

tion, die in so harter Luft aufwachse. Die Gestalt des Bauern sei es, die uns mit der Natur ver-

Seltsame der germanischen Religion gewesen. Der Mensch habe sich zu den Göttern gestellt und bliebe treu, obwohl er von deren Untergang wisse.

was sei von dem Glauben der Ahnen in unse­rer Zeil noch lebensfähig? Die germanische Vorwett habe an Thor und Odin geglaubt als persönliche Mächte. Ein solcher Glaube sei nicht einfach zu wiederholen, sondern Glaube müsse wachsen. Ausdrücke unserer Lebensordnung seien heute der Bauer, Arbeiter und der Sol­dat. Wenn wir von Arbeit sprächen, dann heiße das, daß alles von der Arbeit her durch­pulst werde, selbst die Feierstunde werde vom Arbeitscharakter her gestaltet. Diese Lebensan­schauung wolle das ganze Volk und gebe freudig sein 3<l Das harte Leben wolle es mit

Kämpfergeist in seine Fäuste zwingen.

eng sei doch im Arbeitsdienst der Arbeiter und Soldat verknüpft im Arbeitssoldat! Arbeiter Soldat werde eins. Stark werde die Genera-

Gendarmerieposten Bad Salzschlirf wird uns folgendes mitgeteilt: Der feit dem 13. April dieses Jahres vermißte Landwirt Philipp Otterbein aus Bad Salzschlirf konnte bisher noch nicht ermittelt, bzw. aufgefunden werden. Nach der Angabe des reisenden Stallschweizers ist dieser mit einem Manne, auf den die Beschreibung des Landwirts Otterbein paßt, vom Karfreitag bis zum zweiten Ofterfeiertag im Vogelsberg gewandert. In Sickendorf haben sich beide getrennt. Dabei will der Stallschweizer dem ihm Unbekannten eine Her­berge in Ulrichstein empfohlen haben.

Der Vermißte ist wie folgt zu beschreiben:

binde, Blut und Boden seien keine teeren Begriffe, sondern Verpflichtung und Ehrennamen. Der Ar­beiter, Bauer und der Soldat, oder kurz gesagt der Nationalsozialist, sei eine Gestalt als Mythos. Die Jugend solle davon lernen und sie als Ord­nungsmächte des Daseins betrachten. Nicht Götter leien es, zu denen wir beten, aber es seien Mächte, Die uns hülfen bei der Arbeit und im Kampfe unseres Daseins. Was als Lebensordnung im alten Germanien gegolten habe, das sei auch in ver­wandelter Gestalt unter uns. Nur einfacher seien diese Gestalten geworden, weil sie aus unserem Leben seien.

Prof. Haenchen schloß, indem er des Mannes gedachte, der diese Gestalten uns wieder rein und unverfälscht gab, und ein Heil auf unseren Füh­rer ausbrachte.

Der Kreiswart der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" Pg. C h r i st dankte im Namen der Arbeitsfront für den interessanten Abend und for­derte die anwesenden Volksgenossen auf, bei den nächsten Vorträgen in der Universität noch mehr Arbeitskameraden mitzubringen.

Der Glaube -er Ahnen in unserer Zeit

Zweiter Vortrag in der Vortragsreihe Wissenschaft im Dienst für das deutsche Volk".

Hund und Katze im Reichsjagdgesetz

Äon Ernst Hölze».

vierzehnpfündigen Hecht mit dem Netz zu heben.

Kreis Büdingen.

* Dauernheim, 25. April. Beim Schießen nach Spatzen schoß sich heute der 17 Jahre alte Karl Henrich von hier in den linken Fuß. Der junge Mann muhte nach Gießen in die Klinik gebracht werden.

Kreis Alsfeld.

£ Groß-Felda, 25. April. Gestern stand unser Dorf im Zeichen des Prämienmarktes. Schon in den frühen Morgenstunden kamen die Besucher von nah und fern. Gegen 8 Uhr begann der Auftrieb der Schweine, Rinder und Bullen. Es entwickelte sich ein flottes Geschäft. Mit dem Mark war gleichzeitig eine Bullen - und Rin­der-Prämiierung verbunden, die viel In­teresse fand. Trotz des Futtermangels, der sich allenthalben bemerkbar machte, sah man doch sehr gute Tiere. Der Auftrieb war allerdings zahlen­mäßig nicht so stark wie im Vorjahr, da nur ge­körtes Vieh zugelassen war. In den Hauptstraßen herrschte am - Nachmittag zwischen den zahlreich aufgestellten Verkaufsbuden reger Betrieb. Eine Kapelle des Arbeitsdienstes unterhielt die Markt­besucher. Die Bauern nahmen Gelegenheit, bei dem diesjährigen Markt Haushaltungs- und land­wirtschaftliche Gebrauchsgegenstände zu erwerben. Es ist in unserer Gegend vielfach üblich, seine Einkäufe bis zumFeller Märt" zu verschieben. Groß-Felda richtet schon Wochen vorher alles zum Empfang der Gäste. Ehrensache ist es für jeden Groß-Feldaer, der außerhalb des Ortes wohnt, zum Markt nach Hause zu kommen.

Kreis Lauterbach.

LPD. Lauterbach, 25. April. Der Köhler ist schon fast gänzlich zur Märchenfigur geworden, und darum ist es schon bemerkenswert, wenn im Kreis Lauterbach, und zwarIn der Ebel" bei Angersbach, diese schwarzen Männer noch ihr Handwerk betreiben. Dieser Tage haben sie ihre ersten Meiler für dieses Jahr aufgebaut, und bald werden zahlreiche dieser seltsamen Hügel in der ganzen Gegend in der Ebel rauchen. Tag für Tag werden die Köhler von Neugierigen aus der näheren und weiteren Umgebung besucht und bei ihrer Arbeit beobachtet.

Ehrenpatenschaft des Führers.

LPD. Lauterbach, 25. April. Der Führer und Reichskanzler hat für das der Familie des Ziegeleiarbeiters Friedrich Kraft II. im Kreis­ort A n g e r s b a ch geborene neunte Kind, ein Mäd­chen, die Ehrenpatenschaft übernommen und den Eltern feine herzlichsten Glückwünsche schriftlich ausgesprochen. Gleichzeitig wurde ihnen eine Ehren­gabe ausgehändigt.

Landkreis Gießen.

& Steinbach, 25. April. Die Bautätig­keit hat in unserer Gemeinde dieses Jahr sehr frühzeitig eingesetzt. Ein Haus an der verlängerten Kirchstraße ist im Rohbau soweit vollendet, ein anderes Haus Ecke Kirchstraße und Ernst-Ludwig- Straße wird gerade begonnen, ein drittes an der Ecke der Ernst-Ludwig-Strahe und des Hitlerweges ist ebenfalls ausgeschachtet und wird begonnen. Daneben wird dann ein vierter Neubau kommen, wozu ebenfalls die Steine schon angefahren sind. Im neuen Schulhause wird in der Mansarde, die seither als Wohnung des Schulverwalters diente und zuletzt als Büro der SA. benutzt wurde, ein Heim für d i e Hitlerjugend ausgebaut. Damit findet im Dorfe selbst eine Reihe Arbeiter aus dem Baugewerbe Beschäftigung.

--Steinbach, 25. April. Der NSFB. (Stahlhelm) veranstaltete am zweiten Oster- feiertag abends imEinhorn" einen Theaterabend, zu dem die ganze Gemeinde eingeladen war. Am Nachmittag hatten sich die Kameraden mit den Ka­meraden aus Gießen zu einem gemütlichen Beisam­mensein im GasthausZur Post" vereinigt, dies kameradschaftliche Treffen nahm einen schönen Ver­lauf. Abends hatte sich imEinhorn" eine sehr stattliche Besucherschar eingefunden, so daß der große Saal bis zum letzten Platz besetzt war. Die hiesige Stahlhelmkapelle unter Leitung des Musik­meisters A. Schleuse hatte den musikalischen Teil übernommen und in gewohnter Güte bestritten. Die Aufführungen wurden vom Trupp F e u ß e r - Gie­ßen bargeboten. Eine flottgespielte Operette fand starken Beifall. Lieder des Tenors und des Bari­tons fanden ebenfalls ein dankbares Publikum. Ebenso wurden die Bauerntänze des Frl. F e u ß e r und ihrer Partnerin freudig aufgenommen. Der Gesamteindruck aller Darbietungen, ob es nun Ge­sang und Spiel bei der Operette, ober die Solos der Sänger oder bie Tänzer waren, war ein ganz vor­züglicher; bei den Leistungen der Kapelle braucht das hier in Steinbach nicht erwähnt zu werden. Tanz beschloß den Abend.

* Steinbach, 25. April. Dieser Tage wurde durch die Gendarmerie ein Jugendlicher a e - faßt, der vor etwa 14 Tagen von zwei Fahr­rädern, die hier in der Gastwirtschaft Ritter untergestellt waren, die Lampen st a h l. Die Fahrradlampen konnten sichergestellt werden.

§ Mainzlar, 25. April. Dieser Tage feierten die Eheleute Kaspar Müller und Frau in bester Gesundheit ihre silberne Hochzeit. Der Vor­sitzende des Gesangvereins überreichte dem Jubel­paar zur Feier des Tages ein Blumengebinde. Der Jubilar ist Ehrenmitglied des Vereins. Dem hie­sigen Fischereipächter der Lumda, Bruchmeister Hch. ©paar IVv wurde das seltene Glück zuteil, einen

Nicht von dem treuesten Waidgesellen des Jägers, seinem Hunde, soll heute die Rede sein. Zu Dem, was darüber an dieser Stelle vor einigen Wochen geschrieben wurde, sei nur nachgetragen, daß die Ausführungsbestimmungen zum Reichsjagdgesetz den Zwang zur Hundehaltung bei einer Reviergröße von 2000 Morgen aufwärts vorschreiben. In jedem Revier von dieser Größe muß also in Zukunft ein jagdlich verwendbarer Hund vorhanden sein.

In der Zeit, wo das Federwild brütet und das Haarwild setzt, fürchtet der Jäger nichts mehr wie den jagenden Hund, die Geißel unserer Reviere. Schon immer wurde darüber geklagt, daß die gel­tenden Jagdgesetze dem Jäger nicht genügend Mög­lichkeit zur Selbsthilfe böten. Besonders war dies im hessischen Jagdgesetz der Fall. Das Reichsjagd­gesetz hat hier Wandel geschaffen. Die großen Schäden, die teils in Wildbeständen, teils in Vieh­herden durch aufsichtslose Hunde verursacht wur­den, haben bie Gefährlichkeit biefer Bestien beut» lich vor Augen geführt. Deshalb ist jeher zum Jagbschutz Verpflichtete, b. h. ber Jagbpächter ober Eigenjagbbesitzer, genau so wie ber Beamte bes Polizei- unb Sicherheitsbienstes unb der bestätigte Jagdaufseher nicht nur berechtigt, sondern auch ver- vslichtet, gegen diese Räuber vorzugehen. Wer seinen Hund unbeaufsichtigt laufen läßt, kann mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder Haft bestraft wer­ben. Hat sich ber Hunb so weit von seinem Be­sitzer entfernt, daß dieser keinen Einfluß mehr auf ihn ausüben kann, dann ist der Jäger oder Schutz­beamte auch ohne weiteres zum Abschuß berech­tigt. Nur Jagdhunde, Sanitäts-, Melde- und Po­lizeihunde sind, wenn sie als solche erkannt werden können und nur vorübergehend sich ihrer Aufgabe entzogen haben, vor dem Abschuß geschützt.

Am gestrigen Abend fand als Fortsetzung ber VortragsreiheWissenschaft im Dienst für bas deutsche Volk" im großen Hörsaal ber Universität ber Vortrag von

Prof. Haenchen überDer Glaube ber Ahnen in un- serer Zeit" statt.

Professor Haenchen sprach zuerst nochmals von dem Sinn biefer Vortragsabenbe, kam dann auf fein Wissenschaftsgebiet zu sprechen und führte ungefähr folgendes aus:Heute abend solle etwas von der Religionswissenschaft gezeigt werden. Da werfe sich zuerst bie Frage auf: wo ist eigentlich der Arbeitsplatz der Religionswissenschaftler? Bücher ober Bibliotheken werbe man zuerst antworten, aber die Bücher seien ja nur Mittler bes Lebens selbst. Don den Runensteinen bis zu den griechischen Tem­peln und den gotischen Domen, von den Perga­menten an, das sei das Arbeitsfeld feiner Wissen­schaft. Wo sei nun der Glaube ber Ahnen erkennbar? Die erste Kunbe hierüber seien alte Steinzeichen unb in Stein eingemeißelte Silber, die man im Norden, in Schweden, gefunden habe. Die Bilder zeugten von einem Glauben an die Sonne und ihren Kreislauf. Dann hätten wir in TacitusGer­mania" eine Nachricht unb ein Abbild von dem Leben unsrer Ahnen, aber sei denn dieser Bericht wirklich treu? Wäre überhaupt Tacitus als Römer und somit als Angehöriger einer anderen Rasse in ber Lage gewesen, ein Lebens- unb Volksbilb von den Germanen zu entwerfen? Aber wir hätten ja germanische Schriften selbst, bie wohl später erst entstauben seien, aber aus benen man boch sehr viel über ben alten Glauben entnehmen könne. Die norbischen Dichtungen seien es, aus biefem Quell fließe ber germanische Glaube. Aber auch hier trete gleich mieber eine Schwierigkeit auf, benn wer ver­möge zu sagen, ob es nun ein germanischer Glaube sei ober ein eingebrungener? Immer mieber werfe sich die Frage auf, ist es nun bas Gemein­schaftsgut im Glauben ganz Germaniens ober nur irgenbeines Teiles? Man könnte also sehen, mit welcher Schwierigkeit gearbeitet werben müsse.

Habe man bie Quellen, bann käme bie Frage nach bem Bilb, bas aus biesen Quellen erkennbar werbe. Zwei Einbrücke ber Macht seien es, die

unser Leben burchwalteu ließen. Die Macht ber Natur unb die Macht des Todes. Wenn in frühe­rer Seit die Blitze zuckten, dann fei es ein Gott gewesen, der grollend durch den Himmel fuhr. Thor sei es gewesen, der mit seinem Ochsengespann über den Wolken einherfuhr. Sei denn Wodan etwas anderes als der personifizierte Wind, sei das denn nicht wieder eine Naturkraft in Menschenge­stalt? Da unsere Ahnen noch nicht diese Natur­erscheinungen physikalisch sich erklären konnten, so seien daraus Götter, Riesen, Untergötter und Dä­monen entstanden. Aber neben der Macht der Na­tur gäbe es noch eine andere, die in unser Leben eingreife, nämlich der Tod. Odin, so sage man, fei der Gott der Toten, aber auch der Gott des toten Heeres. Eins stehe fest, die Natur habe eine große Rolle bei unseren Vorfahren gespielt, denn sie wären ja auch eng mit ihr verbunden gewesen. Die neue germanische Forschung nehme einen an­deren Weg, sie gehe aus von der Göttersage, von dem Mythos. Die Götterwelt des germanischen Glaubens fei nichts anderes als ein Abbild der germanischen Welt selbst. So wie das alte Ger- manenborf gewesen sei, so habe man sich auch bas Reich ber Gotter vorgestellt. So sei bie Welt, in der ber germanische Mensch lebe, bie Grunblage für feine Schilberung ber Götterwelt gewesen. Es sei Blut von ihrem Blute. Die Einwanderung fremder Gotter wäre zugleich eine Wandlung ge­wesen. Diese fremden Göttergestalten seien ger­manisch geworden und hätten das Orientalische bald verloren.

Dann kam Prof. Haenchen ausführlich auf Thor und Odin zu sprechen. Thor fei treu, hilfreich, stark, gerade, zuverlässig und bäuerlich gewesen. Sei er etwas anderes als der Bauer? Ganz anders dagegen Odin. Odin sei der geheimnisvolle, unbe­rechenbare, weitgereiste, unstete und suchende Gott. Odin ber Gott unb Herr ber Schlachten. Wenn man nun biefe Gotter als Spiegelbilb ber Menschen auffasse, dann schätze man sie zu gering ein. Diese Gotter seien nicht nur Gebilde, die der Mensch schaffe, gewesen, sondern diese bilden den Menschen wieder. Aus der Erkenntnis, daß Leben nur aus bem Kampf erwachse, hätten bie Gotter selbst eine furchtbare Bebrohung auszuhalten. Die ganze Göt­terwelt hätte in Spannung gelebt. Das fei das

Die gleichen Strafbeftimmunaen treffen für Be­sitzer ftreunenber Katzen zu. Jede Katze, die weiter als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haufe ent­fernt ist, kann abgeschossen werden. Es ist aber auch Geldstrafe wie oben möglich. Vielleicht veranlaßt deren wiederholte Anwendung endlich einmal manche Leute, ihre sinnlose Katzenzüchterei großen Maß­stabes einzustellen. Diese Menschen (nicht ihre Tiere) sind die größten Feinde der Singvogelwelt und des Jungwildes.

Außerordentlich wichttg für Jäger ist nun fol- Eiendes: Nur ber Jagdausübungsberechtigte hat bie» es Abschußrecht (neben den Schutzbeamten), nicht lagegen ber Jagbgast. Will ber Jagdpächter ihm das Recht übertragen, was sehr oft der Fall fein wird, dann muß diese Uebertragung schriftlich aus­gesprochen werden. Das Schriftstück muß der Gast bei sich führen. Da ja bekanntlich der Abschuß von Hunden und Katzen sehr oft schon zu unangeneh­men Rechtsstreitigkeiten führte, empfiehlt es sich für den Jagdgast, diese Bestimmung genau zu be­achten.

Neu ist ferner, daß der Eigentümer des erschosse­nen Tieres, der behauptet, der Abschuß sei zu Un­recht erfolgt, den Nachweis dafür allein zu führen hat. Es i[t also nicht Aufgabe des Jägers nach­zuweisen, baß er im Recht war. Gelingt dem Ge­schädigten der Nachweis, so ist Schadenersatz be­gründet.

Diese Bestimmungen sind von großer Tragweite, denn sie geben dem Jäger endlich die Möglichkeit, seinem Revier den wirksamen Schutz angedeihen zu lassen, zu bem bas Jagbschutzabzeichen ihn ver­pflichtet, das er am Hute führen muß.

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Gießen, den 23. April 1935.

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