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Wer in der Handwerksrolle eingetragen ist, erhält von der Handwerkskammer eine Handwerks­karte. Wer einen selbständigen Handwerksbetrieb eröffnet, hat der zuständigen Behörde die Hand­werkskarte vorzulegen. Die Ueberschreitung dieser Vorschriften wird mit Geldstrafe oder mit Haft be­straft.

Die Befestigung von Gotland.

Stock hosm, 23.Jan. (DNB.) Die drei büP| gerlichen Parteien im Schwedischen Reichstag, die Rechte, die Volkspartei und der Bauernbund, haben einen gemeinsamen Antrag auf Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft der Insel Gotland und in diesem Zusammenhang auf teil» weise Erhöhung des Heeresetats eingebracht. In dem Antrag wird auf die große strategische Bedeutung der Insel hingewiesen, die durch ihr« vorgeschobene Lage in der Ostsee einen be-

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Ein Nachspiel

zur Ermordung Kirows.

12 Beamte der Leningrader OGPN. verurteilt.

Moskau, 24. Jan. (DRB.) Das Militärkolle- qium des Obersten Gerichtshofes hat 12 Beamte der Leningrader OGPU., darunter deren ehemaligen Chef, M e d w e d, wegen fahrlässiger Handlungen und Verstoßes gegen die Staatsschutz- ge eße zu insgesamt 3 7 Jahren Verban­nung in Konzentrationslagern verur­teilt Außerdem erhielten alle Angeklagten Ge- f ä n g n i s st r a f e n, der Angeklagte Walzewisch | eine solche von 10 Jahren. Medwed wird vor-> geworfen, er habe keine genügenden Maß­nahmen zum Schutze des Lebens Kt- l r 0 w s getroffen und besonders nicht verhin­dert, daß der Märder Nikolajew in das Palais, in dem Kirow ermordet wurde, e i n g e d r u n g e n sei. Die Verurteilten haben deshalb keine härteren Strafen erhalten, weil sie große Verdien st e umdie bolschewistische Revolution und mehrfache Auszeichnungen aufzuweisen haben. Sie sind alle alte Mitglieder der Kommunistischen Partei.

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Der Deutsche" stellt sein Erscheinen ein

B e r l i n, 23. Jan. (DNB.) Im Anschluß an eine Mitteilung, wonachDer Angriff" vom 1. Fe­bruar dasOrgan der Deutschen Arbeits- front wird, gibt die Verlagsleitung desDeut­schen" ihren Lesern bekannt, daß nach einer Verein­barung des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley mit dem Reichsleiter für die Presse, Direktor Amann, die TageszeitungDer Deutsche" am 31. Januar d. I. i h r E r s ch e i n en e i n st e l l t.

Verbot der Weißenberg-Gekte.

Em settsamer Standpunkt.

Die Regiernngskommissionbegrimbet die Verhaftung Tilks.

Saarbrücken, 23. Jan. (DNB.) Die Ver­haftung des Polizeiinspektors Tilk, durch dessen Kugel am Montag ein Verbrecher, der seiner Festnahme mit der Waffe in der Hand Wider­stand entgegensetzte, den Tod fand, hat im Saar­gebiet allenthalben Aufsehen und Befremden erregt. Die Regierungskommission scheint infolgedessen em- zusehen,' daß sie diese Verhaftung irgendwie begrün­den muß und so gibt sie folgendeamtliche Feststel­lung", wie sie es nennt, bekannt.

Die Verhaftung des Polizeiinspektors Tilk wurde seitens des Vertreters der Staatsanwaltschaft beim Obersten Abstimmungsgerichtshof, der an Ort und Stelle Erhebungen tätigte, angeordnet. Die vorläu­fige Festnahme erfolgte, weil Tilk der vorsätz­lichen Tötung des Kaufmanns Paul hjLeger dringend verdächtigt erschien. Am 22 Januar wurde gegen Tilk vom Untersuchungs­richter beim Obersten Abstimmungsgerichtshof Haftbefehl erlassen, weil Tilk eines Ver­brechens nach § 212 STGB, dringend verdächtig erscheint und Fluchtverdacht wegen der Nahe der Landesgrenze und der Höhe der zu erwartenden Strafe begründet ist. Außerdem besteht Verdunkelungsgefahr."

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Berlin, 23. Jan. (DNB.) Das Geheime S t a a t s p 0 l i z e i a m t hat dieWeißenberg- Sekte", (auchEvangelifch-Johannifche Kirche nach der Offenbarung St. Johannes genannt), einschließ­lich ihrer Untergliederungen und des Kriegervereins Ewiges Leben" für das Gebiet des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten. Das Ver­mögen wird vorbehaltlich einer späteren Einziehung Polizeilichbeschlag nahmt und sichergestellt. Das Verbot ist erfolgt, weil die Weißenbergsekte unter dem Deckmantel religiöser Betätigung s p i r i - tistische Sitzungen abhält, in denen unter Verwendung von Medien die Geister großer Män­ner und Nationalhelden zitiert werden, um so für die Sekte und denMeister Josef Weißenberg" Pro­paganda zu machen und darüber hinaus versucht, die Verdienste der heutigen Regie­rung für sich in Anspruch zu nehmen.! Derartige Veranstaltungen können infolge des spin- tistischen Unfugs nur als Entweihung des Gottesdienstes angesehen werden, ganz ab­gesehen davon, daß die aufpeitschenden und reli­giös-fanatischen Geister-Reden auf die seelische Ver­fassung der Versammlungsteilnehmer, zu denen auch schulpflichtige Kinder gehören, einen u n - heilv 0 llen Einfluß ausüben. Durch den Ein­fluß Weißenbergs sind bereits einzelne Personen dem religiösen Wahnsinn verfallen. Die Gemeingefährlichkeit dieser Umtriebe der Weißen­berg-Sekte wird dadurch gesteigert, daß diese ihre Veranstaltungen seit der nationalsozialistischen Er­hebung mit dem Ideengut der national- sozialiftischenRevolutionzuverbrah- men versucht und damit das nationalsozialt- stische Gedankengut schamlos h e r a b w ü r d i g.t.

Solche Personen, die schon vor dem 1. Ja­nuar 1932 in die Handwerksrolle eingetragen sind, bleiben dort eingetragen, auch wenn sie die Meisterprüfung nicht gemacht haben. »Dasselbe gilt von solchen Personen, die nach dem 31. Dezember 1931 eingetragen waren und vor dem 1. Ja­nuar 1900 geboren, aber nicht die Meister­prüfung abgelegt haben. Sind diese Handwerker ohne Meistertitel nach dem Jahre 1899 ge­boren, so haben sie die Möglichkeit, die Meister-1 Prüfung bis Ende 1939 n a ch z u h 0 l e n, um in der Handwerksrolle zu bleiben. Personen, die ein selb­ständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben und ordnungsmäßig angezeigt haben, ohne bisher in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, sind von Amts wegen in die Handwerksrolle einzutragen, auch wenn sie die Meisterprüfung nicht abgelegt haben. Die Eintragung ist zu löschen, wenn der Ge­werbetreibende nach dem 31. Dezember 1899 geboren ist und nicht bis zum 31. Dezember 1939 d i e M e i- sterprüfung nachgeholt hat. In dem letzt­genannten Falle bedarf die Ablegung der Meister­prüfung nicht des Nachweises einer Lehrzeit oder der Ablegung einer Gesellenprüfung.

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sonderen Anziehungspunkt für feind­liche Angriffe im Kriegsfälle darstellen wurde. Eine Festsetzung feindlicher Streitkräfte auf der In­sel wurde Schwedens Ostküste in schwerste Bedrängnis bringen. Die schwere Artillerie soll beweglich ausgestellt werden. Man denkt an min­destens zwei Batterien zu je zwei schweren Ge­schützen. Dazu kommen für Fliegerabwehr l rwei neue Batterien mit mindestens je drei Ge­schützen.

Ein neue« ZremdenlegionSr-Negiment für Saar-Emigranien.

Paris, 24. Jan. (DNB.-Funkspruch.) WieLe Jour" berichtet, soll die Aufstellung eines 6. Frem­denlegionär-Regiments beschlossen worden sein, um Flüchtlingen aus dem Saargebiet die Möglichkeit zu geben, sich bei der Legion anwerben zu lassen. Aus den Nachrichten des Blattes ergibt sich, daß an der Grenze ein Vertrauensoffizier Bewerber aus Emigrantenkrrifen, ! die in die Fremdenlegion eintreten wollen, a u f ihrenmoralischen Wert" hin prüft.

OiefinnischenStudenten streiken weiter H e l s i n g f 0 r s, 23. Jan. (DNB.) Die finnische Studentenschaft beschloß, den Streik, der ursprüng­lich nur bis zum 1. Februar geplant war, a u f unbestimmte Zeit --uszudehn-n Gleich- zeitig gab die Studentenschaft ihre Absicht be-1 könnt, eine allgemeine Mitbürgern e r s a m m- lung von je zwei Vertretern aus jeder Stadt und jedem Dors in die Hauptstadt einzuberufen. Zum Abschluß brachten etwa 2000 Studenten dem Um« versitätskanzler Prof. Su 0 lahti einen Fackelzug dar, da er Anhänger einer völligen Finnisterung der Universität ist. Im Reichstage dauerte die Debatte über die Universitätsgesetze den ganzen Tag über an. Die Redner der Regierunysopposition ver­zögern nach Möglichkeit ihre Ausführungen. Güner von ihnen sprach so langsam, daß er nicht mehr als zehn Worte in der Minute oorbrachte.

Man ist nachgerade bei der Regierungskommis­sion gewöhnt, daß sie in ihren Auslassungen Unter­stellungen bereits als Tatsachen hin st elltl und in solchem Fall U r t e i l s s p r ü ch e oor- wegnimmt, wenn es sich um Belastungen der deutschgesinnten Bevölkerungstelle handelt. Wir denken hierbei nur an den auch in Genf groß an­gekündigtenVerleumdungsprozeß" Heimburger und seiner Emigrantenkommissare gegen die Führer der Deutschen Front, von dessen Durchführung aller- ! dings jetzt nicht mehr ernstlich die Rede zu fein scheint. Andererseits hört man ebensowenig von der Durchführung des längst fälligen Disziplinarver­fahrens wegen des im Keim erstickten Polizeiputschs in der Nacht der Stimmenzählung.

Ebenso wie seinerzeit die Mißhandlung zweier Polizisten in Saarbrücken bei einer marxistischen I Demonstration einer Sühne nicht für wert gehalten wurde, ebenso gilt offenbar für die Regterungs- I korymission auch nicht die Bedrohungeines Polizeibeamten durch einen mit Re­volver bewaffneten Verbrecher als I Grund zur Notwehr, falls es f i ch um einen Separatisten handelt. Es darf erwartet werden, daß, solange pflichtbewußte Polizeibeamte an der Saar noch nicht den ihnen gebührenden Schutz des deutschen Staates erhalten, das zu­ständige Gericht in voller Unbefangenheit und Neutralität schlecht verhüllten Bestrebun­gen ein Ende machen wird, die ein Eingreifen gegen gewisse Verbrecherkategorien praktisch

I u n m ö g l i ch machen könnten.

Washington, 23. Jan. (DNB.) Dor dem Heeresausschuß des Repräsentantenhauses erklärte Frank Belgrano, ein Führer der American Legion von den in den Vereinigten Staaten aus- geqebenen 19 Milliarden Dollar für Rüstungszwecke feien 14 Milliarden in die Hände der Kriegsgewinnler gekommen. Er fordere daher die Wegsteuerung der | Krisgsqewinne. Die Kriegs Veteranen würden nichts die sofortige Auszahlung ihrer Pension fordern, wenn schon im Jahre 1917 ein Gesetz bestanden hätte, das Kriegsgewinne unmöglich gemacht hatte. Die American Legion müsse die Schande, die dem Weltkrieg gefolgt sei, zurückweisen, als d i e Z a h l der Kriegsmillionäre in den Vereinigten Staaten die Zahl der weißen Kreuze in Flandern übertroffen habe. Im Senatsausschuß wurde der Ansicht Ausdruck gege­ben, daß die im letzten Jahr erfolgte Steige­rung der Baukosten für Kriegsschiffe von acht Millionen Dollar auf 16 Millionen Dollar ein abgekartetes Spiel zwischen den Rüstungssirmen sei.

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25 April 1929 war die Einrichtung der Hand-i w'erksrolle bereits in die Wege geleitet. Die1 Verordnung vom 18. Januar 1935 erläßt dazu neue Bestimmungen. Demnach ist der f e l b st an dl g e Betrieb eines Handwerks als ste­hendes Gewerbe nur denjenigen natürlichen unb juristischen Personen oestattet, die in die Hand­werksrolle eingetragen sind. Das Verzeichnis wird von der Handwerkskammer geführt. Auch hand­werkliche Nebenbetriebe, die von sonsti- oen Gruppen der Wirtschaft geführt sind, sind hier

ÄT®X MtaÄenb WasamKriegeverdientwurde die Befugnis zur Anleitung von Lehr- -- * ""

ljngen in seinem Handwerk besitzt (sog.großer Befähigungsnachweis"). Die höhere Verwaltungs­behörde kann aber in besonderen Fällen nach Anhörung der Handwerkskammer hiervon Ausnahmen zulassen, insbesondere zugunsten solcher Personen, die in einem Jndustriebe- triebe eine Ausbildung als Facharbei-! t e r erhalten haben und fünf Jahre als solche tätig gewesen sind. Eine juristischePerson darf in die Handwerksrolle nur eingetragen werden, wenn der Betriebsleiter die Meisterprüfung be­standen hat. Nach dem Tode eines selbständigen Handwerkers darf die Witwe oder dürfen die minderjährigen Erben den Betrieb fort- führen, jedoch muß nach Ablauf eines Jahres die Leitung durch einen Handwerker übernommen wer­den, der die Meisterprüfung bestanden hat.

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