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Massenvergistungen in Amerika.

In ^Lhiteplains im Staate Neuyork ereigneten sich infolge des Genusses von Cremgebäck einer Großbäckerei zahlreiche Vergiftungen. Bisher sind 552 Erkrankungsfälle bekannt, doch besteht die Vermutung, daß noch mehrere hundert Personen betroffen worden sind. Die eigentliche Giftquelle ist bisher noch nicht festzustellen gewesen. Die Untersuchung ergab noch nicht, ob es sich um chemi­sches oder bakteriologisches Gift handelt. Obwohl auch in der Umgebung Whiteplains, in vier Land­städten und zehn Dörfern, zahlreiche Personen er­krankt sind, sind glücklicherweise keine Todesopfer zu verzeichnen.

Dreister Raubüberfall in USA.

In der Stadt Warren im Staate Ohio (USA) überfielen drei bewaffnete Räuber mitten in der Stadt ein Auto der Bundespost. Nachdem sie mit vorgehaltenen Pistolen den Fahrer gezwungen hat­ten, sie außerhalb der Stadt zu fahren, raubten sie einen Geldsack, der 7 2 0 0 0 Dollar enthielt. Ob­wohl die gesamte Ortspolizei die Verfolgung auf­nahm, gelang es den Räubern, in einem bereit­stehenden Auto zu entkommen.

Schweres Grubenunglück in Südafrika. Zahlreiche Todesopfer?

In dem neuen Bergwerk Machavie bei Potchef- ftroom in Südafrika ereignete sich ein schweres Unglück infolge Wassereinbruches in einen der Stollen. Soweit sich bisher übersehen läßt, sind drei Europäer und 42 Eingeborene von der Außenwelt abgeschnitten. Bis jetzt konnten zwei Leichname geborgen werden. Es muß damit gerechnet werden, daß auch die anderen Bergleute umgekommen sind.

Großfeuer in einer polnischen Stabt

Eine Vorstadt der im nordöstlichen Polen gelege­nen Stadt Wolkowysk wurde durch eine verheerende Feuersbrunst vernichtet. Mehr als 30 Häuser sind vom Erdboden verschwunden. Drei Kinder kamen in den Flammen um.

Vater vergiftet seine vier Kinder.

In der badischen Winzergemeinde Bötzingen am Kaiserstuhl ereignete sich ein erschütterndes Drama. Der in Bötzingen ansässige Dr. Kiefer hat, ver­mutlich in der Nacht zum Ostermontag, seine vier Kinder, Mädchen im Alter von 6 bis 15 Jahren, vergiftet. Die Kinder wurden am Dienstag tot aufgefunden. Von Kiefer fehlt bis jetzt jede Spur.

Wiederaufflackern der Malaria-Epidemie auf Ceylon.

Infolge des Wiederauftretens der Malaria- e p i d e m i e auf Ceylon, die, wie man befürchtet, ernsten Umfang annehmen wird, ist jeder Urlaub für Regierungsärzte und Wohlfahrtsbeamte ge­sperrt worden. In den Monaten von November letzten Jahres bis März dieses Jahres hat die Malariaseuche auf Ceylon nicht weniger als 113 811 Todesopfer gefordert.

Menschenschmuggel nach Sowjelrußland.

In R o w n o ist die Voruntersuchung gegen 53 Personen abgeschlossen worden, die des Schmug­gels polnischer Staatsbürger über die sogenannteGrüne Grenze" nach Sowjetruß­land angeklagt werden. Die polnischen Behörden haben festgestellt, daß für diesen Menschenschmuggel eine Hauptwerbe st elle in Lodz, eine Transport st elle in Rowno und eine Reihe von Zweigstellen in allen größeren Städten

Polens arbeiteten. Die Schmugglergesellschaft for­derte von ihren Kunden für den Schmuggel über die Grenze 300 bis 600 Zloty je Person. Die Schmuggelstellen wurden nur von polnischen Juden in Anspruch genommen, die in die jüdische Kolonie Biro-Bidschan in Sowjetrußland auswanderten.

Schwere Zuchthausstrafe

für umfangreiche Devisenschiebungen.

Wegen einer großangelegten Devisenschie­bung hatte sich vor dem Berliner Landgericht der 36jährige Dr. jur. Helmut Freiherr von Cotz- hausen zu verantworten. Er verbüßt zur Zeit eine Strafe wegen eines ähnlichen Deoisenoerbre- chens, das ihm eine Zuchthaus st rafe von 5 Jahren eingetragen hatte. Diese Strafe wurde jetzt auf 7V2 Jahre erhöht, außerdem wurde 250000 Mark Geldstrafe gegen den Ange­klagten verhängt und ihm die bürgerlichen Ehren­rechte auf 5 Jahre abgesprochen. Es handelte sich um Effektenschiebungen in Höhe von 367 000 Mark, die der Angeklagte im Interesse eines aus Deutsch­land geflüchteten Bankiers Stern durchgeführt hat. Da er diesem Bankier einen größeren Betrag schuldete, gab er sich dazu her, für ihn einen Devi­senantrag bei der zuständigen Stelle einzureichen. Er spiegelte der Devisenbewirtschaftungsstelle vor, daß für eine Gewerkschaft, die ein vollkommen un­rentables Braunkohlenfeld besitzt, ein Kredit von 500 000 Mark zur Wieoeringangsetzung des Betrie­bes ausgenommen werden soll. Eine Schweizer Bank sei zur Hergabe des Kredites bereit, wolle aber nur deutsche Effekten liefern. Auf diese Weise erschlich sich der Angeklagte die Genehmigung zum Verkauf der Effekten und sorgte dafür, daß der Erlös seinem Auftraggeber im Ausland zufloß.

Das Krebsproblem im Mittelpunkt der Berliner Tagung der Deutschen Gesellschast für Chirurgie.

Berlin, 24. April. (DNB.) Im Langenbeck- Dirchow - Haus wurde am Mittwochmittag die 59. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie eröffnet. Die Tagung dauert bis 27. April. Der Reichsärzteführer Dr. Wagner wies auf die Folgen unseres nationalsozialistischen Umbruches für die Stellung und die Aufgaben des Arztes in Volk und Staat hin. Im Vordergrund stehe gerade für den Arzt die Erkenntnis, daß der ihm anver­traute Patient nicht nur ein Einzelindividuum, son­dern ein Teil des Volksganzen sei. Zum Streit der Meinungen zwischen Schulmedizin und der sozia­len biologischen Medizin sagte der Reichsärztefüh­rer, man dürfe nicht etwa alles kritiklos hinnehmen, was jetzt an biologischen und sog. biologischen Heilmethoden angeboten werde. Es müsse aber eine Brücke zwischen Schulmedizin und biologischer Richtung geschlagen werden, zum Aufbau einer neuen deutschen Heilkunde. Dann werde auch der Arzt das nötige Vertrauen im Volke wiederfinden.

Der Vorsitzende Prof. Magnus (Berlin) be­grüßte die Gäste, besonders die Kollegen von der Saar und die Sanitätsoffiziere. Die Deut­sche Gesellschaft für Chirurgie nehme mit dem gan­zen Volk wärmsten Anteil an der Wiedererschaffung des deutschen Heeres durch den Führer und beglück­wünsche die aktiven Kameraden zu den großen und schönen Aufgaben, die ihnen zufielen beim Ausbau der neu geschenkten allgemeinen Wehrpflicht. Der Vorsitzende erklärte, mit besonderer Sorge sehe die Aerztewelt auf die Entwicklung der Krebs- frage, deren Erörterung mit Absicht an den An­fang des Kongresses gestellt sei. Je schwieriger die Technik dieser Wissenschaft sei, desto schärfer die Forderung, daß nur der be ft geschulte Arzt zur Behandlung des Krebses zuzulassen sei und daß dem Heilpraktiker dies Gebiet verjchlossen bleiben müsse.

Staatssekretär Dr. Krohn überbrachte die Grüße der Reichsregierung und gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß feit dem 1. April in sämt­lichen Beiräten aller sozialen Versiche­rungsträger Aerzte als gleichberechtigte Vertreter Sitz und Stimme haben, wovon ein segensreicher Einfluß auf die Gestaltung unserer Sozialversicherung zu erwarten sei.

Der Vorsitzende verlas dann eine Entschließung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und für Orthopädie. Eine absolute Scheidung zwischen diesen beiden Disziplinen sei nicht möglich. Der Chirurgie solle im wesentlichen vorbehalten bleiben jede Behandlung, bei der operative Maßnahmen im Vordergründe stehen. Der Orthopädie dagegen die Behandlung derjenigen Erkrankungen, bei denen unblutige Maß­nahmen und orthopädische Apparate zur Verwendung kommen.

In dem Bewußtsein, daß die Chirurgie Haupt-

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Reichsärzteführer Dr. Wagner während feiner Ansprache auf der 59.Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie.

trägerin des Kampfes gegen den Krebs ist, hat der Vorsitzende die G e f ch w u l ft f r a g e an den Be­ginn der Tagung gelegt. König (Würzburg) sieht in dem Krebsproblem drei Grundfragen:

1. Das rein örtliche Geschehen, das zur Geschwulstbildung führt.

2. Die Bereitschaft des Organismus zur Gefchwulftbildung.

3. Die Abwehrvorgänge des Körpers gegen den Krebs.

Während die Bereitschaft zur Krebsbildung etwas Gegebenes ist, das sich unserem Einfluß entzieht, find die beiden anderen Faktoren unseren ärztlichen Maßnahmen sehr wohl zugänglich. Der Chirurg kann nicht nur b i e örtliche Geschwulst beseitigen, er kann auch dann, wenn der rein lokale Rahmen überschritten ist, durch geeignete Maßnahmen d i e Abwehrkräfte des Or­ganismus steigern. Der Frühdiagnose und der Frühoperation kommt der Hauptanteil in der Krebsbekämpfung zu.

Klein- Ludwigshafen berichtet über die Ergeb­nisse mehrjähriger Untersuchungen, aus denen her- vorgehte, daß neben der hier allgemeinen Abwehr­lage des Körpers, neben dem rein örtlichen Scha­den noch ein zellfreies Agens bestehen muß, das zur Krebsbildung führt. Das bedeutet keine Entdeckung eines neuen Krebserregers, gibt aber als Folge­rung aus einer Untersuchungsserie von 17 000 menschlichen Blutproben die Aussicht, daß es mög­lich erscheint, durch einfache Untersuchung des Blutes bei geringsten Fehlerquellen der Krebsfrage wesentlich näher zu kommen. Damit wäre nicht nur eine Gefährdung von Gefun­den im Sinn drohender Arebsentstehung aufzu­decken, es ergäbe sich auch die Möglichkeit, latente Geschwülste und beginnende Krebse zu diagnostizieren, aber auch eine unbegründete Krebsfurcht bei negativem Ausfall der Keim- Reaktion zu bannen.

Schuerch - Zürich und U e h l i n g e r - Zürich haben experimentell durch Einspritzung einer beson­

deren Substanz bösartige Knochengeschwülste er­zeugen können. Da der beabsichtigte Erfolg in einem großen Prozentsatz eintrat, erwarten die Vor­tragenden von der Methode eine Möglichkeit zum Studium der Ursachen, Krankheitser­scheinungen und Behandlungsverfahren derartiger Geschwülste, die in ganz ähnlicher Form beim Men­schen Vorkommen.

Die erste Sitzung brachte weiter einen Vortrag von Hellner (Münster), der die Krankheitserschei­nungen einer bejonberen, erfahrungsgemäß sehr bösartigen Form von Knochengeschwülsten (Ewingsche Knochensarkome) besprach. Eine Dauerheilung derartiger Fälle sei nur nach radi­kalem chirurgischen Vorgehen möglich. Most (Bres­lau) wies auf die Wichtigkeit der oberhalb des Schlüsselbeins gelegenen Lymphknoten und der Lymphstränge an der Innenseite des Brustbeines bei der operativen Behandlung des Brustkrebses hin. Götze (Erlangen) erörterte die Frage, wie weit der Röntgenologe bei der Behandlung des Mastdarmkrebses erfolgreich beteiligt werden kann und muß. Der operable Maftdarm- krebs gehöre ausschließlich in die Behandlung des Chirurgen. Bei zunächst inoperablen Fällen könne durch vorsichtige Vorbestrahlung häufig eine Aus­sicht auf radikale Heilung erreicht werden. Hintze (Berlin) besprach die Aussichten der Behandlung von bösartigen Dickdarmgeschwülsten. Westhues (Erlangen) schlug vor, in Fällen von inoperablem Magenkrebs die Geschwulst durch eine Quernaht oberhalb derselben von der Nahrungspassage aus­zuschließen bei gleichzeitiger Anlegung einer neuen Magen-Darmverbindung. Schönbauer (Wien) grenzte die Eignung bösartiger Geschwülste für die operative und Bestrahlungsbehandlung nach seinen Erfahrungen ab. Kein wirklicher Erfolg sei zu er­warten von einer Bestrahlung der bösartigen Ge­schwülste des Magens, des Darmes, des Gehirns und der Harnwege. Auch die Geschwülste der Glied­maßen seien der operativen Behandlung Vorbehal­ten. Bejonders geeignet für die Bestrahlung seien u. a. die Geschwülste der Schilddrüse, des Kehl­kopfes und der Mundhöhle.

Kirschner (Heidelberg) gab die Ergebnisse be­kannt, die eine Nachprüfung der Klein- scheu Krebsdiagnosereaktion an der Heidelberger Klinik hatte. Bei strengstem Maßstab zeigte sich, daß das Verfahren bei der Diagnosti­zierung von börsartigen Geschwülsten gut unter­stützen kann. Weniger günstig waren die Erfahrun­gen, die Barthels aus der Göttinger Klinik mttteikte. Hummel (Berlin) berichtete dagegen aus der chirurgischen Klinik der CharttL über gute Ergebnisse der Untersuchungen. An schütz (Kiel) empfahl bei der Behandlung des Magenkrebses eine Entfernung der Geschwulst, auch wenn eine radi- ' kale Operation nicht mehr möglich sei. Nur dadurch sei eine Besserung des Allgemeinzustandes zu er­reichen.

Wetterbericht

des Relchswetterdlenstes Ausgabeort Frankfurt

Das mit seinem Kern über Deutschland liegende Tiefdruckgebiet hat sich weiter verstärkt. Durch das Zusammentreffen von Luftmassen verschiedenster Herkunft und Temperaturen kam es feit Mittwoch auch bei uns zu verbreiteten gewittrigen Nieder­schlägen, die vornehmlich im Main-Taunus-Gebiet auftraten und Niederschläge von etwa 30 Liter pro Quadratmeter brachten. Die weitere Entwicklung der Großwetterlage läßt zwar Witterungsbesferung erwarten, doch wird es vorerst noch zu einzelnen Niederschlagsschauern und auch weiterer Abkühlung kommen.

Aussichten für Freitag: Veränderlich mit häufiger Aufheiterung, aber auch noch einzelnen Niederschlagsschauern bei meist westlichen und nörd­lichen Winden, zunächst weitere Abkühlung.

Aussichten für Samstag: Witterungs­besserung und tagsüber wieder wärmer, nachts jedoch recht frisch.

Lufttemperaturen am 24. April: mittags 17,8 Grad Celsius, abends 10,8 Grad; am 25. April: morgens 10,4 Grad. Maximum 17,8 Grad, Minimum 10,2 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 24. April: abends 13,2 Grad; am 25. April: mor­gens 11,7 Grad Celsius. Niederschläge 9,7 mm. Sonnenfcheindauer 2,7 Stunden.

Hauptschrislletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange.

Verantworttich für Politik: Dr. Friedrich W. Sangt, für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenletter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. III. 35: 11229. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch, und Steindruckerei

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Gießen. 24. April 1935.

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Die Einlösung des achten Abschnitts der Abonne­ments für Dienstag, Mittwoch und Freitag hat an der Theaterkasse, Johannesstraße 3, zu erfolgen, und zwar: 2457C

Montag, den 29. April 1935, für die Dienstage

Abonnenten in der Zeit von 10 bis 13 Ahr, Dienstag, den 30. April 1935, für die Mittwoch-

Abonnenten in der Zeit von 10 bis 13 und von 17 bis 18 Uhr,

Donnerstag, den 2. Mai 1935, für die Freitag- Abonnenten in der Zett von 10 bis 13 Uhr.

Nach Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt am Main 37210 Kasse des Stadttheaters Gießen erfolgt Ueberfenbung der Abonnementskarten.

Die zu zahlende achte Rate beträgt für: Ranglogen 2 bis 6 und 13 bis 17, 1. Rang RM.

Reihe 1 und 2) 5,

Ranglogen 7, 8, 11 und 12, Proszeniums- logen 5,

Ranglogen mit 4 Plätzen 10,

Sperrsitz (Reihe 1 bis 9), 1. Rang (Reihe

3 und 4) 4,

Sperrsitz (Reihe 10 bis 13), 1. Rang (Reihe

5 und 6), Logenrückplätze 4,

Sperrsitz (Reihe 14 bis 18), 2. Rang (Reihe 1

Mitte, Vorderplatz) 3,»

2. Rang (Reihe 2 und 3) 3,

2. Rang (Reihe 4 und 5) und 2. Rang (vordere Seitenreihe) 2,

Die Einlösung muß vor der 28. Abonnements­vorstellung erfolgt fein.

Gießen, den 17. April 1935.

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