Die Rückzahlung von Wohlfchrtsunlerstühungen
den
soll
2.
3.
4.
nicht erstattungsfähig.
Oberheffen
der Rücksichtnahme erfordern.
So ist zu bedenken, daß die Wohlfahrtserwerbslosen, wenn sie wieder in Arbeit und Verdienst gekommen sind, erst einmal versuchen müssen, ihre während der oft jahrelangen Hilfsbedürftigkeit eingegangenen Verpflichtungen abzutragen und zurückgestellte notwendige wirtschaftliche Anschaffung, wie 3. B. Hausrat und Kleidung, nachzuholen. Außerdem liegt es auch im Interesse der Volksgesundheit,
Rach Ablauf dieser Frist soll aus dem Arbeitseinkommen des Unterstützten Ersatz nicht verlangt werden, insoweit das Bruttoarbeitseinkommen nicht mehr als das Dreifache des Fürsorgerichtsatzes (gegebenenfalls mit den Familienzuschlägen) beträgt. Einnahmen von Familienangehörigen, mit denen der Unterstützte zusammenlebt, sind hierbei nach den Grundsätzen der Familiengemeinschaft (Haushaltungsgemeinschaft) mit zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Unterstützte, die drei oder mehr Kinder haben, oder älter als 60 Jahre sind, in der Regel abzusehen.
Für die Zeit, in der die Unterstützung von der Leistung von Pflichtarbeit abhängig gemacht worden ist, soll ein Satz der gewährten Unterstützung nicht verlangt werden."
Außerdem sollen die Fürsorgeverbände in besonders gelagerten Fällen, z. B. bei langdauernder Hilfsbedürftigkeit, oder bei großen Ausgaben für den Wiederaufbau der Existenz, jedesmal wohlwollend prüfen, ob nicht die Eigenart des Falles und die Würdigung sozialer Belange ein höheres Maß
22 Uhr, Reitschule Schömbs. Anmeldungen für Neue Kurse werden entgegengenommen.
IXexxe kdF.-Sportturse!
In der nächsten Woche beginnen die Kurse für Kleinkaliberschießen und Hallen-Tennis. Anmeldungen hierzu können auf dem Sportamt abgegeben werden.
Deutscher Seidenbau.
Die Bürgermeisterei Gießen bittet uns um Abdruck folgender Zeilen:
** 40jähriges Dienstjubiläum. Am 21. Oktober konnte Oberwerkmeister Wilhelm L ö f- fert auf eine 40jährige Dienstzeit im städtischen Gas- und Wasserwerk Gießen zurückblicken. Aus diesem Anlaß wurden ihm von dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen und dem Direktor der städtischen Betriebe die besten Wünsche, sowie Dank und Anerkennung für die der Stadt Gießen geleisteten treuen Dienste ausgesprochen. Weitere Ehrungen wurden dem Jubilar von der Gefolgschaft des Städtischen Gas- und Wasserwerkes und von dem Verein Deutscher Licht- und Wasserfachmänner Deutschlands zuteil.
** Eine städtische L r e n n h o l z v e r- steigerung findet am kommenden Montag, dem 28. Oktober, statt. Näheres in der heutigen Bekanntmachung.
Mann aus Gelnhausen, kam mit leichteren Verletzungen davon.
Landkreis Gießen
* Heuchelheim, 23. Okt. Am morgigen Donnerstag, 24. Oktober, um 20.15 Uhr, findet in der hiesigen Turnhalle eine Kundgebung der N S.-F r a u e n s ch a f t statt, an der die Ortsgruppe mit allen Gliederungen teilnehmen wird. Als Rednerin spricht die Gauamtsleiterin Frau Brinkhoff. Alle Volksgenossen und auch die auswärtigen Frauenschaften sind zu der Kundgebung eingeladen.
* Heuchelheim, 23. Okt. Unserem gestrigen Bericht über den Liederabend von Erna Sack und Herbert Ernst Groh in der hiesigen Turnhalle ist nachzutragen, daß Frau Erna Sack für das Winterhilfswerk den Betrag von RM. 100 gestiftet hat.
* Leihgestern, 23. Okt. Am heutigen Mittwoch begehen die Eheleute Georg Velten IV. und Frau Sophie, geb. Pauli, das Fest der silbernen Hochzeit.
§ A l t e n - B u s e ck , 22. Okt. Die H I. - W e r - b u n g ist nunmehr abgeschlossen und hatte vollen Erfolg. Durch tatkräftige Mithilfe der hiesigen Lehrerschaft konnten sämtliche Jungen und Mädels in die Formation der HI. ausgenommen werden. Nunmehr ist die Schule berechtigt, bei festlichen Anlässen neben der Haken- kreuzfahne auch die Fahne der HI. zu hissen. — Durch Lehrer Fay wurde den Schulklassen das für verschiedene Orte des Busecker Tales von der Kreisfilmstelle zur Verfügung gestellte neue F i l m g e r ä t vorgeführt. Dabei wurden wertvolle Unterrichtsfilme gezeigt. In Zukunft werden E l - ternabende stattfinden, bei denen die Erwachsenen Einsicht nehmen können in die neue Schularbeit auf dem Gebiete des Lehrfilms. Diese Filmgeräte werden für den Lehrmittelbeitrag, der von den Kindern vierteljährlich in Höhe von 20 Pf. entrichtet wird, angeschafft, so daß in einigen Jahren jede Schule in den Besitz eines Apparates kommen dürfte.
wg. Großen-Bufeck, 23. Okt. Am Sonntag ereignete sich in unserem Dorfe ein Unfall. Eine Zigeunergesellschaft, die zwei Wagen zu Affenkästgen ausqebaut hatten, zog, um die Tiere zu zeigen, durch die Straßen des Ortes. Dabei kam der achtjährige Sohn des Landwirts Ludwig Harbach einem der Käsige zu nahe, wobei ihm ein Affe erhebliche Bisse an den Händen beibrachte. In fiebrigem Zustande mußte der Junge am anderen Morgen in die Klinik nach Gießen gebracht werden. Glücklicherweise hat sich sein Befinden inzwischen etwas gebessert.
"Y Lollar, 22. Okt. Die Eheleute Ludwig Hofmann, Gastwirtschaft „Zum Löwen", und Frau Marie, geb. Moos, feiern morgen das Fest der Silbernen Hochzeit.
d Lollar, 22. Okt. In der jüngsten G e - meinderatssitzung wurde für das Jahr 1936 die Erhebung einer Bürger ft euer in der gleichen Höhe wie in diesem Jahre (100 v. H.) beschlossen. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, daß künftig Aufträge der Gemeinde nur noch an solche Unternehmer und Gewerbetreibende er» teilt werden, die der Deutschen Arbeitsfront und der NSV. angehören. — Aus Anlaß der Wein- werderovche veranstaltete die NS.-Gemeinfchaft „Kraft durch Freude" in der Gastwirtschaft „Zur Germania" (Scherb) ein Winzerfest, bei dem u. a. aud) der Gießener Künstler Paul Nieren vom Stadttheater mitwirkte. Das Fest verlief in schönster Weise, zumal der Patenwein vorzüglich mundete. t
§ Staufenberg, 22. Okt. Im Rahmen der Weinwerbewoche fand in der hiesigen Burg als Auftakt der Werbung für den deutschen Wein ein in allen Teilen wohlgelungenes Winzerfest
Im Jahre 1919 sind die Wohlfahrtsämter geschah en worden. Die Rückzahlungspflicht irr Ersatzpflichtigen ist aber erstmalig erst in der Fürsorgepflichtverordnung vom 13. Februar 1924, die am 1. April 1934 in Kraft getreten ist, festgelegt. Der § 25 die- er Fürsorgepflichtverordnung enthielt über die Rückzahlungspflicht folgende Bestimmung:
„Das Land bestimmt im Rahmen der reichsrechtlichen Vorschriften, inwieweit ein Hilfsbedürftiger, der zu hinreichendem Vermögen oder Einkommen gelangt, die aufgewendeten Kosten dem Fürsorgeverband zu ersetzen hat."_
Hierzu haben nur einzelne Länder Ausführungsbestimmungen getroffen. Die Frage der Ersatzpflicht fand erst ihre endgültige Lösung, als der § 25 der schon erwähnten Fürsorgeverordnung durch die zweite Notverordnung vom 5. Juni 1931 geändert worden ist. In dieser Notverordnung heißt es über die Rückzahlungspflicht:
„Der Unterstützte ist verpflichtet, dem Fur- sorgeoerdand die aufgewendeten Kosten zu ersetzen. Der Unterstützte ist berechtigt den Ersatz zu verweigern, soweit und solange er kein hinreichendes Vermögen oder Einkommen hat ..." Darin ist also die grundsätzliche Ersatzpflicht der Wohlfahrtsempfänger festgelegt worden. Es ist jedoch noch recht umstritten, was „als hinreichendes Vermögen", bzw. „hinreichendes Einkommen" anzusehen ist. Diese Frage zu entscheiden, ist nach allgemeiner Ansicht in Das Ermessen der Fürsorgever- bände gestellt.Jm Laufe der Jahre hat sich die Regel herausgebildet, daß immer dann eine Rück- zahlungspflich't des Hilfsbedürftigen angenommen wird, wenn er ein Einkommen hat, daß er unbeschadet der Rückzahlung der Unterstützung die eigene und die Existenz seiner Familie nicht gefährdet. In den letzten Jahren sind die Bestimmungen über die Rückzahlungspflicht der Ersatzpflichtigen rücksichtslos streng durchgeführt worden, wodurch mancherlei Härten für die Ersatzpflichtigen zutage getreten sind.
aufmerksam gemacht, daß die Wandergewerbescheine vom Kreisamt unmittelbar an das zuständige Finanzamt gegeben und dann von dort aus nach Verwendung des gesetzlichen Urkundenstempels und nach Regelung der Wandergewerbesteuerfrage an die Wandergewerbetreibenden ausgehändigt werden. Die Wandergewerbescheine werden demnach nicht vom Kreisamt mitgenommen, sondern sind beim Finanzamt abzuholen. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers beim Kreisamt ist zwecklos. Falls Wandergewerbescheine nur noch für das laufende Jahr (bis Ende Dezember) ausgestellt werden sollen, ist das auf den Anträgen anzugeben.
Oer Wohnungsbau in Gießen.
Die vor kaum zwei Monaten begonnenen Wohnungsbauten in der Goethe-, Gnauth- und Bismarckstraße sind im Rohbau fertiggefteUt und sollen im Februar nächsten Jahres bezogen werden. Die Baugruppe im Schiffenberger Weg ist bis zum zweiten Obergeschoß hochgeführt, jetzt wird das Dachwerk aufgeschlagen. An den Bauten der Gagfah in der Lessingstraße sind die Kellergeschoßmauern aufgeführt, so daß alsbald die erste Geschoßdecke aufgebracht werden kann.
Das Reihenhaus der Baugenossenschaft 1894, Ecke Aulweg und Riegelpfad, ist sowohl im Innern, als auch im Aeußern nahezu fertiggestellt. In der oberen Ebelstraße ist im Laufe des Sommers ein drei- aeschossiges Wohnhaus entstanden, dessen innerer Ausbau jetzt durchgeführt wird. Am Wartweg sind zwei Neubauten vor kurzer Zeit bezogen worden. Ecke Rodthohl und Leihgesterner Weg ist ein Neubau auf Höhe des Erdgeschosses gediehen.
Die Wohnungsneubauten im verlängerten Asterweg und in der Ederstraße werden jetzt im Innern ausgebaut, so daß sie noch im Laufe dieses Jahres bezogen werden können. Im verlängerten Schwarzlachweg hat man mit der Errichtung zweier Wohnblöcke begonnen In der Fröbelstrahe, wo erst im vergangenen Herbst mit dem Bau von Wohnhäusern begonnen wurde, hat eine berartia starke Bautätigkeit eingesetzt, daß nach Fertigstellung der erst vor einigen Tagen begonnenen drei weiteren Neubauten die östliche Straßenseite bis auf einen Bauplatz als ausgebaut anzusehen ist.
In der Wolfstraße, nahe den Eichgärten, ist das Eckwohnhaus nahezu bezugsfertig, während nebenan mit den Ausschachtungsdrbeiten für ein Einfamilienhaus begonnen wurde. In der Georg- Philipp-Gail-Straße wurde im Laufe dieses Sommers ein Privatwohnhaus im Rohbau fertiggestellt. In der Schlesiener- und in der Memeler Straße, sowie am Alten Steinbacher Weg herrscht nach wie vor rege Bautätigkeit; kürzlich wurden hier einige Emfamilienhäuser bezogen, an drei weiteren Neubauten wurde begonnen. In der verlängerten Bergstraße (Klebergäßchen) wurden zwei Neubauten bezogen, während man mit der Fertigstellung zweier weiterer Bauten beschäftigt ist.
Eine Neunzigjährige in Lich.
H Lich, 23. Okt. Die älteste Frau unserer Stadt, Frau Margarete M i t n a ch t, kann am kommenden Montag, 28. Oktober, in geistiger und körperlicher Frische ihr 9 0. Lebensjahr vollenden.
Wohnhausbrände in Oberheffen.
* Rüddingshausen (Kreis Giehen), 23. Okt. Unser Dorf wurde gestern gegen 14 Uhr durch Feueralarm beunruhigt. Im Wohnhaus des Invaliden Emil R e i ch m a n n war aus bisher noch unbekannter Ursache Feuer ausgebrvchen, das rasch um sich griff. Die sofort herbeigeeilte Feuerwehr von Rüddingshausen nahm die Bekämpfung des Brandes mit aller Energie auf, bald traf auch die Wehr von Wermertshausen ein, und mit gemeinsamer Kraft versuchte man nun das Feuer einzudämmen. Einen großen Teil der Aufmerksamkeit mußte man dabei einem nur wenige Meter entfernten Nachbargebäude zuwenden, um es vor der Feuersgefahr zu bewahren. Von dem Wohnhaus Reichmanns konnte nicht viel gerettet werden. Lediglich eine Stube, in der die zahlreiche Familie notdürftig bleiben kann, wurde von den Flammen ver- chont. Glücklicherweise war es möglich, den größten Teil der Möbel zu retten. Eine Kuh und eine Ziege konnten ebenfalls geborgen werden. Die Ermittlungen über die Brandursache sind im Gange.
* Ober-Breidenbach (Kr. Alsfeld), 23. Okt. In unserem Orte brach gestern gegen 8 Uhr in dem kleinen Wohnhaus des Arbeiters Paul Stein vermutlich durch einen schadhatten Kamin Feuer aus. Trotz des energischen Eingreifens der Oder- Breidenbacher Feuerwehr konnte das Gebäude nicht e r h a l t en werden. Der Dachstuhl wurde völlig vernichtet, das Obergeschoß brannte aus, auch das Erdgeschoß wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein Teil der Möbel wurde ein Raub der Flammen. Zwei Ziegen, die im unmittelbar angebauten Stall untergebrach? waren, konnten gerettet werden. Personen tarnen glücklicherweise nicht zu Schaden.
>000 Lahre alte Gräber aufgefunden.
LPD. Vilbel, 22. Okt. Bei Ausschachtungsarbeiten in der Jakob-Sprenger-Siedlung, wo bereits vor einigen Tagen schon bemerkenswerte Altertumsfunde gemacht wurden, stieß man jetzt auf einige Gräber, die mindestens 2000 Jahre alt fein dürften. Es gelang, das Skelett eines etwa 1,75 Meter großen Mannes freizulegen, der sein Schwert im Arm liegen hatte. Man hofft, die Grabstelle sicherstellen und ohne Beschädigung präparieren zu können.
Ein grausiger ftunö bei Nidda.
* Nidda, 22. Okt. Im Straßengraben der Landstraße Nidda—Ranstadt, in der Nähe des Abzweigs nach Wallernhausen, fanden am Sonntagnachmittag zwei Handwerksburschen eine Pappschachtel auf, bei deren Deffnen man eine in ßunv pen eingewickelte und bereits stark in Verwesung ubergegangene kleine Kindesleiche, anscheinend eines neugeborenen Kindes, vorfand. Es sollen Anhaltspunkte dafür oorliegen, daß die Pappschachtel mit dem grausigen Inhalt noch nicht lange an der Fundstelle gelegen haben soll. Die polizeilichen Ermittlungen wurden sofort in die Wege geleitet.
Mit dem Auto gegen einen Baum.
♦^Bübingen, 22. Okt. Auf der Landstraße Büdingen—-Lieblos fuhr in der Nacht zum Montag ein mit drei Personen besetztes Personenauto in einer Kurve gegen einen Baum. Dabei wurden ein junger Mann aus Büdingen und ein Mädchen aus Lieblos so schwer verletzt, daß sie in das hiesige Krankenhaus eingeliefert werden mußten. Der Autoführer, ein
Wie in anderen Gegenden Deutschlands, nunmehr auch in unserem Bezirk der Seidenbau tatkräftig gefördert werden. In der kommenden Pflanzzeit werden auch Gemeinden und Städte zur Anpflanzung von Maulbeeren schreiten. Das hierbei anfallende Laub wird später Interessenten, die
Diese Härten haben hauptsächlich ihre Ursache darin, daß durch die von den früheren Regierungen betriebene verfehlte Staatspolitik Millionen von Volksgenossen ihrer Arbeitsplätze beraubt worden ind, für die die Leistung aus der Arbeitslosenver- icherung und Krisenfürsorge zeitlich begrenzt war. Der Arbeitslose, der bis zum 28. November 1932 aus der Krifenfürsorge ausgesteuert war, erhielt Wohlfahrtsunterstützung und unterlag damit den Vorschriften der Fürsorgepflichtoerordnung über die Ersatzpflicht. Wer aber bis zum genannten Stichtag nicht aus der Krisenfürsorge ausgeschieden war, vielmehr die Krisenunterstützung noch weiter be------- „ .
ziehen konnte, ist von der Ersatzpflicht befreit wor- daß die Wohlfahrtserwerbslosen ihren Lohn für den; denn die Krisenunterstützung ist bekanntlich eine bessere Ernährung für sich und ihre Familie " '■ ..... verwenden.
Seidenbau treiben wollen, jur Verfügung gestellt. Dadurch können sich auch Volksgenossen, die über kein Eigenland verfügen, eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit durch Seidenbau schaffen; sie helfen außerdem mit, das Ziel, den Rohstoff „Seide" im Lande zu erzeugen, zu erreichen.
Darüber hinaus sollte jeder, der Lust und Liebe für Kleintierzucht hat und eigenen Grund und Boden besitzt, selbst Seidenbau betreiben. Als erste Arbeit ist hierfür das Pflanzen von Maulbeeren notwendig. Es findet sich fast auf jedem Grundstück die Möglichkeit, 500 bis 100 Sträucher, die eine wirtschaftliche Grundlage für die spätere Zucht geben, in Hecken- oder Plantagenform unterzu- bringen.
Stehen nach einigen Jahren die Maulbeeren im Dollertrag, so kann aus den Zuchten, wofür das Laub einer Maulbeeranlage von V* Hektar notwendig ist, mit einer Einnahme von 150 bis 200 Mk. gerechnet werden. Der Zuchtabschnitt erstreckt sich auf die Monate Brachmond (Juni) bis Scheiding (September). Ein gut durchlüftbarer Raum-und Einrichtungsgegenstände, die selbst hergestellt werden können, sind zur Zucht notwendig.
Die angehenden Seidenbauer erhalten durch die Reichsfachgruppe Seidenbauer, Celle (Hannover), Im Franz. Garten, kostenlos jede gewünschte Auskunft. Die Reichsfachgruppe Seidenbauer vermittelt die benötigten Maulbeerpflanzen und die Seidenspinnerbrut; sie sichert weiterhin den Kokonabsatz.
Da der Bedarf an deutscher Seide außerordentlich groß ist, können sich Tausende durch den Seidenbau eine zusätzliche Einnahme schaffen, daher: Treibe auch du Seidenbau!
Oie Ausstellung der Wandergewerbescheine.
Die Polizeidirektion Gießen machte am Montag in einer Mitteilung im „Gießener Anzeiger" auf die rechtzeitige Beschaffung der Wandergewerbescheine aufmerksam. In Ergänzung dieser Mitteilung sei bemerkt, daß die Wandergewerbescheine unter Einreichung eines gut erkennbaren und nicht über fünf Jahre alten Lichtbildes bei den Bürgermeistern der Landgemeinden, für das Stadtgebiet Gießen bei der Polizeidirektion, zu beantragen sind. Lichtbilder, die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren, können nicht wieder verwandt werden. Es wird ferner darauf
Unter Rücksichtnahme auf das Wohl der betroffenen Volksgenossen oder Wohlfahrtserwerbslosen, aber auch die finanzielle Sage der Gemeinden als die Träger der Fürsoraeverbände hat das Reichs- arbeitsministerium durch Erlaß vom 10. November 1934 (II b Nr. 6854/34) Richtlinien erlassen, die darauf abgestellt sind, die vbengestrersten Härten, die sich bei der Rückforderung der Ersatzkosten ergeben haben, zu mildern. Es wird darin insbesondere darauf verwiesen, daß bei der Rückforderung von Fürsorgekosten und der Sicherstellung des Kostenersatzes die fürsorgerisch gebotene Rücksicht zu nehmen ist. Es wird in diesen Richtlinien das Voraehen der Fürsorgeverbände durch nachfolgende Weisungen sichergestellt:
„1. Der Ersatzanspruch soll gegen den Unterstützten nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach der Arbeitsaufnahme geltend gemacht werden, wenn der Hilfsbedürftige länger als drei Monate laufend unterstützt worden ist.
Amtsgericht Gießen.
Wegen Bettelns wurde ein Anwohner der Kläranlage durch Strafbefehl mit einer Woche und drei Tagen Haft belegt. Der Angeklagte hielt am 21. März und am 17. April seine minderjährige Tochter zum Betteln an. Auf den Einspruch des Angeklagten erhöhte das Gericht die Strafe auf zwei Wochen Haft.
Ein weiterer Angeklagter wegen Sachbeschädigung erschien nicht. Die Verhandlung wurde daher vertagt.
Große Strafkammer Gießen.
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit befaßte sich das Gericht mit dem Juden David Mayer aus Holzheim, dem die Anklage vorwarf, sich vor einigen Jahren an einem Mädchen unter 14 Jahren unsittlich vergangen au haben. Der Angeklagte wurde mangels Beweises freigesprvchen.
Wegen eines vollendeten und eines versuchten Verbrechens nach §171 Absatz 1 Ziffer 3 StGB, wurde der K. I. Busch aus Gambach zu einer Gesamtgefängnis st rase von 7 Mona- t e n verurteilt. Auf die erkannte Strafe werden drei Monate, zwei Wochen und vier Tage erlittene Untersuchungshaft angerechnet.
Eine weitere Sache wurde zwecks Anstellung weiterer Erhebungen ausgesetzt.
* Bersrod, 22. Okt. Zum Rechner der evangelischen Kirche Winnerod - Bersrod wurde Wilhelm Graul ick II. (Bersrod) ernannt und verpflichtet.
* Weickartshain, 22. Okt. Zum Hrlfs- p o l i z e i d i e n e r für unsere Gemeinde wurde Otto Melchior bestellt und verpflichtet.
§ L i ch , 22. Okt. Der „Rheinische Abend am vergangenen Samstag in Steins Saal, eine Wein- und Werbeveranstaltung der RS.-Gemem- schaft,Lraft durch Freude", gestaltete sich zu emem großen Erfolg. Kaum vermochte der prächtig mit Lampions, mit Weingirlanden und frischem Grün timmungsvoll geschmückte Saal die festfreudigen Be- ucher zu fassen. Pg. Schwab, der Ortsgruppen- walter der Deutschen Arbeitsfront, kennzeichnete in einer kurzen Ansprache den Sinn des Abends, der ich darin erfüllen solle, nach des Tages Arbeit einmal einige Stunden in froher Unterhaltung 3U bringen und dabei gleichzeitig die Dolksgemein^aft zu vertiefen. Bald entwickelte sich eine prächtige Stimmung, der Oppenheimer schmeckte gut, eine Kapelle musizierte sehr fleißig, Rheinlieder erklangen, S wurde selbstverständlich auch, so daß der in schönster Freude und Harmonie verlief.
Kreis Friedberg.
ch Butzbach, 22. Okt. Gestern abend hielt hier im Cafä Scharre die Ortsgruppe des Reichs- bundes der deutschen Beamten ihre Monatsversammlung ab. Der Leiter, Studienrat Dr. R o e s ch e n , sprach nach kurzer Begrüßung über das Thema „Der Leidensweg des deutschen Volkes von 1918 bis 1933." Die Ausführungen fan- den reichen Beifall. Anschließend wurde Die erste Spende für die memeldeutsche Bevölkerung vorgenommen, die einen schönen Betrag ergab. Der Leiter schloß darauf in der üblichen Weise den Schulungsabend. — Der Vogelsberger Höhen- Club, Ortsgruppe Butzbach, veranstaltete am Sonntag eine Herb st Wanderung, an der sich viele Wanderfreunde beteiligten. Durch meist herbstlich bunten Blätterwald führte der Weg über Den kleinen Hausberg, über Die Lochmühle, Die Lyra- Fichte nach Wernborn, wo bei einer Kaffeepause Der Vorsitzende eine Ansprache hielt und gemeinsam Lieder gesungen wurden. Dann marschierten die Teilnehmer^ durch das herrliche Ufatal nach dem romantisch gelegenen Luftkurort Ziegenberg.. Die Rückkehr fand mit Postauto statt.
Kreis Alsfeld.
# Ober-Ohmen, 22. Okt. Gegenwärtig fin- den in unserer Gemarkung Vermessungsarbeiten statt, Die man als Vorläufer einer kom- menDen Feldbereinigung ansprechen kann. In unserer Gemarkung würDe Die FelDbereinigung ein wesentlicher Fortschritt für Die bäuerlichen Wirtschaften sein, weil Durch die Zusammenlegung Der vielen zerstreut liegenDen Parzellen eine beDeutenDe Arbeitsersparnis Des einzelnen LanDwirts erziett werDen könnte. — Die KleiDersarnrnlung Des W H W. in unserem Orte, bei Der in Der Hauptsache Kinderwäsche unD KinDerkleider gefummelt wurden, erbrachte ein befriedigendes Ergebnis, Da Die Sachen fast sämtlich noch gut erhalten waren, so daß Ausbesserungen nicht erforderlich sind. Mit Bedauern mußte allerdings festgeftellt werden, Daß es auch hier noch Einwohner gibt, Die sich Dem Sinn Des Winterhilfswerkes noch verschließen. — Bei Den Bauarbeiten an Der Ohm st raße war eine Strecke in der Gegend unseres Nachbarortes Ober« Seibertenrod noch im Rückstand geblieben. Gegenwärtig wird nun mit stärkerem Einsatz von Arbeitskräften an Der Fertigstellung Dieses Straßenstückes gearbeitet, um es noch vor Beginn Des Winters zu vollenden.
Kirche und Schule.
Kreis Schotten.
(D Schotten, 21. Okt. Unter dem Vorsitz vor Dekan W i D m a n n fanD hier Die 4. diesjährige Dekanats-Konferenz statt, zu welcher mit Ausnahme von Drei Dienstlich verhinDerten Geistlichen sämtliche Dekanatspfarrer erschienen waren. Die Konferenz rourDe eröffnet mit einer von Pfarr- Verwalter D o t h (Eichelsdorf) gehaltenen Andacht. Der Vorsitzende begrüßte sodann Die neu in Das Dekanat eingetretenen Amtsbrüder Huber (Oder- Lais), K n i e r r i e m (Oder-Seemen), Lind (Breungeshain) und Weigel (Burkhards) und gedachte hierauf der infolge Uedernahme anderer Pfarrstellen aus dem Dekanat ausgeschiedenen Pfarrer Naumann, jetzt in Lich, Pfarrer Weimar, jetzt in Wiesdaden-Schierstein, sowie Des langjährigen, nunmehr in Den RuhestanD getretenen Eschenröder Pfarrers Kraus, jetzt in BaD- Nauheim. Pfarrer Saal (GeDern) hielt Dann Das Referat über „Die Behandlung Des 1. unD 2. Hauptstückes Des Kleinen Katechismus im Konfirmanden- unterricht unter besonderer Berücksichtigung Der Er- forDernisse Der Gegenwart". An Den Vortrag schloß sich eine sehr angeregte unD ergiebige Aussprache an. Im zweiten Teil Der Konferenz erfolgte Die Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten. Beschlossen rourDe noch, im Laufe Des nächsten Monats eine Pfarrfamilien-Zusammenkunft zu veranstalten.
Radio • Photo
<630 D
■ Seltersweg 67
Ulli Telephon 3170


