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Wer in der Handwerksrolle eingetragen ist, erhält von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte. Wer einen selbständigen Handwerksbetrieb eröffnet, hat der zuständigen Behörde die Handwerkskarte vorzulegen. Die Ueberschreitung dieser Vorschriften wird mit Geldstrafe oder mit Haft bestraft.
Die Befestigung von Gotland.
Stock hosm, 23.Jan. (DNB.) Die drei büP| gerlichen Parteien im Schwedischen Reichstag, die Rechte, die Volkspartei und der Bauernbund, haben einen gemeinsamen Antrag auf Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft der Insel Gotland und in diesem Zusammenhang auf teil» weise Erhöhung des Heeresetats eingebracht. In dem Antrag wird auf die große strategische Bedeutung der Insel hingewiesen, die durch ihr« vorgeschobene Lage in der Ostsee einen be-
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zur Ermordung Kirows.
12 Beamte der Leningrader OGPN. verurteilt.
Moskau, 24. Jan. (DRB.) Das Militärkolle- qium des Obersten Gerichtshofes hat 12 Beamte der Leningrader OGPU., darunter deren ehemaligen Chef, M e d w e d, wegen fahrlässiger Handlungen und Verstoßes gegen die Staatsschutz- ge eße zu insgesamt 3 7 Jahren Verbannung in Konzentrationslagern verurteilt Außerdem erhielten alle Angeklagten Ge- f ä n g n i s st r a f e n, der Angeklagte Walzewisch | eine solche von 10 Jahren. — Medwed wird vor-> geworfen, er habe keine genügenden Maßnahmen zum Schutze des Lebens Kt- l r 0 w s getroffen und besonders nicht verhindert, daß der Märder Nikolajew in das Palais, in dem Kirow ermordet wurde, e i n g e d r u n g e n sei. Die Verurteilten haben deshalb keine härteren Strafen erhalten, weil sie große Verdien st e umdie bolschewistische Revolution und mehrfache Auszeichnungen aufzuweisen haben. Sie sind alle alte Mitglieder der Kommunistischen Partei.
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„Der Deutsche" stellt sein Erscheinen ein
B e r l i n, 23. Jan. (DNB.) Im Anschluß an eine Mitteilung, wonach „Der Angriff" vom 1. Februar dasOrgan der Deutschen Arbeits- front wird, gibt die Verlagsleitung des „Deutschen" ihren Lesern bekannt, daß nach einer Vereinbarung des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley mit dem Reichsleiter für die Presse, Direktor Amann, die Tageszeitung „Der Deutsche" am 31. Januar d. I. i h r E r s ch e i n en e i n st e l l t.
Verbot der Weißenberg-Gekte.
Em settsamer Standpunkt.
Die Regiernngskommission „begrimbet“ die Verhaftung Tilks.
Saarbrücken, 23. Jan. (DNB.) Die Verhaftung des Polizeiinspektors Tilk, durch dessen Kugel am Montag ein Verbrecher, der seiner Festnahme mit der Waffe in der Hand Widerstand entgegensetzte, den Tod fand, hat im Saargebiet allenthalben Aufsehen und Befremden erregt. Die Regierungskommission scheint infolgedessen em- zusehen,' daß sie diese Verhaftung irgendwie begründen muß und so gibt sie folgende „amtliche Feststellung", wie sie es nennt, bekannt.
„Die Verhaftung des Polizeiinspektors Tilk wurde seitens des Vertreters der Staatsanwaltschaft beim Obersten Abstimmungsgerichtshof, der an Ort und Stelle Erhebungen tätigte, angeordnet. Die vorläufige Festnahme erfolgte, weil Tilk der vorsätzlichen Tötung des Kaufmanns Paul hjLeger dringend verdächtigt erschien. Am 22 Januar wurde gegen Tilk vom Untersuchungsrichter beim Obersten Abstimmungsgerichtshof Haftbefehl erlassen, weil Tilk eines Verbrechens nach § 212 STGB, dringend verdächtig erscheint und Fluchtverdacht wegen der Nahe der Landesgrenze und der Höhe der zu erwartenden Strafe begründet ist. Außerdem besteht Verdunkelungsgefahr."
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Macht das Rasieren
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Berlin, 23. Jan. (DNB.) Das Geheime S t a a t s p 0 l i z e i a m t hat die „Weißenberg- Sekte", (auch „Evangelifch-Johannifche Kirche nach der Offenbarung St. Johannes genannt), einschließlich ihrer Untergliederungen und des Kriegervereins „Ewiges Leben" für das Gebiet des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten. Das Vermögen wird vorbehaltlich einer späteren Einziehung Polizeilichbeschlag nahmt und sichergestellt. Das Verbot ist erfolgt, weil die Weißenbergsekte unter dem Deckmantel religiöser Betätigung s p i r i - tistische Sitzungen abhält, in denen unter Verwendung von Medien die Geister großer Männer und Nationalhelden zitiert werden, um so für die Sekte und den „Meister Josef Weißenberg" Propaganda zu machen und darüber hinaus versucht, die Verdienste der heutigen Regierung für sich in Anspruch zu nehmen.! Derartige Veranstaltungen können infolge des spin- tistischen Unfugs nur als Entweihung des Gottesdienstes angesehen werden, ganz abgesehen davon, daß die aufpeitschenden und religiös-fanatischen Geister-Reden auf die seelische Verfassung der Versammlungsteilnehmer, zu denen auch schulpflichtige Kinder gehören, einen u n - heilv 0 llen Einfluß ausüben. Durch den Einfluß Weißenbergs sind bereits einzelne Personen dem religiösen Wahnsinn verfallen. Die Gemeingefährlichkeit dieser Umtriebe der Weißenberg-Sekte wird dadurch gesteigert, daß diese ihre Veranstaltungen seit der nationalsozialistischen Erhebung mit dem Ideengut der national- sozialiftischenRevolutionzuverbrah- men versucht und damit das nationalsozialt- stische Gedankengut schamlos h e r a b w ü r d i g.t.
Solche Personen, die schon vor dem 1. Januar 1932 in die Handwerksrolle eingetragen sind, bleiben dort eingetragen, auch wenn sie die Meisterprüfung nicht gemacht haben. »Dasselbe gilt von solchen Personen, die nach dem 31. Dezember 1931 eingetragen waren und vor dem 1. Januar 1900 geboren, aber nicht die Meisterprüfung abgelegt haben. Sind diese Handwerker ohne Meistertitel nach dem Jahre 1899 geboren, so haben sie die Möglichkeit, die Meister-1 Prüfung bis Ende 1939 n a ch z u h 0 l e n, um in der Handwerksrolle zu bleiben. Personen, die ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben und ordnungsmäßig angezeigt haben, ohne bisher in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, sind von Amts wegen in die Handwerksrolle einzutragen, auch wenn sie die Meisterprüfung nicht abgelegt haben. Die Eintragung ist zu löschen, wenn der Gewerbetreibende nach dem 31. Dezember 1899 geboren ist und nicht bis zum 31. Dezember 1939 d i e M e i- sterprüfung nachgeholt hat. In dem letztgenannten Falle bedarf die Ablegung der Meisterprüfung nicht des Nachweises einer Lehrzeit oder der Ablegung einer Gesellenprüfung.
REME
zum Genuß.
sonderen Anziehungspunkt für feindliche Angriffe im Kriegsfälle darstellen wurde. Eine Festsetzung feindlicher Streitkräfte auf der Insel wurde Schwedens Ostküste in schwerste Bedrängnis bringen. Die schwere Artillerie soll beweglich ausgestellt werden. Man denkt an mindestens zwei Batterien zu je zwei schweren Geschützen. Dazu kommen für Fliegerabwehr l rwei neue Batterien mit mindestens je drei Geschützen.
Ein neue« ZremdenlegionSr-Negiment für Saar-Emigranien.
Paris, 24. Jan. (DNB.-Funkspruch.) Wie „Le Jour" berichtet, soll die Aufstellung eines 6. Fremdenlegionär-Regiments beschlossen worden sein, um Flüchtlingen aus dem Saargebiet die Möglichkeit zu geben, sich bei der Legion anwerben zu lassen. Aus den Nachrichten des Blattes ergibt sich, daß an der Grenze ein Vertrauensoffizier Bewerber aus Emigrantenkrrifen, ! die in die Fremdenlegion eintreten wollen, a u f ihren „moralischen Wert" hin prüft.
OiefinnischenStudenten streiken weiter H e l s i n g f 0 r s, 23. Jan. (DNB.) Die finnische Studentenschaft beschloß, den Streik, der ursprünglich nur bis zum 1. Februar geplant war, a u f unbestimmte Zeit --uszudehn-n Gleich- zeitig gab die Studentenschaft ihre Absicht be-1 könnt, eine allgemeine Mitbürgern e r s a m m- lung von je zwei Vertretern aus jeder Stadt und jedem Dors in die Hauptstadt einzuberufen. Zum Abschluß brachten etwa 2000 Studenten dem Um« versitätskanzler Prof. Su 0 lahti einen Fackelzug dar, da er Anhänger einer völligen Finnisterung der Universität ist. Im Reichstage dauerte die Debatte über die Universitätsgesetze den ganzen Tag über an. Die Redner der Regierunysopposition verzögern nach Möglichkeit ihre Ausführungen. Güner von ihnen sprach so langsam, daß er nicht mehr als zehn Worte in der Minute oorbrachte.
Man ist nachgerade bei der Regierungskommission gewöhnt, daß sie in ihren Auslassungen Unterstellungen bereits als Tatsachen hin st elltl und in solchem Fall U r t e i l s s p r ü ch e oor- wegnimmt, wenn es sich um Belastungen der deutschgesinnten Bevölkerungstelle handelt. Wir denken hierbei nur an den auch in Genf groß angekündigten „Verleumdungsprozeß" Heimburger und seiner Emigrantenkommissare gegen die Führer der Deutschen Front, von dessen Durchführung aller- ! dings jetzt nicht mehr ernstlich die Rede zu fein scheint. Andererseits hört man ebensowenig von der Durchführung des längst fälligen Disziplinarverfahrens wegen des im Keim erstickten Polizeiputschs in der Nacht der Stimmenzählung.
Ebenso wie seinerzeit die Mißhandlung zweier Polizisten in Saarbrücken bei einer marxistischen I Demonstration einer Sühne nicht für wert gehalten wurde, ebenso gilt offenbar für die Regterungs- I korymission auch nicht die Bedrohungeines Polizeibeamten durch einen mit Revolver bewaffneten Verbrecher als I Grund zur Notwehr, falls es f i ch um einen Separatisten handelt. Es darf erwartet werden, daß, solange pflichtbewußte Polizeibeamte an der Saar noch nicht den ihnen gebührenden Schutz des deutschen Staates erhalten, das zuständige Gericht in voller Unbefangenheit und Neutralität schlecht verhüllten Bestrebungen ein Ende machen wird, die ein Eingreifen gegen gewisse Verbrecherkategorien praktisch
I u n m ö g l i ch machen könnten.
Washington, 23. Jan. (DNB.) Dor dem Heeresausschuß des Repräsentantenhauses erklärte Frank Belgrano, ein Führer der American Legion von den in den Vereinigten Staaten aus- geqebenen 19 Milliarden Dollar für Rüstungszwecke feien 14 Milliarden in die Hände der Kriegsgewinnler gekommen. Er fordere daher die Wegsteuerung der | Krisgsqewinne. Die Kriegs Veteranen würden nichts die sofortige Auszahlung ihrer Pension fordern, wenn schon im Jahre 1917 ein Gesetz bestanden hätte, das Kriegsgewinne unmöglich gemacht hatte. Die American Legion müsse die Schande, die dem Weltkrieg gefolgt sei, zurückweisen, als d i e Z a h l der Kriegsmillionäre in den Vereinigten Staaten die Zahl der weißen Kreuze in Flandern übertroffen habe. — Im Senatsausschuß wurde der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die im letzten Jahr erfolgte Steigerung der Baukosten für Kriegsschiffe von acht Millionen Dollar auf 16 Millionen Dollar ein abgekartetes Spiel zwischen den Rüstungssirmen sei.
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25 April 1929 war die Einrichtung der Hand-i w'erksrolle bereits in die Wege geleitet. Die1 Verordnung vom 18. Januar 1935 erläßt dazu neue Bestimmungen. Demnach ist der f e l b st an dl g e Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur denjenigen natürlichen unb juristischen Personen oestattet, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Das Verzeichnis wird von der Handwerkskammer geführt. Auch handwerkliche Nebenbetriebe, die von sonsti- oen Gruppen der Wirtschaft geführt sind, sind hier
ÄT®X MtaÄen“b WasamKriegeverdientwurde die Befugnis zur Anleitung von Lehr- -- * ""
ljngen in seinem Handwerk besitzt (sog. „großer Befähigungsnachweis"). Die höhere Verwaltungsbehörde kann aber in besonderen Fällen nach Anhörung der Handwerkskammer hiervon Ausnahmen zulassen, insbesondere zugunsten solcher Personen, die in einem Jndustriebe- triebe eine Ausbildung als Facharbei-! t e r erhalten haben und fünf Jahre als solche tätig gewesen sind. Eine juristischePerson darf in die Handwerksrolle nur eingetragen werden, wenn der Betriebsleiter die Meisterprüfung bestanden hat. Nach dem Tode eines selbständigen Handwerkers darf die Witwe oder dürfen die minderjährigen Erben den Betrieb fort- führen, jedoch muß nach Ablauf eines Jahres die Leitung durch einen Handwerker übernommen werden, der die Meisterprüfung bestanden hat.
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